3.4.2017   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 104/60


Klage, eingereicht am 30. Januar 2017 — Jumbo Africa/EUIPO — ProSiebenSat.1 Licensing (JUMBO)

(Rechtssache T-78/17)

(2017/C 104/84)

Sprache der Klageschrift: Spanisch

Parteien

Klägerin: Jumbo Africa, SL (L'Hospitalet de Llobregat, Spanien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältinnen M. Buganza González und E. Torner Lasalle)

Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: ProSiebenSat.1 Licensing GmbH (Unterföhring, Deutschland)

Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO

Inhaberin der streitigen Marke: Klägerin.

Streitige Marke: Unionswortmarke „JUMBO“ — Unionsmarke Nr. 10 492 131.

Verfahren vor dem EUIPO: Nichtigkeitsverfahren.

Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des EUIPO vom 26. Oktober 2016 in der Sache R 227/2016-1.

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die angefochtene Entscheidung aufzuheben;

dem EUIPO die Kosten aufzuerlegen.

Angeführter Klagegrund

Verstoß gegen Art. 7 der Verordnung Nr. 207/2009. Insbesondere falle die Marke „JUMBO“ unter keines der in Abs. 1 dieses Artikels enthaltenen Eintragungshindernisse. Die genannte Marke sei nicht beschreibend hinsichtlich der mit ihr gekennzeichneten Waren.