15.1.2018 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 13/27 |
Klage, eingereicht am 30. Oktober 2017 — Trasys International und Axianseu Digital Solutions/EASA
(Rechtssache T-741/17)
(2018/C 013/42)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Klägerinnen: Trasys International GEIE (Brüssel, Belgien) und Axianseu Digital Solutions SA (Lissabon, Portugal) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte L. Masson und G. Tilman)
Beklagte: Europäische Agentur für Flugsicherheit
Anträge
Die Klägerinnen beantragen,
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die für die Europäische Agentur für Flugsicherheit durch ihren Direktor im Rahmen des öffentlichen Auftrags „EASA.2017.HVP.08: IT Application & Infrastructure Management Services — ITAIMS“ … getroffene Entscheidung vom 28. August 2017 für nichtig zu erklären; |
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folglich die implizite Entscheidung, die verschiedenen Rahmenverträge nicht an die Klägerinnen zu vergeben, für nichtig zu erklären; |
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der Agentur die gesamten Kosten des Verfahrens aufzuerlegen. |
Klagegründe und wesentliche Argumente
Zur Stützung der Klage machen die Klägerinnen als einzigen Klagegrund einen Begründungsmangel der angefochtenen Entscheidung bei einem ungewöhnlich niedrig erscheinenden Preis geltend.