3.10.2016 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 364/23 |
Klage, eingereicht am 5. August 2016 — Souruh/Rat
(Rechtssache T-440/16)
(2016/C 364/23)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Klägerin: Souruh SA (Damas, Syrien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt E. Ruchat)
Beklagter: Rat der Europäischen Union
Anträge
Die Klägerin beantragt,
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ihre Klage für zulässig und begründet zu erklären; |
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demzufolge den Beschluss (GASP) 2016/850 vom 27. Mai 2016 und dessen nachfolgende Durchführungsmaßnahmen für nichtig zu erklären, soweit sie sie betreffen; |
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dem Rat der Europäischen Union die Kosten im Zusammenhang mit dem vorliegenden Rechtszug aufzuerlegen. |
Klagegründe und wesentliche Argumente
Zur Stützung der Klage macht die Klägerin fünf Klagegründe geltend, die im Wesentlichen mit den in der Rechtssache T-411/16, Syriatel Mobile Telecom/Rat, geltend gemachten identisch oder diesen ähnlich sind.