27.2.2017   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 63/17


Vorabentscheidungsersuchen des Helsingin hallinto-oikeus (Finnland), eingereicht am 7. Dezember 2016 — Anstar Oy

(Rechtssache C-630/16)

(2017/C 063/24)

Verfahrenssprache: Finnisch

Vorlegendes Gericht

Helsingin hallinto-oikeus

Parteien des Ausgangsverfahrens

Klägerin: Anstar Oy

Anderer Beteiligter: Turvallisuus- ja kemikaalivirasto (Tukes)

Vorlagefragen

1.

Sind der Auftrag M/120 und die auf dessen Grundlage erstellte harmonisierte Norm EN 1090-1 (:2009+A1:2011) dahin auszulegen, dass die in den Nrn. 1 bis 4 der Entscheidung des Tukes aufgezählten Produkte zur Befestigung in Beton vor dessen Erhärten (Abhängesysteme, die zur Verbindung von Schalenelementen und Mauerwerkabfangungen mit dem Rahmenwerk eines Gebäudes verwendet werden, bestimmte Ankerbolzen, Ankerplatten und Standard-Stahleinbauteile, Windverband-Systeme, Stützen- und Wandschuhe sowie Balkonanschlüsse) nicht in deren Anwendungsbereich fallen?

2.

Stehen die Bauprodukteverordnung (1), die im vorliegenden Fall genannten Aufträge der Kommission oder das Unionsrecht der vom Tukes vorgenommenen Auslegung, wonach die genannten Produkte nicht in den Anwendungsbereich des Auftrags M/120 und der Norm EN 1090-1 fallen, in sonstiger Hinsicht entgegen?


(1)  Verordnung (EU) Nr. 305/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2011 zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten und zur Aufhebung der Richtlinie 89/106/EWG des Rates (ABl. 2011, L 88, S. 5).