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Document 52010DC0810

BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Zwischenbericht über die Evaluierung der Durchführung des Programms Kultur

/* KOM/2010/0810 endg. */

52010DC0810

/* KOM/2010/0810 endg. */ BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Zwischenbericht über die Evaluierung der Durchführung des Programms Kultur


[pic] | EUROPÄISCHE KOMMISSION |

Brüssel, den 10.1.2011

KOM(2010) 810 endgültig

BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN

Zwischenbericht über die Evaluierung der Durchführung des Programms Kultur

BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN

Zwischenbericht über die Evaluierung der Durchführung des Programms Kultur

INHALTSVERZEICHNIS

1. EINLEITUNG 3

2. HINTERGRUND DES PROGRAMMS 3

3. DIE EXTERNE EVALUIERUNG 4

3.1. Rahmen und Zweck der Evaluierung 4

3.2. Methodik 4

3.3. Ergebnisse 4

4. Wichtigste Empfehlungen der Evaluierung und Anmerkungen der Kommission 4

5. Schlussfolgerungen der Kommission 4

EINLEITUNG

Dieser Bericht erfolgt aufgrund von Artikel 13 Absatz 3 Buchstabe a des Beschlusses Nr. 1855/2006/EG[1] vom 12. Dezember 2006[2] über das Programm „Kultur“ (im Folgenden „das Programm“), in dem festgelegt ist, dass die Kommission dem Europäischen Parlament, dem Rat, dem Wirtschafts- und Sozialausschuss sowie dem Ausschuss der Regionen bis spätestens 31. Dezember 2010 einen Zwischenbericht über die Evaluierung der erzielten Ergebnisse und die qualitativen und quantitativen Aspekte der Durchführung des Programms vorlegt. Der Bericht erläutert den Standpunkt der Europäischen Kommission zu den wichtigsten Schlussfolgerungen und Empfehlungen der abgeschlossenen externen Zwischenevaluierung des Programms und steht über folgenden Link zur Verfügung:

http://ec.europa.eu/culture/key-documents/doc539_de.htm

HINTERGRUND DES PROGRAMMS

Laut Beschluss Nr. 1855/2006/EG (im Folgenden „der Beschluss“) verfolgt das Programm das Hauptziel, „durch den Ausbau der kulturellen Zusammenarbeit zwischen Kulturschaffenden, Kulturakteuren und kulturellen Einrichtungen der am Programm teilnehmenden Länder zur Förderung des Kulturraums, den die Europäer miteinander teilen und der auf einem gemeinsamen kulturellen Erbe gründet, beizutragen und damit die Entstehung einer Europabürgerschaft zu begünstigen“. Erreicht werden soll es mit Hilfe der folgenden spezifischen Programmziele:

- Unterstützung der grenzüberschreitenden Mobilität von Kulturakteuren;

- Unterstützung der grenzüberschreitenden Verbreitung von kulturellen und künstlerischen Werken und Erzeugnissen;

- Förderung des interkulturellen Dialogs.

Das Programm besteht aus folgenden drei Aktionsbereichen: Diese sind:

- Aktionsbereich 1 – Unterstützung kultureller Projekte, vor allem von mehrjährigen Kooperationsprojekten, Kooperationsprojekten und Sondermaßnahmen;

- Aktionsbereich 2 – Unterstützung von auf europäischer Ebene tätigen kulturellen Einrichtungen;

- Aktionsbereich 3 – Unterstützung für Analysen, für die Sammlung und Verbreitung von Informationen sowie für Maßnahmen zur Maximierung der Wirkungen der Projekte im Bereich der kulturellen Zusammenarbeit.

Aktionsbereich 1 umfasst kulturelle Kooperationsprojekte, Zuschüsse für literarische Übersetzungen, Sondermaßnahmen für die Kooperation mit Drittländern, die Initiative Kulturhauptstädte Europas sowie vier europäische Kulturpreise. Die beiden Letzteren verwaltet die Kommission selbst (GD EAC), alle übrigen Maßnahmen die Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur (EACEA) im Namen der Kommission.

Das Programm läuft vom 1. Jänner 2007 bis zum 31. Dezember 2013. Dieser Bericht umfasst alle Aktionsbereiche des Programms (mit Ausnahme der Initiative Kulturhauptstädte Europas, die getrennt evaluiert wird[3]) und seine gesamte geografische Reichweite während der drei ersten Jahre der Programmumsetzung.

DIE EXTERNE EVALUIERUNG

Rahmen und Zweck der Evaluierung

ECOTEC Research and Consulting Ltd wurde mit der externen, unabhängigen Evaluierung beauftragt. Die Evaluierung sollte die Umsetzung des Programms und die Erreichung seiner Ziele bewerten, berichten, in welchem Umfang die verabschiedeten Maßnahmen bis jetzt zur Erreichung der im Beschluss genannten spezifischen Ziele und dem allgemeinen Ziel der EU-Tätigkeit im Kulturbereich – gemäß Artikel 167 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union – beigetragen haben, und Input für die Vorbereitung und Umsetzung eines eventuellen Nachfolgeprogramms im Kulturbereich liefern.

Methodik

Die vom externen Evaluierungsunternehmen verwendete Methodik basiert auf einer Reihe von Evaluierungsfragen unter Zuhilfenahme der Schlüsselkriterien Relevanz, Effizienz, Wirksamkeit und Nachhaltigkeit. Die verwendete Analysemethode umfasste Sekundärforschung (einschließlich einer Überprüfung der Programmdaten), die Überprüfung einer Stichprobe von Aktenvorgängen zu finanzierten Projekten, 78 Interviews mit Begünstigten, für die Programmumsetzung zuständigen Stellen und anderen Stakeholdern, eine spezifische Fokusgruppe, einen Informationsaustausch mit dem Verwaltungsausschuss für das Programm Kultur und 11 Projekt-Fallstudien. Es wurden zwei Online-Umfragen durchgeführt: Eine Umfrage unter Organisationen, die über das Programm unterstützt wurden, und eine Umfrage unter Verlagen, die Zuschüsse für literarische Übersetzungen erhalten hatten. Die Rücklaufquoten für die beiden Umfragen waren mit 50 % bzw. 40 % gut, wobei die Antworten aus 34 Ländern kamen.

Ergebnisse

1. Relevanz

Die Evaluierung kommt zum Schluss, dass das Programm Kultur die grenzüberschreitende Kooperation in einzigartiger Weise anregt, Peer-Learning und die Professionalisierung des Sektors fördert und den europäischen Bürgerinnen und Bürgern besseren Zugang zu Werken aus dem europäischen Ausland gibt. Indirekt trägt das Programm zur Entwicklung von Inhalten für nachhaltiges Wachstum und nachhaltige Arbeitsplätze bei und regt neue, kreative und innovative Entwicklungen an.

Der Bericht unterstreicht die zentrale Rolle, die das Programm für die Achtung der kulturellen und sprachlichen Diversität Europas sowie den Schutz und die Erhaltung des europäischen kulturellen Erbes spielt, und zwar gemäß Artikel 3 Absatz 3 der konsolidierten Fassung des Vertrages über die Europäische Union und Artikel 167 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union, gemäß der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (vor allem Artikel 22) und den Verpflichtungen der EU als Unterzeichnerin des UNESCO-Übereinkommens für den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen.

Die Programmziele haben einen Beitrag zu den in Artikel 167 festgelegten Zielen geleistet, laut dem die Tätigkeit der Union die Tätigkeit der Mitgliedsstaaten unterstützt und ergänzt, und zwar durch die Verbesserung der Kenntnis und Verbreitung der Kultur und Geschichte der europäischen Völker, die Erhaltung und den Schutz des kulturellen Erbes von europäischer Bedeutung, den nichtkommerziellen Kulturaustausch sowie durch künstlerisches und literarisches Schaffen.

Obwohl das Programm älter ist als die neue europäische Kulturagenda, sind beide eng miteinander verbunden. Einige Formen der Unterstützung sind direkt an diese politischen Prozesse gekoppelt (die Plattformen der Zivilgesellschaft, Politikanalysegruppen und -studien); bei anderen gibt es zwar keine direkte Verbindung, sie haben aber das Potenzial, Good-Practice-Beispiele und Lehren aus Erfahrungen zu generieren, die in die politischen Prozesse einfließen können (Kooperationsprojekte, Sondermaßnahmen und literarische Übersetzungsprojekte).

Die Kooperationsprojekte (in allen ihren Formen), die die Mehrheit der über das Programm finanzierten Maßnahmen ausmachen, und die Unterstützung EU-weiter Organisationen sind für alle drei spezifischen Ziele besonders relevant. Sie bieten vor allem die Möglichkeit, Mobilitätsphasen sowie Aktivitäten direkt zu unterstützen, die die Verbreitung von Werken betreffen. Da die Partnerschaften transnational sein müssen, ist der interkulturelle Dialog als Folge der Tatsache, dass Menschen mit unterschiedlichem kulturellen Hintergrund zusammentreffen, bis zu einem gewissen Grad fester Bestandteil ihrer Aktivitäten. Obwohl die meisten Projekte den interkulturellen Dialog fördern, ist die Art der spezifischen Aktivitäten, die für die Erreichung dieses Zieles notwendig sind, nicht immer so offensichtlich wie jene für die beiden anderen Ziele. Der interkulturelle Dialog ist deshalb im Allgemeinen (aber nicht immer) eher ein Nebenprodukt der Projekte als deren primäres Ziel. Literarische Übersetzungen leisten einen sehr konkreten Beitrag zum Ziel der transnationalen Verbreitung und indirekt zum interkulturellen Dialog.

Die Evaluierung ergibt, dass es natürlich wichtig wäre, in der Zukunft die Ziele des Programms zu überarbeiten, um die neuesten Entwicklungen sowohl in der EU-Politik (zum Beispiel die Strategie „Europa 2020“ und die europäische Kulturagenda) als auch die Bedingungen zu berücksichtigen, die sich auf den Kultursektor und seine Erfordernisse in der nächsten Phase (Auswirkungen der Globalisierung und der Digitalisierung) auswirken werden.

2. Wirksamkeit

Die Überprüfung der Projektunterlagen und die Umfragen zeigen, dass das Programm im Allgemeinen seine Ziele und seine Wirkung erreicht hat, und zwar mit einer signifikanten Hebelwirkung. Die folgenden Zahlen belegen das: Im Zeitraum 2007-2009 wurden im Rahmen des Programms mehr als 700 Finanzhilfen an Kulturakteurinnen und -akteure vergeben, insgesamt rund 3000 Organisationen erreicht (Ko-Organisatoren eingerechnet) und mehr als 120 Mio. EUR an Finanzmitteln insgesamt ausbezahlt. Das Erfordernis der Kofinanzierung sorgte natürlich dafür, dass auf nationaler Ebene weitere Mittel mobilisiert wurden. Die unterstützten Aktivitäten erreichen das breite Publikum und verbessern den Zugang zur europäischen Kultur. Mit Hilfe der Förderung von literarischen Übersetzungen wurden in den drei Jahren mehr als 1600 Bücher übersetzt, was rund 1,4 Millionen Leserinnen und Lesern Zugang zu (neuer) europäischer Literatur eröffnet hat.

Die Kulturhauptstädte Europas ziehen regelmäßig Millionen Menschen an und binden tausende Freiwillige ein (Liverpool 2008 erreichte 10 Millionen BesucherInnen). Der Europäische Tag des Denkmals 2009 lockte europaweit 25 Millionen BesucherInnen an; Hunderttausende verfolgten die European Border Breakers Awards, die von 12 Fernsehsendern, 24 Radiosendern in 24 Ländern und im Internet übertragen wurden.

Die meisten ProjektbetreiberInnen hatten den Eindruck, die zur Erreichung dieser Ziele durchgeführten Aktivitäten erfolgreich umgesetzt zu haben.

Weder im Programmbeschluss noch im aktuellen Programmleitfaden ist explizit festgelegt, welcher Art, Form und welchen Inhalts die geförderten kulturellen Aktivitäten sein sollten. Diese Flexibilität des Programms erlaubt es den Kulturakteurinnen und -akteuren, auf ihre Bedürfnisse zugeschnittene Ansätze zu verwenden.

Die meisten Projekte verfolgen neben den im Programm explizit genannten Zielen noch verschiedene andere. Im Wesentlichen sind das meist zwei Arten von Aktivitäten: kulturelle Aktivitäten (darunter künstlerischer Austausch, gemeinsames Kulturschaffen, Koproduktionen, Tourneen und Festivals sowie der Austausch von Kunstwerken); Unterstützungsaktivitäten (Erfahrungsaustausch und Vernetzung, Informationsangebote und praktische Unterstützung für Akteurinnen und Akteure, Aus- und Weiterbildung sowie Forschung).

Sie werden durch unterschiedlichste Maßnahmen umgesetzt. Die Mobilität von Kulturakteurinnen und -akteuren sowie die Verbreitung von Werken werden meist als integrierte Aktivitäten umgesetzt, zum Beispiel Organisationen im Bereich der darstellenden Kunst, die reisen, um neue Werke aufzuführen, oder KünstlerInnen, die während einer Mobilitätsphase neue Werke schaffen oder ausstellen. Die breite Öffentlichkeit wird durch Aufführungen vor Publikum, Ausstellungen, manchmal über Fernsehen und Radio und natürlich übers Internet erreicht.

Aus der Umfrage geht hervor, dass die Kosten das größte Hindernis für transnationale Kooperation sind. Projekte dauern in der Regel nicht über die Laufzeit der Finanzhilfe hinaus an, und zwar vorwiegend aufgrund der zusätzlichen Kosten, die die grenzüberschreitende Zusammenarbeit verursacht. Der langfristige Nutzen liegt trotzdem u. a. in der Rolle, die das Programm bei folgenden Aspekten spielt:

- Förderung der Fähigkeiten und Karrieren von Künstlerinnen und Künstlern durch Mobilitätserfahrungen;

- Peer-Learning durch transnationalen Austausch, Vernetzung und Experimentieren, häufig in Bereichen und Spezialisierungen, in denen die Fähigkeiten und das Know-how über ganz Europa verstreut sind; in der Folge Nutzung von Größenvorteilen und Förderung der Professionalisierung des Sektors vor allem, um in einem globalen Umfeld operieren zu können;

- Hilfestellung beim Ausgleichen geografischer Ungleichgewichte dadurch, dass KünstlerInnen in Ländern mit geringerer Kapazität durch die Kooperationsdynamik des Programms unterstützt werden;

- Hilfestellung bei der Verbreitung nichtnationaler oder koproduzierter europäischer Werke und Verbesserung des Zugangs der Öffentlichkeit zu diesen Werken;

- Förderung einer stärker nach außen gerichteten, internationalen Perspektive bei den Einzelnen und in den Organisationen.

Am wenigsten ausgewogen ist der Programmteil literarische Übersetzung. Obwohl die Unterstützung signifikant zur Förderung der Verbreitung literarischer Werke beigetragen und dadurch den Zugang zu nichtnationaler europäischer Literatur verbessert hat, überwiegen bei den Ausgangssprachen Englisch und Französisch (mehr als vier von zehn Übersetzungen) und als Zielsprachen decken fünf – Italienisch, Ungarisch, Slowenisch, Bulgarisch und Griechisch – mehr als die Hälfte der Übersetzungen ab. Das brachliegende Potenzial im Bereich der Förderung der kulturellen Vielfalt könnte genutzt werden, indem mehr Übersetzungen in einige der großen europäischen Weltsprachen erstellt werden, von denen aus in weitere Sprachen übersetzt werden könnte.

Die Evaluierung führt daher zum Schluss, dass das Programm die grenzüberschreitende Kulturkooperation wirksam gefördert, das künstlerische und literarische Schaffen wirksam unterstützt und die Verbreitung kultureller Ausdrucksformen wirksam verbessert hat. Das Programm hat also einen wichtigen Beitrag zum im Vertrag festgelegten Gesamtziel der Förderung der kulturellen Vielfalt in Europa bei gleichzeitiger Hervorhebung des gemeinsamen kulturellen Erbes geleistet.

3. Effizienz

Die Nachfrage ist in Relation zu den verfügbaren Mitteln hoch: Finanziert wird nur ungefähr jeder vierte Antrag für den Aktionsbereich Kooperationsprojekte und nur ungefähr jeder dritte Antrag von auf europäischer Ebene tätigen Organisationen. Die Bewilligungsquote war bei den Anträgen für literarische Übersetzungen höher – ungefähr die Hälfte erhielten eine Finanzhilfe – aber das Nachfragevolumen spiegelt den festgestellten Bedarf an Übersetzungen in bestimmte vorherrschende Sprachen (allen voran Englisch) nicht wider. Anzumerken ist auch, dass es eine allgemeinere, latente Nachfrage gibt, die nicht in der Anzahl der eingereichten Anträge zum Ausdruck kommt, da in einigen Fällen ein tatsächlich bestehender Finanzierungsbedarf nicht unbedingt zu einer Antragstellung führt (z. B. aufgrund von Problemen, die entsprechende Kofinanzierung aufzustellen).

Die Ausgaben entsprechen bis dato den Erwartungen, ebenso die Aufteilung auf die einzelnen Aktionsbereiche. Es bleibt jedoch fraglich, ob die relativ begrenzte Anzahl von Drittländerprojekten, die im Rahmen des Budgets unterstützt werden konnten, ausreicht, um im Hinblick auf die ins Auge gefassten Länder eine „kritische Masse“ zu erzeugen.

Verglichen mit dem Vorläuferprogramm Kultur 2000 hat sich die Effizienz der Antragstellung und die Verwaltung des Programms deutlich verbessert. Prozedurale Änderungen, einschließlich der durch Artikel 9 des Beschlusses Nr. 1352/2008/EG geänderten Komitologiebestimmungen, haben zu einer klareren und kürzeren Antragstellung geführt (je nach Aktionsbereich zwischen 52 und 140 Tage kürzer). Verschiedene von der Kommission und der EACEA umgesetzte Vereinfachungsmaßnahmen haben die administrativen Anforderungen für die Antragstellenden verringert. Die Programmteilnehmenden sind im Allgemeinen mit diesen Änderungen und dem Programmleitfaden zufrieden, der eingeführt wurde, um die Antragstellenden detaillierter und zuverlässiger über die Beantragung von Mitteln zu informieren.

Die Cultural Contact Points (CCP) bieten weiterhin einen zufriedenstellenden Service, und neueste Änderungen in ihrer Vertragsbasis, obwohl sie sich noch in einer frühen Phase befinden, gehen gut voran, darunter auch die Stärkung der Arbeitsbeziehung zwischen den CCP und der EACEA. Die Sichtbarkeit des Programms Kultur und die Verbreitungsaktivitäten der Kommission werden von den Begünstigten generell als zufriedenstellend bewertet, die Daten deuten aber auch darauf hin, dass mehr erreicht werden könnte, vor allem durch mehr Verbreitungsaktivitäten auf EU-Ebene – obwohl auch betont wird, dass diese Aktivitäten seit dem Programm Kultur 2000 stark verbessert wurden.

Das Evaluierungsteam kommt zur allgemeinen Schlussfolgerung die Effizienz betreffend, dass das Programm die Erwartungen hinsichtlich der Teilnahme nach Organisationstypus und geografischer Ausgewogenheit überwiegend erfüllt hat. Es hat auch einer breiten Palette von Non-Profit-Kulturorganisationen sowie kleinen und mittleren Organisationen die Möglichkeit zur Teilnahme gegeben. Mehr als die Hälfte der Programmteilnehmenden kommen aus der darstellenden Kunst, es gibt aber auch einen relativ hohen Prozentsatz an „interdisziplinären“ Akteurinnen und Akteuren, die den Disziplinen-überschreitenden Charakter vieler zeitgenössischer Kulturaktivitäten widerspiegeln. In Bezug auf die Antragsquoten (obwohl sich diese nicht unbedingt proportional zur Erfolgsrate verhalten) zeigt sich im Allgemeinen eine zufriedenstellende Korrelation zwischen der Teilnahme und der Größe des Landes, mit der literarischen Übersetzung als auffälliger Ausnahme.

4. Nachhaltigkeit

Viele Kooperationsprojekte haben Nachfolge-Aktivitäten generiert, die ein solides Fundament für zukünftige Aktivitäten bilden sowie langfristige Vorteile und die Entstehung von starken, lebensfähigen Partnerschaften fördern. Die laufenden Kooperationsaktivitäten hängen jedoch stark von der Kapazität der Organisation ab, ihre Arbeit nach dem Auslaufen der Projektfinanzierung auf internationaler Ebene fortzusetzen. In vielen Fällen bedeuteten die durch die transnationale Kooperation bedingten Kosten, dass Projekte nach Projektende entweder gar nicht oder nur in reduziertem Umfang fortgesetzt werden konnten. Laut dem Bericht stellen die kulturelle und sprachliche Fragmentierung Europas und die derzeitige Wirtschaftsentwicklung – sowie ihre Auswirkungen auf die öffentlichen Ausgaben für Kunst und Kultur – die Weiterführung der Mobilität und der Verbreitung, den Kapazitätenaufbau und somit nachhaltige Entwicklungen in diesem Sektor vor Probleme.

Was auf europäischer Ebene tätige Organisationen betrifft, die über Aktionsbereich 2 gefördert werden, legen die Daten nahe, dass eine Reihe dieser Organisationen ohne EU-Finanzhilfe in irgendeiner Form weiterarbeiten würde, allerdings in reduziertem Umfang.

Der Titel Kulturhauptstadt Europas hat den betroffenen Städten häufig ein bleibendes Vermächtnis in Form einer neuen Kulturinfrastruktur und neuer Kulturaktivitäten, größerer Kapazitäten innerhalb des lokalen Kultursektors und der kulturellen Governance, einer lebendigeren Kulturszene und eines eindeutig verbesserten Images hinterlassen.

WICHTIGSTE EMPFEHLUNGEN DER EVALUIERUNG UND ANMERKUNGEN DER KOMMISSION

Auf der Grundlage der Ergebnisse hat das Evaluierungsteam 17 Empfehlungen ausgesprochen. Sie sind kursiv gedruckt (während der Standpunkt der Kommission in Normaldruck erscheint) und zu zwei Hauptkategorien zusammengefasst, je nachdem, ob sie sich auf die weitere Durchführung des aktuellen Programms Kultur bis 2013 oder auf die Gestaltung des neuen Programms (nach 2013) beziehen.

1. Das derzeitige Programm

Empfehlung Nr. 1

Die Kommission sollte auch in Zukunft die Höhe der Finanzhilfen überprüfen, die für literarische Übersetzungen gewährt werden, damit sie den marktüblichen Raten in den einzelnen Ländern entsprechen.

Empfehlung Nr. 2

Die Weiterführung der Unterstützung von Festivals als eigener Unterkategorie von Aktionsbereich 2 erbringt keinen direkten Nutzen. Diese Förderung wurde im neuen Programmleitfaden (veröffentlicht im Mai 2010) geändert, sodass Festivals jetzt eine eigene Unterkategorie des Aktionsbereichs 1 sind und als Projekte statt über Betriebskostenzuschüsse gefördert werden können. Festivals können weiterhin Kooperationsprojekte beantragen, sofern sie die entsprechenden Kriterien erfüllen, z. B. dass sie auf einer Kooperationsvereinbarung basieren.

Empfehlung Nr. 3

Die Einführung von Änderungen in der Vertragsbasis von CCP sollte abgeschlossen werden, wobei im Verlauf dieses Prozesses alle erforderlichen Anpassungen vorzunehmen sind, die für eine kontinuierliche Verbesserung sorgen, damit bestmöglicher Service für Kulturakteurinnen und -akteure gewährleistet ist.

Empfehlung Nr. 4

Die Kommission/EACEA sollte ihre jährlichen Besuche bei Projekten weiterführen, um die Begünstigten zu unterstützen und sicherzustellen, dass die Kommission/EACEA mit dem Inhalt von Projekten vertraut ist.

Empfehlung Nr. 5

Die Endberichte sollten vorsehen, dass Kooperationsprojekte und Organisationen, die auf europäischer Ebene aktiv sind, die Anzahl der Einzelpersonen anführen, die eine Mobilitätsphase genutzt haben.

Empfehlung Nr. 6

Aktuelle Bemühungen, die Projektergebnisse über Jahreskonferenzen und Veröffentlichungen zu verbreiten, sollten beibehalten werden und, sofern die Ressourcen es erlauben, sollten weitere Aktivitäten dieser Art in Betracht gezogen werden. CCP könnten Projektbegünstigte einladen, ihre Erfahrung bei lokalen „Informationstagen“ weiterzugeben.

Standpunkt der Kommission

Die Kommission stimmt diesen Empfehlungen überwiegend zu. 2007 hatte sie einen weitreichenden Vereinfachungsprozess gestartet, der zu deutlichen Verbesserungen in der Verwaltung und Umsetzung des derzeitigen Programms führte, darunter zahlreiche der im Evaluierungsbericht angesprochenen Aspekte, was bei den Beteiligten auf breite Zustimmung stieß.

Im Einzelnen bedeutet dies, dass Festivals seit 2010 in der Form von Projekten und nicht mehr über Betriebskostenzuschüsse gefördert werden. Wie im Bericht erwähnt, wurde Empfehlung Nr. 2 daher bereits umgesetzt. Zu den folgenden Empfehlung hat die Kommission die nötigen Änderungen an der derzeitigen Programmstruktur bereits vorgenommen: Nr. 1 (Pauschalbeträge für literarische Übersetzungen werden alle zwei Jahre überprüft: die letzte Überprüfung erfolgte Anfang 2010, die nächste ist für 2012 geplant); Nr. 3 (die Vertragsbasis mit den CCP, die den angebotenen Service verbessern sollen, werden seit 2010 zur Gänze umgesetzt und können nun – unter den gegenwärtigen Bedingungen – als für die Laufzeit des derzeitigen Programms stabil betrachtet werden); und Nr. 4 (die steigende Zahl der vorwiegend von der EACEA besuchten Projekte ermöglicht der Kommission/EACEA einen viel besseren Einblick in die unterstützten Aktivitäten und dadurch bessere begleitende Kontrolle und Förderung) . Es wäre interessant als Ergebnis von Empfehlung Nr. 5, näher auf die Anzahl der Einzelpersonen einzugehen, die an Mobilität beteiligt sind oder davon profitieren. Da dafür das EACEA-Formular für die Endberichte der Projekte leicht geändert werden müsste, ist zu prüfen, wann der günstigste Zeitpunkt für diese eventuelle Änderung wäre.

Was Aktivitäten für die Bekanntmachung von Projektergebnissen betrifft (Empfehlung Nr. 6) wird die Praxis von Jahreskonferenzen und Veröffentlichungen fortgeführt, und die Kommission wird prüfen, welche weiteren Möglichkeiten im Rahmen der zur Verfügung stehenden Ressourcen machbar wären. Was von den CCP organisierte lokale Informationstage angeht, sind seit 2010 bereits viele stärker auf den Erfahrungsaustausch von unterstützten Projekten ausgerichtet und schließen VertreterInnen der Kommission/EACEA woimmer nötig und möglich ein.

2. Das Nachfolgeprogramm

Empfehlung Nr. 7

Die allgemeinen und spezifischen Ziele des zukünftigen Programms sollten die Entwicklungen seit der letzten Ausarbeitung des Programms widerspiegeln, darunter Änderungen den Kultursektor betreffend und politische Entwicklungen wie die Strategie „Europa 2020“, deren Leitinitiativen und die europäische Kulturagenda.

Empfehlung Nr. 8

Es sollten Überlegungen zur angemessenen Höhe des maximalen Kofinanzierungsanteils im Rahmen des Programms angestellt werden. Ein relativ niedriger maximaler Kofinanzierungsanteil ermöglicht die Finanzierung einer größeren Anzahl von Projekten; ein extrem niedriger Kofinanzierungsanteil hingegen könnte BetreiberInnen davon abhalten, einen Antrag zu stellen und ehrgeizige Projekte umzusetzen. Wenn der Kofinanzierungsanteil also nicht die realen Gegebenheiten widerspiegelt (z. B. starke Kürzungen der öffentlichen Mittel auf nationaler Ebene, den Wirtschaftsabschwung, der es schwieriger macht, private Sponsorgelder aufzutreiben, etc.), könnte eine große Zahl von Kulturakteurinnen und -akteuren sich außer Stande sehen, im Rahmen des Programms einen Antrag zu stellen, was den unbeabsichtigten Effekt haben könnte, dass das Programm seine Ziele nicht erreicht. Die Vor- und Nachteile des Kofinanzierungsanteils sollten daher beim Nachfolgeprogramm im Hinblick auf seine Ziele, Prioritäten und herrschenden Rahmenbedingungen sorgfältig abgewogen werden.

Empfehlung Nr. 9

Der interdisziplinäre Ansatz des Programms sollte weitergeführt werden, da er die realen Entwicklungen, einschließlich der Digitalisierung, im Kultursektor widerspiegelt, in dem die Grenzen zwischen Sektoren durchlässiger werden und sektorübergreifendes Experimentieren weit verbreitet ist.

Empfehlung Nr. 10

Es ist zu überlegen, ob die Unterscheidung zwischen mehrjährigen und zweijährigen Kooperationsprojekten angesichts der Tatsache, dass sie dieselben Ziele verfolgen, aufrecht erhalten werden soll.

Empfehlung Nr. 11

Die Drittländer-Dimension sollte überdacht werden, da der aktuelle Ansatz bei der Auswahl von einem oder mehreren Ländern für ein bestimmtes Jahr aufgrund fehlender kritischer Masse nur begrenzte nachweisbare Langzeitwirkung zu haben scheint.

Empfehlung Nr. 12

Da es trotz Binnenmarkt und Freizügigkeit der ArbeitnehmerInnen nach wie vor zahlreiche Verbreitungs- und Mobilitätshindernisse gibt, sollte überlegt werden, Unterstützung für bessere Information und Bera tung für Kulturakteurinnen und -akteure vorzusehen, die in einem anderen EU-Land arbeiten müssen.

Empfehlung Nr. 13

Die Kommission und die EACEA sollten überlegen, wie literarische Übersetzungen aus unterrepräsentierten Sprachen (vor allem die der neuen Mitgliedsstaaten) in dominantere wie Englisch, Französisch, Deutsch und Spanisch, die häufig als Relaissprachen für weitere Übersetzungen fungieren und daher einen wertvollen Beitrag zur Förderung der kulturellen und sprachlichen Vielfalt leisten, stärker gefördert werden können. Es sollten auch andere Initiativen erwogen werden, um die Übersetzung von Literatur anzuregen.

Empfehlung Nr. 14

Es sollte auch überlegt werden, die Kategorie „Netzwerke von Interessengruppen“ wieder in „Netzwerke“ umzubenennen, da Organisationen nicht unbedingt die Funktion einer Interessensgruppe haben müssen, um für die Mobilität von Künstlerinnen und Künstlern, die Verbreitung von Werken etc. von großem Nutzen zu sein.

Empfehlung Nr. 15

Die Evaluierung hat die Notwendigkeit und das Potenzial des Programms gezeigt, neue kreative und innovative Entwicklungen und Strukturen zu fördern, aber auch, dass die mit der transnationalen Kooperation verbundenen Kosten es schwierig machen können, Strukturen oder Projekte über die Laufzeit der EU-Finanzhilfe hinaus weiterzuführen. Aus diesem Grund sollte darüber nachgedacht werden, wie zukünftige Gewährungskriterien in ausgewogenem Verhältnis die Entstehung neuer und innovativer Aktivitäten und Strukturen fördern können, ohne dass das auf Kosten der etablierten Strukturen geht, die eine kontinuierliche und fundamentale Rolle für die Förderung der Programmziele spielen und einen klaren europäischen Mehrwert haben.

Empfehlung Nr. 16

Für ein allfälliges neues Programm sollten die Rolle der CCP, ihre Vertragsbasis und die Verfahren für ihre Ernennung überdacht werden. Wo nötig, sollten diese im Lichte vorbildlicher Verfahren in anderen EU-Programmen überarbeitet werden, um die Anforderungen des neuen Programms zu reflektieren.

Empfehlung Nr. 17

Die Verwaltung des zukünftigen Programms sollte, im Interesse der Antragstellenden und der Begünstigten, im Rahmen der von den Finanzvorschriften gebotenen Möglichkeiten so schlank und einfach wie möglich sein und auf den im Verlauf des derzeitigen Programms gemachten Fortschritten aufbauen.

Standpunkt der Kommission

Die Kommission stimmt diesen Empfehlungen überwiegend zu und wird sie so weit wie möglich bei der Ausarbeitung ihres Vorschlags für das Programm nach 2013 berücksichtigen. Dies gilt sowohl für den Inhalt als auch die Verwaltung, die die Kommission so einfach und effizient wie möglich halten möchte.

SCHLUSSFOLGERUNGEN DER KOMMISSION

Die Kommission teilt die Gesamtbewertung des Evaluierungsteams, dass das Programm grenzüberschreitende Kulturkooperationen in einzigartiger Weise unterstützt und die im Abschnitt Ergebnisse angeführten Vorzüge fördert. Das Programm hat die Tätigkeit der EU im Bereich der Kultur angemessen umgesetzt, wie in Artikel 167 des Vertrags vorgesehen, und hat die im Programmbeschluss festgelegten Ziele erreicht.

Die Schlussfolgerungen des Evaluierungsteams zeigen, dass in einigen wenigen spezifischen Bereichen kleine Verbesserungen vorgenommen werden könnten und dass die Teilnehmenden im Allgemeinen mit dem Programm zufrieden sind und seinen einzigartigen europäischen Mehrwert erkennen. Die Evaluierung belegt auch, dass die Nachfrage des Kultursektors nach dieser Form der EU-Förderung in den nächsten Jahren relativ hoch bleiben, wenn nicht sogar noch steigen könnte, und dass das Programm zur Entwicklung von Inhalten und Kenntnissen beiträgt, die eine Voraussetzung für nachhaltiges Wachstum und nachhaltige Arbeitsplätze sowie für neue kreative und innovative Entwicklungen in der Zukunft sind.

Seit 2007 hat die Kommission die Konsultation mit dem Kultursektor stark intensiviert und verfolgt aufmerksam die im Rahmen dieses Prozesses von den Stakeholdern geäußerten Ansichten, die der vorliegende Evaluierungsbericht aufgreift.

Wie in Abschnitt 4 erwähnt, wurden verschiedene neue Merkmale und Verbesserungen bereits in das laufende Programm Kultur integriert und dadurch in einigen Fällen die Empfehlungen des Evaluierungsteams vorweggenommen.

Daher beabsichtigt die Kommission, die Ergebnisse dieser Evaluierung hauptsächlich bei der Ausarbeitung des neuen EU-Programms im Bereich der Kultur für die Zeit nach 2013 zu berücksichtigen.

[1] ABl. L 372 vom 27.12.2006, S. 1.

[2] Geändert durch Beschluss Nr. 1352/2008/EG vom 16. Dezember 2008, ABl. L 348 vom 24.12.2008, S. 128.

[3] Die komplementären Aspekte der Initiative Kulturhauptstädte Europas und des übrigen Programms sind in dieser Evaluierung jedoch erfasst.

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