29.2.2016 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 78/29 |
Klage, eingereicht am 28. Dezember 2015 — RP Technik/OHMI — Tecnomarmi (RP ROYAL PALLADIUM)
(Rechtssache T-768/15)
(2016/C 078/40)
Sprache der Klageschrift: Deutsch
Verfahrensbeteiligte
Klägerin: RP Technik GmbH Profilsysteme (Bönen, Deutschland) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt P. Henrichs)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Tecnomarmi Snc (Treviso, Italien)
Angaben zum Verfahren vor dem HABM
Inhaber der streitigen Marke: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer
Streitige Marke: Gemeinschaftsbildmarke mit den Wortbestandteilen „RP ROYAL PALLADIUM“ — Gemeinschaftsmarke Nr. 11 358 496
Verfahren vor dem HABM: Widerspruchsverfahren
Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 14. Oktober 2014 in der Sache R 2061/2014-2
Anträge
Die Klägerin beantragt,
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die angefochtene Entscheidung aufzuheben; |
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die Kosten des Verfahrens, einschließlich der im Laufe des Beschwerdeverfahrens angelaufenen Kosten, der Streithelferin aufzuerlegen; |
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hilfsweise, die Kosten des Verfahrens, einschließlich der im Laufe des Beschwerdeverfahrens angelaufenen Kosten, der Beklagten aufzuerlegen, sollte sich die Streithelferin nicht an dem Verfahren beteiligen. |
Angeführter Klagegrund
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Verletzung von Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009. |