21.11.2016   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 428/19


Rechtsmittel, eingelegt am 23. September 2016 von Daniele Possanzini gegen den Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst vom 18. Juli 2016 in der Rechtssache F-68/15, Possanzini/Frontex

(Rechtssache T-686/16 P)

(2016/C 428/22)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Rechtsmittelführer: Daniele Possanzini (Pisa, Italien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt S. Pappas)

Andere Partei des Verfahrens: Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache

Anträge

Der Rechtsmittelführer beantragt,

den Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst vom 18. Juli 2016, mit dem seine Klage abgewiesen wurde, aufzuheben;

den im ersten Rechtszug gestellten Anträgen stattzugeben;

der anderen Partei des Verfahrens sämtliche Kosten aufzuerlegen.

Rechtsmittelgründe und wesentliche Argumente

Der Rechtsmittelführer macht zwei Rechtsmittelgründe geltend.

1.

Erster Rechtsmittelgrund, der aus zwei Teilen besteht: Verstoß gegen Art. 11 Abs. 4, 5 und 6 der Entscheidung des Exekutivdirektors der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache (Frontex) vom 27. August 2009 zur Einführung eines Verfahrens zur Beurteilung des Personals (im Folgenden: Entscheidung vom 27. August 2009), ausgelegt im Licht von Art. 41 Abs. 1 und 2 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union

Erster Teil: Das Gericht für den öffentlichen Dienst habe einen Rechtsfehler begangen, indem es den vom Kläger im ersten Rechtszug geltend gemachten Klagegrund betreffend das fehlende Vorgespräch zwischen dem beurteilenden und dem gegenzeichnenden Bediensteten nicht geprüft habe.

Zweiter Teil: Der angefochtene Beschluss sei rechtsfehlerhaft, da das Fehlen eines Vorgesprächs zwischen dem beurteilenden und dem gegenzeichnenden Bediensteten nicht von Amts wegen geprüft worden sei.

2.

Zweiter Rechtsmittelgrund: Verstoß gegen Art. 2 Abs. 2 der Entscheidung vom 27. August 2009 durch Verkennung des bei Frontex bestehenden Unterschieds zwischen der Rolle des beurteilenden und der des gegenzeichnenden Bediensteten