9.1.2017   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 6/54


Klage, eingereicht am 11. November 2016 — CEDC International/EUIPO — Underberg (Darstellung eines in eine Flasche gestellten grün-bräunlichen Grashalms)

(Rechtssache T-796/16)

(2017/C 006/68)

Sprache der Klageschrift: Englisch

Parteien

Klägerin: CEDC International sp. z o.o. International (Oborniki Wielkopolskie, Polen) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt M. Siciarek)

Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Underberg AG (Dietlikon, Schweiz)

Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO

Anmelder: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer

Streitige Marke: Dreidimensionale Unionsmarke (Darstellung eines in eine Flasche gestellten grün-bräunlichen Grashalms) — Anmeldung Nr. 33 266.

Verfahren vor dem EUIPO: Widerspruchsverfahren.

Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des EUIPO vom 29. August 2016 in der Sache R 1248/2015-4.

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die angefochtene Entscheidung aufzuheben;

dem EUIPO und der anderen Beteiligten im Verfahren vor der Beschwerdekammer die der Klägerin im Verfahren vor dem Gericht und der Beschwerdekammer entstandenen Kosten aufzuerlegen.

Angeführter Klagegrund

Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. a und b, 42 Abs. 2 und 3, 75 und 76 Abs. 1 der Verordnung Nr. 207/2009.