BERICHT DER KOMMISSION Solidaritätsfonds der Europäischen UnionJahresbericht 2010
/* KOM/2011/0694 endgültig */
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INHALTSVERZEICHNIS
1. Einleitung (...)3
2. Noch nicht abgeschlossene Anträge aus dem Jahr 2009 (...)3
3. Neue Anträge im Jahr 2010 (...)6
4. Finanzierung (...)12
5. Überwachung (...)13
6. Abschlüsse (...)14
7. Schlussfolgerungen (...)15
Anhang 1: Im Jahr 2010 geltende Schwellenwerte für Katastrophen größeren Ausmaßes (...)17
Anhang 2: Solidaritätsfonds der Europäischen Union: noch nicht abgeschlossene Anträge aus dem Jahr 2009 und neue Anträge, über die im Jahr 2010 entschieden wurde (...)19
Anhang 3: Seit 2002 gestellte Anträge auf Unterstützung aus dem Solidaritätsfonds der Europäischen Union (...)23
BERICHT DER KOMMISSION
Solidaritätsfonds der Europäischen Union
Jahresbericht 2010
1. Einleitung
Der Solidaritätsfonds der Europäischen Union (EUSF) wurde am 15. November 2002 eingerichtet [1]. Laut Artikel 12 der Verordnung (EG) Nr. 2012/2002 des Rates vom 11. November 2002 zur Errichtung des Solidaritätsfonds der Europäischen Union (nachstehend „Verordnung“) ist dem Europäischen Parlament und dem Rat ein Bericht über die Tätigkeit des Fonds im Vorjahr vorzulegen. Im vorliegenden Bericht werden die Tätigkeiten des Fonds im Jahr 2010 vorgestellt; darin wird, wie in früheren Berichten auch, auf die Behandlung noch nicht abgeschlossener und neuer Anträge sowie die Bewertung der Durchführungsberichte als Vorbereitung auf den Abschluss eingegangen.
Im Jahr 2010 wurde für den Solidaritätsfonds ein neuer Rekord bei der Anzahl der eingegangenen Anträge aufgestellt. Insgesamt wurden der Kommission im Laufe des Jahres 17 neue Anträge auf finanzielle Unterstützung aus dem Solidaritätsfonds übermittelt. All diese Anträge betrafen Überschwemmungen. Die meisten dieser Anträge wurden erst in der zweiten Jahreshälfte eingereicht; für sechs war das Bewertung- und Bewilligungsverfahren Ende 2010 noch nicht abgeschlossen. Im Laufe des Jahres 2010 bewilligte die Kommission neun der Anträge und entschied, dass bei fünf weiteren die Bedingungen für die Inanspruchnahme des Fonds nicht erfüllt waren. Insgesamt schlug die Kommission Finanzhilfen in Höhe von 262,303 Mio. EUR vor, die das Europäische Parlament und der Rat anschließend genehmigten [2].
2. Noch nicht abgeschlossene Anträge aus dem Jahr 2009
Griechenland (Waldbrände in Attika)
Ab dem 21. August 2009 wurden in der Region Attika in Griechenland Infrastruktur, Gebäude und Ernten durch nicht zu kontrollierende Brände beschädigt, die angeheizt von Stürmen in der Region wüteten. Am 27. Oktober 2009, innerhalb der für Anträge in der Verordnung gesetzten Frist von zehn Wochen nach dem Auftreten der ersten Schäden, übermittelten die griechischen Behörden einen Antrag auf Finanzhilfe aus dem Solidaritätsfonds der Europäischen Union.
Die griechischen Behörden schätzen die direkten durch die Brände verursachten Schäden auf 152,774 Mio. EUR. Dies entspricht 0,07 % des griechischen BNE von 221,672 Mrd. EUR (basierend auf Daten aus dem Jahr 2007), also lediglich 11 % des in der Regel für die Inanspruchnahme des Fonds geltenden Schwellenwerts für Griechenland [3]. Da die Gesamtschäden unter dem Schwellenwert lagen, wurde der Antrag unter dem Ausnahmekriterium „außergewöhnliche regionale Katastrophe“ bewertet.
Eine der Bedingungen für eine ausnahmsweise Inanspruchnahme des Fonds im Rahmen des Regionalkriteriums ist, dass der Großteil der Bevölkerung, die in dem von der Katastrophe betroffenen Gebiet lebt, in Mitleidenschaft gezogen wurde. Die griechischen Behörden bezogen ihren Antrag auf die Region Attika und gaben an, dass – bei einer Gesamtbevölkerung von knapp 3,8 Mio. Einwohnern in der Region Attika – 106 404 Einwohner von den Bränden in Mitleidenschaft gezogen worden sind. Dies sind 2,8 % der Einwohner der Region, also bedeutend weniger als der Großteil. Darüber hinaus hatte die Katastrophe zwar vor Ort schwere Schäden verursacht, doch wurden in dem Antrag keine Belege vorgelegt, die den Schluss zulassen, dass die Region unter schweren und dauerhaften Auswirkungen auf die Lebensbedingungen und die wirtschaftliche Stabilität zu leiden hat – dies sind die weiteren Bedingungen, die (kumulativ) erfüllt werden müssen, damit eine Katastrophe in Ausnahmefällen als „außergewöhnliche regionale Katastrophe“ gelten kann.
Somit kam die Kommission am 28. Mai 2010 zu dem Schluss, dass der Antrag nicht bewilligt werden konnte, da die in der Verordnung festgelegten Anforderungen zur Inanspruchnahme des Fonds in Ausnahmefällen nicht erfüllt wurden. Die griechischen Behörden wurden entsprechend unterrichtet.
Griechenland (Überschwemmung auf Euböa)
Am 12. September 2009 verursachten Überschwemmungen, die durch heftige Regenfälle in dem Gebiet ausgelöst worden waren, auf der ostgriechischen Insel Euböa Schaden an Wohnhäusern, an der Infrastruktur und in der Landwirtschaft. Am 17. November 2009, innerhalb der Zehnwochenfrist nach Beginn der Katastrophe, übermittelten die griechischen Behörden einen Antrag auf Finanzhilfe aus den Fonds.
Die griechischen Behörden schätzen die direkten durch die Überschwemmungen verursachten Schäden auf 82,233 Mio. EUR. Da dieser Wert lediglich 6,26 % des für Griechenland in der Regel geltenden Schwellenwertes für die Inanspruchnahme des Fonds darstellt, wurde der Antrag nach dem Ausnahmekriterium der „außergewöhnlichen regionalen Katastrophe“ geprüft.
Zwar zogen die Überschwemmungen vor Ort schwere Auswirkungen in der Region Euböa nach sich – ein Todesfall, Ernteverlust und Schäden am regionalen Straßennetz –, doch wurde im Antrag nicht klar nachgewiesen, dass der größte Teil der Bevölkerung in der Region in Mitleidenschaft gezogen worden war. Darüber hinaus wurde in dem griechischen Antrag nicht in ausreichendem Maße nachgewiesen, dass die Überschwemmungen schwere und dauerhafte Auswirkungen auf die Lebensbedingungen und die wirtschaftliche Stabilität der Region haben. Am 28. Mai 2010 kam die Kommission daher zu dem Schluss, dass der Antrag nicht die Bedingungen für die Inanspruchnahme des Fonds in Ausnahmefällen erfüllt, und setzte die griechischen Behörden darüber in Kenntnis, dass ihr Antrag nicht bewilligt worden ist.
Zypern (Unwetter)
Am 18. September 2009 wurden die Randbezirke Nikosias von einem Unwetter heimgesucht, in dessen Verlauf auch mehrere Tornados auftraten. Die zyprischen Behörden legten ihren Antrag auf Unterstützung aus dem Solidaritätsfonds am 6. November 2009 vor, etwa zwei Wochen vor Ablauf der zehnwöchigen Frist für die Antragstellung.
Die zyprischen Behörden schätzen die direkten durch die Katastrophe verursachten Schäden auf 2,609 Mio. EUR. Dieser Betrag entspricht weniger als 3 % des üblichen Schwellenwerts für die Inanspruchnahme des Fonds, der sich im Falle Zyperns im Jahr 2009 auf 88,552 Mio. EUR (d. h. 0,6 % des BNE auf der Grundlage der Daten von 2007) beläuft. Da die Gesamtschäden unter dem für die Inanspruchnahme des Fonds üblichen Schwellenwert lagen, wurde der Antrag unter dem Ausnahmekriterium „außergewöhnliche regionale Katastrophe“ geprüft.
Nach der Bewertung des Antrags kam die Kommission zu dem Schluss, dass die Bedingungen aus Verordnung (EG) Nr. 2012/2002 nicht erfüllt waren. So enthielt der Antrag keine Belege darüber, dass der größte Teil der Bevölkerung der Region, für die der Antrag gestellt worden war, in Mitleidenschaft gezogen worden war. Darüber hinaus wurden nicht nachgewiesen, dass die Katastrophe schwere und dauerhafte Auswirkungen auf die Lebensbedingungen und die wirtschaftliche Stabilität des betroffenen Gebietes hat. Daher kam die Kommission am 6. April 2010 zu dem Schluss, dass der Antrag die Bedingungen für eine ausnahmsweise Inanspruchnahme des Fonds nicht erfüllt, und informierte die zyprischen Behörden entsprechend.
Italien (Schlammlawine und Überschwemmung auf Sizilien)
Am 1. Oktober 2009 wütete ein Unwetter auf Sizilien und zog insbesondere die Provinz Messina in Mitleidenschaft. Anhaltende Regenfälle in den Küstengebieten zwischen Galati und Scaletta Zanclea verursachten mehrere Erdrutsche und Schlammlawinen, die einige Abschnitte des Straßensystems sowie die Eisenbahn und die größte Hauptstraße blockierten. Nach Angaben der sizilianischen Behörden wurden als direkte Folge der Erdrutsche und Schlammlawinen 31 Personen getötet und 122 verletzt; 2019 Personen mussten ihre Häuser verlassen. Die italienischen Behörden beantragten am 7. Dezember 2009, also innerhalb der für Anträge geltenden Zehnwochenfrist, Unterstützung aus dem Solidaritätsfonds.
Schätzungen der italienischen Behörden zufolge belief sich der direkte Gesamtschaden auf 598,94 Mio. EUR. Dies entspricht 17,62 % des üblicherweise für die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds für Italien im Jahr 2009 geltenden Schwellenwerts von 3,399 Mrd. EUR. Da die Gesamtschäden unter dem für die Inanspruchnahme des Fonds üblichen Schwellenwert lagen, wurde der Antrag unter dem Ausnahmekriterium „außergewöhnliche regionale Katastrophe“ geprüft.
Der Antrag betraf die Provinz Messina mit insgesamt 622 450 Einwohnern (Zahlen aus dem Jahr 2005). In dieser Provinz waren 14 576 Personen – bzw. lediglich 2,2 % der Bevölkerung – direkt in Mitleidenschaft gezogen worden, also nur ein sehr geringer Teil der Einwohner der Provinz. Darüber hinaus belegt der Antrag zwar, dass die Katastrophe vor Ort schwere Schäden verursacht hat, doch waren diese auf ein kleines Gebiet mit relativ geringer Einwohnerzahl beschränkt. Es wurde nicht nachgewiesen, dass die Katastrophe schwere und dauerhafte Auswirkungen auf die Lebensbedingungen und die wirtschaftliche Stabilität der Region hat. Daher kam die Kommission am 8. Juni 2010 zu dem Schluss, dass der Antrag die Bedingungen für eine ausnahmsweise Inanspruchnahme des Fonds im Rahmen des Kriteriums „außergewöhnliche regionale Katastrophe“ nicht erfüllt, und informierte die italienischen Behörden entsprechend.
3. Neue Anträge im Jahr 2010
Irland (Überschwemmungen)
Ab dem 19. November 2009 kam es in Irland in 15 von 26 Provinzen zu schweren Überschwemmungen. Die Überschwemmungen führten zu Schäden bei der Infrastruktur, u. a. bei Straßen, der Wasserversorgung und Abwasseranlagen, sowie zu umfangreichen Schäden bei Wohnhäusern und für Unternehmen. Die irischen Behörden beantragten am 27. Januar 2010, also innerhalb der für Anträge geltenden Zehnwochenfrist, Unterstützung aus dem Fonds. Auf Anfrage der Kommission wurden am 15. Juni 2010 weitere Informationen geliefert, die zur Bewertung des Antrags erforderlich waren.
Die irischen Behörden gingen von einem Direktschaden von 520,9 Mio. EUR aus, was 0,33 % des BNE und 55,68 % des normalen Schwellenwerts von 935,456 Mrd. EUR entsprach, der für die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds durch Irland im Jahr 2010 galt. Da die Schäden unter dem Schwellenwert lagen, wurde der Antrag Irlands unter dem Ausnahmekriterium „außergewöhnliche regionale Katastrophe“ bewertet.
Die von den irischen Behörden erbrachten Belege zeigten, dass die Mehrheit der Bevölkerung in dem Katastrophengebiet von den Auswirkungen der Überschwemmungen betroffen war. Darüber hinaus lieferten der hohe Beschädigungsgrad bei Straßen und anderen öffentlichen Infrastrukturen sowie die verbreiteten strukturellen Schäden an Privathäusern den entsprechenden Nachweis dafür, dass die Katastrophe langfristige Auswirkungen auf die Lebensbedingungen und die wirtschaftliche Stabilität der betroffenen Region hat. Am 14. September 2010 hat die Kommission daher die Annahme des Antrags Irlands beschlossen und eine Finanzhilfe von 13 022 500 EUR vorgeschlagen. Das entsprechende Verfahren für einen Berichtigungshaushalt wurde vom Europäischen Parlament und vom Rat am 24. November 2010 abgeschlossen. Nach der Unterzeichnung der Durchführungsvereinbarung mit Irland zahlte die Kommission die Finanzhilfe am 22. Dezember 2010 aus.
Italien (Überschwemmung in der Toskana)
Ab dem 25. Dezember 2009 verursachten schwere Regenfälle Überschwemmungen und Erdrutsche entlang des Flusses Serchio in der westlichen Toskana; betroffen waren 27 Gemeinden in der Provinz Lucca und eine Gemeinde in der Province Pisa. Am 4. März 2010 – innerhalb der Zehnwochenfrist nach Beginn der Überschwemmungen – beantragten die italienischen Behörden Unterstützung aus dem Solidaritätsfonds.
Laut den italienischen Behörden betrugen die Direktschäden, die aufgrund der Überschwemmungen entstanden sind, 211,701 Mio. EUR. Diese Zahl entspricht 0,02 % italienischen BNE und nur 6,11 % des normalen Schwellenwerts von 3 467 Mrd. EUR, der für die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds durch Italien im Jahr 2010 gilt. Der Antrag wurde daher darauf geprüft, ob er dem Sonderkriterium der „außergewöhnlichen regionalen Katastrophe“ entsprach.
Aus dem Antrag geht hervor, dass die Überschwemmungen stellenweise Ausfälle in der Region um den Fluss Serchio verursacht und zu Schäden an Straßen, an der Wasserinfrastruktur und zu Beeinträchtigungen der öffentlichen Dienstleistungen sowie zu Schäden an Privathäusern und anderem Eigentum geführt haben. Es war jedoch nur 1 % der lokalen Bevölkerung direkt von den Überschwemmungen betroffen; die italienischen Behörden wiesen in ihrem Antrag nicht nach, dass die Überschwemmungen gravierende und andauernde Auswirkungen auf die wirtschaftliche Stabilität in der Region haben würden. Daher schloss die Kommission am 8. Juni 2010, dass der Antrag Italiens die Bedingungen für eine Inanspruchnahme des Fonds aufgrund außergewöhnlicher Umstände nicht erfüllt, und informierte die italienischen Behörden entsprechend.
Spanien (Überschwemmungen in Andalusien)
Ab dem 9. Februar 2010 kam es in Andalusien nach langen, schweren Regenfällen zu Überschwemmungen. Am 19. April 2010 übermittelten die spanischen Behörden einen Antrag auf Unterstützung aus dem Solidaritätsfonds.
Es wurden Schäden in Höhe von 709,74 Mio. EUR gemeldet, was 20,47 % des normalen Schwellenwerts von 3,467 Mrd. EUR entspricht, der für die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds durch Spanien gilt. Nach der Bewertung des Antrags schloss die Kommission, dass es zuvor im Dezember 2009 und Januar 2010 Überschwemmungsschäden gegeben hatte, die nicht gemeldet wurden und die auf dasselbe meteorologische Phänomen zurückzuführen waren. Die Frist für den Antrag – also zehn Wochen nach Auftreten der ersten, durch eine Katastrophe verursachten Schäden – wurde damit nicht eingehalten. Darüber hinaus erbrachten die spanischen Behörden keine ausreichenden Nachweise für die Einordnung dieses Falles als „außergewöhnliche regionale Katastrophe“. Die Kommission kam daher am 5. Oktober 2010 zu dem Schluss, dass die Bedingungen für eine Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds aufgrund außergewöhnlicher Umstände nicht erfüllt sind, und informierte die spanischen Behörden entsprechend.
Portugal (Überschwemmungen auf Madeira)
Am 20. Februar 2010 kam es auf den portugiesischen Inseln Madeira and Porto Santo zu schweren Überschwemmungen, die zum Tod von 42 Menschen und zu schweren Schäden an Teilen der Infrastruktur der Insel, öffentlichen und privaten Gebäuden und Häusern sowie für die Landwirtschaft und bei Unternehmen führten.
Bei der Kommission ging am 20. April 2010, also etwa zwei Wochen vor Ablauf der Zehnwochenfrist, ein Antrag auf Unterstützung aus dem Solidaritätsfonds ein. Auf Anfrage der Kommission wurden am 15. Juli 2010 weitere Informationen geliefert, die zur Bewertung des Antrags erforderlich waren. Die portugiesischen Behörden veranschlagten den direkten Gesamtschaden, der von den Überschwemmungen verursacht wurde, auf 1,080 Mrd. EUR. Dies entspricht 112,69 % des normalen Schwellenwerts von 958,406 Mio. EUR, der für die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds durch Portugal im Jahr 2010 galt. Die Katastrophe wurde damit als „Naturkatastrophe größeren Ausmaßes“ im Sinne der Verordnung über den Solidaritätsfonds eingestuft. Im Verlauf der verheerenden Ereignisse wurden 153 Brücken beschädigt, 400 Häuser vollkommen zerstört oder sehr stark in der Struktur beschädigt, und im Hafenviertel von Funchal wurden umfangreiche Aufbauarbeiten erforderlich. Die Kommission schloss daher am 29. September 2010, dass der Antrag die Bedingungen für die Inanspruchnahme des Fonds erfüllt, und schlug eine Finanzhilfe von 31 255 790 EUR für Portugal vor. Der entsprechende Berichtigungshaushalt wurde am 15. Dezember 2010 vom Europäischen Parlament und vom Rat angenommen. Nach Abschluss der Durchführungsvereinbarung mit Portugal zahlte die Kommission die Finanzhilfe am 5. April 2011 aus.
Frankreich (Sturmtief „Xynthia“)
Am 27. und 28. Februar 2010 fegte ein Wintersturm über fast das gesamte Festlandgebiet Frankreichs hinweg. Er führte zu weitreichenden Schäden, insbesondere an der Westküste Frankreichs, wo die Küstenschutzanlagen durchbrochen wurden. Die französischen Behörden beantragten am 7. Mai 2010, also innerhalb der für Anträge geltenden Zehnwochenfrist, Unterstützung aus dem Solidaritätsfonds.
Die Direktschäden, die von dem Sturm auf französischem Gebiet verursacht wurden, wurden auf 2,5 Mrd. EUR geschätzt. Da diese Summe unter dem für Frankreich im Jahr 2010 geltenden Schwellenwert von 3,467 Mrd. EUR liegt, wurde der Antrag Frankreichs auf das Kriterium „außergewöhnliche regionale Katastrophe“ geprüft. Um das Kriterium zu erfüllen, beschränkten die französischen Behörden ihren Antrag auf das am schwersten betroffene Gebiet; der eingereichte Antrag bezieht sich auf ein einziges zusammenhängendes Gebiet an der Westküste Frankreichs, das am stärksten unter den Sturmschäden zu leiden hatte, die auf 1,425 Mrd. EUR geschätzt wurden. Dieser Betrag stellt 41,12% des Schwellenwertes dar, der für die Inanspruchnahme des Fonds normalerweise erforderlich ist.
Das Gebiet, auf das sich der Antrag bezieht, umfasst zehn Gemeinden in der Region Vendée und 36 Gemeinden und Teile von zwei Gemeinden in der Region Charente-Maritime. Dort kam es nach einer heftigen Sturmflut zu schweren Überschwemmungen. Die französischen Behörden schätzten, dass aufgrund des Ausmaßes der Strukturschäden mehr als 1 500 Häuser abgerissen werden müssen. Darüber hinaus haben die Überschwemmungen von 14 956 ha landwirtschaftlicher Nutzfläche zu umfangreichen Ernteverlusten und durch Natriumablagerungen im Boden zu Schäden am Ackerland geführt. Die wirtschaftliche Aktivität, die sich aus der Küstennähe ergibt, insbesondere der Tourismus und die Austernzucht, hat ebenfalls unter den umfangreichen Umwelt- und Strukturschäden gelitten.
Die Kommission ist daher zu der Auffassung gelangt, dass der Antrag Frankreichs dem Ausnahmekriterium für „außergewöhnliche regionale Katastrophen“ entspricht, und hat am 29. September 2011 beschlossen, Frankreich eine Hilfe in Höhe von 35 635 750 EUR vorzuschlagen. Der entsprechende Berichtigungshaushalt wurde am 15. Dezember 2010 vom Europäischen Parlament und vom Rat angenommen. Nach Abschluss der Durchführungsvereinbarung mit Frankreich zahlte die Kommission die Finanzhilfe am 14. März 2011 aus.
Slowakei (Überschwemmungen)
Nach länger anhaltenden starken Regenfällen wurden am 9. Mai 2010 große Teile des Zentrums und des Ostens der Slowakei überflutet. [4] Am 16. Juli 2010, also innerhalb der für Anträge geltenden Zehnwochenfrist, beantragten die slowakischen Behörden Unterstützung aus dem Solidaritätsfonds. Am 27. September 2010 übermittelten die slowakischen Behörden der Kommission weitere Informationen, darunter eine aktualisierte Schätzung der Gesamtschäden.
Die Überschwemmungen richteten großflächige Schäden an Straßen, Häusern und an landwirtschaftlichen Erzeugnissen an. 45 895 Haushalte waren von den Überschwemmungen betroffen, 306 weitere Haushalte wurden durch Erdrutsche in Mitleidenschaft gezogen. Auch das Verkehrsnetz in der Region wurde besonders stark von den Überschwemmungen in Mitleidenschaft gezogen.
Die slowakischen Behörden veranschlagten den Direktschaden auf insgesamt 561,134 Mio. EUR. Dieser Betrag entspricht 0,89 % des BNE der Slowakei und 148,37 % des 2010 für die Slowakei geltenden üblichen Schwellenwerts für die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds von 378,205 Mio. EUR. Damit war der Antrag der Slowakei in die Kategorie „Naturkatastrophe größeren Ausmaßes“ einzustufen. Die Kommission beschloss daher am 15. Dezember 2010, dem Antrag stattzugeben, und schlug vor, der Slowakei Unterstützung in Höhe von 20 430 841 EUR zu gewähren. Der entsprechende Vorschlag für einen Berichtigungshaushalt wurde Anfang Januar 2011 vorgelegt.
Polen (Überschwemmungen)
Polen wurde im Mai und im Juni 2010 von zwei miteinander zusammenhängenden Hochwasserwellen heimgesucht, die durch anhaltende außergewöhnlich heftige Regenfälle ausgelöst wurden. Die erste Schadensfeststellung erfolgte am 14. Mai 2010. Am 23. Juli 2010, also innerhalb der für Anträge geltenden Zehnwochenfrist, beantragten die polnischen Behörden Unterstützung aus dem Solidaritätsfonds.
Die Überschwemmungen verursachten beträchtliche Schäden, vor allem entlang den Flüssen Weichsel und Oder. 266 000 Menschen waren von den Überschwemmungen betroffen, 31 000 von ihnen wurden evakuiert. Auch Betriebe, die Landwirtschaft und die öffentliche Infrastuktur wurden beträchtlich in Mitleidenschaft gezogen. Um das Ausmaß der Katastrophe bewältigen zu können, beantragte Polen auch Unterstützung durch das Gemeinschaftsverfahren für den Katastrophenschutz.
Der mit 2,998 Mrd. EUR veranschlagte direkte Gesamtschaden entspricht 0,846 % des BNE Polens und übersteigt bei weitem den 2010 für Polen geltenden üblichen Schwellenwert für die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds von 2,124 Mrd. EUR. Damit entsprach der Antrag Polens dem üblichen Schwellenwert für die Inanspruchnahme des Fonds und die Katastrophe wurde als „Naturkatastrophe größeren Ausmaßes“ eingestuft. Die Kommission beschloss am 15. Dezember 2010, dem Antrag stattzugeben, und schlug vor, Polen Unterstützung in Höhe von 105 567 155 EUR zu gewähren. Der entsprechende Vorschlag für einen Berichtigungshaushalt wurde Anfang Januar 2011 vorgelegt.
Tschechische Republik (Überschwemmungen)
Die Tschechische Republik stellte einen Antrag auf Finanzhilfe nach der für Nachbarländer geltenden Klausel, nachdem sie von Überschwemmungen heimgesucht worden war, die mit denselben Wetterverhältnissen in Verbindung standen, die im Mai 2010 die Naturkatastrophen größeren Ausmaßes in der Slowakei und in Polen verursachten. Die von den Überschwemmungen verursachten Schäden wurden von den tschechischen Behörden erstmals am 18. Mai 2010 gemeldet und ihr Antrag wurde am 23. Juli 2010, also innerhalb der Zehnwochenfrist, übermittelt.
Nach der für Nachbarstaaten geltenden Klausel können Länder, die von derselben Katastrophe betroffen sind wie ein angrenzendes Land, für das der Status einer Katastrophe größeren Ausmaßes anerkannt wurde, auch dann Unterstützung beantragen, wenn der bezifferte Schaden unter dem üblichen Schwellenwert liegt. In der Tschechischen Republik richteten die Wassermassen Schäden in vier Regionen im Norden und Osten des Landes an. In den betroffenen Regionen waren mehr als zwei Millionen Menschen unmittelbar von den Überschwemmungen betroffen, und zwar durch strukturelle Schäden an Häusern und Wohnungen, den Verlust von Privateigentum, den Ausfall wichtiger Versorgungsleistungen und eine Beeinträchtigung der lokalen Wirtschaft. 1 000 Menschen wurden evakuiert.
Der unmittelbar durch die Überschwemmungen entstandene Gesamtschaden beläuft sich auf 204,456 Mio. EUR. Dies entspricht zwar lediglich 0,15 % des BNE der Tschechischen Republik bzw. 24,81 % des 2010 für die Tschechische Republik geltenden üblichen Schwellenwerts für die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds von 824,029 Mio. EUR, doch erfüllte der Antrag die für Nachbarländer geltende Klausel, da bei den Anträgen Polens und der Slowakei der Status einer „Katastrophe größeren Ausmaßes“ anerkannt wurde.
Die Kommission beschloss daher am 15. Dezember 2010, dem Antrag der Tschechischen Republik stattzugeben, und schlug vor, Unterstützung in Höhe von 5 111 401 EUR zu gewähren. Der entsprechende Vorschlag für einen Berichtigungshaushalt wurde Anfang Januar 2011 vorgelegt.
Ungarn (Überschwemmungen)
Infolge der einen Monat lang beinahe ununterbrochenen Regenfälle im Mai und im Juni 2010 verursachten schwere Überschwemmungen in Ungarn weitreichende Schäden im Donaubecken und im Nordosten des Landes. Am 24. Juli 2010, also innerhalb der für Anträge geltenden Zehnwochenfrist, beantragten die ungarischen Behörden Unterstützung aus dem Solidaritätsfonds. Die ungarischen Behörden legten im Einzelnen dar, welche massiven Schäden an der Infrastruktur entstanden waren; dazu gehörten überschwemmte Straßen und 612 einzelne Schadensvorkommnisse im ungarischen Schienennetz. Infolge der Überschwemmungen und der Hagelstürme wurde auch die Wirtschaft in Mitleidenschaft gezogen, insbesondere in ländlichen Gegenden; 145 000 ha Land wurden unbrauchbar. 5259 Menschen mussten im Rahmen der Rettungsmaßnahmen evakuiert werden.
Der von den ungarischen Behörden auf 719,343 Mio. EUR veranschlagte direkte Gesamtschaden entspricht 0,73 % des BNE Ungarns und 121,78 % des 2010 für Ungarn geltenden üblichen Schwellenwerts für die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds von 590,710 Mio. EUR. Da die Schäden den für die reguläre Inanspruchnahme des Fonds geltenden Schwellenwert überstiegen, wurde die Katastrophe als „Naturkatastrophe größeren Ausmaßes“ eingestuft. Die Kommission gab dem Antrag Ungarns am 15. Dezember 2010 statt und schlug vor, dem Land Unterstützung in Höhe von 22 485 772 EUR zu gewähren. Der entsprechende Vorschlag für einen Berichtigungshaushalt wurde Anfang Januar 2011 vorgelegt.
Kroatien (Überschwemmungen)
Die Gebiete im Osten und im Zentrum Kroatiens wurden von denselben Wetterverhältnissen heimgesucht, die im Mai und im Juni 2010 die Flutkatastrophe in Ungarn auslösten. Als an Ungarn angrenzendes Land konnte Kroatien nach der für Nachbarländer geltenden Klausel einen Antrag auf finanzielle Unterstützung aus dem Solidaritätsfonds stellen. Die kroatischen Behörden stellten ihren Antrag am 9. August 2010, also innerhalb der Frist von zehn Wochen nach Auftreten der ersten Schadensereignisse am 31. Mai 2010.
Die Überschwemmungen und Hagelstürme richteten beträchtliche Schäden an 687 Häusern an, das Wasserversorgungssystem wurde in Mitleidenschaft gezogen, es mussten Orts- und Landstraßen gesperrt sowie 112 Familien evakuiert werden. Der mit 153,039 Mio. EUR veranschlagte direkte Gesamtschaden entspricht 55,49 % des 2010 für Kroatien geltenden üblichen Schwellenwerts für die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds von 275,804 Mio. EUR. Da dieselbe Katastrophe in Ungarn als Katastrophe größeren Ausmaßes eingestuft wurde, wurde dem Antrag Kroatiens aufgrund der für Nachbarländer geltenden Klausel stattgegeben. Am 15. Dezember 2010 schlug die Kommission daher vor, Kroatien finanzielle Unterstützung in Höhe von 3 825 983 Mio. EUR zu gewähren. Der entsprechende Vorschlag für einen Berichtigungshaushalt wurde Anfang Januar 2011 vorgelegt.
Rumänien (Überschwemmungen)
Ab dem 23. Juni 2010 kam es in einem Großteil der rumänischen Regionen zu anhaltenden Überschwemmungen und Erdrutschen, die im ganzen Land schwere Schäden anrichteten. Am 31. August 2010, also innerhalb der für Anträge geltenden Zehnwochenfrist, beantragten die rumänischen Behörden finanzielle Unterstützung aus dem Solidaritätsfonds.
Von den Überschwemmungen waren insgesamt 6,7 Mio. Menschen betroffen, 15 000 von ihnen mussten evakuiert werden. Es entstanden beträchtliche Schäden und Beeinträchtigungen im Straßennetz (hiervon waren 5257 Straßenkilometer betroffen) und daneben wurden auch andere Infrastrukturen wie das Wasser- und Abwassersystem heftig in Mitleidenschaft gezogen. Die Überschwemmungen richteten auch wirtschaftliche Schäden an: So können 110 585 ha landwirtschaftliche Fläche und 8222 ha Wald nach der Überflutung nicht mehr genutzt werden. Schätzungen der rumänischen Behörden zufolge belief sich der direkte Gesamtschaden auf 875,758 Mio. EUR. Dieser Betrag entspricht 0,67 % des rumänischen BNE und liegt über dem üblichen Schwellenwert für die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds von 787,935 Mio. EUR. Damit war der Antrag Rumäniens in die Kategorie „Naturkatastrophe größeren Ausmaßes“ einzustufen. Die Kommission gab dem Antrag Rumäniens am 15. Dezember 2010 statt und schlug vor, dem Land Unterstützung in Höhe von 24 967 741 EUR zu gewähren. Der entsprechende Vorschlag für einen Berichtigungshaushalt wurde Anfang Januar 2011 vorgelegt.
Noch nicht abgeschlossene Anträge
Im Jahr 2010 wurden insgesamt 17 Anträge gestellt. Da einige dieser Anträge erst spät im Jahr eingingen, zog sich ihre Prüfung bis ins Jahr 2011 hinein. Dies traf auf die Anträge folgender Länder zu: Frankreich (Überschwemmungen im Var), Tschechische Republik (Überschwemmungen im Herbst), Deutschland (Überschwemmungen in Sachsen), Kroatien und Slowenien (Überschwemmungen im September) sowie Ungarn (Überschwemmung mit Rotschlamm). Diese Anträge werden im Jahresbericht 2011 über den Solidaritätsfonds der Europäischen Union vollständig behandelt.
4. Finanzierung
Im Jahr 2010 wurde aus dem Solidaritätsfonds eine Finanzhilfe für einen Fall (Überschwemmung in Irland) ausgezahlt; der Antrag hierfür war im Januar 2010 gestellt worden. Der entsprechende Vorentwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 7/2010 [5] wurde am 24. November 2010 von der Haushaltsbehörde gebilligt.
Ferner wurde der Fonds 2010 für zwei weitere Fälle in Anspruch genommen. Der Vorentwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 8/2010 [6] deckt die Auswirkungen der Überschwemmung in Portugal (auf Madeira) und Frankreich (Sturmtief „Xynthia“) ab und wurde am 15. Dezember 2010 von der Haushaltsbehörde gebilligt. Nach Annahme der Finanzhilfebeschlüsse und nach Unterzeichnung der Durchführungsvereinbarungen erfolgten die Auszahlungen Anfang 2011.
5. Überwachung
Italien (Erdbeben in den Abruzzen)
Vom 11. bis zum 13. April 2010 führte die Kommission einen Überwachungsbesuch in L’Aquila und Rom durch, um sich über die von den italienischen Behörden eingerichteten Systeme zur Verwendung der Finanzhilfe aus dem Solidaritätsfonds in Höhe von 493,8 Mio. EUR zu informieren, die nach dem Erdbeben vom April 2009 gewährt worden war. Das Erdbeben in L’Aquila in der italienischen Region Abruzzen war die größte Katastrophe seit Einrichtung des Fonds – entsprechend war die Finanzhilfe von knapp einer halben Milliarde Euro auch die höchste, die jemals ausgezahlt wurde [7].
Im Rahmen des Besuchs prüfte die Kommission insbesondere die in den Medien geäußerten Vorwürfe, das nationale Zivilschutzamt sei in Unregelmäßigkeiten bei der Vergabe von Aufträgen für Wiederaufbauarbeiten in L’Aquila verwickelt. Die Kommission fand jedoch keine Beweise, die diese Behauptungen untermauern konnten.
Die italienischen Behörden begrüßten den Besuch und stellten umfangreiche, ausführliche Informationen über die Verwendung der Mittel aus dem Solidaritätsfonds sowie über das von ihnen eingerichtete System zur Sicherstellung der Ordnungs- und Rechtmäßigkeit der Ausgaben zur Verfügung. Die Kommission kam nach dem Besuch zu dem Schluss, dass hinreichende Gewähr dafür besteht, dass das eingerichtete System funktioniert und dass Fortschritte erzielt wurden. Den vorgelegten Informationen zufolge wurden die Mittel aus dem Solidaritätsfonds effizient und gemäß den Vorschriften der Solidaritätsfondsverordnung, des Finanzhilfebeschlusses und der Durchführungsvereinbarung eingesetzt. Der Anfang 2011 von den italienischen Behörden vorgelegte Durchführungsbericht bestätigte diesen Eindruck.
Frankreich (Sturm „Klaus“)
Am 15. Juni 2010 führte die Kommission einen Überwachungsbesuch in Frankreich durch, um sich über die von den französischen Behörden eingerichteten Systeme zur Verwendung der Mittel aus dem Solidaritätsfonds in Höhe von 109,4 Mio. EUR zu informieren; diese Mittel waren nach dem Sturm „Klaus“ gewährt worden, der im Januar 2009 die südwestfranzösischen Regionen Aquitanien, Midi-Pyrénées und Languedoc-Roussillon heimgesucht hatte. „Klaus“ war eine weitere Katastrophe größeren Ausmaßes mit Schäden, die deutlich über dem Durchschnitt lagen.
Wie bereits in der Vergangenheit wurde dieser Besuch von den zuständigen Behörden außerordentlich begrüßt. Er bot Gelegenheit, technische Fragen wie die Förderfähigkeit von Ausgaben, die für die Verwendung der Finanzhilfe geltende Frist und Fragen im Zusammenhang mit der Kontrolle zu klären. Außerdem konnte sich die Kommission bei diesem Besuch einen Eindruck von dem mit dem Solidaritätsfonds erzielten Mehrwert verschaffen und Informationen über die Durchführungssysteme sammeln.
6. Abschlüsse
Gemäß Artikel 8 Absatz 2 der Solidaritätsfondsverordnung legt der Empfängerstaat spätestens sechs Monate nach Ablauf der Jahresfrist im Anschluss an die Auszahlung der Finanzhilfe einen Bericht über die Verwendung der Finanzhilfe (nachstehend „Durchführungsbericht“) mit einer Begründung der Ausgaben (nachstehend „Gültigkeitsvermerk“) vor. Am Ende dieses Verfahrens schließt die Kommission die Fondsintervention ab.
Im Laufe des Jahres 2010 wurden vier EUSF-Vorgänge abgeschlossen.
(1) Der Durchführungsbericht zum Abschluss der Finanzhilfe in Höhe von 5 667 578 EUR wegen des Sturms in der Slowakei im Jahr 2005 ging am 9. Mai 2007 ein. Da die slowakischen Behörden einen falschen Umrechnungskurs zugrunde gelegt hatten, betrugen die geltend gemachten Ausgaben 34 992,28 EUR weniger als die gewährte Finanzhilfe. Um das Problem der mangelnden Ausgaben, das aufgrund des fehlerhaften Umrechnungskurses entstanden war, zu lösen, schlug die Kommission der Slowakei vor, zur Abdeckung der Differenz zusätzliche Ausgaben geltend zu machen. Im März 2010 machten die slowakischen Behörden weitere Ausgaben geltend, die für förderfähig im Sinne der Verordnung, des Finanzhilfebeschlusses und der Durchführungsvereinbarung befunden wurden. Im Mai 2010 schloss die Kommission den Vorgang ab.
(2) Aufgrund der Überschwemmungen im August 2005 wurden Bulgarien Finanzhilfen in Höhe von 10 632 185 EUR gewährt; der Durchführungsbericht ging am 17. Januar 2008 ein. In dem Gültigkeitsvermerk erklärten die bulgarischen Behörden, dass ihre Ausgaben 35 090 EUR unter der gewährten Finanzhilfe lagen. Außerdem zeigte die Prüftätigkeit der bulgarischen Behörden, dass 8 476 EUR der Ausgaben nicht förderfähig waren. In Übereinstimmung mit den bulgarischen Behörden leitete die Kommission daraufhin ein Wiedereinziehungsverfahren ein, und am 29. Dezember 2008 wurde von den bulgarischen Behörden ein Betrag in Höhe von 43 566 EUR wiedereingezogen. Die weitere Analyse und Bewertung durch die Kommission wurde im Frühjahr 2010 vollendet. Im Mai 2010 schloss die Kommission den Vorgang ab.
(3) Im Zusammenhang mit der Sturmkatastrophe in Lettland im Januar 2005 wurden den lettischen Behörden Finanzhilfen in Höhe von 9 487 180 EUR ausgezahlt. Der Durchführungsbericht ging am 5. November 2007 bei der Kommission ein. Die lettischen Behörden gaben ungenutzte und nicht förderfähige Ausgaben in Höhe von 114 458,80 EUR an. Um die Bewertung abschließen zu können, ersuchte die Kommission die lettischen Behörden um weitere Informationen. Man verständigte sich darauf, dass der Betrag von 114 458,80 EUR wiedereingezogen werden sollte. Die Kommission leitete das Wiedereinziehungsverfahren ein und der Betrag ging im August 2010 bei der Kommission ein.
(4) Der vierte abgeschlossene Vorgang betrifft die Überschwemmungen in Österreich im August 2005, aufgrund deren Finanzhilfen in Höhe von 14 798 589 EUR gewährt wurden; der Durchführungsbericht ging am 12. Februar 2008 ein. Nach einer ausführlichen Bewertung durch die Kommissionsdienststellen erwies es sich als erforderlich, weitere Informationen zum Gültigkeitsvermerk anzufordern. Die österreichischen Behörden legten diese zusätzlichen Informationen vor; da keine Unregelmäßigkeiten festgestellt wurden, schloss die Kommission den Vorgang im Dezember 2010 ab.
Im Jahr 2010 erhielt die Kommission die abschließenden Durchführungsberichte zu den Finanzhilfen, die dem Vereinigten Königreich (Überschwemmungen), Frankreich (Sturm „Dean“ auf den Antillen), Griechenland (Waldbrände) und Slowenien (Überschwemmungen) im Jahr 2008 gewährt worden waren. Die Bewertung dieser Durchführungsberichte war am Ende des Berichtsjahres noch nicht abgeschlossen.
7. Schlussfolgerungen
Die Funktionsweise des Solidaritätsfonds im Jahr 2010 bestätigte erneut die Erfahrungen aus den Vorjahren. Zusammengefasst lässt sich sagen:
· Für Katastrophen größeren Ausmaßes mit Schäden über dem – relativ hoch angesetzten – Schwellenwert funktioniert der Solidaritätsfonds im Großen und Ganzen zufriedenstellend. Die Kriterien sind klar und einfach zu bewerten; die Länder können die Anträge in der Regel ohne Schwierigkeiten vorbereiten. Die Erfolgsquote liegt erneut bei 100 %.
· Im Gegensatz dazu bereiten Anträge wegen Katastrophen mit geringerem Schadensausmaß im Rahmen der Ausnahmeregelung für sogenannte „außergewöhnliche regionale Katastrophen“ den Ländern große Schwierigkeiten, insbesondere, da die in der Verordnung festgelegten Kriterien relativ unklar und kompliziert erscheinen. Die Verpflichtung der Staaten, in ihren Anträgen die betroffene Region als einzelnes zusammenhängendes Gebiet zu definieren, in dem der größte Teil der Bevölkerung betroffen sein muss, ist nicht immer realistisch. In vielen Fällen haben selbst regionale Katastrophen Auswirkungen auf Gebiete, die geografisch nicht zusammenhängen (z. B. Überschwemmungen in verschiedenen Flussbecken), so dass sich die Festlegung eines einzelnen zusammenhängenden Gebietes schwierig gestaltet. Darüber hinaus erscheint es spekulativ, wirtschaftlich strittig und – auf jeden Fall – mühsam, schwere und dauerhafte Auswirkungen auf die wirtschaftliche Stabilität der betroffenen Region nachzuweisen; dies ist schwer zu bewerten, vor allem für kleinere Gebiete. Bislang wurden etwa zwei Drittel der im Rahmen dieser Regelung eingereichten Anträge nicht bewilligt, weil sie den Kriterien nicht entsprachen.
· Allgemein entsteht der Eindruck, der Fonds solle besser reagieren und Finanzhilfen schneller zur Verfügung stellen. Zwar war der Fonds nie als Notfallinstrument konzipiert, doch sollte man erwarten können, dass die Finanzhilfe möglichst schnell bereitgestellt wird. Wartezeiten von bis zu einem Jahr sind eindeutig zu lang.
Im Rahmen der Regelungen der aktuellen Solidaritätsfondsverordnung gibt es nur wenig Spielraum, diese (und einige andere) Punkte anzugehen. Im Jahr 2005 versuchte die Kommission erstmals, die Funktionsweise des Fonds zu verbessern, indem sie eine neue Solidaritätsfondsverordnung vorschlug; das Europäische Parlament reagierte auf diesen Vorschlag sehr positiv, doch fehlte es an der Unterstützung der Mitgliedstaaten.
Die Kommission hat daher einen neuen Ansatz gewählt und hat am 6. Oktober 2011 eine Mitteilung zur Zukunft des Solidaritätsfonds [8] vorgelegt. In dieser Mitteilung werden die Funktionsweise des Fonds genauer analysiert, Probleme aufgezeigt und mögliche Lösungen vorgeschlagen. Die Mitteilung soll mit Interessenvertretern erörtert werden, insbesondere mit den Mitgliedstaaten, dem Europäischen Parlament und den Regionen. In einer zweiten Phase – und je nach Ergebnis der Gespräche – kann die Kommission einen Legislativvorschlag vorlegen, um die aktuelle Verordnung anzupassen und zu verbessern.
Anhang 1: Im Jahr 2010 geltende Schwellenwerte für Katastrophen grösseren Ausmasses
(basierend auf den Zahlen 2008 für Bruttonationaleinkommen)
| | | (in Mio. EUR) |
Land | BNE 2008* | 0,6 % des BNE* | Schwellenwerte 2010 für Katastrophen größeren Ausmaßes |
AT | ÖSTERREICH | 277 386 | 1 664,317 | 1 664,317 |
BE | BELGIË/BELGIQUE | 346 971 | 2 081,826 | 2 081,826 |
BG | BULGARIA | 33 613 | 201,680 | 201,680 |
CY | KYPROS | 16 125 | 96,749 | 96,749 |
CZ | ČESKÁ REPUBLIKA | 137 338 | 824,029 | 824,029 |
DE | DEUTSCHLAND | 2 536 990 | 15 221,940 | 3 466,573** |
DK | DANMARK | 236 286 | 1 417,714 | 1 417,714 |
EE | EESTI | 15 104 | 90,623 | 90,623 |
EL | ELLADA | 231 285 | 1 387,712 | 1 387,712 |
ES | ESPAÑA | 1 060 554 | 6 363,324 | 3 466,573** |
FI | SUOMI/FINLAND | 184 311 | 1 105,866 | 1 105,866 |
FR | FRANCE | 1 963 018 | 11 778,108 | 3 466,573** |
HU | MAGYARORSZÁG | 98 452 | 590,710 | 590,710 |
IE | ÉIRE/IRELAND | 155 909 | 935,456 | 935,456 |
IT | ITALIA | 1 548 138 | 9 288,830 | 3 466,573** |
LT | LIETUVA | 31 216 | 187,296 | 187,296 |
LU | LUXEMBOURG (G.D.) | 29 716 | 178,294 | 178,294 |
LV | LATVIJA | 22 812 | 136,874 | 136,874 |
MT | MALTA | 5 513 | 33,077 | 33,077 |
NL | NEDERLAND | 580 214 | 3 481,284 | 3 466,573** |
PL | POLSKA | 354 153 | 2 124,920 | 2 124,920 |
PT | PORTUGAL | 159 734 | 958,406 | 958,406 |
RO | ROMÂNIA | 131 323 | 787,935 | 787,935 |
SE | SVERIGE | 339 519 | 2 037,115 | 2 037,115 |
SI | SLOVENIJA | 36 278 | 217,669 | 217,669 |
SK | SLOVENSKO | 63 034 | 378,205 | 378,205 |
UK | UNITED KINGDOM | 1 854 711 | 11 128,264 | 3 466,573** |
TR | TÜRKIYE | 373 991 | 2 243,944 | 2 243,944 |
HR | HRVATSKA | 45 967 | 275,804 | 275,804 |
Schwellenwerte sind definiert als 0,6 % des BNE oder 3 Mrd. EUR zu Preisen von 2002, je nachdem, welches der niedrigere Wert ist.
Beträge gerundet.
** ~ 3 Mrd. EUR in Preisen von 2002.
Anhang 2: Solidaritätsfonds der Europäischen Union: noch nicht abgeschlossene Anträge aus dem Jahr 2009 und neue Anträge, über die im Jahr 2010 entschieden wurde [9]
antragstellendes Land | Griechenland | Zypern | Griechenland | Italien | Irland | Italien | Spanien | Portugal |
Bezeichnung und Art der Katastrophe | Waldbrände in Attika | Unwetter | Überschwem-mung auf Euböa | Schlammla-winen in Messina | Überschwem-mungen | Überschwem-mung in der Toskana | Überschwem-mungen in Andalusien | Überschwem-mungen auf Madeira |
Datum des ersten Schadensfalls | 21.8.09 | 18.9.09 | 12.9.09 | 1.10.09 | 19.11.09 | 25.12.09 | 9.2.10 | 20.2.10 |
Datum der Antragstellung | 27.10.09 | 6.11.09 | 17.11.09 | 7.12.09 | 27.1.10 | 4.3.10 | 19.4.10 | 20.4.10 |
vollständige Informationen verfügbar am | 27.10.09 | 6.11.09 | 17.11.09 | 7.12.09 | 15.6.10 | 4.3.10 | 19.4.10 | 15.7.10 |
Schwellenwert für Katastrophen größeren Ausmaßes (in Mio. EUR) | 1330,03 | 88,55 | 1330,03 | 3398,60 | 935,45 | 3466,57 | 3466,57 | 958,41 |
Direkte Schäden insgesamt (in Mio. EUR) | 152,77 | 2,61 | 83,23 | 598,94 | 520,9 | 211,7 | 709,74 | 1080 |
Kategorie | regionale Katastrophe | regionale Katastrophe | regionale Katastrophe | regionale Katastrophe | regionale Katastrophe | regionale Katastrophe | regionale Katastrophe | Katastrophe größeren Ausmaßes |
Schäden/Schwellenwert | 11,49 % | 2,95 % | 6,26 % | 17,62 % | 55,68 % | 6,11 % | 20,47 % | 112,69 % |
Kosten der förderfähigen Rettungsmaßnahmen (in Mio. EUR) | 47,08 | 0,21 | 50,66 | 48,94 | 111,5 | 56,61 | 79,42 | 165,24 |
förderfähige Kosten/Gesamtschaden | 30,82 % | 7,85 % | 60,87 % | 8,17 % | 21,41 % | 26,74 % | 11,19 % | 15,3 % |
Unterstützung/ förderfähige Kosten | - | - | - | - | 11,68 % | - | - | 18,92 % |
Beihilfesatz (% des Gesamtschadens) | - | - | - | - | 2,5 % | - | - | 2,89 % |
Datum der Gewährung der Finanzhilfe | abgelehnt | abgelehnt | abgelehnt | abgelehnt | 8.12.10 | abgelehnt | abgelehnt | 13.1.2011 |
Datum der Durchführungsvereinbarung | - | - | - | - | 17.12.10 | - | - | |
Gewährte Unterstützung (in EUR) | - | - | - | - | 13 022 500 | - | - | 31 255 790 |
antragstellendes Land | Frankreich | Slowakei | Polen | Tschechische Republik | Ungarn | Kroatien | Rumänien |
Bezeichnung und Art der Katastrophe | Sturmtief „Xynthia“ | Über-schwemmungen | Über-schwemmungen | Über-schwemmungen | Über-schwemmungen | Über-schwemmungen | Über-schwemmungen |
Datum des ersten Schadensfalls | 27.2.10 | 09.5.10 | 14.5.10 | 18.5.10 | 15.5.10 | 31.5.10 | 23.6.10 |
Datum der Antragstellung | 07.5.10 | 16.7.10 | 23.7.10 | 23.7.10 | 24.7.10 | 9.8.10 | 31.8.10 |
vollständige Informationen verfügbar am | 07.5.10 | 27.9.10 | 23.7.10 | 23.7.10 | 24.7.10 | 9.8.10 | 31.8.10 |
Schwellenwert für Katastrophen größeren Ausmaßes (in Mio. EUR) | 3466,57 | 378,21 | 2124,92 | 824,03 | 590,71 | 275,8 | 787,94 |
Direkte Schäden insgesamt (in Mio. EUR) | 1425,43 | 561,13 | 2998,99 | 204,46 | 719,34 | 153,04 | 875,76 |
Kategorie | regionale Katastrophe | Katastrophe größeren Ausmaßes | Katastrophe größeren Ausmaßes | Nachbarland | Katastrophe größeren Ausmaßes | Nachbarland | Katastrophe größeren Ausmaßes |
Schäden/Schwellenwert | 41,12 % | 148,37 % | 141,13 % | 24,81 % | 121,78 % | 55,49 % | 111,15 % |
Kosten der förderfähigen Rettungsmaßnahmen (in Mio. EUR) | 473,84 | 78,42 | 2195,66 | 136,95 | 194,2 | 11,67 | 715,03 |
förderfähige Kosten/Gesamtschaden | 33,24 % | 13,98 % | 73,21 % | 66,98 % | 27 % | 7,63 % | 81,65 % |
Unterstützung/ förderfähige Kosten | 7,52 % | 26,05 % | 4,81 % | 3,73 % | 11,58 % | 32,78 % | 3,49 % |
Beihilfesatz (% des Gesamtschadens) | 2,5 % | 3,64 % | 3,52 % | 2,5 % | 3,13 % | 2,5 % | 2,85 % |
Datum der Gewährung der Finanzhilfe | 14.1.11 | 2011 | 2011 | 2011 | 2011 | 2011 | 2011 |
Datum der Durchführungsvereinbarung | 10.2.11 | 2011 | 2011 | 2011 | 2011 | 2011 | 2011 |
Gewährte Unterstützung (in EUR) | 35 635 750 | 20 430 841 | 105 567 155 | 5 111 401 | 22 485 772 | 3 825 983 | 24 967 741 |
Anhang 3: Seit 2002 gestellte Anträge auf Unterstützung aus dem Solidaritätsfonds der Europäischen Union
Jahr | Land | Art der Katastrophe | Schaden(in Mio. EUR) | Kategorie | Unterstützung(in Mio. EUR) |
2002 | 1 | AT | Überschwemmung | 2 900 | Katastrophe größeren Ausmaßes | 134 |
| 2 | CZ | Überschwemmung | 2 300 | Katastrophe größeren Ausmaßes | 129 |
| 3 | FR | Überschwemmung (Le Gard) | 835 | regionale Katastrophe | 21 |
| 4 | DE | Überschwemmung | 9 100 | Katastrophe größeren Ausmaßes | 444 |
Anträge aus dem Jahr 2002: Unterstützung insgesamt | | | 728 |
2003 | 1 | ES | Ölpest („Prestige“) | 436 | regionale Katastrophe | 8,626 |
| 2 | IT | Erdbeben (Molise/Apulien) | 1 558 | regionale Katastrophe | 30,826 |
| 3 | IT | Vulkanausbruch (Ätna) | 894 | regionale Katastrophe | 16,798 |
| 4 | IT | Überschwemmung (Norditalien) | (1 900) | (Katastrophe größeren Ausmaßes) | abgelehnt |
| 5 | GR | verheerende Wetterbedingungen im Winter | (nicht klar) | (Katastrophe größeren Ausmaßes?) | abgelehnt |
| 6 | PT | Waldbrände | 1 228 | Katastrophe größeren Ausmaßes | 48,539 |
| 7 | FR | Waldbrände (Südfrankreich) | 531 | (regionale Katastrophe) | abgelehnt |
| 8 | ES | Waldbrände (portugiesische Grenze) | 53 | Nachbarland | 1,331 |
| 9 | MT | Überschwemmung | 30 | Katastrophe größeren Ausmaßes | 0,961 |
| 10 | IT | Italien (Friaul-Julisch Venetien) | (525) | (regionale Katastrophe) | abgelehnt |
Anträge aus dem Jahr 2003: Unterstützung insgesamt | | | 107,081 |
2004 | 1 | FR | Überschwemmung (Rhone-Delta) | 785 | regionale Katastrophe | 19,625 |
| 2 | ES | Überschwemmung (Málaga) | (73) | (regionale Katastrophe) | abgelehnt |
| 3-9 | ES | Waldbrände (7 Anträge) | (480) | (regionale Katastrophe) | alle 7 abgelehnt |
| 10 | SK | Überschwemmung | (29) | (regionale Katastrophe) | abgelehnt |
| 11 | SI | Erdbeben | (13) | (regionale Katastrophe) | zurückgezogen |
Anträge aus dem Jahr 2004: Unterstützung insgesamt | | | 19,625 |
2005 | 1 | SK | Sturm (Tatra) | 203 | Katastrophe größeren Ausmaßes | 5,668 |
| 2 | IT | Überschwemmung (Sardinien) | (223, überschätzt) | (regionale Katastrophe) | abgelehnt |
| 3 | EE | Sturm | 48 | Katastrophe größeren Ausmaßes | 1,29 |
| 4 | LV | Sturm | 193 | Katastrophe größeren Ausmaßes | 9,487 |
| 5 | SE | Sturm „Gudrun“ | 2 297 | Katastrophe größeren Ausmaßes | 81,725 |
2005 | 6 | LT | Sturm | 15 | Nachbarland | 0,379 |
| 7 | GR | Überschwemmung (Evros) | (112) | (regionale Katastrophe) | abgelehnt |
| 8 | RO | Überschwemmung im Frühjahr | 489 | Katastrophe größeren Ausmaßes | 18,798 |
| 9 | BG | Überschwemmung im Frühjahr | 222 | Katastrophe größeren Ausmaßes | 9,722 |
| 10 | BG | Überschwemmung im Sommer | 237 | Katastrophe größeren Ausmaßes | 10,632 |
| 11 | RO | Überschwemmung im Sommer | 1 050 | Katastrophe größeren Ausmaßes | 52,4 |
| 12 | AT | Überschwemmung (Tirol/Vorarlberg) | 592 | regionale Katastrophe | 14,799 |
Anträge aus dem Jahr 2005: Unterstützung insgesamt | | | 204,905 |
2006 | 1 | UK | Explosion im Öllager Buncefield | (700) | (regionale Katastrophe) | zurückgezogen |
| 2 | GR | Überschwemmung (Evros/Maritza) | 372 | regionale Katastrophe | 9,306 |
| 3 | HU | Überschwemmung | 519 | Katastrophe größeren Ausmaßes | 15,064 |
| 4 | ES | Waldbrände in Galicien | (91) | (regionale Katastrophe) | abgelehnt |
Anträge aus dem Jahr 2006: Unterstützung insgesamt | | | 24,370 |
2007 | 1 | DE | Sturm „Kyrill“ | 4750 | Katastrophe größeren Ausmaßes | 166,9 |
| 2 | FR | Réunion Wirbelsturm „Gamède“ | 211 | regionale Katastrophe | 5,29 |
| 3 | ES | Überschwemmungen auf El Hierro | (18) | (regionale Katastrophe) | abgelehnt |
| 4 | ES | Überschwemmung in La Mancha | (66) | (regionale Katastrophe) | abgelehnt |
| 5 | UK | Überschwemmung | 4 612 | Katastrophe größeren Ausmaßes | 162,387 |
| 6 | CY | Waldbrände | (38) | (regionale Katastrophe) | abgelehnt |
| 7 | ES | Waldbrände auf den Kanarischen Inseln | (144) | (regionale Katastrophe) | abgelehnt |
| 8-16 | IT | 9 Anträge wegen Waldbränden in 9 Regionen | - | (regionale Katastrophe) | nicht zulässig, Frist nicht eingehalten |
| 17 | FR | Sturm „Dean“/Martinique | 509 | regionale Katastrophe | 12,78 |
| 18 | GR | Waldbrände | 2 118 | Katastrophe größeren Ausmaßes | 89,769 |
| 19 | SI | Überschwemmung | 233 | Katastrophe größeren Ausmaßes | 8,254 |
Anträge aus dem Jahr 2007: Unterstützung insgesamt | | | 445,380 |
2008 | 1 | CY | Dürre | 165,4 | Katastrophe größeren Ausmaßes | 7,605 |
| 2 | RO | Überschwemmung | 471,4 | regionale Katastrophe | 11,785 |
Anträge aus dem Jahr 2008: Unterstützung insgesamt | | | 19,390 |
Jahr | Land | Art der Katastrophe | Schaden(in Mio. EUR) | Kategorie | Unterstützung(in Mio. EUR) |
2009 | 1 | FR | Sturm „Klaus“ | 3 805,5 | Katastrophe größeren Ausmaßes | 109,377 |
| 2 | IT | Erdbeben in den Abruzzen | 10 212,0 | Katastrophe größeren Ausmaßes | 493,771 |
| 3 | GR | Waldbrände 2009 | (152,8) | (regionale Katastrophe) | abgelehnt |
| 4 | CY | Unwetter 2009 | (2,6) | (regionale Katastrophe) | abgelehnt |
| 5 | GR | Überschwemmung auf Euböa | (83,2) | (regionale Katastrophe) | abgelehnt |
| 6 | IT | Schlammlawinen in Messina | (598,9) | (regionale Katastrophe) | abgelehnt |
Anträge aus dem Jahr 2009: Unterstützung insgesamt | | | 603,148 |
2010 | 1 | IE | Überschwemmung 2009 | 520,9 | regionale Katastrophe | 13,022 |
| 2 | IT | Überschwemmung in der Toskana 2009 | (211,7) | (regionale Katastrophe) | abgelehnt |
| 3 | ES | Überschwemmungen in Andalusien 2010 | (709,7) | (regionale Katastrophe) | abgelehnt |
| 4 | PT | Überschwemmungen auf Madeira | 1 080 | Katastrophe größeren Ausmaßes | 31,256 |
| 5 | FR | Sturmtief „Xynthia“ | 1 425 | regionale Katastrophe | 35,636 |
| 6 | SK | Überschwemmungen 2010 | 649,9 | Katastrophe größeren Ausmaßes | 20,431 |
| 7 | PL | Überschwemmungen 2010 | 2 993,7 | Katastrophe größeren Ausmaßes | 105,567 |
| 8 | CZ | Überschwemmungen 2010 | 204,5 | Nachbarland | 5,111 |
| 9 | HU | Überschwemmungen 2010 | 719,3 | Katastrophe größeren Ausmaßes | 22,486 |
| 10 | HR | Überschwemmungen 2010 | 153,04 | Nachbarland | 3,826 |
| 11 | FR | Überschwemmungen im Var 2010 | 703-778 | regionale Katastrophe | anhängig zum 31.12.2010 |
| 12 | RO | Überschwemmungen 2010 | 875,75 | Katastrophe größeren Ausmaßes | 24,968 |
| 13 | CZ | Überschwemmungen im August 2010 | 436,5 | regionale Katastrophe | anhängig zum 31.12.2010 |
| 14 | DE | Überschwemmungen in Sachsen 2010 | 937,7 | regionale Katastrophe | anhängig zum 31.12.2010 |
| 15 | HR | Überschwemmungen im September 2010 | 47 | Nachbarland | anhängig zum 31.12.2010 |
| 16 | SI | Überschwemmungen im September 2010 | 251,3 | Katastrophe größeren Ausmaßes | anhängig zum 31.12.2010 |
| 17 | HU | Überschwemmung mit Rotschlamm 2010 | 174,32 | regionale Katastrophe | anhängig zum 31.12.2010 |
Anträge aus dem Jahr 2010: Unterstützung insgesamt | | | 262,303 |
Seit 2002 bewilligte Unterstützung insgesamt: | 2 414,200 Mio. EUR |
[1] Verordnung (EG) Nr. 2012/2002 des Rates vom 11. November 2002, ABl. L 311/3 vom 14.11.2002.
[2] Diese Finanzhilfen konnten zum Großteil erst 2011 ausgezahlt werden, nach der Unterzeichnung der entsprechenden Durchführungsvereinbarungen mit den Empfängerstaaten.
[3] Der Schwellenwert für die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds ist als Schäden über 0,6 % des Bruttonationaleinkommens eines Landes oder 3 Mrd. EUR zu Preisen von 2002 festgelegt. Anhang 1 enthält einen Überblick über die im Jahr 2010 anwendbaren Schwellenwerte.
[4] Diese Wetterverhältnisse richteten in den Monaten Mai und Juni 2010 Schäden in großen Teilen Mittel- und Südosteuropas an und folgende fünf Staaten beantragten Unterstützung aus dem Solidaritätsfonds: die Slowakei, Polen, die Tschechische Republik, Ungarn und Kroatien.
[5] Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 8 zum Gesamthaushaltsplan 2010; vom Europäischen Parlament am 24.11.2010 ohne Änderungen als Berichtigungshaushaltsplan Nr. 7 angenommen. KOM(2010) 533; ABl. L 50 vom 24.2.2011.
[6] Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 9 zum Gesamthaushaltsplan 2010; vom Europäischen Parlament am 15.12.2010 ohne Änderungen als Berichtigungshaushaltsplan Nr. 8 angenommen. KOM(2010) 577; ABl. L 50 vom 24.2.2011.
[7] Nähere Informationen siehe Jahresbericht 2009 über den Solidaritätsfonds der Europäischen Union; KOM(2011) 136 vom 23.3.2011.
[8] Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Die Zukunft des Solidaritätsfonds der Europäischen Union, KOM(2011) 613 endg. vom 6.10.2011.
[9] Weitere Anträge aus CZ (Überschwemmungen im August), DE (Überschwemmungen in Sachsen), HR (Überschwemmungen im September), SI (Überschwemmungen im September) und HU (Überschwemmung mit Rotschlamm). Über diese wurde erst 2011 entschieden; sie werden im Jahresbericht 2011 abgedeckt.
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