23.4.2018   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 142/27


Vorabentscheidungsersuchen des Tribunale Amministrativo Regionale della Campania (Italien), eingereicht am 22. Januar 2018 — Meca Srl/Comune di Napoli

(Rechtssache C-41/18)

(2018/C 142/36)

Verfahrenssprache: Italienisch

Vorlegendes Gericht

Tribunale Amministrativo Regionale della Campania

Parteien des Ausgangsverfahrens

Klägerin: Meca Srl

Beklagte: Comune di Napoli

Vorlagefrage

Stehen die im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) genannten gemeinschaftsrechtlichen Grundsätze des Vertrauensschutzes und der Rechtssicherheit und die sich daraus ergebenden Grundsätze der Gleichbehandlung, Nichtdiskriminierung, Verhältnismäßigkeit und Effektivität, auf die in der Richtlinie 2014/24/EU (1) Bezug genommen wird, sowie die Bestimmungen in Art. 57 Abs. 4 Buchst. c und g dieser Richtlinie der Anwendung einer nationalen Regelung wie der italienischen in Art. 80 Abs. 5 Buchst. c des Decreto legislativo (gesetzesvertretendes Dekret) Nr. 50/2016 entgegen, wonach die gerichtliche Anfechtung erheblicher Mängel, die sich bei der Durchführung eines früheren Auftrags gezeigt haben sollen und die zur vorzeitigen Kündigung des Auftrags geführt haben, die Beurteilung der Zuverlässigkeit des Bewerbers durch den öffentlichen Auftraggeber bis zur endgültigen Entscheidung im zivilgerichtlichen Verfahren ausschließt, ohne dass das Unternehmen nachgewiesen hat, Compliance-Maßnahmen zur Behebung von Verstößen und zur Vermeidung ihres Wiederauftretens ergriffen zu haben?


(1)  Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. 2014, L 94, S. 65).