26.9.2016   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 350/27


Klage, eingereicht am 4. August 2016 — Pirelli Tyre/EUIPO — Yokohama Rubber (Darstellung eines Reifenprofils)

(Rechtssache T-447/16)

(2016/C 350/33)

Sprache der Klageschrift: Englisch

Parteien

Klägerin: Pirelli Tyre SpA (Mailand, Italien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte T. Müller und F. Togo)

Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Yokohama Rubber Co. Ltd (Tokio, Japan)

Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO

Inhaberin der streitigen Marke: Klägerin.

Streitige Marke: Bildmarke (Darstellung eines Reifenprofils — Unionsmarke Nr. 2 319 176).

Verfahren vor dem EUIPO: Nichtigkeitsverfahren.

Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Fünften Beschwerdekammer des EUIPO vom 28. April 2016 in der Sache R 2583/2014-5.

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die angefochtene Entscheidung aufzuheben, soweit die Marke für nichtig erklärt wurde und ihr die Kosten des Verfahrens vor dem Amt auferlegt wurden.

Angeführter Klagegrund

Verstoß gegen Art. 52 Abs. 1 Buchst. a in Verbindung mit Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und Buchst. e Ziffer ii der Verordnung Nr. 207/2009.