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Document 52011DC0693

BERICHT DER KOMMISSION 22. JAHRESBERICHT ÜBER DIE DURCHFÜHRUNG DER STRUKTURFONDS (DURCHFÜHRUNGSJAHR 2010)

/* KOM/2011/0693 endgültig */

52011DC0693

/* KOM/2011/0693 endgültig */ BERICHT DER KOMMISSION 22. JAHRESBERICHT ÜBER DIE DURCHFÜHRUNG DER STRUKTURFONDS (DURCHFÜHRUNGSJAHR 2010)


BERICHT DER KOMMISSION

22. JAHRESBERICHT ÜBER DIE DURCHFÜHRUNG DER STRUKTURFONDS (Durchführungsjahr 2010)

Der vorliegende Bericht stützt sich auf Artikel 45 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1260/1999 mit allgemeinen Bestimmungen über die Strukturfonds. Er betrifft die Strukturfondsinterventionen des Programmplanungszeitraums 2000-2006 im Jahr 2010.

Ausführlichere Informationen enthält das diesem Bericht als Anhang beigefügte Arbeitspapier der Kommissionsdienststellen.

1. EINLEITUNG

2010 war das elfte Jahr der Durchführung der Strukturfondsprogramme und -projekte des Programmplanungszeitraums 2000-2006. Im Jahr 2010 wurden insgesamt 718[1] operationelle Programme verwaltet.

Im Jahr 2010 wurde der Abschluss der meisten operationellen Programme des Zeitraums 2000-2006 eingeleitet. Die Mitgliedstaaten reichten im September 2010 den Großteil der Abschlussunterlagen ein. Die Entscheidung der Kommission K(2006) 3424 aus dem Jahr 2006, geändert durch die Kommissionsentscheidungen K(2008) 1362 und K(2009) 960, bildet den allgemeinen Rahmen für den Abschluss der Strukturfondsinterventionen des Programmplanungszeitraums 2000-2006.

Das von der Kommission zur Bewältigung der Finanzkrise vorgeschlagene Konjunkturpaket ermöglichte den Mitgliedstaaten, die dies wünschten, auf der Ebene der einzelnen Programme eine Verlängerung um sechs (bzw. zwölf) Monate. Diese Flexibilität ermöglichte den Mitgliedstaaten und Regionen, die zugewiesenen Mittel besser auszuschöpfen, da sie auf unerwartete Programmherausforderungen reagieren und so die Programmziele erreichen konnten.

Neben der Durchführung und der Vorbereitung des Abschlusses der Strukturfondsprogramme und -projekte des Zeitraums 2000-2006 beteiligte sich die Kommission 2010 auch intensiv an der Durchführung von 434 Programmen (EFRE: 317, ESF: 117)[2] des Zeitraums 2007-2013.

Um den Mehrwert der europäischen Kohäsionspolitik zu demonstrieren, setzte die Kommission die Ex-post-Evaluierung der Ziel-1- und Ziel-2-Programme des Programmplanungszeitraums 2000-2006 fort. Der Synthesebericht über diese Ex-post-Evaluierung wurde im April 2010[3] veröffentlicht. Darüber hinaus wurden die 2008 eingeleiteten Ex-post-Evaluierungen für die Gemeinschaftsinitiativen URBAN[4] und INTERREG[5] im Juni 2010 veröffentlicht. Die Ex-post-Evaluierung der Gemeinschaftsinitiative EQUAL wurde Anfang 2009 eingeleitet, erste Ergebnisse wurden Anfang 2010 vorgestellt. Die Ex-post-Evaluierung des Finanzinstruments für die Ausrichtung der Fischerei (FIAF) wurde im Jahr 2009 durchgeführt und im Mai 2010[6] präsentiert. Im Dezember 2010 legte die Kommission außerdem die Ex-post-Evaluierung von Leader+[7] vor; die Evaluierung des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL) (Abteilung Ausrichtung) läuft noch.

Gefördert wurde auch der Erfahrungsaustausch, insbesondere durch interregionale und städtische Netze, sowie die Konferenz „Regionen für den wirtschaftlichen Wandel: Schaffung nachhaltigen Wachstums“ am 20./21. Mai mit 755 Teilnehmern aus allen 27 Mitgliedstaaten.

Die von der Kommission und dem Ausschuss der Regionen gemeinsam organisierten OPEN DAYS „Europäische Woche der Regionen und Städte“ fanden vom 4.-7. Oktober 2010 zum achten Mal statt und brachten 5900 Entscheidungsträger auf lokaler, regionaler, nationaler und europäischer Ebene sowie Fachleute für regionale und lokale Entwicklung zusammen. Darüber hinaus wurden 263 lokale Veranstaltungen in 33 Ländern organisiert. Die OPEN DAYS sind ein Forum für Zusammenarbeit, Vernetzung, Wissens- und Erfahrungsaustausch und bieten Regionen und Städten die Möglichkeit, ihre Erfolge zu präsentieren. Sie bieten ferner eine hervorragende Gelegenheit, die Synergien zwischen der Kohäsionspolitik und anderen EU-Politikbereichen hervorzuheben.

Der belgische Ratsvorsitz organisierte eine zweitägige Konferenz (18./19. November 2010) zur „Rolle der ESF im Kampf gegen die Armut und die soziale Ausgrenzung“. In Arbeitsgruppen wurde an zwei halben Tagen auf die Rolle des ESF als politischem Instrument zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung eingegangen.

2. ANALYSE DER MITTELVERWENDUNG

2.1. Haushaltsvollzug

2.1.1. EFRE

Trotz des finanziellen Abschwungs war das Jahr 2010 in Bezug auf den Haushaltsvollzug ein hervorragendes Jahr. Die Absorptionsquote erreichte 100,0 %, d. h. 1,693 Mio. EUR wurden an die operationellen Programme erstattet. Im Rahmen von Ziel 2 wurden mehr Mittel in Anspruch genommen als ursprünglich vorgesehen (230 Mio. EUR anstelle von 104 Mio. EUR), die Zahlungen für Ziel 1 und die INTERREG-Programme lagen unterhalb der ursprünglichen Vorgaben (Ziel 1: 1348 Mio. EUR anstelle von 2077 Mio. EUR, INTERREG: 90 Mio. EUR anstelle von 202 Mio. EUR), hauptsächlich aufgrund einer Mittelübertragung im Zuge der Globalübertragung zur Stärkung der Mittel für den Zeitraum 2007-2013. Insgesamt wurden für andere Programme (Urban, Innovative Maßnahmen) 25 Mio. EUR ausbezahlt.

Im Jahr 2010 begann der Abschluss der meisten operationellen EFRE-Programme des Zeitraums 2000-2006. Von 379 Programmen haben sich 281 Programme (74 %), auf die 90 % der EFRE-Mittel entfallen, für eine Verlängerung der Förderfähigkeitsfristen entschieden. Bis zum 31. Dezember 2010 gingen Abschlussunterlagen für 356 Programme ein. Die zuständigen Referate prüfen derzeit die Abschlussvermerke und die Abschlussberichte.

Für 25 Programme wurde den Mitgliedstaaten ein Vorschlag für den Abschluss zugeschickt, die verbleibenden 354 Programme werden 2011 und 2012 abgeschlossen.

Für den Gesamtzeitraum 2000-2006 wurden den Mitgliedstaaten bis 31. Dezember 2010 123 339 Mio. EUR ausbezahlt. Dies entspricht einer durchschnittlichen Absorptionsquote für alle Mitgliedstaaten von 95,2 % der Gesamtzuweisung in Höhe von 129 600 Mio. EUR. Der Großteil der verbleibenden Zahlungen betrifft die Zahlung der Restbeträge zum Abschluss der Programme.

Die Mittelbindungen aus früheren Jahren, für die noch keine Zahlungen erfolgt sind (RAL), beliefen sich Ende 2010 auf insgesamt 6719 Mio. EUR gegenüber 8400 Mio. EUR Ende 2009. Dies entspricht 5,2 % des für den EFRE gebundenen Gesamtbetrags. Ein weiterer Rückgang der RAL wird mit der Zahlung der Restbeträge bei Programmabschluss erwartet.

Wie im Vorjahr wurde 2010 die sogenannte „n+2-Regel“ nicht angewendet. Normalerweise wird der letzte Mittelbindungsanteil (d. h. 2006) dazu verwendet, die Abschlusszahlungen durchzuführen, nachdem sich der Mitgliedstaat und die Kommission auf den Programmabschluss geeinigt haben. Dementsprechend wird der aufzuhebende Betrag erst nach Abschluss des operationellen Programms[8] berechnet.

2.1.2. ESF

Für den Programmplanungszeitraum 2000-2006 erreichte der Mittelverbrauch 319 Mio. EUR im Jahr 2010, was 26,42 % der jährlichen Mittelzuweisung entspricht.

Dies liegt daran, dass die meisten Programme die Schwelle von 95 % erreicht haben und der verbleibende Restbetrag erst im Zusammenhang mit dem derzeit laufenden Abschluss der Programme gezahlt wird.

Der Gesamtbetrag der noch abzuwickelnden Mittelbindungen (RAL) belief sich Ende 2010 auf 3004 Mio. EUR (gegenüber 4700 Mio. EUR im Jahr 2009). Dies entspricht 4,38 % der gesamten Verpflichtungen für den Zeitraum 2000-2006. Die RAL wurden für Zwischenzahlungen in Anspruch genommen; im Rahmen des Abschlusses wurden einige Abschlusszahlungen und eine automatische Aufhebung der nicht ausgeschöpften RAL in Höhe von 1460 Mio. EUR vorgenommen.

Im Jahr 2010 wurde wie im Vorjahr die sogenannte „n+2-Regel“ nicht angewendet, und die betroffenen RAL wurden beim Abschluss der operationellen Programme gemäß den Bestimmungen des Artikels 105 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 durch Mittelaufhebungen für den Programmplanungszeitraum 2000-2006 verringert.

Bis Ende 2010 wurden für den gesamten Zeitraum 64 118 Mio. EUR an die Mitgliedstaaten ausgezahlt. Dies entspricht einer Absorptionsquote für alle Mitgliedstaaten von 93,47 % der gesamten Zuweisung in Höhe von 68 600 Mio. EUR.

Insgesamt wurden für 229 Programme, die sich 2010 im Abschluss befanden, alle Abschlussunterlagen fristgerecht eingereicht, und zehn Programme wurden bereits abgeschlossen.

2.1.3. EAGFL

Im Jahr 2010 wurden insgesamt 168,3 Mio. EUR oder 30,7 % der Ende des Jahres verfügbaren Mittel ausgezahlt (ein Betrag von 13,9 Mio. EUR wurde während des Jahres auf andere Haushaltslinien außerhalb des EAGFL übertragen). Die Ausführungsquote in Bezug auf die ursprünglich vorgesehenen Mittel für Zahlungen belief sich damit auf 29,9 %.

In absoluten Zahlen liegt der 2010 ausgezahlte Betrag weit unter dem 2009 ausgezahlten Betrag (300 Mio. EUR weniger). Dafür gibt es hauptsächlich drei Gründe:

- Die aus dem EAGFL (Abteilung Ausrichtung) finanzierten Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums sind in den Vorjahren sehr rasch durchgeführt worden. Ende 2009 waren 94 % des für den gesamten Zeitraum vorgesehenen Beitrags des EAGFL (Abteilung Ausrichtung) bereits ausgezahlt, und bei einer beträchtlichen Anzahl von Programmen (112 von insgesamt 152) wurde bereits der Höchstbetrag für Zwischenzahlungen (95 %) erreicht. In diesen Fällen waren 2010 keine weiteren Zahlungen bis zum Programmabschluss möglich.

- 2010 begann der Abschluss der Programme des EAGFL (Abteilung Ausrichtung) des Zeitraums 2000-2006, und bis Jahresende waren 19 Programme (von insgesamt 152 Programmen) abgeschlossen.

- Die geringen Ausgaben für den EAGFL (Abteilung Ausrichtung) im Jahr 2010 wurden umfassend kompensiert durch ELER-Ausgaben in Höhe von 11,12 Mrd. EUR für die Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums des Programmplanungszeitraums 2007-2013 (2,91 Mrd. EUR mehr als im Jahr 2009).

Die noch abzuwickelnden Mittelbindungen aus dem EAGFL (Abteilung Ausrichtung) beliefen sich Ende 2010 auf 1183,3 Mio. EUR, d. h. 5,3 % der gesamten Mittelzuweisung für den Zeitraum 2000-2006. Dieser Betrag ist um 171,3 Mio. EUR niedriger als die Ende 2009 noch abzuwickelnden Mittelbindungen (RAL) in Höhe von 1354,6 Mio. EUR.

2.1.4. FIAF

Die Absorptionsquote für Zahlungen belief sich insgesamt auf 100 %, d. h. 10 Mio. EUR wurden an die Mitgliedstaaten ausgezahlt.

Was die Ausführungsquote der Mittel für Zahlungen betrifft, so wurden 10 Mio. EUR im Rahmen von Ziel 1 ausgezahlt. Außerhalb von Ziel 1 erfolgten keine Zahlungen.

Der Gesamtbetrag der noch abzuwickelnden Mittelbindungen (RAL) für das FIAF belief sich Ende 2010 auf 296,44 Mio. EUR (gegenüber 306,41 Mio. EUR im Jahr 2009). Dies entspricht 7,5 % der gesamten Verpflichtungen für den Zeitraum 2000-2006.

Bis Ende 2010 wurden für den gesamten Zeitraum 3639 Mio. EUR an die Mitgliedstaaten ausgezahlt. Dies entspricht einer Absorptionsquote für alle Mitgliedstaaten von 92,5% der gesamten Zuweisung in Höhe von 3935 Mio. EUR.

2.2. Programmdurchführung

2.2.1. Ziel 1

Im Mittelpunkt der Ziel-1-Programme standen vor allem Investitionen in Basisinfrastrukturprojekte (40,2 %), wobei fast die Hälfte (49,9 %) aller Investitionen dieser Kategorie in Verkehrsinfrastrukturprojekte floss. Mehr als ein Drittel (34,9 %) der Ziel-1-Mittel wurde in das produktive Umfeld investiert, wobei der Schwerpunkt weiterhin auf der Unterstützung der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) und des Handwerks (26,6 %) lag; in Projekte zur Unterstützung der Humanressourcen flossen 22,5 % der Mittel.

2.2.2. Ziel 2

In den Ziel-2-Regionen lag der Schwerpunkt der Programme mit mehr als der Hälfte der gesamten Finanzmittel (55,4 %) weiterhin auf produktiven Investitionen, hauptsächlich für KMU und Handwerk. Der zweitgrößte Interventionsbereich war die Basisinfrastruktur, der 29,2 % aller Ziel-2-Mittel zugute kamen. In der Kategorie Humanressourcen konzentrierten sich mit 10,5 % der Mittel die Investitionen vor allem auf Arbeitskräfteflexibilität, Unternehmertätigkeit, Innovation sowie Informations- und Kommunikationstechnologien.

2.2.3. Ziel 3

Die Durchführung der ESF-Programme konzentrierte sich 2010 weiterhin auf die Europäische Beschäftigungsstrategie, insbesondere auf die Maßnahmen zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit auf dem Arbeitsmarkt (30,9 % der bescheinigten Ausgaben), lebenslanges Lernen (Maßnahmen zur Entwicklung der allgemeinen und beruflichen Bildung machten 31,2 % der bescheinigten Ausgaben aus), soziale Integration (13,3 % der bescheinigten Ausgaben), Chancengleichheit (5,2 % der bescheinigten Ausgaben) sowie Unternehmertätigkeit, Arbeitskräfteflexibilität, Innovation und Informations- und Kommunikationstechnologien (19,05 %).

2.2.4. Fischerei außerhalb der Ziel-1-Regionen

Die Mittel der FIAF-Programme außerhalb der Ziel-1-Regionen flossen hauptsächlich in die Verarbeitung, Vermarktung und Förderung von Fischereiprodukten (26,7 %). Die zweitwichtigste Maßnahme war die Anpassung des Fischereiaufwands (17,8 %), gefolgt von der Erneuerung und Modernisierung der Fangflotte (17,5 %), den Fischereihäfen (16,9 %) und Maßnahmen der Fischereifachverbände (Berufsbildung, kleine Küstenfischerei) (12,8 %).

2.2.5. Gemeinschaftsinitiativen

2.2.5.1. INTERREG

Bis Ende 2010 wurden im Rahmen der 81 INTERREG-III/Nachbarschaftsprogramme rund 19 000 Projekte und Netzwerke ausgewählt, die darauf abzielen, die Auswirkungen von nationalen Grenzen, Sprachbarrieren und kulturellen Unterschieden zu verringern und die Entwicklung der Grenzgebiete, die strategische Entwicklung, die territoriale Integration in größeren Gebiete der EU und die bessere Integration mit den Nachbarländern zu fördern. Die Wirksamkeit regionaler Entwicklungsmaßnahmen und -instrumente wurde auch durch den Austausch bewährter Verfahren und den Erfahrungsaustausch unterstützt.

Ende 2010 erreichte die Absorptionsquote rund 92 %. Aufgrund der Besonderheiten und größeren Komplexität der Kooperationsprogramme und –projekte konnten Aufhebungen von Mittelbindungen infolge der n+2-Regel in einigen Fällen nicht vermieden werden. Im Programmplanungszeitraum wurden insgesamt 135 Mio. EUR infolge der automatischen Aufhebung der Mittelbindung freigegeben.

Im Jahr 2010 begann der Abschluss von 81 INTERREG-III/Nachbarschaftsprogrammen, drei Programme wurden abgeschlossen.

2.2.5.2. EQUAL

Die Programme der Gemeinschaftsinitiative EQUAL wurden im Jahr 2008 in den meisten Mitgliedstaaten auf Verwaltungsebene abgeschlossen. Nur bei einigen wurde eine Verlängerung des Förderzeitraums bis zum Jahr 2009 beantragt, um eine höhere Absorptionsquote zu erreichen und Mainstreaming-Maßnahmen fortzuführen. Der verwaltungsmäßige Abschluss wurde 2010 fortgesetzt, und bis Ende des Jahres wurden vier operationelle Programme im Rahmen von EQUAL abgeschlossen.

2.2.5.3. URBAN

2010 wurde das Programm URBACT I abgeschlossen. Für das Programm URBACT wurden förderfähige Kosten in Höhe von insgesamt 25 043 714 EUR gemeldet, insgesamt wurde die Erstattung von 15 386 591 EUR aus dem EFRE beantragt. Damit wurden EFRE-Mittel in Höhe von 2 644 526 EUR bzw. 14,67 % nicht ausgeschöpft.

Das Programm URBACT II, das Stadtentwicklungsprogramm im Rahmen des Ziels der europäischen territorialen Zusammenarbeit, ist ein Austausch- und Lernprogramm für Städte, das auf den positiven Erfahrungen des Programms URBACT I aufbaut. Im Jahr 2010 wurden die Arbeiten zur Verwaltung von URBACT II im Rahmen von Begleitausschüssen und Berichtsverfahren fortgesetzt.

2.2.5.4. LEADER+

Die Gemeinschaftsinitiative LEADER+ umfasste drei Maßnahmen: Umsetzung lokaler Entwicklungsstrategien durch öffentlich-private Partnerschaften, Zusammenarbeit zwischen ländlichen Gebieten und Networking. Für den Zeitraum 2000-2006 wurden 73 regionale LEADER+-Programme für die EU-15 genehmigt. Die am 1. Mai 2004 neu beigetretenen Mitgliedstaaten hatten die Möglichkeit, Maßnahmen in der Art von LEADER+ in ihre EAGFL-Ziel-1-Programme aufzunehmen.

Bis Ende 2010 wurden 14 LEADER+-Programme abgeschlossen, acht vorläufige Abschlussschreiben wurden den Mitgliedstaaten übermittelt.

2.2.6. Innovative Maßnahmen

2.2.6.1. EFRE

Die Generaldirektion Regionalpolitik verwaltete darüber hinaus 181 Regionalprogramme für innovative Maßnahmen (171 wurden bis zum 31. Dezember 2010 abgeschlossen, 24 davon im Lauf des Jahres 2010), die die Förderung strategischer Innovationen in den Regionen unterstützen, und zwar durch die Erprobung innovativer Methoden und Verfahren, die darauf ausgelegt sind, das Innovationsniveau und die Qualität der EU-Unterstützung in drei Themenbereichen zu steigern: Wissen und technologische Innovation, Informationsgesellschaft und nachhaltige Entwicklung.

2.2.6.2. ESF

Die verbleibenden innovativen Maßnahmen für Projekte der Jahre 2005 und 2006 wurden wie geplant fertiggestellt und 2010 abgeschlossen.

3. KOHÄRENZ UND KOORDINIERUNG

3.1. Kohärenz mit anderen gemeinschaftlichen Politikfeldern

In den früheren Jahresberichten wurden wichtige Entwicklungen für die Sicherstellung der Kohärenz zwischen Kohäsionspolitik und anderen Prioritäten der EU-Politik wie Wettbewerb, Binnenmarkt, Umwelt, Verkehr und Gleichstellung aufgeführt. Da die Programme des Zeitraums 2000-2006 sich in der Abschlussphase befanden, gab es keine speziellen Änderungen der Anforderungen oder Erwartungen an die Verwaltungsbehörden.

3.2. Koordinierung der Instrumente

3.2.1. Strukturfonds und Kohäsionsfonds

Im Zeitraum 2000-2006 erhielten alle 25 Mitgliedstaaten Unterstützung aus den Strukturfonds; 13 Mitgliedstaaten erhielten außerdem Mittel aus dem Kohäsionsfonds, der für die weniger wohlhabenden Länder bestimmt ist. Die Programmplanung und Durchführung der Strukturfonds wurde sorgfältig koordiniert und mit dem Kohäsionsfonds (insbesondere in Bezug auf den EFRE) abgestimmt, um eine doppelte Projektförderung zu vermeiden.

3.2.2. Strukturfonds und EIB/EIF

Während des gesamten Zeitraums 2000-2006 verstärkten die Kommission, die EIB und der EIF ihre Zusammenarbeit durch die Einrichtung der drei Initiativen JASPERS, JEREMIE und JESSICA. Einzelheiten dieser Zusammenarbeit wurden in früheren Berichten beschrieben. Seit Beginn des Abschlusses der Projekte des Durchführungszeitraums 2000-2006 im Jahr 2010 gibt es nichts Neues zu berichten.

4. EVALUIERUNGEN

Die Kommission setzte 2010 ihre Evaluierungen fort, um die Beschlussfassung im Rahmen der Kohäsionspolitik zu unterstützen.

EFRE

2010 schloss die Kommission die Ex-post-Evaluierung der EFRE-Interventionen in den Ziel-1- und Ziel-2-Regionen ab. Der Synthesebericht über alle durchgeführten Arbeiten wurde im April 2010 veröffentlicht und der Öffentlichkeit vorgestellt. Die Ex-post-Evaluierungen der Gemeinschaftsinitiativen URBAN und INTERREG wurden ebenfalls im Jahr 2010 abgeschlossen.

2010 begann die Kommission außerdem mit den Evaluierungen der kohäsionspolitischen Unterstützung für Unternehmen sowie für Innovation und Forschung. Ferner wurden drei thematische Studien über Kohäsionspolitik und lokale Entwicklung, Regionen mit geografischen Besonderheiten sowie Innovationstätigkeiten eingeleitet.

ESF

Die Ex-post-Evaluierung der ESF-Interventionen des Zeitraums 2000-2006 wurde 2010 abgeschlossen. Sie umfasste eine vorbereitende Studie, zwei thematische Studien (ESF-Unterstützung für die offene Methode der Koordinierung in den Bereichen Sozialschutz und soziale Integration; Auswirkungen des ESF auf die Funktionsweise des Arbeitsmarktes und die Investitionen in die Infrastrukturen für Humankapital durch Förderung der Systeme und Strukturen) sowie zwei Hauptevaluierungen von ESF und EQUAL. Alle Evaluierungsberichte wurden veröffentlicht.

2010 wurden weitere fünf Evaluierungen/Studien abgeschlossen und drei weitere in die Wege geleitet.

EAGFL

Die Ex-post-Evaluierung von Leader+ wurde 2010 abgeschlossen. Diese Evaluierung deckt die Leader+-Programme gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1260/1999 des Rates und die Maßnahmen in der Art von LEADER+ ab, die in den Übergangsprogrammen zur Entwicklung des ländlichen Raums des Zeitraums 2004-2006 (EU-10) enthalten waren. Die Evaluierung kam zu dem Schluss, dass Leader+ eine wichtige Ergänzung der allgemeinen Maßnahmen war und zur wirtschaftlichen Diversifizierung, zur Lebensqualität und zur Verbesserung der natürlichen und bebauten Umwelt der ländlichen Gebiete beigetragen hat.

Im Jahr 2010 leitete die Kommission die Ex-post-Evaluierung der Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums (2000-2006) ein. Die Evaluierung wird die Relevanz, Kohärenz, Wirksamkeit und Effizienz der verschiedenen Maßnahmen und Programme bewerten. Sie wird im Jahr 2011 abgeschlossen.

5. KONTROLLEN

Detaillierte Angaben zu den Ergebnissen der Kontrollen sind in den jährlichen Tätigkeitsberichten der jeweiligen Generaldirektionen[9] enthalten.

5.1. EFRE

Das wirksame Funktionieren der Verwaltungs- und Kontrollsysteme der Mitgliedstaaten ist seit 2004 Gegenstand umfangreicher Prüfungen, bei denen die Kernelemente der Verwaltung und Kontrolle untersucht werden. Geprüft wurden 43 % der Hauptprogramme und 76 % des beschlossenen EFRE-Beitrags. Für INTERREG wurde 2006 eine separate Prüfung eingeleitet; die Prüfung von 23 Programmen (28 % der Programme, 54 % des beschlossenen Beitrags) wurde 2010 abgeschlossen.

Von 2007 bis 2010 fand eine ausführliche vorbereitende Prüfung zur Überprüfung der für den Abschlussvermerk zuständigen Stellen statt, um festzustellen, wie zuverlässig deren Abschlussprüfungen im Hinblick auf den Abschlussvermerk sind, wie die Abschlussvorbereitungen der Mitgliedstaaten vorankommen und welche Risiken bestehen sowie wie diese verringert werden können. Mit den 42 in diesem Rahmen durchgeführten Prüfungen und den Kontrollbesuchen bei den für den Abschlussvermerk zuständigen Stellen, die als Teil der 2004 begonnenen regulären Systemprüfungen durchgeführt wurden, sind für den Abschlussvermerk zuständige Stellen abgedeckt, die für rund 85 % des beschlossenen Betrags für die Programme des Zeitraums 2000-2006 zuständig sind.

Zusätzlich fanden 2010 vier Kontrollbesuche zum Follow-up früherer EFRE-Systemprüfungen (hauptsächlich in Bezug auf die Durchführung von Aktionsplänen für Abhilfemaßnahmen nach Feststellung von Systemmängeln) in drei Ländern – Spanien (1), Deutschland (1) und Italien (2) – statt.

Geprüft wurden im Jahr 2010 für den Programmplanungszeitraum 2000-2006 außerdem 86 Systemprüfungsberichte der nationalen Prüfer und elf jährliche Kontrollberichte nach Artikel 13 der Verordnung (EG) Nr. 438/2001 (2009 war das letzte Jahr, in dem jährliche Kontrollberichte über alle im betreffenden Jahr durchgeführten Prüfungen vorgelegt werden mussten, bevor die Mitgliedstaaten 2010 Abschlussunterlagen für die meisten Programme vorlegten). Alle Mitgliedstaaten erhielten Bewertungsschreiben mit Anmerkungen; gegebenenfalls wurden zusätzliche Informationen angefordert, um eine möglichst hohe Zuverlässigkeit aus den Ergebnissen der nationalen Prüftätigkeit zu gewinnen.

5.2. ESF

Während des Programmplanungszeitraums 2000-2006 führte die Audit-Direktion unter anderem eine Bewertung der Beschreibungen der Verwaltungs- und Kontrollsysteme, eine Untersuchung der nationalen Systemprüfungsberichte und jährlichen Kontrollberichte im Rahmen der jährlichen bilateralen Koordinierungssitzungen sowie drei Hauptprüfungen durch.

Angesichts des Stands der Durchführung der operationellen Programme des Programmplanungszeitraums 2000-2006 wurden 2010 keine weiteren Prüfungen der Verwaltungs- und Kontrollsysteme durchgeführt. Die Prüftätigkeit konzentrierte sich auf das Follow-up von Unregelmäßigkeiten, die im jährlichen Tätigkeitsbericht 2009 formulierten Vorbehalte und die Untersuchung der Abschlussvermerke.

5.3. EAGFL

Insgesamt wurden bis Ende 2010 103 von insgesamt 152 Programmen (67,8 %) geprüft, auf die 21,7 Mrd. EUR (96,4 % der geplanten Gesamtausgaben) entfielen. Insgesamt wurde bei 44 Programmen eine Follow-up-Prüfung durchgeführt. 2010 wurden alle Prüfungen abgeschlossen.

Am 31. Dezember 2010 war die Prüfung der von den Mitgliedstaaten eingereichten Abschlussvermerke für 78 Programme abgeschlossen, was 51,3 % aller Programme entspricht.

5.4. FIAF

Seit Beginn des Programmplanungszeitraums 2000-2006 hat die GD MARE insgesamt 58 Kontrollbesuche bei allen Monofonds-Programmen (18 Programme mit einem ursprünglichen Beitrag von 3608,73 Mio. EUR oder 87,4 % des Gesamtbudgets für 2000-2006) sowie 18 Multifonds-Programmen (Beitrag: 374,58 Mio. EUR oder 9,2 % des ursprünglichen Budgets) durchgeführt. Insgesamt erfassten die Systemprüfungen der GD MARE Programme im Umfang von 96,6 % der gesamten FIAF-Beteiligung für den Zeitraum 2000-2006. Für die übrigen Programme wird Prüfungssicherheit aus der Prüftätigkeit anderer mit der Verwaltung der Strukturfonds befasster Generaldirektionen und/oder aus nationalen Prüfungen gewonnen.

Bis Ende 2010 wurden 17 Abschlussvermerke geprüft. Neun Abschlussvermerke wurden akzeptiert, bei acht Abschlussvermerken wurde die Prüfung unterbrochen und es wurden zusätzliche Informationen angefordert; die übrigen 43 Abschlussvermerke werden noch geprüft. Bei den neun akzeptierten Abschlussvermerken gab es acht uneingeschränkte Abschlussvermerke und einen eingeschränkten Abschlussvermerk (für den eine Finanzkorrektur vorgeschlagen wurde).

5.5. OLAF

2010 hat das OLAF 53 Kontrollbesuche in den Mitgliedstaaten durchgeführt, die von den Strukturfonds kofinanzierte Maßnahmen betrafen. Bei diesen Besuchen wurden Vor-Ort-Kontrollen[10] bei 52 Wirtschaftsteilnehmern durchgeführt; sechs andere Besuche wurden durchgeführt, um Informationen einzuholen oder nationale Verwaltungs- oder Justizbehörden zu unterstützen. Zu den typischen, von OLAF festgestellten Problemen gehörten wie in den Vorjahren falsche Erklärungen, falsche Rechnungen und die Nichteinhaltung der Vorschriften für öffentliche Aufträge sowie Interessenkonflikte bei bestimmten Vergabeverfahren.

2010 wurden der Kommission gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1681/94[11] in der geänderten Fassung[12] und der Verordnung (EG) Nr. 1828/2006[13] in der geänderten Fassung[14] 6910 Meldungen[15] von Mitgliedstaaten über Unregelmäßigkeiten in Höhe von insgesamt 1,546 Mrd. EUR übermittelt, die sich auf kofinanzierte Maßnahmen der Programmplanungszeiträume 1994-1999, 2000-2006 und 2007-2013 bezogen.

6. AUSSCHÜSSE ZUR UNTERSTÜTZUNG DER KOMMISSION

6.1. Koordinierungsausschuss für die Fonds (COCOF)

Im Zusammenhang mit dem Programmplanungszeitraum 2000-2006 gab der COCOF 2010 lediglich zwei Stellungnahmen ab:

- zum Entwurf des Beschlusses der Kommission zur Befreiung bestimmter Fälle von Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit aus den Strukturfonds und dem Kohäsionsfonds im Programmplanungszeitraum 2000-2006 kofinanzierten Vorhaben von den besonderen Mitteilungsanforderungen gemäß Artikel 5 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1681/94 und Artikel 5 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1831/94

- zum Entwurf des Beschlusses der Kommission über die finanziellen Auswirkungen der Befreiung bestimmter Fälle von Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit aus den Strukturfonds und dem Kohäsionsfonds im Programmplanungszeitraum 2000-2006 kofinanzierten Vorhaben von den besonderen Mitteilungsanforderungen gemäß Artikel 5 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1681/94 und Artikel 5 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1831/94 auf den EU-Haushalt

Der Ausschuss gab zu beiden Vorschlägen eine befürwortende Stellungnahme ab.

6.2. ESF-Ausschuss

Im Jahr 2010 gab es drei Plenarsitzungen und sechs Sitzungen der technischen Arbeitsgruppe; allerdings befassten sich diese Gremien nicht mit Fragen der Durchführung des Programmplanungszeitraums 2000-2006.

6.3. Ausschuss für Agrarstrukturen und die Entwicklung des ländlichen Raums (STAR)

Der STAR-Ausschuss trat 2010 sechs Mal zusammen und gab eine befürwortende Stellungnahme zu zwei Beschlussvorschlägen ab:

- zum Entwurf des Beschlusses der Kommission zur Befreiung bestimmter Fälle von Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit aus den Strukturfonds und dem Kohäsionsfonds im Programmplanungszeitraum 2000-2006 kofinanzierten Vorhaben von den besonderen Mitteilungsanforderungen gemäß Artikel 5 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1681/94 und Artikel 5 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1831/94

- zum Entwurf des Beschlusses der Kommission über die finanziellen Auswirkungen der Befreiung bestimmter Fälle von Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit aus den Strukturfonds und dem Kohäsionsfonds im Programmplanungszeitraum 2000-2006 kofinanzierten Vorhaben von den besonderen Mitteilungsanforderungen gemäß Artikel 5 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1681/94 und Artikel 5 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1831/94 auf den EU-Haushalt

6.4. Ausschuss für Fischerei- und Aquakulturstrukturen (CFSA)

Der Ausschuss für Fischerei- und Aquakulturstrukturen trat 2010 zweimal zusammen. Auf den Sitzungen wurden hauptsächlich die Ex-post-Evaluierung und der Abschluss des FIAF diskutiert.

[1] Ziel 1 und Ziel 2: 226, Ziel 3: 47, FIAF: 12 (außerhalb der Ziel-1-Regionen), INTERREG: 81, URBAN: 71, EQUAL: 27, LEADER+: 73, Programme für innovative Maßnahmen: 181.

[2] Siehe Mitteilung über die Ergebnisse der Verhandlungen über Strategien und Programme für den Programmplanungszeitraum 2007-2013.

[3] Veröffentlicht auf http://ec.europa.eu/regional_policy/sources/docgener/evaluation/expost_reaction_en.htm.

[4] Veröffentlicht auf http://ec.europa.eu/regional_policy/sources/docgener/evaluation/expost2006/urban_ii_de.htm.

[5] Veröffentlicht auf http://ec.europa.eu/regional_policy/sources/docgener/evaluation/expost2006/interreg_de.htm.

[6] Veröffentlicht auf http://ec.europa.eu/fisheries/documentation/studies/fifg_evaluation/index_en.htm.

[7] Veröffentlicht auf http://ec.europa.eu/agriculture/eval/reports/leaderplus-expost/index_en.htm

[8] Artikel 105 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006.

[9] Veröffentlicht auf http://ec.europa.eu/atwork/synthesis/aar/index_en.htm.

[10] Verordnung (EG) Nr. 2185/1996, ABl. L 292 vom 15.10.1996, S. 2.

[11] ABl. L 178 vom 12.7.1994 S. 43.

[12] Verordnung (EG) Nr. 2035/2005, ABl. L 328 vom 15.12.2005, S. 8

[13] ABl. L 371 vom 27.12.2006, S. 1.

[14] Verordnung (EG) Nr. 846/2009, ABl. L 250 vom 23.9.2009, S. 1.

[15] 2009: Anzahl der gemeldeten Fälle: 4858; betroffener Gesamtbetrag:

1 161 865 730 EUR.

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