14.5.2018   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 166/20


Vorabentscheidungsersuchen des Tribunal administratif de Montreuil (Frankreich), eingereicht am 20. Februar 2018 — Sea Chefs Cruise Services GmbH/Ministre de l’Action et des Comptes publics

(Rechtssache C-133/18)

(2018/C 166/26)

Verfahrenssprache: Französisch

Vorlegendes Gericht

Tribunal administratif de Montreuil

Parteien des Ausgangsverfahrens

Klägerin: Sea Chefs Cruise Services GmbH

Beklagter: Ministre de l’Action et des Comptes publics

Vorlagefrage

Sind die Bestimmungen von Art. 20 Abs. 2 der Richtlinie 2008/9/EG des Rates vom 12. Februar 2008 (1) dahin auszulegen, dass mit ihnen eine Präklusionsregel geschaffen wird, die bedeutet, dass ein Steuerpflichtiger aus einem Mitgliedstaat, der von einem Mitgliedstaat, in dem er nicht ansässig ist, die Erstattung der Mehrwertsteuer verlangt, Mängel seines Erstattungsantrags nicht vor dem zuständigen Richter beheben kann, wenn er die Frist für die Beantwortung eines Auskunftsersuchens der Finanzverwaltung nach den Bestimmungen von Abs. 1 dieses Artikels missachtet hat, oder vielmehr dahin, dass der Steuerpflichtige im Rahmen des in Art. 23 der Richtlinie vorgesehenen Einspruchsrechts und im Hinblick auf die Grundsätze der Neutralität und der Verhältnismäßigkeit der Mehrwertsteuer Mängel seines Antrags vor dem zuständigen Richter beheben kann?


(1)  Richtlinie 2008/9/EG des Rates vom 12. Februar 2008 zur Regelung der Erstattung der Mehrwertsteuer gemäß der Richtlinie 2006/112/EG an nicht im Mitgliedstaat der Erstattung, sondern in einem anderen Mitgliedstaat ansässige Steuerpflichtige (ABl. 2008, L 44, S. 23).