Urteil des Gerichtshofes (Vierte Kammer) vom 26. Oktober 2006 – Kommission/Finnland

(Rechtssache C-152/06)

„Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Richtlinie 2002/95/EG – Gefährliche Stoffe – Elektro- und Elektronikgeräte – Keine fristgerechte Umsetzung“

Mitgliedstaaten – Verpflichtungen – Umsetzung der Richtlinien – Nicht bestrittene Vertragsverletzung (Artikel 226 EG) (Randnrn. 6 bis 9 und Tenor)

Gegenstand

Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Versäumnis, in Bezug auf die autonome Provinz Åland für eine fristgerechte Umsetzung der Richtlinie 2002/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Januar 2003 zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (ABl. L 37, S. 19) zu sorgen

Tenor

 

Die Republik Finnland hat gegen ihre Verpflichtungen aus der Richtlinie 2002/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Januar 2003 zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten verstoßen, indem sie, was die Åland-Inseln betrifft, nicht die zur Umsetzung der Richtlinie erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften erlassen hat.

 

Die Republik Finnland trägt die Kosten.