52010DC0353


Titel und Fundstelle

Bericht der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat und den Rechnungshof - Jahresbericht der Kommission über die Situation und die Verwaltung des Garantiefonds im Haushaltsjahr 2009 SEK(2010)805 final

/* KOM/2010/0353 endg. */

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[pic] | EUROPÄISCHE KOMMISSION |

Brüssel, den 2.7.2010

KOM(2010)353 endgültig

BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT UND DEN RECHNUNGSHOF

Jahresbericht der Kommissionüber die Situation und die Verwaltung des Garantiefonds im Haushaltsjahr 2009SEK(2010)805 final

BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT UND DEN RECHNUNGSHOF

Jahresbericht der Kommissionüber die Situation und die Verwaltung des Garantiefonds im Haushaltsjahr 2009

INHALTSVERZEICHNIS

1. Rechtsgrundlage 3

2. Situation des Fonds am 31. Dezember 2009 3

2.1. Finanzströme des Fonds (Mittel des Fonds) 3

2.2. Rechnungsführung 5

2.3. Vorkonsolidierter Abschluss des Garantiefonds zum 31. Dezember 2009 5

2.3.1. Garantiefonds: Vorkonsolidierte Vermögensübersicht 6

2.3.2. Garantiefonds: Vorkonsolidierte Ergebnisrechnung 9

3. Übertragungen aus dem und in den Fonds 11

3.1. Rechtsgrundlage für Übertragungen aus dem Gesamthaushaltsplan in den Fonds 11

3.2. Im Laufe des Haushaltsjahres erfolgte Übertragungen aus dem bzw. in den Gesamthaushaltsplan 11

3.3. Zinserträge aus der Anlage der verfügbaren Fondsmittel 11

3.4. Bei säumigen Schuldnern eingeforderte Beträge 13

4. Aufwendungen des Fonds 13

4.1. Zahlungen bei Schuldnerausfall 13

4.2. Vergütung der EIB 13

1. Rechtsgrundlage

Durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 480/2009 des Rates vom 25. Mai 2009[1] (kodifizierte Fassung) wurde ein Garantiefonds für Maßnahmen im Zusammenhang mit den Außenbeziehungen (nachstehend „der Fonds“) eingerichtet, aus dem bei Schuldnerausfall im Rahmen eines von der Europäischen Union gewährten oder garantierten Darlehens Zahlungen an die Gläubiger der Union geleistet werden sollen. Gemäß Artikel 7 dieser Verordnung hat die Kommission durch eine am 23. November 1994 in Brüssel und am 25. November 1994 in Luxemburg unterzeichnete Vereinbarung zwischen der Gemeinschaft und der EIB (nachstehend „die Vereinbarung“) die Finanzverwaltung des Fonds der EIB übertragen.

Nach Artikel 8 Absatz 2 der Vereinbarung übermittelt die EIB der Kommission spätestens am 1. März jeden Jahres einen Jahresbericht über die Situation und die Verwaltung des Fonds („Erklärung der finanziellen Leistungsfähigkeit“) und eine Vermögensübersicht des Fonds für das vorangegangene Jahr („Erklärung der Finanzlage des Fonds“). Weitere Details des Berichts über das Haushaltsjahr 2009 enthält Abschnitt 2 des Arbeitspapiers der Kommissionsdienststellen.

Nach Artikel 8 der Verordnung leitet die Kommission dem Europäischen Parlament, dem Rat und dem Rechnungshof bis zum 31. Mai des darauf folgenden Jahres einen Jahresbericht über die Situation und die Verwaltung des Garantiefonds im abgelaufenen Haushaltsjahr zu.

2. Situation des Fonds am 31. Dezember 2009

2.1. Finanzströme des Fonds (Mittel des Fonds)

Die Situation des Fonds wird entsprechend den International Financial Reporting Standards (IFRS) zum Ende des Haushaltsjahres 2009 dargestellt.

Die verfügbaren Mittel des Fonds beliefen sich auf 1 240 497 760,63 EUR (siehe Abschnitt 2 des Arbeitsdokuments der Kommissionsdienststellen: Erklärung der Finanzlage des Fonds am 31. Dezember 2009, wie von der EIB zur Verfügung gestellt). Dieser Betrag entspricht - gerechnet seit Einrichtung des Fonds - der Gesamtsumme:

Garantiefonds | Betrag |

Haushaltseinzahlungen in den Fonds | + 2 891 874 500,00 EUR |

Nettoergebnisse der aufeinander folgenden Haushaltsjahre | + 717 683 872,56 EUR |

Rückzahlungen für bereits erbrachte Garantieleistungen des Fonds | + 576 705 008,19 EUR |

2008 angefallene[2] EIB-Verwaltungs- und Prüfungskosten entsprechend den 2009 zu leistenden Zahlungen | + 717 539,60 EUR |

Provision auf verspätete Rückzahlungen des Jahres 2002 | + 5 090 662,91 EUR |

Durch die Bewertung des Fondsbestands nach IFRS erforderliche Anpassung (siehe Posten „Reserven“ bei den Verbindlichkeiten in der Vermögensaufstellung des Garantiefonds in Abschnitt 2 des Arbeitsdokuments der Kommissionsdienststellen). | + 27 678 560,35 EUR |

Abzüglich der abgerufenen Garantieleistungen | - 477 860 856,19 EUR |

Abzüglich der an den Gesamthaushalt der Europäischen Union zurückgeflossenen Fondsüberschüsse und Rückzahlungen infolge des Beitritts der Kandidatenländer zur EU | - 2 501 391 526,79 EUR |

Rechnerischer Wert des Fonds zum 31. Dezember 2009 | 1 240 497 760,63 EUR |

Nach Artikel 5 der Verordnung wird ausgehend von der zum Ende des Jahres n–1 bestehenden Differenz zwischen dem Zielbetrag und dem Wert des Nettoguthabens des Fonds, berechnet zu Beginn des Jahres n, der erforderliche Dotierungsbetrag in einer einzigen Transaktion im Jahr n+1 aus dem Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union in den Fonds eingezahlt.

Das Nettoguthaben des Fonds (d.h. die Netto-Fondsbarmittel) belief sich zum 31. Dezember 2009 auf 1 333 590 221,03 EUR. Dieser Betrag setzt sich aus dem rechnerischen Wert des Fonds, d.h. 1 240 497 760,63 EUR abzüglich der angefallenen EIB- und Prüfungskosten von 717 539,60 EUR, davon 687 539,60 EUR Verwaltungskosten (Vergütung der EIB für 2009), und zusätzlich der Mittelübertragung aus dem Haushalt von 93 810 000,00 EUR, wie dies 2009 für den Haushalt 2010[3] festgelegt wurde, zusammen.

Nach Artikel 3 der geänderten Verordnung[4] ist der Fonds mit einem Zielbetrag auszustatten, der auf 9 % der gesamten Kapitalverbindlichkeiten aus allen Transaktionen, zuzüglich der nicht gezahlten Zinsforderungen, festgesetzt wurde.

Damit beliefen sich die Kapitalverbindlichkeiten aus Darlehens- und Garantietransaktionen zugunsten von Drittländern zuzüglich fälliger, aber noch nicht gezahlter Zinsen zum 31. Dezember 2009 auf 16 360 727 665,19 EUR, von denen 121 760 043,39 EUR auf fällige, aber noch nicht gezahlte Zinsen entfielen. Das Verhältnis zwischen den Fondsmitteln von 1 333 590 221,03 EUR und den ausstehenden Kapitalverbindlichkeiten im Sinne der Verordnung betrug 8,15 %. Da dies unter dem Zielbetrag von 9 % der gesamten Kapitalverbindlichkeiten (gerundet auf 1 472 470 000,00 EUR) liegt, ist gemäß Artikel 5 der Verordnung eine Übertragung aus dem Gesamthaushalt der Europäischen Union an den Fonds vorzunehmen. Damit sind 2010 138 880 000,00 EUR als Einstellung in den Haushaltsvorentwurf 2011 aufzunehmen.

2.2. Rechnungsführung

Da die Kommission beschlossen hat, ihre Jahresrechnungen nach neuen Rechnungsführungsgrundsätzen zu erstellen, die sich an die IPSAS/IFRS anlehnen, wurde auch der vorkonsolidierte Abschluss des Fonds nach diesen Grundsätzen erstellt (siehe Erläuterungen im Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen).

2.3. Vorkonsolidierter Abschluss des Garantiefonds zum 31. Dezember 2009

Die vorkonsolidierte Vermögensübersicht beläuft sich auf insgesamt 1 091 447 384,92 EUR. Dieser Betrag umfasst die gesamten Fondsmittel zuzüglich der Rückstände aus Garantieleistungen des Fonds, der aufgelaufenen Verzugszinsen und anderer Rechnungsabgrenzungsposten. Auf diese Weise wird ein vollständiger Abschluss für den Fonds erstellt, der zum Jahresende in die konsolidierte Vermögensübersicht der EU einbezogen werden kann.

Die wichtigsten Veränderungen bei der Rechnungsführung werden in den Erläuterungen dargelegt, damit die Zahlen mit dem im Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen enthaltenen Abschluss der EIB abgestimmt werden können (Abschnitt 2).

2.3.1. Garantiefonds: Vorkonsolidierte Vermögensübersicht

Vermögensübersicht: Vermögenswerte (EUR) | 2009 | 2008 |

Umlaufvermögen |

Kurzfristige Forderungen |

Sonstige | 3 626,09 |

Kurzfristige Investitionen | 1 049 413 319,19 | 886 949 667,40 |

AFS-Bestand – Kosten | 1 004 786 115,50 | 857 292 051,50 |

AFS-Bestand – versicherungsmathematische Abweichungen | - 3 096 484,22 | - 633 286,00 |

AFS-Bestand – Berichtigung in Bezug auf den beizulegenden Zeitwert | 27 525 747,60 | 11 509 579,98 |

AFS-Bestand – Rechnungsabgrenzungen | 20 197 940,31 | 18 781 321,92 |

AFS-Bestand – Wertminderung |

Barmittel und Barmitteläquivalente | 191 080 815,35 | 204 497 717,52 |

Girokonten | 1 078 498,12 | 1 209 530,44 |

Kurzfristige Einlagen — Nennwert | 153 300 000,00 | 182 557 991,00 |

Bei kurzfristigen Einlagen aufgelaufene Zinsen | 113 282.91 | 872 562.49 |

Sonstige Barmitteläquivalente – Kosten | 36 554 203,91 | 19 842 008,01 |

Bei sonstigen Barmitteläquivalenten aufgelaufene Zinsen | 34 830,41 | 15 625,58 |

Summe des Umlaufvermögens | 1 240 497 760,63 | 1 091 447 384,92 |

INSGESAMT | 1 240 497 760,63 | 1 091 447 384,92 |

Vermögensübersicht: Verbindlichkeiten (EUR) | 2009 | 2008 |

A. EIGENKAPITAL |

Kapital (Garantiefonds) | 390 482 973,21 | 298 522 973,21 |

Übertragungen aus dem Gesamthaushaltsplan | 390 482 973,21 | 298 522 973,21 |

(an den Haushalt zurückzuführender Überschuss) |

Rücklagen | 27 678 560,35 | 11 565 625,28 |

Erstmalige Anwendung – Rücklage zum beizulegenden Zeitwert (“fair value reserve”) | 152 812,75 | 56 045,30 |

Änderung des beizulegenden Zeitwerts von AFS-Anlagen | 27 525 747,60 | 11 509 579,98 |

Kumulierter Überschuss/Verlust | 780 668 814,11 | 732 583 019,02 |

Ergebnisvortrag | 780 668 814,11 | 732 583 019,02 |

Wirtschaftliches Ergebnis des Jahres | 80 949 873,36 | 48 085 795,09 |

Kapital insgesamt | 1 239 780 221,03 | 1 090 757 412,60 |

B. KURZFRISTIGE VERBINDLICHKEITEN |

Abrechnungsverbindlichkeiten | 717 539,60 | 689 972,32 |

Sonstige | 717 539,60 | 689 972,32 |

Summe kurzfristiger Verbindlichkeiten | 717 539,60 | 689 972,32 |

INSGESAMT | 1 240 497 760,63 | 1 091 447 384,92 |

Erläuterungen zur Vermögensübersicht:

- „Kurzfristige Forderungen/ Sonstige” bezieht sich auf abgerufene Garantieleistungen. Dieser Betrag umfasst Kapital, Zinsen und Geldstrafen, die nach Freigabe einer Fondsgarantie an den Haushalt der Europäischen Union zu zahlen sind.

- Die Differenz zwischen dem unter der Rubrik Eigenkapital ausgewiesenen „kumulierten Überschuss“ und der Finanzsituation des Fonds gemäß Abschnitt 2 des Arbeitsdokuments der Kommissionsdienststellen ist auf die sukzessive Rückzahlung abgerufener Garantieleistungen und Geldstrafen an den Fonds zurückzuführen.

- Der Posten „Abrechnungsverbindlichkeiten/ Sonstige“ 2009 umfasst die EIB-Vergütung, die Prüfungskosten, die Abgrenzung der Kosten für die Kontenabschlussprüfung und die Abgrenzung der an die EIB infolge der vom Fonds erhobenen Geldstrafen zu zahlenden Einziehungsgebühren.

2.3.2. Garantiefonds: Vorkonsolidierte Ergebnisrechnung

Garantiefonds – Konsolidierte Ergebnisrechnung (EUR) | 2009 | 2008 |

Erträge aus Finanztransaktionen | 41 753 692,10 | 48 907 685,22 |

Zinserträge |

Zinserträge aus Barmitteln und Barmitteläquivalenten | 3 496 637,06 | 8 095 172,09 |

Zinserträge aus AFS-Anlagen | 38 180 007,32 | 39 622 151,89 |

Sonstige Zinserträge | 77 047,72 |

Wechselkursgewinne | 105 124,43 |

Bei Veräußerung von AFS-Anlagen realisierte Gewinne | 1 085 236,81 |

Rückgebuchte Wertminderungsverluste aus AFS-Anlagen |

Sonstige Finanzerträge |

Aufwendungen aus Finanztransaktionen | - 803 818,74 | - 821 890,13 |

Zinslast |

Zinslast aus Barmitteln und Barmitteläquivalenten |

Wechselkursverluste |

Bei Veräußerung von AFS-Anlagen realisierte Verluste |

Wertminderungsverluste aus AFS-Anlagen |

Sonstige Finanzaufwendungen | - 803 818,74 | - 821 890,13 |

Davon: Verwaltungsgebühren | - 687 539,60 | - 658 322,32 |

ÜBERSCHUSS AUS NICHT BETRIEBLICHEN TÄTIGKEITEN | 40 949 873,36 | 48 085 795,09 |

ÜBERSCHUSS AUS ORDENTLICHEN TÄTIGKEITEN |

Außerordentliche Erträge |

Außerordentliche Verluste |

ÜBERSCHUSS AUS AUSSERORDENTLICHEN POSITIONEN |

WIRTSCHAFTLICHES ERGEBNIS DES JAHRES | 40 949 873,36 | 48 085 795,09 |

Erläuterungen zur vorkonsolidierten Ergebnisrechnung des Garantiefonds:

Der Posten „sonstige Finanzaufwendungen“ umfasst die EIB-Vergütung, die Prüfungskosten, die Abgrenzung der Kosten für die Kontenabschlussprüfung und die Abgrenzung der an die EIB infolge der vom Fonds erhobenen Geldstrafen zu zahlenden Einziehungsgebühren.

3. Übertragungen aus dem und in den Fonds

3.1. Rechtsgrundlage für Übertragungen aus dem Gesamthaushaltsplan in den Fonds

Die Fonds-Verordnung wurde 2007[5] geändert, um eine effizientere Nutzung der Haushaltsmittel zu gewährleisten. Zu diesem Zweck sollte der Fonds auf der Grundlage der festgestellten ausstehenden Darlehensgarantien ausgestattet werden.

In Einklang mit der geänderten Verordnung unterliegt die Mittelausstattung des Fonds einer neuen Regelung. Der Zielbetrag liegt bei 9 % der ausstehenden Darlehen und Darlehensgarantien, einschließlich aller Arten von erfassten Transaktionen (EIB, Finanzhilfen, Euratom-Darlehen) außerhalb der EU. Der Differenzbetrag zwischen dem Zielbetrag und dem Wert des Nettoguthabens des Fonds wird aus der Haushaltslinie 01040114 „Mittel für den Garantiefonds" oder durch Übertragung vom Fonds auf den Haushalt im Falle eines Überschusses finanziert.

Nach der Interinstitutionellen Vereinbarung zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Europäischen Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung[6] wird der Fonds aus der Haushaltslinie 01040114 „Mittel für den Garantiefonds" unter Rubrik 4 (Außenbeziehungen) alimentiert und nicht außerbudgetär, so wie es vor 2007 der Fall war.

3.2. Im Laufe des Haushaltsjahres erfolgte Übertragungen aus dem bzw. in den Gesamthaushaltsplan

Auf der Grundlage der am 31. 12. 2008 ausstehenden Darlehensgarantien in Höhe von 16 360,73 Mio. EUR wurde ein der Mittelausstattung von 2008 entsprechender Betrag von 93,81 Mio. EUR in die Haushaltslinie 01040114 „Mittel für den Garantiefonds“ für 2009 im Ausgabenplan des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für 2010 übertragen. Dieser Betrag wurde am 10. Februar 2010 vom Haushalt in einer einzigen Transaktion in den Fonds eingezahlt.

3.3. Zinserträge aus der Anlage der verfügbaren Fondsmittel

Die Anlage der verfügbaren Fondsmittel erfolgt nach Maßgabe der Verwaltungsgrundsätze, die im Anhang der Vereinbarung zwischen der Kommission und der EIB vom 23. bzw. 25. November 1994, geändert durch den Zusatz Nr. 1 vom 17. bzw. 23. September 1996, den Zusatz Nr. 2 vom 26. April bzw. 8. Mai 2002 und den Zusatz Nr. 3 vom 25. Februar 2008, angeführt sind. Dem zufolge sind 20 % der Mittel für kurzfristige Investitionen bestimmt (Laufzeit bis zu einem Jahr). Diese Investitionen umfassen variabel verzinsliche Instrumente (unabhängig von ihrer Laufzeit) sowie festverzinsliche Instrumente mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr (unabhängig von ihrer ursprünglichen Laufzeit). Die festverzinslichen Instrumente sind am Ende ihrer Laufzeit zu 100 % ihres Nennwerts rückzahlbar, während die variabel verzinslichen Instrumente, unabhängig von ihrer Restlaufzeit, in der Regel jederzeit zu knapp 100 % veräußert werden können. Im Interesse eines Gleichgewichts zwischen den verschiedenen Instrumenten, die die erforderliche Liquidität ermöglichen, werden mindestens 100 000 000,00 EUR am Geldmarkt angelegt, vor allem in Form von Bankeinlagen.

Im Jahr 2009 erzielte das Portfolio einen Gesamtertrag von 4,56 % gegenüber 6,42 % im Jahr 2008.

Die Ergebnisse in der Rechnungslegung wurden stark durch das sehr niedrige Niveau der absoluten Zinssätze beeinflusst, durch die die Höhe der Finanzerträge gesenkt wurde. Aufgrund einer Kombination aus den verschiedenen Rettungspaketen, staatlichen Interventionen und Zentralbankmaßnahmen, die die Zinsen niedrig hielten und für ausreichende Liquidität sorgten, verbesserten sich die Marktbedingungen 2009 gegenüber 2008 allmählich. Das Portfolio übertraf den Benchmark-Wert um 77,80 Basispunkte (siehe Abschnitt 1.4.2 „Wertentwicklung" des Arbeitsdokuments der Kommissionsdienststellen für weitere Einzelheiten). In der ersten Hälfte von 2009 machte die Wertentwicklung des Fonds angesichts des volatilen Marktumfelds insgesamt 0,1587 Basispunkte aus. In der zweiten Jahreshälfte bis einschließlich Dezember beschleunigte sich die Wertentwicklung des Fonds wieder. Dieser bedeutende Zuwachs war vor allem auf höhere Preise für Aktiva zurückzuführen, die wiederum aus einer Verengung der Kreditspannen resultierten, und die Renditen für den Wertpapierbestand positiv beeinflussten.

Das Verzeichnis der Banken, bei denen Einlagen getätigt werden dürfen, wurde von der Kommission und der EIB einvernehmlich erstellt. Das ursprüngliche Verzeichnis wurde regelmäßig aktualisiert, um den neuesten Entwicklungen in der Bonitätseinstufung („Rating“) von Banken Rechnung zu tragen. Die angeführten Banken verfügen durchweg über ein Moody's-Rating von mindestens P1 für kurzfristige Anlagen oder über ein entsprechendes Rating von Standard & Poor’s oder von Fitch. Für Anlagen bei diesen Banken gelten Regeln, die eine wettbewerbsfähige Rendite gewährleisten und jegliche Konzentration der Risiken vermeiden sollen.

Die Zinserträge aus Barmitteln und Barmitteläquivalenten, den Girokonten des Fonds und den Wertpapieranlagen beliefen sich 2009 auf insgesamt 41 753 692,10 EUR, die sich wie folgt zusammensetzen:

- Bankeinlagen und Girokonten : 3 496 637,06 EUR. Hierbei handelt es sich um den zum 31. Dezember 2009 ausgewiesenen Betrag, in dem die Zinserträge aus Bankeinlagen (4 206 817,81 EUR) sowie Änderungen bei den im Jahr 2009 aufgelaufenen Zinsen (- 740 074,75 EUR) berücksichtigt sind. Die Girokonten erwirtschafteten 29 894,00 EUR an Zinsen.

- Wertpapierbestand : 38 180 007,32 EUR. Hierin sind die Zinserträge aus Wertpapieren (36 922 145,60 EUR) sowie Veränderungen bei den zum 31. Dezember 2009 aufgelaufenen Zinsen (+ 1 416 618,39 EUR) berücksichtigt. Der Zinsertrag stammt aus Anlagen in Wertpapieren, die gemäß den Grundsätzen getätigt wurden, die in der Vereinbarung zur Übertragung der Finanzverwaltung des Fonds an die EIB festgelegt sind. Der genannte Betrag ist allerdings um einen Betrag von - 158 756,67 EUR aus den Wertpapieren zu bereinigen. Dies entspricht dem auf das Haushaltsjahr entfallenden Teil der Differenz zwischen dem Eingangs- und dem Rückzahlungswert der im Bestand enthaltenen Wertpapiere. Diese Differenz wird anteilig über die jeweilige Restlaufzeit der Papiere aufgeteilt (der Betrag entspricht dem Posten ,Aufteilung der Agios/Disagios" in der Gewinn- und Verlustrechnung).

Die Zinserträge sind im Ergebnis des Haushaltsjahres ausgewiesen.

3.4. Bei säumigen Schuldnern eingeforderte Beträge

Der Fonds verzeichnete keine einzuziehenden Beträge.

4. Aufwendungen des Fonds

4.1. Zahlungen bei Schuldnerausfall

2009 wurde der Fonds nicht für Zahlungen bei Schuldnerausfall in Anspruch genommen.

4.2. Vergütung der EIB

Nach dem am 26. April und 8. Mai 2002 unterzeichneten zweiten Zusatz zu der Vereinbarung wird zur Berechnung der Vergütung der Bank auf die einzelnen Tranchen des Fondsguthabens der jeweils zugehörige degressive jährliche Provisionssatz angewandt. Diese Vergütung wird anhand des Durchschnittsguthabens des Fonds berechnet.

2009 betrug die Vergütung der Bank 687 539,60 EUR, die in der Gewinn- und Verlustrechnung und bei den Rechnungsabgrenzungsposten auf der Passivseite der Vermögensübersicht ausgewiesen wurde. Dieser Betrag wurde der EIB vom Fonds im Januar 2010 ausgezahlt.

[1] ABl. L 145 vom 10.6.2009, S. 10 („die Verordnung“).

[2] Der Betrag von 717 539,60 EUR setzt sich 2009 aus 687 539,60 EUR EIB-Verwaltungskosten und 30 000,00 EUR externe Prüfungskosten zusammen (siehe Absatz 3.7 laufende Verbindlichkeiten im Anhang).

[3] Der Betrag von 93 810 000,00 EUR wurde am 10. Februar 2010 vom Gesamthaushalt der Europäischen Union in den Fonds eingezahlt.

[4] Gemäß der geänderten Verordnung sind durch den Fonds abgedeckte Transaktionen zugunsten der Beitrittsländer auch nach dem Beitrittsdatum weiterhin durch die EU-Garantie gedeckt. Ab diesem Zeitpunkt handelt es sich allerdings nicht mehr um Maßnahmen im Zusammenhang mit den Außenbeziehungen der EU, so dass sie nicht mehr durch den Fonds, sondern direkt durch den Gesamthaushalt der EU abgedeckt sind.

[5] Verordnung (EG, Euratom) Nr. 89/2007 des Rates vom 30. Januar 2007 zur Änderung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2728/94 zur Einrichtung eines Garantiefonds für Maßnahmen im Zusammenhang mit den Außenbeziehungen (ABl. L 22 vom 31.1.2007, S. 1).

[6] ABl. L 139 vom 14.6.2006, S. 1.

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Verwaltet vom Amt für Veröffentlichungen