201806150401954882018/C 231/132242018CJC23120180702DE01DEINFO_JUDICIAL20180328111111

Rechtssache C-224/18: Vorabentscheidungsersuchen des Naczelny Sąd Administracyjny (Polen), eingereicht am 28. März 2018 — Budimex S.A.


C2312018DE1110120180328DE0013111111

Vorabentscheidungsersuchen des Naczelny Sąd Administracyjny (Polen), eingereicht am 28. März 2018 — Budimex S.A.

(Rechtssache C-224/18)

2018/C 231/13Verfahrenssprache: Polnisch

Vorlegendes Gericht

Naczelny Sąd Administracyjny

Parteien des Ausgangsverfahrens

Kassationsbeschwerdeführerin: Budimex S.A.

Beteiligter: Minister Finansów

Vorlagefrage

Erfolgt in einem Fall, in dem die an einem Umsatz beteiligten Parteien vereinbart haben, dass die Bezahlung der Vergütung für Bauleistungen oder Bau- und Montageleistungen die Erklärung der Abnahme ihrer Ausführung durch den Auftraggeber im Abnahmeprotokoll dieser Leistungen voraussetzt, die Erbringung der Dienstleistung im Sinne von Art. 63 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem ( 1 ) aufgrund eines solchen Umsatzes im Zeitpunkt der tatsächlichen Erbringung der Bauleistungen oder der Bau- und Montageleistungen oder im Zeitpunkt der Abnahme der Ausführung dieser Leistungen durch den Auftraggeber, die im Abnahmeprotokoll vermerkt wurde?


( 1 ) ABl. 2006, L 347, S. 1.