9.10.2017   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 338/15


Klage, eingereicht am 14. Juli 2017 — Yellow Window/EIGE

(Rechtssache T-439/17)

(2017/C 338/16)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Klägerin: Yellow Window (Antwerpen, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin M. Velardo)

Beklagter: Europäisches Institut für Gleichstellungsfragen

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Entscheidung vom 8. Mai 2017, mit der ihr Angebot im Verfahren EIGE/2017/OPER/04 „Female Genital Mutilation: Estimating Girls at Risk“ als nicht erfolgreich bewertet wurde, sowie nachfolgende Entscheidungen, das Angebot eines anderen Bieters als erfolgreich zu bewerten und den Vertrag an ihn zu vergeben, für nichtig zu erklären;

den Beklagten zu verurteilen, Ersatz für den ihr entstandenen Schaden zuzüglich Zinsen in Höhe von 8 % zu zahlen, oder, hilfsweise, ihr eine Entschädigung [zuzüglich Zinsen in Höhe von] 8 % zuzusprechen;

dem Beklagten die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die Klage wird auf folgende Klagegründe gestützt:

1.

Verletzung der Grundsätze der Gleichbehandlung, der Transparenz und des sorgfältigen Handelns, Verletzung der Pflicht zur Wahrung der Vertraulichkeit, offensichtlicher Beurteilungsfehler.

2.

Widersprüchliche Begründung, Verletzung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit bei der Bewertung des Angebots der Klägerin.

3.

Verletzung des Anspruchs auf ordnungsgemäße Verwaltung.