52010DC0692


Titel und Fundstelle

BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT über die Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 3/2008 des Rates über Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen für Agrarerzeugnisse im Binnenmarkt und in Drittländern

/* KOM/2010/0692 endg. */

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[pic] | EUROPÄISCHE KOMMISSION |

Brüssel, den 25.11.2010

KOM(2010) 692 endgültig

BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT

über die Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 3/2008 des Rates über Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen für Agrarerzeugnisse im Binnenmarkt und in Drittländern

{SEK(2010) 1434 endgültig}

INHALT

BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT über die Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 3/2008 des Rates über Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen für Agrarerzeugnisse im Binnenmarkt und in Drittländern 1

I. Einleitung 3

II. Durchführung der Absatzförderungspolitik 2006–2010 3

II.A Kofinanzierte Absatzförderungsprogramme 3

II.A.1 Seit dem Bericht 2006 vorgenommene Änderungen 3

II.A.2 Haushaltspolitische Aspekte: Mittel und Ausgabe der zur Verfügung stehenden Mittel 4

II.A.3 Analyse von Absatzförderungsprogrammen 5

II.B Absatzförderungsaktivitäten unter direkter Verwaltung der GD AGRI 6

II.B.1 Hochrangige Missionen 6

II.B.2 Absatzförderungskampagne für ökologisch erzeugte Lebensmittel und ökologische Landwirtschaft 6

II.B.3 Andere Ausgaben unter direkter Verwaltung 6

III. Bewertung 6

III.A Das interne Audit der GD Landwirtschaft und ländliche Entwicklung und die Berichte des Rechnungshofs 6

III.B Positive und negative Aspekte des Absatzförderungssystems gemäß den Berichten des Rechnungshofs 6

III.C Bewertung auf Ebene der Länder/Gebiete oder Erzeugnissektoren 6

III.D Bewertung auf der Ebene kofinanzierter Programme 6

III.D.1 Nach 2006 eingeführte Bewertungselemente 6

III.D.2 Erste Bewertung der Auswirkungen der Programme 6

III.E. Bewertung der Aktivitäten unter direkter Verwaltung der Kommission 6

III.E.1 Hochrangige Missionen: eine Bewertung ihrer Wirkung 6

III.E.2 Bewertung der Absatzförderungskampagne 2006-2009 für ökologische Landwirtschaft 6

IV. Allgemeine Schlussfolgerungen 6

I. EINLEITUNG

Das zu Anfang des 21. Jahrhunderts eingeführte Absatzförderungssystem wurde von Beginn an regelmäßig durch Berichte, die dem Rat und dem Europäischen Parlament von der Kommission vorgelegt wurden, überwacht. Zwei Berichte wurden bereits vorgelegt, und zwar im Jahr 2004 und im Jahr 2006. Gemäß Artikel 18 der Verordnung (EG) Nr. 3/2008 des Rates muss die Kommission bis Ende 2010 einen dritten Bericht vorlegen[1].

Dieser Bericht beschäftigt sich mit der Funktionsweise des Absatzförderungssystems zwischen 2006[2] und dem ersten Halbjahr 2010. Es geht darin hauptsächlich um Verbesserungen bei der Verwaltung und um die Bewertung der Auswirkungen sowie um Aspekte der Vereinfachung (die beiden unterschiedlichen Verordnungen, die sich jeweils auf Drittländer und auf die Binnenmärkte beziehen, wurden in einer Verordnung zusammengefasst). Er beschäftigt sich mit allen seit dem letzten Bericht angenommenen Entscheidungen der Kommission und analysiert die mit Blick auf die Absatzförderung von Agrarerzeugnissen verfügbaren Daten.

II. DURCHFÜHRUNG DER ABSATZFÖRDERUNGSPOLITIK 2006–2010

Bei dem Absatzförderungssystem der EU handelt es sich um eine horizontale Politik, die fast alle Agrarbereiche abdeckt und die allgemeinen Merkmale und den Mehrwert der GAP hervorhebt: Qualität, Sicherheit, Gesundheit, Kennzeichnung, spezifische Erzeugungsmethoden, Umweltschutz, Tierschutz usw. Sie ergänzt nationale Initiativen durch Unterstützung und Förderung privater und öffentlicher Anstrengungen zur Absatzförderung auf Ebene der Mitgliedstaaten.

II.A Kofinanzierte Absatzförderungsprogramme

II.A.1 Seit dem Bericht 2006 vorgenommene Änderungen

Das Absatzförderungssystem wurde vor dem Hintergrund der Empfehlungen des letzten Berichts verbessert: der geforderten Konsolidierung der Rechtsvorschriften wurde durch Zusammenlegung der beiden bestehenden Verordnungen des Rates in eine Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 3/2008 des Rates) und der beiden Verordnungen der Kommission in eine weitere Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 501/2008 der Kommission)[3] entsprochen. Die Regelungen, nach denen die Mitgliedstaaten eine Erklärung über die Ausgaben abgeben, wurden ebenfalls verbessert und ermöglichen eine regelmäßige Überwachung der Ausführung des Haushaltsplans. Die Empfehlung hinsichtlich der Durchführungsstelle wurde aufrechterhalten, und zu guter Letzt wurden klare und starke Leitlinien für die Erarbeitung von Absatzförderungsprogrammen erstellt und angenommen. Gemäß den Empfehlungen des Rechnungshofs haben die Kommissionsdienststellen während des Berichtszeitraums viele weitere Verbesserungen eingeleitet, wie in Punkt III.B unten dargestellt. Alle diese Anpassungen sind in Anhang 1 der Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen aufgeführt, der diesem Bericht beigefügt ist.

II.A.2 Haushaltspolitische Aspekte: Mittel und Ausgabe der zur Verfügung stehenden Mittel

Tabelle 1: Mittelausstattung für die Absatzförderung von Agrarerzeugnissen

in EUR |

Haushaltslinie | 2006 | 2007 | 2008 | 2009 | 2010 |

Absatzförderungsmaßnahmen: |

05 02 10 01 Geteilte Verwaltung | 42 000 000 | 38 000 000 | 45 000 000 | 56 000 000 | 56 000 000 |

Absatzförderungsmaßnahmen: |

05 02 10 02 Direkte Verwaltung | 10 000 000 | 7 295 000 | 5 371 000 | 2 119 000 | 1 210 000 |

Absatzförderung insgesamt | 52 000 000 | 45 295 000 | 50 371 000 | 58 119 000 | 57 210 000 |

Ab 2007 ist ein erheblicher Anstieg der für Informations- und Absatzförderungsprogramme für Agrarerzeugnisse von der Haushaltsbehörde zugewiesenen Mittel zu verzeichnen. Die –außergewöhnlich hohe – Mittelausstattung 2009 wurde eingeräumt, um den höheren Gesamtausgaben für mehrjährige Absatzförderungsprogramme, die 2007 und 2008 genehmigt wurden, Rechnung zu tragen (größere „Belastungen aus vergangenen Jahren“ aufgrund der höheren Mittel für die in diesen Jahren angenommenen Programme). Dasselbe gilt für 2010. Der oben erwähnte Anstieg steht im Gegensatz zum Rückgang bei den Haushaltsmitteln „Direkte Verwaltung“. Der Hauptgrund für deren Rückgang sind das Fehlen freiwilliger Beiträge an den IOR[4], das Ende des „European Authentic Tastes“-Programms (EAT) zur Förderung der EU-Gütesiegel in Nordamerika und China sowie das Ende der Absatzförderungskampagne für ökologische Landwirtschaft.

Tabelle 2: Haushaltsausgaben für die Absatzförderung von Agrarerzeugnissen

in EUR |

Haushaltslinie | 2006 | 2007 | 2008 | 2009 | 2010 |

Absatzförderungsmaßnahmen: |

05 02 10 01 Geteilte Verwaltung | 34 163 896 | 47 873 132 | 49 431 246 | 46 514 165 | N.V. |

Absatzförderungsmaßnahmen: |

05 02 10 02 Direkte Verwaltung | 4 733 973 | 2 723 506 | 3 753 884 | 911 554 | N.V. |

Absatzförderung insgesamt | 38 897 869 | 50 596 638 | 53 185 130 | 47 425 719 | N.V. |

Durchführungsrate (Ausgaben in % der zugewiesenen Mittel)[5] | 75 % | 112 % | 106 % | 82 % | N.V. |

Es ist der Trend bei der Durchführungsrate hervorzuheben: eine effiziente Verwaltung des Bereichs Absatzförderung half dabei, die unzureichende Inanspruchnahme, die bis 2006 eines der Hauptmerkmale dieses Bereichs war, zu unterbinden. Gleichwohl wurde das Haushaltsjahr 2009 von außergewöhnlichen und unerwarteten Ereignissen beeinträchtigt: drei von der Kommission bereits im Jahr 2008 genehmigte Absatzförderungsprogramme wurden nicht unterzeichnet, und eine sektorübergreifende Vereinigung, die an der Kofinanzierung mehrerer laufender Absatzförderungsprogramme beteiligt war, musste ihre Tätigkeit 2009 aufgrund einer Entscheidung des obersten nationalen Gericht ihres Landes einstellen. Diese Ereignisse führten zu einem nicht vorhersehbaren Rückgang sowohl der Ausgaben für dieses Jahr als auch der Durchführungsrate.

II.A.3 Analyse der Absatzförderungsprogramme

- Genehmigte und abgelehnte Absatzförderungsprogramme

Während des vom vorliegenden Bericht abgedeckten Zeitraums haben sich alle Mitgliedstaaten an Anstrengungen zur Absatzförderung beteiligt und großes Interesse am System gezeigt. Insgesamt gingen nach einer ersten Auswahl durch die nationalen Behörden 430 Programmvorschläge mit einem Gesamtvolumen von 505,6 Mio. EUR bei den Kommissionsdienststellen ein; 183 dieser Programme wurden zur gemeinschaftlichen Kofinanzierung zugelassen und belaufen sich auf insgesamt 248,6 Mio. EUR. Davon bezogen sich 134 auf den Binnenmarkt und 49 zielten auf Drittlandmärkte ab.

Tabelle 3: Von Juli 2006 bis Juli 2010 genehmigte und abgelehnte Programme

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Was die Dauer der genehmigten Programme betrifft, haben 150 (82 %) dieser Programme eine Laufzeit von 3 Jahren (siehe Schaubild 1). Wie aus Schaubild 2 hervorgeht, verfügen 20 % der Programme über eine Mittelausstattung von weniger als 1 Mio. EUR, 25 % verfügen über eine Mittelausstattung zwischen 1 Mio. EUR und 2 Mio. EUR, 36 % verfügen über eine Mittelausstattung zwischen 2 Mio. EUR und 4 Mio. EUR und 19 % verfügen über eine Mittelausstattung von mehr als 4 Mio. EUR.

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Wie aus nachstehender Tabelle 4 ersichtlich, haben fast alle in Anhang 1 der Verordnung (EG) Nr. 501/2008 aufgeführten Erzeugnisse von diesen Anstrengungen zur Absatzförderung profitiert. Milcherzeugnisse haben in Bezug auf die genehmigten Programme am meisten profitiert (36), gefolgt von Qualitätserzeugnissen (g.U., g.g.A., Bioerzeugnisse und Erzeugnisse aus Regionen in äußerster Randlage: 32), Obst und Gemüse, frisch und verarbeitet (30), Fleischerzeugnisse, einschließlich Geflügel (23), Weine und Spirituosen (20), Olivenöl (8) usw.

Tabelle 4

Genehmigte Programme (Binnenmarkt und Drittländer) nach Sektoren und Mittelausstattungen

Erzeugnisse | Gesamtmittelausstattung (Mio. EUR) | EU-Kofinanzierung (Mio. EUR) | % | Anz. der genehm. Progr. |

Rind-& Schweinefleisch (verarbeitet und unverarbeitet) | 9,3 | 4,6 | 1,86 % | 5 |

Faserflachs | 3,3 | 1,7 | 0,67 % | 1 |

Frisches Obst und Gemüse | 89,0 | 44,6 | 17,93 % | 24 |

Honig und Imkereierzeugnisse | 4,3 | 2,1 | 0,86 % | 8 |

Kennzeichnung von Eiern | 1,0 | 0,5 | 0,20 % | 1 |

Milch und Milcherzeugnisse | 116,4 | 56,6 | 22,76 % | 36 |

Mehrfachprodukte | 34,3 | 17,2 | 6,90 % | 14 |

Olivenöl und Tafeloliven | 34,2 | 15,5 | 6,22 % | 8 |

Ökologische Landwirtschaft und Bioerzeugnisse | 35,7 | 17,9 | 7,18 % | 15 |

Zierpflanzenbau | 14,9 | 7,4 | 2,99 % | 9 |

Regionen in äußerster Randlange | 16,1 | 7,5 | 3,03 % | 2 |

g.U., g.g.A. und g.t.S. | 39,4 | 19,7 | 7,93 % | 15 |

Geflügelfleisch | 13,3 | 6,6 | 2,67 % | 6 |

Verarbeitetes Obst und Gemüse | 16,9 | 8,4 | 3,39 % | 6 |

Qualitätsfleisch | 30,2 | 15,1 | 6,08 % | 11 |

Qualitätsgeflügelfleisch | 1,7 | 0,8 | 0,34 % | 1 |

Saatenöle | 1,3 | 0,6 | 0,26 % | 1 |

Alkoholische Getränke | 4,2 | 2,1 | 0,84 % | 2 |

Wein | 39,1 | 19,6 | 7,87 % | 18 |

Gesamt | 504,6 | 248,6 | 100,00 % | 183 |

Die Hauptgründe für eine Ablehnung während des Referenzzeitraums waren: die Maßnahmen waren nicht genau genug beschrieben, um den Kommissionsdienststellen ein klares Bild des Programms zu vermitteln; zur Mittelausstattung wurden keine hinreichenden Informationen geliefert, um das Preis-Leistungs-Verhältnis des Programms zu bewerten, wie es in Artikel 7 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 3/2008 des Rates vorgeschrieben ist; die Gründe für den Vorschlag des Programms wurden nicht angegeben; es fehlten Elemente, die belegen, dass die Durchführungsstelle sorgfältig ausgewählt wurde. In den letzten Jahren war ein anderer wesentlicher Grund für eine Ablehnung das Fehlen an SMART[6]-Zielen oder an Methoden, die zur Programmbewertung und Bewertung der Auswirkungen zu nutzen sind.

- Drittländer-Programme

Trotz des erklärten Ziels der Kommission, die Absatzförderung in Drittländern zu intensivieren, machten diese Programme während des Referenzzeitraums nur 27 % aller vorgeschlagenen Programme aus (49/183). Sie erhielten 23 % der Gemeinschaftsmittel, die genehmigten Absatzförderungsprogrammen zugewiesen wurden (57,6 Mio. EUR/250,5 Mio. EUR).

Frisches und verarbeitetes Obst und Gemüse, Wein, Qualitäts- und Milcherzeugnisse waren die Sektoren, die am meisten profitiert haben. Nordamerika (21), Russland (20), China (13) und Japan (11) waren mit Blick auf die Anzahl der genehmigten Programme die Hauptzielgebiete.

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- Absatzförderungsprogramme für den Binnenmarkt

Von 2006 bis 2010 nahm die Anzahl der jährlich in Bezug auf den Binnenmarkt genehmigten Programme (mit Ausnahme der im Jahr 2009 genehmigten Milchkrisen-Programme) stark ab (siehe Tabelle 3). Dies liegt daran, dass die Kommissionsdienststellen bei ihrer Auswahl und Bewertung strengere Kriterien angewendet haben. Wie Tabelle 3 zeigt, kam es jedoch zu einem Anstieg des Gemeinschaftsbeitrags, insbesondere zwischen 2006 und 2009, als er um 50,1 % von 30,4 Mio. EUR auf 45,8 Mio. EUR stieg. Die Zahlen beinhalten Programme speziell zur Absatzförderung von Geflügelfleisch (1 Programm) und Milcherzeugnissen (13 Programme), die mittels zwei Ad-hoc-Entscheidungen der Kommission angenommen wurden, um den Auswirkungen der Krise auf diese Sektoren entgegenzuwirken. Dieser Trend ist hauptsächlich auf die Tatsache zurückzuführen, dass breiter angelegte Programme, die mehr als ein Erzeugnis fördern, genehmigt wurden, oder dass sich mehr als eine Organisation aus einem Mitgliedstaat oder aus mehreren Mitgliedstaaten zusammengeschlossen haben, um ein einziges Programm vorzuschlagen.

[pic]Die Hauptbegünstigten mit Blick auf die genehmigten Programme kommen aus IT (17), FR (11), NL (10), DE (9). Was die Erzeugnisse angeht, haben Milcherzeugnisse (48,3 Mio. EUR), frisches und verarbeitetes Obst und Gemüse (45 Mio. EUR), Qualitätserzeugnisse, einschließlich Bildzeichen für Bioerzeugnisse und Erzeugnisse aus Regionen in äußerster Randlage (35,8 Mio. EUR) am meisten profitiert.

II.B Absatzförderungsaktivitäten unter direkter Verwaltung der GD AGRI

II.B.1 Hochrangige Missionen

Im Rahmen von Artikel 2 Absatz 3 der Verordnung des Rates (EG) Nr. 3/2008, wurden von 2007 bis 2010 folgende hochrangige Missionen oder Veranstaltungen zur Absatzförderung organisiert:

1. Hochrangige Wirtschaftsmission in Indien (6.-10. März 2007)

2. Absatzförderungsveranstaltung in China (14.-16. Mai 2008)

3. Absatzförderungsveranstaltung in Kapstadt, Südafrika (8.-10. September 2008)

4. Hochrangige Handelsmission in China (18.-22. Mai 2009)

5. Absatzförderungsveranstaltung in Hong Kong (4.-6. Mai 2009)

Diese Besuche boten die Gelegenheit, ein äußerst umfassendes Programm einschließlich Seminaren, Treffen mit der Presse, Teilnahme an Handelsmessen, „Business-to-Business“-Treffen und Veranstaltungen bei den örtlichen Handelskammern zu absolvieren. Diese Aktivitäten wurden jeweils durch eine systematische Öffentlichkeitsarbeit, die sowohl während als auch nach der Mission stattfand, unterstützt. Während des Berichtszeitraums belief sich die Mittelausstattung für hochrangige Missionen auf 1 Mio. EUR/Jahr. Für 2010 ist eine hochrangige Absatzförderungsveranstaltung in Moskau als Teil der World Food Fair (14.-17. September 2010) geplant.

II.B.2 Absatzförderungskampagne für ökologisch erzeugte Lebensmittel und ökologische Landwirtschaft

Mit der Arbeit an dieser Kampagne wurde 2006 im Rahmen von Verordnung (EG) Nr. 2826/2000 des Rates (später durch Verordnung (EG) Nr. 3/2008 des Rates aufgehoben) begonnen, um Aktion 1 des Europäischen Aktionsplans für ökologische Landwirtschaft und ökologisch erzeugte Lebensmittel weiterzuverfolgen. Mit einem Budget von maximal 3 Mio. EUR über 3 Jahre und unter Einschluss aller 27 Mitgliedstaaten wurde die Kampagne konzipiert, um nationale Absatzförderungsaktivitäten zu ergänzen. Sie wurde am 25. Juli 2008 gestartet.

II.B.3 Andere Ausgaben unter direkter Verwaltung

- Externe Fachleute zur Auswahl von Absatzförderungsprogrammen

- Bewertungsstudien

Anhang 2 der Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen, die diesem Bericht beigefügt ist, enthält eine genaue Beschreibung aller Aktivitäten unter direkter Verwaltung der GD AGRI.

III. BEWERTUNG

III.A Das interne Audit der GD Landwirtschaft und ländliche Entwicklung und die Berichte des Rechnungshofs

Im Jahr 2009 beschäftigten sich zwei Prüfberichte, nämlich ein Bericht des Rechnungshofs und ein Bericht des Internen Auditdienstes der GD AGRI, schwerpunktmäßig mit dem System zur Absatzförderung von Agrarerzeugnissen.

Im internen Auditbericht der GD AGRI vom 13. Mai 2009 wurde unter anderem festgestellt, dass „die bestehenden Systeme ... den anwendbaren Regeln und Verfahren in zufriedenstellender Weise entsprechen“ und dass „die Qualität des Auswahlverfahrens seit 2005 stetig gestiegen ist“.

In seinem Sonderbericht Nr. 10/09, veröffentlicht am 8. Juli 2009, bewertete der Rechnungshof die Wirkung verschiedener Programme und kam zu dem Schluss, dass „die Übersicht über die durchgeführte Arbeit in den meisten Fällen detailliert genug ist und gewährleistet, dass die Verwendung der Finanzhilfen und die durchgeführten Maßnahmen mit dem Förderungsziel in Einklang stehen“. Darüber hinaus kam der Rechnungshof mit Blick auf die Überwachung der Ausgaben zu dem Schluss, dass die Kommission in den letzten beiden Jahren Verfahren und Instrumente zur Überwachung der Programme und Zahlungsanträge der Mitgliedstaaten eingerichtet oder verbessert hat.

Beide Berichte verwiesen jedoch darauf, dass Wirksamkeit, Effizienz und Umweltverträglichkeit noch weiter verbessert werden könnten. Es wurde ebenfalls betont, dass die Kommission verschiedene Aspekte des Absatzförderungssystems noch weiter verbessern müsse.

Der Rechnungshof forderte die Mitgliedstaaten ebenfalls dazu auf, durch eine Überprüfung der Sachdienlichkeit der Vorschläge und eine strengere Auswahl zur Verbesserung des Auswahlverfahrens beizutragen. Er forderte die Mitgliedstaaten ferner dringend dazu auf, Informationen zu bestehenden nationalen und regionalen Absatzförderungsmaßnahmen an die Kommission zu übermitteln. Des Weiteren wurden die Mitgliedstaaten aufgefordert, die zur Auswahl der Durchführungsstellen verwendeten Ausschreibungsverfahren insbesondere durch eine Vermeidung sehr kurzer Fristen und durch eine systematischere Anwendung formeller Verfahren zu verbessern, und sicherzustellen, dass vorschlagende Organisationen den Auswahlkriterien entsprechen.

III.B Positive und negative Aspekte des Absatzförderungssystems gemäß den Berichten des Rechnungshofs

Der Rechnungshof hält in seinem Bericht folgende Schlussfolgerungen und Empfehlungen fest, welche die wichtigsten Stärken und Schwächen des Absatzförderungssystems, wie es zumindest während des vom Bericht abgedeckten Zeitraums funktionierte, aufzeigen:

6. Die Kommission hat vor einigen Jahren begonnen, die Verfahren zur Verwaltung und Kontrolle der Ausgaben im Zusammenhang mit Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen für Agrarerzeugnisse zu verbessern. Diese Verbesserungen müssen noch weiter konsolidiert und vertieft werden.

7. Das gegenwärtige System ermöglicht es nicht, die Wirksamkeit dieser Regelung zu beurteilen. Die Wirkung der Regelung ist zum heutigen Zeitpunkt schwer messbar, auch wenn sie wahrscheinlich positiv ist. Die Ziele der Regelung müssen klar formuliert und geeignete Leistungsindikatoren müssen definiert werden, während gleichzeitig die Verhältnismäßigkeit zwischen den erklärten Zielen und den eingesetzten Mitteln zu gewährleisten ist.

8. Es sollte ein formelles Verfahren zur Abstimmung zwischen allen beteiligten Gruppen eingeführt werden, um bei der Festlegung einer Gesamtstrategie zu helfen und die Komplementarität mit den bereits bestehenden Absatzförderungsmaßnahmen zu gewährleisten. Entsprechend dieser Empfehlung wurde am 28. September 2009 eine Sondergruppe aus dem Beratungsausschuss für Absatzförderung gebildet.

9. Die Kommission wählt inzwischen strenger aus, wenn es um die Genehmigung kofinanzierter Programme geht. Diese Verbesserungen sollten weitergeführt werden, insbesondere was die Anforderung zur Übermittlung von Informationen hinsichtlich der vom Programm zu erwartenden Wirkung und der Art und Weise, wie diese gemessen wird, angeht. Die Mitgliedstaaten sollten bei der Auswahl auch weiterhin strenger vorgehen.

10. Was die Umsetzung der Programme und die Ordnungsmäßigkeit der Ausgaben betrifft, sollten sich die Anstrengungen vorwiegend auf die immer noch nicht weit genug gehende Kontrolle der Auswahl der Durchführungsstellen, denen eine Schlüsselrolle zufällt, konzentrieren. Die spätere Überwachung der Ausgaben durch die Kommission wurde verstärkt, doch bestehen in einigen Mitgliedstaaten nach wie vor gravierende Schwachstellen bei der Kontrolle. Diese Kontrollmängel sollten fortlaufend überwacht werden, um eine zügige Behebung dieser Schwachstellen zu gewährleisten.

III.C Bewertung auf Ebene der Länder/Gebiete oder Erzeugnissektoren

Die unter Punkt II.B.3 erwähnten Bewertungen der EU-kofinanzierten Informations- und Absatzförderungsprogramme wurden während der Jahre 2006 bis 2008 von externen Beratern gemäß entsprechenden Rahmenverträgen durchgeführt.

Vier davon betrafen den Binnenmarkt :

11. Ökologischer Sektor (November 2006)

12. Weinsektor (April 2007)

13. Obst und Gemüse (November 2007)

14. Milcherzeugnisse (September 2008).

Vier weitere betrafen verschiedene Erzeugnissektoren in den Drittländern/Gebieten :

15. Vereinigte Staaten und Kanada (November 2006)

16. Schweiz und Norwegen (Mai 2007)

17. Russland und Japan (November 2007)

18. Indien, China und Südostasien (Dezember 2008).

Jede Bewertung konzentrierte sich auf die Beurteilung der Kohärenz, Wirksamkeit, Effizienz, Wirkung und Komplementarität der seit dem Jahr 2002 eingeführten EU-kofinanzierten Informations- und Absatzförderungsprogramme.

Jede Bewertung basierte darüber hinaus auf einer Stichprobe von Programmen, die aus verschiedenen EU-Mitgliedstaaten genommen wurde und stets jeweils mehr als die Hälfte der pro Sektor zugewiesenen Mittel ausmachte. Die Informationen wurden aus verschiedenen Quellen bezogen, hauptsächlich aus verfügbaren Unterlagen und Statistiken, Befragungen und Tagungen mit Interessengruppen und umfassenden, vom Team geleiteten Umfragen.

Die wichtigsten Empfehlungen für den Binnenmarkt waren:

19. Die Programme sollten auf Analysen sowohl der Gesamtmärkte als auch der Zielmärkte beruhen, die deren Größe berücksichtigen und eine klare Festlegung einer Hierarchie quantifizierter Ziele für die vorgeschlagene Informations- und/oder Absatzförderungskampagne enthalten.

20. Die beabsichtigte Auswirkung auf die Nachfrage sollte sowohl global als auch nach Verbrauchergruppe nach Maßgabe der spezifischen Marktmerkmale und verfügbaren Mittel festgehalten werden, und es sollte eine Methode für deren Bemessung während der Umsetzung und nach Beendigung in Übereinstimmung mit den aktuellsten Leitlinien bestimmt werden.

21. Die Rolle der Kommission und der Mitgliedstaaten sollte noch weiter verdeutlicht werden. Die Verfahren zur endgültigen Genehmigung oder Ablehnung der Programme durch die Kommission sollte sowohl den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten als auch den potenziellen vorschlagenden Organisationen besser erläutert werden.

22. Die Praxis der Ausschreibung (Aufruf zur Abgabe von Vorschlägen) im Interesse eines optimalen Kosten-Nutzen-Verhältnisses basierend auf nationalen Marktstandards sollte fortgesetzt werden.

23. Ex-post- und Zwischenbewertungen oder fortlaufende Bewertungen sollten bei großen Programmen und Kampagnen zwingend vorgeschrieben werden, und die Einplanung von Bewertungen sollte in der Mittelausstattung solcher Programme enthalten sein.

24. Es sollten mehr Anreize für Synergie und Komplementarität geschaffen werden: zwischen kofinanzierten Programmen verschiedener Mitgliedstaaten und zwischen EU-kofinanzierten Programmen und Programmen des Privatsektors.

Die wichtigsten Empfehlungen für Drittländer sind:

25. Die globalen Ziele von EU-Absatzförderungsmaßnahmen sollten ihren Fokus darauf richten, es den europäischen Erzeugern und Handelsorganisationen zu ermöglichen, in Drittländer zu exportieren.

26. Die EU-Maßnahmen sollten besser zu einer Synergie zwischen Erzeugern und Programmen beitragen.

27. Es sollten einige spezifische Vorschriften zur Unterstützung von Neueinsteigern vorgesehen werden.

28. Die Programmgestaltung und die Absatzförderungsmaßnahmen sollten die Besonderheiten aufstrebender und/oder ferner Märkte besser berücksichtigen.

29. Der Gesamtrahmen der EU-Maßnahmen sollte verbessert werden, um Unklarheiten in Bezug auf die Angabe des geografischen Ursprungs und Marken zu klären.

30. Die Verwaltungsvorschriften sollten den Programmzwängen angepasst werden.

III.D Bewertung auf der Ebene kofinanzierter Programme

III.D.1 Nach 2006 eingeführte Bewertungselemente

In den ersten Jahren nach der Einführung dieses Systems wurden die kofinanzierten Absatzförderungsprogramme schon als erfolgreich erachtet, wenn sie wie im ursprünglichen Vorschlag geplant umgesetzt wurden: es wurde keine formelle Bewertung verlangt und folglich gab es (wenn eine Bewertung stattfand) keine förderfähigen Bewertungskosten.

Mehrere Schritte wurden zur Verbesserung dieser Situation unternommen:

- Im Oktober 2007 wurde an die nationalen Behörden ein für die vorschlagenden Organisationen bestimmtes Dokument mit Leitlinien zur Bewertung von Programmen verteilt. In diesem Dokument wurden alle sich aus dem Audit des Sektors ergebenden Empfehlungen sowie alle Empfehlungen der Berater berücksichtigt. Es wurde später noch einmal überarbeitet, und der die Bewertungsvorschriften betreffende Teil ist nun Teil des „Erläuternden Vermerks für von der EU mitfinanzierte Absatzförderungsprogramme“, welcher dem Antragsformular beigefügt ist. Der zweite, die Bewertung selbst betreffende Teil wurde dem „Verfahrenshandbuch zur Überprüfung und Genehmigung vorgeschlagener Programme zur Absatzförderung von Agrarerzeugnissen“ beigefügt.

- Der den nationalen Behörden zur Verfügung gestellte Mustervertrag wurde abgeändert, um eine Bewertung der Ergebnisse der Programme mithilfe einer externen Stelle zu ermöglichen. Darüber hinaus wurden die für die Bewertung des Programms vorgesehenen Mittel von 3 % auf 5 % (für die Endbewertung) erhöht, und nicht verwendete Gemeinmittel können als zusätzliche Finanzmittel für diese Bewertung dienen.

III.D.2 Erste Bewertung der Auswirkungen der Programme

Seit 2008 wird am Ende der Programme eine Bewertung ihrer Auswirkungen durchgeführt, welche in die von den Leitern des Programms geprüften Abschlussberichte aufgenommen wird. Bei dieser Bewertung werden Indikatoren wie die Ausführungsrate des Haushaltsplans oder die Übereinstimmung des umgesetzten Programms mit dem vorgeschlagenen Programm verwendet. Die in die Programme einbezogenen Maßnahmen sind zunehmend erfolgreich. Bisher wurden die Berichte oft von den vorschlagenden Organisationen selbst verfasst. Seit dem Jahr 2010 werden die Bewertungen von unabhängigen Bewertungsstellen durchgeführt.

Ein guter Indikator für die Qualität der während der Umsetzung des Absatzförderungsprogramms entwickelten Absatzförderungsinstrumente und für deren positive Wirkung ist die Tatsache, dass nach der Beendigung vieler Programme ein Antrag der vorschlagenden Organisation eingeht, in dem um die Erlaubnis zur Herstellung zusätzlicher Mengen dieser Instrumente für eine weitere Nutzung auf ihre eigenen Kosten gebeten wird.

III.E. Bewertung der Aktivitäten unter direkter Verwaltung der Kommission

III.E.1 Hochrangige Missionen: eine Bewertung ihrer Wirkung

Hochrangige Wirtschaftsmission in Indien (März 2007)

Die Mission hat ihre „Pionierrolle“ erfüllt, indem sie die Türen des relativ neuen indischen Marktes für europäische Exporteure geöffnet und gleichzeitig die Botschaft der Qualität und Vielfalt europäischer Erzeugnisse übermittelt hat. Dieser Besuch fand bei den indischen Medien großen Anklang (es wurde eine Medienpräsenz von geschätzten 1,25 Mio. EUR erreicht). Die europäische Dimension wurde besonders deutlich wahrgenommen. Der Besuch spielte bei Indiens Verringerung seiner übermäßigen Einfuhrzölle auf Alkohol eine entscheidende Rolle.

Absatzförderungskampagne in China (Mai 2008)

Die von dieser Mission erzeugte Medienpräsenz wurde auf 450 000 EUR geschätzt und erreichte 25 000 000 Menschen. Mehrere Tausend Besucher kamen zum EU-Stand, der sich im Zentrum der anderen europäischen Pavillons befand: 967 Besucher hinterließen ihre Visitenkarten und 1 127 Fragebögen wurden ausgefüllt.

Absatzförderungsveranstaltung in Kapstadt, Südafrika (September 2008)

Die Kampagne bestand hauptsächlich in einer Öffentlichkeitsarbeit, die sich sowohl an südafrikanische Funktionäre als auch an europäische Exporteure richtete, um zu zeigen, dass die EU ihre Anstrengungen zur Eroberung neuer Weltmärkte unterstützt.

Hochrangige Handelsmission in China (Mai 2009)

Der Besuch der europäischen Delegation fand bei den Medien guten Anklang und erzeugte eine Medienpräsenz, die auf 1 500 000 EUR geschätzt wurde und 49 600 000 Menschen erreichte. Mehrere Tausend Besucher kamen zum EU-Stand, der sich wie im Vorjahr im Zentrum der anderen europäischen Pavillons befand.

Absatzförderungsveranstaltung in Hong Kong (Mai 2009)

Am Seminar nahmen 50 Personen und am Festival 200 Personen teil. Circa 8 000 Menschen besuchten den Stand. Aus der Veranstaltung gingen 7 Pressartikel mit einem geschätzten Wert von 6 656 EUR und einer Auflage von 260 000 hervor.

III.E.2 Bewertung der Absatzförderungskampagne für ökologische Landwirtschaft 2006-2009.

Die Ergebnisse der Absatzförderungskampagne für ökologisch erzeugte Lebensmittel und ökologische Landwirtschaft waren sehr positiv. Mit einer begrenzten Mittelausstattung – insbesondere im Vergleich zu einigen größeren nationalen und privaten Kampagnen – wurden einer Reihe von verschiedenen Zielgruppen einfache und wirksame Vermarktungs- und Informationsinstrumente angeboten. Zudem wurden mehr als 150 Seiten Text, die Informationen über diesen Sektor enthielten und für ihn bei verschiedenen Zielgruppen warben, verfasst und übersetzt.

Die Bewertung hat gezeigt, dass die Instrumente von den Zielgruppen, insbesondere in Ländern, in denen der Sektor weniger entwickelt ist und es weniger Initiativen auf nationaler Ebene gibt, angenommen und verwendet werden. Kofinanzierte Programme zur Absatzförderung von ökologisch erzeugten Lebensmitteln machen von diesem neuen, im Rahmen der Kampagne entwickelten Material Gebrauch. Dadurch wird es möglich, diese Programme mit einer geringeren Mittelausstattung durchzuführen als es sonst möglich gewesen wäre, da sie nicht die Entwicklung von neuem Werbematerial, das bereits entsprechend vorhanden ist, finanzieren müssen.

Die statistischen Daten zum Besuch der Website sind ebenfalls sehr vielversprechend. Die Website ist bereits die meistbesuchte Seite aller GD AGRI-Unterseiten zu Europa, mit durchschnittlich 70 000-80 000 Besuchern pro Monat und 15 000-30 000 Material-Downloads. Im Jahr 2008 wurden in den ersten fünf Monaten nach Beginn der Kampagne 186 991 Besuche der Website registriert, und dies wurde als Erfolg gewertet. Während des gesamten Jahres 2009 wurde die Website 1 070 000 Mal besucht (dies stellt 63 % aller Besuche der gesamten Website der GD AGRI dar). Mit einer hohen Trefferzahl bei den wichtigsten Suchmaschinen ist die Website zu einem Bezugspunkt für all diejenigen geworden, die Informationen zu ökologisch erzeugten Lebensmitteln und ökologischer Landwirtschaft suchen.

IV. ALLGEMEINE SCHLUSSFOLGERUNGEN

Der Zeitraum 2006-2010 war durch mehrere Änderungen am System EU-kofinanzierter Programme zur Absatzförderung von Agrarerzeugnissen gekennzeichnet:

- Vereinfachung: die beiden Verordnungen des Rates wurden zu einer Verordnung zusammengefasst und auch die beiden Verordnungen der Kommission wurden zu einer Verordnung zusammengefasst.

- Das Auswahlverfahren für die neuen Programme auf Kommissionsebene wurde durch die Annahme von Leitlinien und die Einführung quantitativer Bewertungsmethoden (Bewertungsschema) und von Referenzkosten für die verschiedenen in den Programmen enthaltenen Maßnahmen verbessert.

- Die Bewertung der Auswirkungen der Programme während und am Ende ihrer Umsetzung wurde verbessert.

- Effiziente Verwaltung: die Verwaltung der Programme wurde konsequent verbessert. Die Durchführungsrate (Ausgaben/zugewiesene Mittel) des Sektors stieg erheblich an, nämlich auf fast 100 %.

- Und zu guter Letzt wurde das Absatzförderungssystem während des Berichtszeitraums auch genutzt, um in zwei Fällen den Auswirkungen einer Krise entgegenzuwirken: der Vogelgrippe (2007) und der Krise im Milchsektor (2008).

Die letzten Überprüfungen durch den Rechnungshof und den Internen Auditdienst der GD Landwirtschaft und ländliche Entwicklung haben diese Verbesserungen bestätigt. Andere Verbesserungen müssen jedoch noch vorgenommen werden:

- Die Qualität der den Kommissionsdienststellen zugesandten Programme muss weiter verbessert werden. Die bereits angenommenen und aktualisierten Leitlinien werden in dieser Hinsicht sicherlich hilfreich sein.

- Die Auswahl, Überwachung und Prüfung von Programmen durch die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten muss ebenfalls weiter verbessert werden. Den zur Auswahl der Durchführungsstellen angewendeten Ausschreibungsverfahren muss mehr Beachtung geschenkt werden. In diesem Zusammenhang heben die Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe e und 12 Absatz 2 die technischen und finanziellen Kapazitäten hervor, über die diese Stellen verfügen müssen um zu gewährleisten, dass die Absatzförderungsmaßnahmen so wirksam wie möglich umgesetzt werden.

- Das gegenwärtige Verfahren zu Genehmigung kofinanzierter Programme ist recht umständlich. Die Programme werden zweimal bewertet: auf Ebene des Mitgliedstaats und dann auf EU-Ebene. Das gesamte Auswahlverfahren dauert sieben Monate. Aus Tabelle 3 auf Seite 6 dieses Berichts wird jedoch ersichtlich, dass mehr als 50 % der eingehenden Programme abgelehnt werden.

Die gegenwärtige Informations- und Absatzförderungspolitik wird parallel zu den Gesprächen über die GAP-Reform nach 2013 überprüft. Mit den Absatzförderungsinstrumenten sollte den Erzeugern in der EU ein wirksames Werkzeug an die Hand gegeben werden und gleichzeitig versucht werden, den Verwaltungsaufwand zu verringern.

[1] Verordnung (EG) Nr. 3/2008 des Rates vom 17. Dezember 2007, ABl. L 3 vom 5.1.2008, S. 1.

[2] Dieser Bericht deckt das gesamte Jahr 2006 ab.

[3] Verordnung (EG) Nr. 501/2008 der Kommission vom 5. Juni 2008, ABl. L 147 vom 6.6.2008, S. 3.

[4] Internationaler Olivenölrat.

[5] Der Mehrverbrauch 2007 und 2008 wurde durch Übertragungen gedeckt.

[6] SMART: „Specific, Measurable, Appropriate, Realistic, Time scheduled“ (Spezifisch, Messbar, Angemessen, Realistisch, Terminiert).

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Verwaltet vom Amt für Veröffentlichungen