6.2.2017 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 38/7 |
Vorabentscheidungsersuchen der Rechtbank Den Haag (Niederlande), eingereicht am 31. Oktober 2016 — A, S/Staatssecretaris van Veiligheid en Justitie
(Rechtssache C-550/16)
(2017/C 038/10)
Verfahrenssprache: Niederländisch
Vorlegendes Gericht
Rechtbank Den Haag, Sitzungsort Amsterdam
Parteien des Ausgangsverfahrens
Kläger: A, S
Beklagter: Staatssecretaris van Veiligheid en Justitie
Vorlagefrage
Ist im Rahmen der Familienzusammenführung bei Flüchtlingen als „unbegleiteter Minderjähriger“ im Sinne von Art. 2 Buchst. f der Richtlinie 2003/86 (1) auch ein Drittstaatsangehöriger oder Staatenloser unter 18 Jahren anzusehen, der ohne Begleitung eines für ihn nach dem Gesetz oder dem Gewohnheitsrecht verantwortlichen Erwachsenen in einen Mitgliedstaat einreist und der
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Asyl beantragt, |
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während des Asylverfahrens in dem Mitgliedstaat 18 Jahre alt wird, |
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Asyl rückwirkend zum Zeitpunkt der Antragstellung erhält und |
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anschließend Familienzusammenführung beantragt? |
(1) Richtlinie 2003/86/EG des Rates vom 22. September 2003 betreffend das Recht auf Familienzusammenführung (ABl. 2003, L 251, S. 12).