6.2.2017   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 38/7


Vorabentscheidungsersuchen der Rechtbank Den Haag (Niederlande), eingereicht am 31. Oktober 2016 — A, S/Staatssecretaris van Veiligheid en Justitie

(Rechtssache C-550/16)

(2017/C 038/10)

Verfahrenssprache: Niederländisch

Vorlegendes Gericht

Rechtbank Den Haag, Sitzungsort Amsterdam

Parteien des Ausgangsverfahrens

Kläger: A, S

Beklagter: Staatssecretaris van Veiligheid en Justitie

Vorlagefrage

Ist im Rahmen der Familienzusammenführung bei Flüchtlingen als „unbegleiteter Minderjähriger“ im Sinne von Art. 2 Buchst. f der Richtlinie 2003/86 (1) auch ein Drittstaatsangehöriger oder Staatenloser unter 18 Jahren anzusehen, der ohne Begleitung eines für ihn nach dem Gesetz oder dem Gewohnheitsrecht verantwortlichen Erwachsenen in einen Mitgliedstaat einreist und der

Asyl beantragt,

während des Asylverfahrens in dem Mitgliedstaat 18 Jahre alt wird,

Asyl rückwirkend zum Zeitpunkt der Antragstellung erhält und

anschließend Familienzusammenführung beantragt?


(1)  Richtlinie 2003/86/EG des Rates vom 22. September 2003 betreffend das Recht auf Familienzusammenführung (ABl. 2003, L 251, S. 12).