24.4.2017   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 129/11


Rechtsmittel, eingelegt am 3. März 2017 vom Königreich Spanien gegen das Urteil des Gerichts (Fünfte Kammer) vom 15. Dezember 2016 in der Rechtssache T-808/14, Spanien/Kommission

(Rechtssache C-114/17 P)

(2017/C 129/13)

Verfahrenssprache: Spanisch

Parteien

Rechtsmittelführer: Königreich Spanien (Prozessbevollmächtigter: M. J. García-Valdecasas Dorrego)

Andere Partei des Verfahrens: Europäische Kommission

Anträge

Der Rechtsmittelführer beantragt,

das Urteil des Gerichts vom 15. Dezember 2016 in der Rechtssache T-808/14, Spanien/Kommission, aufzuheben;

den Beschluss der Kommission vom 1. Oktober 2014 über die staatliche Beihilfe SA 27408 (C 24/2010, ex NN 37/2010, ex CP 19/2009), die das Königreich Spanien für die Einführung des terrestrischen Digitalfernsehens in entlegenen und weniger urbanisierten Gebieten Kastilien-La Manchas gewährt hat, für nichtig zu erklären;

der Rechtsmittelgegnerin die Kosten aufzuerlegen.

Rechtsmittelgründe und wesentliche Argumente

1.

Rechtsfehler bei der Auslegung von Art. 1 des angefochtenen Beschlusses vor dessen Änderung sowie hinsichtlich der Grundsätze der guten Verwaltung und der Rechtssicherheit, soweit das Gericht angenommen habe, dass sich dieser Artikel auch auf die Lieferung von Ausrüstungsgegenständen beziehe und dem Königreich Spanien keine neue Verpflichtung auferlege.

2.

Rechtsfehler bezüglich der Kontrolle der Mitgliedstaaten bei der Definition und der Anwendung einer Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse, und zwar hinsichtlich des ersten und des vierten Kriteriums nach dem Urteil Altmark Trans und Regierungspräsidium Magdeburg (C-280/00; EU:C:2003:415).

3.

Rechtsfehler bei der gerichtlichen Prüfung der Vereinbarkeit der Beihilfe nach Art. 107 Abs. 3 Buchst. c AEUV, soweit das Gericht festgestellt habe, dass die streitige Maßnahme mit dem Binnenmarkt unvereinbar sei, weil sie den Grundsatz der Technologieneutralität nicht beachte.