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Document 52011DC0195

BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Umsetzung des Europäischen Progress-Mikrofinanzierungsinstruments – 2010

/* KOM/2011/0195 endg. */

52011DC0195

BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Umsetzung des Europäischen Progress-Mikrofinanzierungsinstruments – 2010 /* KOM/2011/0195 endg. */


[pic] | EUROPÄISCHE KOMMISSION |

Brüssel, den 11.4.2011

KOM(2011) 195 endgültig

BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN

Umsetzung des Europäischen Progress-Mikrofinanzierungsinstruments – 2010

BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN

Umsetzung des Europäischen Progress-Mikrofinanzierungsinstruments – 2010

INHALT

1. Einleitung 4

2. Hauptmerkmale des europäischen Progress-Mikrofinanzierungsinstruments 5

3. Bürgschaften im Rahmen der Progress-Mikrofinanzierung 6

3.1. Einrichtung des Bürgschaftsfensters für die Progress-Mikrofinanzierung 6

3.2. Hauptmerkmale 7

3.3. Begünstigte 8

4. Finanzierte Instrumente 10

4.1. Einrichtung des „Fonds commun de placement“ für finanzierte Instrumente 10

4.2. Hauptmerkmale 11

4.3. Begünstigte 12

5. Überwachung und Berichterstattung 13

6. Kommunikation 14

7. Komplementarität und Koordinierung mit anderen Instrumenten 14

8. Perspektiven und Schlussfolgerungen 16

EINLEITUNG

Kleinstunternehmen[1] sind das Rückgrat der Wirtschaft der Europäischen Union und machen mehr als 95 % der zwei Millionen Unternehmen aus, die jährlich gegründet werden. Ein Drittel der Kleinst- und Kleinunternehmen werden von Arbeitslosen ins Leben gerufen.

Voraussetzung für eine Existenzgründung ist u. a. der Zugang zu finanziellen Mitteln. Mit der Wirtschaftskrise ging die Darlehensvergabe durch die Banken drastisch zurück, wodurch sich die strukturellen Probleme verschärften, mit denen benachteiligte Gruppen, die sich um einen Zugang zu Bankdienstleistungen bemühen, konfrontiert sind.

Mikrofinanzierungen[2], insbesondere Mikrokredite, d. h. Darlehen von weniger als 25 000 EUR, können eine Lösung darstellen. Schätzungen zufolge lag in der EU vor der Krise der potenzielle Bedarf an Mikrokrediten mit kurzen Laufzeiten bei über 700 000 Neukrediten mit einem Volumen von etwa 6 296 Mio. EUR.[3] In der EU werden Mikrokredite überwiegend von nichtkommerziellen Mikrofinanzinstituten (NRO, Stiftungen, staatlichen Stellen, Förderbanken der Mitgliedstaaten und bankfremden Finanzinstituten) zur Verfügung gestellt; allerdings verfügen diese Finanzdienstleister derzeit nicht über die erforderlichen Kapazitäten oder Ressourcen, um der starken Nachfrage gerecht zu werden.

Das Europäische Parlament hat das Problem erkannt und die Kommission aufgefordert, ihre Bemühungen zur Entwicklung von Kleinstkrediten in der EU zu intensivieren, um Wachstum und Beschäftigung zu fördern.[4]

Als Reaktion auf die Krise[5] nahm die Kommission am 2. Juli 2009 zwei Legislativvorschläge an, einen zur Einrichtung des europäischen Progress-Mikrofinanzierungsinstruments und einen zur Verwendung von Mitteln aus dem Programm PROGRESS zur Finanzierung dieses Instruments. Anfang 2010 erzielten das Parlament und der Rat eine Einigung über diese Vorschläge und unterzeichneten in der Folge den Beschluss Nr. 283/2010/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. März 2010 über die Einrichtung eines europäischen Progress-Mikrofinanzierungsinstruments für Beschäftigung und soziale Eingliederung[6] (nachstehend „Beschluss“), der am 8. April 2010 in Kraft trat.

Der Finanzbeitrag aus dem EU-Haushalt für das Instrument wurde für den Zeitraum vom 1. Januar 2010 bis zum 31. Dezember 2013 auf 100 Mio. EUR festgelegt.[7] Davon stammen 60 Mio. EUR aus dem Programm PROGRESS[8] und 40 Mio. EUR aus den Margen des Haushaltsplans. Die Möglichkeit für die Haushaltsbehörde, an das Programm PROGRESS eine „Rückzahlung“ in Höhe von bis zu 20 Mio. EUR über den Entwurf des jährlichen Haushaltsplans im Zeitraum 2011 bis 2013 zu beschließen, war Teil der Vereinbarung.

Der vorliegende erste Jahresbericht gibt einen Überblick über die Umsetzung des europäischen Progress-Mikrofinanzierungsinstruments (Progress-Mikrofinanzierung). Gemäß Artikel 8 des Beschlusses stützt er sich auf die Durchführungsberichte des Europäischen Investitionsfonds (EIF). Da die Progress-Mikrofinanzierung erst vor kurzem eingeführt wurde, konzentriert er sich auf die Hauptmerkmale des Instruments, die Ausgestaltung der Produkte und die erste Phase der Umsetzung. In den drei letzten Abschnitten werden die Informationstätigkeit der Kommission und des EIF, die Komplementarität der Progress-Mikrofinanzierung mit anderen EU-Instrumenten sowie die Perspektiven für die künftige Entwicklung skizziert.

HAUPTMERKMALE DES EUROPÄISCHEN PROGRESS-MIKROFINANZIERUNGSINSTRUMENTS

Das europäische Progress-Mikrofinanzierungsinstrument hat eine doppelte Zielsetzung: Zum einen erleichtert es den Zugang zu Mikrofinanzleistungen für Personen, die ein Kleinstunternehmen gründen oder ausbauen bzw. eine selbständige Tätigkeit aufnehmen möchten, indem es Anbietern von Mikrokrediten in der EU ermöglicht, ihre Kredittätigkeit zugunsten dieser Personen auszuweiten. Zum anderen verbessert es den Zugang zur Mikrofinanzierung, indem es das Risiko für die Mikrofinanzinstitute verringert. Auf diese Weise können die Anbieter Gruppen erreichen, die normalerweise nicht für eine Kreditvergabe in Frage kämen, etwa weil sie keine ausreichenden Sicherheiten bieten könnten oder weil die Zinssätze sehr hoch wären, wenn sie dem tatsächlichen Risiko entsprächen. Die Progress-Mikrofinanzierung richtet sich an eine Vielzahl von Endbegünstigten:

- Personen, die ihren Arbeitsplatz verloren haben, deren Arbeitsplatz gefährdet ist oder die Schwierigkeiten mit dem Einstieg oder Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt haben, sowie Personen, die der Gefahr der sozialen Ausgrenzung ausgesetzt sind, oder sozial schwache Personen, die beim Zugang zum herkömmlichen Kreditmarkt in einer benachteiligten Situation sind;

- Kleinstunternehmen, insbesondere in der Sozialwirtschaft, die Personen beschäftigen, die den im vorstehenden Absatz genannten Zielgruppen angehören[9].

Um die große Bandbreite von Endbegünstigten zu erreichen, sollte den Anbietern von Mikrokrediten eine Palette verschiedener Finanzinstrumente zur Verfügung gestellt werden. Im Beschluss[10] sind daher vier Arten von Finanzinstrumenten vorgesehen: Bürgschaften, Instrumente der Risikoteilung, Eigenkapitalinstrumente und Schuldtitel. Diese Instrumente stehen öffentlichen und privaten Einrichtungen auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene offen, die Personen und Kleinstunternehmen in den Mitgliedstaaten ein Endprodukt – einen Mikrokredit – anbieten.

Zur Entwicklung dieser Instrumente wurden zwei verschiedene Strukturen geschaffen:

- ein Bürgschaftsinstrument und

- ein strukturiertes Investitionsvehikel in Form eines fonds commun de placement-fonds d’investissement spécialisé (FCP-FIS) nach luxemburgischem Recht, das finanzierte Instrumente (Schuldtitel, Eigenkapitalinstrumente und Instrumente der Risikoteilung) anbietet.

Die Kommission schätzt, dass im Zuge des EU-Beitrags von 100 Mio. EUR in den kommenden acht Jahren Mikrokredite in Höhe von über 500 Mio. EUR mobilisiert werden durch:

- zusätzliche Mittel seitens anderer Investoren. Es wird davon ausgegangen, dass die EU-Investition den Anreiz für die Bereitstellung von Finanzmitteln durch Dritte gibt. Die Europäische Investitionsbank (EIB) hat sich bereits verpflichtet, einen dem EU-Beitrag entsprechenden Betrag bereitzustellen und 100 Mio. EUR für den Teil „finanzierte Instrumente“ zur Verfügung zu stellen. Weitere 47 Mio. EUR sind von anderen Investoren zu erwarten;

- den revolvierenden Charakter der Finanzmittel. Die Mittel können während der Laufzeit des Progress-Mikrofinanzierungsinstruments mehrmals genutzt werden. Der Beschluss sieht vor, dass die letzte (Re-)Investition 2016 erfolgt;

- die Hebelwirkung der Produkte. Laut Schätzungen könnte jeder für Bürgschaften gebundene Euro mindestens sechs Euro für Mikrokredite generieren, während die finanzierten Instrumente einen Leverage-Effekt zwischen eins und drei haben dürften.

Die Abschnitte 3 und 4 geben einen Überblick über die Einrichtung und die Merkmale des Bürgschaftsfensters bzw. der finanzierten Instrumente sowie die jeweiligen Begünstigten.

BÜRGSCHAFTEN IM RAHMEN DER PROGRESS-MIKROFINANZIERUNG

Einrichtung des Bürgschaftsfensters für die Progress-Mikrofinanzierung

Das Bürgschaftsfenster wurde am 1. Juli 2010 im Rahmen eines Treuhand- und Verwaltungsabkommens (FMA) zwischen der Kommission und dem Europäischen Investitionsfonds eingerichtet. Von den insgesamt 100 Mio. EUR, die für die Progress-Mikrofinanzierung zur Verfügung stehen, werden 25 Mio. EUR dem Bürgschaftsfenster zugewiesen.

Hauptmerkmale

Das Bürgschaftsfenster wurde im Wesentlichen in Anlehnung an das SMEG[11]-Bürgschaftsfenster des Programms für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation[12] konzipiert.

Die nachstehende schematische Darstellung veranschaulicht die Funktionsweise des Instruments „Bürgschaften“. Intermediäre können einen Antrag im Rahmen eines offenen Aufrufs zur Interessenbekundung einreichen, der auf der EIF-Website[13] veröffentlicht wurde. Der EIF bewertet die Anträge und – nachdem diese vom EIF-Verwaltungsrat und von der Kommission genehmigt wurden – handelt die Verträge aus und unterzeichnet sie gemeinsam mit den Intermediären.

Der EIF stellt direkte Bürgschaften für Mikrokreditanbieter, um deren Mikrokredit-Portfolios zu decken, sowie Rückbürgschaften für Bürgschaftseinrichtungen, die ihrerseits Bürgschaften stellen, um Mikrokredit-Portfolios von Mikrofinanzinstituten zu decken. In beiden Fällen beträgt der maximale Bürgschaftssatz 75 % des zugrunde liegenden Mikrokredits oder Bürgschaftsportfolios, während der Intermediäre für mindestens 20 % haftet. Die Bürgschaft seitens des EIF deckt den Erstverlust (First Loss); auf der Grundlage der erwarteten kumulativen Verluste des jeweiligen Portfolios wird jedoch auch eine Obergrenze für jedes Bürgschaftsportfolio vereinbart. Die maximale Haftung für das europäische Progress-Mikrofinanzierungsinstrument ist auf 20 % jedes Bürgschaftsportfolios begrenzt.

Die Laufzeit der Bürgschaften beträgt höchstens drei Jahre. In der Regel werden die Bürgschaften unentgeltlich geleistet, die Intermediäre müssen jedoch eine Bereitstellungsprovision zahlen, wenn sie nicht 90 % des vereinbarten Portfoliovolumens erreichen, d. h., wenn sie weniger als 90 % des vereinbarten Mikrokreditvolumens auszahlen. Auf diese Weise soll der notwendige Anreiz gegeben werden, die Endbegünstigten zu erreichen und das vereinbarte Portfoliovolumen zu erzielen.

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Additionalität

Entsprechend der Vereinbarung mit dem EIF können Mittel aus der Progress-Mikrofinanzierung nicht anstelle von gleichwertigen Bürgschaften treten, die den Intermediären im Rahmen von bestehenden Finanzinstrumenten auf EU- oder auf nationaler und regionaler Ebene gestellt werden. Als Kriterien gelten die Auswirkung auf die geografische Reichweite oder den Gesamtbetrag der finanziellen Mittel, die für die Endbegünstigten oder die einzelnen Arten von Endbegünstigten, insbesondere gefährdete Gruppen, bereitgestellt werden.

Geografische Ausgewogenheit

Der EIF strebt eine ausgewogene geografische Aufteilung der Progress-Mikrofinanzierung an. Gemäß der Vereinbarung muss der EIF bis Ende 2016 Bürgschaften für Intermediäre in mindestens 12 Mitgliedstaaten ausstellen und sich in Bezug auf die Bürgschaften an ein Konzentrationslimit für die einzelnen Länder halten.[14]

Begünstigte

In Frage kommen ausschließlich Anträge von Instituten, die die im Beschluss genannten Endbegünstigten bedienen. Die Institute stellen zur Verfügung:

- entweder Bürgschaften für Mikrokredit-Portfolios

- oder Mikrokredite im Sinne des Beschlusses.

Das Ziel muss in beiden Fällen die Gründung und/oder der Ausbau von Kleinstunternehmen sein. Genutzt werden müssen die den Endbegünstigten gewährten Mikrodarlehen zur Finanzierung von Investitionen, Betriebskapital, einschließlich des Erwerbs von Lizenzen, und sonstigen Kosten, die mit der Gründung von Kleinstunternehmen verbunden sind.

Der Aufruf zur Interessenbekundung stieß auf reges Interesse bei den Intermediären, die schließlich jedoch nicht alle einen Antrag einreichten. Bei den meisten handelte es sich um sehr kleine, auf lokaler Ebene tätige Mikrokreditinstitute, die die Mindestanforderungen in Bezug auf die zu generierenden Finanzierungsvolumen (mindestens 100 Mikrodarlehen pro Jahr in Portfolios im Rahmen der Progress-Finanzierung) nicht erfüllten. Diese Anforderung an das Volumen reduziert durch eine Diversifizierung der Portfolios das Risiko für den Intermediär und stellt sicher, dass eine größere Zahl von Begünstigten erreicht wird, schließt jedoch kleine Mikrokreditanbieter nicht aus. Im Vereinigten Königreich etwa haben acht kleine Mikrofinanzinstitute ihre Ressourcen zusammengelegt und einen gemeinsamen Fonds eingerichtet, um das Instrument (in diesem Fall die finanzierten Instrumente) in Anspruch nehmen zu können.

Bis Ende 2010 sind im Rahmen des Bürgschaftsfensters der Progress-Mikrofinanzierung zwei Verträge geschlossen worden, einer mit dem belgischen Mikrofinanzanbieter MicroStart[15] und einer mit der niederländischen Stiftung Qredits[16] .

MicroStart

MicroStart ist ein neues belgisches Non-Profit-Mikrofinanzinstitut, das von der Bank BNP Paribas Fortis in Zusammenarbeit mit ADIE[17], einem französischen Mikrokreditanbieter, der zu den größten in Europa gehört, gegründet wurde. Im Rahmen der Progress-Mikrofinanzierung werden MicroStart bis zu 111 375 EUR für ein Mikrokredit-Portfolio in Höhe von 2,7 Mio. EUR zu einem Bürgschaftssatz von 75 % und einem Höchstzinsatz von 5,5 % zur Verfügung gestellt.

MicroStart gewährt Mikrodarlehen an Kleinstunternehmer, die keinen Zugang zum klassischen Bankkreditgeschäft haben (vor allem Arbeitslose, Sozialhilfeempfänger und Migranten) und bietet ihnen Unterstützung bei der Gründung bzw. dem Ausbau ihres Unternehmens an. MicroStart konzentriert seine Tätigkeit vorerst auf verschiedene verarmte Stadtviertel in Brüssel, wie Saint-Gilles/Sint-Gillis[18], Saint-Josse-ten-Noode/Sint-Joost-ten-Node und Schaerbeek/Schaarbeek, die eine Arbeitslosenquote von 27 % bis 32 % verzeichnen. Es ist geplant, die Tätigkeit bis Ende 2012 auf Wallonien und Flandern auszuweiten.

Die Bürgschaft durch die Progress-Mikrofinanzierung hat den Weg geebnet, damit BNP Paribas Fortis sich an der Gründung dieses neuen Mikrokreditanbieters beteiligen konnte. Somit hatte die Bürgschaft eine direkte Auswirkung auf die Finanzmittel, die insgesamt für die Zielgruppe bereitgestellt werden. Im Gegensatz zu bestehenden Mikrofinanzinstituten in Belgien, die vorwiegend das obere Marktsegment bedienen[19], verfolgt MicroStart das Ziel, sich mit durchschnittlichen Darlehen zwischen 2000 und 3000 EUR auf das untere Segment zu konzentrieren. Folglich wird MicroStart den Kleinstkreditmarkt in Belgien erweitern, der bislang größeren Projekten vorbehalten war.

Qredits

Qredits ist eine private Not-for-Profit-Stiftung, die ihre Tätigkeit 2009 aufnahm. Zu den Partnern gehören öffentliche und private Einrichtungen, u. a. das niederländische Ministerium für soziale Angelegenheiten und Beschäftigung, der Fonds Werken aan Wonen (Fonds für Arbeiten und Wohnen) sowie die Banken ABN AMRO, Fortis Bank Nederland, ING Nederland und Rabobank Nederland. Im Rahmen der Progress-Mikrofinanzierung werden der Stiftung 1 300 500 EUR für ein Mikrokredit-Portfolio in Höhe von 20,4 Mio. EUR zu einem Bürgschaftssatz von 75 % und einer Höchstzinssatz von 8,5 % zur Verfügung gestellt.

Qredits stellt nicht nur Finanzmittel zur Verfügung, sondern bietet auch Coaching-Leistungen für Unternehmer und Existenzgründer an, die einen tragfähigen Unternehmensplan, jedoch keinen Zugang zu einer Fremdfinanzierung haben. Qredits gewährt ebenfalls Mikrodarlehen für Existenzgründer und Kunden, die Risikogruppen oder sozial schwachen Gruppen angehören, wie Arbeitslose, Sozialhilfeempfänger, junge Menschen, ältere Menschen, Personen mit einer Eintragung im Verzeichnis säumiger Schuldner[20] und Einzelpersonen.

Bevor Qredits die Bürgschaft im Rahmen der Progress-Mikrofinanzierung erhielt, machte die Vergabe von Mikrodarlehen für Gründer nur 34 % ihres Portfolios aus, da solche Transaktionen mit einem relativ hohen Risiko verbunden sind. Dank der Bürgschaft ist Qredits in der Lage, Kredite an Existenzgründer zu vergeben (definiert als Unternehmer in den drei ersten Jahren der Geschäftsgründung), u. a. an sozial schwache Gruppen, die ein höheres Risiko darstellen. Außerdem ermöglicht die Bürgschaft es der Stiftung Qredits , ihre Auflagen bezüglich der Sicherheiten für bestimmte Kleinstkreditnehmer zu lockern, die ansonsten keinen Zugang zu Finanzmitteln in den Niederlanden hätten.

Zukünftige Transaktionen

Was zukünftige Transaktionen betrifft, gehen beim EIF weiterhin Anträge ein, die 2011 zu weiteren Operationen führen dürften.

FINANZIERTE INSTRUMENTE

Einrichtung des „Fonds commun de placement“ für finanzierte Instrumente

Die Verhandlungen zwischen der Kommission, der EIB und dem EIF über die Einrichtung des „ Fonds commun de placement-fonds d’investissement spécialisé“ (FCP-FIS) wurden Ende Oktober 2010 abgeschlossen. Die luxemburgische Regulierungsstelle[21] erteilte ihre endgültige Zustimmung zur Aufnahme der Tätigkeit des FCP am 22. November 2010; ab diesem Datum ist das Fenster der finanzierten Instrumente einsatzbereit. Von den insgesamt 100 Mio. EUR, die bis 2013 für die Progress-Finanzierung bereitstehen, werden 75 Mio. EUR den finanzierten Instrumenten zugewiesen. Die EIB wird 100 Mio. EUR zur Verfügung stellen, und es wird erwartet, dass dritte Investoren sich zu einem späteren Zeitpunkt mit Gesamtinvestitionen von bis zu 50 Mio. EUR beteiligen werden. Seit Erlass des Beschlusses hat die Kommission den Betrag um weitere 3 Mio. EUR aufgestockt.[22]

Hauptmerkmale

Um ein breites Spektrum von Begünstigten zu erreichen, wird im Rahmen des FCP eine Vielzahl von Produkten angeboten. Potenzielle Intermediäre können Anträge für vier verschiedene Arten von finanzierten Instrumenten unterbreiten:

- vorrangige Darlehen [23];

- nachrangige Darlehen (in der Rangfolge nach den vorrangigen Darlehen);

- Darlehen mit Risikoteilung (vorrangige Darlehen in Kombination mit Risikoteilung im Mikrokredit-Portfolio);

- Kapitalbeteiligungen (direkte oder indirekte Kapitalbeteiligungen an Stamm- oder Vorzugsaktien).

Für finanzierte Instrumente sollen potenzielle Intermediäre ihre Anträge direkt an den EIF richten. Dieser führt eine Vorauswahl durch und nimmt die entsprechenden Due-Diligence-Prüfungen vor. Nach Genehmigung durch den EIF-Verwaltungsrat wird der Vertrag ausgehandelt und vom EIF und dem Intermediär unterzeichnet.

Die nachstehende schematische Darstellung veranschaulicht die Funktionsweise des Fensters „Finanzierte Instrumente“. Der FCP wurde als Umbrellafonds – EU-Plattform für Mikrofinanzierung – eingerichtet. Derzeit ist der europäische Progress-Mikrofinanzierungsfonds der einzige Unterfonds, mit der Kommission und der EIB als Gründungsinvestoren und dem EIF als Verwaltungsorgan. Die Kommission hält die Junioranteile, die nachrangig zu den erststelligen Anteilen (Senioranteilen) sind, d. h., erste Nettoverluste bei den Vermögenswerten des Unterfonds werden von der Kommission getragen, während die EIB als Inhaberin erststelliger Anteile gegen Verluste bei den Junioranteilen geschützt ist.

Additionalität

Die Vereinbarung („Management Regulation“), gemäß welcher der EIF als Verwaltungsorgan fungiert, hält fest, dass die operationellen Vereinbarungen, die mit Finanzintermediären geschlossen werden, den Zugang zu Mikrokreditinstrumenten und ihre Verfügbarkeit für Endbegünstigte verbessern müssen und gleichwertige Vereinbarungen, die von Intermediären im Rahmen bestehender EU-Instrumente oder nationaler und regionaler Instrumente geschlossen wurden, nicht ersetzen dürfen.

Geografische Ausgewogenheit

Mit Blick auf eine geografische Ausgewogenheit innerhalb der EU darf die Risikoposition gegenüber Intermediären in den einzelnen Mitgliedstaaten 10 % des Gesamtbetrags der Zielverpflichtungen der Investoren nicht überschreiten.

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Begünstigte

Wie im Fall der Bürgschaften kommen nur Mikrokreditanbieter in Frage, deren Tätigkeiten in Einklang mit der Zielsetzung des europäischen Progress-Mikrofinanzierungsinstruments[24] stehen.

Da das Fenster „Finanzierte Instrumente“ erst gegen Ende des Jahres 2010 einsatzbereit war, ist zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts lediglich ein Vertrag unterschrieben gewesen, und zwar mit dem bulgarischen Mikrofinanzinstitut Mikrofond. [25]

Mikrofond ist ein nicht im Bankenbereich tätiges Institut, das seine Arbeit 1999 mit Unterstützung durch die Soros Economic Development Foundation (SEDF) und mit Finanzmitteln der United Bulgarian Bank und der Raiffeisenbank aufnahm. Seit 2003 hat es den Rechtsstatus einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung und konnte verschiedene Banken als Kreditgeber[26] und die SEDF als Investorin gewinnen.

Mit relativ kleinen Darlehen (im Schnitt etwa 3000 EUR) richtet sich Mikrofond in erster Linie an Kleinstunternehmer und Kleinstunternehmen, die in der Regel keinen Zugang zu anderen Finanzierungsquellen haben.[27] Während andere Mikrokreditanbieter sich auf die Stadtgebiete rund um Sofia konzentrieren, hat Mikrofond Zweigstellen in ganz Bulgarien. Dies ermöglicht es Mikrofond , auch in ländlichen Gebieten, wo es nicht viele Banken gibt, eine Lücke im Kreditangebot zu schließen. Zu den Kunden gehören zahlreiche Mitglieder der bulgarischen Roma-Gemeinschaft.

Das vorrangige Darlehen in Höhe von 3 Mio. EUR aus dem Fenster „Finanzierte Instrumente“ der Progress-Mikrofinanzierung wird es Mikrofond erlauben, seine Mikrokredittätigkeit vor allem im ländlichen Raum auszuweiten und sich speziell an die Roma-Gemeinschaft zu richten, die ganz besonders von sozialer Ausgrenzung, Armut und Arbeitslosigkeit bedroht ist.

Zukünftige Transaktionen

Die Vorbereitungsarbeiten für verschiedene weitere Operationen sind bereits weit fortgeschritten. Am 13. Dezember 2010 billigte der EIF-Verwaltungsrat eine indirekte Kapitalbeteiligung an einem Fonds mit Sitz im Vereinigten Königreich. Im Januar 2011 genehmigte der EIF-Verwaltungsrat einen weiteren Antrag eines rumänischen Mikrofinanzinstituts auf Gewährung eines vorrangigen Darlehens. Bislang wurde kein Vorschlag abgelehnt. Vier weitere Mikrokreditanbieter haben ihr Interesse an den finanzierten Instrumenten bekräftigt, und der EIF geht davon aus, dass acht weitere potenzielle Intermediäre im Jahr 2011 ihr Interesse bekunden werden.

Aufgrund der Prognosen für FCP-Transaktionen kann davon ausgegangen werden, dass die geografische Ausgewogenheit bei den finanzierten Instrumenten gewährleistet sein wird: 48 % der Transaktionen sind mit Intermediären in Westeuropa und 52 % mit Intermediären in Mittel- und Osteuropa geplant (Angaben entsprechend den derzeit verfügbaren Informationen).

ÜBERWACHUNG UND BERICHTERSTATTUNG

Um sicherzustellen, dass die Zielvorgabe der Progress-Mikrofinanzierung – Erleichterung des Zugangs zur Mikrofinanzierung und ihrer Verfügbarkeit für Personen, die keine herkömmlichen Bankleistungen in Anspruch nehmen können – erreicht wird, ist es für die Kommission äußerst wichtig, die Muster bei der Mittelausschöpfung sowie die sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen des Instruments, insbesondere in Bezug auf die Förderung des Unternehmertums bei benachteiligten Gruppen, zu analysieren.

Der EIF muss daher halbjährliche Berichte vorlegen, die Aufschluss geben über die Zahl der eingegangenen und abgelehnten Mikrokreditanträge auf der zwischengeschalteten Ebene, die Zahl der Vereinbarungen mit Endbegünstigten, die geografische und sektorale Mittelaufteilung sowie die Gesamtzahl und die Art der Begünstigten. Der EIF seinerseits fordert die Finanzintermediäre auf, regelmäßig Angaben zu diesen Punkten zu übermitteln.

Der EIF muss jedes Jahr einen Bericht über die sozialen Auswirkungen der Progress-Finanzierung vorlegen. Die Intermediäre werden daher in die Sammlung von Informationen über das soziale Profil der Endbegünstigten einbezogen, vor allem über deren Beschäftigungsstatus zum Zeitpunkt der Antragstellung, ihr Bildungsniveau, ihr Geschlecht und Alter sowie die Gruppe, der sie eventuell angehören (z. B. behinderte Menschen oder Minderheiten). Zu Beginn und am Ende der Laufzeit des Mikrokredits werden Informationen über die Zahl der Beschäftigten eingeholt, damit die Auswirkung der Progress-Mikrofinanzierung in Bezug auf die Schaffung von Arbeitsplätzen beurteilt und die Nachhaltigkeit der Kleinstunternehmen, denen Unterstützung gewährt wurde, überwacht werden kann.

KOMMUNIKATION

Die Einführung des europäischen Progress-Mikrofinanzierungsinstruments ist auf reges Interesse sowohl bei Finanzintermediären als auch Privatpersonen gestoßen, die ihr eigenes Unternehmen gründen oder ausbauen möchten. Die Kommission und der EIF haben ihre Kräfte gebündelt, um klare Auskünfte über die Funktionsweise des Instruments zu erteilen. Der EIF informiert auf seiner Website und im Rahmen direkter Kontakte mit den Intermediären. Die Kommission ihrerseits konzentriert sich bei ihrer Informationstätigkeit auf die politischen Entscheidungsträger, die Verwaltungsbehörden des Europäischen Sozialfonds (ESF) und die breite Öffentlichkeit. Die großangelegte Stakeholder-Konferenz zum Thema „Mikrofinanzierung in Europa“, die am 9. und 10. November 2010 in Brüssel stattfand,[28] steckte den Rahmen ab für eine engere Zusammenarbeit und Koordinierung, für die sich alle betroffenen Kommissionsdienststellen mit Nachdruck einsetzen, um sicherzustellen, dass sich die einzelnen Instrumente ergänzen. An der Konferenz, die den Auftakt für die Progress-Finanzierung gab, nahmen alle beteiligten Kommissionsdienststellen und die EIB-Gruppe teil.

KOMPLEMENTARITÄT UND KOORDINIERUNG MIT ANDEREN INSTRUMENTEN

Durch die Einführung des europäischen Progress-Mikrofinanzierungsinstruments wurde die Gewährung von Finanzmitteln und Bürgschaften durch die Europäische Union, mit der die Mikrofinanzierung in der EU gefördert werden soll, konsolidiert und gestrafft.

Das Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation für den Zeitraum 2007-2013 (CIP), das ebenfalls vom EIF verwaltet wird, ist ein längerfristig angelegtes Instrument, das Bürgschaften stellt. Im Rahmen der CIP-Fazilität für Kleinstkreditbürgschaften stellt der EIF Darlehensbürgschaften für Mikrokreditorganisationen (Finanzintermediäre), die Kleinstunternehmen Darlehen bis zu 25 000 EUR gewähren. Seit September 2010 ist an erster Stelle die Progress-Mikrofinanzierung für Mikrokreditverträge zuständig. Diese können nur im Rahmen des CIP geschlossen werden, wenn die Progress-Mikrofinanzierung nicht in Anspruch genommen werden kann, etwa wenn beim letztgenannten Instrument keine Mittel zur Verfügung stehen, wenn der Intermediär in einem Drittstaat tätig ist und folglich nicht für eine Unterstützung durch die Progress-Finanzierung in Frage kommt, wenn der Betrag über dem Konzentrationslimit je Mitgliedstaat liegt oder wenn das Portfolio des Intermediärs im Wesentlichen kommerziell ausgerichtet ist. Maßnahmen im Rahmen von JEREMIE (Joint European Resources for Micro to Medium Enterprises)[29] ergänzen ebenfalls die Progress-Mikrofinanzierung. Im Rahmen der Strukturfonds und der geteilten Mittelverwaltung mit den Mitgliedstaaten stellt JEREMIE darauf ab, den Zugang zu Finanzmitteln für den Ausbau von KMU und für Innovationsinvestitionen zu erleichtern und die Gründung neuer Unternehmen, auch von Kleinstunternehmen, zu finanzieren.

Die Bereitstellung von Mitteln für die Erhöhung der Handlungskompetenz von Mikrokreditanbietern außerhalb des Bankensektors ist nicht Zielsetzung der Progress-Mikrofinanzierung, sondern der Initiative JASMINE (Joint Action to Support Microfinance Institutions in Europe)[30], die von der Kommission und der EIB-Gruppe als Dreijahrespilotprojekt (2009-2011) ins Leben gerufen wurde, um bankfremden Mikrokreditanbietern mit Sitz in der EU technische Unterstützung und finanzielle Mittel zu gewähren. Die Kommission hat sich an der Komponente „Technische Unterstützung“ der Initiative JASMINE mit einem Betrag von 7 Mio. EUR beteiligt, der durch das Europäische Parlament im Rahmen einer von diesem geforderten vorbereitenden Maßnahme (European Parliament Preparatory Action – EPPA) bereitgestellt worden ist. Mit diesen Mitteln soll die Entwicklung von Mikrofinanzinstituten in der EU gefördert werden; sie werden von der Kommission genutzt, um Startkapital für bankfremde Mikrokreditanbieter bereitzustellen. Zusätzlich zu den zwei ersten Bürgschaften aus dem Bürgschaftsfenster der Progress-Mikrofinanzierung könnte MicroStart und Qredits eine Kapitalbeteiligung in Höhe von 750 000 EUR bzw. ein Darlehen in derselben Höhe für den Ausbau der Handlungskompetenz im Rahmen der EPPA gewährt werden. Die im Rahmen der EPPA nicht in Anspruch genommenen Mittel (3 Mio. EUR) wurden aus Effizienzgründen für die finanzierten Instrumente der Progress-Mikrofinanzierung gebunden.

Die Progress-Mikrofinanzierung ergänzt auch den ESF, der der Förderung des Unternehmertums im Programmplanungszeitraum 2007-2013 Priorität einräumt. Es wird weithin anerkannt, dass die Erfolgsquote von Existenzgründungen durch ein umfassendes und hochwertiges Unterstützungsangebot, das auf die Bedürfnisse der benachteiligten Gruppen zugeschnitten ist, erhöht werden kann. 17 Mitgliedstaaten haben diesem Aspekt Priorität in ihren operationellen Programmen eingeräumt.

Die Kommission wird die technische Unterstützung im Rahmen des ESF weiterhin nutzen, um den nationalen und regionalen Behörden in den Mitgliedstaaten dabei zu helfen, die Qualität ihrer Fördersysteme zugunsten von Personen, die ihren Betrieb konsolidieren oder ein Unternehmen gründen möchten, zu verbessern. Die Unterstützung umfasst den Transfer bewährter Verfahren in Bezug auf eine verstärkte Erreichbarkeit der Zielgruppen und eine verbesserte multisektorale Governance/Governance auf verschiedenen Ebenen.

Schließlich kann Personen, die einen Mikrokredit aufnehmen, gemäß der ESF-Verordnung[31] eine Kreditzinsvergünstigung gewährt werden. Die ESF-Verwaltungsbehörden in den Mitgliedstaaten können spezielle Maßnahmen für Kleinstunternehmer so gestalten, dass die Kreditzinsen ganz oder teilweise abgedeckt werden; auf diese Weise würde die finanzielle Belastung für die Kleinstunternehmer verringert und die Progress-Mikrofinanzierung ergänzt werden. Bislang hat allerdings noch kein Mitgliedstaat mitgeteilt, dass er beabsichtigt, diese Möglichkeit in Verbindung mit der Progress-Mikrofinanzierung in Anspruch zu nehmen.

PERSPEKTIVEN UND SCHLUSSFOLGERUNGEN

Die unterzeichneten Vereinbarungen und die Prognosen für die Transaktionen legen nahe, dass die verschiedenen angebotenen Instrumente für ein breites Spektrum von Intermediären interessant sind.

Etwa ein Drittel der Transaktionen, die sich in der Vorbereitungsphase befinden, wird voraussichtlich mit Banken und zwei Drittel werden mit Nichtbanken abgewickelt. Was nur die finanzierten Instrumente betrifft, so dürften 53 % der Verträge (wertmäßig gesehen) mit kleineren Banken und 47 % mit bankfremden Mikrofinanzinstituten unterzeichnet werden. Das bedeutet, dass die ersten Transaktionen in Bezug auf die Art der anvisierten Intermediäre ausgewogen sein werden, was auch dazu beiträgt, dass das breite Spektrum der Kleinstkreditnehmer, an die sich die Progress-Mikrofinanzierung richtet, erreicht wird.

Die Prognosen für die Transaktionen lassen bislang ein größeres Interesse an finanzierten Instrumenten als an Bürgschaften erkennen, was unterstreicht, dass die Aufteilung der EU-Ressourcen auf die beiden Teile der Progress-Mikrofinanzierung (75 % zu 25 %) richtig war. Beim Produktangebot im Rahmen des FCP ist erwartungsgemäß die Nachfrage nach vorrangigen Darlehen am größten (63 %). Gleichwohl sind in der Prognose für die Transaktionen alle zur Verfügung stehenden Finanzinstrumente, also vorrangige Darlehen, nachrangige Darlehen, Darlehen mit Risikoteilung sowie direkte und indirekte Kapitalbeteiligung, berücksichtigt, was belegt, dass das breite Produktangebot die tatsächliche Nachfrage seitens der anvisierten Intermediäre widerspiegelt und dazu beiträgt, eine möglichst EU-weite Verteilung zu erreichen.

Die Kommission und der EIF gehen von einer zufriedenstellenden Mittelausschöpfung aus. Im Zeitraum 2010-2013 werden für das Mikrofinanzierungsinstrument jedes Jahr 25 Mio. EUR zur Verfügung gestellt.

Im Jahr 2010 wurden 10 Mio. EUR für Bürgschaften und 18 Mio. EUR[32] für finanzierte Instrumente[33] gebunden. Mit einem Beitrag der EIB in Höhe von 24 Mio. EUR erhöht sich der Betrag, der im Rahmen des FCP zur Verfügung steht, auf insgesamt 42 Mio. EUR. Für 2011 hat die Kommission rund 5 Mio. EUR für Bürgschaften[34] und 20 Mio. EUR für finanzierte Instrumente gebunden.

Was die Bürgschaften betrifft, so dürften 2011 weitere 8 Mio. EUR in Anspruch genommen werden, während davon ausgegangen wird, dass für Transaktionen in Zusammenhang mit finanzierten Instrumenten 44 Mio. EUR bis Ende des Jahres genutzt werden.

Der nächste Jahresbericht, der im Juni 2012 vorzulegen ist und sich auf die Durchführungsberichte des EIF für 2011 stützen wird, wird näher auf die Zugänglichkeit von Mitteln für die einzelnen Sektoren und die Arten von Begünstigten sowie die geografische und sektorale Aufteilung eingehen. Außerdem wird er einen ersten Überblick über die Auswirkungen und die Nachhaltigkeit der Progress-Mikrofinanzierung geben.

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[1] Im Anhang der Empfehlung 2003/361/EG der Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen (ABl. L 124 vom 20.5.2003, S. 36) wird ein Kleinstunternehmen als ein Unternehmen definiert, das weniger als 10 Personen beschäftigt und dessen Jahresumsatz bzw. Jahresbilanz 2 Mio. EUR nicht überschreitet.

[2] „Mikrofinanzierung“ ist ein allgemeineres Konzept, das Mikrokredite sowie andere Finanzdienstleistungen wie Spareinlagen, Mikroversicherungen oder Transferleistungen umfasst.

[3] Siehe Mitteilung „Eine europäische Initiative zur Entwicklung von Kleinstkrediten für mehr Wachstum und Beschäftigung“ (KOM(2007) 708 endg./2 vom 20. Dezember 2007).

[4] Entschließung des Europäischen Parlaments vom 24. März 2009 mit Empfehlungen an die Kommission zu einer europäischen Initiative zur Entwicklung von Kleinstkrediten für mehr Wachstum und Beschäftigung (2008/2122(INI)).

[5] Siehe Mitteilung „Ein gemeinsames Engagement für Beschäftigung“ (KOM(2009) 257 vom 3. Juni 2009).

[6] ABl. L 87 vom 7.4.2010, S. 1.

[7] Artikel 3 Absatz 1 des Beschlusses.

[8] Beschluss Nr. 1672/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 2006 über ein Gemeinschaftsprogramm für Beschäftigung und soziale Solidarität – Progress (ABl. L 315 vom 15.11.2006, S. 1).

[9] Artikel 2 des Beschlusses.

[10] Artikel 4 des Beschlusses.

[11] KMU-Bürgschaft.

[12] Beschluss Nr. 1639/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 2006 zur Einrichtung eines Rahmenprogramms für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (2007-2013) (ABl. L 310 vom 9.11.2006, S. 15).

[13] http://www.eif.org/what_we_do/microfinance/progress/index.htm.

[14] Solange der Gesamtbetrag der Verpflichtungen oder weitere für Verpflichtungen zur Verfügung stehende Beträge 25 Mio. EUR nicht übersteigen, liegt das Konzentrationslimit pro Mitgliedstaat bei 4 Mio. EUR. Bei Beträgen über 25 Mio. EUR beträgt es 6 Mio. EUR oder 16 % des Gesamtbetrags der Verpflichtungen oder der weiteren für Verpflichtungen zur Verfügung stehenden Beträge (es gilt der niedrigere dieser beiden Beträge).

[15] Der Vertrag wurde am 15. Dezember 2010 unterzeichnet.

[16] Der Vertrag wurde am 16. Dezember 2010 unterzeichnet.

[17] Association pour le droit à l’initiative économique.

[18] Die Tätigkeit für Saint-Gilles/Sint-Gillis wird sich teilweise auch auf die angrenzenden Gemeinden Anderlecht und Brüssel erstrecken.

[19] In Belgien ist der Hauptanbieter in diesem Bereich der Fonds de Participation , der Mikrodarlehen in Höhe von durchschnittlich 15 000 EUR gewährt (Stand 2007).

[20] Qredits berücksichtigt Informationen der Auskunftei bei der Bewertung der Überschuldung der Antragsteller.

[21] Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF).

[22] Diese 3 Mio. EUR werden im Rahmen der vorbereitenden Maßnahme des Europäischen Parlaments bereitgestellt. Siehe hierzu Abschnitt 7.

[23] Im Falle der Insolvenz des Kreditnehmers müssen vorrangige Darlehen zurückgezahlt werden, bevor andere Gläubiger bedient werden.

[24] Artikel 2 des Beschlusses.

[25] Der Vertrag wurde am 18. Februar 2011 unterzeichnet.

[26] Deutsche Bank, Dexia Microcredit Fund, Oikocredit, Coop-Est und Alphabank.

[27] Größter Mikrofinanzanbieter in Bulgarien ist die ProCredit Bank mit einem Anteil von 78,59 % am Mikrokreditmarkt. Der Schwerpunkt liegt eher auf KMU als auf Kleinstunternehmen und Kleinstunternehmern.

[28] Website der Konferenz mit Link zu den Vorträgen:http://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=836&langId=de&eventsId=300&furtherEvents=yes

[29] Gemeinsame europäische Ressourcen für kleinste bis mittlere Unternehmen:http://www.eif.europa.eu/what_we_do/jeremie/index.htm

[30] Gemeinsame Aktion zur Förderung von Kleinstkreditinstituten in Europa:http://www.eif.europa.eu/what_we_do/microfinance/JASMINE/index.htm

[31] Verordnung (EG) Nr. 1081/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juli 2006 über den Europäischen Sozialfonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1784/1999 (ABl. L 210 vom 31.7.2006, S. 12).

[32] 3 Mio. EUR im Rahmen der EPPA.

[33] Für die Bürgschaften wurden 6 Mio. EUR auf das Konto der Progress-Mikrofinanzierung des EIF eingezahlt. Für die finanzierten Instrumente wurden 15 Mio. EUR eingezogen, während 3 Mio. EUR übertragen wurden.

[34] Die Verpflichtungen für Bürgschaften belaufen sich auf insgesamt 4 750 000 EUR. Für unterstützende Maßnahmen sind 250 000 EUR gebunden worden.

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