3.4.2017 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 104/60 |
Klage, eingereicht am 30. Januar 2017 — Jumbo Africa/EUIPO — ProSiebenSat.1 Licensing (JUMBO)
(Rechtssache T-78/17)
(2017/C 104/84)
Sprache der Klageschrift: Spanisch
Parteien
Klägerin: Jumbo Africa, SL (L'Hospitalet de Llobregat, Spanien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältinnen M. Buganza González und E. Torner Lasalle)
Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: ProSiebenSat.1 Licensing GmbH (Unterföhring, Deutschland)
Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO
Inhaberin der streitigen Marke: Klägerin.
Streitige Marke: Unionswortmarke „JUMBO“ — Unionsmarke Nr. 10 492 131.
Verfahren vor dem EUIPO: Nichtigkeitsverfahren.
Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des EUIPO vom 26. Oktober 2016 in der Sache R 227/2016-1.
Anträge
Die Klägerin beantragt,
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die angefochtene Entscheidung aufzuheben; |
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dem EUIPO die Kosten aufzuerlegen. |
Angeführter Klagegrund
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Verstoß gegen Art. 7 der Verordnung Nr. 207/2009. Insbesondere falle die Marke „JUMBO“ unter keines der in Abs. 1 dieses Artikels enthaltenen Eintragungshindernisse. Die genannte Marke sei nicht beschreibend hinsichtlich der mit ihr gekennzeichneten Waren. |