1.8.2016 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 279/18 |
Vorabentscheidungsersuchen des Juzgado de lo Social n.o 1 de Cuenca (Spanien), eingereicht am 13. Mai 2016 — Carlos Enrique Ruiz Conejero/Ferroser Servicios Auxiliares S.A. und Ministerio Fiscal
(Rechtssache C-270/16)
(2016/C 279/24)
Verfahrenssprache: Spanisch
Vorlegendes Gericht
Juzgado de lo Social n.o 1 de Cuenca
Parteien des Ausgangsverfahrens
Kläger: Carlos Enrique Ruiz Conejero
Beklagte: Ferroser Servicios Auxiliares S.A. und Ministerio Fiscal
Vorlagefrage
Verbietet es die Richtlinie 2000/78 (1), eine nationale Rechtsvorschrift, nach der ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer aus objektiven Gründen wegen — gerechtfertigten, aber wiederkehrenden — Abwesenheiten vom Arbeitsplatz, die 20 % der Arbeitstage in zwei aufeinanderfolgenden Monaten und insgesamt 5 % in den vorangegangenen zwölf Monaten oder aber 25 % in vier nicht aufeinanderfolgenden Monaten innerhalb von zwölf Monaten erreichen, kündigen darf, auf einen Arbeitnehmer anzuwenden, der als behindert im Sinne dieser Richtlinie anzusehen ist, wenn die Abwesenheit durch die Behinderung verursacht ist?
(1) Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf (ABl. L 303, S. 16).