EUR-Lex Access to European Union law

Back to EUR-Lex homepage

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 52012DC0795

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN AKTIONSPLAN UNTERNEHMERTUM 2020 Den Unternehmergeist in Europa neu entfachen

/* COM/2012/0795 final */

52012DC0795

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN AKTIONSPLAN UNTERNEHMERTUM 2020 Den Unternehmergeist in Europa neu entfachen /* COM/2012/0795 final */


INHALTSVERZEICHNIS

1........... Unsere Herausforderung – Mehr Unternehmer für Europa............................................... 4

2........... Aktionsschwerpunkt 1 – Unternehmerische Bildung zur Förderung des Wachstums und der gründung von Unternehmen.................................................................................................................. 6

2.1........ Neue Grundlagen schaffen: Mehr und bessere Möglichkeiten zum unternehmerischen Lernen …           6

2.2........ … und zu neuen Ufern aufbrechen: unternehmerisches Lernen in der Hochschulbildung..... 7

3........... Aktionsschwerpunkt 2 – Schaffung eines Umfelds, in dem neu gegründete Unternehmen Wachsen und Gedeihen können........................................................................................................................... 9

3.1........ Erleichterter Zugang zu Finanzierungen............................................................................ 9

3.2........ Unterstützung neuer Unternehmen in den wichtigsten Phasen des Lebenszyklus und Wachstumsförderung         11

3.3........ Erschließung neuer Geschäftspotenziale im digitalen Zeitalter.......................................... 15

3.4........ Vereinfachte Unternehmensübertragungen..................................................................... 18

3.5........ Vom Scheitern zum Erfolg: eine zweite Chance für redlich insolvente Unternehmer.......... 20

3.6........ Verwaltungsaufwand: klarere und einfachere Vorschriften.............................................. 21

4........... Aktionsschwerpunkt 3 – Rollenvorbilder und Erreichen einzelner Zielgruppen................. 25

4.1........ Veränderung der Wahrnehmung: Unternehmer als Rollenvorbilder.................................. 25

4.2........ Neue Horizonte: die Zielgruppen Frauen, ältere Menschen, Migranten, Arbeitslose und junge Leute erreichen   26

4.2.1..... Frauen.......................................................................................................................... 26

4.2.2..... Senioren....................................................................................................................... 27

4.2.3..... Unternehmer mit Migrationshintergrund......................................................................... 28

4.2.4..... Arbeitslose, insbesondere junge Arbeitslose.................................................................. 30

5........... Schlussfolgerung........................................................................................................... 31

Anhang: Wichtigste Maßnahmen der Kommission........................................................................ 33

Anhang: Aktionsplan Unternehmertum 2020 – den Unternehmergeist in Europa neu entfachen...... 33

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN

AKTIONSPLAN UNTERNEHMERTUM 2020

Den Unternehmergeist in Europa neu entfachen

Seit 2008 sind die Auswirkungen der schwersten Wirtschaftskrise seit 50 Jahren in Europa deutlich zu spüren: die Zahl der Arbeitslosen in Europa hat erstmals die 25-Millionen-Marke überschritten und in den meisten Mitgliedstaaten konnten die kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) das Niveau vor der Krise noch nicht wieder erreichen.

Vor der derzeitigen Wirtschafts- und Finanzkrise stand die EU-Wirtschaft vor strukturellen Herausforderungen in Bezug auf Wettbewerbsfähigkeit und Wachstum und es bestanden Hindernisse für das Unternehmertum. Viele dieser Herausforderungen und Hindernisse bestehen weiterhin, aber die Krise hat als Katalysator für tiefgreifende Änderungen und Umstrukturierungen gewirkt. Die Weltwirtschaft hat sich im Laufe des letzten Jahrzehnts gewandelt. Die rasche Zunahme von Nachfrage und Produktion auf den Weltmärkten hat die Lage bei der Rohstoff- und Energieversorgung verschärft und dadurch die Kostenstrukturen der meisten europäischen Unternehmen verändert, da sie in diesen Bereichen auf Einfuhren angewiesen sind.

Die Strategie Europa 2020 war eine Reaktion darauf und legte die Grundlagen für Wettbewerbsfähigkeit und intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum, das hilft, unsere wichtigsten gesellschaftlichen Herausforderungen zu bewältigen. Die Fehler der Vergangenheit zu korrigieren und die EU auf einen Weg der nachhaltigeren Entwicklung zu führen, liegt in der gemeinsamen Verantwortung der Mitgliedstaaten und der Organe der EU. Angesichts der Tatsache, dass unsere Volkswirtschaften eng miteinander verflochten sind, gestaltet die EU derzeit ihre wirtschaftspolitische Steuerung neu, um mit besseren politischen Lösungen auf die aktuellen und künftigen Herausforderungen reagieren zu können.

Um das Wachstum und die Beschäftigung anzukurbeln, braucht Europa mehr Unternehmerinnen und Unternehmer. Als Folge der Überprüfung des „Small Business Act“ für Europa im April 2011 und der Mitteilung zur Industriepolitik, die im Oktober 2012 angenommen wurde, enthält der vorgeschlagene Aktionsplan eine erneuerte Vision und zeigt eine Reihe von Maßnahmen auf, die sowohl auf der Ebene der EU als auch auf Ebene der Mitgliedstaaten zur Förderung des Unternehmertums in Europa ergriffen werden sollten. Dabei gibt es drei Aktionsschwerpunkte: Ausbau der unternehmerischen Bildung, Schaffung des erforderlichen Unternehmensumfelds sowie Rollenvorbilder und Ansprechen einzelner Zielgruppen.

1.           Unsere Herausforderung – Mehr Unternehmer für Europa

Das Unternehmertum ist ein kraftvoller Motor für wirtschaftliches Wachstum und Beschäftigung[1]: Es schafft neue Unternehmen und Arbeitsplätze, erschließt neue Märkte und fördert neue Fertigkeiten und Fähigkeiten. In der Industrie beispielsweise ist es daher besonders wichtig, die sechs aufstrebenden Wachstumsbereiche schnell zu entwickeln, die in der neuen Mitteilung zur Industriepolitik genannt wurden.[2] Das Unternehmertum trägt entscheidend dazu bei, dass Volkswirtschaften wettbewerbsfähiger und innovativer werden und die Ziele mehrerer europäischer Politikfelder[3] erreicht werden können. Die kommerzielle Nutzung neuer Ideen erhöht die Produktivität und schafft Wohlstand. Ohne die Arbeitsplätze, die durch neue Unternehmen geschaffen werden, wäre das durchschnittliche Nettobeschäftigungswachstum negativ.[4] Neue Unternehmen, das gilt insbesondere für KMU, stellen die wichtigste Quelle für Beschäftigung dar: sie schaffen jedes Jahr mehr als 4 Millionen neue Arbeitsplätze in Europa.[5] Trotzdem geriet der Motor dieses Aufschwungs ins Stottern: Seit 2004 ist die Zahl der Menschen, die die Selbstständigkeit der abhängigen Beschäftigung vorziehen, in 23 von 27 Mitgliedstaaten gesunken.[6] Gaben vor drei Jahren noch 45 % der Europäer der Selbstständigkeit den Vorzug, beträgt dieser Anteil heute nur noch 37 %.[7] In den USA und in China liegt er hingegen viel höher, nämlich bei 51 % bzw. 56 %. Darüber hinaus wachsen neu gegründete Unternehmen in der EU langsamer[8] als in den USA oder in Schwellenländern und weniger unter ihnen stoßen in die Reihen der weltgrößten Unternehmen vor[9].

Bei der Intensität und Ausprägung des Unternehmertums unterscheiden sich die Mitgliedstaaten stark voneinander. Daher gibt es auch sehr viele verschiedene Gründe, warum eine Karriere als Unternehmer für viele nicht sehr verlockend scheint. Einige Länder, in denen das Unternehmertum stark ausgeprägt ist, sind weniger erfolgreich als andere, wenn es darum geht, das Wachstum kleiner und mittlerer Unternehmen zu fördern. Wer in Europa ein Unternehmen gründen will, muss sich im Allgemeinen in einem schwierigen Umfeld behaupten: Die Bildung bietet nicht die erforderliche Grundlage für eine Karriere als Unternehmer, Kredite und Märkte sind nur schwer zugänglich, die Übertragung von Unternehmen ist kompliziert, die Angst vor Strafen im Falle des Scheiterns schreckt ab und die Verwaltungsverfahren sind aufwändig. Im Jahreswachstumsbericht 2013 wurde betont, dass die Rahmenbedingungen für Unternehmen verbessert werden müssen, um die Wettbewerbsfähigkeit der EU-Volkswirtschaften zu erhöhen. Ferner sind die Unterstützungsmaßnahmen für KMU weiterhin unausgewogen, da eine erhebliche Zahl der EU-Mitgliedstaaten die Besonderheiten von kleinen Unternehmen, insbesondere von Kleinstunternehmen[10], nur unzureichend bei der Konzipierung von Rechtsvorschriften berücksichtigt oder redlich insolventen Unternehmern keine zweite Chance gewährt[11].

Doch es ist nicht nur das schwierige Umfeld: In unserer Gesellschaft werden unternehmerische Leistungen nicht stark genug gewürdigt oder belohnt, erfolgreiche Unternehmer werden nicht als Vorbilder gefeiert, die Arbeitsplätze und Einkommen schaffen. Europa braucht einen grundlegenden und weitreichenden Mentalitätswandel, damit das Unternehmertum zum Wachstumsmotor unserer Wirtschaft werden kann.

Vor dem Hintergrund der aktuellen Wirtschaftskrise und der neuen Mechanismen zur wirtschaftspolitischen Steuerung werden in der vorliegenden Mitteilung Maßnahmen weiterentwickelt und in den Mittelpunkt gerückt, die jene Bereiche betreffen, in denen die Kommission bei ihrer Überprüfung des „Small Business Act“[12] nach wie vor Verbesserungsbedarf auf nationaler und EU-Ebene festgestellt hat.

Kein KMU gleicht dem anderen: Die großen Unterschiede in Bezug auf die Größe, das Geschäftsfeld und die Rechtsform bei KMU müssen von den politischen Entscheidungsträgern entsprechend berücksichtigt werden.[13] Dies gilt auch für freie Berufe und Einzelunternehmer, die ebenfalls einen erheblichen Beitrag zur EU-Wirtschaft leisten.[14] Das Prinzip „Vorfahrt für KMU“ muss zum Prüfstein für die Politik auf nationaler und EU-Ebene werden.

Wir müssen sicherstellen, dass eine Karriere als Unternehmer für Europäer erstrebenswert ist. Das gilt auch für soziale Unternehmer, deren Potenzial häufig unterschätzt wird.[15] Sie schaffen nachhaltige Beschäftigung und haben sich als krisenfester erwiesen als die Gesamtwirtschaft. Soziale Unternehmer sind Innovatoren, fördern soziale Inklusion und leisten ihren Beitrag zur Erreichung der Ziele der Strategie Europa 2020.

Aus der derzeitigen Lage können wir uns nur mit mutigen und aufeinander abgestimmten Maßnahmen auf EU-, nationaler und regionaler Verwaltungsebene befreien.

Dieser Aktionsplan ist ein Entwurf für ein entschlossenes gemeinsames Handeln zur Freisetzung des unternehmerischen Potenzials, zur Beseitigung bestehender Hindernisse und zum Anstoßen eines radikalen Wandels der Unternehmerkultur in Europa. Er soll die Gründung neuer Unternehmen erleichtern und ein sehr viel unternehmerfreundlicheres Umfeld schaffen, in dem Jungunternehmen wachsen und gedeihen können.

Darin wird ein sofortiges Handeln in den folgenden drei Bereichen vorgeschlagen:

1. Unternehmerische Bildung zur Förderung des Wachstums und der Gründung von Unternehmen

2. Verbesserung der Rahmenbedingungen für Unternehmer durch Beseitigung bestehender struktureller Hindernisse und Unterstützung in den entscheidenden Phasen des Lebenszyklus der Unternehmen

3. Stärkung einer dynamischen Unternehmerkultur in Europa: Förderung einer neuen Generation von Jungunternehmern.

2.           Aktionsschwerpunkt 1 – Unternehmerische Bildung zur Förderung des Wachstums und der gründung von Unternehmen

2.1.        Neue Grundlagen schaffen: Mehr und bessere Möglichkeiten zum unternehmerischen Lernen …

Investitionen in das unternehmerische Lernen gehören zu den lohnenswertesten Investitionen, die Europa tätigen kann. Umfragen zufolge gründen zwischen 15 % und 20 % der Schülerinnen und Schüler, die in der Sekundarschule an einem Schülerfirmenprojekt teilnehmen, später ihr eigenes Unternehmen; dieser Anteil ist drei bis fünf Mal höher als in der Gesamtbevölkerung.[16] Auch junge Menschen, die später kein Unternehmen oder Sozialunternehmen gründen, profitieren vom unternehmerischen Lernen, da dabei betriebswirtschaftliche Kenntnisse und wesentliche Fähigkeiten und Handlungsweisen vermittelt werden, wie Kreativität, Eigeninitiative, Beharrlichkeit, Teamfähigkeit, Risikobewusstsein und Verantwortungssinn. Dieses unternehmerische Denken hilft Unternehmern dabei, Ideen in die Tat umzusetzen und steigert die Beschäftigungsfähigkeit erheblich.

Das Unternehmertum ist eine Schlüsselkompetenz im europäischen Rahmen[17] und wird als Maßnahmenbereich in der kürzlich veröffentlichten Mitteilung der Kommission über neue Denkansätze für die Bildung[18] genannt. Die Rolle des Unternehmertums als ein Instrument zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit wird ferner im Jahreswachstumsbericht 2013[19] betont. Einige Mitgliedstaaten haben erfolgreich nationale Strategien zur unternehmerischen Bildung eingeführt oder unternehmerisches Lernen als Pflichtbestandteil in die Lehrpläne aufgenommen, es besteht jedoch weiterer Handlungsbedarf. Die unternehmerische Bildung sollte durch Module mit praktischen Lernerfahrungen und durch die Einbeziehung von Erfahrungen echter Unternehmer möglichst praxisnah gestaltet werden. Lehrer und Ausbilder brauchen festgelegte Lernziele für das unternehmerische Lernen, damit wirksame Lehr- und Lernmethoden für diesen Bereich Einzug in die Klassenzimmer halten können.

Praktische unternehmerische Erfahrungen können auch außerhalb des Bildungssystems gesammelt werden. Junge Menschen sollten darin bestärkt werden, unternehmerische Fähigkeiten im Rahmen der informellen und nichtformalen Bildung, z. B. durch Freiwilligentätigkeiten, zu entwickeln. Diese Erfahrungen sollten im Einklang mit dem Vorschlag der Kommission für eine entsprechende Empfehlung[20] auch validiert und anerkannt werden.

Partnerschaften mit Unternehmen können dazu beitragen, die Lehrpläne der allgemeinen und beruflichen Bildung praxisorientiert zu gestalten. Initiativen wie das Berufsbildungs- und Unternehmensforum (VET[21]-Business Forum) und Allianzen für branchenspezifische Fertigkeiten[22] bieten Möglichkeiten zur Einbeziehung von Unternehmen. Bildungseinrichtungen sollten ermutigt werden, ihren allgemeinen Ansatz unternehmerischer auszurichten, so dass sie einen Unternehmer- und Innovationsgeist entwickeln und vorleben, der in der Ausübung ihrer Aufgaben, in ihrer Anleitung, der Einbindung der Interessenträger, den Lehrplänen und den Lernergebnissen zum Ausdruck kommt.

2.2.        … und zu neuen Ufern aufbrechen: unternehmerisches Lernen in der Hochschulbildung

Die Bedeutung der Hochschulbildung für das Unternehmertum geht weit über die Wissensvermittlung für die Teilnahme an Ökosystemen, Partnerschaften und Industrieallianzen hinaus. Da wachstumsintensive Unternehmen im Hochtechnologiebereich zunehmend ins Zentrum der Unternehmenspolitik rücken, spielen die Hochschulen eine aktive Rolle in der Innovationspolitik der Mitgliedstaaten und der EU.

Das Europäische Innovations- und Technologieinstitut (EIT) gilt als Wegbereiter für die Anerkennung der Bedeutung des Unternehmertums als Grundvoraussetzung für Innovationen auf EU-Ebene und trägt dazu bei, die Kluft zwischen der Bildung und der industriellen Innovation zu überbrücken. Aus den Wissens- und Innovationsgemeinschaften (KIC) des EIT sind bereits zahlreiche Jungunternehmen hervorgegangen. Die Programme des EIT bieten den Studierenden eine auf Spitzenleistungen ausgerichtete Wissenschaft verbunden mit unternehmerischer Bildung sowie Unternehmensgründungs-Dienstleistungen und Mobilitätsprogramme. Partnerschaften können eine wertvolle Ausgangsbasis für Vermittlung unternehmerischer Fertigkeiten von verschiedenen Branchen bilden, indem diese Branchen direkt in die Lehre, Anwendung und Anpassung der Fertigkeiten eingebunden werden.

Hochschulen sollten sich stärker unternehmerisch ausrichten.[23] Daher hat die Europäische Kommission in Zusammenarbeit mit der OECD bereits einen Rahmen für das Unternehmertum an Hochschulen entwickelt. Dieser Rahmen wurde so konzipiert, dass interessierte Hochschulen eine Selbstbeurteilung vornehmen und ihre Fähigkeiten mit maßgeschneiderten Lernmodulen verbessern können. Der Zugang zum Rahmen wird schrittweise erweitert.

Die Kommission wird

· eine europaweite Initiative zu unternehmerischem Lernen konzipieren, in der auf nationaler und europäischer Ebene vorhandenes Fachwissen im Bereich Folgenabschätzung, Wissensaustausch, Methodenentwicklung und gegenseitiges Mentoring der Akteure der Mitgliedstaaten zusammengeführt werden;

· die Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten ausbauen, um die Einführung praxisorientierter Initiativen zur unternehmerischen Bildung in den einzelnen Ländern zu evaluieren sowie öffentliche Verwaltungen, die aus den Erfolgen anderer Einrichtungen lernen wollen, zu unterstützen;

· gemeinsam mit der OECD einen Orientierungsrahmen für die Entwicklung unternehmerisch ausgerichteter Schulen und Berufsbildungseinrichtungen erarbeiten;[24]

· die Anerkennung und Validierung des unternehmerischen Lernens in informellen oder nichtformalen Lernumgebungen fördern;[25]

· den Orientierungsrahmen für unternehmerisch ausgerichtete Hochschulen Anfang 2013 verbreiten, den Informationsaustausch zwischen Hochschulen vereinfachen, die den Orientierungsrahmen anwenden wollen, und die Anwendung des Rahmens an EU-Hochschulen schrittweise fördern;

· erfolgreiche Mechanismen der Unternehmensgründung an Universitäten (Spin-off-Unternehmen usw.) fördern und das Entstehen von Ökosystemen aus Universitäten und Unternehmen unterstützen, die sich mit der Lösung wichtiger gesellschaftlicher Herausforderungen befassen.

Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert,

· zu gewährleisten, dass die Schlüsselkompetenz „Unternehmertum“ vor Ende 2015 Einzug in die Lehrpläne der Primar-, Sekundar-, Berufs-, Hochschul- und Erwachsenenbildung hält;

· jungen Menschen die Möglichkeit zu eröffnen, mindestens eine praktische unternehmerische Erfahrung[26] vor dem Ende der Pflichtschulbildung zu sammeln, wie die Leitung eines Schülerunternehmens oder die Übernahme der Verantwortung für ein unternehmerisches Projekt eines Unternehmens oder für ein soziales Projekt;

· unternehmerische Bildung für junge Menschen und Erwachsene mit Strukturfondsmitteln, vor allem aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF), im Einklang mit dem nationalen Beschäftigungsplan zu fördern, insbesondere als ein Instrument des zweiten Bildungswegs für diejenigen, die sich nicht in Ausbildung, Beschäftigung oder Weiterbildung befinden. Dabei sollten die Bildungsmöglichkeiten vollständig ausgeschöpft werden, die im Rahmen des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) verfügbar sind;

· Lernmodule zur unternehmerischen Bildung von jungen Menschen zu fördern, die an nationalen Maßnahmen im Rahmen der Jugendgarantie[27] teilnehmen.

3.           Aktionsschwerpunkt 2 – Schaffung eines Umfelds, in dem neu gegründete Unternehmen Wachsen und Gedeihen können

Neu gegründete Unternehmen haben spezielle Bedürfnisse. Es gibt sechs Schlüsselbereiche, in denen Handlungsbedarf besteht, um bestehende Hindernisse für die Gründung und das Wachstum von Unternehmen zu beseitigen:

· Zugang zu Finanzierungen

· Unterstützung der Unternehmer in den wichtigsten Phasen des Unternehmenslebenszyklus und Wachstumsförderung

· Erschließung neuer Geschäftspotenziale im digitalen Zeitalter

· Unternehmensübertragung

· Insolvenzverfahren und eine zweite Chance für redliche Unternehmer

· Verringerung des Verwaltungsaufwands

3.1.        Erleichterter Zugang zu Finanzierungen

Wenn Unternehmen keine ausreichenden Finanzmittel zur Verfügung haben oder nicht liquide sind, können sie nicht arbeiten, investieren und wachsen. Tatsächlich ist der Zugang zu Finanzierungen einer der wichtigsten Hebel für das Wachstum von KMU.[28] Einer öffentlichen Konsultation zufolge, die im Juli 2012 von der Kommission eingeleitet wurde, ist der Zugang zu Finanzierungen einer der größten Hemmschuhe für Wachstum und Unternehmertum in Europa. Traditionell finanzieren sich KMU hauptsächlich über Bankkredite. Daher treffen die derzeitigen krisenbedingten Einschränkungen bei der Kreditvergabe der Banken die KMU besonders hart. Darüber hinaus ist die Kapitalbeschaffung für Jungunternehmer insbesondere in den frühen Entwicklungsphasen ihres Unternehmens schwierig. Im Dezember 2011 stellte die Europäische Kommission einen Aktionsplan, der den Zugang der KMU zu Finanzierungen verbessern soll[29], sowie Vorschläge zu Risikokapitalfonds und Fonds für soziales Unternehmertum[30] vor. In der Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente[31] und in den Abschlussverhandlungen über die Eigenkapitalrichtlinie[32] wurden KMU besonders berücksichtigt. Sowohl auf EU- als auch auf nationaler Ebene muss jedoch noch mehr dafür getan werden, die Unzulänglichkeiten des Marktes auszugleichen – dazu zählt auch die Suche nach Alternativen zu Bankkrediten für die KMU –, die nur begrenzt verfügbaren privatwirtschaftlichen Finanzierungen zu ergänzen und den Zugang zu Informationen über Finanzierungsmöglichkeiten zu erleichtern.

Eine große Bedeutung kommt auch der Erhöhung der Qualität und der Rendite von Start-up-Projekten zu. Finanzielle Unterstützung für Tests, Demonstrationsvorhaben und Pilotprojekte von neuen Technologien, Förderung von Risikokapital, Investitionen von Business Angels, Gründerzentren und Darlehen für KMU mit besonders großem Potenzial sind einige der Bereiche, in denen Maßnahmen ergriffen werden könnten. Für die kommerzielle Verwertung von Forschung und Entwicklung und die Erprobung innovativer Geschäftsmodelle brauchen Unternehmer Finanzmittel. Die Förderung in diesen Bereichen wurde im Rahmen des künftigen Programms für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und für KMU (COSME)[33] und im Rahmen von Horizont 2020 von der Kommission vorgeschlagen, was durch die Europäischen Strukturfonds[34] zusätzlich unterstützt wird.

Sozialwirtschaftliche Akteure und soziale Unternehmen sind wichtige Antriebsfaktoren für die Schaffung von inklusiven Arbeitsplätzen und soziale Innovation. Sie haben mit ähnlichen Widrigkeiten zu kämpfen wie die meisten KMU, können aber beim Zugang zu Finanzierungen auf zusätzliche Schwierigkeiten stoßen. Die Kommission hat diese Problematik daher im künftigen Programm für sozialen Wandel und Innovation (PSWI) sowie in den Strukturfondsverordnungen[35] berücksichtigt.

Ein wichtiger Erfolgsfaktor für ein unternehmerisches Ökosystem sind zahlreiche Frühphaseninvestoren (Risikokapitalinvestoren und Business Angels), die Startkapital und Eigenkapitalfinanzierung in der Anfangsphase bereitstellen. Diese Investoren verfügen über ein weit verzweigtes Netzwerk in Investoren- und Wirtschaftskreisen und können wertvolles Wissen und Unterstützung in Bezug auf den Markt und die Entwicklung des Risikokapitals „Smart Money“ bieten. Für derartige Investitionen können auch steuerliche Anreize förderlich sein.

Die Kommission gründete 2008 das Enterprise Europe Network, eine Partnerschaft mit über 600 Organisationen, die Unternehmen und an einer Unternehmensgründung Interessierten unter anderem die nötigen Informationen über den Zugang zu EU-Finanzmitteln und -Finanzierungen vermitteln. Bessere Informationen über EU-Förderungen zu erhalten, ist noch immer eines der größten Anliegen der Unternehmen. Die Kommission arbeitet gemeinsam mit den Interessenträgern an einer Verbesserung des Netzes, damit es aktiver und wirkungsvoller wird.

Die Kommission wird

· Programme zur Entwicklung eines Marktes für Mikrofinanzierungen in Europa durch Initiativen wie das europäische Progress-Mikrofinanzierungsinstrument oder JASMINE (Gemeinsame Aktion zur Förderung von Kleinstkreditinstituten in Europa) finanzieren und den Mitgliedstaaten und Regionen über den Europäischen Sozialfonds und den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung Gelder für Mikrofinanzierung bereitstellen;

· den direkten Zugang von KMU zu den Kapitalmärkten durch die Entwicklung eines EU-Systems für spezielle Handelsplätze für Anteile oder Schuldtitel von KMU („KMU-Wachstumsmärkte“) im Rahmen der Überprüfung der Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID) verbessern.

Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert,

· den Änderungsbedarf des geltenden nationalen Finanzrechts zu bewerten, um neue, alternative Finanzierungsmöglichkeiten für neu gegründete Unternehmen und KMU im Allgemeinen zu fördern, insbesondere im Hinblick auf Plattformen für Gruppenfinanzierungen, sowie den Bedarf für eine Vereinfachung des Steuerrechts abzuschätzen, um der weiteren Entwicklung alternativer Finanzmärkte, z. B. Business-Angel-Investitionen, Impulse zu geben;

· Finanzmittel der Strukturfonds zu verwenden, um Programme zur Förderung von Mikrofinanzierungen im Rahmen der jeweiligen Investitionsprioritäten des Europäischen Sozialfonds (ESF) und des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) aufzulegen;

· das Potenzial des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) vollständig auszuschöpfen, um neu gegründeten Unternehmen in der Landwirtschaft (beispielsweise bei der Niederlassung von Junglandwirten) oder generell im ländlichen Raum insbesondere in der Anfangsphase auch mittels Finanzierungsinstrumenten einen Zugang zu Finanzierungen zu gewährleisten.

3.2.        Unterstützung neuer Unternehmen in den wichtigsten Phasen des Lebenszyklus und Wachstumsförderung

Etwa 50 % der neu gegründeten Unternehmen melden in den ersten fünf Jahren ihres Bestehens eine Insolvenz an. Wenn die europäischen Unternehmer die von ihnen erwarteten Wachstumswerte erreichen sollen, müssen wir mehr Ressourcen für ihre Förderung in dieser schwierigen Phase bereitstellen. Häufig fehlt es den Unternehmen an einem geeigneten Umfeld, in dem die Voraussetzungen für ihr Wachstum gegeben sind.

Hier können Förderdienste mit einer guten Marktkompetenz lebenswichtige Unterstützung bieten und somit die Erfolgsquote neu gegründeter Unternehmen erheblich steigern. Eine wirksame Unterstützung besteht aus ganzheitlichen Programmen, die folgende wesentliche Elemente umfassen: Managementschulungen, FuE-Coaching und Netzwerkbildung mit anderen Unternehmen, potenziellen Lieferanten und Kunden. Unternehmer sind zunehmend auf Beratung und Unterstützung in der Frage angewiesen, wie Investitionen und Produktentwicklungen bei Ressourcenknappheit und unsicherer Zulieferungslage Abhilfe schaffen können. Viele kleinere Unternehmen müssen zudem immer höhere Anforderungen der Unternehmen erfüllen, die von ihnen beliefert werden, damit neue Normen und Designvorgaben erfüllt werden, die mit einer Verbesserung der Ressourceneffizienz und Wiederverwertbarkeit einhergehen.

Eine Verringerung der steuerbedingten Befolgungskosten würde das Geschäftsumfeld, insbesondere für kleine Unternehmen, verbessern. Aufgrund ihrer begrenzten Ressourcen und Erfahrungen ist die Belastung kleiner und neu gegründeter Unternehmen durch hohe Befolgungskosten aufgrund eines komplexen Steuerrechts und schwerfälliger Steuererklärungsverfahren stärker, als dies bei größeren Unternehmen der Fall ist. Aus diesem Grunde sollten die Mitgliedstaaten ebenfalls die Umsatzsteueranmeldung vereinfachen und durch eine zentrale elektronische Anmeldestelle den grenzüberschreitenden digitalen Handel für kleine Unternehmen erleichtern.

Viele neue Konzepte für erfolgreiche Unternehmen kommen aus dem Bereich Wissenschaft und Forschung. Trotzdem kann noch mehr getan werden, damit die Forschungsergebnisse stärker von Unternehmen genutzt werden. Aus diesem Grunde sollten die Unternehmen mehr Informationen über die Ergebnisse von Projekten erhalten, die innerhalb der Rahmenprogramme für Forschung und Entwicklung finanziert werden.

Neu gegründete Unternehmen werden häufig Opfer irreführender Vermarktungspraktiken. Diese reichen von falschen oder irreführenden Informationen bezüglich angebotener Dienstleistungen bis hin zur Zusendung von als Rechnung getarnten Angeboten oder von irreführenden Formularen, verbunden mit der Aufforderung zur Aktualisierung von Unternehmensverzeichnissen. Die Kommission veröffentlichte ein Strategiepapier[36] mit einer detaillierten Liste künftiger Maßnahmen im Hinblick auf den Schutz von Unternehmen und plant ferner, im Laufe des Jahres 2013 einen Vorschlag für einen Rechtsakt vorzulegen.

Durch die Beseitigung von Hindernissen für den Binnenmarkt und die Schaffung gleicher Wettbewerbsbedingungen werden die kleinen Unternehmen bei grenzübergreifenden Tätigkeiten unterstützt. Dies umfasst die Beseitigung der Doppelbesteuerung und der Ungleichgewichte bei der Besteuerung sowie anderer steuerlicher Maßnahmen, die die grenzüberschreitende Tätigkeit im Binnenmarkt sowie die Auslandsinvestitionen in der EU behindern.

Darüber hinaus stellen die beträchtlichen Unterschiede zwischen den rechtlichen Rahmen für die soziale Sicherheit der Selbstständigen einerseits und der Arbeitnehmer andererseits in den meisten Ländern der EU eine zusätzliche Barriere für die Unternehmer dar. Unterstützung für neu gegründete Unternehmen ist besonders wichtig für die Übergänge von der Erwerbslosigkeit zu einer selbstständigen Tätigkeit. Hier können Programme hilfreich sein, die es den auf Sozialleistungen (z. B. Arbeitslosenhilfe) angewiesenen Personen erleichtern, ihr eigenes Unternehmen zu gründen und wirtschaftlich unabhängig zu werden (Überbrückungshilfe). Daher könnten die Mitgliedstaaten die Möglichkeit prüfen, dass Selbstständige soziale Leistungen erhalten (z. B. Krankengeld, Altersversorgung, Invaliditätsrente, Arbeitslosenunterstützung im Falle einer Unternehmensschließung/einer Insolvenz usw.), die mit den Leistungen für Arbeitnehmer vergleichbar sind, ohne dass die Letzteren gekürzt werden.

Für eine erfolgreiche Tätigkeit benötigen Unternehmer und KMU spezifisches Fachwissen, mit dessen Hilfe sie Wettbewerbsvorteile entwickeln sowie von den globalen Wertketten und der gemeinsamen Verwaltung der Humanressourcen profitieren können. Cluster, Unternehmensnetze und andere Arten von Unternehmenszusammenschlüssen können ein solches unternehmensfreundliches Umfeld schaffen, denn sie bringen die relevanten Akteure aus den Bereichen Wirtschaft, Bildung, Forschung und dem öffentlichen Sektor zusammen[37]. Unter den KMU weisen einige Unternehmen, wie z. B. Sozialunternehmen, häufig spezifische Geschäftsmodelle auf, die spezielle Förderprogramme erfordern. Zusammenschlüsse von KMU zu Gruppen könnten zu einem Anstieg der Wettbewerbsfähigkeit führen.[38] Die Mitgliedstaaten könnten daher in Erwägung ziehen, ihre Steuersysteme im Hinblick auf die Ausweitung der Anzahl solcher KMU-Gruppen zu verbessern.

Darüber hinaus können Unternehmer in großem Umfang vom Binnenmarkt profitieren. Gegenwärtig wird jedoch das reibungslose Funktionieren des Binnenmarktes immer noch durch einige Hindernisse erschwert. Am 3. Oktober 2012 veröffentlichte die Europäische Kommission die Binnenmarktakte II[39], die auf die Beseitigung gegenwärtig vorhandener Barrieren abzielt. Durch eine wirksame Umsetzung dieser Maßnahmen kann das Unternehmertum in Europa in Bereichen wie grenzüberschreitende Dienstleistungen, Anerkennung von Abschlüssen und Qualifikationen und Niederlassungsfreiheit gefördert werden.

Darüber hinaus sollte der Austausch mit sachkundigen Unternehmern innerhalb der EU gefördert werden; ein gutes Beispiel bildet das Programm „Erasmus: Junge Unternehmer“ der Kommission.

Die Kommission wird

· bewährte Verfahren der Mitgliedstaaten ermitteln und bewerben im Hinblick auf die Schaffung eines unternehmerfreundlicheren steuerlichen Umfelds;

· die Zusammenarbeit zwischen Clustern und Unternehmensnetzen fördern;

· die Vernetzung und den Austausch bewährter Verfahren zwischen Einrichtungen fördern, die Programme zur Ressourceneffizienz für KMU durchführen;

· die Partnerschaft zwischen dem Enterprise Europe Network und den Host-Einrichtungen, den zentralen Anlaufstellen und allen KMU-Fördereinrichtungen verstärken im Hinblick auf folgende Ziele: (i) umfassende Verbreitung von Informationen über EU-Initiativen, Finanzierungsquellen und Innovationsförderung, (ii) Ermutigung der Mitgliedstaaten zur Intensivierung der Maßnahmen, um die Investitionsbereitschaft von Unternehmern und KMU zu erhöhen, und (iii) Bereitstellung einer wirksamen Unterstützung für Unternehmen, damit diese die Vorteile des Binnenmarktes in vollem Umfang ausschöpfen und leichter Zugang zu Drittmärkten finden können;

· die Regelungen zum Verbot bestimmter irreführender Vermarktungspraktiken[40] überarbeiten mit dem Ziel, sie wirksamer zu gestalten und Durchsetzungsmaßnahmen gegen solche Praktiken in grenzüberschreitenden Fällen zu verstärken;

· das Potenzial des digitalen Binnenmarkts für die KMU in vollem Umfang ausschöpfen, indem die vorhandenen Barrieren für die grenzüberschreitende Online-Geschäftsabwicklung beseitigt werden;[41]

· die Entwicklung des Programms „Erasmus: Junge Unternehmer“ fortsetzen, um den steigenden Bewerberzahlen neuer Unternehmer aus dem gesamten Binnenmarkt gerecht zu werden[42];

· den Austausch von jungen Unternehmern zwischen der EU und Drittstaaten fördern;

· die Mitgliedstaaten bei der Entwicklung integrierter Förderprogramme unterstützen. Dies soll im Rahmen von Kompetenzbildungsseminaren erfolgen, die über die technische Unterstützung im Rahmen des Europäischen Sozialfonds finanziert werden. Dabei sollen relevante Interessenträger, darunter Bildungs- und Ausbildungsträger, einbezogen werden, um integrierte Strategien zu entwickeln und spezifische Maßnahmen, insbesondere für Jungunternehmer, festzulegen;

· die Entwicklung des Portals „Ihr Europa – Unternehmen“ fortsetzen, über das Informationen der Kommission und der Mitgliedstaaten über den Binnenmarkt bereitgestellt werden.

Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert,

· die nationalen Steuerverwaltungsrahmen stärker an die Anforderungen von Unternehmen in der Gründungsphase anzupassen und die steuerbedingten Befolgungskosten zu reduzieren, indem die Steuererklärung und -entrichtung durch die ausgeweitete Nutzung elektronischer Instrumente vereinfacht werden – dies umfasst auch eine beschleunigte, vollständige Umsetzung des digitalen Binnenmarktes;

· die steuerrechtliche Koordination zu fördern, damit gewährleistet wird, dass Inkonsistenzen bei der Steuerbehandlung nicht zu Doppelbesteuerung oder sonstigen schädlichen Steuerpraktiken führen, die Hindernisse für den Binnenmarkt darstellen, indem sie grenzüberschreitende Geschäftsvorgänge und Risikokapitalinvestitionen behindern;

· die Körperschaftsteuerregelungen erneut zu überprüfen im Hinblick auf eine mögliche Ausweitung der Verlängerung der Frist, in der Verluste und Abzüge im Rahmen der Körperschaftssteuer geltend gemacht werden können;

· ab 2013 die Einführung einer Option in Erwägung zu ziehen, die Mehrwertsteuer für kleine Unternehmen auf der Grundlage der Istversteuerungsregelung abzurechnen;

· die erforderlichen Maßnahmen für die Förderung der Vermarktung von Innovations‑, Forschungs‑ und Entwicklungsprojekten einzuleiten, wobei die besonderen Herausforderungen für neu gegründete Unternehmen berücksichtigt werden;

· für Eigentümer neu gegründeter Unternehmen die Option in Erwägung zu ziehen, für einen begrenzten Zeitraum, unter Berücksichtigung der spezifischen Situation des Unternehmens und bei geeigneter Begründung eventuelle Anpassungen der Zahlungspläne für Sozialabgaben zu beantragen;

· die kürzlich eingeführten Förderungsoptionen für Unternehmensgründungen im Rahmen des ELER in vollem Umfang zu nutzen und umfassende Programme für einen Austausch von Unternehmern und Betriebsbesichtigungen zu entwickeln sowie darüber hinaus Cluster, Unternehmensnetzwerke und Kooperationsmaßnahmen in den Bereichen Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Lebensmittelverarbeitung sowie bei nicht landwirtschaftlichen Betrieben im ländlichen Raum zu fördern.

3.3.        Erschließung neuer Geschäftspotenziale im digitalen Zeitalter

Durch eine bessere Nutzung der Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) können neu gegründete Unternehmen ihre Geschäftschancen wesentlich verbessern. IKT ist die Hauptwachstumsquelle der einzelstaatlichen Volkswirtschaften und das KMU-Wachstum wird durch die Nutzung der IKT um das Zwei- bis Dreifache beschleunigt. Wie in der Mitteilung der Kommission zur Industriepolitik[43] formuliert, „müssen die Unternehmer das volle Potenzial des digitalen Binnenmarktes der EU nutzen, der Schätzungen zufolge bis 2016 um 10 % jährlich wächst“.

Auf der Grundlage der Leitinitiativen Digitale Agenda und Industriepolitik wird die Kommission die Unternehmer und KMU dabei unterstützen, das Potenzial der IKT in vollem Umfang auszuschöpfen, was sowohl das Angebot an neuen digitalen Produkten und Dienstleistungen als auch die Nachfrage nach diesen Technologien und ihre intelligente Nutzung anbelangt.

Auf der Angebotsseite bilden die Web-Unternehmer eine besondere Kategorie von Unternehmern, die neue digitale Dienstleistungen und Produkte schaffen, die das Internet als eine unverzichtbare Komponente nutzen. Neu gegründete Web-Unternehmen weisen in der Regel raschere Zyklen von Wachstum und Scheitern auf, die exponenziell verlaufen, und insofern höhere Gewinne, aber auch höhere Risiken bedeuten. Sie sind in einem komplexen, schnelllebigen Umfeld tätig, das von Netzwerkbildung und Experimentierfreude geprägt ist. Web-Startups können mit vergleichsweise geringem Kapitaleinsatz gegründet werden und die Hürden für den Marktzugang sind niedrig, daher stellen sie eine attraktive Alternative für den Start einer unternehmerischen Karriere dar. Aus diesem Grunde benötigen Web-Unternehmer spezifische Fördermaßnahmen, mit deren Hilfe das Umfeld für die Neugründung von Web-Unternehmen strukturell gestärkt wird.

Auf der Nachfrageseite sind Investitionen in digitale Technologien nicht länger bloß optional: im Gegenteil können Unternehmen heute nur dann wettbewerbsfähig sein, wenn sie sich in die digitale Welt vorwagen. Dies bringt sowohl Chancen als auch Herausforderungen mit sich, insbesondere für die KMU, da diese häufig nicht so gut dafür gerüstet sind, mit der fortschreitenden Komplexität neuer Geschäftsmodelle Schritt zu halten.

Digitalunternehmer sind Unternehmer, die von digitalen Produkten und Dienstleistungen, darunter auch vom Cloud Computing, vollen Gebrauch machen, um ihre Geschäftsmodelle neu auszurichten und ihre Wettbewerbsfähigkeit zu steigern.[44] Mit den EU-Initiativen „Intelligenter Einsatz von Informationstechnologien und die Anbindung der KMU an die globalen industriellen Wertschöpfungsketten” und „e-Skills“ (IKT-Kompetenz) wird der Einsatz digitaler Technologien gefördert und die KMU werden an die digitale Welt angebunden.

Das Potenzial des elektronischen Geschäftsverkehrs (E-Commerce) als eine der Chancen des digitalen Binnenmarktes für Unternehmer wird nicht in vollem Umfang ausgeschöpft. Durch eine Reihe spezifischer Maßnahmen soll das Vertrauen in den Online-Handel gestärkt werden.[45]

Die Kommission wird

· den Aufbau eines Informationsangebots zu wichtigen Trends und innovativen Geschäftsmodellen im digitalen Sektor fördern, indem in Zusammenarbeit mit den wichtigsten Interessenträgern ein Online-Marktüberwachungsmechanismus und ein Barometer eingerichtet werden, womit der Dialog erleichtert und eine gemeinsame Maßnahmenagenda festgelegt wird;

· die KMU mit einer europaweiten Informationskampagne für die Vorteile der Nutzung von IKT sensibilisieren. Durch die Kampagne sollen unternehmerische Erfolgsgeschichten in Europa sowie gesamteuropäische Wettbewerbe und Preisausschreibungen bekannt gemacht werden, um die Unternehmer auf das im Wandel begriffene Geschäftsumfeld und auf die neuen Geschäftsmöglichkeiten aufmerksam zu machen;

· die Vernetzung zur Stimulierung und Unterstützung neuer Geschäftsideen mit folgenden Maßnahmen fördern: Schaffung eines Netzes europäischer Mentoren für Schulung, Beratung und praktisches Training zum Thema Geschäftsführung im digitalen Zeitalter und Veranstaltungen für die Suche geeigneter Partner für neue Unternehmenspartnerschaften.

· Spezifische Programme für Web-Unternehmer auflegen: i) eine Partnerschaft für europäische Start-up-Unternehmen zur Förderung des Austauschs von Fachwissen, Mentoring-Kapazitäten, Technologien und Dienstleistungen, ii) ein Klub marktführender Web-Unternehmer, in dem Web-Unternehmer von internationalem Format zusammenkommen und der zur Förderung einer Web-Unternehmerkultur in Europa beiträgt; iii) ein europäisches Netz für Business Accelerators; iv) Zusammenarbeit mit europäischen Investoren, um den Fluss von Risikokapital und Gruppenfinanzierungen in Web-Start-ups zu verstärken und v) die Entwicklung eines umfangreichen Angebots offener Online-Kurse[46] zur Förderung von Talent im Web und zum Aufbau von Mentoring- und Kompetenzentwicklungsplattformen.

· Kompetenzen und Fähigkeiten entwickeln durch Verstärkung der Maßnahmen im Bereich IKT-Kompetenzen, um die für neue technologische Herausforderungen und neue Märkte erforderlichen IKT-Führungs-, Management- und unternehmerische Kompetenzen sowie die erforderlichen wissenschaftlichen und kreativen Fähigkeiten zu entwickeln.

Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert,

· auf nationaler oder regionaler Ebene die Unterstützung für die Neugründung von Digital- und Web-Unternehmen zu verstärken und alternative Finanzierung für Start-up-Technologieunternehmen in der Gründungsphase zu fördern, beispielsweise Programme für IKT-Innovationsgutscheine;

· den Unternehmerzugang zu den im Rahmen öffentlicher oder industriegeförderter Programme erfassten offenen Daten und Massendaten, z. B. dem Europeana-Datensatz zu Kultur[47], zu fördern;

· die fähigsten Unternehmer zu fördern, z. B. indem die leistungsfähigsten Hochschulabsolventen dazu ermutigt werden, eine Karriere in neu gegründeten Unternehmen zu starten;

· die rasche Annahme der laufenden politischen Initiativen zu unterstützen, darunter die Datenschutzreform und den Vorschlag für ein Gemeinsames Europäisches Kaufrecht, womit das Vertrauen in den Einsatz des Cloud Computing in der EU gestärkt wird;

· den optimalen Einsatz europäischer Fonds für das Web- und Digitalunternehmertum im Einklang mit den jeweiligen Regeln und Prioritäten zu gewährleisten.

3.4.        Vereinfachte Unternehmensübertragungen

Jedes Jahr finden in ganz Europa Unternehmensübertragungen von etwa 450 000 Unternehmen mit circa 2 Millionen Beschäftigten statt. Doch kann eine Übertragung mit so vielen Schwierigkeiten verbunden sein, dass nach Schätzungen jedes Jahr bis zu 150 000 Unternehmen schließen müssen und dadurch etwa 600 000 Arbeitsplätze verloren gehen.[48] Die wesentlichen Faktoren sind dabei die administrative oder steuerrechtliche Belastung, die fehlende Sensibilität für die erforderliche Vorbereitung sowie das Fehlen von transparenten Märkten für solche Vorgänge und schließlich die langen Fristen für die Abwicklung der Formalitäten. Zusätzliche Anfälligkeitsfaktoren sind die Rechtsform des Unternehmens (Einzelunternehmen) sowie das Unternehmensalter (dies gilt insbesondere für Unternehmen, die nicht länger als drei Jahre bestehen). Aus diesem Grunde sind es die kleinsten Unternehmen, bei denen Unternehmensübertragungen am häufigsten scheitern.

Da diese bestehenden Unternehmen mit ihren fest etablierten Produkten, Absatzmärkten und Kunden fortgeführt werden können, sind ihre Überlebenschancen höher als diejenigen neu gegründeter Unternehmen. Potenzielle Unternehmer sollten sich darüber im Klaren sein, dass der Erwerb eines bestehenden Unternehmens eine attraktive Alternative zu der Gründung eines neuen Unternehmens darstellen kann. Die Modalitäten der Übertragung sollten daher sowohl für die Unternehmer, die den Wunsch haben, ihr Unternehmen zu übertragen, als auch für die potenziellen Käufer einfacher gestaltet werden.

Die Übertragung eines Unternehmens von einer Generation auf die nächste ist das typische Merkmal eines Familienunternehmens und stellt die größtmögliche Herausforderung für ein solches Unternehmen dar. Die Übertragung eines Familienunternehmens muss als eine Übertragung eines Eigentums betrachtet werden, das kein liquides Vermögen ist, sondern innerhalb der Familie über Generationen hinweg aufgebaut wurde und Werte, Traditionen und Fachwissen umfasst. Der Umfang der verschiedenen Ansätze zu Erbschafts- und Nachlasssteuern in der EU macht deutlich, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Übertragung von Familienunternehmen immer noch verbessert werden können.

Der Aspekt der Unternehmensübertragung wurde konkret im Rahmen des Small Business Act (SBA)[49] und der Überprüfung des SBA für Europa im Jahr 2011[50] sowie in der Mitteilung der Kommission aus dem Jahr 2006 „Umsetzung des Lissabon-Programms der Gemeinschaft für Wachstum und Beschäftigung: Unternehmensübertragung – Kontinuität durch Neuanfang“[51] thematisiert.

Auch wenn in einigen Ländern Europas bereits Fortschritte zu vermelden sind und ein für Unternehmensübertragungen günstigeres Regulierungsumfeld entwickelt wurde, so besteht sogar in diesen Ländern immer noch eine mangelnde Sensibilisierung innerhalb der Unternehmerkreise und der Interessenträger (Berufsverbände, Anwaltskanzleien und Unternehmensberatungsfirmen) für die Möglichkeiten von Übertragungen und die erforderlichen Vorbereitungen.

Da die Hindernisse für erfolgreiche Unternehmensübertragungen meistens auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene zu finden sind, lohnt es sich sicherlich die unterschiedlichen Ansätze in Europa im Hinblick auf den Austausch bewährter Verfahren und die Einleitung von Maßnahmen zu vergleichen. Dies gilt insbesondere für eine Sensibilisierung für das Thema Unternehmensübertragung, besondere Finanzierungsinstrumente für Übertragungen, die Rechtsformumwandlung (insbesondere die Möglichkeit, Aktiengesellschaften für einen einfacheren Unternehmensverkauf zu gründen) sowie für transparente Märkte für Unternehmensübertragungen.[52]

Die Kommission wird

· Leitlinien zu den wirkungsvollsten Programmen und besten Verfahren zur Vereinfachung der Unternehmensübertragung entwickeln, einschließlich Maßnahmen zum Ausbau und zur Erweiterung der Unternehmensmärkte, Inventarisierung der bereits bestehenden Programme in Europa und Vorschlag der notwendigen Maßnahmen zur Beseitigung etwaiger Hürden bei der länderübergreifenden Unternehmensübertragung. Hierzu bildet die Kommission eine Arbeitsgruppe aus Sachverständigen der Mitgliedsstaaten, die sich 2013 mit der Bestandaufnahme und Analyse der Ursachen für verbleibende Hürden in diesem Bereich auseinandersetzen, und Empfehlungen und unterstützende Maßnahmen zu deren Abbau vorlegen werden.

Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert,

· die rechtlichen, administrativen und steuerrechtlichen Bestimmungen für die Übertragung von Unternehmen zu verbessern. Dabei sollten die Mitteilung der Kommission aus dem Jahr 2006 über die Unternehmensübertragung und die Mitteilung der Kommission aus dem Jahr 2011 über den Abbau grenzübergreifender Erbschaftssteuerhindernisse in der EU[53] berücksichtigt werden;

· die vorhandenen europäischen Fonds im Einklang mit den anwendbaren Regeln und Prioritäten zur Förderung von Übertragungen kleiner und mittlerer Unternehmen an Unternehmer einzusetzen, die bereit sind, das Unternehmen weiterzuführen;

· die Informations- und Beratungsdienste für Unternehmensübertragungen sowie die Datenerhebung und das Monitoring in diesem Bereich zu verbessern;

· Plattformen und Märkte für Unternehmensübertragungen wirksam zu bewerben und Kampagnen zur Sensibilisierung der potenziellen Verkäufer und Käufer von lebensfähigen Unternehmen einzuleiten;

· eine Überprüfung der Steuerbestimmungen hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die Liquidität kleiner und mittlerer Familienunternehmen bei Übertragungen in Betracht zu ziehen, wobei die Umsätze nicht negativ beeinflusst werden sollen.

3.5.        Vom Scheitern zum Erfolg: eine zweite Chance für redlich insolvente Unternehmer

Das Scheitern von Unternehmen ist, wie deren Gründung, Bestandteil eines dynamischen, gesunden Marktes. Die Erfahrungen zeigen, dass die große Mehrheit (96 %) von Insolvenzen aufgrund einer Anhäufung von verspäteten Zahlungen und anderer objektiver Probleme erfolgt. Mit anderen Worten handelt es sich dabei um ein redliches Scheitern, ohne betrügerische Handlung der Unternehmer.[54] Trotzdem werden die Unternehmer im Rahmen vieler Insolvenzgesetze so behandelt, als ob sie betrügerisch gehandelt hätten, und sie müssen eine Reihe komplexer Verfahren durchlaufen, bevor sie entschuldet werden. In einigen Mitgliedstaaten können solche Verfahren so langwierig sein, dass sich die Unternehmer danach keine weitere unternehmerische Tätigkeit zutrauen[55]. In manchen Fällen wird es den Unternehmern für einen beinahe oder tatsächlich lebenslangen Zeitraum rechtlich untersagt, ein neues Unternehmen zu gründen.

Auch nach der Entschuldung werden ehemals insolvente Unternehmer häufig stigmatisiert und haben Schwierigkeiten dabei, neue Unternehmen zu finanzieren. Folglich werfen viele potenzielle Unternehmer einfach das Handtuch und geben den Gedanken an eine erneute Unternehmensgründung auf.

Untersuchungen zeigen jedoch, dass Unternehmer im zweiten Anlauf meistens erfolgreicher sind und ihre Gründungen länger überleben als der Durchschnitt der Neugründungen; sie wachsen schneller und beschäftigen auch mehr Mitarbeiter[56]. Deshalb sollte ein Scheitern keine „lebenslange Strafe“ bedeuten und nicht jede weitere unternehmerische Tätigkeit zunichte machen, sondern als Chance gesehen werden, um dazuzulernen und es besser zu machen – ein Aspekt, den wir heute bereits als Grundlage jeden Fortschritts in der wissenschaftlichen Forschung zweifelsfrei anerkennen. Folglich sollten alle Maßnahmen zur Förderung einer neuen Generation von Unternehmern die Ermutigung enthalten, dass ihnen nach einem Scheitern des ersten Flugversuchs eine erneute Starterlaubnis nicht für immer verweigert wird. Insofern müssen die Insolvenzgesetze rasche und wirksame Methoden für die Anmeldung und Eintreibung von Forderungen für die Gläubigerunternehmen ermöglichen, und gleichzeitig sollten schnellere und kostengünstigere Verfahren für die Abwicklung von Unternehmen und die Entschuldung bei Insolvenzen geschaffen werden.

Im Dezember vergangenen Jahres nahm die Kommission eine Mitteilung zu einer neuen Herangehensweise an unternehmerisches Scheitern und Insolvenzfälle in der EU[57] zur Schaffung eines unternehmensfreundlicheren Umfelds durch effizientere einzelstaatliche Insolvenzvorschriften an, auch in Bezug auf Länge und Kosten des Entschuldungsverfahrens. Als ersten Schritt nahm die Kommission gleichzeitig einen Vorschlag für die Überarbeitung der Verordnung über Insolvenzverfahren[58] an, mit dem die länderübergreifende Anerkennung von Sanierungsentscheidungen sichergestellt und die Anmeldung von Forderungen in anderen Mitgliedstaaten erleichtert wird.

Die Kommission wird

· Eine öffentliche Konsultation einleiten, um Stellungnahmen der Interessenträger hinsichtlich der in der Mitteilung zu einer neuen europäischen Herangehensweise an unternehmerisches Scheitern und Insolvenzfälle thematisierten Fragen einzuholen, darunter auch zum Thema einer zweiten Chance für redlich insolvente Unternehmer sowie zur Kürzung und Angleichung der Entschuldungsfrist.

Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert,

· bis 2013 die Tilgungs- und Entschuldungsfrist für ehrliche Unternehmer nach Möglichkeit auf drei Jahre nach einer Insolvenz zu begrenzen[59];

· Unterstützungsdienste für frühe Umstrukturierungen, Beratung zur Vermeidung von Insolvenzen und Unterstützung der KMU bei der Umstrukturierung und Neugründung von Unternehmen zur Verfügung zu stellen;

· insolventen Unternehmern Beratungsdienste für die Schuldenverwaltung und für eine erleichterte wirtschaftliche und soziale Integration zur Verfügung zu stellen und Mentoring-, Schulungs- und Netzwerkbildungs-Programme für Unternehmer zu entwickeln, die eine zweite Chance wahrnehmen möchten.

3.6.        Verwaltungsaufwand: klarere und einfachere Vorschriften

Unternehmer sollten die „Durchschnittskunden“ sein, auf die Verwaltungen ihre verfahrensrechtlichen Anforderungen zuschneiden; gleichwohl halten es fast drei Viertel der Europäer für zu schwierig, selbst ein Unternehmen zu gründen, weil die damit verbundenen Verwaltungsangelegenheiten so kompliziert sind[60]. Noch mehr Befragte kritisierten den erheblichen Verwaltungsaufwand für den Betrieb eines Unternehmens. Die Kommission ist sich dieser Problematik bewusst und verpflichtete sich 2007 zu einem Aktionsprogramm, mit dem bürokratische Hindernisse, die sich aus EU-Rechtsvorschriften ergeben, vor Ablauf des Jahres 2012 um 25 % abgebaut werden sollten.[61] Im November 2011 verabschiedete die Kommission ihren Bericht „Verringerung der Verwaltungslasten für KMU – Anpassung der EU-Rechtsvorschriften an die Bedürfnisse von Kleinstunternehmen“[62]; darin wurde über die Belastung durch die Berichterstattung an die Behörden hinaus das Spektrum der fraglichen Bereiche auf den gesamten Verwaltungsaufwand ausgedehnt und für jede neue administrative Bürde das Prinzip der umgekehrten Beweislast eingeführt. Außerdem verpflichtete sich die Kommission in dem Bericht, kleine Unternehmen verstärkt zu konsultieren und einen jährlich aktualisierten Anzeiger der Fortschritte bei der Umsetzung in den Mitgliedstaaten einzurichten.

Die Kommission hat Vorschläge präsentiert, die über das Ziel des Bürokratieabbaus um 25 % hinausgehen. Der EU-Gesetzgeber verabschiedete Maßnahmen, die für die Unternehmen Einsparungen von jährlich 30,8 Mrd. EUR bedeuten. Dies stellt 25 % des Verwaltungsaufwands dar, der auf 123,8 Mrd. EUR geschätzt wurde. Ein weiterer Abbau der Verwaltungslasten um 5,5 % ließe sich erreichen, wenn die zusätzlichen Vorschläge der Kommission vom Europäischen Parlament und vom Rat angenommen würden.

Erhebliche Einsparungen wurden in den Bereichen Steuerrecht (Übergang von der Rechnungsstellung auf Papier zur elektronischen Fakturierung) und Gesellschaftsrecht (Ausnahmen für Kleinstunternehmen im Hinblick auf einige Bestimmungen zu Finanzberichtspflichten) erzielt. So wurde beispielsweise mit der Rechnungsstellungsrichtlinie[63] die Gleichstellung beleghafter und elektronischer Rechnungen eingeführt, und die Mitgliedstaaten dürfen für die elektronische Fakturierung keine bestimmte Technologie mehr vorschreiben[64]. Auch bei der Modernisierung des Zollrechts wurden Fortschritte erzielt, indem die statistischen Meldepflichten für KMU verringert wurden; dies gilt für ein breites Spektrum von Bereichen über alle Mitgliedstaaten hinweg.[65]

Die Verringerung unnötigen oder übermäßigen Verwaltungsaufwands steht auf der politischen Tagesordnung der Kommission nach wie vor ganz oben. Dementsprechend wurde neben Konferenzen in den Mitgliedstaaten am 1. Oktober 2012 eine öffentliche Konsultation zur Ermittlung der zehn EU-Rechtsakte, die den höchsten Aufwand verursachen, eingeleitet[66]. Das Ergebnis der Konsultation wird zusammen mit einer eingehenderen Analyse in die Bewertung der Notwendigkeit einer Überprüfung der EU-Rechtsvorschriften in bestimmten Bereichen einfließen.

Die Regulierungsvorschriften für Unternehmen sollten klar und einfach sein. Abgesehen vom Schutz der öffentlichen Gesundheit und Sicherheit, der Umwelt sowie der Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz gewährleisten klare Regulierungsrahmen gleiche Ausgangsbedingungen, einen fairen und freien Wettbewerb, Sicherheit für Unternehmen und die Vorhersehbarkeit des Marktes. Eine intelligente Regulierung kann auch Innovation vorantreiben und europäische Unternehmen bei Schlüsseltechnologien und wichtigen Dienstleistungen in eine führende Position bringen. Mehrfache oder nicht koordinierte Genehmigungen sollten jedoch abgeschafft werden. In ähnlicher Weise sollten aufwendige Formalitäten wie die Anforderung eines Echtheitsnachweises öffentlicher Urkunden (z. B. für Unterlagen der Unternehmen) im Hinblick auf Geschäftstätigkeiten innerhalb des Binnenmarkts aufgehoben werden.

Bürokratische Hindernisse sollten wo irgend möglich für alle Unternehmen abgeschafft oder reduziert werden, insbesondere für Kleinstunternehmen einschließlich der Selbständigen und der freien Berufe, die aufgrund ihrer geringeren Größe und begrenzten Personalressourcen und Finanzmittel außerordentlich anfällig sind. Gleichzeitig sollten noch bestehende unangemessene und ungerechtfertigte Behinderungen des Zugangs zu den freien Berufen beseitigt werden.

Im Bereich der öffentlichen Auftragsvergabe werden KMU und grenzüberschreitende Bieter durch administrative Erfordernisse (z. B. die Vorlage beweiskräftiger Dokumente), Probleme bei der Informationsbeschaffung und gelegentlich durch unverhältnismäßige Anforderungen der Vergabebehörden behindert. Seit 2002 hat sich der Anteil der KMU, denen öffentliche Aufträge zugeschlagen werden, nicht wesentlich verändert. Der Faktor, der die KMU-Beteiligung an öffentlichen Beschaffungsaufträgen am meisten beeinträchtigt, ist der Auftragsumfang - KMU verfügen nicht über die Kapazitäten, um bei großen öffentlichen Aufträgen mitzubieten oder die entsprechenden Anforderungen zu erfüllen; im Allgemeinen scheint ein Auftragsvolumen von mehr als 300 000 EUR ihre Kapazitäten zu übersteigen. Durch eine Unterteilung von Aufträgen, deren Gesamtwert bestimmte Schwellenwerte übersteigt, in Lose würde sich die Zahl der für KMU zugänglichen Aufträge erhöhen.

Darüber hinaus empfiehlt die Kommission den Mitgliedstaaten, die Arbeitsmärkte durch eine Vereinfachung des Arbeitsrechts und die Entwicklung flexibler Arbeitsregelungen einschließlich Kurzarbeitsregelungen weiter zu modernisieren.[67]

Ferner sollten die Unternehmer auf Beratung und Unterstützung durch Fachkräfte zurückgreifen können, sobald sie sich mit einer fehlerhaften Anwendung von Rechtsvorschriften zum Binnenmarkt konfrontiert sehen; auf diesem Gebiet ist seit zehn Jahren das SOLVIT-Problemlösungsnetz der Kommission aktiv.

Die Unternehmer sollten auch auf eine einzige zentrale Anlaufstelle zählen können, die ihnen umfassende Informationen über Genehmigungen, Verwaltungsverfahren, Finanzierungen und öffentliche Unterstützung bietet. Zentrale Anlaufstellen für Unternehmer wie „Barcelonactiva“, der Gewinner des Europäischen Unternehmensförderpreises 2011, sollten Schule machen. Des Weiteren hat die Kommission vor kurzem ein neues Portal namens „Ihr Europa“ eröffnet, das eine zentrale Anlaufstelle für Finanzierungsinstrumente der EU bietet[68]. Den Unternehmen sollten weitere Verwaltungsverfahren online zugänglich gemacht werden, und zwar auch grenzüberschreitend. Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, ihr Konzept der einheitlichen Ansprechpartner im Sinne der Dienstleistungsrichtlinie auf weitere Verfahren auszudehnen und dabei den gesamten Lebenszyklus von Unternehmen mehrsprachig und benutzerfreundlicher abzudecken.

Die Kommission wird

· die Verringerung des Verwaltungsaufwands bei von der EU vorgeschlagenen Rechtsakten, insbesondere in den Bereichen, in denen diese Belastung am höchsten ausfällt, energisch fortführen;

· konkretere Angaben vorlegen, wie die Kommission EU-Regelungen überprüfen und überarbeiten will, um die vermeidbaren und übermäßigen Belastung in den ermittelten „zehn den höchsten Aufwand verursachenden“ Bereichen zu senken. Auch in anderen Bereichen werden Gesetzgebungsinitiativen zum Bürokratieabbau vorgeschlagen werden, z. B. die Förderung der elektronischen Fakturierung im öffentlichen Beschaffungswesen und die Erleichterung der Geschäftstätigkeit durch eine Standard-MwSt.-Erklärung;[69]

· Rechtsakte vorlegen, durch die aufwendige Echtheitsprüfungen öffentlicher Dokumente abgeschafft werden, die KMU für eine grenzüberschreitende Geschäftstätigkeit innerhalb des Binnenmarkts vorlegen müssen;

· eine Arbeitsgruppe zur Bewertung der besonderen Bedürfnisse der Unternehmer in freien Berufen im Zusammenhang mit Fragen wie Vereinfachung, Internationalisierung oder Zugang zu Finanzierungen einrichten;

· Fortschritte im Hinblick auf die einheitlichen Ansprechpartner im Sinne der Dienstleistungsrichtlinie überwachen und die Mitgliedstaaten dazu anhalten, einen stärker unternehmensorientierten Ansatz zu verfolgen;

· Maßnahmen ergreifen, damit mehr Unternehmen Unterstützung durch SOLVIT finden, wenn ihre Rechte im Binnenmarkt von öffentlichen Behörden missachtet werden. Das Enterprise Europe Network sollte Unternehmen unterstützen, damit diese effektiv auf SOLVIT zugreifen und das Problemlösungsnetz für sich einsetzen können. Überprüfung aller auf EU-Ebene für Unternehmer bestehenden Ressourcen, damit deren Klarheit und Zugänglichkeit gewährleistet ist und Doppelarbeit und die Weitergabe veralteter Informationen vermieden werden.

Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert,

· die für Lizenzerteilung und andere für eine Unternehmensgründung erforderlichen Genehmigungen nötige Zeit bis Ende 2015 auf einen Monat zu verringern;[70]

· den „Europäischen Leitfaden für bewährte Verfahren zur Erleichterung des Zugangs kleiner und mittlerer Unternehmen zu öffentlichen Aufträgen“ bis 2013 vollständig umzusetzen;

· die Arbeitsmärkte durch eine Vereinfachung des Arbeitsrechts und die Entwicklung flexibler Arbeitsregelungen einschließlich Kurzarbeitsregelungen weiter zu modernisieren;[71]

· einheitliche Ansprechpartner für weitere Wirtschaftszweige vorzusehen und diese Einrichtungen benutzerfreundlicher zu gestalten;

· „zentrale Anlaufstellen für Unternehmer“ einzurichten, um sämtliche Dienste zur Unternehmensförderung zusammenzubringen – darunter Mentoring, Erleichterung des Zugangs zu konventionellen und nicht konventionellen Finanzierungsformen sowie entsprechende Beratung, Zugang zu Gründerzentren und „Business accelerators“ und Unterstützung der frühzeitigen Internationalisierung junger Unternehmen. Alle einschlägigen Interessenträger sollten beteiligt werden, damit ein partnerschaftlicher Ansatz gewährleistet ist, der auch Aus- und Weiterbildungsanbieter umfasst.

4.           Aktionsschwerpunkt 3 – Rollenvorbilder und Erreichen einzelner Zielgruppen

4.1.        Veränderung der Wahrnehmung: Unternehmer als Rollenvorbilder

Die Zahl der bekannten unternehmerischen Erfolgsgeschichten ist in Europa begrenzt. Dies liegt daran, dass das Unternehmertum nicht als eine bevorzugte Karriere gewürdigt wird. Nur selten wird in Europa das Berufsziel “Unternehmer“ als besonders erstrebenswert eingestuft. Obwohl Unternehmer Arbeitsplätze schaffen und die Wirtschaft vorantreiben, werden ihre Erfolge in den Medien nicht als vorbildlich dargestellt. Junge Leute schätzen eine Unternehmerkarriere daher als weniger attraktiv ein, und die, die vielleicht unternehmerisch tätig werden wollen, werden abgeschreckt.

Ein wichtiger Faktor zur Änderung des Bilds vom Unternehmertum besteht deshalb in einer neuen Wahrnehmung der Unternehmer, die durch anschauliche und positive Vermittlung erreicht wird; im Zentrum sollten dabei die Leistungen von Unternehmern, ihre Bedeutung für die Gesellschaft und die Chancen stehen, die die Gründung oder der Erwerb eines Unternehmens als Karriereziel bietet. Zu diesem Zweck muss das Rollenvorbild Unternehmer mit seiner ganzen Vielfalt an beruflichen Profilen und Erfolgspfaden aufgewertet werden. Klare und überzeugende Informationen zu den Herausforderungen und Vorzügen einer Unternehmerkarriere können negativen Eindrücken entgegenwirken. Eine entsprechend breit angelegte Diskussion in der Öffentlichkeit, vor allem in den Medien, ist somit wesentlich für ein revolutionär neues Bild vom Unternehmertum. Öffentliche und private Einrichtungen sollten aufgefordert werden, die gesellschaftliche und wirtschaftliche Bedeutung des Unternehmers zu betonen, nicht nur als vielversprechende Karriere, sondern auch als eine Angelegenheit von größtem nationalen, europäischen und internationalen Interesse.

Die Kommission wird

· im Rahmen der KMU-Woche einen europaweiten „Tag des europäischen Unternehmertums" für Schülerinnen und Schüler im letzten Schuljahr einführen. An diesem Thementag könnten Begegnungen mit Unternehmern, Fallstudien, Lesungen, Workshops und ein Tag der offenen Tür in Unternehmen angeboten werden.

Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert,

· Aktivitäten zur Förderung des Unternehmertums zu verstärken und bekannte Unternehmerpersönlichkeiten zu nationalen Botschaftern des Unternehmertums ernennen, die dann das „Gesicht des Unternehmertums“ in ihren Ländern darstellen. Sie sollen die Bedeutung des Unternehmertums für die Gesellschaft hervorheben, auf eine Vermittlung unternehmerischer Fähigkeiten und Erfahrungen im Bildungssystem dringen und die unternehmerische Tätigkeit als Karrierechance betonen;

· die Vielzahl der Geschäftsmodelle und Rechtsformen in ihren nationalen oder lokalen Förderprogrammen für Unternehmen stärker zu berücksichtigen und Aus- und Weiterbildung für soziales Unternehmertum zu entwickeln.

4.2.        Neue Horizonte: die Zielgruppen Frauen, ältere Menschen, Migranten, Arbeitslose und junge Leute erreichen

Junge Menschen, Frauen, Menschen mit Behinderungen und/oder Migranten sind in der Unternehmerpopulation, insbesondere unter den Unternehmensgründern, unterrepräsentiert. Europa muss für diese Gruppen den Weg ins Unternehmertum freimachen, Arbeitsplätze für sie schaffen, ihnen in wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Hinsicht auf die Beine helfen und ihr kreatives Potenzial und ihre Innovationskraft zur Entfaltung bringen. Die so eröffneten Entwicklungswege sollten auf die Bedürfnisse und Erwartungen der verschiedenen Gruppen abgestimmt sein und auch den Verhaltensnormen entsprechen, nach denen sich diese Gruppen bei der Erteilung und Einholung von Rat und Informationen richten. Maßnahmen sollten sich auf ein integriertes Förderprogramm stützen, das sowohl dem Humankapital zugutekommt als auch finanzielle Unterstützung bietet. Neben speziellen, auf die spezifischen Bedürfnisse zugeschnittenen Aktivitäten sollten für alle Gruppen alle Programme zur unternehmerischen Bildung eingerichtet werden, die in Partnerschaft mit Aus- und Weiterbildungsanbietern, Jugendorganisationen, klassischen Unternehmensberatern und Finanzinstituten gestaltet und angeboten werden.

4.2.1.     Frauen

Frauen machen 52 % der Bevölkerung in Europa aus, aber nur jeweils ein Drittel der Selbständigen und Unternehmensgründer in der EU sind Frauen.[72] Frauen stellen somit eine umfangreiche Ressource an unternehmerischem Potenzial in Europa dar. Bei der Gründung und dem Betrieb eines Unternehmens stehen Frauen hauptsächlich im Hinblick auf den Zugang zu Finanzierungen, auf Ausbildung, Vernetzung und die Vereinbarkeit von Familien- und Berufsleben größeren Schwierigkeiten gegenüber als Männer.[73]

Potenzielle Unternehmerinnen sollten auf Förderprogramme für Unternehmen und Finanzierungsmöglichkeiten aufmerksam gemacht werden.

2009 richtete die Kommission das Europäische Netzwerk für Botschafterinnen des Unternehmertums ein, das potenziellen Unternehmerinnen inspirierende Rollenvorbilder bieten soll. 2011 folgte das Europäische Mentoring-Netz für Unternehmerinnen; hier stellen sich auf freiwilliger Basis Mentorinnen zur Verfügung, um Frauen bei der Gründung und dem Betrieb neuer Unternehmen zu beraten. 2012 schlug die Kommission vor, das zahlenmäßige Verhältnis zwischen Männern und Frauen in den höchsten Entscheidungsgremien börsennotierter Gesellschaften ausgewogener zu gestalten. Obwohl die Mitgliedschaft in diesen Gremien andere Kenntnisse und Fähigkeiten verlangt als das Unternehmertum, könnte eine größere Anzahl von Frauen in Führungspositionen anderen Frauen allgemein ein Rollenvorbild bieten. Die Präsenz einer größeren Zahl erfolgreich berufstätiger Frauen wird anderen Frauen zeigen, dass sie Erfolgschancen auf dem Arbeitsmarkt haben.

Eine effektive Durchführung der bestehenden Rechtsvorschriften zur Gleichstellung von Frauen und Männern, insbesondere der Richtlinie 2010/41/EU[74], dürfte die unternehmerische Tätigkeit von Frauen weiter vorantreiben.

Die Kommission wird

· eine europaweite Online-Plattform für Mentoring, Beratung, Bildung und berufliches Networking für Unternehmerinnen einrichten, durch die bestehende Netze nationaler Botschafterinnen und Mentorinnen eine Web-Präsenz erhalten, ihr Angebot und ihre Reichweite ausdehnen können und weibliches Unternehmertum durch die Förderung des Austauschs bewährter Verfahren zwischen den Mitgliedstaaten auf nationaler und regionaler Ebene gestärkt wird.

Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert,

· nationale Strategien für weibliches Unternehmertum zu entwerfen und umzusetzen, mit denen der Anteil der von Frauen geführten Unternehmen steigen soll;

· nach Geschlecht aufgeschlüsselte Daten zu erheben und auf nationaler Ebene die Angaben zur Situation der Unternehmerinnen jährlich zu aktualisieren;

· die bestehenden Netze „Botschafterinnen des Unternehmertums“ und „Mentoring-Netz für Unternehmerinnen“ fortzuführen und auszubauen;

· politische Maßnahmen umzusetzen, die es Frauen ermöglichen, Berufs- und Privatleben angemessen zu vereinbaren; dies geschieht durch Einrichtung geeigneter und erschwinglicher Betreuungsstätten für Kinder und ältere pflegebedürftige Personen, insbesondere unter Ausnutzung der Förderungsoptionen im Rahmen des ELER, EFRE und ESF.

4.2.2.     Senioren

Die Altersgruppe der Senioren birgt wertvolles unternehmerisches Potenzial. Von 1990 bis 2010 erhöhte sich der Anteil der Bürger über 50 Jahre in Europa von 32,1 % auf 36,5 %; es wird damit gerechnet, dass das mittlere Alter (Medianwert) der europäischen Bevölkerung über Jahrzehnte hinweg steigt. Jedes Jahr geht eine größere Kohorte gut ausgebildeter Erwachsener mit reicher Erfahrung in den Ruhestand, und bis heute ist die Gesellschaft nicht innovativ genug, um sie zu beschäftigen und von ihrem Wissen und ihren Fähigkeiten zu profitieren. Würde man sie sowohl in die Gründung von Unternehmen als auch in die Unterstützung neuer und bereits tätiger Unternehmer einbinden, würde der Erfahrungsschatz, über den diese Menschen verfügen und der im Ruhestand verloren gehen kann, noch vermehrt; durch diese Strategie würde das generationenübergreifende Lernen gepflegt und der Wissentransfer gewährleistet.

Da den Menschen heute ein längeres und gesünderes Leben beschieden ist, beginnen sich die herkömmlichen Modelle und Entscheidungen für den Ruhestand zu wandeln. Älteren Menschen, die erstmals ein Unternehmen gründen wollen, sollte das gesamte Spektrum bestehender Förderdienste zugutekommen.

Andere Unternehmer können erheblich von älteren Unternehmern profitieren. Geschäftsleute im Ruhestand verfügen über wertvolles Know-how und reichhaltige Erfahrung, was einem unerfahreneren Gründer die Gründung und den Betrieb eines Unternehmens erleichtern kann. Dieses Wissen stellt europäisches geistiges Kapital von hohem Wert dar und sollte bestmöglich genutzt werden. Europa könnte sich von Programmen wie „Senior Enterprise“ (Irland) und „Maillages“ (Frankreich) inspirieren lassen; dort werden motivierte Senioren ermutigt, als freiwillige Mentoren tätig zu werden oder Unternehmen zu erwerben oder in diese zu investieren oder auch als Manager auf Zeit anfälligen Unternehmensneugründungen oder im Übergang befindlichen Unternehmen beizustehen.[75]

Die Kommission wird

· den Austausch bewährter Verfahren unterstützen, damit ältere Führungskräfte und Unternehmer ihr Wissen besser an Jungunternehmer weitergeben können und ein wechselseitiges und generationenübergreifendes Mentoring zwischen Unternehmern möglich wird, so dass essentielle Kompetenzen wie IKT-Kenntnisse und die Erfahrung älterer Unternehmer weitervermittelt werden.

Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert,

· ältere Unternehmer, die an der Weitergabe von Know-how an neue Unternehmer interessiert sind, zu unterstützen und solche Personen mit unerfahrenen Unternehmern zusammenbringen, damit Teams mit einem breiteren Fähigkeitenspektrum gebildet werden;

· dafür Sorge zu tragen, dass die Teilnahme von älteren Unternehmern und Führungskräften im Ruhestand an Projekten mit ihren Rentenansprüchen vereinbar ist.

4.2.3.     Unternehmer mit Migrationshintergrund

Ein Anteil von 52 % der in den Jahren 1995 bis 2005 im kalifornischen Silicon Valley gegründeten Unternehmen wurde von Zuwanderern ins Leben gerufen, und Israel verdankt einen großen Teil seines Erfolgs der eingewanderten Bevölkerung. Laut OECD legen Migranten mehr Unternehmergeist an den Tag als Einheimische; ein im Ausland geborener Selbständiger, dem ein mittelständisches Unternehmen gehört, schafft zwischen 1,4 und 2,1 zusätzliche Arbeitsplätze[76]. Unter den Zuwanderern in Europa befinden sich zahlreiche potenzielle Unternehmer. Gleichwohl sind die Unternehmen von Migranten in Europa hauptsächlich Kleinstunternehmen, die keine oder nur wenige Mitarbeiter beschäftigen. Auch im Hinblick auf Umsatz und Gewinn nehmen sie sich gegenüber einheimischen Firmen klein aus. Qualifizierte Migranten sind oft mit rechtlichen Schwierigkeiten sowie beschränkten Arbeitsmärkten und Karriereaussichten konfrontiert, die sie veranlassen, sich selbständig zu machen. Es sei ferner darauf hingewiesen, dass einige Drittländer zwecks Erleichterung der Zuwanderung von Unternehmern eine ausgesprochen attraktive Zuwanderungspolitik betreiben. Angesprochen werden sollten auch die anfälligeren Gruppen weniger qualifizierter Migranten. Zuwanderer gründen zwar verhältnismäßig mehr Unternehmen als die übrige Bevölkerung, mangels Informationen, Wissen und Sprachkenntnissen scheitern diese aber auch häufiger[77].

Die EU hat den bedeutenden Beitrag, den zugewanderte Unternehmer zu nachhaltigem Wachstum und dauerhafter Beschäftigung leisten können, öffentlich anerkannt. In der Europäischen Agenda für die Integration von Drittstaatsangehörigen[78] wird die wichtige Rolle der Zuwanderer als Unternehmer betont; als „Triebfeder der Kreativität und Innovation“ solle ihnen eine entsprechende Tätigkeit erleichtert werden. Politische Maßnahmen zur Förderung des Unternehmertums in Europa müssen das unternehmerische Potenzial dieser Gruppe umfassend berücksichtigen. Hochqualifizierte Drittstaatsangehörige können bereits im Rahmen der Blue-Card-Richtlinie[79] als Arbeitnehmer zugelassen werden. Insbesondere sollten Unterstützungsmaßnahmen und politische Initiativen dazu beitragen, talentierte potenzielle Unternehmer anzuziehen, die weltweit tätige Unternehmen mit Sitz in Europa gründen wollen.

Die Kommission wird

· politische Initiativen vorschlagen, die Europa für Unternehmer mit Migrationshintergrund attraktiv machen und bereits in der EU niedergelassene oder nicht mit Gründungsabsichten zugereiste Migranten für das Unternehmertum gewinnen; dabei wird sie auf auch auf lokaler Ebene bewährten Praktiken aus den Mitgliedstaaten aufbauen;

· die Zweckmäßigkeit von Legislativvorschlägen zur Abschaffung rechtlicher Hindernisse im Bereich der Unternehmensgründung von Migranten und der Gewährung langfristiger Genehmigungen für qualifizierte Unternehmer mit Migrationshintergrund analysieren.

Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert,

· rechtliche Hindernisse im Bereich der Firmengründung durch legal zugewanderte Unternehmer abzubauen, z. B. unter Berücksichtigung von Initiativen, die eine langfristige Genehmigung zur Unternehmensgründung in Europa für qualifizierte zugewanderte Unternehmer oder zugewanderte Absolventen einer europäischen Bildungseinrichtung auf Hochschulniveau befürworten; eine solche Genehmigung könnte verlängert werden, wenn zuvor festgelegte Ziele bezüglich Schaffung von Arbeitsplätzen, Umsatz oder der Erschließung von Finanzmitteln erreicht werden.

· den Zugang zu Informationen und die Vernetzung von Unternehmern mit Migrationshintergrund und zugewanderten potenziellen Unternehmern zu erleichtern, beispielsweise durch die Einrichtung von Informationszentren in dicht mit Zuwanderern besiedelten Gebieten.

4.2.4.     Arbeitslose, insbesondere junge Arbeitslose

Angesichts der hohen Arbeitslosenzahlen in Europa sollten Programme zur Förderung des Unternehmertums aufgelegt werden, damit die Gründung von Unternehmen als ein Weg aus der Arbeitslosigkeit unterstützt wird.[80] Nur wenige Förderprogramme für die Unternehmensentwicklung zielen spezifisch auf arbeitslose Jugendliche ab.[81]

Jegliche Förderung der Unternehmensentwicklung sollte auf Informationsmöglichkeiten hinweisen und Links zu Förderdiensten, Beratung sowie Coaching und Mentoring im Geschäftsleben bereitstellen. Eine derartige Unterstützung kann sich auch auf die Vermittlung bestimmter Fähigkeiten (wie Erkennung von Geschäftsgelegenheiten, Unternehmensplanung, Finanzmanagement, Verkauf und Marketing) erstrecken, die entweder informell (z. B. im Rahmen eines Mentoring-Programms) oder formaler durch die Teilnahme an einem Kurs erworben werden können. Die Unterstützung sollte auf die Arbeitslosengruppen mit den größten Erfolgschancen (wie Arbeitskräfte mit Fachkenntnissen, Frauen und junge Menschen) ausgerichtet und auf eine enge Zusammenarbeit zwischen Arbeitsvermittlungsstellen, Einrichtungen der Unternehmensförderung und Anbietern von Finanzierungen gestützt sein. Ziel muss es sein, Arbeitslosen erfolgreiche Wege in die Selbständigkeit zu eröffnen, die wirtschaftliche Tragfähigkeit ihrer Unternehmen zu verbessern und Gruppen, die zusätzliche Ressourcen brauchen (z. B. junge Menschen) oder über die herkömmliche Unternehmensförderung nicht erreicht werden können, maßgeschneiderte Unterstützung anzubieten.

Auch Arbeitslose im Allgemeinen sollten berücksichtigt werden, insbesondere diejenigen, die bereits über Fähigkeiten und Fertigkeiten verfügen, die durch entsprechendes unternehmerisches Coaching und Mentoring in der Selbständigkeit zur Entfaltung gebracht werden können.

Die Kommission wird

· 2014 im Rahmen des PSWI ein auf gefährdete Gruppen – z. B. Arbeitslose, von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen oder Personen, denen der (Wieder)einstieg in den Arbeitsmarkt schwer fällt – zugeschnittenes Mikrofinanzierungsinstrument einrichten;

· im Rahmen des Europäischen Sozialfonds (ESF) technische Hilfe leisten und dabei einen der Schwerpunkte auf die Einrichtung von Unterstützungsprogrammen für junge Unternehmensgründer und soziale Unternehmer setzen;

· im Juni 2013 im Zusammenhang mit dem Progress-Mikrofinanzierungsinstrument ein Forum für Interessenträger im Bereich Mikrofinanzen und soziales Unternehmertum veranstalten, um lokale Finanzmittler für die Unterstützung unternehmerischer Tätigkeiten in der „grünen Wirtschaft“ zu gewinnen;

· im Rahmen des gemeinsam mit der OECD entwickelten jährlichen Berichts zum Unternehmertum 2013 die unternehmerische Initiative von Arbeitslosen untersuchen. Der Bericht wird eine Analyse der aktuellen Lage und Beispiele für bewährte Herangehensweisen an das Problem sowie entsprechende politische Empfehlungen enthalten;

· die Ergebnisse der Studie „Self-employment and entrepreneurship: the contribution of Public Employment Services to job creation” auswerten und im Juni 2013 eine Informationsveranstaltung für die öffentlichen Arbeitsvermittlungsstellen veranstalten.

Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert,

· für eine Vernetzung der öffentlichen Arbeitsvermittlungsstellen mit den Einrichtungen der Unternehmensförderung und Anbietern von (Mikro)finanzierungen zu sorgen, um Arbeitslose auf ihrem Weg zu einer Unternehmertätigkeit zu unterstützen;

· das Problem der Arbeitslosigkeit in Angriff zu nehmen, indem sie unternehmerische Schulungsprogramme für junge Arbeitslose entwickeln, die die folgenden inhaltlich genau definierten Stufen umfassen: Profilerstellung, Planung, Unternehmensgründung, Unternehmenskonsolidierung und Unternehmenswachstum. In jeder Phase werden in Zusammenarbeit mit Jugendorganisationen und anderen Einrichtungen, allgemeinen Unternehmensberatungsfirmen und Finanzinstituten unterschiedliche Dienstleistungen (Beratung, Schulung und Qualifizierung, Mentoring, Zugang zu Mikrofinanzierungen) angeboten;

· proaktive Arbeitsmarktprogramme zur finanziellen Unterstützung von Arbeitslosen bei der Unternehmensgründung aufzulegen;

· in Anlehnung an erfolgreiche Modelle aus verschiedenen Mitgliedstaaten und unter Einbindung der Bildungssysteme für die allgemeine und berufliche Bildung als möglichen zweiten Bildungsweg unternehmerische Schulungsprogramme für Arbeitslose einzurichten und durchzuführen, um diesen den (Wieder)einstieg ins Berufsleben durch eine Unternehmertätigkeit zu ermöglichen.

5.           Schlussfolgerung

Vor dem Hintergrund der aktuellen Wirtschaftskrise sind junge Unternehmen und Neugründungen ein Schlüssel zur Förderung eines arbeitsplatzintensiven Aufschwungs in Europa. Die mit der niedrigen Gründungs- und der hohen Schließungsrate sowie dem geringen Wachstum der Unternehmen in der EU verbundenen Probleme sind hinreichend bekannt. Es ist Zeit zu handeln, um Europas Unternehmern (und Europa als Ganzes) dabei zu helfen, anpassungsfähiger und kreativer zu werden und sich im globalisierten Wettbewerb besser durchzusetzen, einem Wettbewerb, der härter und schneller geführt wird als je zuvor.

Um die Unternehmer zu fördern und dem Unternehmertum in Europa neue Impulse zu verleihen, müssen die Kommission und die Mitgliedstaaten gleichzeitig daran arbeiten, Vertrauen zurückzugewinnen und optimale Rahmenbedingungen für unternehmerische Initiative zu schaffen, indem sie Unternehmer in den Mittelpunkt der Unternehmenspolitik und -praxis stellen, und einen radikalen Wandel der Unternehmerkultur anzustoßen.

Erfolgsbeispiele aus allen Teilen Europas zeigen, dass es bewährte Verfahren gibt, neu gegründete Unternehmen zu fördern, damit sie wachsen und gedeihen können. Diesen Erfahrungsschatz muss Europa voll ausschöpfen und dafür nutzen, Hürden und bürokratische Hindernisse abzubauen, die die Unternehmenstätigkeit behindern. Die Verwaltungen der Mitgliedstaaten müssen stärker anerkennen, dass Unternehmer Arbeitsplätze und Wohlstand schaffen. International muss Europa außerdem für fähige, unternehmerisch denkende Köpfe attraktiver werden: Die rechtlichen Rahmenbedingungen und Förderstrukturen müssen so gestaltet werden, dass Unternehmensgründer aus anderen Teilen der Welt nach Europa kommen, anstatt sich z. B. in den Vereinigten Staaten oder Ostasien niederzulassen. Nur mit dieser Einstellung können in den folgenden wesentlichen Bereichen weitreichende Fortschritte erzielt werden: verhältnismäßigere und einfachere Verwaltungsvorschriften, Zugang zu Finanzierungen, Unterstützung neugegründeter Unternehmen, Unternehmensübertragungen, effiziente Insolvenzverfahren sowie eine gerechte zweite Chance für redlich gescheiterte Unternehmer.

Nun sind dies zwar notwendige Elemente, allein werden sie jedoch nicht genügen, um das europäische Unternehmertum neu zu beleben. Als Hauptmotive für die Gründung eines Unternehmens nennen Menschen in Europa die Möglichkeit zur Selbstverwirklichung, flexible Arbeitszeiten und die freie Wahl des Arbeitsortes, nicht etwa die günstigen Rahmenbedingungen.[82] Daher ist ein radikaler Wandel der europäischen Unternehmerkultur hin zu einer grundsätzlich neuen Einstellung gegenüber dem Unternehmertum notwendig: Erfolg muss gesellschaftlich anerkannt werden, der Beitrag von Unternehmerpersönlichkeiten zum Wohlstand Europas muss stärker in den Vordergrund gerückt und die Vorzüge einer unternehmerischen Karriere müssen herausgestellt werden.

Aus all diesen Gründen sind Investitionen in eine Veränderung der öffentlichen Wahrnehmung von Unternehmern, in unternehmerische Bildung und in die Unterstützung von unter Unternehmern zu schwach vertretenen Gruppen unerlässlich, wenn ein dauerhafter Wandel herbeigeführt werden soll. Nur wenn eine Laufbahn als Unternehmer für eine große Zahl von EU-Bürgerinnen und -Bürgern eine attraktive und lohnende Alternative darstellt, wird das Unternehmertum in Europa langfristig florieren.

Diesen Wandel in der Unternehmerkultur herbeizuführen, ist die gemeinsame Aufgabe der Kommission und der Mitgliedstaaten und setzt ein langfristiges Engagement voraus.

Von Seiten der Kommission erfolgt die Umsetzung des vorliegenden Aktionsplans und der wichtigsten darin enthaltenen Einzelmaßnahmen im Rahmen der Wettbewerbsfähigkeits- und Industriepolitik und unter Nutzung der Verwaltungsmechanismen für den Small Business Act; sie schließt auch Kandidatenländer, potenzielle Kandidatenländer und Nachbarländer mit ein. Das Netzwerk der nationalen KMU-Beauftragten wird in Zusammenarbeit mit dem KMU-Beauftragten der EU wesentlich dazu beitragen, dass bei den vorgeschlagenen Maßnahmen Fortschritte erzielt werden. Die Mitgliedstaaten sind aufgefordert, im Rahmen der nationalen Reformprogramme für das Europäische Semester über ihre jeweiligen Fortschritte bei den wichtigsten Maßnahmen aus dieser Mitteilung zu berichten.

Anhang: Wichtigste Maßnahmen der Kommission

Anhang: Aktionsplan Unternehmertum 2020 – den Unternehmergeist in Europa neu entfachen

Schlüsselbereiche || Vorschlag der Kommission || Einführungstermin

Unternehmerische Bildung zur Förderung des Wachstums und der Unternehmensgründung

Bildung || · Konzeption einer europaweiten Initiative zu unternehmerischem Lernen, in der auf nationaler und europäischer Ebene vorhandenes Fachwissen im Bereich Folgenabschätzung, Wissensaustausch, Methodenentwicklung und gegenseitiges Mentoring der Akteure in den Mitgliedstaaten zusammengeführt und verfügbar gemacht wird · Erarbeitung eines Orientierungsrahmens für die Entwicklung unternehmerisch ausgerichteter Schulen und Berufsbildungseinrichtungen gemeinsam mit der OECD · Verbreitung des Orientierungsrahmens für unternehmerisch ausgerichtete Hochschulen, Vereinfachung des Informationsaustauschs zwischen Hochschulen, die den Orientierungsrahmen anwenden wollen, schrittweise Förderung der Anwendung des Rahmens an EU-Hochschulen · Förderung von erfolgreichen Mechanismen der Unternehmens­gründung an Universitäten (Spin-off-Unternehmen usw.) sowie Unterstützung des Entstehens von Ökosystemen aus Universitäten und Unternehmen, die solche Gründungen fördern || · 2013-15 · 2013-2014 · 2012 - 2013

Schaffung eines Umfelds, in dem Jungunternehmen wachsen und gedeihen können

Zugang zu Finanzierungen || · Finanzierung von Programmen zur weiteren Entwicklung eines Marktes für Mikrofinanzierungen in Europa, durch Initiativen wie PSWI oder JASMINE (Gemeinsame Aktion zur Förderung von Kleinstkreditinstituten in Europa), Bereitstellung von Geldern für die Mikrofinanzierung für Mitgliedstaaten und Regionen über den Europäischen Sozialfonds und den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung · Verbesserung des direkten Zugangs von KMU zum Kapitalmarkt durch die Entwicklung eines EU-Systems für Handelsplätze für Anteile oder Schuldtitel von KMU („KMU-Wachstumsmärkte“) im Rahmen der Überprüfung der Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID) || · Läuft, soll im neuen MFR ab 2014 ausgebaut werden · Läuft

Unterstützung neuer Unternehmen in den wichtigsten Phasen des Lebenszyklus und Wachstums­förderung || · Ermittlung und Förderung bewährter Verfahren der Mitgliedstaaten im Hinblick auf die Schaffung eines unternehmerfreundlicheren steuerlichen Umfelds · Überarbeitung der Regelungen zum Verbot bestimmter irreführender Vermarktungspraktiken mit dem Ziel, sie wirksamer zu gestalten und Durchsetzungsmaßnahmen gegen solche Praktiken in grenzüberschreitenden Fällen zu verstärken · Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Entwicklung integrierter Förderprogramme und -maßnahmen für Neugründer, insbesondere für junge Unternehmer, durch Kompetenzbildungsseminare, die über die technische Unterstützung im Rahmen des Europäischen Sozialfonds finanziert werden, und unter Einbeziehung relevanter Interessenträger, darunter Bildungs- und Ausbildungsträger, zur Entwicklung integrierter Strategien || · Läuft · 2013 · 2013 ||

Erschließung neuer Geschäftspotenziale im digitalen Zeitalter || · Förderung des Aufbaus eines Informationsangebots zu wichtigen Trends und innovativen Geschäftsmodellen im digitalen Sektor · Europaweite Informationskampagne zur Sensibilisierung der KMU für die Vorteile der Nutzung von IKT, einschließlich der Gründung eines europäischen Netzes für Web-Unternehmen · Förderung der Vernetzung durch Schaffung eines Netzes europäischer Mentoren für Schulung, Beratung und die Suche geeigneter Partner für neue Unternehmenspartnerschaften · Einleitung spezieller Initiativen für Web-Unternehmer, z. B. die Einrichtung einer Partnerschaft für europäische Start-up-Unternehmen zur Förderung des Austauschs von Fachwissen, Mentoring-Kapazitäten, Technologien und Dienstleistungen sowie eines Klubs marktführender Web-Unternehmen, in dem Web-Unternehmer von internationalem Format zusammenkommen und der zur Förderung der Web-Unternehmenskultur in Europa beiträgt, und Unterstützung der Entwicklung eines umfangreichen Angebots offener Online-Kurse zur Förderung von Talent im Web und Aufbau von Mentoring- und Kompetenzentwicklungs-plattformen · Entwicklung von in neuen Märkten gefragten Kompetenzen und Fähigkeiten durch Förderung des Erwerbs und der Entwicklung von IKT-Kompetenzen, wissenschaftlichen und kreativen Fähigkeiten sowie Management- und unternehmerischen Kompetenzen || · ab 2013 · ab 2013 · 2014 · 2013 · Läuft ||

Unternehmens­übertragung || · Entwicklung von Leitlinien zu den wirkungsvollsten Programmen und besten Verfahren zur Vereinfachung der Unternehmensübertragung, einschließlich Maßnahmen zum Ausbau und zur Erweiterung der Unternehmensmärkte, Inventarisierung der bestehenden Programme in Europa und Vorschlag der notwendigen Maßnahmen zur Beseitigung etwaiger Hürden bei der länderübergreifenden Unternehmensübertragung, dies auf Grundlage der Arbeiten einer Sachverständigengruppe und einer Studie || · 2013-14 ||

Zweite Chance für redlich insolvente Unternehmer || · Einleitung einer öffentlichen Konsultation, um Stellungnahmen der Interessenträger zu den in der Mitteilung zu einer neuen europäischen Herangehensweise an unternehmerisches Scheitern und Insolvenzfälle thematisierten Fragen einzuholen, auch zum Thema einer zweiten Chance für redlich insolvente Unternehmer sowie zur Kürzung und Angleichung der Entschuldungsfrist || ·  2013 ||

Verwaltungs­aufwand: klarere und einfachere Vorschriften || · Vorlage von Rechtsakten, die die aufwendigen Echtheitsprüfungen öffentlicher Dokumente abschaffen, die KMU für eine grenzüberschreitende Geschäftstätigkeit innerhalb des Binnenmarkts vorlegen müssen · Einrichtung einer Arbeitsgruppe zur Bewertung der besonderen Bedürfnisse der Unternehmer in freien Berufen im Zusammenhang mit Fragen wie Vereinfachung, Internationalisierung oder Zugang zu Finanzierungen · Ergreifung von Maßnahmen, damit mehr Unternehmen Unterstützung durch SOLVIT finden, wenn ihre Rechte im Binnenmarkt von öffentlichen Behörden missachtet werden || · 2013 · 2013 · 2013 ||

Rollenvorbilder und Erreichung einzelner Zielgruppen ||

Veränderung der Wahrnehmung: Unternehmerinnen und Unternehmer als Rollenvorbilder || · Einführung eines europaweiten „Tags des europäischen Unternehmertums" für Schülerinnen und Schüler im letzten Schuljahr im Rahmen der KMU-Woche || · 2013 ||

Frauen || · Einrichtung einer europaweiten Online-Plattform für Mentoring, Beratung, Bildung und berufliches Networking für Unternehmerinnen, durch die die bestehenden Netze nationaler Botschafterinnen und Mentorinnen eine Web-Präsenz erhalten und ihr Angebot und ihre Reichweite auf nationaler und regionaler Ebene ausdehnen können || · 2013-15 ||

Senioren || · Unterstützung des Mentorings von Jungunternehmern durch ältere Führungskräfte und Unternehmer sowie des wechselseitigen, generationsübergreifenden Mentorings zwischen Unternehmern, um die Vermittlung essenzieller Kompetenzen sicherzustellen || · 2013-15 ||

Migranten || · Aufbauend auf bewährten Verfahren aus den Mitgliedsstaaten: Vorschlag politischer Initiativen, um Europa für Unternehmer mit Migrationshintergrund attraktiv zu gestalten und bereits in der EU niedergelassene oder nicht mit Gründungsabsichten zugereiste Migranten für das Unternehmertum zu gewinnen · Erörterung der Möglichkeit von Legislativvorschlägen zur Abschaffung rechtlicher Hindernisse, die der Unternehmensgründung durch qualifizierte Unternehmer mit Migrationshintergrund und der Erteilung von Aufenthaltsgenehmigungen an diese Personengruppen im Wege stehen || · 2014-2017 · 2014-2017 ||

Arbeitslose || · Einrichtung eines auf gefährdete Gruppen – z. B. Arbeitslose, von Arbeitslosigkeit gefährdete Personen oder Personen, denen der (Wieder)einstieg in den Arbeitsmarkt schwer fällt – zugeschnittenen Mikrofinanzierungsinstruments im Rahmen des PSWI · Leistung technischer Hilfe im Rahmen des Europäischen Sozialfonds (ESF) mit Schwerpunkt auf der Einrichtung von Unterstützungsprogrammen für junge Unternehmensgründer und soziale Unternehmer · Einrichtung eines Forums für Interessenträger im Bereich Mikrofinanzen und soziales Unternehmertum im Zusammenhang mit dem Progress-Mikrofinanzierungsinstrument, um lokale Finanzmittler für die Unterstützung unternehmerischer Tätigkeiten in der „grünen Wirtschaft“ zu gewinnen · Auswertung der Ergebnisse der Studie „Self-employment and entrepreneurship: the contribution of Public Employment Services to job creation” und Organisation einer Informationsveranstaltung für öffentliche Arbeitsvermittlungsstellen zur Verbreitung der gewonnenen Erkenntnisse || · 2013 · März 2013 · 2013 · 2013 ||

[1]               Weitere Informationen zum Beschäftigungspotenzial des Unternehmertums: Mitteilung der Kommission „Einen arbeitsplatzintensiven Aufschwung gestalten“ vom 18.4.2012, COM(2012) 173 final.

[2]               COM(2012) 582 final von Oktober 2012: fortschrittliche Herstellungstechnologien zur umweltfreundlichen Produktion, Schlüsseltechnologien, biobasierte Produkte, nachhaltige Industriepolitik, Bauwirtschaft und Rohstoffe, umweltfreundliche Fahrzeuge und Schiffe sowie intelligente Netze.

[3]               Siehe zum Beispiel die Mitteilung „Blaues Wachstum – Chancen für nachhaltiges marines und maritimes Wachstum“, COM(2012) 494 final.

[4]               Kauffman Foundation „Business Dynamics Statistics Briefing: Jobs created from business start-ups in the United States“ http://www.kauffman.org/uploadedFiles/BDS_Jobs_Created_011209b.pdf.

[5]               Berechnung der Kommission auf Grundlage von Eurostat-Daten aus dem Jahr 2009.

[6]               In folgenden Ländern zogen 2012 mehr Menschen die Selbstständigkeit vor als 2004: Tschechische Republik (Anstieg von 30 % auf 34 %), Lettland (von 42 % auf 49 %), Litauen (von 52 % auf 58 %) und Slowakei (von 30 % auf 33 %). http://ec.europa.eu/enterprise/policies/sme/facts-figures-analysis/eurobarometer/index_en.htm.

[7]               Europäische Kommission, Flash Eurobarometer Nr. 354 „Entrepreneurship“.

[8]               Albert Bravo-Biosca „The dynamics of Europe's industrial structure and the growth of innovative firms“ Konferenz der GFS in Sevilla, Oktober 2011.

[9]               Bezeichnenderweise sind unter den Großkonzernen Europas lediglich 12 Unternehmen, die in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts gegründet wurden; in den USA und den Schwellenländern sind dies 51 bzw. 46. In Europa wurden lediglich drei dieser Großkonzerne nach 1975 gegründet, in den USA hingegen 26 und in Schwellenländern 21. Quelle: T Philippon, N Veron, Bruegel Policy Brief 2008/1.

[10]             Belegt in der Mitteilung der Kommission „Eine europäische Initiative zur Entwicklung von Kleinstkrediten für mehr Wachstum und Beschäftigung“, KOM(2007) 708 endg. (angenommen am 20.12.2007).

[11]             Siehe Bericht „'Business Dynamics: Start-ups, Business Transfers and Bankruptcy“

                http://ec.europa.eu/enterprise/policies/sme/business-environment/files/business_dynamics_final_report_en.pdf.

[12]             KOM(2011) 78 endg. (angenommen am 23.2.2011) „Überprüfung des ‚Small Business Act‘ für Europa“.

[13]             KOM(2011) 78 endg. (angenommen am 23.2.2011) „Überprüfung des ‚Small Business Act‘ für Europa“.

[14]             Richtlinie 2005/36/EG: Soweit sie reglementiert sind, sind freie Berufe gemäß den Bestimmungen dieser Richtlinie Berufe, „die auf der Grundlage einschlägiger Berufsqualifikationen persönlich, in verantwortungsbewusster Weise und fachlich unabhängig von Personen ausgeübt werden, die für ihre Kunden und die Allgemeinheit geistige und planerische Dienstleistungen erbringen“.

[15]             KOM(2011) 682 endg. (angenommen am 25.10.2011) "Schaffung eines Ökosystems zur Förderung der Sozialunternehmen als Schlüsselakteure der Sozialwirtschaft und der sozialen Innovation". „In der Tat zählen für die Sozialunternehmen als Akteure der Sozialwirtschaft eher die gesellschaftlichen Auswirkungen ihrer Arbeit als die Erwirtschaftung von Gewinnen für ihre Eigentümer oder Partner.“

[16]             C. Jenner: „Business and Education: Powerful Social Innovation Partners“, Stanford Social Innovation Review (27.8.2012).

[17]             Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 über Schlüsselkompetenzen für lebensbegleitendes Lernen.

[18]             COM(2012) 669 http://ec.europa.eu/education/news/rethinking/com669_de.pdf.

[19]             Siehe S. 11 im Jahreswachstumsbericht, COM(2012) 750,             http://ec.europa.eu/europe2020/pdf/ags2013_de.pdf.

[20]             COM(2012) 485.

[21]             Englische Abkürzung für "Vocational Education and Training".

[22]             http://ec.europa.eu/education/news/news1535_de.htm.

[23]             Siehe Gibb A, Haskins G, Robertson I, „Leading the Entrepreneurial University“, University of Oxford, 2009.

[24]             Siehe Abschnitt 2.1 der jüngst veröffentlichten Mitteilung „Neue Denkansätze für die Bildung“, COM(2012) 669.

[25]             COM(2012) 485 final vom 5.9.2012.

[26]             Siehe Abschnitt 2.1 der jüngst veröffentlichten Mitteilung „Neue Denkansätze für die Bildung“, COM(2012) 669.

[27]             Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur Einführung einer Jugendgarantie, COM(2012) 729.

[28]             KOM(2011) 206 endg. „Binnenmarktakte – Zwölf Hebel zur Förderung von Wachstum und Vertrauen. Gemeinsam für neues Wachstum“.

[29]             KOM(2011) 870 endg. „Aktionsplan zur Verbesserung des Finanzierungszugangs für KMU“.

[30]             Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Europäische Risikokapitalfonds, KOM(2011) 860 endg.; Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Europäische Fonds für soziales Unternehmertum, KOM(2011) 862 endg.

[31]             Richtlinie 2004/39/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 über Märkte für Finanzinstrumente, zur Änderung der Richtlinien 85/611/EWG und 93/6/EWG des Rates und der Richtlinie 2000/12/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinie 93/22/EWG des Rates.

[32]             Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über den Zugang zur Tätigkeit von Kreditinstituten und die Beaufsichtigung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen und zur Änderung der Richtlinie 2002/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die zusätzliche Beaufsichtigung der Kreditinstitute, Versicherungsunternehmen und Wertpapierfirmen eines Finanzkonglomerats.

[33]             Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Programm für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und für kleine und mittlere Unternehmen (2014-2020), KOM(2011) 834 endg.

[34]             Dem Vorschlag der Kommission für die künftigen Strukturfonds zufolge müssen umfassende Strategien für die inklusive Unterstützung von Unternehmensgründungen angewandt werden, damit Investitionen des ESF oder des EFRE im Bereich Unternehmertum getätigt werden. (COM(2012) 496 final – 2011/0276 (COD)).

[35]             Siehe Vorschlag für einen Rechtsakt:                http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:52011PC0609:DE:NOT.

[36]             COM(2012) 702: „Schutz von Unternehmen vor irreführenden Vermarktungspraktiken und Gewährleistung der wirksamen Durchsetzung; Überarbeitung der Richtlinie 2006/114/EG über irreführende und vergleichende Werbung“.

[37]             „The Concept Of Clusters And Cluster Policies And Their Role For Competitiveness And Innovation: Main Statistical Results And Lessons Learned“, Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen,

                SEK(2008) 2637.

[38]             Empfehlungen der Europäischen Clusterpolitikgruppe, Empfehlung Nr. 5, http://www.proinno-europe.eu/sites/default/files/newsroom/2010/09/ECPG_Final_Report_web-low1.pdf, auf der Grundlage von Empfehlungen der europäischen Cluster-Allianz.

[39]             COM(2012) 573 final. „Binnenmarktakte II – Gemeinsam für neues Wachstum“.

[40]             Richtlinie 2006/114/EG über irreführende und vergleichende Werbung.

[41]             Beispielsweise durch die Einrichtung einer zentralen Mini-Anlaufstelle für die Mehrwertsteuer-Registrierung, ‑Erklärung und –Entrichtung, entsprechend der Mitteilung der Kommission über die Zukunft der Mehrwertsteuer (IP/11/1508).

[42]             Im Jahr 2013 wird die Nachfrage seitens von Jungunternehmern das verfügbare Budget übersteigen: Ende Dezember 2012 kamen etwa 950 neue Unternehmer für einen Austausch in Frage, das verfügbare Budget hingegen reichte für etwa 930 Austauschstellen. Da zu dem Pool der für einen Austausch in Frage kommenden Jungunternehmer durchschnittlich 25 Unternehmer jede Woche hinzukommen, ist es klar absehbar, dass die Nachfrage im Jahr 2013 das Angebot übersteigen wird. Bereits 2012 haben mehrere Mittlereinrichtungen das zugewiesene Budget aufgebraucht, so dass keine Austauschvorgänge mehr stattfinden konnten.

[43]             „Eine stärkere europäische Industrie bringt Wachstum und wirtschaftliche Erholung – Aktualisierung der Mitteilung zur Industriepolitik“, COM(2012) 582 vom 10. Oktober 2012.

[44]             COM(2012) 529 „Freisetzung des Cloud-Computing-Potenzials in Europa“.

[45]             KOM(2011) 942 vom 11. Januar 2012, „Ein kohärenter Rahmen zur Stärkung des Vertrauens in den digitalen Binnenmarkt für elektronischen Handel und Online-Dienste“.

[46]             Beispiele: http://www.radicalsocialentreps.org/, http://www.youtube.com/watch?v=iE7YRHxwoDs und http://www.academicmatters.ca/2012/05/the-massive-open-online-professor/.

[47]             http://Europeana.eu ist ein mit der Unterstützung der Europäischen Kommission geschaffenes Portal, das als Schnittstelle zu Millionen von Büchern, Gemälden, Filmen, Museumsobjekten und Archivdaten dient, die in ganz Europa digitalisiert worden sind.

[48]             Siehe Bericht „'Business Dynamics: Start-ups, Business Transfers and Bankruptcy“ (2011)

                http://ec.europa.eu/enterprise/policies/sme/business-environment/files/business_dynamics_final_report_en.pdf.

[49]             KOM (2008) 394 endg. „Vorfahrt für KMU in Europa – ‚Small Business Act‘ für Europa“.

[50]             KOM(2011) 78 endg. „Überprüfung des ‚Small Business Act‘ für Europa“.

[51]             KOM(2006) 117 endg.

[52]             Beispielsweise bietet laut der Studie der Europäischen Kommission zur Unternehmensdynamik nur ein Drittel der untersuchten Mitgliedstaaten besondere Finanzprodukte zur Förderung von Unternehmensübertragungen und in etwa einem Dutzend Mitgliedstaaten waren wenig bis gar keine Mentoring- oder Schulungsmaßnahmen verfügbar.

[53]             COM/2011/864 und die damit zusammenhängende Empfehlung 2011/856/EU hinsichtlich der Beseitigung der Doppelbesteuerung von Erbschaften.

[54]             http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=COM:2007:0584:FIN:de:PDF.

[55]             In manchen Mitgliedstaaten dauert ein Liquidationsverfahren circa ein bis zwei Jahre. Für eine erneute Gründung eines Unternehmens sind zusätzliche drei bis neun Jahre erforderlich.

[56]             E. Stam, D. B. Audretsch und J. Meijaard, „Renascent Entrepreneurship“, Erasmus Research Institute of Management, 2006.

[57]             COM(2012) 742 „Ein neuer europäischer Ansatz zum Umgang mit unternehmerischem Scheitern und Unternehmensinsolvenzen“.

[58]             COM(2012) 744.

[59]             Gemäß der Forderung in den Schlussfolgerungen des Rates „Wettbewerbsfähigkeit“ im Mai 2011.

[60]             Europäische Kommission, Flash Eurobarometer Nr. 354 „Entrepreneurship“.

[61]             Im Rahmen des Aktionsprogramms zum Abbau unnötiger Verwaltungslasten für Unternehmen in der EU wurden vorrangige Bereiche ermittelt, die rund 80 % der auf EU-Rechtsvorschriften beruhenden Verwaltungslasten verursachen, zu denen auch die einzelstaatlichen Regelungen zur Durchführung oder Umsetzung dieser Vorschriften gehören. In Abstimmung mit der hochrangigen Gruppe unter Vorsitz von Edmund Stoiber, die als unabhängiger Berater fungierte, wurden Hunderte von Anpassungen vorgeschlagen, die für die Unternehmen bereits zu Einsparungen von jährlich 40 Mrd. EUR geführt haben. Die Vorschläge betrafen eine Palette von Bereichen, die sich von der Landwirtschaft über Umwelt und Fischerei bis zu Gesellschaftsrecht, Steuern, Statistik, Lebensmittelsicherheit und Arzneimitteln erstreckt. Die Bereiche, die am meisten zu den Einsparungen beitrugen, sind das Steuerrecht (Übergang von der Rechnungsstellung auf Papier zur elektronischen Fakturierung) und das Gesellschaftsrecht (Ausnahmen für Kleinstunternehmen im Hinblick auf einige Bestimmungen zu den Bilanzierungs- und Veröffentlichungspflichten).

[62]             KOM(2011)803 und die Mitteilung über die regulatorische Eignung der EU-Vorschriften, siehe: http://ec.europa.eu/governance/better_regulation/index_en.htm.

[63]             Richtlinie 2010/45/EU des Rates vom 13. Juli 2010 zur Änderung der Richtlinie 2006/112/EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem hinsichtlich der Rechnungsstellungsvorschriften.

[64]             Schätzungen zufolge würden auf mittlere Sicht 18 Mrd. EUR eingespart, wenn sämtliche Unternehmen zur elektronischen Rechnungsstellung übergingen.

[65]             Eine Zusammenstellung bewährter Praktiken findet sich in den umfangreichen Anhängen des von der Hochrangigen Gruppe zum Abbau von Verwaltungslasten verabschiedeten Berichts „Was Europa besser machen kann“ vom November 2011, abrufbar unter http://ec.europa.eu/dgs/secretariat_general/admin_burden/best_practice_report/docs/bp_report_signature_de.pdf.

[66]             Konsultation: „Welche zehn Rechtsakte verursachen den höchsten Aufwand für KMU?“,

                http://ec.europa.eu/enterprise/policies/sme/public-consultation-new/index_de.htm.

[67]             Einen arbeitsplatzintensiven Aufschwung gestalten, 18.4.2012, COM(2012) 173 final. Siehe auch „Wachstumshemmnisse – Einstellung des ersten Mitarbeiters“, Bericht der Expertengruppe „Der erste Mitarbeiter“, http://ec.europa.eu/enterprise/policies/sme/files/support_measures/first_emp/1st_emp_de.pdf.

[68]             Dies ist das Ergebnis des Aktionsplans der Kommission zur Verbesserung des Finanzierungszugangs für KMU (KOM(2011) 870 endg.).

[69]             Arbeitsprogramm der Kommission 2013, COM(2012) 629 final.

[70]             Dem Bericht „Business Dynamics“ von 2010 zufolge war es fünf Modellunternehmen in sieben von 33 untersuchten Ländern Europas möglich, sämtliche erforderlichen Genehmigungen binnen 30 Tagen einzuholen.

[71]             http://ec.europa.eu/europe2020/pdf/ags2013_de.pdf, S. 12.

[72]             Eurostat, Statistik kurz gefasst: „Geschlechtsspezifische Unterschiede bei der unternehmerischen Tätigkeit“ (30/2007).

[73]             Siehe beispielsweise O. Bekh, ETF Women's Entrepreneurship Development, Policy Brief (2012); A. Lesina, F. Lotti, 'Do Women Pay More for Credit? Evidence from Italy', NBER Working Paper (2008); 'women in business and decision-making', Eurochambres (2004).

[74]             ABl. L 180 vom 15.7.2010, S. 1.

[75]             Ein weiteres richtungweisendes Beispiel bietet möglicherweise der US-amerikanische Dienst Corps of Retired Executives (SCORE), der ein Netz von 13 000 Freiwilligen aufbaute, dessen Fachberatung 2011 zur Schaffung von 67 000 Arbeitsplätzen beitrug.

[76]             OECD(2010), Open for Business; Migrant Entrepreneurship in OECD Countries, OECD Publishing, http://dx.doi.org/10.1787/9789264095830-en.

[77]             Rath, J., Eurofound (2011), Promoting ethnic entrepreneurship in European cities, Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, Luxemburg; abrufbar unter http://www.eurofound.europa.eu/pubdocs/2011/38/en/2/EF1138EN.pdf.

[78]             KOM(2011) 455 endg. und SEK(2011) 957 endg.

[79]             Richtlinie 2009/50/EG des Rates.

[80]             „Eingliederung junger Menschen ins Erwerbsleben“, COM (2012) 727.

[81]             Siehe insbesondere „European Commission-OECD Policy Brief on Youth Entrepreneurship in Europe“, abrufbar unter http://ec.europa.eu/youth/news/20120504-youth-entrepreurship-employment_en.htm.

[82]             http://ec.europa.eu/enterprise/policies/sme/facts-figures-analysis/eurobarometer/

Top