6.6.2017 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 178/30 |
Klage, eingereicht am 12. April 2017 — HF/Parlament
(Rechtssache T-218/17)
(2017/C 178/44)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Klägerin: HF (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin A. Tymen)
Beklagter: Europäisches Parlament
Anträge
Die Klägerin beantragt,
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die vorliegende Klage für zulässig und begründet zu erklären; und folglich |
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den Beschluss vom 3. Juni 2016 aufzuheben, mit dem ihr Beistandsersuchen vom 11. Dezember 2014 abgelehnt wurde; |
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soweit erforderlich, den Beschluss vom 4. Januar 2017, zugegangen am 11. Januar 2017, aufzuheben, mit dem ihre Beschwerde vom 6. September 2016 zurückgewiesen wurde; |
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den Beklagten zu verurteilen, einen nach billigem Ermessen auf 90 000 Euro festgesetzten Betrag als Ersatz des ihr entstandenen immateriellen Schadens zu zahlen; |
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dem Beklagten die gesamten Kosten aufzuerlegen. |
Klagegründe und wesentliche Argumente
Zur Stützung der Klage macht die Klägerin drei Klagegründe geltend.
1. |
Verstöße gegen die Verteidigungsrechte, gegen Art. 41 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör und gegen den Grundsatz des kontradiktorischen Verfahrens. |
2. |
Zu Mangelhaftigkeit des angefochtenen Beschlusses führende Verfahrensfehler und die Befangenheit des Komitees bei dem von ihm durchgeführten Verfahren. |
3. |
Offensichtlicher Beurteilungsfehler, Verstoß gegen die Beistands- und Fürsorgepflicht und gegen die Art. 12a und 24 des Statuts. |