26.9.2016 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 350/27 |
Klage, eingereicht am 4. August 2016 — Pirelli Tyre/EUIPO — Yokohama Rubber (Darstellung eines Reifenprofils)
(Rechtssache T-447/16)
(2016/C 350/33)
Sprache der Klageschrift: Englisch
Parteien
Klägerin: Pirelli Tyre SpA (Mailand, Italien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte T. Müller und F. Togo)
Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Yokohama Rubber Co. Ltd (Tokio, Japan)
Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO
Inhaberin der streitigen Marke: Klägerin.
Streitige Marke: Bildmarke (Darstellung eines Reifenprofils — Unionsmarke Nr. 2 319 176).
Verfahren vor dem EUIPO: Nichtigkeitsverfahren.
Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Fünften Beschwerdekammer des EUIPO vom 28. April 2016 in der Sache R 2583/2014-5.
Anträge
Die Klägerin beantragt,
— |
die angefochtene Entscheidung aufzuheben, soweit die Marke für nichtig erklärt wurde und ihr die Kosten des Verfahrens vor dem Amt auferlegt wurden. |
Angeführter Klagegrund
— |
Verstoß gegen Art. 52 Abs. 1 Buchst. a in Verbindung mit Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und Buchst. e Ziffer ii der Verordnung Nr. 207/2009. |