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Document 52011IE1597

Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zum Thema „Behandlung und Nutzung von Industrie- und Bergbauabfällen für wirtschaftliche und Umweltzwecke in der Europäischen Union“ (Initiativstellungnahme)

OJ C 24, 28.1.2012, p. 11–17 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

28.1.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 24/11


Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zum Thema „Behandlung und Nutzung von Industrie- und Bergbauabfällen für wirtschaftliche und Umweltzwecke in der Europäischen Union“ (Initiativstellungnahme)

2012/C 24/03

Berichterstatter: Dumitru FORNEA

Ko-Berichterstatter: Zbigniew KOTOWSKI

Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss beschloss am 20. Januar 2011, gemäß Artikel 29 Absatz 2 der Geschäftsordnung eine Initiativstellungnahme zu folgendem Thema zu erarbeiten:

Behandlung und Nutzung von Industrie- und Bergbauabfällen für wirtschaftliche und Umweltzwecke in der Europäischen Union“.

Die mit den Vorarbeiten beauftragte Beratende Kommission für den industriellen Wandel nahm ihre Stellungnahme am 27. September 2011 an.

Der Ausschuss verabschiedete auf seiner 475. Plenartagung am 26./27. Oktober 2011 (Sitzung vom 26. Oktober) mit 61 Ja-Stimmen bei 5 Enthaltungen folgende Stellungnahme:

1.   Schlussfolgerungen und Empfehlungen

1.1   Durch die Behandlung und Nutzung von Industrie- und Bergbauabfällen soll in erster Linie Abfall vermieden werden. Fragen wie Umweltverschmutzung, Gesundheitsrisiken und Pflege des Landschaftsbildes müssen dringlich und verantwortungsvoll angegangen werden. Kein Land kann es sich heute mehr leisten, das Wiederverwertungspotenzial der Abfälle zu negieren, die nach der Nutzung von Primärrohstoffen anfallen. Diese Abfälle ohne weitere Behandlung einfach abzulagern, weil es billiger ist, ist heute nicht mehr akzeptabel, wenn man die Kosten für die Umwelt, die menschliche Gesundheit und die Gesellschaft bedenkt.

1.2   Die Behandlung dieser Abfälle zu wirtschaftlichen Zwecken kann dazu beitragen, den Zustand der Umwelt und der Landschaft, die Beschäftigungslage und die sozialen Bedingungen für die betroffene Bevölkerung zu verbessern. Durch die Vermeidung der Verschmutzungsgefahr für Mensch und Umwelt würden die Lebensbedingungen in diesen Regionen verbessert – eine Win-Win-Situation. Daher sollte die nützliche Verwendung dieser Abfälle als Teil der Strategie für nachhaltige Entwicklung und als Ausgleich für die vor Ort betroffene Bevölkerung betrachtet werden.

1.3   Der Zivilgesellschaft, den Sozialpartnern, den Fachkräften in Bergbau, Metallurgie und Energiewirtschaft, der Wissenschaft, den Ausrüstungsherstellern sowie den Transport- und Handelsverbänden kommt eine entscheidende Bedeutung für eine bessere Information der Bürger und deren Sensibilisierung für die ökologischen, ökonomischen und sozialen Vorteile der Bewirtschaftung der enormen Abfallmengen zu, die im Bergbau und in der Hüttenindustrie sowie beim Betrieb von Kohlekraftwerken angefallen sind bzw. anfallen.

1.4   Die Kommunen können in dieser Frage eine wichtige Rolle spielen, indem sie einen offenen zivilen Dialog auf regionaler Ebene anregen, durch den Lösungen zum Umweltschutz, zur Abfallbehandlung und zur Wiederherstellung einer Grundlage für eine nachhaltige industrielle Entwicklung ermittelt werden können. Zu diesem Zweck sollte ein Netz aus öffentlichen und privaten Projekten bzw. Projekten im Rahmen öffentlich-privater Partnerschaften mit gemeinsamer Verantwortung für künftige Investitionen, Infrastruktur und Umweltschutz aufgebaut werden.

1.5   Die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten sollten innovative Instrumente und Maßnahmen entwickeln, um die effizienteste und nachhaltigste Bewirtschaftung der Industrie- und Bergbauabfälle auf der Grundlage von Forschungsergebnissen, Statistiken und wissenschaftlichen Fakten zu gewährleisten. Außerdem müssen durch eine angemessene Befragung der Interessenträger die bestehenden rechtlichen, politischen, verwaltungstechnischen und sozialen Hürden für die Bewirtschaftung dieser Abfälle beleuchtet werden.

1.6   Daher weist der Ausschuss auf die Notwendigkeit hin, wirksame Maßnahmen betreffend Industrie- und Bergbauabfälle im Rahmen der Europa-2020-Strategie zu entwickeln, die in einem übergreifenden Konzept ausdrücklich eine nachhaltige Industriepolitik mit innovativen Verfahren, Ressourceneffizienz und verbessertem Zugang zu Rohstoffen verknüpft.

1.7   Bei der Behandlung neuer mineralischer Abfälle sollten Informationen über die physikalischen und chemischen Eigenschaften dieser Abfälle mitgeliefert werden, um ausreichend Daten für Behörden und Unternehmen bereitzustellen, die potenzielle Wiederverwertungsverfahren oder Umweltschutzprogramme auf den Weg bringen wollen.

1.8   Im Rahmen der aktuellen politischen Initiativen zur Gewährleistung der Rohstoffversorgungssicherheit sollten die Finanzhilfen der EU und der Mitgliedstaaten für Forschung und Entwicklung von Technologien aufgestockt werden, die zur Behandlung von Bergbau- und Industrieabfällen und zur Rückgewinnung wertvoller Mineralien und Metalle dienen. Zu den Prioritäten sollte die Entwicklung von Technologien zählen, die die Rückgewinnung von kritischen Rohstoffen und von Stoffen ermöglichen, die eine Gefahr für die menschliche Gesundheit und die Umwelt sein können.

1.9   Nach Meinung der organisierten Zivilgesellschaft sollten im Rahmen der Europa-2020-Strategie die Ergebnisse der Umsetzung der Richtlinie 2006/21/EG bewertet werden. Sie ist bereit, Anmerkungen und Vorschläge für die Verbesserung ihrer Umsetzung zu unterbreiten und Initiativen für die nützliche Verwendung von Bergbauabfällen zu fördern.

1.10   Der Vorschlag für ein besseres Recycling und eine Reduzierung des Abfalls aus Festgesteinbergbau und Steinbrüchen sowie aus der Hüttenindustrie umfasst folgende Hauptpunkte:

Änderung des Rechtsstatus von Nebenprodukten als Ko-Produkte mit den gleichen Eigenschaften wie die Primärprodukte;

ausdrückliche Genehmigung der Verarbeitung von Nebenprodukten im Zuge einer speziellen Behandlung in der Primäranlage oder in eigenen Systemen, um dem Ko-Produkt die für dessen Nutzung erforderlichen Eigenschaften zu geben;

Förderung der Vermarktung von Ko-Produkten durch Erleichterung ihres Transports und ihrer Verwendung;

steuerliche Anreize für Verbraucher, die Ko-Produkte nutzen.

1.11   EU-Einrichtungen sollten vermehrt Informationen über die Auswirkungen der Abfälle aus Wärmekraftwerken auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit sowie die nützliche Verwendung von Kohlekraftwerksnebenprodukten bereitstellen. Forschung und Entwicklung müssen gefördert werden, um Anwendungen für Kohlekraftwerksnebenprodukte, Zukunftstechnologien sowie die Bewirtschaftung und Entsorgung von Asche zu verbessern.

1.12   Die EU sollte Projekte für die nützliche Wiederverwendung von Kohlekraftwerksnebenprodukten konzipieren und finanzieren und so zur nachhaltigen Entwicklung beitragen, indem diese Abfälle wiederverwertet werden und nicht auf Mülldeponien landen, sodass der Rohstoffabbaubedarf verringert wird sowie Energie- und Wasserressourcen gespart werden.

1.13   Außerdem sollte auf europäischer Ebene eine Umfrage durchgeführt werden, um mehr Informationen über Flugasche, Kesselsand, Schmelzkammergranulat, Gips aus Rauchgasentschwefelungsanlagen (REA), Produkte aus Trocken- oder Sprühabsorptionsverfahren (SAV-Produkte) und Wirbelschichtaschen zu sammeln. Kohlekraftwerke in der EU sollten aufgefordert werden, freiwillig Daten für diese Umfrage zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus muss ein Register bestehender Erzeugnisse und potenzieller Anwendungen von Kohlekraftwerksnebenprodukten eingerichtet und regelmäßig aktualisiert werden.

2.   Überblick

2.1   Im Rahmen der Durchführung des 6. Umweltaktionsprogramms wurde 2005 die thematische Strategie zur Vermeidung und Wiederverwendung von Abfällen angenommen. Nun hat die Europäische Kommission einen neuen Bericht (KOM(2011) 13 endg.) vorgelegt, in der sie die Fortschritte bei der Verwirklichung der Ziele dieser Strategie bewertet und neue Maßnahmen für die bessere Umsetzung der Strategie vorschlägt.

2.2   Die Frage der Industrie- und Bergbauabfälle ist von grundlegender Bedeutung für die europäischen Bürger und die organisierte Zivilgesellschaft. Die industrielle Zukunft Europas hängt in bestimmtem Maße davon ab, wie diese Frage gelöst wird. Derzeit besteht für eine erhebliche Zahl an Industrievorhaben die Gefahr, dass sie aufgrund des Widerstands der Bevölkerung vor Ort und der Organisationen der Zivilgesellschaft, die über die Auswirkungen von Industrie- und Bergbautätigkeiten auf die öffentliche Gesundheit und die Umwelt besorgt sind, blockiert bleiben.

2.3   Bedauerlicherweise beruhen die Vorbehalte der Zivilgesellschaft oftmals auf einem Mangel an Information und Transparenz. Daher müssen die Umweltverträglichkeitsprüfungen umfassend und korrekt durchgeführt werden, um eine akkurate Information und Beteiligung der Zivilgesellschaft zu gewährleisten.

2.4   Industrie- und Bergbauabfälle von stillgelegten oder in Betrieb befindlichen Industrie- und Bergbauanlagen sind nach wie vor ein erhebliches Problem für viele Mitgliedstaaten. Diese Abfälle können eine ernsthafte Gefahr für die Menschen vor Ort sein, aber auch Chancen bieten. Wenn sie einfach liegengelassen und keine Maßnahmen zur Verringerung der Umweltrisiken getroffen werden, können sie zur Gefahr werden. Sie können aber durchaus auch Chancen bieten, und zwar dann, wenn diese Abfälle die Ansiedelung von Wirtschaftstätigkeiten zur Rückgewinnung von Metallen und weiterer wiederverwertbarer Sekundärrohstoffe erleichtern.

2.5   Der Metallgehalt von Bergbauabfällen entspricht manchmal durchaus dem Metallgehalt von Erz oder übersteigt diesen sogar. Dies gilt auch für Abfälle aus der Hüttenindustrie: Die Rückgewinnungstechniken haben sich weiterentwickelt und bieten nunmehr die Möglichkeit, das Potenzial von Abfällen aus ehemaligen Industrieanlagen neu zu bewerten und diesen Bereich umweltfreundlich zu gestalten.

2.6   Da Absetzbecken und Abraumhalden in ihrem Zuständigkeitsbereich liegen, sind es vielfach die lokalen Gebietskörperschaften, die sich mit den Industrie- und Bergbauabfällen befassen müssen. Daher können gerade auf dieser Ebene Möglichkeiten gefunden werden, diese „Herausforderung“ in eine Chance zu verwandeln, indem private Initiativen, öffentlich-private und administrative Partnerschaften zur Schaffung von Industrieparks mit dem Ziel einer vollständigen Verwertung der Abfälle gefördert werden, wozu horizontale und vertikale Ansätze in der verarbeitenden Industrie, der Bauwirtschaft und der Infrastruktur miteinander zu verbinden sind.

2.7   Im Mittelpunkt dieser Stellungnahme stehen drei Abfallkategorien, die in großen Mengen (Milliarden von Kubikmetern) in Europa anfallen und die für die Gesetzgeber in der Europäischen Union und den Mitgliedstaaten von besonderem Interesse sind:

—   Bergbauabfälle (bzw. „mineralische Abfälle“ gemäß Richtlinie 2006/21/EG): Sie fallen bei Erkundung, Abbau und Verarbeitung von Kohle und nichtenergetischen Mineralien an. Mehrere 100 Millionen Tonnen aus in Betrieb befindlichen und stillgelegten Bergbauanlagen wurden oder werden nach wie vor in unterschiedlicher Entfernung von Siedlungen ohne Behandlung abgelagert (1). Stillgelegte oder aufgelassene Deponien können zu einer ernsthaften Gefahr für die Umwelt und die Anwohner werden.

—   Abfälle aus der Hüttenindustrie: Es handelt sich hier in erster Linie um Schlacke, Schlamm und Staub. Die Abfälle aus der Nichteisenmetallurgie können beispielsweise einen hohen Schwermetallgehalt aufweisen. Werden diese Abfälle nicht entsprechend behandelt, können sie schädliche Auswirkungen auf die Umwelt haben.

—   Abfälle aus Wärmekraftwerken: Schlacke und Asche aus Kraftwerken machen insbesondere in den Ländern, in denen die Kraftwerksbetreiber erhebliche Mengen minderwertiger Kohle einsetzen, einen großen Teil der Abfälle aus.

2.8   In all diesen Fällen können unsachgemäß bewirtschaftete Deponien unerfreuliche Auswirkungen für die Anwohner haben und große Flächen unbrauchbar machen, die ansonsten von wirtschaftlichem, sozialem und ökologischem Nutzen für die Umlandgemeinden sein könnten.

3.   Politischer und rechtlicher Rahmen zur Förderung der Behandlung von Industrie- und Bergbauabfällen

3.1   Mit der Europa-2020-Strategie, der EU-Industriepolitik (2), der EU-Strategie für Ressourceneffizienz (3), der EU-Strategie für Rohstoffe (4), der thematischen Strategie für Abfallvermeidung und -recycling (5) und der EU-Strategie für Innovation (6) werden folgende Aspekte gefördert:

ein nachhaltiges Wachstum in Europa durch eine ressourceneffiziente, grünere und wettbewerbsfähigere Wirtschaft;

ressourcenschonende Technologien und Produktionsmethoden sowie Investitionen in das Naturvermögen der EU;

die uneingeschränkte Anwendung der Abfallhierarchie, bei der die Abfallvermeidung Vorrang hat, gefolgt von der Vorbereitung für die Wiederverwendung und das Recycling und der energetischen Verwertung, während die Abfallbeseitigung nur das letzte Mittel ist;

die Überprüfung bestehender Regelungen, um den Übergang des Dienstleistungssektors und des verarbeitenden Gewerbes auf ressourceneffizienteres Wirtschaften einschließlich wirksameren Recyclings sowie Förderung der Kommerzialisierung und Übernahme wichtiger Schlüsseltechnologien zu unterstützen;

Investitionen in die Rohstoffgewinnungsbranche durch die Festlegung einer Raumordnungspolitik für mineralische Rohstoffe, die eine digitale geologische Datenbank und eine transparente Methodik zur Erkundung mineralischer Rohstoffe umfasst, bei gleichzeitiger Förderung von Recycling und Abfallvermeidung;

europäische Innovationspartnerschaften zur Beschleunigung von Forschung, Entwicklung und Markteinführung von Innovationen.

3.2   Die erste europäische Richtlinie über die Bewirtschaftung von Abfällen trat in den 1970er Jahren in Kraft. 1991 wurde im Rahmen der Richtlinie 91/156/EG der Europäische Abfallkatalog (EAK) aufgestellt; anschließend wurde die Richtlinie 91/689/EG über gefährliche Abfälle angenommen. 2008 wurde die Richtlinie 2008/98/EG veröffentlicht, die für diese Stellungnahme von besonderer Relevanz ist, da in Artikel 4 Absatz 1 eine genauere Definition der Abfallhierarchie enthalten ist: „a) Vermeidung; b) Vorbereitung zur Wiederverwendung; c) Recycling; d) sonstige Verwertung, z.B. energetische Verwertung und e) Beseitigung (7).

3.3   In der Richtlinie 2006/12/EG und im Beschluss Nr. 1600/2002/EG ist folgendes festgehalten:

für die noch erzeugten Abfälle gilt, dass ihr Gefährlichkeitsgrad auf die geringstmögliche Gefahrenstufe zu reduzieren ist;

Abfallvermeidung und Recycling sollen Vorrang haben;

die Menge der zu beseitigenden Abfälle ist auf ein Minimum zu reduzieren und die Abfälle sind sicher zu beseitigen;

die zu beseitigenden Abfälle sind so nah wie möglich am Erzeugungsort zu behandeln, sofern dies nicht zulasten der Effizienz der Abfallbehandlung geht.

3.4   Mit der Richtlinie 2006/21/EG über die Bewirtschaftung von Abfällen aus der mineralgewinnenden Industrie (die 2006 angenommen wurde und seit Mai 2008 in Kraft ist; eine Bewertung ihrer Umsetzung ist für November 2012 geplant)

sollen mögliche negative Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt infolge der Bewirtschaftung von Abfällen aus der mineralgewinnenden Industrie aus bestehenden oder neuen Einrichtungen vermieden werden;

sie umfasst eine Verpflichtung für die Betreiber, einen Abfallbewirtschaftungsplan aufzustellen, der im Einklang mit der Abfallhierarchie stehen muss, das heißt zunächst Erkenntnisse über die Abfälle, anschließend Vermeidung und dann Wiederverwendung; Recycling und schließlich Beseitigung;

sie verpflichtet die Mitgliedstaaten, bis 2012 eine Bestandsaufnahme stillgelegter und aufgegebener Entsorgungseinrichtungen für Bergbauabfälle mit Gefahrenpotenzial für die Umwelt und die öffentliche Gesundheit durchzuführen (8).

4.   Behandlung von Bergbauabfällen

4.1   In den bisherigen Legislativvorschlägen wurden die Mitgliedstaaten aufgefordert, bis Mai 2012 eine Bestandsaufnahme von stillgelegten und aufgegebenen Entsorgungseinrichtungen für mineralische Abfälle mit Gefahrenpotenzial für die menschliche Gesundheit und die Umwelt durchzuführen und zu veröffentlichen.

4.2   2004 wurde vor dem EU-Beitritt der ersten osteuropäischen Länder in der PECOMINES-Studie (9) und dem Bericht über die Fallstudie zur Nutzung von Fernerkundung (10) eine erste Bewertung mehrerer Entsorgungseinrichtungen vorgenommen. Allerdings wurde in dieser Studie weder die physikalische noch die chemische Stabilität dieser Einrichtungen untersucht.

4.3   Es gibt bislang keine europaweite Datenbank der Standorte von Deponien für Bergbau- und sonstige Industrieabfälle und die physikalischen und chemischen Eigenschaften der dort gelagerten Abfälle. Mitgliedstaaten wie Spanien haben beispielsweise nationale Bewirtschaftungspläne für Abfälle aus der Rohstoffwirtschaft auf der Grundlage einschlägiger Statistiken über Zahl und Volumen der eingetragenen bestehenden und aufgelassenen Abfalldeponien, Absetzbecken und Teiche aufgestellt (11).

4.4   Einige Mitgliedstaaten haben Methoden zur Bewertung der Sicherheit aufgelassener Absetzbecken und Abfalldeponien entwickelt und angewendet und vorrangige Maßnahmen zur Vorbeugung erheblicher Verunreinigung festgelegt (z.B. das slowakische Umweltministerium). Bislang wurde allerdings keinerlei umfassende Untersuchung zur Bewertung der aktuellen wirtschaftlichen Rentabilität der Wiederaufarbeitung von Bergbauabfällen durchgeführt. Die Rentabilität der Wiederaufarbeitung hängt in großem Maße vom Marktpreis der einschlägigen Rohstoffe ab. Die Mitgliedstaaten sollten derartige Bewertungen vornehmen, um mögliche Win-Win-Situationen zu ermitteln.

4.5   Der Zugang zu diesen Abfalldeponien und Absetzbecken wäre Gegenstand der nationalen Rohstoff- und Raumplanungspolitik, auf die das Subsidiaritätsprinzip Anwendung findet und die von den einzelnen Mitgliedstaaten unter Wahrung der EU-Vorschriften für Folgenabschätzung und Bergbauabfälle sowie der Wasserrahmenrichtlinie gehandhabt werden müssen.

4.6   In der EU-Strategie für Rohstoffe wird eine Langzeitanalyse der Rohstoffnachfrage vorgeschlagen, die die Grundlage für die wirtschaftliche Prioritätensetzung bei der Wiederaufbereitung von Abfällen und Tailings sein könnte.

4.7   Durch die Sanierung von Abfalllagerstätten und Tailings mit oder ohne wirtschaftlichen Anreiz können Arbeitsplätze entstehen, der Umweltzustand verbessert sowie bessere soziale und Lebensbedingungen für die betroffene Bevölkerung geschaffen werden, da insbesondere die Landschaft verschönert und die Verschmutzungsgefahr gebannt wird.

4.8   Die Behandlung von Bergbauabfällen aus aufgelassenen Deponien sollte von folgenden Überlegungen geleitet sein:

Die Behandlung von Bergbauabfällen aus aufgelassenen Deponien, die eine Gefahr für die Sicherheit und die Gesundheit sind oder die Umwelt verschmutzen könnten oder die unter den derzeitigen wirtschaftlichen Bedingungen einen wirtschaftlichen Wert bieten, sollte in Bezug auf ein rasches, aber umsichtiges Genehmigungsverfahren vorrangig behandelt werden; die Frage der Haftung der früheren Betreiber sollte geklärt werden, um Investitionen zu fördern (12).

Für die Behandlung von Bergbauabfällen aus aufgelassenen Deponien, die eine Gefahr für die Sicherheit und die Gesundheit sind oder die Umwelt verschmutzen könnten und die keinen wirtschaftlichen Wert haben, könnten öffentliche Mittel erforderlich sein (13).

Die Wiederaufarbeitung von Bergbauabfällen aus aufgelassenen Deponien, die keine Gefahr für die Sicherheit und die Gesundheit sind und die Umwelt nicht verschmutzen, die jedoch einen wirtschaftlichen Wert haben, sollte ermöglicht werden; die Frage der Haftung früherer Betreiber sollte geklärt werden, um Investitionen zu fördern.

4.9   Die Technologie zur Wiederaufarbeitung und Sanierung alter und überlasteter Abfalllagerstätten besteht teilweise bereits, erfordert aber neue Forschungsanstrengungen. Die Europäische Innovationspartnerschaft für Rohstoffe könnte zur Forschungsförderung in diesem Bereich genutzt werden und Mittel für ein Pilotprojekt bereitstellen. Das im Rahmen dieser Initiative erworbene Fachwissen könnte weltweit führend werden und in Europa und der ganzen Welt zum Einsatz kommen (z.B. die in Ostdeutschland nach der Wiedervereinigung eingesetzten Technologien). Die Erforschung weiterer Technologien und Verfahren könnte der europäischen Industrie eine Spitzenstellung sichern.

4.10   In dem Papier der Bergbauindustrie zur Abfallbewirtschaftung mittels der besten verfügbaren Techniken wird der Einsatz der BVT zur Abfalltrennung, die die künftige Wiederaufarbeitung von Tailings und anderen Abfällen verbessern würde, lediglich kurz erwähnt.

4.11   Die europäischen Strukturfonds spielen dabei eine zentrale Rolle. Mit ihnen werden bereits beträchtliche Investitionen in Forschung und Innovation finanziert. Für den derzeitigen Finanzierungszeitraum (2007-2013) stehen rund 86 Mrd. EUR zur Verfügung. Viele dieser Mittel sind noch nicht ausgegeben worden; sie sollten effizienter verwendet werden, um im Hinblick auf die Innovation und die Europa-2020-Ziele die größtmögliche Wirkung zu entfalten.

4.12   Die EU-Strukturfonds wurden bereits in der Vergangenheit gelegentlich verwendet, wenn die Entwicklung neuer regionaler Infrastruktur an die Sanierung und Aufbereitung ehemaliger Industrie- und Bergbaugebiete gekoppelt werden konnte. Bei den erfolgreichsten Initiativen erfolgt die Wiederaufarbeitung alter Tailings und Abraumhalden im Zuge der Errichtung einer neuen Bergbauanlage, was in den meisten Fällen die Rentabilität aufgrund der Größenvorteile erhöht.

4.13   Bislang werden nur sehr wenige EU-Mittel für die Behandlung und Nutzung von Bergbauabfällen zu wirtschaftlichen und Umweltzwecken in der EU verwendet. Einige europäische Initiativen und Projekte, wie die europäische Technologieplattform für nachhaltige Gewinnung mineralischer Rohstoffe, das EU-Projekt „ProMine“ und EuroGeoSource, haben allerdings finanzielle Unterstützung seitens der Europäischen Kommission erhalten. Sie sollen zur Entwicklung innovativer Technologien, zum Aufbau des einschlägigen Sachwissens und zur Einrichtung einer Datenbank der Bergbauabfälle beitragen.

5.   Hüttenabfälle - der Begriff Industrieabfall - Herausforderungen für die Umwelt - wirtschaftliche und soziale Chancen

5.1   Der Begriff Industrieabfall hat sich mit der Zeit nicht erheblich gewandelt, es gilt nach wie vor: „Ist es kein Produkt, ist es Abfall“. Vor dem Hintergrund neuerer umweltpolitischer Überlegungen (Stichwort „abfallfrei“) und wirtschaftlicher Faktoren in Verbindung mit der Rohstoffverknappung sollte der Begriff, was eigentlich das „Produkt“ einer Industrietätigkeit ist, grundlegend überarbeitet werden.

5.2   Heute sind komplexe Industrietätigkeiten auf die Herstellung zahlreicher „Ko-Produkte“ und nicht nur eines einzigen Produktes ausgerichtet (14). So wird beispielsweise bei der Zementerzeugung Hüttensand als wichtiger Bestandteil für viele Zementmischungen verwendet (15).

5.3   Nach geltendem EU-Recht dürfen in einem Herstellungsprozess neben dem Produkt lediglich Nebenprodukte und keine „Ko-Produkte“ erzeugt werden. Das bedeutet, dass ein Nebenprodukt, das nicht im Hauptherstellungsprozess verarbeitet wird, als Abfallerzeugnis angesehen wird, das wiederverwertet werden kann und somit unter das Abfallrecht fällt.

5.4   Dies ist eigentlich kein Definitionsproblem, denn Nebenprodukt und Ko-Produkt können als gleichbedeutend erachtet werden. Das Problem ist auf die Einschränkungen zurückzuführen, die nun gemäß den Rechtsvorschriften für Nebenprodukte anzuwenden sind. So kann gemäß Artikel 5 der Richtlinie 2008/98/EG ein Stoff oder Gegenstand nur dann als Nebenprodukt gelten, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind: „a) es ist sicher, dass der Stoff oder Gegenstand weiter verwendet wird; b) der Stoff oder Gegenstand kann direkt , die über die normalen industriellen Verfahren hinausgeht, verwendet werden; c) und d) die weitere Verwendung ist rechtmäßig, d.h. der Stoff oder Gegenstand erfüllt alle einschlägigen Produkt-, Umwelt- und Gesundheitsschutzanforderungen für die jeweilige Verwendung und führt insgesamt nicht zu schädlichen Umwelt- oder Gesundheitsfolgen“.

5.5   Die in Deponien gelagerten Abfälle der Hüttenindustrie können zahlreiche gefährliche Stoffe wie Schwermetalle, auch in Form von Metallverbindungen, enthalten, die für die Erzeugung des „Produkts“ keinerlei Nutzen hatten. Bei der Deponierung erfordern diese Stoffe (16) außerdem oftmals eine Vorbehandlung gemäß Richtlinie 2006/12/EG.

5.6   Wird ein Sekundärprodukt als Ko-Produkt anerkannt, ist die Behandlung und/oder Verarbeitung im Zuge des Hauptherstellungsprozesses (wie derzeit) oder in eigenen Systemen zur Umwandlung des Ko-Produkts in ein neues Produkt möglich, das dann ohne Einschränkungen – abgesehen von der Deklarierung des Ko-Produkts – auf den Markt gebracht werden kann. Dies ist derzeit nur Unternehmen und Anlagen erlaubt, die zur Verarbeitung von Abfall gemäß der Richtlinie 2006/12/EG berechtigt sind.

5.7   Der Hauptnutzen für die Umwelt ist eine Verringerung der Schädigung von Boden und Landschaft. So ist für die Deponierung von 1 Mio. Tonnen Stahlschlacke (Schlacke aus der Kohlenstoffstahlerzeugung kann inertisiert werden) schätzungsweise ein Schüttvolumen von rund 900 000 m3 erforderlich. Außerdem würde ungefähr das gleiche Volumen an Abbauraum für Gesteinsmaterial eingespart (17). Ein weiterer Nutzen nach Inertisierung zur Wiederverwertung ist die Verringerung der in die Umwelt abgegebenen Emissionen (Staub und Metall).

5.8   Aus sozialer und wirtschaftlicher Sicht sind Tätigkeiten in Verbindung mit der Behandlung und Wiederverwertung von Hüttenabfällen innovative Tätigkeiten, für die neben Arbeitskräften auch Forschung und Entwicklung zur Verringerung der Umweltauswirkungen und der Kosten erforderlich sind. In Großbritannien wurde 2010 eine Studie über die Kompetenzen durchgeführt, die Unternehmer zur Sammlung, Bewirtschaftung und Behandlung von städtischem und industriellem Abfall benötigen (18).

6.   Abfälle aus Wärmekraftwerken - Nutzung der Kohlekraftwerksnebenprodukte

6.1   Kohle ist ein wichtiger Rohstoff, der in der Natur in großen Mengen vorkommt. Die weltweite Steinkohleproduktion belief sich 2008 auf 579 Mio. Tonnen und die Braunkohleproduktion auf 965 Mio. Tonnen (19). 27 % des weltweiten Primärenergiebedarfs werden über Kohle abgedeckt und 41 % des weltweiten Stroms aus Kohle erzeugt. Kohle wird auch weiterhin für die globale Stromerzeugung wichtig sein; 2030 werden 44 % der weltweiten Stromversorgung über Kohle erfolgen. Bei gleichbleibendem Produktionsvolumen werden die bekannten Kohlevorräte noch 119 Jahre vorhalten (20).

6.2   Nach der Verfeuerung von Kohle zur Strom- und Wärmeerzeugung bleiben riesige Abfallmengen zurück, die für die Anlieger in der EU und in anderen Teilen der Welt, in denen diese Arten von Abfall anfallen und deponiert werden, ein erhebliches Problem, aber auch eine Chance sind. Seit 1945 suchen amerikanische, deutsche und britische Unternehmen und Forschungseinrichtungen nützliche Verwendungszwecke für diese Abfälle, die als Kohlekraftwerksnebenprodukte eingestuft werden. Die wichtigsten Kohlekraftwerksnebenprodukte sind Flugasche, Kesselsand, Schmelzkammergranulat, Wirbelschichtaschen, Sprühabsorptionsprodukte (SAV-Produkte) und REA-Gips.

6.3   Der US-amerikanische Kohleascheverband (American Coal Ash Association, ACAA) wurde 1968 als Handelsorganisation gegründet, um Abfall aus kohlebefeuerten Kraftwerken wiederzuverwenden. Seine Aufgabe war es, eine umweltverträgliche, technisch solide und wettbewerbsfähige Bewirtschaftung und Nutzung von Kohlekraftwerksnebenprodukten zu fördern, die der Weltgemeinschaft zugutekommt (21).

6.4   Laut Berechnungen des ACAA stieg die Erzeugung von Kohlekraftwerksnebenprodukten in den USA von rund 25 Mio. Tonnen 1966 auf knapp 135 Mio. Tonnen 2008; im gleichen Zeitraum nahm die nützliche Verwendung dieser Produkte von 5 Mio. Tonnen auf 55 Mio. Tonnen zu.

6.5   Nach Schätzungen des europäischen Verbands für Kohlekraftwerksnebenprodukte (European Coal Combustion Products Association, ECOBA (22)) beläuft sich die jährliche Gesamterzeugung von Kohlekraftwerksnebenprodukten in der EU-27 auf mehr als 100 Mio. Tonnen und in der EU-15 auf 61 Mio. Tonnen; davon sind 68,3 % Flugasche, 17,7 % REA-Gips, 9,4 % Kesselsand, 2,4 % Schmelzkammergranulat, 1,5 % Wirbelschichtasche und 0,7 % SAV-Produkte.

6.6   Weltweit, aber auch in Europa selbst werden die potenziellen Nutzer von Kohlekraftwerksnebenprodukten nicht sachgemäß über die Eigenschaften und Vorteile der Nutzung dieser neuen Stoffe und Produkte informiert. Bis heute ist die US-amerikanische Industrie der größte Erzeuger und Verbraucher dieser Produkte, gefolgt von einigen wenigen europäischen Ländern, wie Deutschland und Großbritannien. Die Lage wandelt sich jedoch, und Länder wie China oder Indien werden die Führungsrolle bei Erzeugung und Verbrauch von Kohlekraftwerksnebenprodukten übernehmen (23).

6.7   Umweltvorteile der nützlichen Verwendung von Abfällen aus Kohlekraftwerken

verbesserte Umweltqualität rund um Kohlekraftwerke

Schonung natürlicher Ressourcen

Rückgang der Energienachfrage und der Treibhausgasemissionen

geringerer Deponie-Raumbedarf.

6.8   Bestehende Nutzungsmöglichkeiten für Kohlekraftwerksnebenprodukte

Zement- und Betonerzeugung: Flugasche dient als Bindemittel, das Beton zugegeben wird (24).

Verfestigung und Stabilisierung gefährlicher Abfälle

Verwendung von Kesselsand für Asphaltmischungen im Straßenbau

Verwendung von REA-Gips in der Landwirtschaft

Gewinnung von Cenosphären oder Metallen: Cenosphären können für Leichtbeton, Strukturwerkstoffe und die Synthese von Ultraleicht-Verbundwerkstoffen verwendet werden. Anwendungsbereiche sind Automobilindustrie, Luftfahrt, Reifen, Farben und Lacke, Bodenbeläge, Kabel, Rohre, Bau und Haushaltsgeräte.

Bodenschutz und Regenerierung aufgelassener Bergbauanlagen

Kesselsand wird für die Herstellung von (Lehm- bzw. Ton-) Ziegeln verwendet. Für die Herstellung von Ziegelsteinen aus Flugasche wird keine Brennofen-Energie benötigt; sie können einen hohen Gehalt an Recyclingmaterialien aufweisen.

Gewinnung von Germanium aus Flugasche

Entwicklung neuer Farben und weiterer Umweltanwendungen: Die aus Kohlekraftwerksnebenprodukten hergestellten Farben sind wasser-, säure- und lösemittelresistent.

Holzersatzprodukte

Nutzung von Flugasche zur Abwasserbehandlung, für Schwermetalle wie Cadmium oder Nickel

Forschung zur Umwandlung toxischer Flugasche in Metallschaum für die Automobilindustrie.

6.9   In Europa landen große Mengen an Flugasche auf Deponien oder werden für Billiganwendungen verwendet – mit einigen wenigen Ausnahmen (wie den Niederlanden und Deutschland). Dies ist auf die Qualität der Asche in der EU zurückzuführen, die nicht immer für hochwertige Anwendungen geeignet ist, aber auch auf die mangelnde Information und Förderung der Verwendungszwecke von Kohlekraftwerksnebenprodukten in zahlreichen Erzeugnissen. Aufgrund der Umweltanforderungen an Kohlekraftwerke und der Bemühungen der Industrie um eine effiziente und umweltfreundliche Kohlefeuerung wird sich die Qualität der Flugasche in Zukunft wohl verbessern.

6.10   Es sind weitere Studien und Forschungsarbeiten notwendig, um die Faktoren zu verstehen, die die Nutzung von Kohlekraftwerksnebenprodukten beeinflussen. Ziel sollte die intelligente Nutzung dieser Produkte sein. Hierfür sind neben einem leistungsbasierten Klassifizierungssystem für Flugasche und FuE-Programmen zur Verbesserung des Umwandlungsverfahrens von Kohlekraftwerksnebenprodukten in neue, innovative Werkstoffe und zur Förderung des bestehenden Wissens über die Zusammensetzung, Morphologie und Struktur von Flugasche-Cenosphären auch innovative Wirtschafts-, Management- und Logistiklösungen erforderlich.

6.11   Die rechtliche Definition von Kohlekraftwerksnebenprodukten als Abfall ist ein Hindernis, das die nützliche Verwendung dieser Abfälle aus Kohlekraftwerken behindert. Die aktuelle Klassifizierung ist eine harmonisierte Liste der Abfälle, die auf der Grundlage neuer Erkenntnisse und Forschungsergebnisse überarbeitet werden kann. Kohlekraftwerksnebenprodukte, die nicht Gegenstand des Abfallrechts sind, können dann in die REACH-Verordnung aufgenommen werden.

Brüssel, den 26. Oktober 2011

Der Präsident des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses

Staffan NILSSON


(1)  Nach Angaben des Ministeriums für Wirtschaft, Handel und Unternehmensförderung gibt es in Rumänien 77 Bergeteiche mit einem Volumen von 340 Mio. Kubikmetern und einer Fläche von 1 700 Hektar sowie 675 Abraumhalden mit einem Volumen von 3,1 Mrd. Kubikmetern und einer Fläche von 9 300 Hektar.

(2)  KOM(2010) 614 endg.

(3)  KOM(2011) 21 endg.

(4)  KOM(2011) 25 endg.

(5)  Jüngster Bericht KOM(2011) 13.

(6)  KOM(2010) 546 endg.

(7)  Allerdings ist keinerlei Vorschrift für die Verringerung der Schädlichkeit von Abfällen enthalten, wenn sie entgegengenommen werden oder sich bereits in der Deponie befinden.

(8)  Zur Unterstützung der Mitgliedstaaten wurde vor Kurzem ein Leitfaden für die Durchführung dieser Bestandsaufnahme veröffentlicht.

(9)  G. Jordan und M. D. Alessandro: „Mining, Mining Waste and Related Environmental Issues: Problems and Solutions in Central and Eastern European Candidate Countries“, PECOMINES, JRC 2004 (EUR 20 868 EN).

(10)  A.M. Vijdea, S. Sommer, W. Mehl: „Use of Remote Sensing for Mapping and Evaluation of Mining Waste Anomalies at National to Multi Country Scale“, PECOMINES, JRC 2004 (EUR 21 885 EN).

(11)  In dem „Plan Nacional de Residuos de Industrias Extractivas 2007-2015“ ist festgehalten, dass Spanien über 988 eingetragene Schlammteiche und Absetzbecken mit einem Gesamtvolumen von 325 878 800 m3 verfügt. Das Gesamtvolumen des zwischen 1983-1989 angefallenen Bergematerials betrug rund 1 375 673 315 m3. Davon waren 47,2 % so genannte wild deponierte Tailings.

(12)  Die „Good Samaritan“-Initiative der US-amerikanischen Bundesumweltschutzbehörde (EPA) ist ein interessantes Modell zur Klärung von Haftungsfragen.

(13)  Dies sollte nur für aufgelassene Stätten gelten, für die kein haftbarer Betreiber ermittelt werden kann.

(14)  Dieses Konzept ist jedoch nicht neu. Es wird lediglich ein in der Landwirtschaft weit verbreitetes Konzept auf den Industriesektor übertragen, in der organische Abfälle als Dünger in den Boden zurückverbracht oder als Kraftstoff genutzt werden.

(15)  Die europäische Zementnorm EN 197-1 enthält neun Arten von Zement in der Liste der Bestandteile. Hüttensand wird in Gewichtsanteilen zwischen 6 und 95 % verwendet.

(16)  So enthalten Filterstäube von Lichtbogenöfen (LBO) (über 1,2 Mio. Tonnen aus der Kohlenstoffstahlerzeugung laut Schätzung für die EU-27) Eisen (10-40 %) wie auch Zink (21- 40 %), Blei (bis zu 10 %) sowie Kadmium und Kupfer (bis zu 0,7 %). Schlacke (27 Mio. Tonnen aus der Kohlenstoffstahlerzeugung – Sauerstoffaufblaskonverter (SAK) und Lichtbogenofen (LBO) – laut Schätzungen für die EU-27) kann Flüssigstahltröpfchen (bis zu 10 %) sowie Eisen- (10-30 %), Mangan- (3-9 %) und Chromoxide (1-5 %) enthalten.

(17)  Die in der EU-27 jährlich anfallende Abfallmenge von 27 Mio. Tonnen entspricht ihrem Volumen nach schätzungsweise einem 20 m hohen Haufen auf der doppelten Fläche von Mailand.

(18)  http://www.viridor.co.uk/news/recycling-waste-industry-labour-market-investigation-published/

(19)  IEA-Bericht 2008.

(20)  Quelle: World Coal Association.

(21)  Laut der Website der ACAA ist der Verband auch in der Forschung tätig, erstellt Berichte, Untersuchungen und Industriedokumente und bietet Expertise für die Wiederverwertung von Kohleasche, Schmelzkammergranulat und REA-Gips. Japan verfügt über eine ähnliche Einrichtung, das Zentrum für Kohleaschenutzung.

(22)  Der Verband wurde 1990 gegründet und umfasst heute 86 % der Erzeugung von Kohlekraftwerksnebenprodukten in der EU-27.

(23)  Die prognostizierte Energienachfrage in Indien wird 2020 rund 260 000 MW betragen, wobei 70 % des Stroms aus Kohlekraftwerken kommen wird, die 273 Mio. Tonnen Kohlekraftwerksnebenprodukte erzeugen werden.

(24)  Laut ACAA enthalten mehr als 50 % der in den USA erzeugten Betonprodukte Flugasche.


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