22.1.2018   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 22/50


Klage, eingereicht am 14. November 2017 — TrekStor/EUIPO — Beats Electronics (i.Beat jess)

(Rechtssache T-749/17)

(2018/C 022/67)

Sprache der Klageschrift: Englisch

Parteien

Klägerin: TrekStor Ltd (Hongkong, China) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte O. Spieker, M. Alber und A. Schönfleisch)

Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Beats Electronics LLC (Culver City, Kalifornien, Vereinigte Staaten)

Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO

Inhaberin der streitigen Marke: Klägerin

Streitige Marke: Unionswortmarke „i.Beat jess“ — Unionsmarke Nr. 4 728 895

Verfahren vor dem EUIPO: Nichtigkeitsverfahren

Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des EUIPO vom 12. September 2017 in der Sache R 2234/2016-4

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die angefochtene Entscheidung aufzuheben, soweit darin dem Verfallsantrag der Antragstellerin im Nichtigkeitsverfahren stattgegeben wurde und ihre Rechte im Hinblick auf die Unionsmarke Nr. 4 728 895 für verfallen erklärt wurden;

den Verfallsantrag der Antragstellerin im Nichtigkeitsverfahren zurückzuweisen;

dem EUIPO die Kosten des Verfahrens einschließlich ihrer Aufwendungen, die vor der Beschwerdekammer des Amts der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) notwendig waren, aufzuerlegen.

Angeführte Klagegründe

Verstoß gegen Art. 58 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung Nr. 2017/1001;

Verstoß gegen Art. 18 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung Nr. 2017/1001.