18.9.2017   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 309/36


Klage, eingereicht am 26. Juli 2017 — TP/Kommission

(Rechtssache T-464/17)

(2017/C 309/48)

Verfahrenssprache: Italienisch

Parteien

Kläger: TP (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt W. Limuti)

Beklagte: Europäische Kommission

Anträge

Der Kläger beantragt,

die angefochtene Entscheidung aufzuheben, alle nachfolgenden, sich daraus ergebenden und vorausgehenden, selbst nicht bekannten Rechtsakte aufzuheben, alle daraus für ihn folgenden Wirkungen auf seine Rechts- und Vermögenssphäre aufzuheben und anzuordnen, dass die Angelegenheit so behandelt wird, dass ihm nach Erhalt der erforderlichen Informationen die Möglichkeit gegeben wird, seine Argumente geltend zu machen, so dass die neue Entscheidung unter Beachtung der Grundsätze des Vertrauens, der Rechtmäßigkeit und der Transparenz getroffen wird;

der Klage stattzugeben und den dem Beamten seither entstandenen Schaden, insbesondere nicht nur den Vermögensschaden, sondern auch den psychischen und körperlichen Nichtvermögensschaden anzuerkennen, wie er sich aus dem zu den Akten genommenen rechtsmedizinischen Gutachten ergibt, in dem ein mittelschwerer existenzieller Schaden sowie eine durch das im Arbeitsumfeld erlittene Trauma hervorgerufene chronische Anpassungsstörung mit Angst und depressiver Stimmung anerkannt wird, die sich mit 20 % beziffern lässt.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die Klage richtet sich gegen die Zurückweisung der Beschwerde des Klägers, mit der der Abzug angefochten wurde, den das Amt für die Feststellung und Abwicklung individueller Ansprüche (PMO) aufgrund des Urteils des Tribunale di Treviso, mit dem die Scheidung des Klägers und seiner Ex-Ehegattin ausgesprochen wurde, von seinem Gehalt vorgenommen hat.

Zur Stützung seiner Klage macht der Kläger folgende Klagegründe geltend:

1.

Verletzung des dem Beamten garantierten Rechts auf Anhörung und Stellungnahme;

2.

Verletzung seines Rechts, die für seine Verteidigung relevanten Informationen zu erhalten;

3.

Verletzung seines Rechts auf Mitteilung der Gründe, weshalb er die relevanten Informationen nicht habe erhalten können;

4.

Verletzung und fehlerhafte Anwendung von Art. 7 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2001 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission (1) und somit Verletzung des Rechts auf Informationen über das gegen ihn laufende Verfahren und der Pflicht zur Begründung von Entscheidungen;

5.

Verstoß gegen Art. 24 des Statuts und somit Verletzung seines Rechts auf Verteidigung und Unterstützung durch das Organ gegen Beeinträchtigungen durch andere Personen;

6.

Vorliegen eines psychischen und körperlichen Schadens des Klägers und entsprechender kausaler Zusammenhang zwischen dem Verhalten der Verwaltung und dem erlittenen Schaden.


(1)  ABl. 2001 L 145, S. 3.