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Document 52010DC0052

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat und den Rechnungshof - Auswirkungen des Aktionsplans zur Stärkung der Aufsichtsfunktion der Kommission bei der gemeinsamen Verwaltung von Strukturmaßnahmen

/* KOM/2010/0052 endg. */

52010DC0052

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat und den Rechnungshof - Auswirkungen des Aktionsplans zur Stärkung der Aufsichtsfunktion der Kommission bei der gemeinsamen Verwaltung von Strukturmaßnahmen /* KOM/2010/0052 endg. */


[pic] | EUROPÄISCHE KOMMISSION |

Brüssel, den 18.2.2010

KOM(2010)52 endgültig

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT UND DEN RECHNUNGSHOF

Auswirkungen des Aktionsplans zur Stärkung der Aufsichtsfunktion der Kommission bei der gemeinsamen Verwaltung von Strukturmaßnahmen

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT UND DEN RECHNUNGSHOF

Auswirkungen des Aktionsplans zur Stärkung der Aufsichtsfunktion der Kommission bei der gemeinsamen Verwaltung von Strukturmaßnahmen

Zusammenfassung

Nach dem Jahresbericht 2006[1] des Europäischen Rechnungshofs („Rechnungshof“) hat die Kommission im Jahr 2008 einen Aktionsplan zur Stärkung ihrer Aufsichtsfunktion gegenüber den Mitgliedstaaten bei der geteilten Verwaltung von Strukturmaßnahmen („Aktionsplan“)[2] angenommen. Ziel dieses Aktionsplans war es, die Maßnahmen der Kommission zu verstärken, um die hohe Fehlerquote bei den Erstattungen für Strukturmaßnahmen und die Schwächen der Verwaltungs- und Kontrollsysteme der Mitgliedstaaten („Systeme“) zu verringern. Der Aktionsplan umfasste 37 Maßnahmen, die zehn Bereichen zugeordnet waren (siehe Anhang 4). In den Jahren 2008 und 2009 kamen weitere Maßnahmen und Programme dazu. Die Aufsichtstätigkeit der Kommission ging somit über den ursprünglich im Aktionsplan festgelegten Umfang hinaus.

Die Kommissare Samecki und Špidla präsentierten dem Haushaltskontrollausschuss des Europäischen Parlaments am 2. Dezember 2009 die wichtigsten Ergebnisse des Aktionsplans. Die Berichte vom 5. November 2008[3], 3. Februar 2009[4] und 28. Oktober 2009[5] enthalten weitere Einzelheiten.

Diese Mitteilung enthält eine Bewertung der Ergebnisse und der ersten Auswirkungen der Durchführung des Aktionsplans sowie der Durchführung zusätzlicher Maßnahmen der Kommission im Rahmen der gemeinsamen Prüfstrategie für Strukturmaßnahmen („Prüfstrategie“). Die Bewertung geht über rein quantitative Indikatoren wie Fehlerquoten oder wiedereingezogene Beträge hinaus, da derartige Maßnahmen nur schwer einzelnen Aktionen zugeordnet werden können. So tragen beispielsweise Beratung und Schulung dazu bei, rechtliche Anforderungen besser zu verstehen, doch lassen sich ihre Auswirkungen kurzfristig nicht direkt quantifizieren. Daher wird eine Mischung aus qualitativen und quantitativen Indikatoren verwendet.

Ein Großteil der Aktionen für die Programmplanungszeiträume 1994-1999 und 2000-2006 bestand darin, die Prüftätigkeit der Kommission auf konkrete Ziele auszurichten und strengere Finanzkorrekturen durchzuführen. Infolgedessen stiegen die Finanzkorrekturen für die beiden Zeiträume 1994-1999 und 2000-2006 in den Jahren 2008 und 2009 auf insgesamt 3,801 Mrd. EUR (zum Vergleich: rund 3,567 Mrd. EUR für den gesamten Zeitraum 2000-2007). Wenn die Mitgliedstaaten die von der Kommission vorgeschlagenen Korrekturen akzeptieren (2000-2009: in 70 % der Fälle), können sie den Kommissionsbeitrag anderen förderfähigen Projekte zuweisen. Wenn die Korrekturen dagegen von der Kommission beschlossen werden, so fließen die wiedereingezogenen Beträge in den EU-Haushalt zurück.

Der Aktionsplan betrifft drei Programmplanungszeiträume.

Wichtigste Ergebnisse und Auswirkungen für den Programmplanungszeitraum 1994-1999:

- Schwerpunkt des Aktionsplans für diesen Zeitraum war der Abschluss noch laufender Finanzkorrekturverfahren. Insgesamt wurden in den Jahren 2008 und 2009 zusätzlich zu den bereits vor dem Aktionsplan zurückgeforderten 1,4 Mrd. EUR Finanzkorrekturen in Höhe von 864 Mio. EUR für den EFRE, den ESF und den KF verhängt. Die Ergebnisse für 2008 und 2009 gehen hauptsächlich auf die Abschlussprüfung des Zeitraums 1994-1999 für den EFRE zurück, die im Januar 2010 fertig gestellt wurde. Beim ESF betreffen die Finanzkorrekturen des Zeitraums 1994-1999 13 Programme, zu denen eine Kommissionsentscheidung erging, und weitere 17 Verfahren, die in den Jahren 2008 und 2009 eingeleitet wurden.

Wichtigste Ergebnisse und Auswirkungen für den Programmplanungszeitraum 2000-2006:

- Die Kommission hat ihre Prüftätigkeit auf risikoreiche Bereiche ausgerichtet und selbst Prüfungen bei 50 Verwaltungsstellen mit hohem Risiko durchgeführt und abgeschlossen, die Durchführung der Aktionspläne der Mitgliedstaaten überwacht und Maßnahmen in Bezug auf alle Fehler getroffen, die der Rechnungshof in seinem Jahresbericht 2006 festgestellt hat (die Maßnahmen zu den vom Rechnungshof in den Jahren 2007 und 2008 festgestellten Fehlern werden derzeit durchgeführt). Diese Maßnahmen zielen darauf ab, die Systeme zu stärken und bei Fehlern Aussetzungs- und Finanzkorrekturverfahren einzuleiten, um das Risiko finanzieller Verluste für den EU-Haushalt zu verringern. Infolge der Prüftätigkeit der Kommission im Zeitraum 2000-2006 belaufen sich die Finanzkorrekturen auf 2,9 Mrd. EUR in den Jahren 2008 und 2009 (gegenüber 2,1 Mrd. EUR in den acht Jahren vor dem Aktionsplan). Positive Auswirkungen werden bei Programmabschluss erwartet, da aufgedeckte Fehler beseitigt wurden. Es gibt Anhaltspunkte dafür, dass sich die Risiken mittlerweile auf nur wenige Mitgliedstaaten[6] beschränken, während die Verbesserung der Systeme in den Mitgliedstaaten durch die verbesserte Bewertung dieser Systeme in den jährlichen Tätigkeitsberichten der Generaldirektionen des Jahres 2008 weiter gefördert wird.

- Die Maßnahmen der Kommission in Bezug auf Angaben der Mitgliedstaaten über herausgenommene und wiedereingezogene Beträge haben sich positiv ausgewirkt. Untersuchungen zeigen eine höhere Qualität der übermittelten Daten in puncto Vollständigkeit und Genauigkeit. Infolge der Verbesserungen kann die Wirksamkeit der nationalen Kontroll- und Korrekturverfahren besser bewertet werden. Es gibt jedoch noch immer Raum für weitere Fortschritte.

- Beim Abschluss der Programme des Zeitraums 2000-2006 hat die Kommission frühzeitig Vorkehrungen getroffen, indem sie ihre eigene Strategie für den Abschluss festgelegt, den Mitgliedstaaten Beratung und Schulungen angeboten und die Vorbereitungen der für den Abschlussvermerk zuständigen Stellen[7] überprüft hat. Die Wirkung dieser Präventivmaßnahmen wird beim Programmabschluss deutlich und zeigt sich an der nach dem Abschluss verbleibenden[8] Fehlerquote.

- Die Kommission hat ihre Leitlinien für die jährlichen Zusammenfassungen aktualisiert und nochmals darauf hingewiesen, dass diese einen hohen Mehrwert für die Mitgliedstaaten haben. Der Rechnungshof hat in seinem Jahresbericht 2008 die Weiterverfolgungsmaßnahmen der Kommission in Fällen, in denen die Mitgliedstaaten die Anforderungen nicht erfüllten, und die Verbesserungen, durch die einige Mitgliedstaaten ihre Zusammenfassungen durch zusätzliche Untersuchungen oder sonstige Elemente aufgewertet haben, zur Kenntnis genommen.

Wichtigste Ergebnisse und Auswirkungen für den Programmplanungszeitraum 2007-2013:

- Die Kommission hat strenge Präventivmaßnahmen für den Programmplanungszeitraum 2007-2013 durchgeführt, um sicherzustellen, dass von Beginn des Programmplanungszeitraums an und vor Erstattung jeglicher Zwischenzahlungsanträge in den Mitgliedstaaten zuverlässige Systeme eingerichtet wurden. Das erste Instrument ist die Konformitätsbewertung der von den Mitgliedstaaten eingerichteten Systeme. Bis Ende 2009 genehmigten die GD Regionalpolitik (GD REGIO) und die GD Beschäftigung, Soziales und Chancengleichheit (GD EMPL) Konformitätsbewertungsberichte für 91,6 % bzw. 90,8 % der bewilligten Gesamtbeträge. Die zweite Präventivmaßnahme sind die nationalen Prüfstrategien. Bis Ende 2009 genehmigten die GD REGIO und die GD EMPL die Prüfstrategien für 97,1 % bzw. 100 % der Programme.

- Die Kommission hat eine Zufallsstichprobe von Projekten geprüft, wobei sie eine ähnliche Methode wie der Rechnungshof wählte. Die bei dieser Prüfung ermittelte vorläufige Fehlerquote von rund 5 % deutet darauf hin, dass die Maßnahmen der Kommission – Aktionsplan, Prüfstrategie, erweiterte Kontrollvorschriften für den Zeitraum 2007-2013 – in die richtige Richtung gehen. Die Ergebnisse der Prüfung sollten allerdings vorsichtig interpretiert werden, da die geprüfte Grundgesamtheit Zahlungen aus einem frühen Stadium des Programmplanungszeitraums (bis 31. Mai 2009) von 15 Mitgliedstaaten umfasst, die bis zu diesem Zeitpunkt Ausgaben geltend gemacht hatten.

- Die Verordnungen für den Zeitraum 2007-2013 wurden geändert, um die Vorschriften zu vereinfachen und insbesondere den Rückgriff auf Pauschalbeträge, Standardeinheitskosten und die pauschale Angabe indirekter Kosten zu ermöglichen. Die Vorschriften über vereinfachte Kosten sollen den Verwaltungsaufwand für die Mitgliedstaaten verringern und zu einer wirksameren und ordnungsgemäßeren Verwendung der Fonds beitragen und letztlich zu weniger Fehlern führen.

- Die Maßnahmen für den Programmplanungszeitraum 2000-2006 wirkten sich außerdem positiv auf die Einrichtung und das Funktionieren der Programme des Zeitraums 2007-2013 aus, da dank der umfangreichen Beratungs- und Schulungsmaßnahmen alle Beteiligten sich der möglichen Schwächen der Systeme und der damit verbundenen Folgen besser bewusst waren.

Insgesamt hat die Kommission ihre Fähigkeit gesteigert, die Strukturmaßnahmen im Rahmen der geteilten Verwaltung besser zu überwachen.

Überblick über Ergebnisse und Auswirkungen

Laut der Mitteilung zum Aktionsplan[9] sollten durch diesen die zahlreichen derzeitigen Prüfungen im Rahmen der gemeinsamen Prüfstrategie für die Strukturmaßnahmen ergänzt und sachdienliche Maßnahmen im Rahmen des Aktionsplans der Kommission für einen Integrierten Internen Kontrollrahmen weitergeführt werden[10]. Der Aktionsplan stellte also keine isolierte Maßnahme dar, da auch andere Maßnahmen getroffen wurden, um die EU-Kofinanzierung in der Kohäsionspolitik besser zu kontrollieren. Obwohl die Maßnahmen aus dem Aktionsplan zu einer besseren Kontrolle und letztlich zu einer niedrigeren Fehlerquote beitragen sollen, kann daher allerdings nicht festgestellt werden, welche konkreten Auswirkungen dieser Aktionsplan oder einzelne Maßnahmen auf die Fehlerquote hatten. Die Ergebnisse werden in Abschnitt 1, die Auswirkungen und Schlussfolgerungen in Abschnitt 2 ausführlich dargestellt.

1. Ergebnisse des Aktionsplans (Stand 31. Dezember 2009)

1.1. Bereich 1 – Aktionen im Rahmen der gemeinsamen Prüfstrategie im Bereich der Strukturmaßnahmen für den Zeitraum 2000-2006

Aktion 1.1 : Nach Ansicht der Kommission hat diese Aktion die Wirksamkeit der ausgewählten Verwaltungsstellen mit hohem Risiko verbessert und dadurch zu einem beträchtlichen Rückgang des vor dem Abschluss bestehenden Fehlerrisikos beigetragen.

Hintergrundinformation : Ergebnis der 50 abgeschlossenen Prüfungen: Elf positive Schlussfolgerungen zum Funktionieren der Systeme; zwei negative Bestätigungsvermerke – die Kommission hat bereits Finanzkorrekturverfahren eingeleitet; 37 eingeschränkte Bestätigungsvermerke – die Dienststellen verfolgen die Prüffeststellungen weiter. Die GD REGIO und die GD EMPL haben 2009 elf bzw. sechs zusätzliche Prüfungen durchgeführt.

Aktion 1.2 : Die GD REGIO und die GD EMPL haben die Weiterverfolgung von 24 der 27 nationalen Aktionspläne zur Verbesserung von Systemmängeln[11] abgeschlossen. Diese Aktion betraf in den Systemen der Mitgliedstaaten bereits festgestellte Probleme und trug dazu bei, weitere Fehler zu vermeiden.

Hintergrundinformation : 22 positive Schlussfolgerungen zum Abschluss der geforderten Maßnahmen durch die Mitgliedstaaten und zwei Anträge auf Finanzkorrekturen per Kommissionsentscheidung. Bei den restlichen drei Aktionsplänen hat die Kommission Zahlungsaussetzungsverfahren eingeleitet.

Aktion 1.3 : Für den Programmplanungszeitraum 2000-2006 hat die Kommission Finanzkorrekturverfahren zu 32 EFRE-Programmen, elf ESF-Programmen und 60[12] Kohäsionsfondsprojekten abgeschlossen.

Diese Aktion umfasst außerdem den Abschluss von Finanzkorrekturverfahren für 34 EFRE-Programmen für den Zeitraum 1994-1999[13] im Zusammenhang mit einer 54 Programme umfassenden Abschlussprüfung, die 31,55 % der für diesen Zeitraum insgesamt bewilligten EFRE-Beträge abdeckt, und einer Stichprobe von 1500 Projekten innerhalb dieser Programme. Die Finanzkorrekturen aus dieser Abschlussprüfung, die hauptsächlich in den Jahren 2008 und 2009 verhängt wurden, beliefen sich auf insgesamt 777 Mio. EUR[14], was 2,9 % der geprüften förderfähigen Gesamtausgaben entspricht. Obwohl die Finanzkorrekturverfahren für den ESF im Zeitraum 1994-1999 nicht im Aktionsplan enthalten waren, wurden in den Jahren 2008 und 2009 insofern Fortschritte erzielt, als 13 Verfahren per Kommissionsentscheidung (Gesamtbetrag der Wiedereinziehungen: 44,8 Mio. EUR) abgeschlossen und 17 neue Finanzkorrekturverfahren eingeleitet wurden.

Dank des Aktionsplans wurde daher sichergestellt, dass berichtigte Beträge für recht- und ordnungsgemäße Projekte verwendet bzw. in den EU-Haushalt zurückgeführt werden.

Hintergrundinformation : Die Kommission erstattet dem Europäischen Parlament vierteljährlich über die verhängten Finanzkorrekturen Bericht (Anhänge 1, 2 und 3).

Maßnahme 1.4: Die Kommission hat die Weiterverfolgung der DAS-Fälle intensiviert. Die GD REGIO und die GD EMPL haben endgültige Stellungnahmen zu allen 74 Fällen abgegeben, bei denen der Gerichtshof in den im Rahmen der DAS 2006 geprüften Projekten systemimmanente Fehler oder Einzelfehler festgestellt hat. Durch die Weiterverfolgung konnten Fehler korrigiert, die Systeme der Mitgliedstaaten verbessert und Fehler in Zukunft verhindert werden.

Hintergrundinformation: In 28 Fällen nahmen die Mitgliedstaaten Berichtigungen vor; in 30 Fällen leitete die Kommission Finanzkorrekturverfahren ein, 16 Fälle wurden ohne Korrektur abgeschlossen, da die Mitgliedstaaten nicht in der Lage waren, die Recht- und Ordnungsmäßigkeit der Zahlungen nachzuweisen. Das Follow-up der DAS-2006-Fälle durch die Kommission wurde vom Rechnungshof als wirksam bewertet[15]. Für die DAS 2007 haben die GD REGIO und die GD EMPL eine endgültige Stellungnahme zu 84 % der Fälle abgegeben und gegebenenfalls Wiedereinziehungsverfahren eingeleitet. Die Kommission hat bereits 2009 mit der Weiterverfolgung zur DAS 2008 begonnen.

1.2. Bereich 2: Wichtigste laufende Maßnahmen im Rahmen des Aktionsplans für einen Integrierten Internen Kontrollrahmen

Die Koordinierung zwischen den Prüfstellen des Strukturfonds und den nationalen Prüfbehörden wurde verbessert, um die Prüfmethoden zu standardisieren. Es wurden Daten über Kontrollkosten für die Mitteilung über das tolerierbare Fehlerrisiko[16] gesammelt und den Verwaltungs- und Bescheinigungsbehörden Beratung und Schulungen angeboten. Ferner wurden neun „Vertrauenspakte“ unterzeichnet.

Hintergrundinformation : Wie in dem im Februar 2009 genehmigten Bericht über die Wirkung des Aktionsplans der Kommission für einen Integrierten Internen Kontrollrahmen[17]berichtet, wurden diese Aktionen bereits abgeschlossen.

1.3. Bereich 3: Präventivmaßnahmen im Hinblick auf den Abschluss der Programme und Projekte des Zeitraums 2000-2006

Die Kommission hat die Untersuchung über die Prüfung der Tätigkeit der für den Abschlussvermerk zuständigen Stellen abgeschlossen, die nun besser in der Lage sind, das Abschlussverfahren durchzuführen. Festgestellte Mängel werden von der Kommission und den betroffenen Stellen aktiv weiterverfolgt und in der Prüfstrategie der Kommission für den Abschluss berücksichtigt.

Neben den Seminaren zum Thema „Abschluss“ in den Mitgliedstaaten organisierte die Kommission 2008 in Brüssel ein vergleichbares Seminar für alle Mitgliedstaaten sowie 2009 eine Fachsitzung für die für den Abschlussvermerk zuständigen Stellen mit Präsentationen der Mitgliedstaaten, um das gegenseitige Lernen von bewährten Verfahren zu fördern.

Hintergrundinformation : Die Untersuchung wurde bei für den Abschlussvermerk zuständigen Stellen durchgeführt, die 76 % der Gesamtausgaben entsprachen. Ein Verzeichnis der Fragen und Antworten sowie weitere Unterlagen zu dieser Konferenz finden Sie unter folgender Adresse: http://ec.europa.eu/regional_policy/conferences/closure/qa_de.htm. Die Unterlagen der Fachsitzung befinden sich auf der CIRCA-Website http://circa.europa.eu .

1.4. Bereich 4: Präventivmaßnahmen für den Programmplanungszeitraum 2007-2013

Bis Ende 2009 gingen bei der GD REGIO und der GD EMPL Konformitätsbewertungsberichte von 428 Programmen – 98,6 % aller Programme – ein. 379 Berichte wurden genehmigt, 20 Berichte wurden abgelehnt und sind von den Mitgliedstaaten erneut vorzulegen, die übrigen Berichte wurden ausgesetzt oder werden noch geprüft. Die allgemeine Schlussfolgerung lautet, dass die Anweisungen der Kommission weitgehend befolgt wurden und sich die Kommission in der überwiegenden Zahl der Fälle auf die positive Stellungnahme der unabhängigen Prüfer zur Konformität der eingerichteten Systeme verlassen kann. Die Konformitätsbewertung ist für die Verringerung des Fehlerrisikos bei Strukturmaßnahmen von entscheidender Bedeutung, da die eingerichteten Systeme genehmigt werden müssen, bevor die Kommission Zwischenzahlungen an ein Programm leisten kann. Die Kommission und die Mitgliedstaaten haben beträchtliche Investitionen in diesen neuen Präventivmechanismus getätigt, damit von Beginn des Programmplanungszeitraums an zuverlässige und konforme Systeme zur Verfügung stehen.

Bei der Kommission gingen 425 nationale Prüfstrategien ein, was 98,6 % aller Programme entspricht. Sie genehmigte 420 Strategien, lehnte zwei ab und prüft derzeit noch die verbleibenden drei. Dadurch wird gewährleistet, dass die Mitgliedstaaten wirksame Prüfstrategien entwickelt haben, um Systemschwächen und Fehlerrisiken rasch aufzudecken.

In den Jahren 2008 und 2009 schlug die Kommission einige bedeutende Vereinfachungsmaßnahmen des Rechtsrahmens für den Zeitraum 2007-2013 vor, die vom Rat und vom Parlament gebilligt wurden. Die wichtigsten Maßnahmen betreffen Finanzinstrumente, einnahmenschaffende Projekte und die Möglichkeit, für den EFRE und den ESF Pauschalbeträge und Standardeinheitskosten anzugeben, ferner die Ausweitung der Möglichkeit, die indirekten Kosten in Form von Pauschalsätzen für EFRE-Ausgaben zu melden, was den Verwaltungsaufwand für Projekte kleiner Träger deutlich vereinfacht.

Die Kommission hat ausführliche Leitlinien mit Beispielen für bewährte Verfahren veröffentlicht, Schulungen zu den Vorschriften der Verordnungen für den Zeitraum 2007-2013 veranstaltet, Schulungsunterlagen an die Mitgliedstaaten weitergegeben und die nationalen Behörden aufgefordert, die neuen Möglichkeiten für vereinfachte Kosten zu nutzen.

Hintergrundinformation : Vereinfachungsmaßnahmen wurden in die Verordnungen (EG) Nr. 396/2009 und Nr. 397/2009 vom 6. Mai 2009, die Verordnung (EG) Nr. 1341/2008 vom 18. Dezember 2008 und Nr. 846/2009 vom 1. September 2009 aufgenommen. Die Broschüre zur Förderfähigkeit kann unter folgender Adresse eingesehen werden: http://ec.europa.eu/regional_policy/sources/docgener/presenta/pres_de.htm. Der Leitfaden über vereinfachte Kosten wurde intensiv mit den Mitgliedstaaten erörtert und im Januar 2010 fertig gestellt. Alle Leitfäden können auf folgender Website abgerufen werden: http://circa.europa.eu .

1.5. Bereich 5: Aktionen zur Verbesserung der Primärkontrollen auf nationaler Ebene

Die Kommission hat alle geplanten Aktionen durchgeführt, um auf Verwaltungsebene die Primärkontrollen zu verbessern, die die erste Verteidigungslinie gegen Fehler darstellen. Sie hat Seminare für die Verwaltungs- und Bescheinigungsbehörden organisiert, darunter Seminare über die Vergabe öffentlicher Aufträge, und alle im Aktionsplan genannten Orientierungsvermerke veröffentlicht.

Hintergrundinformation : Informationen zu den Seminaren für Verwaltungs- und Bescheinigungsbehörden finden Sie auf folgenden Seiten: http://ec.europa.eu/regional_policy/conferences/manauth/programme_de.htm und http://ec.europa.eu/regional_policy/conferences/trainers/programme_en.htm. Die Ergebnisse eines Fragebogens aus dem Seminar „Train the trainers“ zeigen, dass alle Teilnehmer die Informationen aus dem Seminar zur Weiterbildung/als Schulungsmaterial für ihre nationalen Kollegen genutzt haben.

1.6. Bereich 6: Verbesserung der Berichterstattung über Finanzkorrekturen durch die Mitgliedstaaten

Die Kommission hat große Anstrengungen unternommen, um die Systeme der Mitgliedstaaten für Finanzkorrekturen zu verbessern. Die für 2008 gemeldeten Beträge sind sehr viel höher als in den Vorjahren, da die Mitgliedstaaten vollständigere Informationen übermitteln[18]. Die Kommission hat die Qualität der Systeme der Mitgliedstaaten für Wiedereinziehungen vor Ort überprüft (Kontrollbesuche bei zehn[19] Mitgliedstaaten im Jahr 2008 und bei weiteren neun[20] im Jahr 2009). Den restlichen Mitgliedstaaten wird im Jahr 2010 ein Kontrollbesuch abgestattet. Die bisherigen Ergebnisse zeigen, dass die Behörden der Mitgliedstaaten im Allgemeinen den Anforderungen entsprechen, obwohl nach Feststellungen des Rechnungshofs einige Schwachpunkte im Hinblick auf die Vollständigkeit der Daten und die Systeme für die Aufzeichnung und Meldung von Unregelmäßigkeiten bestehen. Die Kommission hat unter Berücksichtigung der Prüffeststellungen ihre Leitlinien über herausgenommene oder wiedereingezogene Beträge überarbeitet, die den Mitgliedstaaten im Januar 2010 rechtzeitig für den letzten Jahresbericht über die Programme des Zeitraums 2000-2006 und den ersten Bericht über die Programme des Zeitraums 2007-2013 vorgestellt wurden.

Hintergrundinformation : Die Leitlinien über herausgenommene oder wiedereingezogene Beträge wurden den Mitgliedstaaten im Januar 2010 im Koordinierungsausschuss für die Fonds (COCOF) vorgestellt. Der Rechnungshof beurteilte in seinem Jahresbericht 2008 die Wiedereinziehungssysteme der Mitgliedstaaten als „teilweise wirksam“.

1.7. Bereiche 7 und 8: Aktionen für eine Steigerung der Auswirkungen der Prüftätigkeit der Kommission

Der strengere Ansatz hat zu mehr Finanzkorrekturen und Zahlungsaussetzungen geführt. Im Jahr 2009 hat die Kommission zusätzlich zu den zehn im Jahr 2008 erlassenen Aussetzungsentscheidungen sieben weitere erlassen[21]. Infolge der Prüftätigkeit der Kommission wurden 2008 und 2009 Finanzkorrekturen in Höhe von insgesamt 3,80 Mrd. EUR vorgenommen (zum Vergleich: 3,57 Mrd. EUR im Zeitraum 2000-2007). Finanzkorrekturverfahren in Höhe von schätzungsweise 942 Mio. EUR waren Ende 2009 im Gange.

Hintergrundinformation : Siehe Anhänge 1, 2 und 3. Der Rechnungshof merkte in seinem Jahresbericht 2008 außerdem an, dass die Kommission zuverlässige Zahlenangaben zu Finanzkorrekturen liefert, sofern diese auf ihrer eigenen Prüfungstätigkeit beruhen (Ziffer 1.16).

1.8. Bereiche 9 und 10: Maßnahmen für eine erhöhte Zuverlässigkeit der jährlichen Tätigkeitsberichte und zur optimalen Nutzung der jährlichen Zusammenfassungen nach Artikel 53b der Haushaltsordnung

Die GD REGIO und die GD EMPL haben in ihren jährlichen Tätigkeitsberichten für 2007 alle Maßnahmen des Aktionsplans umgesetzt und die Empfehlungen des Europäischen Rechnungshofs berücksichtigt.

Bei den jährlichen Zusammenfassungen haben die Generaldirektionen gegebenenfalls die von den Mitgliedstaaten übermittelten Schlussfolgerungen oder Zuverlässigkeitserklärungen verwendet, um ihre eigene Bewertung der nationalen Systeme zu untermauern .

Außerdem hat die Kommission ihre Leitlinien unter Berücksichtigung der Empfehlungen der vom Europäischen Parlament in Auftrag gegebenen Studie zur Herausstellung der Mehrwertelemente und zur Verringerung redundanter Informationen überarbeitet.

Hintergrundinformation : Der Rechnungshof hat in seinen Jahresberichten 2007 und 2008 die positive Entwicklung von Qualität und Nützlichkeit der jährlichen Tätigkeitsberichte der GD REGIO und der GD EMPL sowie die angemessene Überwachung der jährlichen Zusammenfassungen durch die Kommission anerkannt, die klare Leitlinien herausgegeben hat und gegen Nichtkonformität vorgegangen ist. Die überarbeiteten Leitlinien für jährliche Zusammenfassungen wurden mit den Mitgliedstaaten in den COCOF-Sitzungen im Oktober und Dezember 2009 erörtert.

2. Erste Auswirkungen des Aktionsplans und Schlussfolgerungen

Aufgrund der Art der Maßnahmen und der Tatsache, dass die Senkung der Fehlerquote ein fortlaufender und langwieriger Prozess ist, kann diese erste Bewertung der Auswirkungen nur vorläufiger Natur sein. Weitere Anhaltspunkte, die im Wesentlichen anhand der Entwicklung der Fehlerquoten für den Aktionsplan insgesamt beurteilt werden, sind von den künftigen Prüftätigkeiten der nationalen Behörden oder der EU-Stellen zu erwarten.

In mindestens drei Bereichen geht die Kommission davon aus, dass die im Rahmen des Aktionsplans durchgeführten Maßnahmen spürbare Ergebnisse erbringen:

2.1. Die ersten Prüfungen der Programme des Zeitraums 2007-2013 lassen positive Ergebnisse erkennen

Um herauszufinden, ob die beschriebenen Maßnahmen erste positive Auswirkungen auf die Ordnungsmäßigkeit der Vorhaben des neuen Programmzeitraums 2007-2013 hatten , beschloss die Kommission, eine Untersuchung durchzuführen, die sich auf eine ähnliche wie die vom Rechnungshof für DAS-Prüfungen verwendete Methode stützt. Das konkrete Ziel der Untersuchung bestand darin, auf der Grundlage einer Zufallsstichprobe von 180 Vorhaben die Fehlerquote bei den Ausgaben abzuschätzen, die die Mitgliedstaaten der Kommission zwischen dem 1. Januar 2007 und dem 31. Mai 2009 für die Strukturfonds und den Kohäsionsfonds des Zeitraum 2007-2013[22] gemeldet hatten. Auf der Grundlage der vorläufigen Ergebnisse ergibt sich eine Fehlerquote von rund 5 %. Diese Ergebnisse lassen darauf schließen, dass die erweiterten Kontrollvorkehrungen des Rechtsrahmens für den Zeitraum 2007-2013 und die in dieser Mitteilung beschriebenen, von der Kommission getroffenen Präventivmaßnahmen in die richtige Richtung gehen. Die aus dieser Untersuchung resultierende Fehlerquote sollte jedoch vorsichtig interpretiert werden, da die Untersuchung zu Beginn des Programmplanungszeitraums durchgeführt wurde und die Grundgesamtheit, aus der die Stichprobe der Zahlungen ausgewählt wurde, auf die 15 Mitgliedstaaten[23] beschränkt war, die bis Ende Mai 2009 Anträge auf Zwischenzahlungen eingereicht hatten. Die Ergebnisse der Untersuchung werden im ersten Halbjahr 2010 nach Abschluss des kontradiktorischen Verfahrens mit den Mitgliedstaaten fertig gestellt.

Weitere Anhaltspunkte für die Auswirkungen auf die Fehlerquote ergeben sich aus den Ergebnissen der bevorstehenden Prüftätigkeit der nationalen Prüfbehörden einerseits, die alljährlich über auf Stichproben basierende Prüfergebnisse Bericht erstatten müssen, und der EU-Stellen andererseits (Prüfungen der Kommission, DAS-Prüfungen).

2.2. Die Kommission hat ihre Aufsichtsfunktion bei der geteilten Verwaltung der Fonds verbessert

Die gestärkte Aufsichtsfunktion der Kommission könnte vor dem Hintergrund der höheren Wirksamkeit des bestehenden mehrjährigen Kontrollsystems bewertet werden. Für den Zeitraum 2000-2006 zeigen die jährlichen Tätigkeitsberichte der beiden Generaldirektionen aus dem Jahr 2008, dass sich die Funktionsweise der Systeme in den Mitgliedstaaten zwischen den Jahren 2007 und 2008 deutlich verbessert hat[24].

Nach Ansicht der Kommission könnte auch das nach Abschluss der Programme verbleibende Fehlerrisiko Aufschluss über die Wirksamkeit eines Systems geben. Derzeit ist es nicht möglich, eine Aussage zum Restrisiko nach Abschluss für den Zeitraum 2000-2006 zu machen, da die meisten Programme 2010 abgeschlossen werden und die Ergebnisse wahrscheinlich erst ab 2011 geprüft werden können. Jedoch lässt die im Januar 2010 abgeschlossene, nicht statistische Abschlussprüfung der GD REGIO anhand einer Auswahl von EFRE-Programmen des Zeitraums 1994-1999[25], darauf schließen, dass beim Abschluss und nach Vornahme aller Finanzkorrekturen das Gesamtrisiko deutlich verringert wurde.

Darüber hinaus lassen die zahlreichen Präventivmaßnahmen, die für den Abschluss der Programme des Zeitraums 2000-2006 getroffen wurden (siehe 1.3), erwarten, dass der Abschluss für den Zeitraum 2000-2006 ebenso positive Ergebnisse bringen könnte.

2.3. Die Kommission hat wirksame Finanzkorrekturen vorgenommen, um das Risiko von Verlusten für den EU-Haushalt zu verringern

Ein großer Teil der Maßnahmen der Programmplanungszeiträume 1994-1999 und 2000-2006 bestand darin, die Prüftätigkeit der Kommission auf konkrete Ziele auszurichten und strengere Finanzkorrekturen durchzuführen. Infolgedessen stiegen die Finanzkorrekturen für beide Zeiträume in den Jahren 2008 und 2009 auf insgesamt 3,801 Mrd. EUR (zum Vergleich: rund 3,567 Mrd. EUR insgesamt für den Zeitraum 2000-2007). Die Kommission hat sich bemüht sicherzustellen, dass die berichtigten Beträge anderen recht- und ordnungsmäßigen Projekten zugewiesen oder dem EU-Haushalt wieder zugeführt werden. Insgesamt wurden Finanzkorrekturen in Höhe von 5,2 Mrd. EUR von der Kommission vorgeschlagen und von den Mitgliedstaaten gebilligt (in diesem Fall können die Mitgliedstaaten diese Beträge für andere Projekte wiederverwenden); Finanzkorrekturen in Höhe von 2,1 Mrd. EUR wurden dagegen von der Kommission beschlossen (somit fließen die Beträge in den EU-Haushalt zurück).

Die Höhe der Finanzkorrekturen zeigt das entschiedene Vorgehen der Kommission nach der Aufdeckung beträchtlicher Systemmängel in den Mitgliedstaaten. Die Finanzkorrekturen haben abschreckende Wirkung auf die Mitgliedstaaten in Bezug auf künftige Missstände bei der Verwaltung von EU-Mitteln – auch wenn die Gelder in den Mitgliedstaaten verbleiben, muss der Mitgliedstaat dennoch selbst Mittel für die Kofinanzierung der Projekte auftreiben, die die berichtigten Projekte ersetzen – und tragen dazu bei, Fehler zu beseitigen, die während des Durchführungszeitraums aufgedeckt wurden, so dass das beim Abschluss verbleibende Fehlerrisiko verringert wird.

2.4. Schlussfolgerungen

Die Kommission hat insgesamt ihre Fähigkeit gestärkt, Strukturmaßnahmen im Rahmen der geteilten Verwaltung zu überwachen, und energische Maßnahmen getroffen, um den noch unerledigten Empfehlungen des Rechnungshofes nachzukommen.

- Die Kommission hat bei allen Maßnahmen Ergebnisse erzielt und den Weg für künftige Verbesserungen geebnet. Sie betrachtet den Aktionsplan daher als abgeschlossen und die Ziele als erreicht.

- Die Kommission wird sich bemühen, die Rechtsvorschriften für den neuen Programmplanungszeitraum 2007-2013, einschließlich der Möglichkeiten der Kostenvereinfachung, im Hinblick auf die Verringerung der Fehlerquoten in vollem Umfang zu nutzen, die Dynamik des Aktionsplans beizubehalten, im Zusammenhang mit ihrer Prüfstrategie strenge Überwachungsmaßnahmen weiterzuführen und in den jährlichen Tätigkeitsberichten darüber Bericht zu erstatten.

- Ziel eines Kontrollsystems ist es, Fehler soweit wie möglich zu verringern: Bei den Strukturmaßnahmen zielt dieses Kontrollsystem darauf ab, das verbleibende Fehlerrisiko auf mehrjähriger Basis zu minimieren. Kontrollsysteme dürfen jedoch nicht mit übermäßigen Kosten zu Buche schlagen und müssen auf einer klaren und einvernehmlichen Abwägung von Kosten und Risiken basieren, wobei zu berücksichtigen ist, welchen Mehrwert Investitionen in bestimmte Bereiche für die EU haben. Die Initiative der Kommission zum tolerierbaren Fehlerrisiko wird Fortschritte in diesem Bereich ermöglichen. Die Kommission wird spätestens im Jahr 2012 einen Vorschlag zum tolerierbaren Fehlerrisiko vorlegen, der auf den Ausgaben des Jahres 2010 basiert, für das überwiegend die Rechtsvorschriften des Zeitraums 2007-2013 gelten. Die Kommission ersucht den Rat und das Europäische Parlament, eine gemeinsame politische Einschätzung der Kontrollkosten für EU-Interventionen vorzunehmen und ausgehend davon zu überlegen, welches Fehlerrisiko für jeden dieser Bereiche tolerierbar ist.

- Alle Akteure sollten sich darüber im Klaren sein, dass es Zeit braucht, bis sich Rechtsvorschriften in den Fehlerquoten niederschlagen. Der Rechtsrahmen für den Zeitraum 2007-2013 wurde im zwar Jahr 2006 erlassen, gilt aber erst ab dem Jahr 2010 für die Mehrheit der Strukturausgaben. Um Kohärenz mit künftigen Legislativvorschlägen sicherzustellen, müssen die politischen Ziele der Kohäsionspolitik sowie die Instrumente und Verwaltungs- und Überwachungsmechanismen bedacht werden.

- Die Mitgliedstaaten müssen zeigen, dass sie für eine stärkere Rechenschaftspflicht eintreten, indem sie die Leitlinien der Kommission für die jährlichen Zusammenfassungen befolgen und diese zu einer wertvollen zusätzlichen Grundlage für die Beurteilung der Zuverlässigkeit machen. Die Rechtsgrundlage für die jährlichen Zusammenfassungen sieht zwar noch keine pauschale Zuverlässigkeitserklärung vor; die Kommission ermuntert jedoch alle Mitgliedstaaten, dem Beispiel der sieben Mitgliedstaaten zu folgen, die 2009 Zuverlässigkeitserklärungen aufgenommen hatten, und mit sonstigen geeigneten Maßnahmen (wie freiwillige nationale Erklärungen) ihr Engagement für die Sicherstellung einer wirtschaftlichen Verwaltung der Mittel unter Beweis zu stellen.

- Wie der Rechnungshof bereits sagte , gibt es „vor Ort“ noch Raum für weitere Verbesserungen. Diese können nur erzielt werden, wenn sich die Mitgliedstaaten, die ja in erster Linie dafür verantwortlich sind, dass ihre Systeme wirksam funktionieren, sich voll und ganz dafür einsetzen. Der Vertrag von Lissabon stärkt zusammen mit den erweiterten Kontrollvorschriften für den Zeitraum 2007-2013 diese Verantwortung.

Anhang 1 – Zusammenfassung der von der Kommission vorgeschlagenen oder beschlossenen Finanzkorrekturen [26] für die Strukturfonds [27] und den Kohäsionsfonds (Stand: 31. Dezember 2009), nach dem Prinzip der periodengerechten Zurechnung, in Mio. EUR

Fonds/Zeitraum | Finanzkorrekturen insgesamt 2000-2007[28] | Finanzkorrekturen insgesamt 2008[29] | Von den Mitgliedstaaten im Jahr 2009 akzeptierte Finanzkorrekturen | Finanzkorrekturen aufgrund von Kommissionsentscheidungen im Jahr 2009 (Anhang 3) | Finanzkorrekturen 2009 insgesamt | Finanzkorrekturen 2008/2009 insgesamt | Gesamtbetrag 2000-2009 |

EFRE 2000-2006 | 1561 | 619 | 1465 | 79 | 1544 | 2163 | 3724 |

KF 2000-2006 | 103 | 54 | 68 | 2 | 70 | 124 | 227 |

ESF 2000-2006 | 475 | 496 | 154 | 0 | 154 | 650 | 1125 |

Zwischensumme 2000-2006 | 2139 | 1169 | 1687 | 81 | 1768 | 2937 | 5076 |

EFRE 1994-1999 | 858 | 330 | 55 | 386 | 441 | 771 | 1629 |

KF 1994-1999 | 225 | 38 | 10 | 0 | 10 | 48 | 273 |

ESF 1994-1999 | 345 | 26 | 0 | 19 | 19 | 45 | 390 |

Zwischensumme 1994-1999 | 1428 | 394 | 65 | 405 | 470 | 864 | 2292 |

Insgesamt | 3567 | 1563 | 1752 | 486 | 2238 | 3801 | 7368 |

Anhang 2 – Nähere Angaben zu den Finanzkorrekturen und Aussetzungsentscheidungen im Jahr 2009 (Stand: 31. Dezember 2009)

Fonds/Zeitraum | Anzahl der Aussetzungsentscheidungen der Kommission | Laufende Finanzkorrekturen[30] |

Anzahl der Programme/ Projekte | Geschätzter Betrag, in Mio. EUR |

EFRE 2000-2006 | 6 | 67 | 325 |

KF 2000-2006 | 99 | 153 |

ESF 2000-2006 | 1 | 13 | 141 |

EFRE 1994-1999 | 1[31] | 116 |

KF 1994-1999 | 3 | 3 |

ESF 1994-1999 | 17 | 204 |

Insgesamt | 7 | 200 | 942 |

Anhang 3 – Nähere Angaben zu den von der Kommission genehmigten Finanzkorrektur- und Aussetzungsentscheidungen im Jahr 2009 (Stand: 31. Dezember 2009)

Mitgliedstaat | Programmplanungszeitraum | Fonds | Programm | Betrag (in Mio. EUR) |

Finanzkorrekturen | Italien | 2000-2006 | EFRE | Puglia | 79,33 |

Deutschland | 2000-2006 | EFRE | Mecklenburg-Vorpommern | 0,05 |

Zwischensumme | 79,38 |

Spanien | 2000-2006 | KF | Asturias | 0,07 |

Spanien | 2000-2006 | KF | Cantabria | 0,69 |

Spanien | 2000-2006 | KF | Norte-Galicia | 0,87 |

Spanien | 2000-2006 | KF | Galicia | 0,17 |

Zwischensumme | 1,80 |

Deutschland | 1994-1999 | EFRE | SMEs Sachsen-Anhalt | 1,95 |

Deutschland | 1994-1999 | EFRE | Sachsen-Anhalt | 5,14 |

Deutschland | 1994-1999 | EFRE | Schleswig-Holstein, | 0,48 |

Deutschland | 1994-1999 | EFRE | Saarland Obj.2 | 8,33 |

Deutschland | 1994-1999 | EFRE | Saarland | 4,99 |

Deutschland | 1994-1999 | EFRE | Nordrhein-Westfalen – LEADER | 0,22 |

Deutschland | 1994-1999 | EFRE | Nordrhein-Westfalen | 23,55 |

Italien | 1994-1999 | EFRE | Sardenia | 40,50 |

Italien | 1994-1999 | EFRE | Energia | 0,50 |

Portugal | 1994-1999 | EFRE | MTE | 18,52 |

Spanien | 1994-1999 | EFRE | Andalucía | 219,33 |

Spanien | 1994-1999 | EFRE | País Vasco | 27,88 |

Vereinigtes Königreich | 1994-1999 | EFRE | North East of England Objective 2 | 8,44 |

Vereinigtes Königreich | 1994-1999 | EFRE | Manchester, Lancashire and Cheshire | 18,04 |

Interreg | 1994-1999 | EFRE | Cadses IT, EL, DE | 1,55 |

Interreg | 1994-1999 | EFRE | Rhin-Meuse | 7,07 |

Zwischensumme | 386,49 |

Luxemburg | 1994-1999 | ESF | Obj.3 (public promoters) | 0,84 |

Luxemburg | 1994-1999 | ESF | Obj.3 (private promoters) | 0,64 |

Luxemburg | 1994-1999 | ESF | Obj. 5b | 0,13 |

Luxemburg | 1994-1999 | ESF | Obj. 4 | 0,26 |

Spanien | 1994-1999 | ESF | Andalucía | 16,84 |

Belgien | 1994-1999 | ESF | Meetjesland Obj. 5 | 0,04 |

Finnland | 1994-1999 | ESF | Obj. 3 | 0,01 |

Zwischensumme | 18,76 |

Insgesamt | 486,43 |

Datum der Annahme der Entscheidung: |

Aussetzungen | Italien | 2000-2006 | EFRE | Abruzzo | 28. Januar 2009[32] |

Interreg | 2000-2006 | EFRE | Greece/Italy | 28. Januar 2009[33] |

Interreg | 2000-2006 | EFRE | Archimed | 12. Juni 2009 |

Interreg | 2000-2006 | EFRE | Denmark/Sweden | 2. September 2009 |

Deutschland | 2000-2006 | EFRE | Saarland | 5. Oktober 2009 |

Deutschland | 2000-2006 | EFRE | Baden-Württemberg | 18. November 2009 |

Spanien | 2000-2006 | ESF | Iniciativa Empresarial | 21. August 2009 |

Anhang 4: Aktionsplan

.

Aktion | Aufgegriffene Empfehlung des Europäischen Rechnungshofs | Ziel |

1. Aktionen im Rahmen der gemeinsamen Prüfstrategie im Bereich der Strukturmaßnahmen für den Zeitraum 2000-2006 |

1.1. | Durchführung gezielter Kontrollen bei Verwaltungsstellen mit hohem Risiko (2000-2006) | Sich auf die Verbesserung der Primärkontrollen auf Verwaltungsebene in den Mitgliedstaaten konzentrieren Die Wirksamkeit der Überwachungskontrollen durch die Kommission erhöhen, um das Risiko von Mängeln in den einzelstaatlichen Systemen zu mindern | Die Audit-Ressourcen auf Stellen mit hohem Risiko konzentrieren, um ein mögliches Restrisiko zu verringern |

1.2. | Abschluss des Follow-up der Umsetzung von derzeit 27 laufenden Aktionsplänen der betroffenen Mitgliedstaaten zur Behebung von schwerwiegenden Mängeln bei den Verwaltungs- und Kontrollsystemen | Sich auf die Verbesserung der Primärkontrollen auf Verwaltungsebene in den Mitgliedstaaten konzentrieren Die Wirksamkeit der Überwachungskontrollen durch die Kommission erhöhen, um das Risiko von Mängeln in den einzelstaatlichen Systemen zu mindern | Hinreichende Gewähr erlangen, dass die Verwaltungs- und Kontrollsysteme in den Mitgliedstaaten wirksam funktionieren und den EU-Haushalt schützen |

1.3. | Abschluss der 20 für den Zeitraum 2000-2006 noch laufenden Aussetzungs- und Finanzkorrekturverfahren sowie der 34 Finanzkorrekturverfahren im Zusammenhang mit den Abschlussprüfungen für den Zeitraum 1994-1999 | Die Wirksamkeit der Prüftätigkeit der Kommission durch einen besseren Einsatz der Aussetzungs- und Finanzkorrekturverfahren steigern | Hinreichende Gewähr erlangen, dass die Verwaltungs- und Kontrollsysteme in den Mitgliedstaaten wirksam funktionieren und den EU-Haushalt schützen |

1.4. | Follow-up der einzelnen Fälle von schwerwiegenden Fehlern im Hinblick auf die DAS 2006, einschließlich aller systemimmanenten Auswirkungen | Die Wirksamkeit der Überwachungskontrollen durch die Kommission erhöhen, um das Risiko von Mängeln in den einzelstaatlichen Systemen zu mindern | Gewähr erhalten, dass die erforderlichen Berichtigungen zum Schutz des EU-Haushalts vorgenommen wurden |

2. Wichtigste laufende Maßnahmen im Rahmen des Aktionsplans für einen Integrierten Internen Kontrollrahmen |

2.1. | Maßnahme 9 – Ausarbeitung wirksamer Mittel für den Austausch von Prüf- und Kontrollergebnissen sowie Förderung des Ansatzes der „Einzigen Prüfung“ | Die Feedback-Mechanismen in den Kontrollsystemen der Strukturfonds verstärken | Die Prüf- und Kontrolltätigkeit im Hinblick auf größtmögliche Wirksamkeit koordinieren |

2.2. | Maßnahme 10 – Durchführung einer ersten Schätzung und Analyse der Kontrollkosten für den EFRE | Umsetzung des Aktionsplans der Kommission für einen Integrierten Internen Kontrollrahmen entsprechend der Stellungnahme des Rechnungshofs Nr. 2/2004 | Schaffung einer Grundlage zur Herstellung eines ausgewogenen Verhältnisses zwischen Kosten und Nutzen der Kontrollen |

2.3. | Maßnahme 11N – Prüfung der Zuverlässigkeit der nationalen Monitoring- und Berichtssysteme in puncto Wiedereinziehungen und Finanzkorrekturen | Gewährleisten, dass umfassende, transparente und zuverlässige Informationen über Finanzkorrekturen und Wiedereinziehungen übermittelt werden | Verbesserung der Übermittlung von Informationen über Finanzkorrekturen (siehe Maßnahme 6) |

2.4. | Maßnahme 14b – Erstellen von Leitlinien für die Begünstigten und/oder die zwischengeschalteten Ebenen über die Kontrollen und die Zuständigkeiten in der Kontrollkette | Die Anwendung der für den Zeitraum 2007-2013 vorgesehenen Vereinfachungen fördern und erleichtern | Fehler vermeiden und Risiken für den Gemeinschaftshaushalt verringern (siehe Aktionen 4 und 5.2) |

2.5. | Maßnahme 15 – Förderung der Vertrauenspakt-Initiative für die Strukturfonds (die die Kommission in die Lage versetzt, sich auf die nationale Prüftätigkeit für den Zeitraum 2000-2006 zu verlassen und die eine Grundlage für eine vergleichbare Zusammenarbeit im Zeitraum 2007-2013 schafft) | Die Wirksamkeit der Überwachungskontrollen durch die Kommission erhöhen, um das Risiko von Mängeln in den einzelstaatlichen Systemen zu mindern | Die Koordinierung der Prüftätigkeit verbessern, damit Gewähr für die Arbeit der nationalen Prüfstellen gegeben ist |

2.6. | Maßnahme 16 – Koordinierung der Prüfgrundsätze, der Fehlerquotenmeldung usw. für die Strukturfonds | Die Wirksamkeit der Überwachungskontrollen durch die Kommission erhöhen, um das Risiko von Mängeln in den einzelstaatlichen Systemen zu mindern | Den Integrierten Internen Kontrollrahmen durch Standardisierung der Prüfverfahren verbessern |

3. Präventivmaßnahmen im Hinblick auf den Abschluss der Programme und Projekte des Zeitraums 2000-2006 |

3.1. | Abschluss der Untersuchung über die Prüfung der Tätigkeit der für den Abschlussvermerk zuständigen Stellen (2000-2006) | Ordnungsgemäße Abschlussverfahren gewährleisten | Präventive Kontrolle, um sicherzustellen, dass das Abschlussverfahren bei der Ermittlung von vorschriftswidrigen Ausgaben wirksam funktioniert |

3.2. | Endgültige Festlegung der internen Verfahren im Hinblick auf eine strenge Prüfung der Abschlussunterlagen | Ordnungsgemäße Abschlussverfahren gewährleisten | Eine angemessene Vorbereitung für den Abschluss der Programme in den Kommissionsdienststellen gewährleisten |

3.3. | Sensibilisierung der Mitgliedstaaten für die Abschlussleitlinien, die von der Kommission 2006 herausgegeben wurden | Ordnungsgemäße Abschlussverfahren gewährleisten | Eine angemessene Vorbereitung für den Abschluss der Programme in den Mitgliedstaaten gewährleisten |

4. Präventivmaßnahmen für den Programmplanungszeitraum 2007-2013 |

4.1. | Überprüfung der Berichte und Stellungnahmen zur Beurteilung der Konformität | Dafür sorgen, dass die Rechtsvorschriften für den Programmplanungszeitraum 2007-2013 in vollem Umfang umgesetzt werden | Sicherstellen, dass wirksame Verwaltungs- und Kontrollsysteme frühzeitig in der Programmlaufzeit vorhanden sind |

4.2. | Überprüfung der nationalen Prüfstrategien | Dafür sorgen, dass die Rechtsvorschriften für den Programmplanungszeitraum 2007-2013 in vollem Umfang umgesetzt werden | Sicherstellen, dass die Prüfstrategien der Mitgliedstaaten mit den Verordnungen in Einklang stehen |

4.3. | Maßnahmen im Hinblick auf die Vereinfachung: | Die Anwendung der für den Zeitraum 2007-2013 vorgesehenen Vereinfachungen fördern und erleichtern | Fehler vermeiden und Risiken für den EU-Haushalt vermindern |

a) Vermerk zum Teilabschluss nach Artikel 88 der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 mit Follow-up in den jährlichen Sitzungen mit den Verwaltungsbehörden |

b) Vermerk zur Festlegung von Pauschalsätzen für die indirekten Kosten (betrifft nur den ESF) mit Follow-up in den jährlichen Sitzungen mit den Verwaltungsbehörden |

4.4. | Überprüfung und Präzisierung von Aspekten der Förderfähigkeit im Zeitraum 2007-2013: | Dafür sorgen, dass die Rechtsvorschriften für den Programmplanungszeitraum 2007-2013 in vollem Umfang umgesetzt werden | Sicherstellen, dass die Verordnungen für die nationalen Behörden, die sie anwenden, und für die Begünstigten eindeutig sind |

a) Zusammenfassung der EU-Vorschriften zur Förderfähigkeit im Zeitraum 2007-2013 in einer einzigen Broschüre |

b) Vermerk zur Anwendung von Artikel 55 der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 – Einnahmenschaffende Projekte |

c) Vermerk zur Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen |

4.5. | Sensibilisierung für die Vorschriften für das öffentliche Beschaffungswesen | Sich auf die Verbesserung der Primärkontrollen auf Verwaltungsebene in den Mitgliedstaaten konzentrieren | Einschlägige Fehler bei der Anwendung der Strukturfonds und des Kohäsionsfonds vermeiden |

5. Aktionen zur Verbesserung der Primärkontrollen auf nationaler Ebene |

5.1. | Veranstaltung eines Seminars für die Verwaltungs- und Bescheinigungsbehörden sowie Follow-up in den jährlichen Sitzungen mit den Verwaltungsbehörden | Sich auf die Verbesserung der Primärkontrollen auf Verwaltungsebene in den Mitgliedstaaten konzentrieren | Den Risiken unzulänglicher Primärkontrollen begegnen |

5.2. | Aktualisierung der Leitlinien zu bewährten Verfahren für die Primärkontrollen und die Bescheinigungsfunktion für den Zeitraum 2007-2013 | Sich auf die Verbesserung der Primärkontrollen auf Verwaltungsebene in den Mitgliedstaaten konzentrieren Stärkung der Feedback-Mechanismen bei den Kontrollsystemen | Den Risiken unzulänglicher Primärkontrollen begegnen sowie die Bescheinigungsfunktion präzisieren |

5.3. | Bereitstellung von Selbstbewertungsinstrumenten für die Verwaltungsbehörden in Bezug auf die Konformität | Sich auf die Verbesserung der Primärkontrollen auf Verwaltungsebene in den Mitgliedstaaten konzentrieren | Den Risiken unzulänglicher Primärkontrollen begegnen |

6. Verbesserung der Berichterstattung über Finanzkorrekturen durch die Mitgliedstaaten |

6.1. | Follow-up der übermittelten Daten, um Lücken zu schließen und Ungenauigkeiten zu beheben | Die Übermittlung von umfassenden, transparenten und verlässlichen Informationen über Finanzkorrekturen und Wiedereinziehungen verbessern | Die Berichterstattung über Finanzkorrekturen und Wiedereinziehungen verbessern |

6.2. | Vor-Ort-Überprüfungen einer Stichprobe von Daten der Mitgliedstaaten | Die Übermittlung von umfassenden, transparenten und verlässlichen Informationen über Finanzkorrekturen und Wiedereinziehungen verbessern | Die Genauigkeit der übermittelten Daten überprüfen |

7. Aktionen für eine verbesserte Berichterstattung durch die Kommission zu den Auswirkungen der Prüftätigkeit |

7.1. | Verbesserung der Verfahren zur Erfassung und Übermittlung von Informationen über das Follow-up zu den Audit-Empfehlungen | Effizientere Überwachungskontrollen durch die Kommission zwecks Minderung des Risikos von Mängeln in den einzelstaatlichen Systemen Stärkung der Feedback-Mechanismen bei den Kontrollsystemen | Die Monitoringverfahren verbessern und den Austausch von Prüfergebnissen erleichtern |

7.2. | Verbesserung der Verfahren zur Erfassung und Übermittlung von Informationen über Korrekturen infolge der Kontroll- und Prüftätigkeit der Kommission | Die Übermittlung von umfassenden, transparenten und verlässlichen Informationen über Finanzkorrekturen und Wiedereinziehungen verbessern | Die Informationen über Wiedereinziehungen und Finanzkorrekturen als Teilindikator für die Auswirkungen der Prüftätigkeit der Kommission verbessern |

8. Aktionen für eine Steigerung der Auswirkungen der Prüftätigkeit der Kommission |

8.1. | Festlegung und Umsetzung einer Strategie mit dem Ziel, die Zahlungen durch eine Kommissionsentscheidung so schnell wie möglich nach Aufdecken gravierender Mängel bei den nationalen Systemen auszusetzen | Die Wirksamkeit der Prüftätigkeit der Kommission durch einen besseren Einsatz der Aussetzungs- und Finanzkorrekturverfahren steigern | Hinreichende Gewähr erlangen, dass die Verwaltungs- und Kontrollsysteme in den Mitgliedstaaten wirksam funktionieren und den EU-Haushalt schützen |

8.2. | Änderung der internen Aussetzungs- und Finanzkorrekturverfahren zwecks Beschleunigung | Die Wirksamkeit der Prüftätigkeit der Kommission durch einen besseren Einsatz der Aussetzungs- und Finanzkorrekturverfahren steigern | Hinreichende Gewähr erlangen, dass die Verwaltungs- und Kontrollsysteme in den Mitgliedstaaten wirksam funktionieren und den EU-Haushalt schützen |

9. Maßnahmen für eine erhöhte Zuverlässigkeit der jährlichen Tätigkeitsberichte |

9.1. | Durchführung folgender Aktionen in Zusammenhang mit der Vorbereitung der jährlichen Tätigkeitsberichte: | Verbesserung der Qualität des jährlichen Tätigkeitsberichts der GDs | Transparentere und stetigere Berichterstattung über die Beurteilung der nationalen Systeme im Hinblick auf eine bessere Überwachung der Fortschritte |

a) Bereitstellung von Informationen über die Folgemaßnahmen betreffend alle Systeme, bei denen 2006 erhebliche systemimmanente Unzulänglichkeiten aufgezeigt wurden |

b) Berichterstattung über die Durchführung der Aktionspläne der Mitgliedstaaten zur Behebung von Unzulänglichkeiten |

c) Berichterstattung über Beschlüsse zur Aussetzung von Zwischenzahlungen, sonstige vom NBAB in Bezug auf die Zwischenzahlungen ergriffene vorbeugende Maßnahmen, von den Mitgliedstaaten auf Ersuchen der Kommission vorgenommene Finanzkorrekturen und Finanzkorrekturbeschlüsse der Kommission |

d) Detaillierte Begründung, warum kein Vorbehalt im Fall von aufgezeigten erheblichen systemimmanenten Mängeln formuliert wurde |

e) Berichterstattung über Folgemaßnahmen zu früheren Empfehlungen des Rechnungshofs |

10. | Maßnahmen zur optimalen Nutzung der jährlichen Zusammenfassungen nach Artikel 53b der Haushaltsordnung |

Analyse der unterbreiteten Zusammenfassungen, Einbeziehung der Ergebnisse in den jährlichen Tätigkeitsbericht und Vorgehen gegen Mitgliedstaaten, die den Verpflichtungen nicht gerecht werden | Angemessene Überwachung der jährlichen Zusammenfassungen, um sicherzustellen, dass sie kohärent, vergleichbar und nützlich sind | Erhöhung der von den Mitgliedstaaten gelieferten Zuverlässigkeitsgewähr |

[1] Europäischer Rechnungshof, Jahresbericht 2006 (ABl. 273 vom 15.11.2007).

[2] KOM(2008) 97.

[3] SEK(2008) 2756.

[4] KOM(2009) 42.

[5] SEK(2009) 1463.

[6] Europäischer Rechnungshof, Jahresbericht 2008, Antwort der Kommission zu Ziffer 6.35.

[7] Prüfstellen, die für die Abschlusserklärung der operationellen Programme zuständig sind.

[8] Das Restrisiko, nachdem alle Ausgaben allen Arten von Prüfungen und Finanzkorrekturen unterzogen wurden.

[9] KOM(2008) 97.

[10] KOM(2006) 9.

[11] Die GD REGIO hat die Weiterverfolgung des 10. Aktionsplans im Januar 2010 abgeschlossen.

[12] Für ein Projekt erging im Januar 2010 ein förmlicher Kommissionsbeschluss.

[13] Der Aktionsplan betraf nicht den Abschluss von Finanzkorrekturverfahren für ESF-Programme des Zeitraums 1994-1999.

[14] Einschließlich des letzten im Januar 2010 erlassenen Beschlusses über 116 Mio. EUR.

[15] Jahresbericht 2008 – Kapitel 6, Anhang 6.2.

[16] KOM(2008) 866.

[17] KOM(2009) 43.

[18] Auf der Grundlage der von den Mitgliedstaaten übermittelten Daten beliefen sich die von den nationalen Behörden bis Ende 2008 herausgenommenen und wiedereingezogenen Beträge auf insgesamt 3,556 Mrd. EUR – SEK(2009) 1495.

[19] Belgien, Vereinigtes Königreich, Slowenien, Spanien, Frankreich, Italien, Portugal, Griechenland, Irland und Slowakische Republik.

[20] Deutschland, Zypern, Lettland, Ungarn, Niederlande, Österreich, Polen, Schweden und Finnland.

[21] Alle Aussetzungsentscheidungen wurden 2009 aufgehoben bzw. werden demnächst aufgehoben.

[22] Die Auswahl der Projekte erfolgte in zwei Stufen: 1. Stufe: Zufällige Auswahl von 18 Zahlungsanforderungen, die bis Ende Mai 2009 eingegangen waren; 2. Stufe: Auswahl von zehn Vorhaben innerhalb der einzelnen Zahlungsanforderungen. Verwendete Parameter: Konfidenzniveau 95 % und Wesentlichkeit 2 %.

[23] EE, LT, HU, RO, DE, FR, LV, PL, IE, PT, SI, AT, SE, DK und IT, die zehn ersten waren Teil der Stichprobe.

[24] Europäischer Rechnungshof, Jahresbericht 2008, Antwort der Kommission zu Ziffer 6.23.

[25] Da die Auswahl der Programme für diese Untersuchung risikobasiert war, betraf die Prüfung die Programme mit höherem Risiko.

[26] Es handelt sich um vorläufige Beträge, die vom Rechnungshof für den Jahresbericht 2009 überprüft werden.

[27] Ohne Zahlen für den EAGFL und FIAF.

[28] Quelle: Vermerk Nr. 6 der Jahresrechnung der Kommission für das Jahr 2007; die Zahlen können im Vergleich zu früheren Berichten gerundet sein.

[29] Quelle: Vermerk Nr. 6 der Jahresrechnung der Kommission für das Jahr 2008; die Zahlen können im Vergleich zu früheren Berichten gerundet sein.

[30] Es handelt sich um vorläufige Zahlen, die je nach Ausgang der laufenden kontradiktorischen Verfahren angepasst oder gestrichen werden können. Die Spalte „Geschätzter Betrag, in Mio. EUR“ der potenziellen Korrekturen enthält bestmögliche Schätzungen; berücksichtigt werden dabei der aktuelle Stand der Weiterverfolgung der Prüfungen, die Durchführung von nationalen Aktionsplänen, an die Mitgliedstaaten gerichtete endgültige Stellungnahmen und die Ergebnisse der Anhörungen.

[31] Betrifft das Verfahren unter Aktion 1.3.

[32] 2009 erfolgte eine Entscheidung der Kommission zur Aufhebung der Aussetzung.

[33] 2009 erfolgte eine Entscheidung der Kommission zur Aufhebung der Aussetzung.

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