52011DC0538


Titel und Fundstelle

BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Zwischenbewertung des Programms Fiscalis 2013

/* KOM/2011/0538 endgültig */

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BG ES CS DA DE ET EL EN FR GA IT LV LT HU MT NL PL PT RO SK SL FI SV
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KONTEXT

Mit Abschaffung der physischen Kontrollen und der Steuerkontrollen bei Waren, die die inneren Grenzen der EU passieren, wurde deutlich, dass aufgrund der uneinheitlichen Steuersysteme der EU-Mitgliedstaaten die Gefahr von (1.) Wettbewerbsverzerrungen, (2.) Handelsverlagerung oder (3.) Aushöhlung der finanziellen Ressourcen der EU (Zunahme von Betrug und Steuerhinterziehung) bestand. Daraus ergab sich die Notwendigkeit, im Bereich der indirekten Steuern auf allen Ebenen eine intensive Zusammenarbeit der Verwaltungen zu pflegen, um das Funktionieren der Steuersysteme in der Europäischen Union zu verbessern. Dies war der unmittelbare Grund für die mehrjährigen Gemeinschaftsprogramme im Bereich Steuern: Matthäus-Tax (von 1993), Fiscalis 1998-2002, Fiscalis 2003-2007 und Fiscalis 2013.

Fiscalis 2013 ist das letzte in dieser Reihe von Gemeinschaftsprogrammen, die durch eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen den teilnehmenden Ländern, ihren Verwaltungen und ihren Beamten zur besseren Funktionsweise der Steuersysteme im Binnenmarkt beitragen sollen. Das Programm vereinfacht Kooperationsmaßnahmen und -verfahren sowie die Verbreitung von Wissen und bewährten Verfahren in den nationalen Steuerverwaltungen der Mitgliedstaaten, der Kandidatenländer und der potenziellen Kandidatenländer. Hierzu sieht das Programm vor allem gemeinsame Maßnahmen wie Seminare und Workshops, multilaterale Prüfungen, Arbeitsbesuche und Schulungsmittel vor. Ein Schwerpunkt von Fiscalis 2013, das den Zeitraum von 2007 bis 2013 abdeckt, liegt zudem auf IT-gestützten Systemen zum Informationsaustausch als Grundlage für die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten. Rund 70 % der Mittel wurden für diese Systeme aufgewendet. Die restlichen 30 % entfielen auf Schulungs- und Kooperationsmaßnahmen für nationale Steuerbeamte.

Gemäß Artikel 19 Absatz 1 der Entscheidung über Fiscalis 2013[1] führt die Kommission eine Halbzeitbewertung des Programms durch, die auf den Angaben der Mitgliedstaaten beruht. Zur Gewährleistung einer einheitlichen Methodik und einer kohärenten Herangehensweise wurde ein externes Beratungsunternehmen (Ramboll Management), das über besondere Fachkompetenz bei der Durchführung von Bewertungen verfügt, mit dieser Bewertung beauftragt. Dieser externe Auftragnehmer wurde über eine Lenkungsgruppe, die während der gesamten Dauer des Projekts wiederholt zusammentrat, von den Kommissionsdienststellen und den teilnehmenden Ländern geführt und unterstützt.

Mit diesem von der Kommission angenommenen Bericht wird der Verpflichtung nachgekommen, die Ergebnisse der Halbzeitbewertung dem Rat, dem Europäischen Parlament, dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und dem Ausschuss der Regionen zu übermitteln. Der endgültige Bewertungsbericht des externen Beratungsunternehmens kann auf der Europa-Website der GD TAXUD heruntergeladen werden.

ZWECK DER BEWERTUNG

Bei der Halbzeitbewertung wurden die Auswirkungen der im Rahmen des Programms von 2008 bis März 2011 durchgeführten Tätigkeiten untersucht. Um einen systematischeren Überblick zu erhalten, wurden auch im Rahmen vorangehender Programme ergriffene Maßnahmen betrachtet, wobei sowohl der Entwicklung von Fiscalis als auch der allgemeinen Zusammenarbeit im Steuerbereich in der EU Rechnung getragen wurde.

Dabei wurden die bislang im Programmzeitraum verzeichneten Fortschritte betrachtet, und es wurde analysiert, inwieweit die Programmziele (Wirksamkeit des Programms) zu vertretbaren Kosten (Effizienz des Programms) erreicht wurden. Zudem wurde untersucht, ob die Ziele dem Bedarf im Steuerbereich (Bewertung der Relevanz) entsprechen und inwieweit das Programm einen EU-Mehrwert bietet, d. h. ob die Ziele durch ein EU-Programm besser erreicht werden können als durch die Mitgliedstaaten.

Das Ziel dieser Zwischenbewertung besteht darin, zu prüfen, ob eine Fortsetzung des Programms erstrebenswert ist und ob im Hinblick auf die Planung der Aktivitäten für die verbleibenden Jahre Änderungen am Programm erforderlich sein könnten. Die Ergebnisse der Bewertung werden auch in die laufende Folgenabschätzung zum künftigen Programm Fiscalis 2020[2] einfließen. Die Schlussfolgerungen aus dieser Mitteilung berühren jedoch nicht die künftigen Entscheidungen der Kommission in diesem Zusammenhang.

METHODIK

Das externe Beratungsunternehmen entwickelte anhand der von der Kommission für die Erstellung von Bewertungen festgelegten Standards und Leitlinien eine detaillierte Methodik. Die Bewertung durch das Beratungsunternehmen stützt sich auf Daten, die auf der Grundlage verschiedener Methoden (Befragungen, Umfragen, quantitative Datenerhebung usw.) erhoben wurden. Die Daten wurden anhand eines umfassenden Pakets von Bewertungs- und Beurteilungskriterien gefiltert, das in Zusammenarbeit mit der Lenkungsgruppe aus Kommissionsbediensteten und Teilnehmern der nationalen Steuerverwaltungen entwickelt wurde. Die Stichhaltigkeit der Ergebnisse wurde zudem in Sitzungen mit der Lenkungsgruppe verifiziert, in denen die Feststellungen der externen Berater erörtert und kommentiert wurden. Insgesamt konnte sich die Bewertung auf einen hohen Rücklauf der unter den Steuerbeamten in den Mitgliedstaaten verteilten Umfragen und eine aktive Zusammenarbeit der nationalen Fiscalis-Koordinatoren stützen.

BEWERTUNG

Der endgültige Bewertungsbericht des Beratungsunternehmens enthält eine gründliche und ausführliche Analyse des Fiscalis-Programms mit einer umfassenden Übersicht über die seit 2008 durchgeführten Aktivitäten und Aktionen.

Ergebnisse

Die Bewertung zeigt, dass das Programm sehr wirksam und effizient ist und auf Unionsebene einen Mehrwert bietet. Die Befragten erklären, mit dem Programm zufrieden zu sein, und die durch Fiscalis 2013 finanzierten Maßnahmen entsprechen nach wie vor dem Bedarf der Beteiligten in der Kommission und in den nationalen Steuerverwaltungen.

Die externen Berater beurteilten die Verwaltung des Programms sehr positiv. In dem Bericht wird ausdrücklich anerkannt, dass Maßnahmen ergriffen wurden, um das Kosten-Nutzen-Verhältnis zu verbessern. In diesem Zusammenhang wird auch darauf hingewiesen, dass die Überwachung der Tätigkeiten und die Berichterstattung weiter verbessert werden könnten, was allerdings wegen der begrenzten personellen Mittel, die in der Europäischen Kommission und in den Steuerverwaltungen der teilnehmenden Länder für die Programmverwaltung zur Verfügung stehen, schwierig sein könne.

Die Kommission stellt fest, dass das Programm von allen Beteiligten sehr positiv bewertet wird und die externen Berater auf EU-Ebene einen erheblichen Mehrwert feststellen. Die Kommission schließt daraus, dass eine Fortsetzung des Programms im Allgemeinen erwünscht ist.

Empfehlungen für den verbleibenden Programmzeitraum

Die Empfehlungen für weitere Verbesserungen stützten sich auf eine gründliche Methodik, umfangreiche Untersuchungen, die Analyse der erhobenen Daten und direkte Befragungen aller Beteiligten. Die ausführlichen Empfehlungen sind in der Bewertung aufgeführt. Die wichtigsten Vorschläge für einen noch größeren Erfolg des Programms in den verbleibenden Jahren bis 2013 lauten:

1. stärkere Konzentration auf die Zusammenarbeit bei den direkten Steuern, insbesondere zur effektiveren und effizienteren Betrugsbekämpfung;

2. Erhebung der Verringerung des Verwaltungsaufwands für die Steuerpflichtigen in den Rang eines spezifischen Ziels von Fiscalis;

3. Einführung eines ergebnisorientierten Überwachungs- und Bewertungssystems;

4. Förderung der Verbreitung und Anwendung von Wissen und bewährten Verfahren in den nationalen Verwaltungen;

5. Erkundung des Potentials für weitere Verbesserungen und die Weiterentwicklung des Mehrwertsteuerinformationsaustauschsystems (MIAS);

6. Einführung eines speziellen Planungs-, Überwachungs- und Berichtssystems für die Organisation und Nachbereitung von Arbeitsbesuchen;

7. Einbeziehung eines breiteren Spektrums von betroffenen Kreisen;

8. Gewährleistung einer angemessenen Kapazität für die Programmverwaltung.

Die Kommission schließt sich diesen Empfehlungen im Wesentlichen an. Als Folgemaßnahme zu dem Projekt wird sie einen Aktionsplan aufstellen, mit dem auf jede der im Bewertungsbericht angeführten Empfehlungen eingegangen wird. Zudem wird sie ermitteln, in welchem Umfang diese in den verbleibenden Jahren der Aktivitätenplanung umgesetzt werden können.

So beinhaltet das derzeitige Programm Fiscalis 2013 bereits Tätigkeiten, die zur Verringerung des Verwaltungsaufwands beitragen. Zudem wird in dem Vorschlag für das nächste Programm die Empfehlung der Berater aufgegriffen, die Verringerung des Verwaltungsaufwands in den Rang eines spezifischen Ziels zu erheben.

Das von den externen Beratern vorgeschlagene Überwachungs- und Bewertungssystem soll im Zuge der Umsetzung des laufenden Programms eingeführt werden. Die Empfehlung, ein breiteres Spektrum betroffener Kreise einzubeziehen, entspricht der internen Analyse der Kommission.

[1] Entscheidung Nr. 1482/2007/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2007.

[2] Mitteilung der Kommission: Ein Haushalt für Europa 2020 – Teil II – Politikbereiche im Überblick , KOM (2011) 500/II vom 29. Juni 2011.

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