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Document 52011DC0136

BERICHT DER KOMMISSION Solidaritätsfonds der Europäischen Union Jahresbericht 2009

/* KOM/2011/0136 endg. */

52011DC0136

BERICHT DER KOMMISSION Solidaritätsfonds der Europäischen Union Jahresbericht 2009 /* KOM/2011/0136 endg. */


[pic] | EUROPÄISCHE KOMMISSION |

Brüssel, den 23.3.2011

KOM(2011) 136 endgültig

BERICHT DER KOMMISSION

Solidaritätsfonds der Europäischen UnionJahresbericht 2009

INHALTSVERZEICHNIS

1. Einleitung 3

2. Noch nicht abgeschlossene Anträge aus dem Jahr 2008 und neue Anträge aus dem Jahr 2009 3

3. Finanzierung 6

4. Abschlüsse 7

5. Schlussfolgerungen 8

Anhang 1: Solidaritätsfonds der Europäischen Union: noch nicht bearbeitete und neue Anträge aus dem Jahr 2009 9

Anhang 2: Solidaritätsfonds der Europäischen Union: Überblick über die seit 2002gestellten Anträge auf Unterstützung 10

EINLEITUNG

Der Solidaritätsfonds der Europäischen Union (EUSF) wurde am 15. November 2002 eingerichtet. Laut Artikel 12 der Verordnung (EG) Nr. 2012/2002 des Rates vom 11. November 2002 zur Errichtung des Solidaritätsfonds der Europäischen Union (nachfolgend „Solidaritätsfondsverordnung“) ist dem Europäischen Parlament und dem Rat ein Bericht über die Tätigkeit des Fonds im Vorjahr vorzulegen. Im vorliegenden Bericht werden die Tätigkeiten des Fonds im Jahr 2009 vorgestellt; darin wird, wie in früheren Berichten auch, auf die Behandlung noch nicht abgeschlossener und neuer Anträge sowie die Bewertung der Durchführungsberichte als Vorbereitung auf den Abschluss eingegangen.

Hinsichtlich der Zahl der Anträge war das Jahr 2009 eines der „ruhigeren“ Jahre für den Solidaritätsfonds der Europäischen Union (EUSF). Insgesamt wurden im Laufe des Jahres nur sechsmal EUSF-Finanzhilfen beantragt – in manchen Vorjahren gingen dagegen bis zu 19 Anträge ein. Vier der Anträge aus dem Jahr 2009 – Waldbrände in Attika/Griechenland, Unwetter auf Zypern, Überschwemmungen auf der griechischen Insel Euböa und Schlammlawinen auf Sizilien – gingen im November bzw. Dezember ein, so dass ihre Bewertung erst 2010 abgeschlossen werden konnten. Es wurde festgestellt, dass diese relativ glimpflich abgelaufenen Katastrophen die Kriterien für die Inanspruchnahme des Fonds nicht erfüllen[1].

Recht außergewöhnlich war das Jahr 2009 allerdings hinsichtlich der verursachten Schäden und der geleisteten Hilfszahlungen. Das Erdbeben in L’Aquila in der italienischen Region Abruzzen war die größte Katastrophe seit Einrichtung des Fonds – und so waren die Finanzhilfen von knapp einer halben Milliarde Euro auch die höchsten, die jemals ausgezahlt wurden. Der Sturm „Klaus“ in Südwestfrankreich war eine weitere Katastrophe größeren Ausmaßes mit Schäden, die deutlich über dem Durchschnitt lagen.

NOCH NICHT ABGESCHLOSSENE ANTRÄGE AUS DEM JAHR 2008 UND NEUE ANTRÄGE AUS DEM JAHR 2009

Zypern (Dürre)

Im Jahr 2008 hatte Regenmangel in Zypern ernsthafte Auswirkungen auf die Lebensbedingungen, die Wirtschaft und die natürliche Umwelt. Am 1. Juli 2008 beantragten die zyprischen Behörden Unterstützung aus dem EUSF; dieser Antrag wurde am 16. Oktober 2008 durch zusätzliche Angaben vervollständigt. Dies war das erste Mal, dass EUSF-Mittel aufgrund einer Dürre beantragt wurden. Laut der Solidaritätsfondsverordnung müssen Anträge spätestens zehn Wochen nach Auftreten der ersten Schäden, die durch die Katastrophe verursacht wurden, gestellt werden, was sich im Falle einer sich nur langsam anbahnenden Katastrophe wie einer Dürre objektiv gesehen schwierig gestaltet. Im Fall von Zypern hatte die Trockenheit nach drei Jahren mit ungewöhnlich geringen Niederschlägen am Ende der Regenperiode im April 2008 ihren Höhepunkt erreicht. Die Kommission war daher der Ansicht, dass der 22. April 2008 als Beginn der Katastrophe größeren Ausmaßes angesehen werden konnte. Daher erfüllte der Antrag, der der Kommission am 1. Juli 2008 vorgelegt wurde, die Fristen gemäß Artikel 4 Absatz 1.

Nach Schätzungen der zyprischen Behörden beliefen sich die nach dem 22. April 2008 aufgetretenen direkten Schäden insgesamt auf 176,15 Mio. EUR. Da dieser Betrag über dem für Zypern geltenden Schwellenwert von 84,673 Mio. EUR (d. h. 0,6 % des BNE) lag, wurde die Dürre als „Naturkatastrophe größeren Ausmaßes“ eingestuft, die das gesamte Staatsgebiet in Mitleidenschaft gezogen hat. Am 24. Oktober 2008 schlug die Kommission vor, finanzielle Unterstützung in Höhe von 7,605 Mio. EUR bereitzustellen. Nach dem Haushaltsverfahren im Rat und im Parlament und nach Abschluss einer Vereinbarung zur Durchführung der Finanzhilfe zwischen der Kommission und den zyprischen Behörden wurden die Mittel am 9. Oktober 2009 an Zypern ausgezahlt.

Rumänien (Überschwemmungen)

Im Juli 2008 wurden weite Teile Rumäniens von starken Regenfällen heimgesucht, die zu schweren Überschwemmungen und Erdrutschen führten. Die rumänischen Behörden beantragten am 1. Oktober 2008 Unterstützung aus dem EUSF. Die direkten Schäden wurden auf insgesamt 471,42 Mio. Euro geschätzt. Da dieser Betrag unter dem für Rumänien geltenden Schwellenwert für „Katastrophen größeren Ausmaßes“ (566,84 Mio. EUR, d. h. 0,6 % des rumänischen BNE) lag, jedoch rund 83 % dieses Werts erreichte, erfolgte die Bewertung des Antrags im Rahmen des sog. Kriteriums „außergewöhnliche regionale Katastrophe“.

Bei der betroffenen Region handelte es sich um ein zusammenhängendes Gebiet aus fünf Kreisen im Nordosten Rumäniens mit 3,046 Mio. Einwohnern. Der Großteil der Bevölkerung in dem Gebiet wurde in Mitleidenschaft gezogen, Privateigentum und Ernten wurden ganz oder teilweise zerstört. Die schweren und dauerhaften Auswirkungen auf die Lebensbedingungen und die wirtschaftliche Stabilität der Region wurden nachgewiesen. Die Basisinfrastruktur sowie Land- und Forstwirtschaft, Viehbestände und Wohnhäuser trugen schwerwiegende Schäden davon. Die Katastrophe hatte langfristige Auswirkungen auf die Lebensbedingungen in dem Gebiet: Ca. 14 644 Häuser wurden zerstört, die Basisinfrastruktur (Wasser/Energie) war längere Zeit nicht verfügbar, und aufgrund der ernsthaften Beeinträchtigung der Verkehrsinfrastruktur waren rund 100 Gemeinden von der Außenwelt abgeschnitten. Am 22. Januar 2009 schlussfolgerte die Kommission, dass der Antrag die Kriterien für außergewöhnliche regionale Katastrophen erfüllt, und schlug eine Unterstützung in Höhe von 11 785 377 EUR vor. Nach Abschluss des entsprechenden Verfahrens für einen Berichtigungshaushalt und der Unterzeichnung der Durchführungsvereinbarung wurde diese Finanzhilfe den rumänischen Behörden am 29. Oktober 2009 ausgezahlt.

Frankreich (Sturm „Klaus“)

Am 24. Januar 2009 wurde der Südwesten Frankreichs von einem heftigen Sturm („Klaus“) getroffen, der schwere Schäden anrichtete. Am 2. April 2009, also innerhalb der Zehnwochenfrist nach Auftreten der ersten Schäden, beantragten die französischen Behörden Mittel aus dem Solidaritätsfonds.

Den französischen Behörden zufolge verursachte der Sturm schwere Schäden, insbesondere in der Forstwirtschaft – mehr als 60 % des geschätzten Gesamtschadens – sowie bei Unternehmen und privaten Haushalten (über 25 % des geschätzten Gesamtschadens). Darüber hinaus richtete der Sturm erhebliche Schäden an der Infrastruktur (Verkehr, Strom, Wasser und Telekommunikation) und in der Landwirtschaft an; umfassende Aufräumarbeiten waren notwendig. Als direkte Folge des Sturms verloren zwölf Menschen ihr Leben, über 400 wurden verletzt.

Die Kommission schätzte die durch den Sturm verursachten gesamten direkten Schäden auf 3,805 Mrd. EUR. Da dieser Betrag den Schwellenwert von 3,398 Mrd. EUR (d. h. 3 Mrd. EUR zu Preisen von 2002) übersteigt, der für Frankreich im Jahr 2009 für die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds galt, wurde die Katastrophe als „Naturkatastrophe größeren Ausmaßes“ eingestuft und fiel damit in den Hauptanwendungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 2012/2002. Allerdings wurden weitere im Antrag Frankreichs geltend gemachten Schäden wie Einkommens- und Produktionsausfälle aufgrund der Unterbrechung wirtschaftlicher Tätigkeiten sowie hypothetische Schäden wie der Verlust an CO2-Speichermöglichkeiten im Holz (insgesamt 1,220 Mrd. EUR) nicht als Grundlage für die Berechnung der Finanzhilfe herangezogen, da sie nicht als direkte Schäden angesehen wurden.

Am 29. Mai 2009 schlug die Kommission vor, finanzielle Unterstützung in Höhe von 109 377 165 EUR bereitzustellen. Das entsprechende Verfahren für einen Berichtigungshaushalt wurde am 15. September 2009 abgeschlossen. Nach Abschluss der Durchführungsvereinbarung mit Frankreich zahlte die Kommission die Finanzhilfe am 25. November 2009 aus.

Italien (Erdbeben in den Abruzzen)

Im April 2009 wurde die italienische Region Abruzzen von einem starken Erdbeben heimgesucht, das 300 Menschenleben forderte und extrem hohe Schäden verursachte. Innerhalb der für EUSF-Anträge geltenden Zehnwochenfrist beantragten die italienischen Behörden aufgrund des Erdbebens eine Finanzhilfe.

Das Erdbeben verursachte verheerende Schäden an der grundlegenden Infrastruktur, Privathäusern, öffentlichen Gebäuden, Betrieben und bedeutenden Stätten des Kulturerbes der Region und forderte zahlreiche Tote und Verletzte. Von der Katastrophe heimgesucht wurden die gesamte Provinz L’Aquila, der größte Teil der Region Abruzzen sowie einige angrenzende Gebiete. L’Aquila, die Hauptstadt der Region, wurde besonders hart getroffen, vor allem das historische Zentrum. Insgesamt waren etwa 300 000 Menschen von der Katastrophe betroffen, es gab 300 Todesopfer und 1500 Verletzte. Tausende Menschen verloren ihre Häuser und/oder ihre Geschäfte, und ca. 30 000 Menschen mussten für längere Zeit in Zeltlagern untergebracht werden. Weitere 32 000 Menschen kamen in Hotels und Privatunterkünften an der adriatischen Küste unter, etwa 20 000 Menschen bezogen Berichten zufolge Privatunterkünfte außerhalb der Region. Ein beträchtlicher Teil der Gebäude, die nach dem Erdbeben begutachtet wurden, wurde als völlig unsicher eingestuft. Die Katastrophe beeinträchtigte zudem die soziale und wirtschaftliche Lage der Gesamtregion erheblich – die Wirtschaftstätigkeit brach drastisch ein oder kam gar vollständig zum Erliegen. Gleiches gilt auch für die örtliche Universität mit ihren 27 000 Studierenden, die einen wichtigen Wirtschaftsfaktor für die Region darstellte.

Schätzungen der italienischen Behörden zufolge beläuft sich der direkte Gesamtschaden auf über 10,212 Mrd. EUR. Dieser Betrag entspricht 0,67% des italienischen BNE und mehr als dem Dreifachen des üblichen für Italien geltenden Schwellenwerts für die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds in Höhe von 3,4 Mrd. EUR (d. h. 3 Mrd. EUR zu Preisen von 2002). Die Prüfung durch die Kommissionsdienststellen ergab, dass die von Italien verwendeten Verfahren zur Schätzung der unterschiedlichen Kategorien von Schäden sehr detailliert und fundiert und die Ergebnisse plausibel waren. Beim veranschlagten direkten Gesamtschaden handelte es sich offensichtlich um eine eher vorsichtige Schätzung.

Somit galt das Erdbeben als „Naturkatastrophe größeren Ausmaßes“ und fiel in den Hauptanwendungsbereich des EU-Solidaritätsfonds. Der Antrag wurde zügig bearbeitet, damit den italienischen Behörden die Mittel so schnell wie möglich erhalten konnten. Am 8. Juni 2009 schlug die Kommission der Haushaltsbehörde vor, finanzielle Unterstützung in Höhe von 493 771 159 EUR bereitzustellen. Das Verfahren für einen Berichtigungshaushalt wurde am 20. Oktober 2009 abgeschlossen, die Durchführungsvereinbarung wurde kurz darauf am 11. November 2009 unterzeichnet. Die Finanzhilfe wurde am 30. November 2009 ausgezahlt.

FINANZIERUNG

Im Jahr 2009 wurden aus dem EUSF Finanzhilfen für einen Fall ausgezahlt, zu dem der Antrag im Herbst 2008 gestellt wurde (Dürre auf Zypern). Der entsprechende Vorentwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 10/2008[2] wurde am 18. Dezember 2008 von der Haushaltsbehörde angenommen.

Im Falle der im Jahr 2009 beantragten Mittel wurde der Fonds dreimal in Anspruch genommen: Der Vorentwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 1/2009[3] deckt die Auswirkungen der Überschwemmungen in Rumänien ab und wurde am 11. März 2009 von der Haushaltsbehörde angenommen. Der Vorentwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 7/2009[4] deckt die Auswirkungen des Sturms „Klaus“ in Frankreich ab und wurde am 15. September 2009 von der Haushaltsbehörde angenommen. Der Vorentwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 9/2009[5] deckt die Auswirkungen des Erdbebens im italienischen L’Aquila ab und wurde am 20. Oktober 2009 von der Haushaltsbehörde angenommen. Nach Annahme der Finanzhilfeentscheidungen und nach Unterzeichnung der Durchführungsvereinbarungen konnten die Auszahlungen erfolgen.

Empfänger | Katastrophe | Kategorie | Höhe der Mittel (EUR) |

Zypern | Dürre | Naturkatastrophe größeren Ausmaßes | 7 605 445 |

Rumänien | Überschwemmungen | außergewöhnliche regionale Katastrophe | 11 785 377 |

Frankreich | Sturm „Klaus“ | Naturkatastrophe größeren Ausmaßes | 109 377 165 |

Italien | Erdbeben in den Abruzzen | Naturkatastrophe größeren Ausmaßes | 493 771 159 |

Insgesamt | 622 539 145 |

ABSCHLÜSSE

Gemäß Artikel 8 Absatz 2 der Solidaritätsfondsverordnung legt der Empfängerstaat spätestens sechs Monate nach Ablauf der Jahresfrist im Anschluss an die Auszahlung der Finanzhilfe einen Bericht über die Verwendung der Finanzhilfe (nachstehend „Durchführungsbericht“) mit einer Begründung der Ausgaben (nachstehend „Gültigkeitsvermerk“) vor. Am Ende dieses Verfahrens schließt die Kommission die Fondsintervention ab.

Im Laufe des Jahres 2009 wurden zwei EUSF-Vorgänge geschlossen. Der Durchführungsbericht zum Abschluss der Finanzhilfe in Höhe 1 289 765 EUR wegen des Sturms in Estland im Jahr 2005 ging am 27. September 2007 ein. Nach einer gründlichen Bewertung durch die Dienststellen der Kommission musste die Kommission bei den estnischen Behörden weitere Informationen einholen. In der Antwort der estnischen Behörden vom 19. Januar 2009 wurden nicht förderfähige Ausgaben in Höhe von 4 430 EUR angegeben. Die Kommission leitete ein Wiedereinziehungsverfahren ein; am 1. Juni 2009 wurden die 4 430 EUR von den estnischen Behörden zurückerstattet. Anschließend wurde der Vorgang geschlossen.

Aufgrund des Sturms wurden Litauen im Jahr 2005 Finanzhilfen in Höhe von 378 970 EUR gewährt; der Durchführungsbericht ging am 10. Oktober 2007 in litauischer Sprache ein. Nach Übersetzung und Prüfung durch die Kommissionsdienststellen wurden weitere Informationen bei den litauischen Behörden angefordert. Die litauischen Behörden wiesen in einer Erklärung nach, dass alle Bedingungen für einen Abschluss erfüllt waren. Am 11. Juni 2009 schloss die Kommission den Vorgang.

Im Jahr 2009 erhielt die Kommission endgültige Durchführungsberichte aus Griechenland (Maritza-Überschwemmung 2006), Ungarn (Überschwemmung 2006), Deutschland (Sturm „Kyrill“ 2007) und Frankreich (Sturm „Gamède“ 2007) zu Finanzhilfen, die im Jahr 2007 beantragt worden waren. Die Bewertung dieser Durchführungsberichte war am Ende des Berichtsjahres noch in Gange.

SCHLUSSFOLGERUNGEN

Im Jahr 2009 zeigte sich wieder einmal, wie wirksam der Solidaritätsfonds auf Katastrophen größeren Ausmaßes reagiert, indem innerhalb eines vernünftigen Zeitfensters Finanzhilfen in beträchtlicher Höhe zur Verfügung gestellt werden. Eine Bedingung ist jedoch, dass der antragstellende Staat die Anträge gut vorbereitet, so dass die Kommission nicht um Klarstellungen oder weitere Informationen ersuchen muss. Hier hat sich die gängige Praxis der Kommissionsdienststellen, den zuständigen nationalen Behörden vor der offiziellen Einreichung eine gemeinsame informelle Prüfung des Antragsentwurfs anzubieten, als ausgesprochen effizient erwiesen. Länder, die Mittel aus dem Solidaritätsfonds beantragen möchten, werden ersucht, diese Möglichkeit zu nutzen.

In der Tat konnten im Fall der größten Katastrophe, für die jemals Solidaritätsfondsmittel beantragt wurden, die Finanzhilfen relativ schnell – gut fünf Monate nach Eingang des – Antrags ausgezahlt werden – und das, obwohl sich das Europäische Parlament nach den Wahlen im Juni neu konstituierte.

Das Jahr 2009 zeigte auch, dass es schwierig ist, den EUSF in Anspruch zu nehmen, wenn es um sich langsam anbahnende Katastrophen geht. Es erweist sich objektiv gesehen als schwierig, den Antrag innerhalb von zehn Wochen nach Auftreten der ersten Schäden, die durch die Katastrophe verursacht werden, zu stellen, wenn es sich um Katastrophen wie Dürren handelt, deren genauer Beginn unmöglich festgestellt werden kann. Zwar konnte im Falle des zyprischen Antrags eine pragmatische Lösung gefunden werden, doch wäre es vorzuziehen, in die Solidaritätsfondsverordnung spezifische Vorkehrungen für diese Art von Katastrophen einzufügen, damit die Verordnung nicht mehr „ausgelegt“ werden muss. Die Kommission wird auf dieses Thema in einer Mitteilung über die Zukunft des Solidaritätsfonds der Europäischen Union eingehen, die Anfang des zweiten Halbjahres 2011 vorgelegt werden soll.

Anhang 1: Solidaritätsfonds der Europäischen Union: noch nicht bearbeitete und neue Anträge aus dem Jahr 2009

antragstellendes Land | Zypern | Rumänien | Frankreich | Italien |

Bezeichnung und Art der Katastrophe | Dürre | Überschwemmung | Sturm „Klaus“ | Erdbeben in den Abruzzen |

Datum des ersten Schadensfalls | 22.4.2008 | 24.7.2008 | 24.1.2009 | 6.4.2009 |

Datum des Antrags* | 1.7.2008 | 1.10.2008 | 2.4.2009 | 8.6.2009 |

vollständige Informationen verfügbar am | 1.7.2008 | 1.10.2008 | 2.4.2009 | 8.6.2009 |

Schwellenwert für Katastrophen größeren Ausmaßes (in Mio. EUR) | 84,673 | 566,845 | 3 398,6 | 3 398,6 |

Direkte Schäden insgesamt (in Mio. EUR) | 176,15 | 471,41 | 3 805,47 | 10 212,04 |

Kategorie | Katastrophe größeren Ausmaßes | regionale Katastrophe | Katastrophe größeren Ausmaßes | Katastrophe größeren Ausmaßes |

Schäden/Schwellenwert | 208,03 % | 83,16 % | 111,97 % | 300,48 % |

Kosten der förderfähigen Rettungsmaßnahmen (in Mio. EUR) | 59,45 | 390,81 | 462,91 | 2 004,14 |

förderfähige Kosten/Gesamtschaden | 33,74 % | 82,9 % | 12,16 % | 19,63 % |

Unterstützung/ förderfähige Kosten | 12,79 % | 3,01 % | 23,63 % | 24,64 % |

Beihilfesatz (% des Gesamtschadens) | 4,31 % | 2,49 % | 2,87 % | 4,84 % |

Datum der Gewährung der Finanzhilfe | 30.3.2009 | 20.7.2009 | 27.10.2009 | 11.11.2009 |

Datum der Durchführungsvereinbarung | 10.6.2009 | 3.9.2009 | 13.11.2009 | 11.11.2009 |

Gewährte Unterstützung (in EUR) | 7 605 445 | 11 785 377 | 109 377 165 | 493 771 159 |

ANHANG 2: SOLIDARITÄTSFONDS DER EUROPÄISCHEN UNION: ÜBERBLICK ÜBER DIE SEIT 2002 GESTELLTEN ANTRÄGE AUF UNTERSTÜTZUNG

2 | CZ | Überschwemmung | 2 300 | Katastrophe größeren Ausmaßes | 129 |

3 | FR | Überschwemmung (Le Gard) | 835 | regionale Katastrophe | 21 |

4 | DE | Überschwemmung | 9 100 | Katastrophe größeren Ausmaßes | 444 |

Anträge aus dem Jahr 2002: Unterstützung insgesamt | 728 |

2 0 0 3 | 1 | ES | Ölpest („Prestige“) | 436 | regionale Katastrophe | 8,626 |

2 | IT | Erdbeben (Molise/Apulien) | 1 558 | regionale Katastrophe | 30,826 |

3 | IT | Vulkanausbruch (Ätna) | 894 | regionale Katastrophe | 16,798 |

4 | IT | Überschwemmung (Norditalien) | (1 900) | (Katastrophe größeren Ausmaßes) | abgelehnt |

5 | GR | verheerende Wetterbedingungen im Winter | (nicht klar) | (Katastrophe größeren Ausmaßes?) | abgelehnt |

6 | PT | Waldbrände | 1 228 | Katastrophe größeren Ausmaßes | 48,539 |

7 | FR | Waldbrände (Südfrankreich) | 531 | (regionale Katastrophe) | abgelehnt |

8 | ES | Waldbrände (portugiesische Grenze) | 53 | Nachbarland | 1,331 |

9 | MT | Überschwemmung | 30 | Katastrophe größeren Ausmaßes | 0,961 |

10 | IT | Italien (Friaul-Julisch Venetien) | (525) | (regionale Katastrophe) | abgelehnt |

Anträge aus dem Jahr 2003: Unterstützung insgesamt | 107,081 |

2 0 0 4 | 1 | FR | Überschwemmung (Rhone-Delta) | 785 | regionale Katastrophe | 19,625 |

2 | ES | Überschwemmung (Málaga) | (73) | (regionale Katastrophe) | abgelehnt |

3-9 | ES | Waldbrände (7 Anträge) | (480) | (regionale Katastrophe) | alle 7 abgelehnt |

10 | SK | Überschwemmung | (29) | (regionale Katastrophe) | abgelehnt |

11 | SI | Erdbeben | (13) | (regionale Katastrophe) | zurückgezogen |

Anträge aus dem Jahr 2004: Unterstützung insgesamt | 19,625 |

2 0 0 5 | 1 | SK | Sturm (Tatra) | 203 | Katastrophe größeren Ausmaßes | 5,668 |

2 | IT | Überschwemmung (Sardinien) | (223, überschätzt) | (regionale Katastrophe) | abgelehnt |

3 | EE | Sturm | 48 | Katastrophe größeren Ausmaßes | 1,29 |

4 | LV | Sturm | 193 | Katastrophe größeren Ausmaßes | 9,487 |

5 | SE | Sturm „Gudrun“ | 2 297 | Katastrophe größeren Ausmaßes | 81,725 |

6 | LT | Sturm | 15 | Nachbarland | 0,379 |

7 | GR | Überschwemmung (Evros) | (112) | (regionale Katastrophe) | abgelehnt |

8 | RO | Überschwemmung im Frühjahr | 489 | Katastrophe größeren Ausmaßes | 18,798 |

9 | BG | Überschwemmung im Frühjahr | 222 | Katastrophe größeren Ausmaßes | 9,722 |

10 | BG | Überschwemmung im Sommer | 237 | Katastrophe größeren Ausmaßes | 10,632 |

11 | RO | Überschwemmung im Sommer | 1 050 | Katastrophe größeren Ausmaßes | 52,4 |

12 | AT | Überschwemmung (Tirol/Vorarlberg) | 592 | regionale Katastrophe | 14,799 |

Anträge aus dem Jahr 2005: Unterstützung insgesamt | 204,905 |

2 0 0 6 | 1 | UK | Explosion im Öllager Buncefield | (700) | (regionale Katastrophe) | zurückgezogen |

2 | GR | Überschwemmung (Evros/Maritza) | 372 | regionale Katastrophe | 9,306 |

3 | HU | Überschwemmung | 519 | Katastrophe größeren Ausmaßes | 15,064 |

4 | ES | Waldbrände in Galicien | (91) | (regionale Katastrophe) | abgelehnt |

Anträge aus dem Jahr 2006: Unterstützung insgesamt | 24,370 |

2 0 0 7 | 1 | DE | Sturm „Kyrill“ | 4750 | Katastrophe größeren Ausmaßes | 166,9 |

2 | FR | Réunion Wirbelsturm „Gamède“ | 211 | regionale Katastrophe | 5,29 |

3 | ES | Überschwemmungen auf El Hierro | (18) | (regionale Katastrophe) | abgelehnt |

4 | ES | Überschwemmung in La Mancha | (66) | (regionale Katastrophe) | abgelehnt |

5 | UK | Überschwemmung | 4 612 | Katastrophe größeren Ausmaßes | 162,387 |

6 | CY | Waldbrände | (38) | (regionale Katastrophe) | abgelehnt |

7 | ES | Waldbrände auf den Kanarischen Inseln | (144) | (regionale Katastrophe) | abgelehnt |

8-16 | IT | 9 Anträge wegen Waldbränden in 9 Regionen | - | (regionale Katastrophe) | nicht zulässig, Frist nicht eingehalten |

17 | FR | Sturm „Dean“/Martinique | 509 | regionale Katastrophe | 12,78 |

18 | GR | Waldbrände | 2 118 | Katastrophe größeren Ausmaßes | 89,769 |

19 | SI | Überschwemmung | 233 | Katastrophe größeren Ausmaßes | 8,254 |

Anträge aus dem Jahr 2007: Unterstützung insgesamt | 445,380 |

2 0 0 8 | 1 | CY | Dürre | 165,4 | Katastrophe größeren Ausmaßes | 7,605 |

2 | RO | Überschwemmung | 471,4 | regionale Katastrophe | 11,785 |

Anträge aus dem Jahr 2008: Unterstützung insgesamt | 19,390 |

2 0 0 9 | 1 | FR | Sturm „Klaus“ | 3 805,5 | Katastrophe größeren Ausmaßes | 109,377 |

2 | IT | Erdbeben in den Abruzzen | 10 212,0 | Katastrophe größeren Ausmaßes | 493,771 |

3 | GR | Waldbrände 2009 | (152,8) | (regionale Katastrophe) | abgelehnt |

4 | CY | Unwetter 2009 | (2,6) | (regionale Katastrophe) | abgelehnt |

5 | GR | Überschwemmung auf Euböa | (83,2) | (regionale Katastrophe) | abgelehnt |

6 | IT | Schlammlawine in Messina | (598,9) | (regionale Katastrophe) | abgelehnt |

Anträge aus dem Jahr 2009: Unterstützung insgesamt | 603,148 |

Seit 2002 bewilligte Unterstützung insgesamt | 2 151,899 EUR |

[1] Genauere Angaben zur Bewertung dieser Anträge im Jahresbericht für das Jahr 2010.

[2] KOM(2008) 731; Berichtigungshaushaltsplan Nr. 11/2008, angenommen am 18. Dezember 2008, ABl. L 27 vom 30.1.2009.

[3] KOM(2009) 22; Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1/2009, angenommen am 11. März 2009, ABl. L 99 vom 17.4.2009.

[4] SEK(2009) 827; Berichtigungshaushaltsplan Nr. 7/2009, angenommen am 15. September 2009, ABl. L 293 vom 10.11.2009.

[5] KOM(2009) 448; Berichtigungshaushaltsplan Nr. 9/2009, angenommen am 20. Oktober 2009, ABl. L 326 vom 11.12.2009.

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