24.10.2016   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 392/48


Klage, eingereicht am 7. September 2016 — Deichmann/EUIPO — Vans (Balkendarstellung auf der Seite eines Schuhes)

(Rechtssache T-638/16)

(2016/C 392/63)

Sprache der Klageschrift: Deutsch

Verfahrensbeteiligte

Klägerin: Deichmann SE (Essen, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: C. Onken, Rechtsanwältin)

Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Vans, Inc. (Cypress, California, Vereinigte Staaten von Amerika)

Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO

Anmelderin der streitigen Marke: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer

Streitige Marke: Unionspositionsmarke (Balkendarstellung auf der Seite eines Schuhes) — Anmeldung Nr. 10 263 895

Verfahren vor dem EUIPO: Widerspruchsverfahren

Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des EUIPO vom 6. Juli 2016 in der Sache R 408/2015-4

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die angefochtene Entscheidung dahingehend abzuändern, dass die Entscheidiung der Widerspruchsabteilung vom 23. Dezember 2014 aufgehoben, dem Widerspruch B 001919210 staatgegeben und die Unionsmarkenanmeldung Nr. 10 263 895 zurückgewiesen wird;

hilfsweise: die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer vom 6. Juli 2016 in der Sache R 408/2015-4 aufzuheben;

dem EUIPO die Kosten aufzuerlegen.

Angeführte Klagegründe

Verletzung von Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) der Verordnung Nr. 207/2009;

Verletzung der Regeln 19 Abs. 2 und 20 Abs. 1, 2 der Verordnung (EG) Nr. 2868/95, des Art. 151 Abs. 1, 2 Verordnung Nr. 207/2009, des Grundsatzes der Rechtssicherheit und des Rückwirkungsverbots.