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Document 52012DC0795
COMMUNICATION FROM THE COMMISSION TO THE EUROPEAN PARLIAMENT, THE COUNCIL, THE EUROPEAN ECONOMIC AND SOCIAL COMMITTEE AND THE COMMITTEE OF THE REGIONS ENTREPRENEURSHIP 2020 ACTION PLAN Reigniting the entrepreneurial spirit in Europe
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN AKTIONSPLAN UNTERNEHMERTUM 2020 Den Unternehmergeist in Europa neu entfachen
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN AKTIONSPLAN UNTERNEHMERTUM 2020 Den Unternehmergeist in Europa neu entfachen
/* COM/2012/0795 final */
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN AKTIONSPLAN UNTERNEHMERTUM 2020 Den Unternehmergeist in Europa neu entfachen /* COM/2012/0795 final */
INHALTSVERZEICHNIS 1........... Unsere Herausforderung – Mehr
Unternehmer für Europa............................................... 4 2........... Aktionsschwerpunkt 1 –
Unternehmerische Bildung zur Förderung des Wachstums und der gründung von
Unternehmen.................................................................................................................. 6 2.1........ Neue Grundlagen schaffen: Mehr und
bessere Möglichkeiten zum unternehmerischen Lernen … 6 2.2........ … und zu neuen Ufern
aufbrechen: unternehmerisches Lernen in der Hochschulbildung..... 7 3........... Aktionsschwerpunkt 2 –
Schaffung eines Umfelds, in dem neu gegründete Unternehmen Wachsen und Gedeihen
können........................................................................................................................... 9 3.1........ Erleichterter Zugang zu
Finanzierungen............................................................................ 9 3.2........ Unterstützung neuer Unternehmen in
den wichtigsten Phasen des Lebenszyklus und Wachstumsförderung 11 3.3........ Erschließung neuer
Geschäftspotenziale im digitalen Zeitalter.......................................... 15 3.4........ Vereinfachte
Unternehmensübertragungen..................................................................... 18 3.5........ Vom Scheitern zum Erfolg: eine
zweite Chance für redlich insolvente Unternehmer.......... 20 3.6........ Verwaltungsaufwand: klarere und
einfachere Vorschriften.............................................. 21 4........... Aktionsschwerpunkt 3 –
Rollenvorbilder und Erreichen einzelner Zielgruppen................. 25 4.1........ Veränderung der Wahrnehmung:
Unternehmer als Rollenvorbilder.................................. 25 4.2........ Neue Horizonte: die Zielgruppen
Frauen, ältere Menschen, Migranten, Arbeitslose und junge Leute erreichen 26 4.2.1..... Frauen.......................................................................................................................... 26 4.2.2..... Senioren....................................................................................................................... 27 4.2.3..... Unternehmer mit Migrationshintergrund......................................................................... 28 4.2.4..... Arbeitslose, insbesondere junge
Arbeitslose.................................................................. 30 5........... Schlussfolgerung........................................................................................................... 31 Anhang: Wichtigste Maßnahmen der Kommission........................................................................ 33 Anhang: Aktionsplan Unternehmertum 2020 – den
Unternehmergeist in Europa neu entfachen...... 33 MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS
EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND
SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN AKTIONSPLAN UNTERNEHMERTUM 2020 Den Unternehmergeist in Europa neu
entfachen Seit 2008 sind die Auswirkungen der schwersten
Wirtschaftskrise seit 50 Jahren in Europa deutlich zu spüren: die Zahl der
Arbeitslosen in Europa hat erstmals die 25-Millionen-Marke überschritten und in
den meisten Mitgliedstaaten konnten die kleinen und mittleren Unternehmen (KMU)
das Niveau vor der Krise noch nicht wieder erreichen. Vor der derzeitigen Wirtschafts- und
Finanzkrise stand die EU-Wirtschaft vor strukturellen Herausforderungen in
Bezug auf Wettbewerbsfähigkeit und Wachstum und es bestanden Hindernisse für
das Unternehmertum. Viele dieser Herausforderungen und Hindernisse bestehen
weiterhin, aber die Krise hat als Katalysator für tiefgreifende Änderungen und
Umstrukturierungen gewirkt. Die Weltwirtschaft hat sich im Laufe des letzten
Jahrzehnts gewandelt. Die rasche Zunahme von Nachfrage und Produktion auf den
Weltmärkten hat die Lage bei der Rohstoff- und Energieversorgung verschärft und
dadurch die Kostenstrukturen der meisten europäischen Unternehmen verändert, da
sie in diesen Bereichen auf Einfuhren angewiesen sind. Die Strategie Europa 2020 war eine
Reaktion darauf und legte die Grundlagen für Wettbewerbsfähigkeit und
intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum, das hilft, unsere
wichtigsten gesellschaftlichen Herausforderungen zu bewältigen. Die Fehler der
Vergangenheit zu korrigieren und die EU auf einen Weg der nachhaltigeren
Entwicklung zu führen, liegt in der gemeinsamen Verantwortung der Mitgliedstaaten
und der Organe der EU. Angesichts der Tatsache, dass unsere Volkswirtschaften
eng miteinander verflochten sind, gestaltet die EU derzeit ihre
wirtschaftspolitische Steuerung neu, um mit besseren politischen Lösungen auf
die aktuellen und künftigen Herausforderungen reagieren zu können. Um das Wachstum und die Beschäftigung
anzukurbeln, braucht Europa mehr Unternehmerinnen und Unternehmer. Als Folge der Überprüfung des „Small Business Act“ für Europa im April
2011 und der Mitteilung zur Industriepolitik, die im Oktober 2012 angenommen
wurde, enthält der vorgeschlagene Aktionsplan eine erneuerte Vision und zeigt
eine Reihe von Maßnahmen auf, die sowohl auf der Ebene der EU als auch auf
Ebene der Mitgliedstaaten zur Förderung des Unternehmertums in Europa ergriffen
werden sollten. Dabei gibt es drei Aktionsschwerpunkte: Ausbau der
unternehmerischen Bildung, Schaffung des erforderlichen Unternehmensumfelds
sowie Rollenvorbilder und Ansprechen einzelner Zielgruppen. 1. Unsere Herausforderung
– Mehr Unternehmer für Europa Das Unternehmertum ist ein kraftvoller
Motor für wirtschaftliches Wachstum und Beschäftigung[1]: Es
schafft neue Unternehmen und Arbeitsplätze, erschließt neue Märkte und fördert
neue Fertigkeiten und Fähigkeiten. In der Industrie beispielsweise ist es daher
besonders wichtig, die sechs aufstrebenden Wachstumsbereiche schnell zu
entwickeln, die in der neuen Mitteilung zur Industriepolitik genannt wurden.[2] Das Unternehmertum trägt
entscheidend dazu bei, dass Volkswirtschaften wettbewerbsfähiger und
innovativer werden und die Ziele mehrerer europäischer Politikfelder[3] erreicht werden können. Die
kommerzielle Nutzung neuer Ideen erhöht die Produktivität und schafft
Wohlstand. Ohne die Arbeitsplätze, die durch neue Unternehmen geschaffen werden,
wäre das durchschnittliche Nettobeschäftigungswachstum negativ.[4] Neue Unternehmen, das
gilt insbesondere für KMU, stellen die wichtigste Quelle für Beschäftigung
dar: sie schaffen jedes Jahr mehr als 4 Millionen neue Arbeitsplätze
in Europa.[5]
Trotzdem geriet der Motor dieses Aufschwungs ins Stottern: Seit 2004 ist die
Zahl der Menschen, die die Selbstständigkeit der abhängigen Beschäftigung
vorziehen, in 23 von 27 Mitgliedstaaten gesunken.[6] Gaben vor drei Jahren noch
45 % der Europäer der Selbstständigkeit den Vorzug, beträgt dieser
Anteil heute nur noch 37 %.[7]
In den USA und in China liegt er hingegen viel höher, nämlich bei 51 %
bzw. 56 %. Darüber hinaus wachsen neu gegründete Unternehmen in der EU
langsamer[8]
als in den USA oder in Schwellenländern und weniger unter ihnen stoßen in
die Reihen der weltgrößten Unternehmen vor[9].
Bei der Intensität und Ausprägung des
Unternehmertums unterscheiden sich die Mitgliedstaaten stark voneinander. Daher
gibt es auch sehr viele verschiedene Gründe, warum eine Karriere als
Unternehmer für viele nicht sehr verlockend scheint. Einige Länder, in denen
das Unternehmertum stark ausgeprägt ist, sind weniger erfolgreich als andere,
wenn es darum geht, das Wachstum kleiner und mittlerer Unternehmen zu fördern. Wer
in Europa ein Unternehmen gründen will, muss sich im Allgemeinen in einem
schwierigen Umfeld behaupten: Die Bildung bietet nicht die erforderliche
Grundlage für eine Karriere als Unternehmer, Kredite und Märkte sind nur schwer
zugänglich, die Übertragung von Unternehmen ist kompliziert, die Angst vor
Strafen im Falle des Scheiterns schreckt ab und die Verwaltungsverfahren sind
aufwändig. Im Jahreswachstumsbericht 2013 wurde betont, dass die
Rahmenbedingungen für Unternehmen verbessert werden müssen, um die Wettbewerbsfähigkeit
der EU-Volkswirtschaften zu erhöhen. Ferner sind die Unterstützungsmaßnahmen
für KMU weiterhin unausgewogen, da eine erhebliche Zahl der
EU-Mitgliedstaaten die Besonderheiten von kleinen Unternehmen, insbesondere von
Kleinstunternehmen[10],
nur unzureichend bei der Konzipierung von Rechtsvorschriften berücksichtigt
oder redlich insolventen Unternehmern keine zweite Chance gewährt[11]. Doch es ist nicht
nur das schwierige Umfeld: In unserer Gesellschaft werden unternehmerische
Leistungen nicht stark genug gewürdigt oder belohnt, erfolgreiche
Unternehmer werden nicht als Vorbilder gefeiert, die Arbeitsplätze und
Einkommen schaffen. Europa braucht einen grundlegenden und weitreichenden
Mentalitätswandel, damit das Unternehmertum zum Wachstumsmotor unserer Wirtschaft
werden kann. Vor dem Hintergrund der aktuellen
Wirtschaftskrise und der neuen Mechanismen zur wirtschaftspolitischen Steuerung
werden in der vorliegenden Mitteilung Maßnahmen weiterentwickelt und in den
Mittelpunkt gerückt, die jene Bereiche betreffen, in denen die Kommission bei
ihrer Überprüfung des „Small Business Act“[12]
nach wie vor Verbesserungsbedarf auf nationaler und EU-Ebene festgestellt hat. Kein KMU gleicht
dem anderen: Die großen Unterschiede in Bezug auf die Größe, das Geschäftsfeld und
die Rechtsform bei KMU müssen von den politischen Entscheidungsträgern
entsprechend berücksichtigt werden.[13]
Dies gilt auch für freie Berufe und Einzelunternehmer, die ebenfalls einen
erheblichen Beitrag zur EU-Wirtschaft leisten.[14]
Das Prinzip „Vorfahrt für KMU“ muss zum Prüfstein für die Politik auf
nationaler und EU-Ebene werden. Wir müssen
sicherstellen, dass eine Karriere als Unternehmer für Europäer erstrebenswert
ist. Das gilt auch für soziale Unternehmer, deren Potenzial häufig unterschätzt
wird.[15]
Sie schaffen nachhaltige Beschäftigung und haben sich als krisenfester erwiesen
als die Gesamtwirtschaft. Soziale Unternehmer sind Innovatoren, fördern soziale
Inklusion und leisten ihren Beitrag zur Erreichung der Ziele der Strategie
Europa 2020. Aus der
derzeitigen Lage können wir uns nur mit mutigen und aufeinander abgestimmten
Maßnahmen auf EU-, nationaler und regionaler Verwaltungsebene befreien. Dieser
Aktionsplan ist ein Entwurf für ein entschlossenes gemeinsames Handeln zur
Freisetzung des unternehmerischen Potenzials, zur Beseitigung bestehender
Hindernisse und zum Anstoßen eines radikalen Wandels der Unternehmerkultur in
Europa. Er soll die Gründung neuer Unternehmen erleichtern und ein sehr viel
unternehmerfreundlicheres Umfeld schaffen, in dem Jungunternehmen wachsen und
gedeihen können. Darin wird
ein sofortiges Handeln in den folgenden drei Bereichen vorgeschlagen: 1.
Unternehmerische Bildung zur Förderung des Wachstums und der Gründung von
Unternehmen 2.
Verbesserung der Rahmenbedingungen für Unternehmer durch Beseitigung
bestehender struktureller Hindernisse und Unterstützung in den entscheidenden
Phasen des Lebenszyklus der Unternehmen 3. Stärkung
einer dynamischen Unternehmerkultur in Europa: Förderung einer neuen Generation
von Jungunternehmern. 2. Aktionsschwerpunkt 1
– Unternehmerische Bildung zur Förderung des Wachstums und der gründung von
Unternehmen 2.1. Neue
Grundlagen schaffen: Mehr und bessere Möglichkeiten zum unternehmerischen
Lernen … Investitionen in das unternehmerische Lernen
gehören zu den lohnenswertesten Investitionen, die Europa tätigen kann. Umfragen zufolge gründen zwischen 15 % und 20 % der
Schülerinnen und Schüler, die in der Sekundarschule an einem
Schülerfirmenprojekt teilnehmen, später ihr eigenes Unternehmen; dieser Anteil
ist drei bis fünf Mal höher als in der Gesamtbevölkerung.[16] Auch junge Menschen, die
später kein Unternehmen oder Sozialunternehmen gründen, profitieren vom
unternehmerischen Lernen, da dabei betriebswirtschaftliche Kenntnisse
und wesentliche Fähigkeiten und Handlungsweisen vermittelt werden, wie Kreativität,
Eigeninitiative, Beharrlichkeit, Teamfähigkeit, Risikobewusstsein und Verantwortungssinn.
Dieses unternehmerische Denken hilft Unternehmern dabei, Ideen in die Tat
umzusetzen und steigert die Beschäftigungsfähigkeit erheblich. Das Unternehmertum ist eine Schlüsselkompetenz
im europäischen Rahmen[17]
und wird als Maßnahmenbereich in der kürzlich veröffentlichten Mitteilung der
Kommission über neue Denkansätze für die Bildung[18] genannt. Die Rolle des
Unternehmertums als ein Instrument zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit
wird ferner im Jahreswachstumsbericht 2013[19]
betont. Einige Mitgliedstaaten haben erfolgreich nationale Strategien zur
unternehmerischen Bildung eingeführt oder unternehmerisches Lernen als
Pflichtbestandteil in die Lehrpläne aufgenommen, es besteht jedoch weiterer
Handlungsbedarf. Die unternehmerische Bildung sollte durch Module mit
praktischen Lernerfahrungen und durch die Einbeziehung von Erfahrungen
echter Unternehmer möglichst praxisnah gestaltet werden. Lehrer und
Ausbilder brauchen festgelegte Lernziele für das unternehmerische Lernen, damit
wirksame Lehr- und Lernmethoden für diesen Bereich Einzug in die Klassenzimmer
halten können. Praktische unternehmerische Erfahrungen können
auch außerhalb des Bildungssystems gesammelt werden. Junge Menschen sollten
darin bestärkt werden, unternehmerische Fähigkeiten im Rahmen der informellen
und nichtformalen Bildung, z. B. durch Freiwilligentätigkeiten, zu
entwickeln. Diese Erfahrungen sollten im Einklang mit dem Vorschlag der
Kommission für eine entsprechende Empfehlung[20]
auch validiert und anerkannt werden. Partnerschaften mit Unternehmen können dazu
beitragen, die Lehrpläne der allgemeinen und beruflichen Bildung
praxisorientiert zu gestalten. Initiativen wie das Berufsbildungs- und
Unternehmensforum (VET[21]-Business
Forum) und Allianzen für branchenspezifische Fertigkeiten[22] bieten Möglichkeiten zur
Einbeziehung von Unternehmen. Bildungseinrichtungen sollten ermutigt werden,
ihren allgemeinen Ansatz unternehmerischer auszurichten, so dass sie einen
Unternehmer- und Innovationsgeist entwickeln und vorleben, der in der Ausübung
ihrer Aufgaben, in ihrer Anleitung, der Einbindung der Interessenträger, den
Lehrplänen und den Lernergebnissen zum Ausdruck kommt. 2.2. … und
zu neuen Ufern aufbrechen: unternehmerisches Lernen in der Hochschulbildung Die Bedeutung der Hochschulbildung für das
Unternehmertum geht weit über die Wissensvermittlung für die Teilnahme an
Ökosystemen, Partnerschaften und Industrieallianzen hinaus. Da
wachstumsintensive Unternehmen im Hochtechnologiebereich zunehmend ins Zentrum
der Unternehmenspolitik rücken, spielen die Hochschulen eine aktive Rolle in
der Innovationspolitik der Mitgliedstaaten und der EU. Das Europäische Innovations- und
Technologieinstitut (EIT) gilt als Wegbereiter für die Anerkennung der
Bedeutung des Unternehmertums als Grundvoraussetzung für Innovationen auf
EU-Ebene und trägt dazu bei, die Kluft zwischen der Bildung und der
industriellen Innovation zu überbrücken. Aus den Wissens- und
Innovationsgemeinschaften (KIC) des EIT sind bereits zahlreiche Jungunternehmen
hervorgegangen. Die Programme des EIT bieten den Studierenden eine auf
Spitzenleistungen ausgerichtete Wissenschaft verbunden mit unternehmerischer
Bildung sowie Unternehmensgründungs-Dienstleistungen und Mobilitätsprogramme.
Partnerschaften können eine wertvolle Ausgangsbasis für Vermittlung
unternehmerischer Fertigkeiten von verschiedenen Branchen bilden, indem diese
Branchen direkt in die Lehre, Anwendung und Anpassung der Fertigkeiten
eingebunden werden. Hochschulen
sollten sich stärker unternehmerisch ausrichten.[23] Daher hat die Europäische
Kommission in Zusammenarbeit mit der OECD bereits einen Rahmen für das
Unternehmertum an Hochschulen entwickelt. Dieser Rahmen wurde so konzipiert,
dass interessierte Hochschulen eine Selbstbeurteilung vornehmen und ihre
Fähigkeiten mit maßgeschneiderten Lernmodulen verbessern können. Der Zugang zum
Rahmen wird schrittweise erweitert. Die Kommission
wird ·
eine europaweite Initiative zu unternehmerischem
Lernen konzipieren, in der auf nationaler und europäischer Ebene vorhandenes
Fachwissen im Bereich Folgenabschätzung, Wissensaustausch, Methodenentwicklung
und gegenseitiges Mentoring der Akteure der Mitgliedstaaten zusammengeführt
werden; ·
die Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten
ausbauen, um die Einführung praxisorientierter Initiativen zur
unternehmerischen Bildung in den einzelnen Ländern zu evaluieren sowie
öffentliche Verwaltungen, die aus den Erfolgen anderer Einrichtungen lernen
wollen, zu unterstützen; ·
gemeinsam mit der OECD einen Orientierungsrahmen
für die Entwicklung unternehmerisch ausgerichteter Schulen und
Berufsbildungseinrichtungen erarbeiten;[24] ·
die Anerkennung und Validierung des unternehmerischen
Lernens in informellen oder nichtformalen Lernumgebungen fördern;[25] ·
den Orientierungsrahmen für unternehmerisch
ausgerichtete Hochschulen Anfang 2013 verbreiten, den Informationsaustausch
zwischen Hochschulen vereinfachen, die den Orientierungsrahmen anwenden wollen,
und die Anwendung des Rahmens an EU-Hochschulen schrittweise fördern; ·
erfolgreiche Mechanismen der
Unternehmensgründung an Universitäten (Spin-off-Unternehmen usw.) fördern und
das Entstehen von Ökosystemen aus Universitäten und Unternehmen unterstützen,
die sich mit der Lösung wichtiger gesellschaftlicher Herausforderungen
befassen. Die
Mitgliedstaaten werden aufgefordert, ·
zu gewährleisten, dass die Schlüsselkompetenz
„Unternehmertum“ vor Ende 2015 Einzug in die Lehrpläne der Primar-, Sekundar-,
Berufs-, Hochschul- und Erwachsenenbildung hält; ·
jungen Menschen die Möglichkeit zu eröffnen,
mindestens eine praktische unternehmerische Erfahrung[26] vor dem Ende der Pflichtschulbildung zu sammeln, wie die Leitung eines
Schülerunternehmens oder die Übernahme der Verantwortung für ein
unternehmerisches Projekt eines Unternehmens oder für ein soziales Projekt; ·
unternehmerische Bildung für junge Menschen
und Erwachsene mit Strukturfondsmitteln, vor
allem aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF), im Einklang mit dem nationalen
Beschäftigungsplan zu fördern, insbesondere als ein Instrument des zweiten
Bildungswegs für diejenigen, die sich nicht in Ausbildung, Beschäftigung oder
Weiterbildung befinden. Dabei sollten die Bildungsmöglichkeiten vollständig ausgeschöpft
werden, die im Rahmen des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung
des ländlichen Raums (ELER) verfügbar sind; ·
Lernmodule zur unternehmerischen Bildung von
jungen Menschen zu fördern, die an nationalen Maßnahmen im Rahmen der
Jugendgarantie[27]
teilnehmen. 3. Aktionsschwerpunkt 2
– Schaffung eines Umfelds, in dem neu gegründete Unternehmen Wachsen und
Gedeihen können Neu gegründete Unternehmen haben spezielle
Bedürfnisse. Es gibt sechs Schlüsselbereiche, in denen Handlungsbedarf
besteht, um bestehende Hindernisse für die Gründung und das Wachstum von
Unternehmen zu beseitigen: ·
Zugang zu Finanzierungen ·
Unterstützung der Unternehmer in den wichtigsten
Phasen des Unternehmenslebenszyklus und Wachstumsförderung ·
Erschließung neuer Geschäftspotenziale im digitalen
Zeitalter ·
Unternehmensübertragung ·
Insolvenzverfahren und eine zweite Chance für
redliche Unternehmer ·
Verringerung des Verwaltungsaufwands 3.1. Erleichterter
Zugang zu Finanzierungen Wenn Unternehmen keine ausreichenden Finanzmittel
zur Verfügung haben oder nicht liquide sind, können sie nicht arbeiten,
investieren und wachsen. Tatsächlich ist der Zugang zu Finanzierungen einer der
wichtigsten Hebel für das Wachstum von KMU.[28]
Einer öffentlichen Konsultation zufolge, die im Juli 2012 von der
Kommission eingeleitet wurde, ist der Zugang zu Finanzierungen einer der
größten Hemmschuhe für Wachstum und Unternehmertum in Europa. Traditionell
finanzieren sich KMU hauptsächlich über Bankkredite. Daher treffen die
derzeitigen krisenbedingten Einschränkungen bei der Kreditvergabe der Banken
die KMU besonders hart. Darüber hinaus ist die Kapitalbeschaffung für
Jungunternehmer insbesondere in den frühen Entwicklungsphasen ihres
Unternehmens schwierig. Im Dezember 2011 stellte die Europäische Kommission
einen Aktionsplan, der den Zugang der KMU zu Finanzierungen verbessern soll[29], sowie Vorschläge zu
Risikokapitalfonds und Fonds für soziales Unternehmertum[30] vor. In der Richtlinie über
Märkte für Finanzinstrumente[31]
und in den Abschlussverhandlungen über die Eigenkapitalrichtlinie[32] wurden KMU besonders
berücksichtigt. Sowohl auf EU- als auch auf nationaler Ebene muss jedoch noch
mehr dafür getan werden, die Unzulänglichkeiten des Marktes auszugleichen –
dazu zählt auch die Suche nach Alternativen zu Bankkrediten für die KMU –, die
nur begrenzt verfügbaren privatwirtschaftlichen Finanzierungen zu ergänzen und
den Zugang zu Informationen über Finanzierungsmöglichkeiten zu erleichtern. Eine große Bedeutung kommt auch der
Erhöhung der Qualität und der Rendite von Start-up-Projekten zu. Finanzielle
Unterstützung für Tests, Demonstrationsvorhaben und Pilotprojekte von neuen
Technologien, Förderung von Risikokapital,
Investitionen von Business Angels, Gründerzentren und Darlehen für KMU mit
besonders großem Potenzial sind einige der Bereiche, in denen Maßnahmen
ergriffen werden könnten. Für die kommerzielle Verwertung von Forschung und
Entwicklung und die Erprobung innovativer Geschäftsmodelle brauchen
Unternehmer Finanzmittel. Die Förderung in diesen Bereichen wurde im
Rahmen des künftigen Programms für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen
und für KMU (COSME)[33]
und im Rahmen von Horizont 2020 von der Kommission vorgeschlagen,
was durch die Europäischen Strukturfonds[34]
zusätzlich unterstützt wird. Sozialwirtschaftliche Akteure und soziale
Unternehmen sind wichtige Antriebsfaktoren für die Schaffung von inklusiven
Arbeitsplätzen und soziale Innovation. Sie
haben mit ähnlichen Widrigkeiten zu kämpfen wie die meisten KMU, können aber
beim Zugang zu Finanzierungen auf zusätzliche Schwierigkeiten stoßen. Die
Kommission hat diese Problematik daher im künftigen Programm für sozialen
Wandel und Innovation (PSWI) sowie in den Strukturfondsverordnungen[35] berücksichtigt. Ein wichtiger Erfolgsfaktor für ein unternehmerisches
Ökosystem sind zahlreiche Frühphaseninvestoren (Risikokapitalinvestoren und
Business Angels), die Startkapital und Eigenkapitalfinanzierung in der
Anfangsphase bereitstellen. Diese Investoren
verfügen über ein weit verzweigtes Netzwerk in Investoren- und
Wirtschaftskreisen und können wertvolles Wissen und Unterstützung in Bezug auf
den Markt und die Entwicklung des Risikokapitals „Smart Money“ bieten. Für derartige Investitionen können auch
steuerliche Anreize förderlich sein. Die Kommission gründete 2008 das Enterprise
Europe Network, eine Partnerschaft mit über 600 Organisationen, die
Unternehmen und an einer Unternehmensgründung Interessierten unter anderem die
nötigen Informationen über den Zugang zu EU-Finanzmitteln und -Finanzierungen
vermitteln. Bessere Informationen über EU-Förderungen zu erhalten, ist noch
immer eines der größten Anliegen der Unternehmen. Die Kommission
arbeitet gemeinsam mit den Interessenträgern an einer Verbesserung des
Netzes, damit es aktiver und wirkungsvoller wird. Die
Kommission wird ·
Programme zur Entwicklung eines Marktes für
Mikrofinanzierungen in Europa durch Initiativen wie das europäische
Progress-Mikrofinanzierungsinstrument oder JASMINE (Gemeinsame Aktion zur
Förderung von Kleinstkreditinstituten in Europa) finanzieren und den
Mitgliedstaaten und Regionen über den Europäischen Sozialfonds und den
Europäischen Fonds für regionale Entwicklung Gelder für Mikrofinanzierung
bereitstellen; ·
den direkten Zugang von KMU zu den
Kapitalmärkten durch die Entwicklung eines EU-Systems für spezielle
Handelsplätze für Anteile oder Schuldtitel von KMU („KMU-Wachstumsmärkte“) im
Rahmen der Überprüfung der Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID)
verbessern. Die
Mitgliedstaaten werden aufgefordert, ·
den Änderungsbedarf des geltenden nationalen
Finanzrechts zu bewerten, um neue, alternative Finanzierungsmöglichkeiten für
neu gegründete Unternehmen und KMU im Allgemeinen zu fördern, insbesondere im
Hinblick auf Plattformen für Gruppenfinanzierungen, sowie den Bedarf für eine
Vereinfachung des Steuerrechts abzuschätzen, um der weiteren Entwicklung
alternativer Finanzmärkte, z. B. Business-Angel-Investitionen, Impulse zu
geben; ·
Finanzmittel der Strukturfonds zu verwenden, um
Programme zur Förderung von Mikrofinanzierungen im Rahmen der jeweiligen
Investitionsprioritäten des Europäischen Sozialfonds (ESF) und des Europäischen
Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) aufzulegen; ·
das Potenzial des Europäischen
Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER)
vollständig auszuschöpfen, um neu gegründeten Unternehmen in der Landwirtschaft
(beispielsweise bei der Niederlassung von Junglandwirten) oder generell im
ländlichen Raum insbesondere in der Anfangsphase auch mittels
Finanzierungsinstrumenten einen Zugang zu Finanzierungen zu gewährleisten. 3.2. Unterstützung
neuer Unternehmen in den wichtigsten Phasen des Lebenszyklus und
Wachstumsförderung Etwa 50 % der neu gegründeten
Unternehmen melden in den ersten fünf Jahren ihres Bestehens eine Insolvenz an.
Wenn die europäischen Unternehmer die von ihnen erwarteten Wachstumswerte
erreichen sollen, müssen wir mehr Ressourcen für ihre Förderung in dieser
schwierigen Phase bereitstellen. Häufig fehlt es den Unternehmen an einem
geeigneten Umfeld, in dem die Voraussetzungen für ihr Wachstum gegeben sind. Hier können Förderdienste mit einer guten
Marktkompetenz lebenswichtige Unterstützung bieten und somit die Erfolgsquote
neu gegründeter Unternehmen erheblich steigern. Eine wirksame Unterstützung
besteht aus ganzheitlichen Programmen, die folgende wesentliche Elemente
umfassen: Managementschulungen, FuE-Coaching und Netzwerkbildung mit anderen
Unternehmen, potenziellen Lieferanten und Kunden. Unternehmer sind zunehmend
auf Beratung und Unterstützung in der Frage angewiesen, wie Investitionen und
Produktentwicklungen bei Ressourcenknappheit und unsicherer Zulieferungslage
Abhilfe schaffen können. Viele kleinere Unternehmen müssen zudem immer höhere
Anforderungen der Unternehmen erfüllen, die von ihnen beliefert werden, damit
neue Normen und Designvorgaben erfüllt werden, die mit einer Verbesserung der
Ressourceneffizienz und Wiederverwertbarkeit einhergehen. Eine Verringerung der steuerbedingten
Befolgungskosten würde das Geschäftsumfeld, insbesondere für kleine Unternehmen,
verbessern. Aufgrund ihrer begrenzten Ressourcen und
Erfahrungen ist die Belastung kleiner und neu gegründeter Unternehmen durch
hohe Befolgungskosten aufgrund eines komplexen Steuerrechts und schwerfälliger
Steuererklärungsverfahren stärker, als dies bei größeren Unternehmen der Fall
ist. Aus diesem Grunde sollten die Mitgliedstaaten ebenfalls die
Umsatzsteueranmeldung vereinfachen und durch eine zentrale elektronische
Anmeldestelle den grenzüberschreitenden digitalen Handel für kleine Unternehmen
erleichtern. Viele neue Konzepte für erfolgreiche
Unternehmen kommen aus dem Bereich Wissenschaft und Forschung. Trotzdem kann
noch mehr getan werden, damit die Forschungsergebnisse stärker von Unternehmen
genutzt werden. Aus diesem Grunde sollten die Unternehmen mehr Informationen
über die Ergebnisse von Projekten erhalten, die innerhalb der Rahmenprogramme
für Forschung und Entwicklung finanziert werden. Neu gegründete Unternehmen werden häufig Opfer
irreführender Vermarktungspraktiken. Diese reichen von falschen oder
irreführenden Informationen bezüglich angebotener Dienstleistungen bis hin zur
Zusendung von als Rechnung getarnten Angeboten oder von irreführenden
Formularen, verbunden mit der Aufforderung zur Aktualisierung von
Unternehmensverzeichnissen. Die Kommission veröffentlichte ein Strategiepapier[36] mit einer detaillierten Liste
künftiger Maßnahmen im Hinblick auf den Schutz von Unternehmen und plant
ferner, im Laufe des Jahres 2013 einen Vorschlag für einen Rechtsakt
vorzulegen. Durch die Beseitigung von Hindernissen für
den Binnenmarkt und die Schaffung gleicher Wettbewerbsbedingungen werden die
kleinen Unternehmen bei grenzübergreifenden Tätigkeiten unterstützt. Dies umfasst die Beseitigung der Doppelbesteuerung und der
Ungleichgewichte bei der Besteuerung sowie anderer steuerlicher Maßnahmen, die
die grenzüberschreitende Tätigkeit im Binnenmarkt sowie die
Auslandsinvestitionen in der EU behindern. Darüber hinaus stellen die beträchtlichen
Unterschiede zwischen den rechtlichen Rahmen für die soziale Sicherheit der
Selbstständigen einerseits und der Arbeitnehmer andererseits in den meisten
Ländern der EU eine zusätzliche Barriere für die Unternehmer dar. Unterstützung
für neu gegründete Unternehmen ist besonders wichtig für die Übergänge von der
Erwerbslosigkeit zu einer selbstständigen Tätigkeit. Hier können Programme
hilfreich sein, die es den auf Sozialleistungen (z. B. Arbeitslosenhilfe)
angewiesenen Personen erleichtern, ihr eigenes Unternehmen zu gründen und
wirtschaftlich unabhängig zu werden (Überbrückungshilfe). Daher könnten die
Mitgliedstaaten die Möglichkeit prüfen, dass Selbstständige soziale Leistungen
erhalten (z. B. Krankengeld, Altersversorgung, Invaliditätsrente,
Arbeitslosenunterstützung im Falle einer Unternehmensschließung/einer Insolvenz
usw.), die mit den Leistungen für Arbeitnehmer vergleichbar sind, ohne dass die
Letzteren gekürzt werden. Für eine erfolgreiche Tätigkeit benötigen Unternehmer
und KMU spezifisches Fachwissen, mit dessen Hilfe sie
Wettbewerbsvorteile entwickeln sowie von den globalen Wertketten und der
gemeinsamen Verwaltung der Humanressourcen profitieren können. Cluster,
Unternehmensnetze und andere Arten von Unternehmenszusammenschlüssen können ein
solches unternehmensfreundliches Umfeld schaffen, denn sie bringen die
relevanten Akteure aus den Bereichen Wirtschaft, Bildung, Forschung und dem
öffentlichen Sektor zusammen[37]. Unter den KMU weisen einige Unternehmen, wie
z. B. Sozialunternehmen, häufig spezifische Geschäftsmodelle auf, die
spezielle Förderprogramme erfordern. Zusammenschlüsse
von KMU zu Gruppen könnten zu einem Anstieg der Wettbewerbsfähigkeit führen.[38] Die Mitgliedstaaten könnten
daher in Erwägung ziehen, ihre Steuersysteme im Hinblick auf die Ausweitung der
Anzahl solcher KMU-Gruppen zu verbessern. Darüber hinaus können Unternehmer in großem
Umfang vom Binnenmarkt profitieren. Gegenwärtig wird jedoch das reibungslose
Funktionieren des Binnenmarktes immer noch durch einige Hindernisse erschwert.
Am 3. Oktober 2012 veröffentlichte die Europäische Kommission die Binnenmarktakte
II[39],
die auf die Beseitigung gegenwärtig vorhandener Barrieren abzielt. Durch eine wirksame
Umsetzung dieser Maßnahmen kann das Unternehmertum in Europa in Bereichen
wie grenzüberschreitende Dienstleistungen, Anerkennung von Abschlüssen
und Qualifikationen und Niederlassungsfreiheit gefördert werden. Darüber hinaus sollte der Austausch mit
sachkundigen Unternehmern innerhalb der EU gefördert werden; ein gutes
Beispiel bildet das Programm „Erasmus: Junge Unternehmer“ der Kommission. Die
Kommission wird ·
bewährte Verfahren der Mitgliedstaaten ermitteln
und bewerben im Hinblick auf die Schaffung eines unternehmerfreundlicheren
steuerlichen Umfelds; ·
die Zusammenarbeit zwischen Clustern und
Unternehmensnetzen fördern; ·
die Vernetzung und den Austausch bewährter
Verfahren zwischen Einrichtungen fördern, die Programme zur Ressourceneffizienz
für KMU durchführen; ·
die Partnerschaft zwischen dem Enterprise Europe
Network und den Host-Einrichtungen, den zentralen Anlaufstellen und allen
KMU-Fördereinrichtungen verstärken im Hinblick auf folgende Ziele: (i)
umfassende Verbreitung von Informationen über EU-Initiativen,
Finanzierungsquellen und Innovationsförderung, (ii) Ermutigung der
Mitgliedstaaten zur Intensivierung der Maßnahmen, um die Investitionsbereitschaft
von Unternehmern und KMU zu erhöhen, und (iii) Bereitstellung einer wirksamen
Unterstützung für Unternehmen, damit diese die Vorteile des Binnenmarktes in
vollem Umfang ausschöpfen und leichter Zugang zu Drittmärkten finden können; ·
die Regelungen zum Verbot bestimmter
irreführender Vermarktungspraktiken[40]
überarbeiten mit dem Ziel, sie wirksamer zu gestalten und
Durchsetzungsmaßnahmen gegen solche Praktiken in grenzüberschreitenden Fällen
zu verstärken; ·
das Potenzial des digitalen Binnenmarkts für die
KMU in vollem Umfang ausschöpfen, indem die vorhandenen Barrieren für die
grenzüberschreitende Online-Geschäftsabwicklung beseitigt werden;[41] ·
die Entwicklung des Programms „Erasmus: Junge
Unternehmer“ fortsetzen, um den steigenden Bewerberzahlen neuer Unternehmer aus
dem gesamten Binnenmarkt gerecht zu werden[42]; ·
den Austausch von jungen Unternehmern zwischen
der EU und Drittstaaten fördern; ·
die Mitgliedstaaten bei der Entwicklung
integrierter Förderprogramme unterstützen. Dies soll im Rahmen von
Kompetenzbildungsseminaren erfolgen, die über die technische Unterstützung im
Rahmen des Europäischen Sozialfonds finanziert werden. Dabei sollen relevante
Interessenträger, darunter Bildungs- und Ausbildungsträger, einbezogen werden,
um integrierte Strategien zu entwickeln und spezifische Maßnahmen, insbesondere
für Jungunternehmer, festzulegen; ·
die Entwicklung des Portals „Ihr Europa –
Unternehmen“ fortsetzen, über das Informationen der Kommission und der
Mitgliedstaaten über den Binnenmarkt bereitgestellt werden. Die
Mitgliedstaaten werden aufgefordert, ·
die nationalen Steuerverwaltungsrahmen stärker
an die Anforderungen von Unternehmen in der Gründungsphase anzupassen und die
steuerbedingten Befolgungskosten zu reduzieren, indem die Steuererklärung und -entrichtung
durch die ausgeweitete Nutzung elektronischer Instrumente vereinfacht werden –
dies umfasst auch eine beschleunigte, vollständige Umsetzung des digitalen
Binnenmarktes; ·
die steuerrechtliche Koordination zu fördern,
damit gewährleistet wird, dass Inkonsistenzen bei der Steuerbehandlung nicht zu
Doppelbesteuerung oder sonstigen schädlichen Steuerpraktiken führen, die
Hindernisse für den Binnenmarkt darstellen, indem sie grenzüberschreitende
Geschäftsvorgänge und Risikokapitalinvestitionen behindern; ·
die Körperschaftsteuerregelungen erneut zu
überprüfen im Hinblick auf eine mögliche Ausweitung der Verlängerung der Frist,
in der Verluste und Abzüge im Rahmen der Körperschaftssteuer geltend gemacht
werden können; ·
ab 2013 die Einführung einer Option in Erwägung
zu ziehen, die Mehrwertsteuer für kleine Unternehmen auf der Grundlage der
Istversteuerungsregelung abzurechnen; ·
die erforderlichen Maßnahmen für die Förderung
der Vermarktung von Innovations‑, Forschungs‑ und
Entwicklungsprojekten einzuleiten, wobei die besonderen Herausforderungen für
neu gegründete Unternehmen berücksichtigt werden; ·
für Eigentümer neu gegründeter Unternehmen die
Option in Erwägung zu ziehen, für einen begrenzten Zeitraum, unter
Berücksichtigung der spezifischen Situation des Unternehmens und bei geeigneter
Begründung eventuelle Anpassungen der Zahlungspläne für Sozialabgaben zu
beantragen; ·
die kürzlich eingeführten Förderungsoptionen für
Unternehmensgründungen im Rahmen des ELER in vollem Umfang zu nutzen und
umfassende Programme für einen Austausch von Unternehmern und
Betriebsbesichtigungen zu entwickeln sowie darüber hinaus Cluster,
Unternehmensnetzwerke und Kooperationsmaßnahmen in den Bereichen
Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Lebensmittelverarbeitung sowie bei nicht landwirtschaftlichen
Betrieben im ländlichen Raum zu fördern. 3.3. Erschließung
neuer Geschäftspotenziale im digitalen Zeitalter Durch eine bessere Nutzung der
Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) können neu gegründete
Unternehmen ihre Geschäftschancen wesentlich verbessern. IKT ist die Hauptwachstumsquelle der einzelstaatlichen
Volkswirtschaften und das KMU-Wachstum wird durch die Nutzung der IKT um das
Zwei- bis Dreifache beschleunigt. Wie in der Mitteilung der Kommission zur
Industriepolitik[43]
formuliert, „müssen die Unternehmer das volle Potenzial des digitalen
Binnenmarktes der EU nutzen, der Schätzungen zufolge bis 2016 um 10 %
jährlich wächst“. Auf der Grundlage der Leitinitiativen
Digitale Agenda und Industriepolitik wird die Kommission die Unternehmer
und KMU dabei unterstützen, das Potenzial der IKT in vollem Umfang
auszuschöpfen, was sowohl das Angebot an neuen digitalen
Produkten und Dienstleistungen als auch die Nachfrage nach diesen
Technologien und ihre intelligente Nutzung anbelangt. Auf der Angebotsseite bilden die Web-Unternehmer
eine besondere Kategorie von Unternehmern, die neue digitale Dienstleistungen
und Produkte schaffen, die das Internet als eine unverzichtbare Komponente
nutzen. Neu gegründete Web-Unternehmen weisen in der Regel raschere Zyklen von
Wachstum und Scheitern auf, die exponenziell verlaufen, und insofern höhere
Gewinne, aber auch höhere Risiken bedeuten. Sie sind in einem komplexen,
schnelllebigen Umfeld tätig, das von Netzwerkbildung und Experimentierfreude
geprägt ist. Web-Startups können mit vergleichsweise geringem Kapitaleinsatz
gegründet werden und die Hürden für den Marktzugang sind niedrig, daher stellen
sie eine attraktive Alternative für den Start einer unternehmerischen Karriere
dar. Aus diesem Grunde benötigen Web-Unternehmer spezifische Fördermaßnahmen,
mit deren Hilfe das Umfeld für die Neugründung von Web-Unternehmen strukturell
gestärkt wird. Auf der Nachfrageseite sind Investitionen
in digitale Technologien nicht länger bloß optional: im Gegenteil können
Unternehmen heute nur dann wettbewerbsfähig sein, wenn sie sich in die digitale
Welt vorwagen. Dies bringt sowohl Chancen
als auch Herausforderungen mit sich, insbesondere für die KMU, da diese häufig
nicht so gut dafür gerüstet sind, mit der fortschreitenden Komplexität neuer
Geschäftsmodelle Schritt zu halten. Digitalunternehmer sind Unternehmer, die von
digitalen Produkten und Dienstleistungen, darunter auch vom Cloud Computing,
vollen Gebrauch machen, um ihre Geschäftsmodelle neu auszurichten und ihre
Wettbewerbsfähigkeit zu steigern.[44]
Mit den EU-Initiativen „Intelligenter Einsatz
von Informationstechnologien und die Anbindung der KMU an die globalen
industriellen Wertschöpfungsketten” und „e-Skills“ (IKT-Kompetenz) wird der
Einsatz digitaler Technologien gefördert und die KMU werden an die digitale
Welt angebunden. Das Potenzial des elektronischen
Geschäftsverkehrs (E-Commerce) als eine der Chancen des digitalen Binnenmarktes
für Unternehmer wird nicht in vollem Umfang ausgeschöpft. Durch eine Reihe spezifischer Maßnahmen soll das
Vertrauen in den Online-Handel gestärkt werden.[45] Die
Kommission wird ·
den Aufbau eines Informationsangebots zu
wichtigen Trends und innovativen Geschäftsmodellen im digitalen Sektor
fördern, indem in Zusammenarbeit mit den wichtigsten
Interessenträgern ein Online-Marktüberwachungsmechanismus und ein Barometer
eingerichtet werden, womit der Dialog erleichtert und eine gemeinsame
Maßnahmenagenda festgelegt wird; ·
die KMU mit einer europaweiten
Informationskampagne für die Vorteile der Nutzung von IKT sensibilisieren.
Durch die Kampagne sollen unternehmerische Erfolgsgeschichten in Europa sowie
gesamteuropäische Wettbewerbe und Preisausschreibungen bekannt gemacht werden,
um die Unternehmer auf das im Wandel begriffene Geschäftsumfeld und auf die
neuen Geschäftsmöglichkeiten aufmerksam zu machen; ·
die Vernetzung zur Stimulierung und Unterstützung neuer Geschäftsideen mit folgenden
Maßnahmen fördern: Schaffung eines Netzes europäischer Mentoren für
Schulung, Beratung und praktisches Training zum Thema Geschäftsführung im
digitalen Zeitalter und Veranstaltungen für die Suche geeigneter Partner für
neue Unternehmenspartnerschaften. ·
Spezifische Programme für Web-Unternehmer
auflegen: i) eine Partnerschaft für europäische
Start-up-Unternehmen zur Förderung des Austauschs von Fachwissen,
Mentoring-Kapazitäten, Technologien und Dienstleistungen, ii) ein Klub
marktführender Web-Unternehmer, in dem Web-Unternehmer von internationalem
Format zusammenkommen und der zur Förderung einer Web-Unternehmerkultur in
Europa beiträgt; iii) ein europäisches Netz für Business Accelerators; iv)
Zusammenarbeit mit europäischen Investoren, um den Fluss von Risikokapital und
Gruppenfinanzierungen in Web-Start-ups zu verstärken und v) die Entwicklung
eines umfangreichen Angebots offener Online-Kurse[46] zur Förderung von Talent
im Web und zum Aufbau von Mentoring- und Kompetenzentwicklungsplattformen. ·
Kompetenzen und Fähigkeiten entwickeln durch Verstärkung der Maßnahmen im Bereich IKT-Kompetenzen, um
die für neue technologische Herausforderungen und neue Märkte erforderlichen
IKT-Führungs-, Management- und unternehmerische Kompetenzen sowie die
erforderlichen wissenschaftlichen und kreativen Fähigkeiten zu entwickeln. Die
Mitgliedstaaten werden aufgefordert, ·
auf nationaler oder regionaler Ebene die
Unterstützung für die Neugründung von Digital- und Web-Unternehmen zu
verstärken und alternative Finanzierung für Start-up-Technologieunternehmen in
der Gründungsphase zu fördern, beispielsweise Programme für IKT-Innovationsgutscheine; ·
den Unternehmerzugang zu den im Rahmen
öffentlicher oder industriegeförderter Programme erfassten offenen Daten und
Massendaten, z. B. dem Europeana-Datensatz zu Kultur[47], zu fördern; ·
die fähigsten Unternehmer zu fördern, z. B.
indem die leistungsfähigsten Hochschulabsolventen dazu ermutigt werden, eine
Karriere in neu gegründeten Unternehmen zu starten; ·
die rasche Annahme der laufenden politischen
Initiativen zu unterstützen, darunter die Datenschutzreform und den Vorschlag
für ein Gemeinsames Europäisches Kaufrecht, womit das Vertrauen in den Einsatz
des Cloud Computing in der EU gestärkt wird; ·
den optimalen Einsatz europäischer Fonds für das
Web- und Digitalunternehmertum im Einklang mit den jeweiligen Regeln und
Prioritäten zu gewährleisten. 3.4. Vereinfachte
Unternehmensübertragungen Jedes Jahr finden in ganz Europa
Unternehmensübertragungen von etwa 450 000 Unternehmen mit circa
2 Millionen Beschäftigten statt. Doch kann eine Übertragung mit so vielen
Schwierigkeiten verbunden sein, dass nach Schätzungen jedes Jahr bis zu 150 000
Unternehmen schließen müssen und dadurch etwa 600 000 Arbeitsplätze
verloren gehen.[48]
Die wesentlichen Faktoren sind dabei die administrative oder steuerrechtliche
Belastung, die fehlende Sensibilität für die erforderliche Vorbereitung sowie
das Fehlen von transparenten Märkten für solche Vorgänge und schließlich die
langen Fristen für die Abwicklung der Formalitäten. Zusätzliche
Anfälligkeitsfaktoren sind die Rechtsform des Unternehmens (Einzelunternehmen)
sowie das Unternehmensalter (dies gilt insbesondere für Unternehmen, die nicht
länger als drei Jahre bestehen). Aus diesem Grunde sind es die kleinsten
Unternehmen, bei denen Unternehmensübertragungen am häufigsten scheitern. Da diese bestehenden Unternehmen mit ihren
fest etablierten Produkten, Absatzmärkten und Kunden fortgeführt werden können,
sind ihre Überlebenschancen höher als diejenigen neu gegründeter Unternehmen.
Potenzielle Unternehmer sollten sich darüber im Klaren sein, dass der Erwerb
eines bestehenden Unternehmens eine attraktive Alternative zu der Gründung
eines neuen Unternehmens darstellen kann. Die Modalitäten der
Übertragung sollten daher sowohl für die Unternehmer, die den Wunsch haben,
ihr Unternehmen zu übertragen, als auch für die potenziellen Käufer
einfacher gestaltet werden. Die Übertragung eines Unternehmens von einer
Generation auf die nächste ist das typische Merkmal eines Familienunternehmens
und stellt die größtmögliche Herausforderung für ein solches Unternehmen dar.
Die Übertragung eines Familienunternehmens muss als eine Übertragung eines
Eigentums betrachtet werden, das kein liquides Vermögen ist, sondern innerhalb
der Familie über Generationen hinweg aufgebaut wurde und Werte, Traditionen und
Fachwissen umfasst. Der Umfang der verschiedenen Ansätze zu Erbschafts- und
Nachlasssteuern in der EU macht deutlich, dass die rechtlichen
Rahmenbedingungen für die Übertragung von Familienunternehmen immer noch
verbessert werden können. Der Aspekt der
Unternehmensübertragung wurde konkret im Rahmen des Small Business Act
(SBA)[49] und der Überprüfung
des SBA für Europa im Jahr 2011[50]
sowie in der Mitteilung der Kommission aus dem Jahr 2006 „Umsetzung des
Lissabon-Programms der Gemeinschaft für Wachstum und Beschäftigung:
Unternehmensübertragung – Kontinuität durch Neuanfang“[51] thematisiert. Auch wenn in einigen Ländern Europas bereits
Fortschritte zu vermelden sind und ein für Unternehmensübertragungen
günstigeres Regulierungsumfeld entwickelt wurde, so besteht sogar in diesen
Ländern immer noch eine mangelnde Sensibilisierung innerhalb der
Unternehmerkreise und der Interessenträger (Berufsverbände,
Anwaltskanzleien und Unternehmensberatungsfirmen) für die Möglichkeiten von
Übertragungen und die erforderlichen Vorbereitungen. Da die Hindernisse für erfolgreiche
Unternehmensübertragungen meistens auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene
zu finden sind, lohnt es sich sicherlich die unterschiedlichen Ansätze in
Europa im Hinblick auf den Austausch bewährter Verfahren und die Einleitung
von Maßnahmen zu vergleichen. Dies gilt insbesondere für eine Sensibilisierung
für das Thema Unternehmensübertragung, besondere
Finanzierungsinstrumente für Übertragungen, die Rechtsformumwandlung
(insbesondere die Möglichkeit, Aktiengesellschaften für einen einfacheren
Unternehmensverkauf zu gründen) sowie für transparente Märkte für Unternehmensübertragungen.[52] Die
Kommission wird ·
Leitlinien zu den wirkungsvollsten Programmen
und besten Verfahren zur Vereinfachung der Unternehmensübertragung entwickeln,
einschließlich Maßnahmen zum Ausbau und zur Erweiterung der Unternehmensmärkte,
Inventarisierung der bereits bestehenden Programme in Europa und Vorschlag der
notwendigen Maßnahmen zur Beseitigung etwaiger Hürden bei der
länderübergreifenden Unternehmensübertragung. Hierzu bildet die Kommission eine
Arbeitsgruppe aus Sachverständigen der Mitgliedsstaaten, die sich 2013 mit der
Bestandaufnahme und Analyse der Ursachen für verbleibende Hürden in diesem
Bereich auseinandersetzen, und Empfehlungen und unterstützende Maßnahmen zu
deren Abbau vorlegen werden. Die
Mitgliedstaaten werden aufgefordert, ·
die rechtlichen, administrativen und
steuerrechtlichen Bestimmungen für die Übertragung von Unternehmen zu
verbessern. Dabei sollten die Mitteilung der Kommission aus dem Jahr 2006 über
die Unternehmensübertragung und die Mitteilung der Kommission aus dem Jahr 2011
über den Abbau grenzübergreifender Erbschaftssteuerhindernisse in der EU[53] berücksichtigt werden; ·
die vorhandenen europäischen Fonds im Einklang
mit den anwendbaren Regeln und Prioritäten zur Förderung von Übertragungen
kleiner und mittlerer Unternehmen an Unternehmer einzusetzen, die bereit sind,
das Unternehmen weiterzuführen; ·
die Informations- und Beratungsdienste für
Unternehmensübertragungen sowie die Datenerhebung und das Monitoring in diesem
Bereich zu verbessern; ·
Plattformen und Märkte für
Unternehmensübertragungen wirksam zu bewerben und Kampagnen zur
Sensibilisierung der potenziellen Verkäufer und Käufer von lebensfähigen
Unternehmen einzuleiten; ·
eine Überprüfung der Steuerbestimmungen
hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die Liquidität kleiner und mittlerer
Familienunternehmen bei Übertragungen in Betracht zu ziehen, wobei die Umsätze
nicht negativ beeinflusst werden sollen. 3.5. Vom
Scheitern zum Erfolg: eine zweite Chance für redlich insolvente Unternehmer Das Scheitern von Unternehmen ist, wie deren
Gründung, Bestandteil eines dynamischen, gesunden Marktes. Die Erfahrungen
zeigen, dass die große Mehrheit (96 %) von Insolvenzen aufgrund
einer Anhäufung von verspäteten Zahlungen und anderer objektiver Probleme
erfolgt. Mit anderen Worten handelt es sich dabei um ein redliches
Scheitern, ohne betrügerische Handlung der Unternehmer.[54] Trotzdem werden die
Unternehmer im Rahmen vieler Insolvenzgesetze so behandelt, als ob sie
betrügerisch gehandelt hätten, und sie müssen eine Reihe komplexer Verfahren
durchlaufen, bevor sie entschuldet werden. In einigen Mitgliedstaaten können
solche Verfahren so langwierig sein, dass sich die Unternehmer danach keine
weitere unternehmerische Tätigkeit zutrauen[55].
In manchen Fällen wird es den Unternehmern für einen beinahe oder tatsächlich
lebenslangen Zeitraum rechtlich untersagt, ein neues Unternehmen zu gründen. Auch nach der Entschuldung werden ehemals
insolvente Unternehmer häufig stigmatisiert und haben Schwierigkeiten dabei,
neue Unternehmen zu finanzieren. Folglich werfen viele potenzielle Unternehmer
einfach das Handtuch und geben den Gedanken an eine erneute
Unternehmensgründung auf. Untersuchungen zeigen jedoch, dass Unternehmer
im zweiten Anlauf meistens erfolgreicher sind und ihre Gründungen länger
überleben als der Durchschnitt der Neugründungen; sie wachsen schneller und
beschäftigen auch mehr Mitarbeiter[56].
Deshalb sollte ein Scheitern keine „lebenslange Strafe“ bedeuten
und nicht jede weitere unternehmerische Tätigkeit zunichte machen, sondern als
Chance gesehen werden, um dazuzulernen und es besser zu machen – ein
Aspekt, den wir heute bereits als Grundlage jeden Fortschritts in der
wissenschaftlichen Forschung zweifelsfrei anerkennen. Folglich sollten alle
Maßnahmen zur Förderung einer neuen Generation von Unternehmern die Ermutigung
enthalten, dass ihnen nach einem Scheitern des ersten Flugversuchs eine erneute
Starterlaubnis nicht für immer verweigert wird. Insofern müssen die
Insolvenzgesetze rasche und wirksame Methoden für die Anmeldung und Eintreibung
von Forderungen für die Gläubigerunternehmen ermöglichen, und gleichzeitig
sollten schnellere und kostengünstigere Verfahren für die Abwicklung von
Unternehmen und die Entschuldung bei Insolvenzen geschaffen werden. Im Dezember vergangenen Jahres nahm die
Kommission eine Mitteilung zu einer neuen Herangehensweise an unternehmerisches
Scheitern und Insolvenzfälle in der EU[57]
zur Schaffung eines unternehmensfreundlicheren Umfelds durch effizientere
einzelstaatliche Insolvenzvorschriften an, auch in Bezug auf Länge und Kosten
des Entschuldungsverfahrens. Als ersten Schritt nahm die Kommission
gleichzeitig einen Vorschlag für die Überarbeitung der Verordnung über
Insolvenzverfahren[58]
an, mit dem die länderübergreifende Anerkennung von Sanierungsentscheidungen
sichergestellt und die Anmeldung von Forderungen in anderen Mitgliedstaaten
erleichtert wird. Die
Kommission wird ·
Eine öffentliche Konsultation einleiten, um
Stellungnahmen der Interessenträger hinsichtlich der in der Mitteilung zu einer
neuen europäischen Herangehensweise an unternehmerisches Scheitern und
Insolvenzfälle thematisierten Fragen einzuholen, darunter auch zum Thema einer
zweiten Chance für redlich insolvente Unternehmer sowie zur Kürzung und
Angleichung der Entschuldungsfrist. Die
Mitgliedstaaten werden aufgefordert, ·
bis 2013 die Tilgungs- und Entschuldungsfrist
für ehrliche Unternehmer nach Möglichkeit auf drei Jahre nach einer Insolvenz
zu begrenzen[59]; ·
Unterstützungsdienste für frühe
Umstrukturierungen, Beratung zur Vermeidung von Insolvenzen und Unterstützung
der KMU bei der Umstrukturierung und Neugründung von Unternehmen zur Verfügung
zu stellen; ·
insolventen Unternehmern Beratungsdienste für
die Schuldenverwaltung und für eine erleichterte wirtschaftliche und soziale
Integration zur Verfügung zu stellen und Mentoring-, Schulungs- und
Netzwerkbildungs-Programme für Unternehmer zu entwickeln, die eine zweite
Chance wahrnehmen möchten. 3.6. Verwaltungsaufwand:
klarere und einfachere Vorschriften Unternehmer sollten die
„Durchschnittskunden“ sein, auf die Verwaltungen ihre verfahrensrechtlichen
Anforderungen zuschneiden; gleichwohl halten es fast
drei Viertel der Europäer für zu schwierig, selbst ein Unternehmen zu gründen,
weil die damit verbundenen Verwaltungsangelegenheiten so kompliziert sind[60]. Noch mehr Befragte
kritisierten den erheblichen Verwaltungsaufwand für den Betrieb eines
Unternehmens. Die Kommission ist sich dieser Problematik bewusst und verpflichtete
sich 2007 zu einem Aktionsprogramm, mit dem bürokratische Hindernisse, die sich
aus EU-Rechtsvorschriften ergeben, vor Ablauf des Jahres 2012 um 25 %
abgebaut werden sollten.[61]
Im November 2011 verabschiedete die Kommission ihren Bericht „Verringerung
der Verwaltungslasten für KMU – Anpassung der EU-Rechtsvorschriften an die
Bedürfnisse von Kleinstunternehmen“[62];
darin wurde über die Belastung durch die Berichterstattung an die Behörden
hinaus das Spektrum der fraglichen Bereiche auf den gesamten Verwaltungsaufwand
ausgedehnt und für jede neue administrative Bürde das Prinzip der umgekehrten
Beweislast eingeführt. Außerdem verpflichtete sich die Kommission in dem
Bericht, kleine Unternehmen verstärkt zu konsultieren und einen jährlich
aktualisierten Anzeiger der Fortschritte bei der Umsetzung in den
Mitgliedstaaten einzurichten. Die Kommission hat Vorschläge präsentiert,
die über das Ziel des Bürokratieabbaus um 25 % hinausgehen. Der EU-Gesetzgeber verabschiedete Maßnahmen, die für die Unternehmen
Einsparungen von jährlich 30,8 Mrd. EUR bedeuten. Dies stellt
25 % des Verwaltungsaufwands dar, der auf 123,8 Mrd. EUR
geschätzt wurde. Ein weiterer Abbau der Verwaltungslasten um 5,5 % ließe
sich erreichen, wenn die zusätzlichen Vorschläge der Kommission vom Europäischen
Parlament und vom Rat angenommen würden. Erhebliche Einsparungen wurden in den
Bereichen Steuerrecht (Übergang von der Rechnungsstellung auf Papier zur
elektronischen Fakturierung) und Gesellschaftsrecht (Ausnahmen für
Kleinstunternehmen im Hinblick auf einige Bestimmungen zu
Finanzberichtspflichten) erzielt. So wurde beispielsweise mit der
Rechnungsstellungsrichtlinie[63]
die Gleichstellung beleghafter und elektronischer Rechnungen eingeführt, und
die Mitgliedstaaten dürfen für die elektronische Fakturierung keine bestimmte
Technologie mehr vorschreiben[64].
Auch bei der Modernisierung des Zollrechts wurden Fortschritte erzielt,
indem die statistischen Meldepflichten für KMU verringert wurden; dies gilt für
ein breites Spektrum von Bereichen über alle Mitgliedstaaten hinweg.[65] Die Verringerung unnötigen oder übermäßigen
Verwaltungsaufwands steht auf der politischen Tagesordnung der Kommission nach
wie vor ganz oben. Dementsprechend wurde neben Konferenzen in den Mitgliedstaaten am
1. Oktober 2012 eine öffentliche Konsultation zur Ermittlung der zehn
EU-Rechtsakte, die den höchsten Aufwand verursachen, eingeleitet[66]. Das Ergebnis der Konsultation
wird zusammen mit einer eingehenderen Analyse in die Bewertung der
Notwendigkeit einer Überprüfung der EU-Rechtsvorschriften in bestimmten
Bereichen einfließen. Die Regulierungsvorschriften für
Unternehmen sollten klar und einfach sein. Abgesehen
vom Schutz der öffentlichen Gesundheit und Sicherheit, der Umwelt sowie der
Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz gewährleisten klare
Regulierungsrahmen gleiche Ausgangsbedingungen, einen fairen und freien
Wettbewerb, Sicherheit für Unternehmen und die Vorhersehbarkeit des Marktes.
Eine intelligente Regulierung kann auch Innovation vorantreiben und europäische
Unternehmen bei Schlüsseltechnologien und wichtigen Dienstleistungen in eine
führende Position bringen. Mehrfache oder nicht koordinierte Genehmigungen
sollten jedoch abgeschafft werden. In ähnlicher Weise sollten aufwendige
Formalitäten wie die Anforderung eines Echtheitsnachweises öffentlicher
Urkunden (z. B. für Unterlagen der Unternehmen) im Hinblick auf
Geschäftstätigkeiten innerhalb des Binnenmarkts aufgehoben werden. Bürokratische Hindernisse sollten wo irgend möglich für alle Unternehmen abgeschafft oder reduziert
werden, insbesondere für Kleinstunternehmen einschließlich der
Selbständigen und der freien Berufe, die aufgrund ihrer geringeren Größe
und begrenzten Personalressourcen und Finanzmittel außerordentlich anfällig
sind. Gleichzeitig sollten noch bestehende unangemessene und ungerechtfertigte
Behinderungen des Zugangs zu den freien Berufen beseitigt werden. Im Bereich der öffentlichen Auftragsvergabe
werden KMU und grenzüberschreitende Bieter durch administrative Erfordernisse
(z. B. die Vorlage beweiskräftiger Dokumente), Probleme bei der
Informationsbeschaffung und gelegentlich durch unverhältnismäßige Anforderungen
der Vergabebehörden behindert. Seit 2002 hat sich der Anteil der KMU, denen
öffentliche Aufträge zugeschlagen werden, nicht wesentlich verändert. Der
Faktor, der die KMU-Beteiligung an öffentlichen Beschaffungsaufträgen am
meisten beeinträchtigt, ist der Auftragsumfang - KMU verfügen nicht über die
Kapazitäten, um bei großen öffentlichen Aufträgen mitzubieten oder die
entsprechenden Anforderungen zu erfüllen; im Allgemeinen scheint ein
Auftragsvolumen von mehr als 300 000 EUR ihre Kapazitäten zu
übersteigen. Durch eine Unterteilung von Aufträgen, deren Gesamtwert bestimmte
Schwellenwerte übersteigt, in Lose würde sich die Zahl der für KMU zugänglichen
Aufträge erhöhen. Darüber hinaus empfiehlt die Kommission den
Mitgliedstaaten, die Arbeitsmärkte durch eine Vereinfachung des Arbeitsrechts
und die Entwicklung flexibler Arbeitsregelungen einschließlich
Kurzarbeitsregelungen weiter zu modernisieren.[67] Ferner sollten die Unternehmer auf Beratung
und Unterstützung durch Fachkräfte zurückgreifen können, sobald sie sich
mit einer fehlerhaften Anwendung von Rechtsvorschriften zum Binnenmarkt
konfrontiert sehen; auf diesem Gebiet ist seit zehn Jahren das
SOLVIT-Problemlösungsnetz der Kommission aktiv. Die Unternehmer sollten auch auf eine
einzige zentrale Anlaufstelle zählen können, die ihnen umfassende Informationen
über Genehmigungen, Verwaltungsverfahren, Finanzierungen und öffentliche
Unterstützung bietet. Zentrale Anlaufstellen für
Unternehmer wie „Barcelonactiva“, der Gewinner des Europäischen
Unternehmensförderpreises 2011, sollten Schule machen. Des Weiteren hat die
Kommission vor kurzem ein neues Portal namens „Ihr Europa“ eröffnet, das eine
zentrale Anlaufstelle für Finanzierungsinstrumente der EU bietet[68]. Den Unternehmen sollten
weitere Verwaltungsverfahren online zugänglich gemacht werden, und zwar auch
grenzüberschreitend. Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, ihr Konzept der
einheitlichen Ansprechpartner im Sinne der Dienstleistungsrichtlinie auf
weitere Verfahren auszudehnen und dabei den gesamten Lebenszyklus von
Unternehmen mehrsprachig und benutzerfreundlicher abzudecken. Die
Kommission wird ·
die Verringerung des Verwaltungsaufwands bei von
der EU vorgeschlagenen Rechtsakten, insbesondere in den Bereichen, in denen
diese Belastung am höchsten ausfällt, energisch fortführen; ·
konkretere Angaben vorlegen, wie die Kommission
EU-Regelungen überprüfen und überarbeiten will, um die vermeidbaren und
übermäßigen Belastung in den ermittelten „zehn den höchsten Aufwand
verursachenden“ Bereichen zu senken. Auch in anderen Bereichen werden
Gesetzgebungsinitiativen zum Bürokratieabbau vorgeschlagen werden, z. B.
die Förderung der elektronischen Fakturierung im öffentlichen Beschaffungswesen
und die Erleichterung der Geschäftstätigkeit durch eine
Standard-MwSt.-Erklärung;[69] ·
Rechtsakte vorlegen, durch die aufwendige
Echtheitsprüfungen öffentlicher Dokumente abgeschafft werden, die KMU für eine
grenzüberschreitende Geschäftstätigkeit innerhalb des Binnenmarkts vorlegen
müssen; ·
eine Arbeitsgruppe zur Bewertung der besonderen
Bedürfnisse der Unternehmer in freien Berufen im Zusammenhang mit Fragen wie
Vereinfachung, Internationalisierung oder Zugang zu Finanzierungen einrichten; ·
Fortschritte im Hinblick auf die einheitlichen
Ansprechpartner im Sinne der Dienstleistungsrichtlinie überwachen und die
Mitgliedstaaten dazu anhalten, einen stärker unternehmensorientierten Ansatz zu
verfolgen; ·
Maßnahmen ergreifen, damit mehr Unternehmen
Unterstützung durch SOLVIT finden, wenn ihre Rechte im Binnenmarkt von
öffentlichen Behörden missachtet werden. Das
Enterprise Europe Network sollte Unternehmen unterstützen, damit diese effektiv
auf SOLVIT zugreifen und das Problemlösungsnetz für sich einsetzen können. Überprüfung aller auf EU-Ebene für Unternehmer
bestehenden Ressourcen, damit deren Klarheit und Zugänglichkeit gewährleistet
ist und Doppelarbeit und die Weitergabe veralteter Informationen vermieden
werden. Die Mitgliedstaaten
werden aufgefordert, ·
die für Lizenzerteilung und andere für eine
Unternehmensgründung erforderlichen Genehmigungen nötige Zeit bis Ende 2015 auf einen Monat zu verringern;[70] ·
den „Europäischen Leitfaden für bewährte
Verfahren zur Erleichterung des Zugangs kleiner und mittlerer Unternehmen zu
öffentlichen Aufträgen“ bis 2013 vollständig umzusetzen; ·
die Arbeitsmärkte durch eine Vereinfachung des
Arbeitsrechts und die Entwicklung flexibler Arbeitsregelungen einschließlich
Kurzarbeitsregelungen weiter zu modernisieren;[71] ·
einheitliche Ansprechpartner für weitere
Wirtschaftszweige vorzusehen und diese Einrichtungen benutzerfreundlicher zu
gestalten; ·
„zentrale Anlaufstellen für Unternehmer“
einzurichten, um sämtliche Dienste zur Unternehmensförderung zusammenzubringen
– darunter Mentoring, Erleichterung des Zugangs zu konventionellen und nicht
konventionellen Finanzierungsformen sowie entsprechende Beratung, Zugang zu
Gründerzentren und „Business accelerators“ und Unterstützung der frühzeitigen
Internationalisierung junger Unternehmen. Alle einschlägigen Interessenträger
sollten beteiligt werden, damit ein partnerschaftlicher Ansatz gewährleistet
ist, der auch Aus- und Weiterbildungsanbieter umfasst. 4. Aktionsschwerpunkt 3
– Rollenvorbilder und Erreichen einzelner Zielgruppen 4.1. Veränderung
der Wahrnehmung: Unternehmer als Rollenvorbilder Die Zahl der bekannten unternehmerischen
Erfolgsgeschichten ist in Europa begrenzt. Dies liegt
daran, dass das Unternehmertum nicht als eine bevorzugte Karriere gewürdigt
wird. Nur selten wird in Europa das Berufsziel “Unternehmer“ als besonders
erstrebenswert eingestuft. Obwohl Unternehmer Arbeitsplätze schaffen und die
Wirtschaft vorantreiben, werden ihre Erfolge in den Medien nicht als
vorbildlich dargestellt. Junge Leute schätzen eine Unternehmerkarriere daher
als weniger attraktiv ein, und die, die vielleicht unternehmerisch tätig werden
wollen, werden abgeschreckt. Ein wichtiger Faktor zur Änderung des Bilds
vom Unternehmertum besteht deshalb in einer neuen Wahrnehmung der
Unternehmer, die durch anschauliche und positive Vermittlung erreicht wird;
im Zentrum sollten dabei die Leistungen von Unternehmern, ihre Bedeutung für
die Gesellschaft und die Chancen stehen, die die Gründung oder der Erwerb eines
Unternehmens als Karriereziel bietet. Zu diesem Zweck muss das Rollenvorbild
Unternehmer mit seiner ganzen Vielfalt an beruflichen Profilen und
Erfolgspfaden aufgewertet werden. Klare und überzeugende Informationen zu den
Herausforderungen und Vorzügen einer Unternehmerkarriere können negativen
Eindrücken entgegenwirken. Eine entsprechend breit angelegte Diskussion in der
Öffentlichkeit, vor allem in den Medien, ist somit wesentlich für ein
revolutionär neues Bild vom Unternehmertum. Öffentliche und private
Einrichtungen sollten aufgefordert werden, die gesellschaftliche und
wirtschaftliche Bedeutung des Unternehmers zu betonen, nicht nur als
vielversprechende Karriere, sondern auch als eine Angelegenheit von größtem
nationalen, europäischen und internationalen Interesse. Die
Kommission wird ·
im Rahmen der KMU-Woche einen europaweiten „Tag
des europäischen Unternehmertums" für Schülerinnen und Schüler im letzten
Schuljahr einführen. An diesem Thementag könnten Begegnungen mit Unternehmern,
Fallstudien, Lesungen, Workshops und ein Tag der offenen Tür in Unternehmen
angeboten werden. Die
Mitgliedstaaten werden aufgefordert, ·
Aktivitäten zur Förderung des Unternehmertums zu
verstärken und bekannte Unternehmerpersönlichkeiten zu nationalen Botschaftern
des Unternehmertums ernennen, die dann das „Gesicht des Unternehmertums“ in
ihren Ländern darstellen. Sie sollen die Bedeutung des Unternehmertums für die
Gesellschaft hervorheben, auf eine Vermittlung unternehmerischer Fähigkeiten
und Erfahrungen im Bildungssystem dringen und die unternehmerische Tätigkeit
als Karrierechance betonen; ·
die Vielzahl der Geschäftsmodelle und
Rechtsformen in ihren nationalen oder lokalen Förderprogrammen für Unternehmen
stärker zu berücksichtigen und Aus- und Weiterbildung für soziales
Unternehmertum zu entwickeln. 4.2. Neue
Horizonte: die Zielgruppen Frauen, ältere Menschen, Migranten, Arbeitslose und
junge Leute erreichen Junge Menschen, Frauen, Menschen mit
Behinderungen und/oder Migranten sind in der Unternehmerpopulation,
insbesondere unter den Unternehmensgründern, unterrepräsentiert. Europa muss
für diese Gruppen den Weg ins Unternehmertum freimachen, Arbeitsplätze für sie
schaffen, ihnen in wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Hinsicht auf die
Beine helfen und ihr kreatives Potenzial und ihre Innovationskraft zur
Entfaltung bringen. Die so eröffneten Entwicklungswege sollten auf die
Bedürfnisse und Erwartungen der verschiedenen Gruppen abgestimmt sein und auch
den Verhaltensnormen entsprechen, nach denen sich diese Gruppen bei der
Erteilung und Einholung von Rat und Informationen richten. Maßnahmen sollten
sich auf ein integriertes Förderprogramm stützen, das sowohl dem Humankapital
zugutekommt als auch finanzielle Unterstützung bietet. Neben speziellen, auf
die spezifischen Bedürfnisse zugeschnittenen Aktivitäten sollten für alle
Gruppen alle Programme zur unternehmerischen Bildung eingerichtet werden, die
in Partnerschaft mit Aus- und Weiterbildungsanbietern, Jugendorganisationen,
klassischen Unternehmensberatern und Finanzinstituten gestaltet und angeboten
werden. 4.2.1. Frauen Frauen machen 52 % der Bevölkerung in
Europa aus, aber nur jeweils ein Drittel der Selbständigen und
Unternehmensgründer in der EU sind Frauen.[72]
Frauen stellen somit eine umfangreiche Ressource an unternehmerischem Potenzial
in Europa dar. Bei der Gründung und dem Betrieb eines Unternehmens stehen
Frauen hauptsächlich im Hinblick auf den Zugang zu Finanzierungen, auf
Ausbildung, Vernetzung und die Vereinbarkeit von Familien- und Berufsleben
größeren Schwierigkeiten gegenüber als Männer.[73] Potenzielle Unternehmerinnen sollten auf
Förderprogramme für Unternehmen und Finanzierungsmöglichkeiten aufmerksam
gemacht werden. 2009 richtete die Kommission das Europäische
Netzwerk für Botschafterinnen des Unternehmertums ein, das potenziellen
Unternehmerinnen inspirierende Rollenvorbilder bieten soll. 2011 folgte das
Europäische Mentoring-Netz für Unternehmerinnen; hier stellen sich auf
freiwilliger Basis Mentorinnen zur Verfügung, um Frauen bei der Gründung und
dem Betrieb neuer Unternehmen zu beraten. 2012 schlug die Kommission
vor, das zahlenmäßige Verhältnis zwischen Männern und Frauen in den höchsten
Entscheidungsgremien börsennotierter Gesellschaften ausgewogener zu gestalten.
Obwohl die Mitgliedschaft in diesen Gremien andere Kenntnisse und
Fähigkeiten verlangt als das Unternehmertum, könnte eine größere Anzahl von
Frauen in Führungspositionen anderen Frauen allgemein ein Rollenvorbild bieten.
Die Präsenz einer größeren Zahl erfolgreich berufstätiger Frauen wird
anderen Frauen zeigen, dass sie Erfolgschancen auf dem Arbeitsmarkt haben. Eine effektive Durchführung der bestehenden
Rechtsvorschriften zur Gleichstellung von Frauen und Männern, insbesondere der
Richtlinie 2010/41/EU[74],
dürfte die unternehmerische Tätigkeit von Frauen weiter vorantreiben. Die
Kommission wird ·
eine europaweite Online-Plattform für Mentoring,
Beratung, Bildung und berufliches Networking für Unternehmerinnen einrichten,
durch die bestehende Netze nationaler Botschafterinnen und Mentorinnen eine
Web-Präsenz erhalten, ihr Angebot und ihre Reichweite ausdehnen können und
weibliches Unternehmertum durch die Förderung des Austauschs bewährter
Verfahren zwischen den Mitgliedstaaten auf nationaler und regionaler Ebene
gestärkt wird. Die
Mitgliedstaaten werden aufgefordert, ·
nationale Strategien für weibliches
Unternehmertum zu entwerfen und umzusetzen, mit denen der Anteil der von Frauen
geführten Unternehmen steigen soll; ·
nach Geschlecht aufgeschlüsselte Daten zu
erheben und auf nationaler Ebene die Angaben zur Situation der Unternehmerinnen
jährlich zu aktualisieren; ·
die bestehenden Netze „Botschafterinnen des
Unternehmertums“ und „Mentoring-Netz für Unternehmerinnen“ fortzuführen und
auszubauen; ·
politische Maßnahmen umzusetzen, die es Frauen
ermöglichen, Berufs- und Privatleben angemessen zu vereinbaren; dies geschieht
durch Einrichtung geeigneter und erschwinglicher Betreuungsstätten für Kinder
und ältere pflegebedürftige Personen, insbesondere unter Ausnutzung der
Förderungsoptionen im Rahmen des ELER, EFRE und ESF. 4.2.2. Senioren Die Altersgruppe der Senioren birgt
wertvolles unternehmerisches Potenzial. Von 1990 bis
2010 erhöhte sich der Anteil der Bürger über 50 Jahre in Europa von
32,1 % auf 36,5 %; es wird damit gerechnet, dass das mittlere Alter
(Medianwert) der europäischen Bevölkerung über Jahrzehnte hinweg steigt. Jedes
Jahr geht eine größere Kohorte gut ausgebildeter Erwachsener mit reicher
Erfahrung in den Ruhestand, und bis heute ist die Gesellschaft nicht innovativ
genug, um sie zu beschäftigen und von ihrem Wissen und ihren Fähigkeiten zu
profitieren. Würde man sie sowohl in die Gründung von Unternehmen als auch in
die Unterstützung neuer und bereits tätiger Unternehmer einbinden, würde der
Erfahrungsschatz, über den diese Menschen verfügen und der im Ruhestand
verloren gehen kann, noch vermehrt; durch diese Strategie würde das
generationenübergreifende Lernen gepflegt und der Wissentransfer gewährleistet. Da den Menschen heute ein längeres und
gesünderes Leben beschieden ist, beginnen sich die herkömmlichen Modelle und
Entscheidungen für den Ruhestand zu wandeln. Älteren Menschen, die erstmals ein
Unternehmen gründen wollen, sollte das gesamte Spektrum bestehender
Förderdienste zugutekommen. Andere Unternehmer können erheblich von
älteren Unternehmern profitieren. Geschäftsleute im
Ruhestand verfügen über wertvolles Know-how und reichhaltige Erfahrung, was
einem unerfahreneren Gründer die Gründung und den Betrieb eines Unternehmens
erleichtern kann. Dieses Wissen stellt europäisches geistiges Kapital von hohem
Wert dar und sollte bestmöglich genutzt werden. Europa könnte sich von
Programmen wie „Senior Enterprise“ (Irland) und „Maillages“ (Frankreich)
inspirieren lassen; dort werden motivierte Senioren ermutigt, als freiwillige
Mentoren tätig zu werden oder Unternehmen zu erwerben oder in diese zu
investieren oder auch als Manager auf Zeit anfälligen Unternehmensneugründungen
oder im Übergang befindlichen Unternehmen beizustehen.[75] Die
Kommission wird ·
den Austausch bewährter Verfahren unterstützen,
damit ältere Führungskräfte und Unternehmer ihr Wissen besser an
Jungunternehmer weitergeben können und ein wechselseitiges und
generationenübergreifendes Mentoring zwischen Unternehmern möglich wird, so
dass essentielle Kompetenzen wie IKT-Kenntnisse und die Erfahrung älterer
Unternehmer weitervermittelt werden. Die
Mitgliedstaaten werden aufgefordert, ·
ältere Unternehmer, die an der Weitergabe von
Know-how an neue Unternehmer interessiert sind, zu unterstützen und solche
Personen mit unerfahrenen Unternehmern zusammenbringen, damit Teams mit einem
breiteren Fähigkeitenspektrum gebildet werden; ·
dafür Sorge zu tragen, dass die Teilnahme von
älteren Unternehmern und Führungskräften im Ruhestand an Projekten mit ihren
Rentenansprüchen vereinbar ist. 4.2.3. Unternehmer
mit Migrationshintergrund Ein Anteil von 52 % der in den Jahren
1995 bis 2005 im kalifornischen Silicon Valley gegründeten Unternehmen wurde
von Zuwanderern ins Leben gerufen, und Israel verdankt einen großen Teil seines
Erfolgs der eingewanderten Bevölkerung. Laut OECD legen Migranten mehr
Unternehmergeist an den Tag als Einheimische; ein im Ausland geborener
Selbständiger, dem ein mittelständisches Unternehmen gehört, schafft zwischen
1,4 und 2,1 zusätzliche Arbeitsplätze[76]. Unter den Zuwanderern
in Europa befinden sich zahlreiche potenzielle Unternehmer. Gleichwohl
sind die Unternehmen von Migranten in Europa hauptsächlich Kleinstunternehmen,
die keine oder nur wenige Mitarbeiter beschäftigen. Auch im Hinblick auf Umsatz
und Gewinn nehmen sie sich gegenüber einheimischen Firmen klein aus.
Qualifizierte Migranten sind oft mit rechtlichen Schwierigkeiten sowie
beschränkten Arbeitsmärkten und Karriereaussichten konfrontiert, die sie
veranlassen, sich selbständig zu machen. Es sei ferner darauf hingewiesen, dass
einige Drittländer zwecks Erleichterung der Zuwanderung von Unternehmern eine
ausgesprochen attraktive Zuwanderungspolitik betreiben. Angesprochen werden
sollten auch die anfälligeren Gruppen weniger qualifizierter Migranten.
Zuwanderer gründen zwar verhältnismäßig mehr Unternehmen als die übrige
Bevölkerung, mangels Informationen, Wissen und Sprachkenntnissen scheitern
diese aber auch häufiger[77]. Die EU hat den bedeutenden Beitrag, den
zugewanderte Unternehmer zu nachhaltigem Wachstum und dauerhafter Beschäftigung
leisten können, öffentlich anerkannt. In der Europäischen Agenda für die
Integration von Drittstaatsangehörigen[78]
wird die wichtige Rolle der Zuwanderer als Unternehmer betont; als „Triebfeder
der Kreativität und Innovation“ solle ihnen eine entsprechende Tätigkeit
erleichtert werden. Politische Maßnahmen zur Förderung des Unternehmertums in
Europa müssen das unternehmerische Potenzial dieser Gruppe umfassend
berücksichtigen. Hochqualifizierte Drittstaatsangehörige können bereits im
Rahmen der Blue-Card-Richtlinie[79]
als Arbeitnehmer zugelassen werden. Insbesondere sollten
Unterstützungsmaßnahmen und politische Initiativen dazu beitragen, talentierte
potenzielle Unternehmer anzuziehen, die weltweit tätige Unternehmen mit Sitz in
Europa gründen wollen. Die
Kommission wird ·
politische Initiativen vorschlagen, die Europa
für Unternehmer mit Migrationshintergrund attraktiv machen und bereits in der
EU niedergelassene oder nicht mit Gründungsabsichten zugereiste Migranten für
das Unternehmertum gewinnen; dabei wird sie auf auch auf lokaler Ebene
bewährten Praktiken aus den Mitgliedstaaten aufbauen; ·
die Zweckmäßigkeit von Legislativvorschlägen zur
Abschaffung rechtlicher Hindernisse im Bereich der Unternehmensgründung von
Migranten und der Gewährung langfristiger Genehmigungen für qualifizierte
Unternehmer mit Migrationshintergrund analysieren. Die
Mitgliedstaaten werden aufgefordert, ·
rechtliche Hindernisse im Bereich der
Firmengründung durch legal zugewanderte Unternehmer abzubauen, z. B. unter
Berücksichtigung von Initiativen, die eine langfristige Genehmigung zur
Unternehmensgründung in Europa für qualifizierte zugewanderte Unternehmer oder
zugewanderte Absolventen einer europäischen Bildungseinrichtung auf
Hochschulniveau befürworten; eine solche Genehmigung könnte verlängert werden,
wenn zuvor festgelegte Ziele bezüglich Schaffung von Arbeitsplätzen, Umsatz
oder der Erschließung von Finanzmitteln erreicht werden. ·
den Zugang zu Informationen und die Vernetzung
von Unternehmern mit Migrationshintergrund und zugewanderten potenziellen
Unternehmern zu erleichtern, beispielsweise durch die Einrichtung von
Informationszentren in dicht mit Zuwanderern besiedelten Gebieten. 4.2.4. Arbeitslose,
insbesondere junge Arbeitslose Angesichts der hohen Arbeitslosenzahlen in Europa
sollten Programme zur Förderung des Unternehmertums aufgelegt werden, damit die
Gründung von Unternehmen als ein Weg aus der Arbeitslosigkeit unterstützt wird.[80] Nur wenige Förderprogramme für
die Unternehmensentwicklung zielen spezifisch auf arbeitslose Jugendliche ab.[81] Jegliche Förderung der Unternehmensentwicklung
sollte auf Informationsmöglichkeiten hinweisen und Links zu Förderdiensten,
Beratung sowie Coaching und Mentoring im Geschäftsleben bereitstellen. Eine
derartige Unterstützung kann sich auch auf die Vermittlung bestimmter
Fähigkeiten (wie Erkennung von Geschäftsgelegenheiten, Unternehmensplanung,
Finanzmanagement, Verkauf und Marketing) erstrecken, die entweder informell
(z. B. im Rahmen eines Mentoring-Programms) oder formaler durch die Teilnahme
an einem Kurs erworben werden können. Die Unterstützung sollte auf die
Arbeitslosengruppen mit den größten Erfolgschancen (wie Arbeitskräfte mit
Fachkenntnissen, Frauen und junge Menschen) ausgerichtet und auf eine enge
Zusammenarbeit zwischen Arbeitsvermittlungsstellen, Einrichtungen der
Unternehmensförderung und Anbietern von Finanzierungen gestützt sein. Ziel muss
es sein, Arbeitslosen erfolgreiche Wege in die Selbständigkeit zu eröffnen, die
wirtschaftliche Tragfähigkeit ihrer Unternehmen zu verbessern und Gruppen, die
zusätzliche Ressourcen brauchen (z. B. junge Menschen) oder über die
herkömmliche Unternehmensförderung nicht erreicht werden können,
maßgeschneiderte Unterstützung anzubieten. Auch Arbeitslose im Allgemeinen sollten
berücksichtigt werden, insbesondere diejenigen, die bereits über Fähigkeiten
und Fertigkeiten verfügen, die durch entsprechendes unternehmerisches Coaching
und Mentoring in der Selbständigkeit zur Entfaltung gebracht werden können. Die
Kommission wird ·
2014 im Rahmen des PSWI ein auf gefährdete
Gruppen – z. B. Arbeitslose, von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen oder
Personen, denen der (Wieder)einstieg in den Arbeitsmarkt schwer fällt –
zugeschnittenes Mikrofinanzierungsinstrument einrichten; ·
im Rahmen des Europäischen Sozialfonds (ESF)
technische Hilfe leisten und dabei einen der Schwerpunkte auf die Einrichtung
von Unterstützungsprogrammen für junge Unternehmensgründer und soziale
Unternehmer setzen; ·
im Juni 2013 im Zusammenhang mit dem
Progress-Mikrofinanzierungsinstrument ein Forum für Interessenträger im Bereich
Mikrofinanzen und soziales Unternehmertum veranstalten, um lokale Finanzmittler
für die Unterstützung unternehmerischer Tätigkeiten in der „grünen Wirtschaft“
zu gewinnen; ·
im Rahmen des gemeinsam mit der OECD entwickelten
jährlichen Berichts zum Unternehmertum 2013 die unternehmerische Initiative von
Arbeitslosen untersuchen. Der Bericht wird
eine Analyse der aktuellen Lage und Beispiele für bewährte Herangehensweisen an
das Problem sowie entsprechende politische Empfehlungen enthalten; ·
die Ergebnisse der Studie „Self-employment and
entrepreneurship: the contribution of Public Employment Services to job
creation” auswerten und im Juni 2013 eine Informationsveranstaltung für die
öffentlichen Arbeitsvermittlungsstellen veranstalten. Die
Mitgliedstaaten werden aufgefordert, ·
für eine Vernetzung der öffentlichen
Arbeitsvermittlungsstellen mit den Einrichtungen der Unternehmensförderung und
Anbietern von (Mikro)finanzierungen zu sorgen, um Arbeitslose auf ihrem Weg zu
einer Unternehmertätigkeit zu unterstützen; ·
das Problem der Arbeitslosigkeit in Angriff zu
nehmen, indem sie unternehmerische Schulungsprogramme für junge Arbeitslose
entwickeln, die die folgenden inhaltlich genau definierten Stufen umfassen: Profilerstellung, Planung, Unternehmensgründung,
Unternehmenskonsolidierung und Unternehmenswachstum. In jeder Phase werden in
Zusammenarbeit mit Jugendorganisationen und anderen Einrichtungen, allgemeinen
Unternehmensberatungsfirmen und Finanzinstituten unterschiedliche
Dienstleistungen (Beratung, Schulung und Qualifizierung, Mentoring, Zugang zu
Mikrofinanzierungen) angeboten; ·
proaktive Arbeitsmarktprogramme zur finanziellen
Unterstützung von Arbeitslosen bei der Unternehmensgründung aufzulegen; ·
in Anlehnung an erfolgreiche Modelle aus
verschiedenen Mitgliedstaaten und unter Einbindung der Bildungssysteme für die
allgemeine und berufliche Bildung als möglichen zweiten Bildungsweg
unternehmerische Schulungsprogramme für Arbeitslose einzurichten und
durchzuführen, um diesen den (Wieder)einstieg ins Berufsleben durch eine
Unternehmertätigkeit zu ermöglichen. 5. Schlussfolgerung Vor dem Hintergrund der aktuellen
Wirtschaftskrise sind junge Unternehmen und Neugründungen ein Schlüssel zur
Förderung eines arbeitsplatzintensiven Aufschwungs in Europa. Die mit der
niedrigen Gründungs- und der hohen Schließungsrate sowie dem geringen Wachstum
der Unternehmen in der EU verbundenen Probleme sind hinreichend bekannt. Es ist
Zeit zu handeln, um Europas Unternehmern (und Europa als Ganzes) dabei zu
helfen, anpassungsfähiger und kreativer zu werden und sich im globalisierten
Wettbewerb besser durchzusetzen, einem Wettbewerb, der härter und schneller
geführt wird als je zuvor. Um die Unternehmer zu fördern und dem
Unternehmertum in Europa neue Impulse zu verleihen, müssen die Kommission und
die Mitgliedstaaten gleichzeitig daran arbeiten, Vertrauen zurückzugewinnen und
optimale Rahmenbedingungen für unternehmerische Initiative zu schaffen, indem
sie Unternehmer in den Mittelpunkt der Unternehmenspolitik und -praxis stellen,
und einen radikalen Wandel der Unternehmerkultur anzustoßen. Erfolgsbeispiele aus allen Teilen Europas
zeigen, dass es bewährte Verfahren gibt, neu gegründete Unternehmen zu fördern,
damit sie wachsen und gedeihen können. Diesen Erfahrungsschatz muss Europa voll
ausschöpfen und dafür nutzen, Hürden und bürokratische Hindernisse abzubauen,
die die Unternehmenstätigkeit behindern. Die Verwaltungen der Mitgliedstaaten
müssen stärker anerkennen, dass Unternehmer Arbeitsplätze und Wohlstand
schaffen. International muss Europa außerdem für fähige, unternehmerisch
denkende Köpfe attraktiver werden: Die rechtlichen Rahmenbedingungen und
Förderstrukturen müssen so gestaltet werden, dass Unternehmensgründer aus
anderen Teilen der Welt nach Europa kommen, anstatt sich z. B. in den
Vereinigten Staaten oder Ostasien niederzulassen. Nur mit dieser Einstellung
können in den folgenden wesentlichen Bereichen weitreichende Fortschritte
erzielt werden: verhältnismäßigere und einfachere Verwaltungsvorschriften,
Zugang zu Finanzierungen, Unterstützung neugegründeter Unternehmen,
Unternehmensübertragungen, effiziente Insolvenzverfahren sowie eine gerechte
zweite Chance für redlich gescheiterte Unternehmer. Nun sind dies zwar notwendige Elemente, allein
werden sie jedoch nicht genügen, um das europäische Unternehmertum neu zu
beleben. Als Hauptmotive für die Gründung eines Unternehmens nennen Menschen in
Europa die Möglichkeit zur Selbstverwirklichung, flexible Arbeitszeiten und die
freie Wahl des Arbeitsortes, nicht etwa die günstigen Rahmenbedingungen.[82] Daher ist ein radikaler
Wandel der europäischen Unternehmerkultur hin zu einer grundsätzlich neuen
Einstellung gegenüber dem Unternehmertum notwendig: Erfolg muss
gesellschaftlich anerkannt werden, der Beitrag von Unternehmerpersönlichkeiten
zum Wohlstand Europas muss stärker in den Vordergrund gerückt und die Vorzüge
einer unternehmerischen Karriere müssen herausgestellt werden. Aus all diesen Gründen sind Investitionen in
eine Veränderung der öffentlichen Wahrnehmung von Unternehmern, in
unternehmerische Bildung und in die Unterstützung von unter Unternehmern zu
schwach vertretenen Gruppen unerlässlich, wenn ein dauerhafter Wandel
herbeigeführt werden soll. Nur wenn eine Laufbahn als Unternehmer für eine
große Zahl von EU-Bürgerinnen und -Bürgern eine attraktive und lohnende
Alternative darstellt, wird das Unternehmertum in Europa langfristig florieren. Diesen Wandel in der Unternehmerkultur
herbeizuführen, ist die gemeinsame Aufgabe der Kommission und der
Mitgliedstaaten und setzt ein langfristiges Engagement
voraus. Von Seiten der Kommission erfolgt die
Umsetzung des vorliegenden Aktionsplans und der wichtigsten darin enthaltenen
Einzelmaßnahmen im Rahmen der Wettbewerbsfähigkeits- und Industriepolitik und
unter Nutzung der Verwaltungsmechanismen für den Small Business Act; sie
schließt auch Kandidatenländer, potenzielle Kandidatenländer und Nachbarländer
mit ein. Das Netzwerk der nationalen KMU-Beauftragten wird in Zusammenarbeit
mit dem KMU-Beauftragten der EU wesentlich dazu beitragen, dass bei den
vorgeschlagenen Maßnahmen Fortschritte erzielt werden. Die Mitgliedstaaten sind
aufgefordert, im Rahmen der nationalen Reformprogramme für das Europäische
Semester über ihre jeweiligen Fortschritte bei den wichtigsten Maßnahmen aus
dieser Mitteilung zu berichten. Anhang: Wichtigste Maßnahmen der
Kommission Anhang: Aktionsplan Unternehmertum 2020 – den Unternehmergeist in Europa neu entfachen Schlüsselbereiche || Vorschlag der Kommission || Einführungstermin Unternehmerische Bildung zur Förderung des Wachstums und der Unternehmensgründung Bildung || · Konzeption einer europaweiten Initiative zu unternehmerischem Lernen, in der auf nationaler und europäischer Ebene vorhandenes Fachwissen im Bereich Folgenabschätzung, Wissensaustausch, Methodenentwicklung und gegenseitiges Mentoring der Akteure in den Mitgliedstaaten zusammengeführt und verfügbar gemacht wird · Erarbeitung eines Orientierungsrahmens für die Entwicklung unternehmerisch ausgerichteter Schulen und Berufsbildungseinrichtungen gemeinsam mit der OECD · Verbreitung des Orientierungsrahmens für unternehmerisch ausgerichtete Hochschulen, Vereinfachung des Informationsaustauschs zwischen Hochschulen, die den Orientierungsrahmen anwenden wollen, schrittweise Förderung der Anwendung des Rahmens an EU-Hochschulen · Förderung von erfolgreichen Mechanismen der Unternehmensgründung an Universitäten (Spin-off-Unternehmen usw.) sowie Unterstützung des Entstehens von Ökosystemen aus Universitäten und Unternehmen, die solche Gründungen fördern || · 2013-15 · 2013-2014 · 2012 - 2013 Schaffung eines Umfelds, in dem Jungunternehmen wachsen und gedeihen können Zugang zu Finanzierungen || · Finanzierung von Programmen zur weiteren Entwicklung eines Marktes für Mikrofinanzierungen in Europa, durch Initiativen wie PSWI oder JASMINE (Gemeinsame Aktion zur Förderung von Kleinstkreditinstituten in Europa), Bereitstellung von Geldern für die Mikrofinanzierung für Mitgliedstaaten und Regionen über den Europäischen Sozialfonds und den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung · Verbesserung des direkten Zugangs von KMU zum Kapitalmarkt durch die Entwicklung eines EU-Systems für Handelsplätze für Anteile oder Schuldtitel von KMU („KMU-Wachstumsmärkte“) im Rahmen der Überprüfung der Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID) || · Läuft, soll im neuen MFR ab 2014 ausgebaut werden · Läuft Unterstützung neuer Unternehmen in den wichtigsten Phasen des Lebenszyklus und Wachstumsförderung || · Ermittlung und Förderung bewährter Verfahren der Mitgliedstaaten im Hinblick auf die Schaffung eines unternehmerfreundlicheren steuerlichen Umfelds · Überarbeitung der Regelungen zum Verbot bestimmter irreführender Vermarktungspraktiken mit dem Ziel, sie wirksamer zu gestalten und Durchsetzungsmaßnahmen gegen solche Praktiken in grenzüberschreitenden Fällen zu verstärken · Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Entwicklung integrierter Förderprogramme und -maßnahmen für Neugründer, insbesondere für junge Unternehmer, durch Kompetenzbildungsseminare, die über die technische Unterstützung im Rahmen des Europäischen Sozialfonds finanziert werden, und unter Einbeziehung relevanter Interessenträger, darunter Bildungs- und Ausbildungsträger, zur Entwicklung integrierter Strategien || · Läuft · 2013 · 2013 || Erschließung neuer Geschäftspotenziale im digitalen Zeitalter || · Förderung des Aufbaus eines Informationsangebots zu wichtigen Trends und innovativen Geschäftsmodellen im digitalen Sektor · Europaweite Informationskampagne zur Sensibilisierung der KMU für die Vorteile der Nutzung von IKT, einschließlich der Gründung eines europäischen Netzes für Web-Unternehmen · Förderung der Vernetzung durch Schaffung eines Netzes europäischer Mentoren für Schulung, Beratung und die Suche geeigneter Partner für neue Unternehmenspartnerschaften · Einleitung spezieller Initiativen für Web-Unternehmer, z. B. die Einrichtung einer Partnerschaft für europäische Start-up-Unternehmen zur Förderung des Austauschs von Fachwissen, Mentoring-Kapazitäten, Technologien und Dienstleistungen sowie eines Klubs marktführender Web-Unternehmen, in dem Web-Unternehmer von internationalem Format zusammenkommen und der zur Förderung der Web-Unternehmenskultur in Europa beiträgt, und Unterstützung der Entwicklung eines umfangreichen Angebots offener Online-Kurse zur Förderung von Talent im Web und Aufbau von Mentoring- und Kompetenzentwicklungs-plattformen · Entwicklung von in neuen Märkten gefragten Kompetenzen und Fähigkeiten durch Förderung des Erwerbs und der Entwicklung von IKT-Kompetenzen, wissenschaftlichen und kreativen Fähigkeiten sowie Management- und unternehmerischen Kompetenzen || · ab 2013 · ab 2013 · 2014 · 2013 · Läuft || Unternehmensübertragung || · Entwicklung von Leitlinien zu den wirkungsvollsten Programmen und besten Verfahren zur Vereinfachung der Unternehmensübertragung, einschließlich Maßnahmen zum Ausbau und zur Erweiterung der Unternehmensmärkte, Inventarisierung der bestehenden Programme in Europa und Vorschlag der notwendigen Maßnahmen zur Beseitigung etwaiger Hürden bei der länderübergreifenden Unternehmensübertragung, dies auf Grundlage der Arbeiten einer Sachverständigengruppe und einer Studie || · 2013-14 || Zweite Chance für redlich insolvente Unternehmer || · Einleitung einer öffentlichen Konsultation, um Stellungnahmen der Interessenträger zu den in der Mitteilung zu einer neuen europäischen Herangehensweise an unternehmerisches Scheitern und Insolvenzfälle thematisierten Fragen einzuholen, auch zum Thema einer zweiten Chance für redlich insolvente Unternehmer sowie zur Kürzung und Angleichung der Entschuldungsfrist || · 2013 || Verwaltungsaufwand: klarere und einfachere Vorschriften || · Vorlage von Rechtsakten, die die aufwendigen Echtheitsprüfungen öffentlicher Dokumente abschaffen, die KMU für eine grenzüberschreitende Geschäftstätigkeit innerhalb des Binnenmarkts vorlegen müssen · Einrichtung einer Arbeitsgruppe zur Bewertung der besonderen Bedürfnisse der Unternehmer in freien Berufen im Zusammenhang mit Fragen wie Vereinfachung, Internationalisierung oder Zugang zu Finanzierungen · Ergreifung von Maßnahmen, damit mehr Unternehmen Unterstützung durch SOLVIT finden, wenn ihre Rechte im Binnenmarkt von öffentlichen Behörden missachtet werden || · 2013 · 2013 · 2013 || Rollenvorbilder und Erreichung einzelner Zielgruppen || Veränderung der Wahrnehmung: Unternehmerinnen und Unternehmer als Rollenvorbilder || · Einführung eines europaweiten „Tags des europäischen Unternehmertums" für Schülerinnen und Schüler im letzten Schuljahr im Rahmen der KMU-Woche || · 2013 || Frauen || · Einrichtung einer europaweiten Online-Plattform für Mentoring, Beratung, Bildung und berufliches Networking für Unternehmerinnen, durch die die bestehenden Netze nationaler Botschafterinnen und Mentorinnen eine Web-Präsenz erhalten und ihr Angebot und ihre Reichweite auf nationaler und regionaler Ebene ausdehnen können || · 2013-15 || Senioren || · Unterstützung des Mentorings von Jungunternehmern durch ältere Führungskräfte und Unternehmer sowie des wechselseitigen, generationsübergreifenden Mentorings zwischen Unternehmern, um die Vermittlung essenzieller Kompetenzen sicherzustellen || · 2013-15 || Migranten || · Aufbauend auf bewährten Verfahren aus den Mitgliedsstaaten: Vorschlag politischer Initiativen, um Europa für Unternehmer mit Migrationshintergrund attraktiv zu gestalten und bereits in der EU niedergelassene oder nicht mit Gründungsabsichten zugereiste Migranten für das Unternehmertum zu gewinnen · Erörterung der Möglichkeit von Legislativvorschlägen zur Abschaffung rechtlicher Hindernisse, die der Unternehmensgründung durch qualifizierte Unternehmer mit Migrationshintergrund und der Erteilung von Aufenthaltsgenehmigungen an diese Personengruppen im Wege stehen || · 2014-2017 · 2014-2017 || Arbeitslose || · Einrichtung eines auf gefährdete Gruppen – z. B. Arbeitslose, von Arbeitslosigkeit gefährdete Personen oder Personen, denen der (Wieder)einstieg in den Arbeitsmarkt schwer fällt – zugeschnittenen Mikrofinanzierungsinstruments im Rahmen des PSWI · Leistung technischer Hilfe im Rahmen des Europäischen Sozialfonds (ESF) mit Schwerpunkt auf der Einrichtung von Unterstützungsprogrammen für junge Unternehmensgründer und soziale Unternehmer · Einrichtung eines Forums für Interessenträger im Bereich Mikrofinanzen und soziales Unternehmertum im Zusammenhang mit dem Progress-Mikrofinanzierungsinstrument, um lokale Finanzmittler für die Unterstützung unternehmerischer Tätigkeiten in der „grünen Wirtschaft“ zu gewinnen · Auswertung der Ergebnisse der Studie „Self-employment and entrepreneurship: the contribution of Public Employment Services to job creation” und Organisation einer Informationsveranstaltung für öffentliche Arbeitsvermittlungsstellen zur Verbreitung der gewonnenen Erkenntnisse || · 2013 · März 2013 · 2013 · 2013 || [1] Weitere Informationen zum Beschäftigungspotenzial des
Unternehmertums: Mitteilung der Kommission „Einen arbeitsplatzintensiven
Aufschwung gestalten“ vom 18.4.2012, COM(2012) 173 final. [2] COM(2012) 582 final von Oktober 2012:
fortschrittliche Herstellungstechnologien zur umweltfreundlichen Produktion,
Schlüsseltechnologien, biobasierte Produkte, nachhaltige Industriepolitik,
Bauwirtschaft und Rohstoffe, umweltfreundliche Fahrzeuge und Schiffe sowie
intelligente Netze. [3] Siehe zum Beispiel die Mitteilung „Blaues Wachstum –
Chancen für nachhaltiges marines und maritimes Wachstum“, COM(2012) 494 final. [4] Kauffman Foundation „Business Dynamics Statistics
Briefing: Jobs created from business start-ups in the United States“ http://www.kauffman.org/uploadedFiles/BDS_Jobs_Created_011209b.pdf. [5] Berechnung der Kommission auf Grundlage von
Eurostat-Daten aus dem Jahr 2009. [6] In folgenden Ländern zogen 2012 mehr Menschen die
Selbstständigkeit vor als 2004: Tschechische Republik (Anstieg von 30 %
auf 34 %), Lettland (von 42 % auf 49 %), Litauen (von 52 %
auf 58 %) und Slowakei (von 30 % auf 33 %).
http://ec.europa.eu/enterprise/policies/sme/facts-figures-analysis/eurobarometer/index_en.htm. [7] Europäische Kommission, Flash Eurobarometer Nr. 354
„Entrepreneurship“. [8] Albert Bravo-Biosca „The dynamics of Europe's
industrial structure and the growth of innovative firms“ Konferenz der GFS in
Sevilla, Oktober 2011. [9] Bezeichnenderweise sind unter den Großkonzernen Europas
lediglich 12 Unternehmen, die in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts
gegründet wurden; in den USA und den Schwellenländern sind dies 51 bzw. 46. In
Europa wurden lediglich drei dieser Großkonzerne nach 1975 gegründet, in den
USA hingegen 26 und in Schwellenländern 21. Quelle: T Philippon, N Veron,
Bruegel Policy Brief 2008/1. [10] Belegt in der Mitteilung der Kommission „Eine europäische
Initiative zur Entwicklung von Kleinstkrediten für mehr Wachstum und
Beschäftigung“, KOM(2007) 708 endg. (angenommen am 20.12.2007). [11] Siehe Bericht „'Business Dynamics: Start-ups, Business
Transfers and Bankruptcy“ http://ec.europa.eu/enterprise/policies/sme/business-environment/files/business_dynamics_final_report_en.pdf. [12] KOM(2011) 78 endg. (angenommen am 23.2.2011)
„Überprüfung des ‚Small Business Act‘ für Europa“. [13] KOM(2011) 78 endg. (angenommen am 23.2.2011)
„Überprüfung des ‚Small Business Act‘ für Europa“. [14] Richtlinie 2005/36/EG: Soweit
sie reglementiert sind, sind freie Berufe gemäß den Bestimmungen dieser
Richtlinie Berufe, „die auf der Grundlage einschlägiger Berufsqualifikationen
persönlich, in verantwortungsbewusster Weise und fachlich unabhängig von
Personen ausgeübt werden, die für ihre Kunden und die Allgemeinheit geistige
und planerische Dienstleistungen erbringen“. [15] KOM(2011) 682 endg. (angenommen am 25.10.2011) "Schaffung
eines Ökosystems zur Förderung der Sozialunternehmen als Schlüsselakteure der
Sozialwirtschaft und der sozialen Innovation". „In der Tat zählen für die
Sozialunternehmen als Akteure der Sozialwirtschaft eher die gesellschaftlichen
Auswirkungen ihrer Arbeit als die Erwirtschaftung von Gewinnen für ihre
Eigentümer oder Partner.“ [16] C. Jenner: „Business and Education: Powerful Social
Innovation Partners“, Stanford Social Innovation Review (27.8.2012). [17] Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates vom
18. Dezember 2006 über Schlüsselkompetenzen für lebensbegleitendes Lernen. [18] COM(2012) 669 http://ec.europa.eu/education/news/rethinking/com669_de.pdf. [19] Siehe S. 11 im Jahreswachstumsbericht,
COM(2012) 750, http://ec.europa.eu/europe2020/pdf/ags2013_de.pdf.
[20] COM(2012) 485. [21] Englische Abkürzung für "Vocational Education and
Training". [22] http://ec.europa.eu/education/news/news1535_de.htm. [23] Siehe Gibb A, Haskins G, Robertson I, „Leading the
Entrepreneurial University“, University of Oxford, 2009. [24] Siehe Abschnitt 2.1 der jüngst veröffentlichten Mitteilung
„Neue Denkansätze für die Bildung“, COM(2012) 669. [25] COM(2012) 485 final vom 5.9.2012. [26] Siehe Abschnitt 2.1 der jüngst veröffentlichten Mitteilung
„Neue Denkansätze für die Bildung“, COM(2012) 669. [27] Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur Einführung
einer Jugendgarantie, COM(2012) 729. [28] KOM(2011) 206 endg. „Binnenmarktakte – Zwölf Hebel
zur Förderung von Wachstum und Vertrauen. Gemeinsam für neues Wachstum“. [29] KOM(2011) 870 endg. „Aktionsplan zur Verbesserung des
Finanzierungszugangs für KMU“. [30] Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments
und des Rates über Europäische Risikokapitalfonds, KOM(2011) 860 endg.;
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über
Europäische Fonds für soziales Unternehmertum, KOM(2011) 862 endg. [31] Richtlinie 2004/39/EG des Europäischen Parlaments und des
Rates vom 21. April 2004 über Märkte für Finanzinstrumente, zur Änderung der
Richtlinien 85/611/EWG und 93/6/EWG des Rates und der Richtlinie 2000/12/EG des
Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinie
93/22/EWG des Rates. [32] Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments
und des Rates über den Zugang zur Tätigkeit von Kreditinstituten und die
Beaufsichtigung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen und zur Änderung der
Richtlinie 2002/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die
zusätzliche Beaufsichtigung der Kreditinstitute, Versicherungsunternehmen und
Wertpapierfirmen eines Finanzkonglomerats. [33] Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments
und des Rates über ein Programm für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen
und für kleine und mittlere Unternehmen (2014-2020), KOM(2011) 834 endg. [34] Dem Vorschlag der Kommission für die künftigen
Strukturfonds zufolge müssen umfassende Strategien für die inklusive
Unterstützung von Unternehmensgründungen angewandt werden, damit Investitionen
des ESF oder des EFRE im Bereich Unternehmertum getätigt werden.
(COM(2012) 496 final – 2011/0276 (COD)). [35] Siehe Vorschlag für einen Rechtsakt:
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:52011PC0609:DE:NOT.
[36] COM(2012) 702: „Schutz von Unternehmen vor
irreführenden Vermarktungspraktiken und Gewährleistung der wirksamen
Durchsetzung; Überarbeitung der Richtlinie 2006/114/EG über irreführende
und vergleichende Werbung“. [37] „The
Concept Of Clusters And Cluster Policies And Their Role For Competitiveness And
Innovation: Main Statistical Results And Lessons Learned“, Arbeitsdokument
der Kommissionsdienststellen, SEK(2008) 2637. [38] Empfehlungen der Europäischen Clusterpolitikgruppe,
Empfehlung Nr. 5, http://www.proinno-europe.eu/sites/default/files/newsroom/2010/09/ECPG_Final_Report_web-low1.pdf,
auf der Grundlage von Empfehlungen der europäischen Cluster-Allianz. [39] COM(2012) 573 final. „Binnenmarktakte II – Gemeinsam
für neues Wachstum“. [40] Richtlinie 2006/114/EG über irreführende und vergleichende
Werbung. [41] Beispielsweise durch die Einrichtung einer zentralen
Mini-Anlaufstelle für die Mehrwertsteuer-Registrierung, ‑Erklärung und
–Entrichtung, entsprechend der Mitteilung der Kommission über die Zukunft der
Mehrwertsteuer (IP/11/1508). [42] Im Jahr 2013 wird die Nachfrage seitens von
Jungunternehmern das verfügbare Budget übersteigen: Ende Dezember 2012 kamen
etwa 950 neue Unternehmer für einen Austausch in Frage, das verfügbare Budget
hingegen reichte für etwa 930 Austauschstellen. Da zu dem Pool der für einen
Austausch in Frage kommenden Jungunternehmer durchschnittlich 25 Unternehmer
jede Woche hinzukommen, ist es klar absehbar, dass die Nachfrage im Jahr 2013
das Angebot übersteigen wird. Bereits 2012 haben mehrere Mittlereinrichtungen
das zugewiesene Budget aufgebraucht, so dass keine Austauschvorgänge mehr
stattfinden konnten. [43] „Eine stärkere europäische Industrie bringt Wachstum und
wirtschaftliche Erholung – Aktualisierung der Mitteilung zur Industriepolitik“,
COM(2012) 582 vom 10. Oktober 2012. [44] COM(2012) 529 „Freisetzung des Cloud-Computing-Potenzials
in Europa“. [45] KOM(2011) 942 vom 11. Januar 2012, „Ein kohärenter
Rahmen zur Stärkung des Vertrauens in den digitalen Binnenmarkt für
elektronischen Handel und Online-Dienste“. [46] Beispiele: http://www.radicalsocialentreps.org/, http://www.youtube.com/watch?v=iE7YRHxwoDs
und http://www.academicmatters.ca/2012/05/the-massive-open-online-professor/. [47] http://Europeana.eu ist
ein mit der Unterstützung der Europäischen Kommission geschaffenes Portal, das
als Schnittstelle zu Millionen von Büchern, Gemälden, Filmen, Museumsobjekten
und Archivdaten dient, die in ganz Europa digitalisiert worden sind. [48] Siehe Bericht „'Business Dynamics: Start-ups, Business
Transfers and Bankruptcy“ (2011) http://ec.europa.eu/enterprise/policies/sme/business-environment/files/business_dynamics_final_report_en.pdf. [49] KOM (2008) 394 endg. „Vorfahrt für
KMU in Europa – ‚Small Business Act‘ für Europa“. [50] KOM(2011) 78 endg. „Überprüfung des ‚Small Business Act‘
für Europa“. [51] KOM(2006) 117 endg. [52] Beispielsweise bietet laut der Studie der Europäischen
Kommission zur Unternehmensdynamik nur ein Drittel der untersuchten
Mitgliedstaaten besondere Finanzprodukte zur Förderung von
Unternehmensübertragungen und in etwa einem Dutzend Mitgliedstaaten waren wenig
bis gar keine Mentoring- oder Schulungsmaßnahmen verfügbar. [53] COM/2011/864 und die damit zusammenhängende Empfehlung
2011/856/EU hinsichtlich der Beseitigung der Doppelbesteuerung von Erbschaften. [54] http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=COM:2007:0584:FIN:de:PDF. [55] In manchen Mitgliedstaaten dauert ein
Liquidationsverfahren circa ein bis zwei Jahre. Für eine erneute Gründung eines
Unternehmens sind zusätzliche drei bis neun Jahre erforderlich. [56] E. Stam, D. B. Audretsch und J. Meijaard, „Renascent
Entrepreneurship“, Erasmus Research Institute of Management, 2006. [57] COM(2012) 742 „Ein neuer europäischer Ansatz zum Umgang
mit unternehmerischem Scheitern und Unternehmensinsolvenzen“. [58] COM(2012) 744. [59] Gemäß der Forderung in den Schlussfolgerungen des Rates
„Wettbewerbsfähigkeit“ im Mai 2011. [60] Europäische Kommission, Flash Eurobarometer Nr. 354
„Entrepreneurship“. [61] Im Rahmen des Aktionsprogramms zum Abbau unnötiger
Verwaltungslasten für Unternehmen in der EU wurden vorrangige Bereiche
ermittelt, die rund 80 % der auf EU-Rechtsvorschriften beruhenden
Verwaltungslasten verursachen, zu denen auch die einzelstaatlichen Regelungen
zur Durchführung oder Umsetzung dieser Vorschriften gehören. In Abstimmung mit
der hochrangigen Gruppe unter Vorsitz von Edmund Stoiber, die als unabhängiger
Berater fungierte, wurden Hunderte von Anpassungen vorgeschlagen, die für die
Unternehmen bereits zu Einsparungen von jährlich 40 Mrd. EUR geführt
haben. Die Vorschläge betrafen eine Palette von Bereichen, die sich von der Landwirtschaft
über Umwelt und Fischerei bis zu Gesellschaftsrecht, Steuern, Statistik,
Lebensmittelsicherheit und Arzneimitteln erstreckt. Die Bereiche, die am
meisten zu den Einsparungen beitrugen, sind das Steuerrecht (Übergang von der
Rechnungsstellung auf Papier zur elektronischen Fakturierung) und das
Gesellschaftsrecht (Ausnahmen für Kleinstunternehmen im Hinblick auf einige
Bestimmungen zu den Bilanzierungs- und Veröffentlichungspflichten). [62] KOM(2011)803 und die Mitteilung über die regulatorische
Eignung der EU-Vorschriften, siehe: http://ec.europa.eu/governance/better_regulation/index_en.htm. [63] Richtlinie 2010/45/EU des Rates vom 13. Juli 2010 zur
Änderung der Richtlinie 2006/112/EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem
hinsichtlich der Rechnungsstellungsvorschriften. [64] Schätzungen zufolge würden auf mittlere Sicht
18 Mrd. EUR eingespart, wenn sämtliche Unternehmen zur elektronischen
Rechnungsstellung übergingen. [65] Eine Zusammenstellung bewährter Praktiken findet sich in
den umfangreichen Anhängen des von der Hochrangigen Gruppe zum Abbau von
Verwaltungslasten verabschiedeten Berichts „Was Europa besser machen kann“ vom
November 2011, abrufbar unter http://ec.europa.eu/dgs/secretariat_general/admin_burden/best_practice_report/docs/bp_report_signature_de.pdf.
[66] Konsultation: „Welche zehn Rechtsakte verursachen den
höchsten Aufwand für KMU?“, http://ec.europa.eu/enterprise/policies/sme/public-consultation-new/index_de.htm. [67] Einen arbeitsplatzintensiven Aufschwung gestalten,
18.4.2012, COM(2012) 173 final. Siehe auch „Wachstumshemmnisse – Einstellung
des ersten Mitarbeiters“, Bericht der Expertengruppe „Der erste Mitarbeiter“,
http://ec.europa.eu/enterprise/policies/sme/files/support_measures/first_emp/1st_emp_de.pdf. [68] Dies ist das Ergebnis des Aktionsplans der Kommission zur
Verbesserung des Finanzierungszugangs für KMU (KOM(2011) 870 endg.). [69] Arbeitsprogramm der Kommission 2013, COM(2012) 629 final. [70] Dem Bericht „Business Dynamics“ von 2010 zufolge war es
fünf Modellunternehmen in sieben von 33 untersuchten Ländern Europas
möglich, sämtliche erforderlichen Genehmigungen binnen 30 Tagen
einzuholen. [71] http://ec.europa.eu/europe2020/pdf/ags2013_de.pdf,
S. 12. [72] Eurostat, Statistik kurz gefasst: „Geschlechtsspezifische
Unterschiede bei der unternehmerischen Tätigkeit“ (30/2007). [73] Siehe beispielsweise O. Bekh, ETF Women's Entrepreneurship
Development, Policy Brief (2012); A. Lesina, F. Lotti, 'Do Women Pay More for
Credit? Evidence from Italy', NBER Working Paper
(2008); 'women in business and decision-making', Eurochambres (2004). [74] ABl. L 180 vom 15.7.2010, S. 1. [75] Ein weiteres richtungweisendes Beispiel bietet
möglicherweise der US-amerikanische Dienst Corps of Retired Executives (SCORE),
der ein Netz von 13 000 Freiwilligen aufbaute, dessen Fachberatung
2011 zur Schaffung von 67 000 Arbeitsplätzen beitrug. [76] OECD(2010), Open for Business; Migrant Entrepreneurship
in OECD Countries, OECD Publishing, http://dx.doi.org/10.1787/9789264095830-en. [77] Rath, J., Eurofound (2011), Promoting ethnic
entrepreneurship in European cities, Amt für Veröffentlichungen der
Europäischen Union, Luxemburg; abrufbar unter http://www.eurofound.europa.eu/pubdocs/2011/38/en/2/EF1138EN.pdf. [78] KOM(2011) 455 endg. und SEK(2011) 957 endg. [79] Richtlinie 2009/50/EG des Rates. [80] „Eingliederung junger Menschen ins Erwerbsleben“, COM
(2012) 727. [81] Siehe insbesondere „European Commission-OECD Policy Brief
on Youth Entrepreneurship in Europe“, abrufbar unter http://ec.europa.eu/youth/news/20120504-youth-entrepreurship-employment_en.htm. [82] http://ec.europa.eu/enterprise/policies/sme/facts-figures-analysis/eurobarometer/