17.7.2017 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 231/41 |
Klage, eingereicht am 16. Mai 2017 — Région Île-de-France/Kommission
(Rechtssache T-292/17)
(2017/C 231/51)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Klägerin: Région Île-de-France (Paris, Frankreich) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt J.-P. Hordies)
Beklagte: Europäische Kommission
Anträge
Die Klägerin beantragt,
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den Beschluss der Europäischen Kommission vom 2. Februar 2017 (SA.26763 — [2014/C] –) über die von Frankreich durchgeführte Beihilferegelung für Busunternehmen in der Region Île-de-France für nichtig zu erklären, soweit diese Regelung darin als staatliche Beihilferegelung eingestuft wird, |
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der Europäischen Kommission die gesamten Kosten des Verfahrens aufzuerlegen. |
Klagegründe und wesentliche Argumente
Zur Stützung der Klage macht die Klägerin zwei Klagegründe geltend.
1. |
Weigerung der Europäischen Kommission, die Regelung zur Stützung der Region als bestehende Beihilfe einzustufen. |
2. |
Begründungsmangel des angefochtenen Beschlusses. Dieser Klagegrund besteht aus zwei Teilen:
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