23.4.2018   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 142/25


Vorabentscheidungsersuchen des Tribunale di Bari (Italien), eingereicht am 19. Januar 2018 — Strafverfahren gegen Massimo Gambino und Shpetim Hyka

(Rechtssache C-38/18)

(2018/C 142/34)

Verfahrenssprache: Italienisch

Vorlegendes Gericht

Tribunale di Bari

Parteien des Ausgangsverfahrens

Massimo Gambino, Shpetim Hyka

Vorlagefrage

Sind Art. 16, Art. 18 und Art. 20 Buchst. b der Richtlinie 2012/29/EU (1) dahin auszulegen, dass sie dem entgegenstehen, dass das Opfer nach einem Richterwechsel erneut vernommen werden muss, wenn einer der Verfahrensbeteiligten gemäß Art. 511 Abs. 2 und Art. 525 Abs. 2 der Strafprozessordnung (in der Auslegung durch die ständige höchstrichterliche Rechtsprechung) der Verlesung des Protokolls über die im selben Verfahren bereits vor einem anderen Richter durchgeführte Vernehmung des Opfers (Kreuzverhör) nicht zustimmt?


(1)  Richtlinie 2012/29/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über Mindeststandards für die Rechte, die Unterstützung und den Schutz von Opfern von Straftaten sowie zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2001/220/JI (ABl. 2012, L 315, S. 57).