23.1.2017   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 22/49


Klage, eingereicht am 21. November 2016 — Vans/EUIPO — Deichmann (V)

(Rechtssache T-817/16)

(2017/C 022/67)

Sprache der Klageschrift: Deutsch

Verfahrensbeteiligte

Klägerin: Vans, Inc. (Wilmington, Delaware, Vereinigte Staaten) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt M. Hirsch)

Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Deichmann SE (Essen, Deutschland)

Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO

Anmelderin: Klägerin

Streitige Marke: Unionsbildmarke (Darstellung „V“) — Anmeldung Nr. 10 263 978

Verfahren vor dem EUIPO: Widerspruchsverfahren

Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des EUIPO vom 19. September 2016 in der Sache R 2030/2015-4

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die angefochtene Entscheidung dahingehend abzuändern, dass der Widerspruch vollumfänglich zurückgewiesen wird;

Hilfsweise: die angefochtene Entscheidung dahingehend abzuändern, dass der Widerspruch auch für die Waren „Waren aus Leder und Lederimitationen; Reise- und Handkoffer; Regenschirme; Sonnenschirme und Spazierstöcke; Brieftaschen; Taschen und Beutel; Rucksäcke; Gürteltaschen; Aktentaschen; Schultaschen; Schultaschen für Sport; Strandtaschen; Schlüsselanhänger; Hüfttaschen; Kartenhüllen“ in Klasse 18 und „Bekleidungsstücke, Schuhwaren, Kopfbedeckungen; Gürtel; Handschuhe“ in Klasse 25 zurückgewiesen wird;

Höchst hilfsweise: die angefochtene Entscheidung aufzuheben;

dem EUIPO die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

Angeführte Klagegründe

Verletzung der Regeln 19 Abs. 2 und 3 sowie 20 Abs. 1 der Verordnung Nr. 2868/95;

Verletzung von Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009;

Verletzung von Art. 60 Abs. 1 Satz 1, Art. 63 Abs. 2, Art. 75 Abs. 1 Satz 1 der Verordnung Nr. 207/2009 und des Grundsatzes der reformatio in peius sowie des Anspruchs auf rechtliches Gehör.