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Document 52015DC0044

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Eine globale Partnerschaft für Armutsbeseitigung und nachhaltige Entwicklung nach 2015

/* COM/2015/044 final */

52015DC0044

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Eine globale Partnerschaft für Armutsbeseitigung und nachhaltige Entwicklung nach 2015 /* COM/2015/044 final */


MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN

Eine globale Partnerschaft für Armutsbeseitigung und nachhaltige Entwicklung nach 2015

I. EINLEITUNG

2015 ist ein entscheidendes Jahr für die nachhaltige Entwicklung und die Beseitigung der Armut weltweit. Mit der Verabschiedung der Entwicklungsagenda für die Zeit nach 2015 soll die internationale Gemeinschaft in transformativer Weise auf die fundamentalen Herausforderungen eingehen, vor denen die Welt heute steht: Beseitigung der Armut, inklusive und nachhaltige Entwicklung zum Wohle der heutigen und künftigen Generationen sowie Förderung und Schutz aller Menschenrechte und Grundwerte als Basis für Frieden und Wohlstand der Gesellschaften.

Im vor uns liegenden Jahr werden zwei internationale Zusammenkünfte auf hoher Ebene die Gelegenheit bieten, eine Einigung auf eine neue Agenda – einschließlich eines Katalogs von Zielen für die nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals – SDG) – und auf die neue globale Partnerschaft für ihre Umsetzung zu erzielen: Dies sind zum einen die dritte internationale Konferenz zur Entwicklungsfinanzierung im Juli in Addis Abeba und zum anderen das Gipfeltreffen der Vereinten Nationen (VN) im September in New York, auf dem die Post-2015-Agenda verabschiedet werden soll. Bei diesem Prozess müssen frühere Initiativen, insbesondere die Millenniumsentwicklungsziele (MDG) und die Konferenz Rio+20 über nachhaltige Entwicklung, als Grundlage genutzt und miteinander verbunden werden. Eine Einigung über die Post-2015-Agenda wird außerdem erhebliche Auswirkungen auf die Verhandlungen im Kontext des VN-Rahmenübereinkommens über Klimaänderungen haben.

Durch verschiedene Prozesse im Rahmen der VN wurden bereits signifikante Fortschritte erzielt. Der Bericht der offenen Arbeitsgruppe zum Thema Ziele für eine nachhaltige Entwicklung[1], der Bericht des zwischenstaatlichen Sachverständigenausschusses für die Finanzierung der nachhaltigen Entwicklung[2] und der Synthesebericht des Generalsekretärs der Vereinten Nationen[3] liefern hierzu wichtige Beiträge und zeigen, dass eine internationale Vereinbarung über eine ehrgeizige Post-2015-Agenda in greifbarer Nähe liegt.

Die Europäische Union (EU) hat stets eine wichtige und konstruktive Rolle bei diesen Prozessen gespielt, wesentliche Beiträge geliefert und aktiv mit den Partnern auf allen Ebenen zusammengearbeitet.  Die Mitteilungen der Europäischen Kommission vom Februar 2013[4], Juli 2013[5] und Juni 2014[6] sowie die Schlussfolgerungen des Rates vom Juni 2013[7], Dezember 2013[8] und Dezember 2014[9] enthalten die Vision der EU für die Post-2015-Agenda, die global und universell sein und alle drei Dimensionen der nachhaltigen Entwicklung (Soziales, Wirtschaft und Umwelt) umfassen soll.

Die Verwirklichung einer so weitreichenden Agenda stellt eine vielschichtige Herausforderung, aber auch eine einzigartige Gelegenheit zur Neudefinition und Stärkung der Zusammenarbeit der internationalen Gemeinschaft dar. Im Hinblick auf die Umsetzung der Post-2015-Agenda bedarf es einer neuen globalen Partnerschaft für die Armutsbeseitigung und die nachhaltige Entwicklung. Damit diese globale Partnerschaft ein Erfolg wird, müssen alle ihren Beitrag leisten. Die EU ist entschlossen, uneingeschränkt mitzuwirken und konstruktiv mit anderen Akteuren zusammenzuarbeiten, und sieht ihrer aktiven Beteiligung sie erwartungsvoll entgegen.

Aufbauend auf den Schlussfolgerungen des Rates vom Dezember 2014 legt die Europäische Kommission in dieser Mitteilung ihre Standpunkte zu den übergreifenden Grundsätzen und den wichtigsten Komponenten dar, die für die globale Partnerschaft notwendig sind, damit sie die Post-2015-Agenda wirksam unterstützen kann. Die Mitteilung enthält Vorschläge dazu, wie die EU und ihre Mitgliedstaaten einen Beitrag zu der Partnerschaft leisten könnten. Sie unterstreicht die Bereitschaft der EU, sich konstruktiv an der weltweiten Debatte über die Mittel zur Umsetzung der künftigen SDG zu beteiligen, und bildet die Grundlage für einen gemeinsamen Standpunkt der EU in den zwischenstaatlichen Verhandlungen. Vorschläge für mögliche Maßnahmen zur Umsetzung der Post-2015-Agenda sind im Anhang aufgeführt.

II. ALLGEMEINE GRUNDSÄTZE DER GLOBALEN PARTNERSCHAFT

Die neue globale Partnerschaft muss zu einem neuen transformativen Elan der Solidarität und Zusammenarbeit führen. Nationale Eigenverantwortung und Führungsstärke, gestützt durch politisches Engagement auf höchster Ebene, sind von zentraler Bedeutung. Die nationalen Bemühungen müssen durch eine Zusammenarbeit auf allen Ebenen und mit allen Interessenträgern gestärkt werden; dabei sollte auf den Erfahrungen aufgebaut werden, die bei der Gründung einer globalen Partnerschaft für Entwicklung im Kontext der Millenniumsentwicklungsziele und anderer internationaler Partnerschaften gewonnen wurden. Damit dies gelingt, müssen Politikkonzepte umgesetzt und Ressourcen mobilisiert werden, wobei jedes Land seinen Beitrag entsprechend seinen Fähigkeiten ausbaut.

Die globale Partnerschaft sollte auf den Grundsätzen der gemeinsamen Verantwortung, der gegenseitigen Rechenschaftspflicht und der Berücksichtigung der jeweiligen Fähigkeiten beruhen. Die Länder müssen sich unabhängig von ihrem Entwicklungsstand engagieren und Verantwortung für die Umsetzung der Partnerschaft übernehmen.

Die Partnerschaft muss sich außerdem auf die Prinzipien der Menschenrechte, der guten Regierungsführung, der Rechtsstaatlichkeit, der Unterstützung der demokratischen Institutionen, der Inklusivität, der Nichtdiskriminierung und der Gleichstellung der Geschlechter stützen.

Sie sollte die gleichwertige Berücksichtigung aller drei Dimensionen der nachhaltigen Entwicklung unterstützen, um Silodenken und Abstriche bei einzelnen Zielen zugunsten anderer zu vermeiden. Da die mit der Armutsbeseitigung und der nachhaltigen Entwicklung verbundenen Herausforderungen durch den Klimawandel noch verschärft werden, müssen Klimaschutzbelange aktiv in die Post-2015-Agenda und in die globale Partnerschaft zu ihrer Unterstützung einbezogen werden.

Die globale Partnerschaft muss über die herkömmlichen Kanäle der Zusammenarbeit hinausgehen und wirksamere und integrativere Formen von Multi-Stakeholder-Partnerschaften fördern, die auf allen Ebenen agieren und den Privatsektor und die Zivilgesellschaft einbeziehen, darunter die Sozialpartner, akademische Kreise, Stiftungen, Wissenseinrichtungen und öffentliche Behörden. Der Erfolg der Agenda erfordert Politikkohärenz auf allen Ebenen, um sicherzustellen, dass die Regierungen mit ihrer Politik die Armutsminderung und die nachhaltige Entwicklung unterstützen. Die globale Partnerschaft sollte die nachhaltige und effiziente Nutzung sämtlicher Ressourcen fördern, einschließlich nationaler Ressourcen, internationaler öffentlicher Finanzmittel, privater Finanzmittel und innovativer Finanzierungsmöglichkeiten.

Die künftige globale Partnerschaft sollte einen klaren Schwerpunkt auf messbare, konkrete und nachhaltige Ergebnisse legen, die unmittelbar zu den vereinbarten Zielen und Vorgaben beitragen, sich in strukturellen Reformen niederschlagen und letztendlich zu positiven und nachhaltigen Wirkungen für die Menschen und unseren Planeten führen. Die Transparenz und der Informationsaustausch zugunsten aller Interessenträger sollten im Mittelpunkt der globalen Partnerschaft stehen und damit die Bedeutung unterstreichen, die eine konsequente Überwachung, Rechenschaftspflicht und Überprüfung auf allen Ebenen für sämtliche Bürger und Akteure haben, und Feedback und Lernprozesse fördern.

Damit die Post-2015-Agenda die erwarteten Ergebnisse erbringt, sollten alle Länder geeignete Politikkonzepte einführen, die es ihnen ermöglichen, die SDG entsprechend ihren jeweiligen Fähigkeiten umzusetzen. Die Bemühungen sollten sich gleichermaßen auf die Einführung der geeigneten Politik wie auf die Mobilisierung ausreichender finanzieller Mittel für ihre Umsetzung konzentrieren, da beides untrennbar miteinander verknüpft ist: Klare und ergebnisorientierte politische Rahmenbedingungen sind eine unverzichtbare Voraussetzung für tatsächliche Erfolge der Finanzierung, andererseits sollte die Finanzierung auch aktiv zu einer Hebel- und Anreizwirkung auf andere Umsetzungsinstrumente beitragen, z. B. unterstützende Politikkonzepte, Kapazitätsaufbau, Handel, Innovation und private Investitionen.

Die Europäische Kommission wird sich in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten darum bemühen, die Agenda in der EU umzusetzen und ihre Umsetzung in anderen Teilen der Welt durch konstruktive Kooperationen und Partnerschaften zu unterstützen. Die vollständige Umsetzung der Post-2015-Agenda erfordert die aktive Mitwirkung der EU und ihrer Mitgliedstaaten durch die Ergreifung von Maßnahmen auf allen Ebenen. Die EU kann ihre Erfahrungen mit der Umsetzung von Politikkonzepten einbringen, die die Grundprinzipien der Agenda wie Nachhaltigkeit, Zusammenarbeit und Partnerschaftlichkeit widerspiegeln. Diese Konzepte reichen von der Strategie Europa 2020[10], die auf intelligentes, nachhaltiges und inklusives Wachstum durch integrierte und kohärente politische Maßnahmen abzielt, über die Initiative für Politikkohärenz im Interesse der Entwicklung[11] bis hin zum 7. Umweltaktionsprogramm[12].

III. WICHTIGSTE BESTANDTEILE DER GLOBALEN PARTNERSCHAFT – INSTRUMENTE FÜR DIE UMSETZUNG

Die wichtigsten Bestandteile der globalen Partnerschaft werden im Folgenden dargestellt. Hierzu gehören Vorkehrungen, die alle Partner mit Blick auf eine erfolgreiche Umsetzung treffen sollten, und konkrete Vorschläge für einen möglichen Beitrag der EU.

3.1. Förderliche politische Rahmenbedingungen auf allen Ebenen

In jedem Land bedarf es einer schlüssigen Kombination wirksamer Politikkonzepte, Vorgehensweisen, Einrichtungen und Ressourcen, damit dort günstige Rahmenbedingungen für die Umsetzung der Post-2015-Agenda geschaffen werden können. Eine gute Regierungsführung auf allen Ebenen ist ein wesentliches Mittel zur Umsetzung der Agenda und ein wichtiges Ziel in sich.

Auf nationaler Ebene werden alle Regierungen in umfassender Konsultation mit ihren Bürgerinnen und Bürgern darüber entscheiden müssen, wie sie zur Verwirklichung der Ziele und Vorgaben beitragen können, wobei sie dem Erfordernis Rechnung tragen müssen, alle Mitglieder der Gesellschaft, insbesondere die am stärksten benachteiligten unter ihnen, einzubeziehen. Die uneingeschränkte Teilhabe der Zivilgesellschaft ist von entscheidender Bedeutung. Mit der neuen globalen Partnerschaft sollte auch das Entwicklungspotenzial der lokalen Behörden und Akteure erschlossen werden. Die Koordinierung zwischen den verschiedenen Ebenen (international, national, regional und lokal) sollte verstärkt werden.

Für die Umsetzung auf nationaler und subnationaler Ebene benötigt jedes Land einen wirksamen rechtlichen Rahmen für die Verwirklichung der politischen Ziele. Die Länder müssen effiziente und leicht zugängliche Institutionen, transparente Politikkonzepte und Systeme sowie die Rechenschaftspflicht gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern durch demokratische Prozesse fördern, die auf dem Rechtsstaatlichkeitsprinzip beruhen. Dazu sollten faire und vorhersehbare Rechtsvorschriften gehören, die die Menschenrechte, die Kernarbeitsnormen und die Umwelt fördern und schützen und die nachhaltige Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen gewährleisten. Erforderlich ist auch die Gewährleistung eines stabilen und förderlichen Umfelds für den Privatsektor, einschließlich der Schaffung fairer Bedingungen für Wettbewerb und nachhaltige Investitionen. Die Um- und Durchsetzung der Rechtsvorschriften ist von entscheidender Bedeutung, auch in Form der Bekämpfung illegaler Aktivitäten, der Beseitigung von Hindernissen für die Umsetzung, des Aufbaus von Durchsetzungskapazitäten und der Sensibilisierung der Öffentlichkeit, damit die Interessenträger die Regierungen und Behörden zur Verantwortung ziehen können. Die EU ist entschlossen, ihren eigenen Rechtsrahmen und die Zusammenarbeit mit den Partnern zu verbessern, um zur Entwicklung und Stärkung gerechter, wirksamer und transparenter Rechtsvorschriften beizutragen und die Qualität, Unabhängigkeit und Effizienz der Justiz durch Kapazitätsaufbau und Wissensaustausch zu steigern.

Eine gute Regierungsführung erfordert wirksame Systeme für die Haushaltsplanung, Ressourcenallokation und Ausgabenüberwachung. Diese Systeme müssen vollständig transparent und für die Öffentlichkeit zugänglich sein, um die partizipative Entscheidungsfindung und das Engagement des Privatsektors zu fördern und die Korruption zu bekämpfen. Eine wirksame makroökonomische Politik ist unabdingbar, um sicherzustellen, dass die notwendigen Ressourcen im Einklang mit den SDG wirksam mobilisiert und eingesetzt werden.

Die Regierungen müssen ein nachhaltiges und inklusives Wachstum fördern, das allen Mitgliedern der Gesellschaft, einschließlich marginalisierter und ausgegrenzter Menschen, zugutekommt. Die Regelungsinstrumente sollten mit flexiblen und kosteneffizienten wirtschaftspolitischen Instrumenten kombiniert werden, die zur Verwirklichung kombinierter Ziele beitragen können. Wirtschaftspolitische Instrumente wie Steueranreize, Einspeisevergütungen und Zahlungen für Ökosystemleistungen können Anreize für nachhaltiges Wachstum schaffen, u. a. durch die Verlagerung der Steuerlast von der Arbeit auf Produkte, die sich negativ auf die Nachhaltigkeit auswirken, und durch die Ausgabe handelbarer Emissionszertifikate, wie im Rahmen des Emissionshandelssystems der EU. Die Einpreisung von CO2-Kosten fungiert als wichtige Triebkraft für Investitionen in saubere Technologien und CO2-arme Lösungen, insbesondere in Entwicklungsländern; daher sollten alle Länder zur Einpreisung von CO2-Kosten übergehen, um Treibhausgasemissionen zu bekämpfen.

Eine nachhaltige öffentliche Auftragsvergabe ermöglicht es den Regierungen, öffentliche Ausgaben einzusetzen, um auf der Grundlage sozialer und ökologischer Kriterien die Nachfrage nach nachhaltigen Produkten und Dienstleistungen zu fördern, wodurch deren Marktanteil steigt und den Unternehmen konkrete Anreize geboten werden.

Die Politikkohärenz ist der zentrale Faktor eines tatsächlich förderlichen politischen Umfelds. Um die globale Partnerschaft zum Erfolg zu bringen, muss die gesamte Politik auf nationaler und subnationaler Ebene in kohärenter Weise zur Verwirklichung der SDG sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene beitragen.

Hierbei muss die entscheidende Rolle zahlreicher Sektoren wie Landwirtschaft, Energie und Gesundheit berücksichtigt werden, die zur Erreichung einer Reihe von Zielen und Vorgaben beitragen. Politikmaßnahmen, die die Schaffung von und den Zugang zu menschenwürdigen Arbeitsplätzen für alle einschließlich eines nachhaltigen und adäquaten sozialen Schutzes fördern oder Investitionen in Humankapital durch Bildungsmöglichkeiten und die Vermittlung von Fähigkeiten erleichtern, sind von ausschlaggebender Bedeutung. Die Bekämpfung von Ungleichheiten und sozialer Ausgrenzung, insbesondere der am stärksten benachteiligten Bevölkerungsgruppen, wie Frauen, Kinder, ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen, bleibt unabdingbar, wobei auch Instrumente wie Gender- und Altersmarker genutzt werden sollten. 

Ein weiterer wichtiger Schritt sind die Reformierung oder Abschaffung umweltschädlich wirkender Subventionen, etwa für fossile Brennstoffe, und ihre Ersetzung durch klimaschonende Maßnahmen, die weniger umweltschädlich sind und einen wirksameren Beitrag zur Armutsminderung leisten. Politikkohärenz setzt außerdem voraus, dass angemessene Koordinierungsmechanismen für den Dialog zwischen den Interessenträgern vorhanden sind und dass die Politik und die Ergebnisse überwacht und bewertet werden.

Die Bedeutung der regionalen Ebene sollten nicht außer Acht gelassen werden. Die EU fördert aktiv die regionale Entwicklung und Integration, die Handel, Investitionen und Mobilität ankurbeln und zu Frieden und Stabilität beitragen können.

Auf globaler Ebene erfordert die Umsetzung der Post-2015-Agenda außerdem ein wirksames internationales Governance-System, stabile Finanzmärkte und eine wirtschaftliche Zusammenarbeit, einschließlich des notwendigen Grads an Regulierung. Die internationalen Governance-Institutionen müssen effizient und transparent sein und über Systeme verfügen, die es ermöglichen, die Fortschritte bei der Verwirklichung der Ziele zu bewerten und darüber Bericht zu erstatten. Die Bemühungen um eine bessere Führung der internationalen Finanzinstitutionen müssen fortgesetzt werden. Außerdem bieten die Agenden der G7 und der G20 Beispiele dafür, mit welcher Art von politischen Verpflichtungen tatsächlich etwas bewirkt werden kann.

Auf dem Gebiet der globalen öffentlichen Güter bedarf es ebenfalls koordinierter internationaler Politikkonzepte und Maßnahmen, unter anderem einer bessere Umsetzung internationaler Übereinkünfte, die eine zentrale Rolle bei der Verwirklichung mehrerer SDG spielen. Viele Fragen haben globalen oder grenzübergreifenden Charakter und erfordern daher spezifische internationale Kooperationsvereinbarungen. Die nationale Politik muss ebenfalls mit den internationalen Übereinkünften in Einklang stehen und darauf abgestimmt werden. Die EU ist Vertragspartei einer Vielzahl internationaler Übereinkünfte und unterstützt sie aktiv. Sie ist bereit, eine führende Rolle zu übernehmen und weiter zu Umsetzungsmaßnahmen in einer Reihe von Bereichen beizutragen, wie bei den multilateralen Gesundheits- und Umweltschutzübereinkommen oder bei der internationalen Meerespolitik.

In einer immer enger verflochtenen Welt müssen alle Länder systematisch sowohl die positiven als auch die negativen Auswirkungen berücksichtigen, die ihre Politik auf andere Länder haben kann. Zu diesem Zweck sollten Industrieländer, Länder mit mittlerem Einkommen der oberen Einkommenskategorie und Schwellenländer sich dazu verpflichten, Systeme zur Bewertung der Auswirkungen neuer Politikkonzepte auf ärmere Länder einzuführen. Für die EU stellt die Politikkohärenz im Interesse der Entwicklung eine rechtliche Verpflichtung dar, der zufolge sie entwicklungspolitischen Zielen Rechnung tragen muss, wenn sie Politikkonzepte umsetzt, die sich auf die Entwicklungsländer auswirken können. Dies bedeutet sowohl die Befassung mit möglichen nachteiligen Auswirkungen der internen Politik auf Drittländer als auch die Förderung von Synergien zwischen den Bereichen Wirtschafts-, Sozial- und Umweltpolitik.

3.2. Aufbau von Kapazitäten zur Umsetzung der Agenda

Die Post-2015-Agenda kann nur wirksam greifen, wenn alle Partner über effiziente Institutionen sowie die erforderlichen menschlichen Kompetenzen und Fähigkeiten verfügen, um die Armut zu beseitigen und eine nachhaltige Entwicklung zu gewährleisten. Dazu gehören Fähigkeiten zur Bewertung des Bedarfs, zur Sammlung von Daten, zur Überwachung der Umsetzung und zur Überprüfung von Strategien. Zur Erreichung der SDG ist es notwendig, zusätzliche neue Fähigkeiten und Kompetenzen auf allen Ebenen und in allen Ländern, darunter auch in der EU, zu entwickeln.

Ein wirksamer Aufbau von Kapazitäten, einschließlich der Institutions- und Organisationsentwicklung, kann nur erfolgen, wenn die Stellen, die ihn benötigen, selbst die Verantwortung übernehmen und den Prozess lenken. Der Kapazitätsaufbau sollte durch Lerninitiativen und wissensbasierte Initiativen sowie durch einen kontinuierlichen, fairen und konstruktiven Dialog über die Politik und die Entwicklungsergebnisse gesteuert werden. Bei diesem Ansatz sollten die Entwicklung der Humanressourcen und der Planungs-, Verwaltungs- und Überwachungssysteme und ‑verfahren im Mittelpunkt stehen.

Alle Partner der internationalen Zusammenarbeit, einschließlich der internationalen Organisationen, sollte ihre Unterstützung für den Kapazitätsaufbau verstärken und optimieren, auch durch die Nutzung von Netzen und Systemen für Wissensaustausch, Peer Learning und die Koordinierung zwischen allen Entwicklungspartnern. Dies kann alle Arten von Kooperationspartnerschaften umfassen, einschließlich Nord-Süd-, Süd-Süd-, Dreiecks- und regionalen Ansätzen, an denen sich öffentliche und private Interessenträger beteiligen. Besonderer Anstrengungen bedarf es in den am wenigsten entwickelten Ländern (Least Developed Countries – LDC) und den fragilen Staaten, in denen es unerlässlich ist, die Voraussetzungen für den Übergang zu schaffen und die Resilienz der schwächsten Bevölkerungsgruppen aufzubauen.

Die EU ist entschlossen, die Unterstützung für den Kapazitätsaufbau zu verbessern und sie mithilfe einer Multi-Stakeholder-Perspektive in alle Bereiche der Zusammenarbeit einzubeziehen. Sie ist sich bewusst, dass der Aufbau von Kapazitäten in den Partnerländern eine entscheidende Voraussetzung für die Verbesserung der Wirksamkeit der Entwicklungszusammenarbeit darstellt und fördert Peer-to-Peer-Lernprozesse und -Netzkooperationen bereits durch Initiativen wie technische Zusammenarbeit oder Programme für den Institutionenaufbau. Die EU wird den Aufbau von Kapazitäten in den Bereichen Statistik und Überwachung in den Partnerländern stärker unterstützen.

3.3. Mobilisierung und wirksame Nutzung inländischer öffentlicher Finanzmittel

Die nationalen Regierungen tragen die Hauptverantwortung für die Umsetzung einer nachhaltigen Wirtschaftspolitik. Dies beinhaltet die Pflicht zur effizienten Mobilisierung und Nutzung öffentlicher Ressourcen, einschließlich der natürlichen Ressourcen.

Außerdem bedarf es einer soliden Verwaltung der öffentlichen Finanzen und der Einführung bzw. Verstärkung von Rechnungsprüfungs-, Kontroll-, Betrugsbekämpfungs- und Antikorruptionsmaßnahmen, einer soliden Steuerverwaltung und einer länderspezifischen Berichterstattung zwecks Erhöhung der finanziellen Transparenz und Bekämpfung illegaler Finanzströme.

Auch wenn die öffentlichen Einnahmen in den letzten Jahren erheblich gestiegen sind, ist die Steuerquote in vielen Ländern nach wie vor gering. Neben der Schaffung des haushaltspolitischen Spielraums für staatliche Ausgaben für Entwicklungsprioritäten stärken die effektive und transparente Erhebung und Verwendung inländischer öffentlicher Mittel die landesinterne Rechenschaftspflicht und tragen zu einem gesunden Verhältnis zwischen Regierung und Bürgerinnen und Bürgern bei. Für die Beseitigung der Armut und die nachhaltige Entwicklung ist es von ausschlaggebender Bedeutung, in allen Ländern die nationale Ressourcenbasis zu stärken und auszuweiten und die Verwaltung und wirksame Verwendung der Mittel zu verbessern.

Die Bilanzierung des Naturkapitals kann Ländern, die über reiche natürliche Ressourcen verfügen, dabei helfen, deren Bewirtschaftung zu verbessern und transparenter zu gestalten, wodurch ein Beitrag zum Wirtschaftswachstum geleistet wird. Der Übergang zur grünen Wirtschaft bietet wichtige neue Chancen als Motor für nachhaltiges Wirtschaftswachstum. Die EU ist entschlossen, ihre Bemühungen in diesem Bereich zu verstärken, sowohl intern als auch durch Unterstützung für die Entwicklungsländer.

Die wachsende Verflechtung der internationalen Finanzmärkte und die wirtschaftliche Globalisierung bringen neue Herausforderungen bei der Erwirtschaftung inländischer Einnahmen mit sich. Daher bedarf es einer internationalen Zusammenarbeit zur Gewährleistung eines von Transparenz, Kooperationsbereitschaft und Gerechtigkeit geprägten internationalen Steuerumfelds, um die Mobilisierung inländischer Einnahmen zu verstärken.

Die Verschuldung ist ein wichtiges Element und muss im Kontext der öffentlichen Finanzen insgesamt betrachtet werden. Eine nachhaltige Schuldenfinanzierung, unterstützt durch wirksames Schuldenmanagement, ist einer der Eckpfeiler der Finanzstabilität und der nachhaltigen Haushaltspolitik.

Alle Länder sollten sich verpflichten, inländische öffentliche Finanzmittel in wirksamer Weise zu mobilisieren und zu nutzen, darunter für globale öffentliche Güter wie Klimaschutz und biologische Vielfalt sowie für Sektoren wie etwa Landwirtschaft und Energie, die wesentlich für die Armutsbeseitigung und die nachhaltige Entwicklung sind. Außerdem sollten alle Länder Umwelt- und Sozialschutzmaßnahmen anwenden und Programme zur Stärkung der Resilienz fördern und umsetzen, die langfristig zu Kosteneinsparungen führen. Die systematische Berücksichtigung von Klimaschutzzielen bei der inländischen öffentlichen Finanzierung ist von entscheidender Bedeutung sowohl für die Bereitstellung von Mitteln für Klimaschutzmaßnahmen als auch für die Vermeidung nicht nachhaltiger Investitionen und nachteiliger langfristiger Kosten.

Alle Länder sollten sich verpflichten, bei den staatlichen Einnahmen  eine optimale Höhe zu erreichen, die beispielsweise anhand des Steueraufkommens im Verhältnis zum Bruttoinlandsprodukt (BIP) gemessen werden könnte. Erreicht werden könnte dies u. a. durch die Stärkung der einschlägigen Institutionen, den Ausbau der Kapazitäten der Steuerverwaltungen und die Reform der nationalen Steuersysteme mit dem Ziel, die Steuerbasis gegebenenfalls zu erweitern und eine faire und gerechte Steuerpolitik zu gewährleisten.

Alle Länder müssen darüber hinaus sicherstellen, dass sie über Systeme für eine effiziente, nachhaltige und transparente Verwaltung sämtlicher öffentlichen Ressourcen, einschließlich der Schulden- und Kassenmittelverwaltung sowie der Verwaltung der Einnahmen aus natürlichen Ressourcen, verfügen. Dies würde die Umsetzung von Reformprogrammen unter Federführung der Regierungen und die Stärkung der für die Haushaltsplanung und -überwachung zuständigen Einrichtungen (u. a. unabhängige nationale Rechnungshöfe, Parlamente und Zivilgesellschaft) erfordern. Eine Politik der offenen Daten, die auch die Einrichtung nationaler Portale für offene Daten beinhaltet, sollte gefördert werden.

Die internationale Zusammenarbeit zur Bekämpfung illegaler Finanzströme sollte intensiviert werden, um gleiche Bedingungen bei der Besteuerung einheimischer und internationaler Unternehmen zu gewährleisten. Die Transparenz und die Rechenschaftspflicht in der mineralgewinnenden Industrie sollten verbessert werden, wozu auch die Offenlegung von Zahlungen  von Unternehmen an staatliche Stellen gehören sollte.

Die internationale Zusammenarbeit im Steuerbereich sollte ebenfalls verstärkt werden. Alle Länder sollten die Mindeststandards des verantwortungsvollen Handelns im Steuerbereich (Transparenz, Informationsaustausch und fairer Steuerwettbewerb) einhalten und sich verpflichten, nationale Vorschriften zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung, Steuerumgehung und aggressiver Steuerplanung sowie zur Vermeidung eines schädlichen Steuerwettbewerbs zu verabschieden. Alle Länder sollten auf die Umsetzung der Empfehlungen im Bereich Gewinnkürzung und ‑verlagerung hinarbeiten.

3.4. Mobilisierung und wirksame Nutzung internationaler öffentlicher Finanzmittel

Die internationalen öffentlichen Finanzmittel sind nach wie vor ein wichtiger, als Katalysator wirkender Bestandteil der Gesamtfinanzmittel, die für Entwicklungsländer zur Verfügung stehen. Der Bedarf wird mit Blick auf die Umsetzung der ehrgeizigen Agenda im Lauf der nächsten 15 Jahre noch steigen. Wie der VN-Generalsekretär in seinem Synthesebericht darlegt, sollte die Post-2015-Agenda auf den Grundsätzen der Universalität, der gemeinsamen Verantwortung und der Solidarität beruhen. Die Europäische Kommission unterstützt daher nachdrücklich die Forderung des VN-Generalsekretärs, dass alle Industrieländer die VN-Vorgabe einer ODA-Quote von 0,7 % des BNE erreichen und sich auf konkrete Zeitpläne für die Erfüllung der ODA-Verpflichtungen einigen sollten.

Die Entwicklungs- und die Schwellenländer waren im letzten Jahrzehnt der Motor des weltweiten Wachstums. Angesichts der anhaltenden wirtschaftlichen und finanziellen Verbesserungen in vielen Entwicklungsländern muss die internationale öffentliche Finanzierung in der Zeit nach 2015 so angepasst werden, dass sie den Wandel wirksamer beschleunigt und seine Nachhaltigkeit fördert. Eine wachsende Anzahl von Ländern, die nicht Mitglieder des Entwicklungshilfeausschusses (DAC) der OECD sind, stellen bereits erhebliche Finanzmittel bereit. Diese Partner wirken durch alternative Kooperationsstrategien und -modalitäten an der Umgestaltung der Entwicklungsfinanzierungslandschaft mit und sollten einen größeren Beitrag zur Unterstützung der bedürftigsten Länder leisten. Angesichts der Bedeutung der Länder mit mittlerem Einkommen der oberen Einkommenskategorie und der Schwellenländer sollten sich diese im Einklang mit den Vorschlägen im Synthesebericht des VN-Generalsekretärs verpflichten, ihren Beitrag zur internationalen öffentlichen Finanzierung zu erhöhen und zu diesem Zweck konkrete Ziele und Zeitpläne festlegen.

Die EU und ihre Mitgliedstaaten stellen mehr als 50 % der gesamten öffentlichen Entwicklungshilfe bereit und werden auch weiterhin an einer umfangreichen kollektiven Verpflichtung festhalten. Über den Zeitplan für die finanziellen Verpflichtungen der EU sollte im Rahmen der oben genannten globalen Verpflichtung beschlossen werden, um sicherzustellen, dass alle Länder mit hohem Einkommen sowie Länder mit mittlerem Einkommen der oberen Einkommenskategorie und Schwellenländer ihren Anteil zur Unterstützung der ärmeren Länder bei der Verwirklichung der international vereinbarten Ziele leisten.

Die Rolle und Relevanz der internationalen öffentlichen Finanzierung unterscheiden sich von Land zu Land. Die Mittel sollten gezielt dort eingesetzt werden, wo der Bedarf am höchsten ist und sie die größte Wirkung erzielen. In diesem Zusammenhang ist es wichtig, dass sich alle Geldgeber bemühen, den rückläufigen Trend bei der Hilfe für die ärmsten Länder umzukehren. Wie vom VN-Generalsekretär hervorgehoben, sollten alle Länder mit hohem Einkommen die im Aktionsprogramm von Istanbul[13] festgehaltene VN-Vorgabe erreichen, 0,15 % des BNE für die Entwicklungshilfe zugunsten der LDC bereitzustellen. Die Länder mit mittlerem Einkommen der oberen Einkommenskategorie und die Schwellenländer sollten sich außerdem verpflichten, ihren Beitrag für die LDC zu erhöhen und zu diesem Zweck konkrete Ziele und Zeitpläne festlegen.

Die internationalen öffentlichen Mittel aller Geber müssen auf wirksame Weise zur Verfügung gestellt und eingesetzt werden, wobei die Grundsätze der Eigenverantwortung, der Ergebnisorientierung, der inklusiven Partnerschaft, der Transparenz und der gegenseitigen Rechenschaftspflicht zu beachten sind. Alle Geldgeber sollten konkrete Anstrengungen unternehmen, um die Transparenz zu verbessern, die Erbringung der Leistungen und die Rechenschaftspflicht zu stärken, das Messen und Nachweisen nachhaltiger Ergebnisse zu unterstützen, die vorhandenen Leitlinien für Konfliktsituationen und fragile Situationen[14] anzuwenden und die Fragmentierung der internationalen Hilfearchitektur zu verringern.

In Zeiten wirtschaftlicher Zwänge ist es unabdingbar, das Potenzial der öffentlichen Finanzierung voll auszuschöpfen. Eine sinnvoll konzipierte und umgesetzte öffentliche Entwicklungshilfe kann eine Katalysatorwirkung auf andere Umsetzungsinstrumente ausüben. Sie kann durch die Unterstützung einer verbesserten Steuer- und Finanzpolitik zur Erhöhung der öffentlichen inländischen Finanzmittel führen, durch Mischfinanzierungen und öffentlich-private Partnerschaften Infrastrukturprojekte in Gang setzen und Austauschprozesse in Wissenschaft und Technologie fördern.

Da die Post-2015-Agenda in vollem Einklang mit den Klimaschutzzielen stehen und diese unterstützen muss, sollte unbedingt dafür gesorgt werden, dass der Finanzrahmen für die Agenda im Einklang mit der Klimaschutzfinanzierung steht und auf sie abgestimmt wird, wie im Synthesebericht des VN-Generalsekretärs hervorgehoben. Zu beachten ist in diesem Zusammenhang, dass die EU für den Zeitraum 2014-2020 bereits beschlossen hat, 20 % ihres Haushalts – einschließlich der Mittel für auswärtige Maßnahmen – für klimaschutzrelevante Projekte und Politikkonzepte bereitzustellen. Die EU ist auch weiterhin entschlossen, ihre Verpflichtungen aus internationalen Übereinkünften zu erfüllen, auch in Bezug auf die biologische Vielfalt und andere wichtige globale Themen.

3.5. Ankurbelung des Handels zur Beseitigung der Armut und Förderung der nachhaltigen Entwicklung

Der Handel ist ein entscheidender Faktor für inklusives Wachstum und nachhaltige Entwicklung und damit ein wichtiges Instrument zur Umsetzung der Post-2015-Agenda.

Die EU erkennt die Vorrangstellung der Welthandelsorganisation (WTO) in Bezug auf Handelsfragen auf globaler Ebene an und ist der Ansicht, dass das auf Regeln beruhende multilaterale Handelssystem eine unschätzbare Rolle bei der Schaffung gleicher Wettbewerbsbedingungen für alle Länder, insbesondere die Entwicklungsländer, spielt. Die EU hält daher weiterhin uneingeschränkt an der Entwicklungsagenda von Doha und der Umsetzung des Bali-Paketes fest, insbesondere am Übereinkommen über Handelserleichterungen und den die LDC betreffenden Elementen, die eine weitere Integration dieser Länder in die internationalen Märkte und die globalen Wertschöpfungsketten fördern werden. Die EU wird konstruktiv an den anstehenden Verhandlungen über das Arbeitsprogramm für die Zeit nach Bali mitwirken, damit die Verhandlungsrunde rasch abgeschlossen werden kann.

Viele Länder, insbesondere die Schwellenländer, haben das Potenzial eines offenen Handelssystems erfolgreich genutzt, um ihren Handel anzukurbeln und ein anhaltendes BIP-Wachstum zu erreichen. Diese Veränderungen haben dazu beigetragen, Hunderte von Millionen Menschen aus der Armut herauszuführen, aber nicht alle Entwicklungsländer konnten solche Erfolge verzeichnen. Vor allem die LDC bleiben im Welthandel weiter marginalisiert.

Jedes Land trägt die primäre Verantwortung dafür, das Handelspotenzial im Interesse des inklusiven Wachstums und der nachhaltigen Entwicklung durch gute Regierungsführung sowie solide nationale Politikkonzepte und Reformen maximal auszuschöpfen. Ziel ist die Schaffung stabiler rechtlicher Rahmenbedingungen, die günstig für den Privatsektor und Investitionen sind und zur Integration des Landes in regionale und globale Wertschöpfungsketten beitragen. Gleichzeitig müssen die Länder die Anwendung der international anerkannten Arbeitsnormen und die angemessene Qualifizierung ihrer Arbeitskräfte sicherstellen und gleichzeitig den Übergang zu einer grünen Wirtschaft fördern.

Die weltweit schwächsten Länder, vor allem die LDC, stehen jedoch vor bestimmten Hindernissen im Zusammenhang mit mangelnden Kapazitäten, inadäquaten Infrastrukturen oder einer unzureichenden Diversifizierung der Produktion. Sie brauchen Unterstützung, um ihre Integration in das Welthandelssystem zu erleichtern und ihnen so die größtmöglichen wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Vorteile zu verschaffen. Die Verbesserung des Marktzugangs und die Handelshilfe („Aid for Trade“) spielen in diesem Zusammenhang eine entscheidende Rolle.

Der EU-Markt ist der offenste Markt für Entwicklungsländer. Die EU hat ihre Ursprungsregeln vereinfacht und stellt für die besonders schwachen Länder mehr Informationen über den Zugang zu ihrem Markt bereit. Sie setzt ferner unilaterale Instrumente zur Unterstützung der nachhaltigen Entwicklung ein, darunter das Allgemeine Präferenzsystem (APS). Mit dem APS+ bietet sie zusätzliche Handelspräferenzen für schwächere Volkswirtschaften, die sich zur wirksamen Umsetzung von 27 wichtigen internationalen Übereinkünften in den Bereichen Menschen- und Arbeitnehmerrechte, Umweltschutz und gute Regierungsführung verpflichtet haben. Darüber hinaus bietet die Initiative „Alles außer Waffen“ zoll- und kontingentfreien Zugang für alle Erzeugnisse aus den LDC mit Ausnahme von Waffen und Munition. Alle Industrie- und Schwellenländer sollten LDC-Erzeugnissen zoll- und kontingentfreien Zugang zu ihren Märkten gewähren.

Die EU und ihre Mitgliedstaaten sind die weltweit größten Geber von Handelshilfe, auf die ein Drittel des weltweiten Gesamtbetrags entfällt. Gefördert werden u. a. der Aufbau von Kapazitäten zur Erfüllung der EU-Standards und zur uneingeschränkten Nutzung der Handelsübereinkommen sowie der von der EU einseitig gewährten Handelspräferenzen. Die EU wird sich bemühen, ihre Strategie für die Handelshilfe unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Post-2015-Verhandlungen zu aktualisieren. Alle Industrie- und Schwellenländer sollten ihre Handelshilfe für die LDC erhöhen und sie nach den Grundsätzen für die Wirksamkeit der Entwicklungszusammenarbeit bereitstellen.

Um das volle Handelspotenzial zu erschließen, müssen alle Länder in ihrer Handelspolitik zunehmend den nichttarifären Fragen Rechnung tragen. Hierzu zählen Handelserleichterungen, technische Vorschriften und Normen, Arbeits- und Umweltschutzvorschriften, Investitionen, Dienstleistungen, Rechte des geistigen Eigentums und öffentliches Auftragswesen. Die EU geht in ihren Handelsübereinkommen, auch denjenigen mit Entwicklungsländern, auf diese Themen ein. Darüber hinaus sollten alle Länder die Auswirkungen von Handelsübereinkommen auf die Nachhaltigkeit und auf die LDC bewerten.

Die EU hat die Einbeziehung von Fragen der nachhaltigen Entwicklung in ihre Handelspolitik verstärkt. Dazu gehört die systematische Aufnahme von Bestimmungen über die nachhaltige Entwicklung, darunter arbeits- und umweltrechtliche Aspekte, in alle ihre Handelsübereinkommen mit Industrie- wie Entwicklungsländern. Die Beteiligung von Vertretern der Zivilgesellschaft in die Umsetzung dieser Bestimmungen ist von wesentlicher Bedeutung, um Ergebnisse zu erzielen. Alle Länder sollten Fragen der nachhaltigen Entwicklung stärker in ihre Handelspolitik einbeziehen.

Die gegenseitige Stärkung von Handel und nachhaltiger Entwicklung kann auch durch die Senkung oder Beseitigung von tarifären und nichttarifären Handelshemmnissen für Umweltgüter, ‑technologien und ‑dienstleistungen sowie für umweltfreundliche Produkte gefördert werden. In diesem Zusammenhang ist die EU fest zum raschen Abschluss eines plurilateralen Übereinkommens über Umweltprodukte und -dienstleistungen („Green Goods Agreement“) entschlossen und ruft dazu auf, dass sich weitere Länder an den laufenden Verhandlungen beteiligen.

Damit die Ziele für eine nachhaltige Entwicklung verwirklicht werden können, muss eine Transformationsagenda für den Handel verantwortungsvolle Verhaltensweisen und Rechtsvorschriften fördern und die Transparenz sämtlicher Lieferketten verbessern. Natürliche Ressourcen, bzw. ihre Bewirtschaftung und der Handel damit, sind eine treibende Kraft für Entwicklung, doch die Legalität, das Verantwortungsbewusstsein, die Nachhaltigkeit und die Transparenz bei der Beschaffung und Nutzung von natürlichen Ressourcen und Rohstoffen und beim Handel mit diesen müssen stärker gefördert werden, unter anderem durch EU-Rechtsvorschriften über die länderspezifische Berichterstattung sowie durch bilaterale Abkommen, beispielsweise mit Holz ausführenden Ländern. Die Europäische Kommission hat außerdem kürzlich einen Vorschlag für eine verantwortungsvolle Beschaffung von Mineralien aus Konflikt- und Hochrisikogebieten vorgelegt[15].

Die internationalen Maßnahmen zur Bekämpfung des umweltschädlichen illegalen Handels (z. B. mit wildlebenden Tieren und Pflanzen, gefährlichen Stoffen und natürlichen Ressourcen) auswirkt, müssen verschärft werden – gute Beispiele für mögliche Maßnahmen sind die freiwilligen Partnerschaftsabkommen, die die EU im Rahmen ihrer Initiative für Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor aushandelt.

Die Entwicklung von internationalen Leitlinien und Standards sowie von öffentlichen und privaten Nachhaltigkeitssystemen (z. B. fairer Handel) kann ebenfalls wirtschaftliche, ökologische und soziale Vorteile mit sich bringen.

3.6. Stimulierung des transformativen Wandels durch Wissenschaft, Technologie und Innovation

Lösungen, die mit Hilfe von Wissenschaft, Technologie und Innovation erarbeitet werden, sind wichtige Triebfedern für die Verwirklichung der Vision von der Welt nach 2015. Wissenschaft, Technologie und Innovation, einschließlich der Digitalisierung, können innerhalb recht kurzer Zeit tiefgreifende Veränderungen bewirken, bieten aber nicht automatisch auch Lösungsansätze für soziale und ökologische Probleme. Alle Interessenträger müssen das Potenzial von Wissenschaft, Technologie und Innovation für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum nutzen. Daher müssen alle Partner Innovationen fördern, die dazu beiträgt, die Armut zu reduzieren, qualitativ adäquate Arbeitsplätze zu schaffen, komplexe Systeme und Wertschöpfungsketten zu optimieren, nachhaltige Verbrauchs- und Produktionsmuster zu fördern, die Anfälligkeit für Naturkatastrophen und andere Krisen zu verringern und die effiziente Nutzung knapper Ressourcen zu unterstützen. Alle Länder müssen die Entwicklung der erforderlichen hohen bzw. spezifischen Kompetenzen zur Anregung und Unterstützung von Wissenschaft, Technologie und Innovation fördern. Insbesondere in Entwicklungsländern sollte das Potenzial von Informations- und Kommunikationstechnologien und deren Anwendungen voll ausgeschöpft werden, da diese als Motoren für inklusives und nachhaltiges Wachstum, Innovation und unternehmerische Initiative fungieren.

Da die meisten dieser Technologien Eigentum von Unternehmen sind, kann ihre Weitergabe nur zu einvernehmlich festgelegten Bedingungen erfolgen, wobei die Rechte des geistigen Eigentums zu beachten sind. Die Regierungen sollten die Verbreitung, die gemeinsame Nutzung und den Transfer von Technologie durch günstige Rahmenbedingungen und Anreize auf nationaler Ebene erleichtern, die auf Nachhaltigkeit ausgerichtet sind und einen angemessenen Schutz der Rechte des geistigen Eigentums entsprechend den WTO-Regeln bieten. Öffentlich-private Partnerschaften und Investitionen in Forschung und Entwicklung sollten gefördert werden, wobei sicherzustellen ist, dass sie einen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung leisten.

Um die Verwirklichung der SDG zu fördern, sollten alle Länder die bilaterale, regionale und multilaterale Zusammenarbeit in den Bereichen Wissenschaft, Technologie, Innovation und lösungsorientierte Forschung vertiefen, auch in Bezug auf Informations- und Kommunikationstechnologien. Um die Entwicklung grundlegender und umweltfreundlicher Technologien und den Zugang dazu zu erleichtern, sind nicht nur eine Nord-Süd-Zusammenarbeit, sondern auch eine Süd-Süd- und Dreieckszusammenarbeit erforderlich, vor allem für die LDC. Die Schwellenländer spielen eine wichtige Rolle bei der Entwicklung und dem Transfer von Technologie sowie beim Kapazitätsaufbau zugunsten der LDC und bei der wissenschaftlichen und technologischen Zusammenarbeit.

Die Zusammenarbeit beim Technologietransfer sollte über die reine technologische Entwicklung hinausgehen und auch langfristige Investitionen umfassen, die auf die lokalen Gegebenheiten abgestimmt sind; darüber hinaus sollte mit den Gemeinschaften und Nutzern zusammengearbeitet und sichergestellt werden, dass menschliche Bedürfnisse und Umwelterfordernisse berücksichtigt werden („human-and eco-centred design“).

Die VN sollten weiterhin den Zugang zu Informationen über bestehende Technologien erleichtern und die Kohärenz und Koordinierung zwischen Technologiemechanismen, einschließlich möglicher neuer Mechanismen, fördern. Um einen Mehrwert zu generieren und Doppelarbeit zu vermeiden, schlägt die Kommission vor, dass jeder neue Mechanismus als Clearing House für bestehende Initiativen fungieren sollte, um die Koordinierung und Synergien zwischen ihnen zu fördern und gleichzeitig die Beteiligung aller relevanten Interessenträger sicherzustellen. Die Einrichtung einer Online-Plattform, die auf bestehenden Initiativen aufbaut und sie ergänzt, wie im Synthesebericht des VN-Generalsekretärs angeregt, könnte zu dieser Zielsetzung beitragen.

Die EU ist entschlossen, Wissenschaft, Technologie und Innovation sowohl innerhalb der Union als auch in Zusammenarbeit mit den internationalen Partnerländern und -regionen zu fördern. Im EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation „Horizont 2020“, das Teilnehmern aus aller Welt offensteht, sind 60 % der Mittel für die Unterstützung der nachhaltigen Entwicklung vorgesehen. Die EU fördert den freien Zugang zu Veröffentlichungen und auf Pilotbasis auch zu Daten, die aus mit öffentlichen Mitteln finanzierten Forschungsarbeiten im Rahmen von Horizont 2020 stammen. Auf diese Weise will sie den Wissensaustausch erleichtern und die Forschungs- und Innovationskapazitäten stärken, nicht zuletzt in den Entwicklungsländern. In ihrer Entwicklungszusammenarbeit unterstützt die EU die Kapazitäten für den Innovations- und Technologietransfer durch Hochschulprogramme, insbesondere im Bereich der nachhaltigen Landwirtschaft und der Ernährungssicherheit. Ziel ist es, die Nachhaltigkeit zu steigern, indem die landwirtschaftliche Erzeugung auf einen nachhaltigen Wachstumspfad gebracht wird und Forschungsergebnisse in die Praxis umgesetzt werden. Durch ihre Beteiligung an verschiedenen Partnerschaften trägt die EU auch zur Krisen- und Katastrophenprävention, -vorsorge und ‑bewältigung bei.

3.7. Mobilisierung des inländischen und internationalen Privatsektors

Unternehmen und Verbraucher sind wichtige Akteure beim Übergang zu einer nachhaltigen Entwicklung, da der Privatsektor, der von kleineren Interessenträgern bis hin zu großen multinationalen Unternehmen reicht, eine wichtige Triebkraft für Innovation, nachhaltiges Wachstum, Arbeitsplatzschaffung, Handel und Armutsminderung darstellt. Darüber hinaus spielt er eine wesentliche Rolle bei Investitionen in Ressourceneffizienz und Infrastrukturen wie nachhaltige Verkehrssysteme, Energienetze und digitale Infrastrukturen, die von entscheidender Bedeutung für das wirtschaftliche Wachstum eines Landes sind. Die Umsetzung der Post-2015-Agenda erfordert daher ein Unternehmensumfeld, das privatwirtschaftliche Initiativen begünstigt, indem Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen unterstützt werden, die Rolle von Frauen gestärkt und die finanzielle Inklusion verbessert wird. Die Verbraucher sollten durch bessere Informationen über die tatsächliche Nachhaltigkeit von Produkten in die Lage versetzt werden, fundierte Entscheidungen zu treffen. Zu diesem Zweck sollte auch die Verwendung von Nachhaltigkeitssiegeln gefördert werden. Durch Nachhaltigkeitsstandards und -kriterien wird eine Reihe anderer Maßnahmen zur Verwirklichung der SDG unterstützt, wie Steueranreize, öffentliche Auftragsvergabe, Berichterstattung durch Unternehmen und Produktkennzeichnung.

Obwohl sich die Bilanz der Wirtschaft hinsichtlich der Verringerung ihrer ökologischen und sozialen Auswirkungen allmählich verbessert, verfügt der Privatsektor noch über enormes Potenzial, seinen Beitrag zur Armutsbeseitigung und zur nachhaltigen Entwicklung zu erhöhen. Unternehmen sollten die ökologischen und sozialen Auswirkungen der von ihnen verwendeten und hergestellten Produkte anhand einer Lebenszyklusanalyse systematisch überprüfen. Es existieren zahlreiche Standards, Grundsätze und Leitlinien, die von Unternehmen genutzt werden können, und die Post-2015-Agenda bietet eine ausgezeichnete Gelegenheit, solche Themen in Angriff zu nehmen. Ein Beispiel ist die Ausarbeitung von Leitlinien für verantwortungsvolle landwirtschaftliche Lieferketten.

Die Regierungen und der Privatsektor müssen zusammenarbeiten, um eine gemeinsame Vision des nachhaltigen und inklusiven Wachstums zu erreichen, wobei die Regierungen für die Festlegung des Rechtsrahmens, die Gewährleistung seiner Durchsetzung und die Schaffung von Anreizen sorgen müssen und der Privatsektor nachhaltigere Investitionen tätigen sollte. In den nächsten Jahrzehnten wird zunehmend auf eine Kombination aus öffentlichen Geldern mit Darlehen von internationalen Finanzinstitutionen und Mitteln des Privatsektors zurückgegriffen werden, darunter zur Finanzierung nachhaltiger Investitionen in klimaintelligente Infrastrukturen und Unternehmen sowie zur Vertiefung der finanziellen Inklusion.

Eine wichtige Voraussetzung für die Entwicklung des Privatsektors ist der Zugang zu Finanzmitteln in Verbindung mit geeigneten Rechtsvorschriften und Justizstrukturen. Einfache, transparente und stabile Vorschriften und Institutionen, die sich auf funktionierende Justiz- und Streitbeilegungssysteme stützen, sind wichtige Faktoren für ein inklusives und nachhaltiges Unternehmensumfeld und für die Förderung von Investitionen. Eine Herausforderung für die lokalen und nationalen Behörden besteht darin, die Voraussetzungen für eine allmähliche Formalisierung des informellen Sektors (woraus bessere Dienstleistungen und höhere Steuereinnahmen resultieren) zu schaffen, ohne Dynamik und Innovation entgegenzuwirken.

Innovative Geschäftsmodelle, mit denen arme Menschen – ob als Verbraucher oder als Erzeuger – in die Märkte integriert werden, sollten unterstützt werden, da sie ein Mittel zur Erreichung eines nachhaltigen und inklusiven Wachstums darstellen. Die Unternehmen sollten ermutigt werden, erfolgreiche Initiativen fortzusetzen, die darauf abzielen, die Arbeitsbedingungen und die ökologischen Möglichkeiten zu verbessern, wie etwa das Abkommen über Brandschutz und Gebäudesicherheit in Bangladesch[16] und die EU-Plattform für Wirtschaft und biologische Vielfalt[17].

Der Privatsektor kann den Wandel auch vorantreiben, indem er Themen wie Transparenz, Arbeitsbedingungen, Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, Zugang zu sozialem Schutz, Mitsprache und Empowerment, Abfallwirtschaft, Umweltverschmutzung, Ressourceneffizienz und Umweltschutz in Angriff nimmt. Er kann außerdem die Stärkung der Rechtsstaatlichkeit aktiv unterstützen. Eine höhere Ressourceneffizienz mit Hilfe des Übergangs zu einer Kreislaufwirtschaft ist wirtschaftlich ebenfalls höchst sinnvoll. Durch eine größere Unternehmens- und Produktverantwortung, vor allem in Sektoren mit starkem Multiplikatoreffekt, wie Landwirtschaft, Energie, digitale Technologien, Infrastrukturen und „grüne“ Branchen, wird der Privatsektor enorme Wirkung erzielen und zum inklusiven und nachhaltigen Wachstum beitragen. Dies wiederum führt zu positiven Rückkopplungen, da die Schließung von Lücken, beispielsweise in den Bereichen Verkehrs- oder Energieinfrastrukturen, dazu beiträgt, kritische Hindernisse zu beseitigen, die dem Wirtschaftswachstum in vielen LDC und ihrer Teilhabe an globalen Wertschöpfungsketten entgegenstehen.

Um unternehmerische Initiativen zu stärken, sind Multi-Stakeholder-Partnerschaften notwendig. Kleine und mittlere Unternehmen sind wichtige Triebkräfte für die Schaffung von Arbeitsplätzen, doch ihnen fehlen häufig Größenvorteile und die Kapazitäten für Investitionen in innovative Technologien oder die uneingeschränkte Beteiligung an Nachhaltigkeitsprogrammen. Partnerschaften mit großen multinationalen Unternehmen, beispielsweise im Rahmen des „Global Compact“ der Vereinten Nationen[18] können dazu beitragen, dass kleine und mittlere Unternehmen ihr Potenzial für nachhaltige Entwicklung und Innovation erschließen können.

Die EU tut bereits viel, um das Engagement des Privatsektors in den Entwicklungsländern zu fördern, und wird ihre Anstrengungen weiter fortsetzen. Durch die Entwicklungszusammenarbeit fördert die EU das Engagement der Unternehmen für nachhaltige Energie, nachhaltige Landwirtschaft, Fischerei, Forstwirtschaft und Ernährungswirtschaft, Informations- und Kommunikationstechnologie, nachhaltige Infrastrukturen, grüne Infrastrukturen und grüne Wirtschaft. Die EU ermutigt die Unternehmen, mehr und verantwortungsvoller  in Entwicklungsländern zu investieren, auch mit Hilfe differenzierter und spezifischer Konzepte für fragile und von Konflikten betroffene Staaten, die dringend Arbeitsplätze und wirtschaftliche Möglichkeiten benötigen, um den sozialen Zusammenhalt, den Frieden und die politische Stabilität wiederherzustellen. Die EU arbeitet mit den Partnerregierungen zusammen, um unternehmensfreundliche Rahmenbedingungen zu schaffen, unter anderem durch eine stärkere Unterstützung für kleine und mittlere Unternehmen, die Förderung von ökologischem Unternehmertum, die Stärkung der Rolle von Frauen als Unternehmer und Arbeitnehmer sowie die Vertiefung der finanziellen Inklusion.

Die EU unternimmt Schritte, damit ein sozial und ökologisch verantwortungsvolles Handeln von Unternehmen durch den Markt stärker belohnt wird, damit bewährte Verfahren verbreitet und Selbst- und Koregulierungsprozesse gestärkt werden und die Offenlegung sozialer und ökologischer Informationen durch Unternehmen verbessert wird. Sie wird durch einen Dialog mit den Partnerländern außerdem weiter Nachhaltigkeitsleitlinien fördern, unter anderem zur sozialen Verantwortung von Unternehmen. Die EU fördert aktiv ein sinnvolles unternehmerisches Engagement und die Übernahme der international anerkannten Grundsätze und Leitlinien, einschließlich der Leitprinzipien der VN für Wirtschaft und Menschenrechte.

3.8. Nutzung der positiven Auswirkungen der Migration

Neben den globalen Trends, die umfangreiche und komplexe Auswirkungen auf die Post-2015-Agenda haben werden, ist die Migration ein gutes Beispiel für ein Thema, das so gehandhabt werden kann, dass es einen positiven Beitrag zur Erreichung der SDG leistet.

Für Einzelpersonen kann die Migration eine der wirksamsten und direktesten Strategien zur Armutsminderung sein.  Menschen siedeln um, um Armut und Konflikten zu entgehen, dem Klimawandel oder ökologischen und wirtschaftlichen Schocks auszuweichen, Schutz vor Verfolgung oder ernsthaftem Schaden zu suchen oder das Einkommen, die Gesundheit und die Bildung ihrer Familien zu verbessern. Auch wenn die Migration zweifellos zu Fortschritten bei der Verwirklichung vieler MDG beigetragen hat, kann eine erzwungene oder schlecht gesteuerte Migration zu Notsituationen Einzelner führen, das Risiko erhöhen, dass Migranten in die Hände von Menschenhändlern geraten, die Kapazitäten der Aufnahmeländer überbeanspruchen und soziale Spannungen verstärken. Alle Länder müssen sich um eine wirksame Steuerung der Migration bemühen, bei der die Rechte und die Menschenwürde der Migranten uneingeschränkt gewahrt bleiben, so dass ihre Verletzbarkeit minimiert wird. Angesichts der Tatsache, dass Migration in alle Richtungen erfolgt, sind für eine bessere Steuerung der Migration stärkere Partnerschaften zwischen Staaten und sonstigen Interessenträgern erforderlich.

Die neue globale Partnerschaft sollte einen gezielter auf Zusammenarbeit ausgerichteten Ansatz fördern, um die Vorteile der internationalen Migration für die nachhaltige Entwicklung zu erhöhen und die Verletzbarkeit der Betroffenen zu verringern. Die internationale Gemeinschaft sollte sich verpflichten, gemeinsam einen umfassenden Rahmen für den Umgang mit legaler und illegaler Migration in den Herkunfts-, Transit- und Zielländern zu erarbeiten, der auch Aspekte wie Gesundheit, Bildung und Beschäftigung abdeckt. Es sind Initiativen notwendig, die es legalen Migranten ermöglichen, einen größeren Anteil ihres Verdienstes für sich zu behalten – vor allem durch eine Senkung der Heimatüberweisungs- und Einstellungskosten –, die Übertragung erworbener Sozialleistungsansprüche zu beantragen und ihr Potenzial voll auszuschöpfen, indem ihre Kompetenzen und Qualifikationen anerkannt und Diskriminierungen bekämpft werden. Die internationale Verantwortung für die Steuerung der Migration muss gemeinsam getragen werden. Die internationale Gemeinschaft könnte auch Maßnahmen zur Förderung des Zugangs von Migranten zu öffentlichen Dienstleistungen, zur Gesundheitsversorgung, zur Bildung und zu sonstigen Diensten fördern. Die EU ist mit ihrem Gesamtansatz für Migration und Mobilität[19] Vorreiter einer ausgewogenen und umfassenden auswärtigen Migrationspolitik. Dies hat sich als effiziente Grundlage erwiesen, um Drittländer und ‑regionen auf eine für beide Seiten vorteilhafte Weise in die Migrations- und Asylthematik einzubeziehen. Mit Hilfe dieses Ansatzes hat die EU positive Erfahrungen bei der Gewährleistung der Kohärenz zwischen Migration und Entwicklungszielen gewonnen. Um einen Schritt weiter zu gehen, arbeitet die Europäische Kommission an einer europäischen Agenda für Migration mit einem ausgewogenen und umfassenden Konzept für eine bessere Verknüpfung der Migrationspolitik der EU mit ihrer externen Politik, einschließlich der Entwicklungspolitik, wodurch eine stärkere interne und externe Zusammenarbeit gefördert wird.

IV. WICHTIGSTE BESTANDTEILE DER GLOBALEN PARTNERSCHAFT – ÜBERWACHUNG, RECHENSCHAFTSPFLICHT UND ÜBERPRÜFUNG

Da der Erfolg der Post-2015-Agenda davon abhängt, dass die Länder zusammenarbeiten und ihren Verpflichtungen nachkommen, ist es wichtig, die Fortschritte zu überwachen und zu überprüfen. Der Rahmen für die Überwachung, Rechenschaftspflicht und Überprüfung sollte ein fester Bestandteil der Agenda sein und sich auf die Grundsätze der Transparenz, Inklusivität und Reaktionsfähigkeit, Effizienz und Wirksamkeit stützen. Er muss alle Aspekte der SDG und alle Umsetzungsinstrumente abdecken, einschließlich sämtlicher Finanzierungsaspekte. Dieser Prozess sollte es den Ländern erleichtern und sie dazu anregen, möglichst große Fortschritte zu erreichen, wirksame Politikkonzepte auszuarbeiten und zu bewerten, Erfahrungen auszutauschen und bewährte Methoden anzuwenden. Er muss effizient und wirksam sein sowie einen Mehrwert erbringen, wobei Doppelarbeit und ein Doppeleinsatz von Ressourcen zu vermeiden sind. Der Rahmen sollte auf bereits bestehenden Systemen für die Überwachung und die Rechenschaftspflicht aufbauen, wie sie durch internationale Übereinkünfte eingeführt wurden.

Wie im Synthesebericht des VN-Generalsekretärs hervorgehoben, muss die neue Agenda Teil eines Vertrags zwischen den Menschen, einschließlich der Zivilgesellschaft und des Privatsektors, und den Regierungen sein. Der Rahmen sollte sich auf einen mehrschichtigen Ansatz stützen, der auf lokaler, nationaler, regionaler und internationaler Ebene zum Tragen kommt und die Kohärenz zwischen diesen Ebenen sicherstellt, wobei Vertreter aller Interessenträger einbezogen und zur Beteiligung an den Überwachungs- und Rechenschaftspflichtselementen ermutigt werden sollten. Aufmerksamkeit muss den Bedürfnissen von diskriminierten Gruppen und sozial schwachen Menschen gewidmet werden. Die Regierungen müssen Rechenschaft ablegen – sowohl gegenüber den inländischen Interessenträgern in Bezug auf Fortschritte auf nationaler Ebene als auch gegenüber der internationalen Gemeinschaft in Bezug auf ihren Beitrag zu den globalen Zielen und Vorgaben. Angespornt durch die globalen Ambitionen muss jede Regierung die Post-2015-Agenda in ehrgeizige nationale Maßnahmen umsetzen, wobei die nationalen Gegebenheiten und Kapazitäten zu berücksichtigen sind. Die nationale Planung sollte in inklusiver und transparenter Weise erfolgen. Fortschrittsberichte sollten den Standpunkten der Zivilgesellschaft Rechnung tragen und öffentlich zugänglich sein, um ein breites öffentliches Engagement für den Post-2015-Prozess sicherzustellen.

Die regionale Ebene könnte ein nützliches Forum für Peer Reviews und Peer Learning darstellen, die die Länder zur Festlegung ehrgeiziger Ziele anregen und die Umsetzung fördern. Die Arbeiten auf regionaler Ebene könnten auch zur Gewährleistung von Fortschritten in grenzübergreifenden Fragen wie der integrierten Bewirtschaftung von Flusseinzugsgebieten beitragen sowie zu gemeinsamen Zielen wie Energieeffizienz und Nutzung erneuerbarer Energien oder gesunden Fischbeständen. Auf globaler Ebene sollten die Fortschritte bei der Verwirklichung der globalen Ziele und Vorgaben anhand nationaler Berichte bewertet werden, ergänzt durch weitere Berichte, beispielsweise zu spezifischen Zielen und Themen.

Das hochrangige politische VN-Forum für nachhaltige Entwicklung ist das wichtigste Forum in diesem Zusammenhang und hat eine wichtige Aufsichtsfunktion mit Blick auf die Aufrechterhaltung des politischen Engagements und die Erleichterung der Überprüfung der Fortschritte und bewährten Methoden, wobei auch Empfehlungen für weitere Maßnahmen auf nationaler oder internationaler Ebene abgegeben werden sollten. Das Forum könnte auf die Erfahrungen aus der globalen Partnerschaft für wirksame Entwicklungszusammenarbeit zurückgreifen, die nützliche Methoden – wie den von den Ländern gesteuerte Multi-Stakeholder-Dialoge, Datenerfassungs- und die Überwachungsverfahren  – beinhaltet, die zeigen, dass ein alle Seiten einbeziehender Überwachungsprozess das Potenzial hat, einen Wandel der Verhaltensweisen und des Grads der Ambitionen zu bewirken. Darüber hinaus kann eine Reihe weiterer VN-Gremien, die bereits die Erfüllung bestehender internationaler Verpflichtungen verfolgen, wichtige Beiträge zur Überwachung und Überprüfung der Post-2015-Agenda liefern. Der „Global Sustainable Development Report“ könnte einen umfassenden Überblick über die Fortschritte bieten. Die Arbeiten des Forums für Entwicklungszusammenarbeit sollten ebenfalls berücksichtigt werden, und die verschiedenen VN-Gremien sollten Beiträge zu einer „gebündelten“ Berichterstattung der VN liefern.

Was die umfassenderen Bemühungen um eine effiziente Überwachung und Überprüfung anbelangt, so sollte der Post-2015-Agenda bei der Modernisierung des Bewertungsrahmens des DAC der OECD Rechnung getragen werden, indem die Möglichkeit geschaffen wird, die externen Finanzierungen für alle globalen Ziele in kohärenter Weise zu verfolgen. Der Rahmen sollte außerdem anderen Finanzierungsformen als Zuschüssen einen angemessenen Stellenwert einräumen und die richtigen Anreize für die Bereitstellung von Entwicklungsfinanzierungen schaffen. Auf der hochrangigen DAC-Sitzung im Dezember 2014 wurden Fortschritte bei der Anpassung an die modernen Methoden der Entwicklungsfinanzierung und bei der Beseitigung von Negativanreizen für Darlehen an die bedürftigsten Länder erzielt. In Bezug auf die noch offenen Fragen sind nun ebenfalls Fortschritte erforderlich.

Für eine wirksame Überwachung, Überprüfung und Rechenschaftsablegung bedarf es zuverlässiger Daten und aussagekräftiger Fortschrittsindikatoren, die einen Vergleich zwischen den einzelnen Ländern und Regionen ermöglichen. Daher sollte neben dem BIP eine Reihe weiterer adäquater und ergebnisorientierter Indikatoren für die quantitative wie qualitative Messung von Fortschritten festgelegt werden. Die Europäische Kommission unterstützt den Vorschlag des VN-Generalsekretärs, dass die Indikatoren im Rahmen des VN-Systems von technischen Sachverständigen entwickelt werden, und die EU steht bereit, ihren Beitrag hierzu zu leisten. Die Fortschrittsberichte sollten sich auf offene, zuverlässige und zeitnahe Daten stützen, die hauptsächlich aus den nationalen Statistiksystemen stammen und, soweit möglich, nach Ebenen und Gruppen aufgeschlüsselt werden.

Hierzu müssen die Verfügbarkeit und Qualität von Daten verbessert werden. Die durch den technologischen Fortschritt gebotenen Möglichkeiten sollten genutzt werden, insbesondere neue Informations- und Kommunikationstechnologien, die die Auswertung großer Datenmengen („Big Data“) und die Verbesserung der Echtzeitüberwachung und der disaggregierten Datenerhebung ermöglichen. Zusätzlich zu sozio-ökonomischen Daten können auch Geoinformationen (z. B. Daten aus dem EU-Programm Copernicus, dem globalen Überwachungssystem für Erdbeobachtungssysteme und dem globalen Klimabeobachtungssystem) sowie eine Überwachung vor Ort einen Beitrag leisten. Die globale Tendenz zu offeneren Daten bietet die Gelegenheit zur Verbesserung von Transparenz, staatlicher Effizienz, evidenzbasierter Politikgestaltung und Rechenschaftsablegung.

Eine „Datenrevolution“ in Form einer neuen Art der Datenerfassung und ‑verwendung zur Ankurbelung der nachhaltigen Entwicklung würde die Transparenz und den Zugang für die Öffentlichkeit verbessern, die Qualität und Vergleichbarkeit der amtlichen nationalen Statistiken stärken und Forschungsergebnisse und Technologien für die Datenerhebung und -analyse nutzbar machen. Die Verfolgung der Fortschritte muss – auch für die LDC – realisierbar sein, ohne das Transformationsziel der Agenda zu beeinträchtigen. Für die Datenerhebung in Konfliktsituationen und fragilen Situationen bedarf es zusätzlicher Anstrengungen und innovativer Ansätze.

Die EU setzt sich weiterhin für die Einführung und Umsetzung solider und ambitionierter Überwachungs-, Rechenschafts- und Überprüfungsprozesse ein. Die Lehren aus der Strategie Europa 2020 könnten für die Überwachung und Überprüfung nützlich sein, da die EU Indikatoren eingeführt hat, die es ermöglichen, Fortschritte zu ermitteln und zwischen den Mitgliedstaaten zu vergleichen, und den Mitgliedstaaten Orientierungshilfen zur Beschleunigung der Fortschritte bei der Verwirklichung der Ziele bieten.

V. WEITERES VORGEHEN

Gestützt auf die Schlussfolgerungen des Rates über eine transformative Agenda für die Zeit nach 2015 dient diese Mitteilung als Informationsgrundlage für die Festlegung der Standpunkte der EU im Hinblick auf die dritte Konferenz zur Entwicklungsfinanzierung im Juli 2015 in Addis Abeba und das Gipfeltreffen zur Post-2015-Agenda im September 2015 in New York. Ebenso liefert die Mitteilung einen Beitrag zur Vorbereitung der 21. Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des VN-Rahmenübereinkommens über Klimaänderungen, die im Dezember 2015 in Paris stattfindet. Die EU und ihre Mitgliedstaaten werden während der Verhandlungen weiter an der Festlegung ausführlicherer gemeinsamer Standpunkte arbeiten, damit die EU geschlossen auftreten kann[20].

Die EU ist entschlossen, während des Jahres 2015 eine konstruktive Rolle in den zwischenstaatlichen Verhandlungen zu spielen und zur Annahme einer transformativen Agenda beizutragen. Die Europäische Kommission steht bereit, ihren Teil zur vollständigen Umsetzung dieser Agenda beizutragen, sowohl innerhalb der EU als auch durch ihr auswärtiges Handeln, wobei sie mit allen ihren Partnern zusammenarbeiten wird, erforderlichenfalls mit der Unterstützung des Europäischen Auswärtigen Dienstes.

[1] A/68/970, „Report of the Open Working Group of the General Assembly on Sustainable Development Goals“, 12. August 2014.

[2] A/69/315*, „Report of the Intergovernmental Committee of Experts on Sustainable Development Financing“, 15. August 2014.

[3] A/69/700, „The Road to Dignity by 2030: Ending Poverty, Transforming All Lives and Protecting the Planet“, 4. Dezember 2014.

[4] COM(2013) 92 „Ein menschenwürdiges Leben für alle: Beseitigung der Armut und Gestaltung einer nachhaltigen Zukunft für die Welt“, 27. Februar 2013.

[5] COM(2013) 531 „Nach 2015: Auf dem Weg zu einem umfassenden und integrierten Konzept für die Finanzierung von Armutsbeseitigung und nachhaltiger Entwicklung“, 16. Juli 2013.

[6] COM(2014) 335, „Ein menschenwürdiges Leben für alle: Vom Zukunftsbild zu kollektiven Maßnahmen“, 2. Juni 2014.

[7] 11559/13 „Die übergeordnete Agenda für den Zeitraum nach 2015“, 25. Juni 2013.

[8] 17553/13 „Finanzierung von Armutsbeseitigung und nachhaltiger Entwicklung nach 2015“, 12. Dezember 2013.

[9] 16827/14 „Eine transformative Agenda für die Zeit nach 2015“, 16. Dezember 2014.

[10] KOM(2010) 2020 „Europa 2020: Eine Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum, 3. März 2010.

[11] Artikel 208 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union: „Bei der Durchführung politischer Maßnahmen, die sich auf die Entwicklungsländer auswirken können, trägt die Union den Zielen der Entwicklungszusammenarbeit Rechnung.“

[12] Entscheidung Nr. 1386/2013/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über ein allgemeines Umweltaktionsprogramm der EU für die Zeit bis 2020 „Gut leben innerhalb der Belastbarkeitsgrenzen unseres Planeten“, 20. November 2013.

[13] A/CONF.219/7 „Report of the Fourth United Nations Conference on the Least Developed Countries“, 9.-13. Mai 2011.

[14] Beispiele hierfür sind der „New Deal“ für die Zusammenarbeit mit fragilen Staaten (2012) und die Prinzipien für internationales Engagement in fragilen Staaten (OECD, 2007).

[15] COM(2014) 111, „Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Unionssystems zur Selbstzertifizierung der Erfüllung der Sorgfaltspflicht in der Lieferkette durch verantwortungsvolle Einführer von Zinn, Tantal, Wolfram, deren Erzen und Gold aus Konflikt- und Hochrisikogebieten“, 5. März 2014.

[16] Siehe http://bangladeshaccord.org/.

[17] Siehe http://ec.europa.eu/environment/biodiversity/business/index_en.html.

[18] Siehe https://www.unglobalcompact.org/.

[19] KOM(2011) 743 „Gesamtansatz für Migration und Mobilität“, 18. November 2011 und Schlussfolgerungen des Rates zum Gesamtansatz für Migration und Mobilität, Dok. 9417/2012, 3. Mai 2012.

[20] Siehe Dok. 16827/14 „Eine transformative Agenda für die Zeit nach 2015“, 16. Dezember 2014.

ANHANG

In diesem Anhang wird eine Reihe möglicher Maßnahmen genannt, die zur wirksamen Umsetzung der Post-2015-Agenda beitragen könnten. Darüber hinaus enthält er Vorschläge für Maßnahmen, die speziell von der EU durchgeführt werden könnten, sofern Einvernehmen über den allgemeinen Rahmen und die Mittel für die Umsetzung herrscht.

1) Förderliche politische Rahmenbedingungen auf allen Ebenen

Maßnahmen für alle:

· Schaffung förderlicher politischer Rahmenbedingungen für die Verwirklichung spezifischer Ziele für die nachhaltige Entwicklung (SDG) durch einen integrierten und kohärenten Katalog politischer Maßnahmen, die sich auf die Prinzipien der Menschenrechte, der guten Regierungsführung, der Rechtsstaatlichkeit, der Unterstützung der demokratischen Institutionen, der Inklusivität, der Nichtdiskriminierung und der Geschlechtergleichstellung stützen;

· Austausch von Erfahrungen über wirksame wirtschaftspolitische Instrumente, Rechtsvorschriften und ihre Durchsetzung, nationale Politikkonzepte und bewährte Methoden (wie Steueranreize, Überprüfung von Subventionen und öffentliche Aufträge);

· Verpflichtung aller Industrie- und Schwellenländer zur Einführung von Systemen für die systematische Bewertung der Auswirkungen neuer Politikkonzepte auf die Entwicklungsländer;

· Ermutigung der öffentlichen Stellen zu einer möglichst nachhaltigen Auftragsvergabe, z. B. mit Hilfe von Kriterien zur Erzeugung bzw. Steigerung der Nachfrage nach nachhaltigen Produkten und Dienstleistungen, und Förderung des Austauschs bewährter Methoden;

· Erhöhung der Kohärenz der Politik auf nationaler und internationaler Ebene, um zu gewährleisten, dass sie die Umsetzung der Post-2015-Agenda unterstützen;

· Unterstützung der Entwicklung und der Stärkung förderlicher politischer und institutioneller Rahmenbedingungen in anderen Ländern, einschließlich derjenigen, die sich in fragilen Situationen befinden;

· Einrichtung eines unabhängigen und effizienten Justizwesens;

· Stärkung der internationalen Übereinkünfte und Rahmen sowie ihrer Umsetzung (einschließlich der grundlegenden ILO-Übereinkommen, der multilateralen Umweltübereinkommen, der Übereinkünfte über globale öffentliche Güter, des Zehn-Jahres-Rahmenplans für nachhaltige Konsum- und Produktionsmuster, der Internationalen Gesundheitsvorschriften und des VN-Rahmens für Katastrophenvorsorge), um eine bessere Integration und Koordination zwischen ihnen zu gewährleisten;

· Unterstützung der Entwicklung internationaler Nachhaltigkeitsstandards;

Bemühungen um die Gewährleistung kohärenter und sich gegenseitig ergänzender Tätigkeiten der multilateralen Institutionen.

EU-Maßnahmen:

Zusätzlich:

· Förderung eines stärkeren internationalen Rückgriffs auf das Konzept der Politikkohärenz im Interesse der Entwicklung;

· Gewährleistung der Kohärenz zwischen der Post-2015-Agenda und der Strategie Europa 2020 für Wachstum und Beschäftigung, insbesondere in den Bereichen Klimawandel, erneuerbare Energien, Weltmeere, Abfallwirtschaft und Ressourceneffizienz;

· aktive Mitwirkung am Dialog und Unterstützung der Partnerländer bei ihren Bemühungen um die Stärkung der Rechtsvorschriften, Justizsysteme, wirtschaftspolitische Instrumente, sozialen Bedingungen, der nachhaltigen Auftragsvergabe und anderer, damit zusammenhängender Politikkonzepte sowie bei der Um- und Durchsetzung der Rechtsvorschriften, auch durch internationale Partnerschaften, den Austausch von Kenntnissen und den Aufbau von Kapazitäten;

· Beitrag zur Stärkung der internationalen Übereinkünfte und ihrer Umsetzung, einschließlich der Übereinkünfte über globale öffentliche Güter wie Klimaschutz, biologische Vielfalt und Weltmeere mit dem Ziel einer besseren Integration und Koordinierung zwischen ihnen (insbesondere zwischen den multilateralen Umweltübereinkommen);

· Beitrag zur Entwicklung internationaler Nachhaltigkeitsstandards.

2) Aufbau von Kapazitäten zur Umsetzung der Agenda

Maßnahmen für alle:

· Alle internationalen Kooperationspartner sollten andere beim Ausbau ihrer Kapazitäten durch Lerninitiativen und -netze unterstützen.

· Überwachung und Überprüfung bestimmter Ergebnisse beim Kapazitätsaufbau und gegebenenfalls Einbeziehung derselben in den politischen Dialog.

EU-Maßnahmen:

Zusätzlich:

· Verbesserung und systematische Einbeziehung von Unterstützung für den Kapazitätsaufbau, vor allem für die am wenigsten entwickelten Länder (LDC), in alle Bereiche der Zusammenarbeit mithilfe einer Multi-Stakeholder-Perspektive;

· Erleichterung von Peer-to-Peer-Lernprozessen und Netzwerkbildung durch Initiativen wie Twinning und Programme zur institutionellen Entwicklung;

· Verbesserung der EU-Systeme für die Unterstützung des Kapazitätsaufbaus mit besonderem Bezug zu Multi-Stakeholder-Partnerschaften;

· Nutzung von Prozessen wie der Überprüfung der Strategie Europa 2020 für den Austausch bewährter Methoden und die Steigerung von Wissen und Bewusstsein in den EU-Mitgliedstaaten, um die Fortschritte bei der Verwirklichung der SDG zu beschleunigen.

3) Mobilisierung und wirksame Nutzung inländischer öffentlicher Finanzmittel

Maßnahmen für alle:

· Verpflichtung zur Erreichung einer optimalen Höhe der öffentlichen Einnahmen (gemessen anhand des Steueraufkommens im Verhältnis zum BIP), insbesondere durch Folgendes:

o Stärkung der entsprechenden Institutionen, einschließlich des Kapazitätsausbaus in Steuerverwaltungen und Justizbehörden;

o Förderung der Entwicklung und Verwendung von öffentlichen Bewertungsinstrumenten oder ‑initiativen zwecks Verbesserung der Einnahmenerhebung;

o Reform der nationalen Steuersysteme mit dem Ziel, die Steuerbasis zu erweitern und eine faire, gerechte und nachhaltige Steuerpolitik zu gewährleisten;

o Verabschiedung nationaler Rechtsvorschriften zur Bekämpfung illegaler Finanzströme;

o Verabschiedung nationaler Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Mindeststandards des verantwortungsvollen Handelns im Steuerbereich (Transparenz, Informationsaustausch und fairer Steuerwettbewerb), zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung, Steuerumgehung und aggressiver Steuerplanung sowie zur Vermeidung eines schädlichen Steuerwettbewerbs;

o Teilnahme an regionalen und internationalen Initiativen für die Zusammenarbeit im Steuerbereich, um gleiche Bedingungen bei der Besteuerung einheimischer und internationaler Unternehmen zu gewährleisten;

o Einführung und Anwendung eines globalen Standards für den automatischen Austausch von Steuerinformationen mit besonderem Augenmerk auf der Unterstützung der LDC;

o Umsetzung der Empfehlungen im Bereich Gewinnkürzung und ‑verlagerung;

o Stärkung des Mitspracherechts der Zivilgesellschaft in Bezug auf Transparenz und Rechenschaftspflicht.       

Einrichtung von Systemen für die effiziente, nachhaltige und transparente Verwaltung aller staatlichen Ressourcen, insbesondere durch Folgendes:

o Stärkung der für die Haushaltsplanung und -überwachung zuständigen Einrichtungen, darunter unabhängige nationale Rechnungshöfe, die Parlamente und die Zivilgesellschaft;

o Förderung der Entwicklung und Verwendung von öffentlichen Bewertungsinstrumenten oder ‑initiativen zur Verbesserung der Verwaltung der öffentlichen Finanzen sowie Formulierung und Durchführung glaubwürdiger, relevanter und von der Regierung gesteuerter Programme für die Reform der öffentlichen Finanzen;

o Sicherung der langfristigen Tragfähigkeit und Transparenz der öffentlichen Finanzen, unter anderem mit Hilfe von Strategien für die Schulden- und Kassenmittelverwaltung, die nachhaltige und transparente Verwaltung der natürlichen Ressourcen und die Stärkung der einschlägigen Institutionen;

o Gewährleistung eines kohärenten Einsatzes aller staatlichen Ressourcen zur Erreichung der vereinbarten Ziele durch Anreize für nachhaltige Investitionen und Konzepte und die Vermeidung umweltschädlich wirkender Subventionen;

o Investitionen in das Umweltmanagement und Aufbau der Widerstandsfähigkeit der Ökosysteme, der Klima- und der Katastrophenresilienz mit dem Ziel der Senkung der Kosten von Sanierungs- und Wiederaufbaumaßnahmen.

EU-Maßnahmen:

Zusätzlich:

Erhöhung der Unterstützung für national gesteuerte Bemühungen zur Umsetzung der Finanzpolitik und von Verwaltungsreformen sowie zur Förderung eines von Transparenz, Kooperationsbereitschaft und Gerechtigkeit geprägten internationalen Steuerumfelds; dies beinhaltet die Unterstützung des Kapazitätsaufbaus, sowohl in mit den öffentlichen Finanzen zusammenhängenden Bereichen als auch für eine eingehendere Analyse der Auswirkungen politischer Veränderungen und für die Festlegung internationaler Steuernormen; Überprüfung der Umsetzung der Richtlinien zur Rechnungslegung und Transparenz, einschließlich einer nach Ländern aufgeschlüsselten Berichterstattung multinationaler Unternehmen, spätestens im Jahr 2018; Fortsetzung von Strategien zur Bekämpfung der Gewinnkürzung und ‑verlagerung, Umsetzung des automatischen Informationsaustauschs und Stärkung der Rechenschaftspflicht und der finanziellen Inklusion.

4) Mobilisierung und wirksame Nutzung internationaler öffentlicher Finanzmittel

Maßnahmen für alle:

Alle Länder sollten ihren Teil zur Unterstützung der ärmeren Länder bei der Erreichung der international vereinbarten Ziele beitragen:

i. Die EU und alle Ländern mit hohem Einkommen sollten 0,7 % ihres BNE für die öffentliche Entwicklungshilfe (ODA) bereitstellen.

ii. Die Länder mit mittlerem Einkommen der oberen Einkommenskategorie und die Schwellenländer sollten sich verpflichten, ihren Beitrag zur internationalen öffentlichen Finanzierung zu erhöhen und zu diesem Zweck konkrete Ziele und Zeitpläne festlegen.

iii. Die Zeitpläne für die Verwirklichung dieser Ziele sollten im Rahmen der allgemeinen Verpflichtung der unter den Ziffern i) und ii) genannten Länder festgelegt werden. Die EU ist bereit, noch weiter zu gehen und raschere Fortschritte zu erzielen, wenn die genannten Länder ebenfalls gewillt sind, ähnlich ambitionierte Verpflichtungen einzugehen.

iv. Als Teil dieser Verpflichtung sollten die EU und alle Länder mit hohem Einkommen die VN-Vorgabe erreichen, 0,15 % ihres BNE für Entwicklungshilfe zugunsten der LDC bereitzustellen, während die Länder mit mittlerem Einkommen der oberen Einkommenskategorie und die Schwellenländer ihre Unterstützung für die LDC ebenfalls erhöhen sollten.

Alle Geber, auch die neu hinzukommenden, sollte die Entwicklungshilfe zunehmend im Einklang mit den Grundsätzen für die Wirksamkeit der Entwicklungszusammenarbeit bereitstellen.

EU-Maßnahmen:

Zusätzlich:

· Die EU und ihre Mitgliedstaaten sind entschlossen, die Wirksamkeit ihrer Entwicklungszusammenarbeit im Einklang mit ihren Verpflichtungen im Rahmen der Globalen Partnerschaft für eine wirksame Entwicklungszusammenarbeit (GPEDC) zu verbessern und die in Busan festgelegten Grundsätze für die Wirksamkeit der Hilfe und der Entwicklungszusammenarbeit zu befolgen.

· Die EU wird die im Rahmen der GPEDC eingegangenen spezifischen Verpflichtungen mit folgenden Schwerpunkten umsetzen: Verbesserung der Transparenz, Verringerung der Geberfragmentierung, Verbesserungen bei der Erbringung der Hilfe und der Rechenschaftspflicht sowie beim Messen und Nachweisen nachhaltiger Ergebnisse; Umsetzung des vereinbarten Ansatzes für Konfliktsituationen und fragile Situationen; Intensivierung des öffentlich-privaten Engagements zur Erhöhung der Wirkung der Entwicklungszusammenarbeit.

· Die EU wird weiterhin die Rationalisierung der internationalen Entwicklungshilfestrukturen und die Verringerung ihrer Fragmentierung unterstützen, auch in Bezug auf die internationalen Finanzmittel für globale Umweltgüter.

· Die EU, die weiterhin zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen im Rahmen internationaler Übereinkünfte, unter anderem in den Bereichen Klimawandel, biologische Vielfalt, Weltmeere und zu anderen wichtigen globalen Themen, entschlossen ist, fordert alle Länder auf, es ihr gleich zu tun. In diesem Zusammenhang hat die EU für den Zeitraum 2014-2020 bereits beschlossen, 20 % ihres Haushalts – einschließlich der Mittel für auswärtige Maßnahmen – für klimaschutzrelevante Projekte und Strategien bereitzustellen.

5) Ankurbelung des Handels zur Beseitigung der Armut und Förderung der nachhaltigen Entwicklung

Maßnahmen für alle:

· Alle Industrie- und Schwellenländer müssen nach dem Vorbild der EU zoll- und kontingentfreien Zugang für alle Erzeugnisse aus den LDC mit Ausnahme von Waffen und Munition gewähren.

Umsetzung des Bali-Pakets, insbesondere des Übereinkommens über Handelserleichterungen und der die LDC betreffenden Elemente:

o Umsetzung der Leitlinien der Welthandelsorganisation über Präferenzursprungsregeln für LDC,

o Förderung der Anwendung der vereinbarten Ausnahmeregelung für Dienstleistungen zugunsten der LDC,

Fortschritte bei der Umsetzung der Zusage, das Thema Baumwolle in den Verhandlungen über Landwirtschaft „energisch, zügig und konkret“ anzugehen;

· Aufstockung der Handelshilfe zur Förderung der entwicklungspolitischen Prioritäten der Empfängerländer in transparenter Weise und im Einklang mit den Grundsätzen der Wirksamkeit der Entwicklungszusammenarbeit;

· Bewertung der Auswirkungen von Handelsübereinkommen auf die Nachhaltigkeit und auf die LDC;

· Einbeziehung der Dimension der nachhaltigen Entwicklung in die Handelspolitik, unter anderem durch die systematische Aufnahme von Bestimmungen über die nachhaltige Entwicklung, darunter arbeits- und umweltrechtliche Aspekte, in alle Handelsübereinkommen;

· Förderung multilateraler und plurilateraler Initiativen, wie der Verhandlungen über die Liberalisierung des Handels mit Umweltgütern und ‑dienstleistungen und Erleichterung des Handels und entsprechender Investitionen;

· Intensivierung der Arbeiten in internationalen Normungsgremien (wie der Internationalen Organisation für Normung – ISO) im Bereich Handel und nachhaltige Entwicklung;

· Erneuerung der kollektiven Anstrengungen zur Förderung des intraregionalen Handels, insbesondere in Afrika, auch durch Maßnahmen zur Handelserleichterung;

· Verstärkung der internationalen Maßnahmen zur Bekämpfung des illegalen Handels, einschließlich des illegalen Handels mit wildlebenden Tier- und Pflanzenarten, des illegalen Holzeinschlags und der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei.

EU-Maßnahmen:

Zusätzlich:

· Überwachung und Berichterstattung in Bezug auf die Anwendung des Allgemeinen Präferenzsystems der EU;

· Fortsetzung der systematischen Aufnahme von Bestimmungen über die nachhaltige Entwicklung, darunter arbeits- und umweltrechtliche Aspekte, in alle Handelsübereinkommen, und Weiterverfolgung der wirksamen Umsetzung dieser Bestimmungen;

· Arbeiten zur Förderung der Aushandlung eines plurilateralen Übereinkommens über Umweltprodukte und -dienstleistungen („Green Goods Agreement“);

· Erfüllung der Zusage, weiter Mittel für die Handelserleichterung bereitzustellen, einschließlich eines Beitrags zu einer internationalen Fazilität zur Handelserleichterung;

· Verbesserung des Zugangs der LDC zur Handelshilfe („Aid for Trade“);

· Überprüfung der EU-Strategie für Handelshilfe unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Post-2015-Verhandlungen;

· weitere Förderung innovativer integrierter Multi-Stakeholder-Partnerschaften mit dem Ziel der Verbesserung der Arbeits-, Gesundheits- und Sicherheitsbedingungen für Arbeitnehmer;

· weitere Unterstützung der regionalen Bemühungen um Handelsintegration in allen Teilen der Welt, insbesondere durch handelsbezogene technische Hilfe und Kapazitätsaufbaumaßnahmen, beispielsweise zur Erleichterung des Handels, Verbesserung der sanitären und phytosanitären Regelungen, der industriellen Standards und der Qualitätskontrollsysteme oder zur Förderung der Teilnahme an Nachhaltigkeitssystemen und ‑standards.

6) Stimulierung des transformativen Wandels durch Wissenschaft, Technologie und Innovation

Maßnahmen für alle:

· Ausweitung der bilateralen, regionalen und multilateralen Zusammenarbeit in den Bereichen Wissenschaft, Technologie, Innovation, und lösungsorientierte Forschung;

· Sensibilisierung von Regierungen, Unternehmen und Forschern für die Möglichkeiten der Nutzung der Rechte des geistigen Eigentums zur Förderung des Wachstums;

· Ausbau der Kapazitäten in den Bereichen Wissenschaft, Technologie, Innovation, Forschung und Digitalisierung in Entwicklungsländern sowie Förderung der weltweiten und sektorübergreifenden Mobilität und des freien Zugangs zu Veröffentlichungen, die das Ergebnis von mit öffentlichen Mitteln finanzierten Forschungsarbeiten sind;

Verbesserung des Zugangs zur allgemeinen und beruflichen Bildung in Entwicklungsländern zwecks Unterstützung der Entwicklung der notwendigen Kompetenzen für Innovation, Wachstum und Arbeitsplatzschaffung;

· auf VN-Ebene Erleichterung des Zugangs zu Informationen über bestehende Technologien und Förderung der Kohärenz und Koordinierung zwischen technologiebezogenen Mechanismen, einschließlich möglicher neuer Mechanismen.

EU-Maßnahmen:

Zusätzlich:

· Förderung des freien Zugangs zu Veröffentlichungen und auf Pilotbasis auch zu Daten, die aus mit öffentlichen Mitteln finanzierten Forschungsarbeiten im Rahmen von Horizont 2020 stammen;

· Erleichterung des Wissensaustauschs und Aufbau von Forschungskapazitäten, auch in den Entwicklungsländern;

· Förderung von Innovation und technologischer Entwicklung durch die Zusammenarbeit mit Ländern mit niedrigem und mittlerem Einkommen in den Bereichen Gesundheit und Bekämpfung armutsbedingter Krankheiten, nachhaltige Landwirtschaft und Ernährungssicherheit sowie durch Innovationen auf Ebene der Gemeinschaften;

· Förderung der Kapazitäten für Innovation und Technologietransfer durch Hochschulprogramme;

· konstruktive und offene Zusammenarbeit mit allen anderen Partnern in Bezug auf die Vorschläge zur Unterstützung von Wissenschaft, Technologie und Innovation sowie Kapazitätsaufbau zugunsten der LDC;

· weitere Beiträge zu einschlägigen globalen Initiativen wie dem Globalen Überwachungssystem für Erdbeobachtungssysteme, dem Weltklimarat und der Globalen Allianz für chronische Krankheiten, sowie weitere Unterstützung der einschlägigen Zusammenarbeit der EU mit Nicht-EU-Partnern, wie der Partnerschaft Europas und der Entwicklungsländer im Bereich klinischer Studien (EDCTP2);

· Unterstützung von Schulungen für Regierungen, Unternehmen und Forscher zur Nutzung der Rechte des geistigen Eigentums, und Erbringung technischer Hilfe für die Regierungen bei wichtigen Legislativprojekten.

7) Mobilisierung des inländischen und des internationalen Privatsektors

Maßnahmen für den Privatsektor:

· Schutz der Menschenrechte, u. a. durch die Inangriffnahme der Themen Arbeitsbedingungen, Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, Zugang zu sozialem Schutz, Mitsprache, Empowerment und Geschlechtergleichstellung;

· Annahme und Förderung nachhaltiger und verantwortungsvoller Investitionsmodelle und schrittweise Verbesserung der Nachhaltigkeit und der Leistungsfähigkeit von Produkten und Dienstleistungen;

· Beteiligung an Emissionshandelssystemen und Beitrag zur Mobilisierung von Finanzmitteln für die Anpassung an den Klimawandel und die Erhaltung der biologischen Vielfalt;

· umfassende Berichterstattung über die soziale und ökologische Leistungsfähigkeit und die Arbeitsbedingungen und Austausch bewährter Methoden durch internationale Unternehmensnetzwerke;

· Entwicklung von zuverlässigen und vergleichbaren Nachhaltigkeitsinformationen, ‑standards und ‑systemen (z. B. Fair-Trade-Systeme) sowie von Nachhaltigkeitssiegeln für Produkte und Dienstleistungen, die wirtschaftliche, ökologische und soziale Vorteile bringen;

· Anwendung innovativer Methoden im Finanzsektor zur Ausweitung der finanziellen Inklusion, auch auf Kleinst-, Klein- und mittlere Unternehmen;

· Entwicklung und Umsetzung von Unternehmenskonzepten zur Erhöhung der Transparenz, Bekämpfung von Korruption, Verhinderung von Bestechung und Steuerhinterziehung sowie Entwicklung von Systemen zur Bewertung der Risiken und Milderung potenzieller negativer Auswirkungen bei Tätigkeiten oder Investitionen in Entwicklungsländern.

Maßnahmen für alle:

· Schaffung eines Unternehmensumfelds, das privatwirtschaftliche Initiativen begünstigt (einschließlich eines verlässlichen Rechtsrahmens), Intensivierung der Unterstützung für Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen, Förderung des Übergangs von der informellen zur formellen Wirtschaft, Förderung von ökologischem Unternehmertum, Stärkung der Rolle von Frauen als Unternehmer und Arbeitnehmer sowie Vertiefung der finanziellen Inklusion;

· Unterstützung der Weiterentwicklung und Vertiefung der Finanzmärkte und der Erarbeitung geeigneter Regelungsrahmen, die die Stabilität der Finanzsysteme gewährleisten und Anreize für nachhaltige Investitionen bieten;

· Schaffung finanzieller und rechtlicher Anreize für verantwortungsvolle Unternehmenspraktiken und Förderung von mehr marktbasierten Lösungen für nachhaltige Entwicklung, beispielsweise durch Regulierung und Unterstützung in den Bereichen Ökodesign, längere Produktnutzungsdauer und Recyclingfähigkeit;

· Förderung des Engagements des Privatsektors, insbesondere in den Bereichen nachhaltige Energie, nachhaltige Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft, nachhaltige Infrastrukturen, grüne Infrastrukturen und grüne Wirtschaft;

· Förderung innovativer Formen der öffentlichen Entwicklungsfinanzierung mit dem Ziel, mehr Ressourcen für die Verwirklichung der Ziele der nachhaltigen Entwicklung zu mobilisieren und die Entwicklung des Privatsektors auf lokaler Ebene zu unterstützen;

Förderung der Nutzung und Verbreitung von Nachhaltigkeitssiegeln; weitere Unterstützung von Leitlinien für die Berichterstattung zur Nachhaltigkeit durch einen Dialog mit den Partnerländern und Unternehmen.

EU-Maßnahmen:

Zusätzlich:

· weitere Anwendung innovativer Formen der öffentlichen Entwicklungsfinanzierung mit dem Ziel, mehr Ressourcen für die Verwirklichung der Entwicklungsziele zu mobilisieren und die Entwicklung des lokalen Privatsektors in den Entwicklungsländern zu unterstützen;

· Förderung der Beteiligung von Unternehmen an der Verwendung und Verbreitung von Nachhaltigkeitssystemen und -siegeln sowohl innerhalb der EU als auch weltweit;

· Förderung der Einbeziehung der Belange der biologischen Vielfalt in die Unternehmenspraktiken und Förderung der Rolle der Unternehmen bei der Erhaltung der biologischen Vielfalt;

· Förderung der Verantwortung für Nachhaltigkeit und der Berichterstattung hierüber (auch durch Leitlinien für die soziale Verantwortung der Unternehmen) mithilfe eines Dialogs mit den Partnerländern, Unternehmen und Sozialpartnern;

· Aufrechterhaltung der Forderung an große Unternehmen zur Offenlegung von Informationen über Strategien, Risiken und Ergebnisse in Bezug auf ökologische, soziale und arbeitnehmerrelevante Fragen, die Achtung der Menschenrechte, die Korruptionsbekämpfung und die Vielfalt;

· Unterstützung der Entwicklung nachhaltiger Verkehrsinfrastrukturen und der Umsetzung von internationalen Übereinkünften zur Erleichterung von Handel und Verkehr sowie Aufbau der erforderlichen Produktionskapazitäten zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit; der Fahrplan für Ressourcenschonung sieht die Einrichtung eines CO2-armen, ressourcenschonenden, sicheren und wettbewerbsfähigen Verkehrssystems bis 2050 vor, mit dem ein sauberes, modernes und leistungsfähiges Verkehrsnetz gefördert wird;

· Förderung der regionalen Kooperationsbemühungen.

8) Nutzung der positiven Auswirkungen der Migration

Maßnahmen für alle:

· Entwicklung kohärenter und umfassender Strategien zur Bewältigung der Migration in allen ihren Aspekten;

· Senkung der Kosten für Heimatüberweisungen von Migranten auf weniger als 3 % sowie Verringerung der Kosten für Einstellungen;

· Schaffung von mehr Möglichkeiten für die grenzübergreifende Anerkennung von Kompetenzen und Qualifikationen und die Übertragbarkeit erworbener Ansprüche;

· Ergreifung von Maßnahmen zur Verringerung der Zwangsmigration, einschließlich des Aufbaus der Widerstandsfähigkeit gegenüber externen Schocks, auch in Bezug auf Konflikte und den Klimawandel;

· Schutz der Rechte von Arbeitsmigranten im Einklang mit den Normen und Standards der ILO und Schutz der Rechte von Vertriebenen;

· Unterstützung der Integration von Migranten.

EU-Maßnahmen:

Zusätzlich:

· Verbesserung der Steuerung der Migration durch operative Zusammenarbeit mit den Partnerländern, z. B. durch regionale und bilaterale Dialoge im Rahmen der auswärtigen Migrationspolitik der EU.

9) Überwachung, Rechenschaftspflicht und Überprüfung

Maßnahmen für alle:

· Umsetzung der Post-2015-Agenda in nationale Maßnahmen unter Berücksichtigung der nationalen Prioritäten, Gegebenheiten und Kapazitäten; der Umfang der globalen Ambitionen sollte zur Festlegung ambitionierter nationaler Ziele anspornen;

· Einführung eines inklusiven und transparenten Planungsprozesses für die Umsetzung der Post-2015-Agenda mit einer der Öffentlichkeit zugänglichen Berichterstattung über die Fortschritte, um zu einem breiten öffentlichen Engagement für den Post-2015-Prozess anzuregen;

· Sensibilisierung der Bürger für die Post-2015-Agenda und Ergreifung von Maßnahmen auf nationaler und internationaler Ebene;

· Verpflichtung zu einem multilateralen Prozess, uneingeschränkte Einbeziehung der Interessenträger in den Überwachungsprozess und Einführung von Rechenschaftssystemen auf nationaler Ebene;

· Beteiligung an der Überwachung, gegenseitigen Ablegung von Rechenschaft und Überprüfung auf globaler Ebene zur Bewertung der Fortschritte in Bezug auf die Ziele und Vorgaben auf der Grundlage nationaler Berichte, ergänzt durch weitere Berichte, z. B. zu spezifischen Zielen und Themen wie der Bilanzierung des Naturkapitals;

· gemeinsame Ermittlung von Zielen, deren Verwirklichung auf globaler oder regionaler Ebene oder in bestimmten Ländern in Rückstand geraten ist, und Anregung von Abhilfemaßnahmen;

· Verbesserung der Datenverfügbarkeit, –qualität und –analyse, z. B. durch die Unterstützung der Datenerfassung und -überwachung, die Stärkung der Echtzeitüberwachung und der Erhebung von aufgeschlüsselten Daten, sowie Förderung einer Politik der offenen Daten.

EU-Maßnahmen:

Zusätzlich:

· aktive Beteiligung an der Einführung und Umsetzung eines soliden und ambitionierten Überwachungs-, Rechenschaftspflichts- und Überprüfungsprozesses auf globaler Ebene, Weitergabe der Erfahrungen der EU in diesem Bereich und Lieferung substanzieller Beiträge zum „Global Sustainable Development Report“ (Bericht zur globalen nachhaltigen Entwicklung);

· Ausweitung des Kapazitätsaufbaus in den Bereichen Statistik und Überwachung in den Partnerländern, Leistung eines Beitrags – durch EU-Forschungs- und Innovationsarbeiten – zur Schließung der Lücken in der weltweiten Verfügbarkeit von statistischen Daten und Geoinformationen und zur Formulierung faktengestützter politischer Empfehlungen;

· weitere Einbeziehung der Interessenträger in die Umsetzung der SDG und die Überprüfung der diesbezüglichen Fortschritte unter Berücksichtigung der Bedürfnisse von diskriminierten Gruppen und sozial schwachen Menschen.

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