Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat über die Tätigkeit des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung 2008
/* KOM/2009/0394 endg. */
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Brüssel, den 28.7.2009
KOM(2009) 394 endgültig
BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT
über die Tätigkeit des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung 2008
1. Einleitung
Der Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung („EGF“) wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 [1] („EGF-Verordnung“ [2]) eingerichtet, um Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die aufgrund weitreichender Strukturveränderungen im Welthandelsgefüge arbeitslos geworden sind, Solidarität zu zeigen und Unterstützung zu gewähren. Dieser Fonds sollte einen Ausgleich zwischen dem langfristigen Gesamtnutzen eines offenen Handels für Wachstum und Beschäftigung einerseits und den möglichen kurzfristigen Nachteilen der Globalisierung andererseits schaffen, die diese, vor allem für die Beschäftigungssituation der am stärksten gefährdeten und am geringsten qualifizierten Arbeitskräfte, mit sich bringen kann.
Gemäß Artikel 16 der EGF-Verordnung hat die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat bis zum 1. Juli eines jeden Jahres einen quantitativen und qualitativen Bericht über die Tätigkeiten des EGF im Vorjahr vorzulegen. Dieser Bericht, der sich hauptsächlich auf die Ergebnisse des EGF konzentriert, enthält vor allem Angaben zu den eingereichten Anträgen, den gefassten Beschlüssen, den finanzierten Maßnahmen einschließlich ihrer Komplementarität mit Maßnahmen, die aus den Strukturfonds, insbesondere dem Europäischen Sozialfonds (ESF), finanziert werden, sowie zur Abwicklung des bereitgestellten Finanzbeitrags. Darin werden auch die Anträge dokumentiert, die aufgrund fehlender Mittel oder fehlender Anspruchsberechtigung abgelehnt wurden.
2. Allgemeiner Überblick über die Tätigkeit des EGF 2008
2008 gingen bei der Kommission fünf Anträge auf einen Finanzbeitrag des EGF ein. Diese von drei Mitgliedstaaten eingereichten Anträge betrafen 6 587 Entlassungen und erstreckten sich auf einen Betrag von insgesamt 20 626 022 EUR. Nach einer eingehenden Analyse im Hinblick auf ihre Förderfähigkeit hatte die Kommission bis zum 31. Dezember 2008 drei Anträge der Haushaltsbehörde vorgelegt; die zwei übrigen wurden noch geprüft.
2008 wurden insgesamt 49 035 729 EUR (d. h. 9,8 % der dem EGF jährlich zur Verfügung stehenden Mittel) in Form von acht EGF-Finanzbeiträgen ausgezahlt, fünf davon für Anträge aus dem Jahr 2007 und drei für Anträge aus dem Jahr 2008. Mit diesen Mitteln wurden aktive arbeitsmarktpolitische Maßnahmen (hauptsächlich Beihilfen für die Arbeitsuche, Aus- und Fortbildung sowie Beschäftigungsanreize) kofinanziert, die 9 941 entlassenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in fünf Mitgliedstaaten zugute kamen.
Die Kommission erhielt im Jahr 2008 erstmals Berichte über die Verwendung der EGF-Beiträge. Aus diesen Berichten ging hervor, dass der EGF unmittelbar zur Wiedereingliederung von 2 158 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ins Erwerbsleben beigetragen hatte, die in der Automobilindustrie und im Mobiltelefonsektor entlassen worden waren. Den Abschlussberichten zufolge war es außerdem den betroffenen Mitgliedstaaten durch die EGF-Finanzbeiträge möglich, die Maßnahmenpakete zugunsten der entlassenen Arbeitskräfte zu verbessern, und zwar insbesondere durch die Umsetzung innovativer Sozialmaßnahmen und durch eine verlängerte Unterstützungsdauer.
3. Follow-up zum Jahresbericht über die Tätigkeit des EGF 2007
Artikel 20 der EGF-Verordnung sieht die Möglichkeit vor, diese Verordnung auf der Grundlage des ersten Jahresberichts über die Tätigkeit des EGF zu überprüfen, um „sicherzustellen, dass die Solidaritäts-Zielsetzungen des EGF verwirklicht werden“. Deshalb erklärte die Kommission in ihrem ersten EGF-Jahresbericht, der als Bestandteil ihrer erneuerten Sozialagenda [3] am 2. Juli 2008 [4] angenommen wurde, dass sie prüfen werde, wie die Wirkung des EGF verbessert und seine Verfahren vereinfacht werden könnten.
Sie führte in diesem Bericht eine Reihe von Punkten auf, die sie im Hinblick auf Vorschläge für Änderungen an der EGF-Verordnung vor der Herausgabe ihres nächsten Jahresberichts zu untersuchen beabsichtigte. Die Kommission nannte mehrere mögliche Ursachen dafür, dass sie im ersten Jahr der Laufzeit des EGF nur wenige Anträge auf Unterstützung aus dem Fonds erhalten hatte. Dazu gehörten die Unsicherheit bezüglich der Förderfähigkeit, der hohe Schwellenwert von Entlassungen, der für einen Anspruch auf einen EGF-Beitrag erreicht werden muss, sowie die kurze Frist für aus dem EGF finanzierte Durchführungsmaßnahmen. Aus diesem Grund nahm die Kommission eine gründlichere Analyse der Erwartungen und Bedürfnisse der wichtigsten Stakeholder des EGF vor (Vertreter der Mitgliedstaaten sowie von Organisationen der Sozialpartner auf nationaler und europäischer Ebene), zum einen anhand eines Fragebogens und zum anderen im Rahmen einer Konferenz, die am 4. September 2008 in Brüssel stattfand. Die Konsultation ergab, dass die meisten Stakeholder einen erneuerten EGF mit vielfältigeren Einsatzmöglichkeiten und einem längeren Durchführungszeitraum wünschen, der auch Unterstützung bei Massenentlassungen leisten kann, die weniger als 1 000 Arbeitskräfte betreffen. Die meisten Mitgliedstaaten nannten als weiteren Aspekt den Kofinanzierungssatz (50 %), der als unzureichend für diejenigen Mitgliedstaaten erachtet wurde, die bereits mit dem schlechter werdenden Wirtschaftsklima zu kämpfen haben.
In ihrem am 26. November 2008 veröffentlichten Europäischen Konjunkturprogramm [5] erklärte die Kommission erneut, dass sie die Vorschriften zum EGF überarbeiten werde, damit die Europäische Union den von der Krise betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern helfen und deren langfristige Beschäftigungsaussichten verbessern könne. Um die sozialen Folgen der Wirtschaftskrise abzumildern, nahm die Kommission am 16. Dezember 2008 einen Vorschlag für eine Verordnung zur Änderung der EGF-Verordnung [6] an, die folgende zentrale Bestimmungen enthält:
· Absenkung der für die Antragstellung vorgeschriebenen Mindestzahl an Entlassungen von 1 000 auf 500;
· Verlängerung des Durchführungszeitraums von 12 auf 24 Monate;
· Erhöhung des Kofinanzierungssatzes von 50 auf 75 % [7];
· zeitlich befristete Ausnahmeregelung, durch die Beschäftigte, die infolge der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise entlassen wurden, Anspruch auf Unterstützung erhalten, sofern die auf diesem Kriterium basierenden Anträge vor Ende des Jahres 2010 eingehen.
4. Analyse der Tätigkeit des EGF 2008
4.1. Anträge im Jahr 2008
2008 erhielt die Kommission fünf Anträge auf Unterstützung aus dem EGF, darunter einen Antrag, der 2007 zurückgezogen und Anfang 2008 erneut eingereicht wurde. Drei dieser Anträge wurden 2008 von der Haushaltsbehörde bewilligt, während die Prüfung der zwei übrigen Anträge durch die Kommissionsdienststellen am Jahresende noch nicht abgeschlossen war.
Tabelle 1 – Anträge im Jahr 2008
Antrag(Referenz) | Datum der Antragstellung | Interventionskriterium | Beantragte EGF-Unterstützung (EUR) | Entlassene Arbeitskräfte | Zu unterstützende Arbeitskräfte |
Toskana (IT)(EGF/2008/01) | 12.2.2008 | b | 3 854 200 | 1 558 | 1 558 |
DELPHI (ES)(EGF/2008/02) | 6.2.2008 | a | 10 471 778 | 1 589 | 1 589 |
Alytaus Tekstilė (LT)(EGF/2008/03) | 8.5.2008 | a | 298 994 | 1 089 | 600 |
Kastilien-León und Aragonien (ES)(EGF/2008/04) [8] | 29.12.2008 | b | 2 694 300 | 1 082 | 588 |
Katalonien (ES)(EGF/2008/05) | 29.12.2008 | b | 3 306 750 | 1 269 | 1 100 |
Insgesamt | 20 626 022 | 6 587 | 5 435 |
2008 wurden keine Anträge wegen mangelnder Förderfähigkeit oder unzureichender Mittel abgelehnt.
4.1.1. Anträge 2008 nach Mitgliedsstaaten
Drei Mitgliedstaaten beantragten im Jahr 2008 EGF-Beiträge: Spanien (drei Anträge), Italien (ein Antrag) und Litauen (ein Antrag).
4.1.2. Anträge 2008 nach Höhe der beantragten Unterstützung
Mitgliedstaaten, die EGF-Mittel beantragen, müssen ein koordiniertes Maßnahmenpaket zusammenstellen, das dem Profil der zu fördernden Arbeitskräfte am besten entspricht, und die Höhe der gewünschten Unterstützung festlegen. Die EGF-Verordnung enthält weder eine Empfehlung noch eine Beschränkung hinsichtlich der Höhe des beantragten Beitrags, doch kann die Bewertung eines Antrags durch die Kommissionsdienststellen Fragen aufwerfen, die den betreffenden Mitgliedstaat dazu veranlassen, das vorgeschlagene Paket personalisierter Leistungen zu überarbeiten, was sich dann auch auf den beantragten Mittelbetrag auswirkt.
Die im Jahr 2008 beantragten EGF-Beiträge bewegten sich zwischen 298 994 EUR im Antrag Litauens (EGF/2008/03) und 10 471 778 EUR im Antrag Spaniens bezüglich DELPHI (EGF/2008/02).
4.1.3. EGF-Anträge 2008 nach Anzahl der zu unterstützenden Arbeitskräfte
Die Zahl der entlassenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die 2008 durch aus dem EGF finanzierte Maßnahmen unmittelbar unterstützt werden sollten, belief sich auf 5 435. Die Zahlen variierten von 588 Arbeitskräften im Antrag Spaniens zugunsten ehemaliger Beschäftigter in der Automobilindustrie in Kastilien-León und Aragonien (EGF/2008/04) bis zu 1 589 Arbeitskräften im Antrag Spaniens bezüglich DELPHI (EGF/2008/02). Drei der fünf im Jahr 2008 eingereichten Anträge betrafen jeweils mehr als 1 000 entlassene Arbeitskräfte, wohingegen sich zwei Anträge auf eine deutlich geringere Anzahl bezogen (600 Arbeitskräfte beim Antrag EGF/2008/03 und 588 Arbeitskräfte beim Antrag EGF/2008/04).
Die unterschiedliche Zahl der mit EGF-Mitteln zu unterstützenden Arbeitskräfte kann in einigen Fällen in der Entscheidung des antragstellenden Mitgliedstaats begründet sein, entweder alle entlassenen Arbeitskräfte zu fördern oder die Förderung nur auf einige Betroffene zu konzentrieren, vor allem diejenigen, die außergewöhnlichen Schwierigkeiten gegenüberstehen, wenn sie sich auf dem Arbeitsmarkt behaupten sollen.
4.1.4. Anträge 2008 nach Höhe der beantragten Unterstützung pro Arbeitnehmer(in)
Welches Paket individualisierter Dienstleistungen die antragstellenden Mitgliedstaaten für die betroffenen entlassenen Arbeitskräfte vorschlagen, steht ihnen im Rahmen der EGF-Verordnung frei. Der pro betroffene Arbeitskraft beantragte Betrag kann daher variieren, je nach dem Umfang der Entlassungen, nach der Arbeitsmarktsituation in der betroffenen Region, nach den individuellen Umständen der betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und nach den vom Mitgliedstaat bereits getroffenen Maßnahmen.
Konkret bewegten sich die 2008 pro Arbeitskraft vorgeschlagenen Beträge zwischen knapp unter 500 EUR im Antrag Litauens (EGF/2008/04) und über 6 500 EUR im Antrag Spaniens bezüglich DELPHI (EGF/2008/02).
4.1.5. Anträge 2008 nach Interventionskriterien
Zwei der 2008 eingereichten Anträge stützten sich auf Artikel 2 Buchstabe a der EGF-Verordnung, der Entlassungen in einem Unternehmen und bei seinen Zulieferern oder nachgeschalteten Herstellern betrifft. Die drei anderen Anträge aus diesem Jahr erfolgten auf der Grundlage von Artikel 2 Buchstabe b, der sich auf Entlassungen in einem NACE-2-Sektor in einer Region auf NUTS-II-Niveau oder in zwei aneinander grenzenden derartigen Regionen bezieht.
4.2. 2008 gewährte Beiträge
Die Haushaltsbehörde erließ 2008 acht Beschlüsse über die Gewährung von Mitteln aus dem EGF: Fünf davon betrafen Anträge, die 2007 eingereicht, aber bis Ende des Jahres noch nicht bewilligt worden waren, während sich die drei anderen Beschlüsse auf Anträge bezogen, die 2008 eingereicht und bewertet wurden.
Die Haushaltsbehörde hat keinen der ihr von der Kommission vorgelegten Anträge auf Unterstützung durch den EGF abgelehnt oder in irgendeiner Form geändert.
Tabelle 2 – 2008 bewilligte Beiträge nach Finanzierungsbeschlüssen
Antrag(Referenz) | Datum der Antragstellung | Interventionskriterium | Beschluss der Haushaltsbehörde(Datum) | Finanzierungsbeschluss der Kommission(Datum) | Bewilligte EGF-Unterstützung (EUR) |
Sardinien (IT)(EGF/2007/05) | 9.8.2007 | b | 2008/916/EG(19.11.2008) | K(2008) 8074(8.12.2008) | 10 971 000 |
Piemont (IT)(EGF/2007/06) | 10.8.2007 | b | 2008/916/EG(19.11.2008) | K(2008) 8070(8.12.2008) | 7 798 750 |
Lombardei (IT)(EGF/2007/07) | 17.8.2007 | b | 2008/916/EG(19.11.2008) | K(2008) 8071(8.12.2008) | 12 534 125 |
Textilindustrie (MT)(EGF/2007/08) | 12.9.2007 | c | 2008/370/EG(10.4.2008) | K(2008) 2176(22.5.2008) | 681 207 |
Lissabon-Alentejo (PT)(EGF/2007/10) | 9.10.2007 | b | 2008/370/EG(10.4.2008) | K(2008) 7278(21.11.2008) | 2 425 675 |
Zwischensumme für die 2007 eingegangenen Anträge | 34 410 757 |
Toskana (IT)(EGF/2008/01) | 12.2.2008 | b | 2008/916/EG(19.11.2008) | K(2008) 8073(8.12.2008) | 3 854 200 |
DELPHI (ES)(EGF/2008/02) | 6.2.2008 | a | 2008/818/EG(22.10.2008) | K(2008) 7292(24.11.2008) | 10 471 778 |
Alytaus Tekstilė (LT)(EGF/2008/03) | 8.5.2008 | a | 2008/818/EG(22.10.2008) | K(2008) 7278(21.11.2008) | 298 994 |
Zwischensumme für die 2008 eingegangenen Anträge | 14 624 972 |
Insgesamt | 49 035 729 |
Tabelle 3 – 2008 bewilligte Beiträge nach unterstützten Arbeitskräften
Antrag(Referenz) | Betroffener Sektor | Entlassene Arbeitskräfte | Zu unterstützende Arbeitskräfte | Bewilligte EGF-Unterstützung (EUR) | Durchschnittsbetrag pro zu unterstützende Arbeitskraft (EUR) |
Sardinien (IT)(EGF/2007/05) | Textilindustrie | 1 044 | 1 044 | 10 971 000 | 10 509 |
Piemont (IT)(EGF/2007/06) | Textilindustrie | 1 537 | 1 537 | 7 798 750 | 5 074 |
Lombardei (IT)(EGF/2007/07) | Textilindustrie | 1 816 | 1 816 | 12 534 125 | 6 902 |
Textilindustrie (MT)(EGF/2007/08) | Textilindustrie | 675 | 675 | 681 207 | 1 009 |
Lissabon-Alentejo (PT)(EGF/2007/10) | Automobilindustrie | 1 549 | 1 122 | 2 425 675 | 2 162 |
Zwischensumme für die 2007 eingegangenen Anträge | 6 621 | 6 194 | 34 410 757 | 5 555 |
Toskana (IT)(EGF/2008/01) | Textilindustrie | 1 558 | 1 558 | 3 854 200 | 2 474 |
DELPHI (ES)(EGF/2008/02) | Automobilindustrie | 1 589 | 1 589 | 10 471 778 | 6 590 |
Alytaus Tekstilė (LT)(EGF/2008/03) | Textilindustrie | 1 089 | 600 | 298 994 | 498 |
Zwischensumme für die 2008 eingegangenen Anträge | 4 236 | 3 747 | 14 624 972 | 3 903 |
Insgesamt | 10 857 | 9 941 | 49 035 729 | 4 933 |
4.2.1. Geförderte Maßnahmen
Gemäß Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 kann der EGF nur aktive Arbeitsmarktmaßnahmen kofinanzieren, durch die entlassene Arbeitskräfte wieder in Beschäftigung gebracht werden sollen. Ferner sieht die Verordnung vor, dass der EGF Maßnahmen des Mitgliedstaats zur technischen Unterstützung finanzieren kann, um die Vorbereitung, die Verwaltung und die Kontrolle der Verwendung des Finanzbeitrags sowie entsprechende Informations- und Werbemaßnahmen zu erleichtern.
Die geschätzten Kosten der Maßnahmen, die im Rahmen der acht im Jahr 2008 gewährten EGF-Finanzbeiträge vorgeschlagen wurden, sind nachstehend zusammen mit den begleitenden Maßnahmen zur technischen Unterstützung aufgeschlüsselt.
Tabelle 4 – 2008 geförderte Maßnahmen nach der EUROSTAT-Klassifikation [9]
EUROSTAT-Klassifikation der arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen | EGF-Betrag (EUR) | % des Gesamtbetrags |
Arbeitsmarktpolitische Leistungen | 30 537 989 | 62,28 % |
1 | Dienstleistungen für Kunden (Unterstützung bei der Arbeitsuche, Berufsberatung, Zertifizierung von Qualifikationen usw.) | 4 519 185 | 9,22 % |
| Beihilfen für die Arbeitssuche | 26 018 804 | 53,06 % |
Arbeitsmarktpolitische Maßnahmen | 16 718 820 | 34,09 % |
2 | Aus- und Fortbildung | 7 899 843 | 16,11 % |
| Ausbildungsbeihilfen | 3 033 250 | 6,19 % |
3 | Jobrotation und Jobsharing | entfällt | entfällt |
4 | Beschäftigungsanreize | 4 709 608 | 9,60 % |
4.1 | Einstellungsanreize | 2 666 896 | 5,44 % |
4.2 | Beschäftigungserhaltende Anreize | 2 042 712 | 4,17 % |
5 | Unterstützte Beschäftigung und Wiedereingliederung | entfällt | entfällt |
6 | Direkte Schaffung von Arbeitsplätzen | entfällt | entfällt |
7 | Gründungsanreize | 1 076 119 | 2,19 % |
Technische Unterstützung (Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006) | 1 778 920 | 3,63 % |
Insgesamt | 49 035 729 | 100 % |
4.2.2. Profil der Arbeitskräfte, denen EGF-Mittel gewährt wurden
Mit den 2008 bewilligten Finanzbeiträgen sollten insgesamt 9 941 entlassene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in fünf Mitgliedstaaten gefördert werden (siehe Anhang – Profil der Arbeitskräfte, die 2008 durch EGF-Mittel unterstützt werden sollten).
4.2.3. Komplementarität mit aus den Strukturfonds, insbesondere dem ESF, finanzierten Maßnahmen
EGF und ESF sind wichtige Instrumente der EU, um durch aktive arbeitsmarktpolitische Maßnahmen die Beschäftigungsfähigkeit zu verbessern und eine schnelle Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt zu gewährleisten. Ihre Komplementarität liegt in ihrer Fähigkeit begründet, diese Fragen in zwei verschiedenen zeitlichen Perspektiven anzugehen: Während der EGF bei einzelnen Massenentlassungen mit europäischer Dimension maßgeschneiderte Unterstützung für die entlassenen Arbeitskräfte leistet, fördert der ESF strategische, langfristige Ziele mit Hilfe von Mehrjahresprogrammen. Angesichts der sozialen Folgen der jüngsten Wirtschaftskrise schlug die Kommission in ihrem Europäischen Konjunkturprogramm vor, die Funktionsweise beider Fonds so zu ändern, dass diese in der Krise flexibler reagieren können.
Als gutes Beispiel für eine erfolgreiche Komplementarität von ESF und EGF kann BenQ (EGF/2007/03) gelten, wofür 2007 ein Finanzbeitrag gewährt wurde. In diesem Fall wurden entlassene Arbeitskräfte unterstützt, die sich in eine Transfergesellschaft überführen ließen, in der auch für die von BenQ entlassenen Arbeitskräfte Maßnahmen im Rahmen von ESF-Programmen [10] angeboten wurden. Einige der betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer absolvierten zunächst eine vom ESF kofinanzierte Kurzschulung zum Erwerb des Europäischen Computer-Führerscheins, gefolgt von einer fünfmonatigen Ausbildung mit dem Abschluss „Management-Assistent/in“, die wiederum aus dem EGF kofinanziert wurde.
4.2.4. Erzielte Ergebnisse
Die wichtigste Informationsquelle im Hinblick auf die Ergebnisse des EGF ist der Abschlussbericht, den der Mitgliedstaat gemäß Artikel 15 der EGF-Verordnung spätestens sechs Monate nach Ablauf des Interventionszeitraums des EGF vorzulegen hat.
2008 erhielt die Kommission drei Abschlussberichte zu folgenden Anträgen: PSA (Frankreich), Renault (Frankreich) und BenQ (Deutschland). Diese Abschlussberichte unterstrichen den Mehrwert des EGF, da er es beiden Mitgliedstaaten ermöglichte, erfolgreiche neue Strategien anzuwenden (z. B. Interaktion in Peer-Gruppen, verstärkte Anleitung und Beratung), die insbesondere auf geringqualifizierte Arbeitskräfte im Alter von über 45 Jahren ausgerichtet sind. Im Fall BenQ machte es der EGF darüber hinaus möglich, die Dauer einiger Ausbildungs- und Beratungsmaßnahmen über den üblichen Zeitraum hinaus zu verlängern, und leistete damit eine intensivere und wirksamere Unterstützung.
PSA (EGF/2007/01)
Der erste Antrag, den Frankreich am 9. März 2007 beim EGF einreichte, betraf 267 Beschäftigte, die bei Zulieferern des französischen Automobilherstellers PSA entlassen worden waren. Laut Abschlussbericht kamen 256 der betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den Genuss von Maßnahmen, die aus dem EGF kofinanziert wurden. Bei Ablauf des Durchführungszeitraums des EGF waren 106 der unterstützten Arbeitskräfte (41 %) noch immer arbeitslos, während 150 (59 %) eine dauerhafte Beschäftigung gefunden hatten; dies lässt sich wie folgt aufschlüsseln:
· 76 hatten einen unbefristeten Arbeitsvertrag;
· 20 hatten ein eigenes Unternehmen gegründet;
· 54 hatten einen befristeten Arbeitsvertrag oder einen Zeitvertrag über eine Dauer von mehr als sechs Monaten.
Renault (EGF/2007/02)
Der zweite Antrag Frankreichs auf Unterstützung durch den EGF, eingereicht am 23. März 2007, betraf ursprünglich 628 Arbeitskräfte, die bei Zulieferern von Renault entlassen worden waren. Aus dem Abschlussbericht ging hervor, dass 366 der betroffenen Beschäftigten vom EGF geförderte Maßnahmen in Anspruch nahmen, während 262 Personen meinten, ohne zusätzliche Maßnahmen einen neuen Arbeitsplatz finden zu können, oder bereits vor dem Anlaufen der kofinanzierten Maßnahmen eine neue Stelle gefunden hatten. Am Ende des Durchführungszeitraums waren 133 der unterstützten Personen (36 %) entweder arbeitslos oder in einer Beschäftigung oder einem Ausbildungsprogramm mit einer Dauer von weniger als sechs Monaten. Des Weiteren nahmen 105 (29 %) der Betroffenen an Ausbildungsprogrammen mit einer Dauer von mindestens sechs Monaten teil, während 129 Personen (35 %) eine dauerhafte Beschäftigung gefunden hatten, was sich wie folgt aufschlüsseln lässt:
· 77 hatten einen unbefristeten Arbeitsvertrag;
· 10 hatten ein eigenes Unternehmen gegründet;
· 42 hatten einen befristeten Arbeitsvertrag oder einen Zeitvertrag über eine Dauer von mehr als sechs Monaten.
BenQ (EGF/2007/03)
Am 27. Juni 2007 reichte Deutschland einen Antrag auf Unterstützung durch den EGF ein, der ursprünglich 2 400 Beschäftigte betraf, die von dem Mobiltelefonhersteller BenQ entlassen worden waren. Laut Durchführungsbericht waren von den 2 528 entlassenen Arbeitskräften, die sich in die am 1. Januar 2007 gegründete Transfergesellschaft hatten überführen lassen, um von aktiven arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen profitieren zu können, 561 (22 %) bei Ablauf des EGF-Durchführungszeitraums noch immer arbeitslos, 88 standen dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung (bedingt durch eine Langzeitausbildung, Krankheit oder Verrentung), während 1 879 (74 %) eine dauerhafte Beschäftigung gefunden hatten; 77 der letztgenannten Personen hatten ein eigenes Unternehmen gegründet.
Tabelle 5 – Ergebnisse gemäß den 2008 vorgelegten Abschlussberichten
| EGF/2007/01 | EGF/2007/02 | EGF/2007/03 | Insgesamt |
| PSA (Frankreich) | Renault (Frankreich) | BenQ (Deutschland) | |
Zahl der ursprünglich zu unterstützenden Arbeitskräfte | 267 | 628 | 2 400 | 3 295 |
Zahl der Arbeitskräfte, die keine Unterstützung durch den EGF benötigten | 9 | 262 | - | 271 |
Zahl der unterstützten Arbeitskräfte | 256 | 366 | 2 528 | 3 150 |
davon erhielten | | | | |
Aus- oder Fortbildung/Umschulung | 198 (77 %) | 198 (54 %) | 256 (10 %) | 652 (21 %) |
Beihilfen für die Arbeitsuche/Ausbildungsbeihilfen | 256 (100 %) | - | 2 528 (100 %) | 2 784 (88 %) |
Unterstützung bei der Arbeitsuche/Beratung | - | 366 (100 %) | 2 055 (81 %) | 2421 (77 %) |
Anreize zur Unternehmensgründung | - | - | 99 (4 %) | 99 (3 %) |
Beschäftigungsanreize | 150 (59 %) | 38 (10 %) | 408 (16 %) | 596 (19 %) |
Zahl der nach der EGF-Intervention wieder in den Arbeitsmarkt eingegliederten Arbeitskräfte | 150 (59 %) | 129 (35 %) | 1 879 (74 %) | 2 158 (69 %) |
4.2.5. Von der Kommission durchgeführte Maßnahmen zur technischen Unterstützung
Informations- und Werbemaßnahmen
Gemäß Artikel 9 der EGF-Verordnung richtet die Kommission „ein in allen Amtssprachen der Gemeinschaft verfügbares Internet-Portal ein, das Informationen über den EGF, Leitlinien für die Einreichung von Anträgen sowie aktualisierte Informationen über genehmigte und abgelehnte Anträge bietet und die Rolle der Haushaltsbehörde hervorhebt.“
Website
2008 umfasste die EGF-Website (http://ec.europa.eu/egf) 81 206 Seiten, die von 36 937 Besuchern aufgerufen wurden. Die am häufigsten besuchten Seiten im Jahr 2008 waren die EGF-Homepage, die Seiten mit dem Überblick über eingegangene Anträge und die Seiten mit den wichtigsten Dokumenten über den EGF. Das 2007 von der Kommission herausgegebene Faltblatt zum EGF wurde im Verlauf des Jahres 2008 fast 2 800 Mal heruntergeladen.
Im Einklang mit Artikel 9 der EGF-Verordnung haben die Kommissionsdienststellen die EGF-Website in alle 23 Amtssprachen der Gemeinschaft übersetzt.
Eurobarometer
Die Standard-Eurobarometer-70-Befragung wurde vom 6. Oktober bis zum 6. November 2008 durchgeführt. Auf die Frage „Haben Sie schon einmal vom Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung, einem Fonds zur Unterstützung von Globalisierungsopfern, gehört oder darüber gelesen?“ konnten die Befragten zwischen folgenden Antworten wählen:
– „Ja, und ich bin damit sehr vertraut“ oder
– „Ja, aber ich bin damit nicht sehr vertraut“ oder
– „Nein, ich habe davon noch nie gehört oder darüber gelesen“.
Die Ergebnisse – zum Zeitpunkt der Abfassung dieses Berichts noch nicht veröffentlicht – zeigen, dass in der gesamten EU-27 22 % der Befragten vom EGF gehört hatten, auch wenn nur 3 % damit sehr vertraut waren, und 71 % der Befragungsteilnehmer noch nie vom EGF gehört hatten.
Zusammenkünfte mit den nationalen Behörden und den Sozialpartnern
Die dritte Zusammenkunft der „Sachverständigengruppe zu den Ansprechpartnern des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung“ (Code E2100), die sich aus Vertretern der Mitgliedstaaten zusammensetzt, fand am 6. März 2008 statt.
Um die Überarbeitung der EGF-Verordnung vorzubereiten, luden die Kommissionsdienststellen die am EGF interessierten Parteien zu einer Konferenz ein, die am 4. September 2008 in Brüssel abgehalten wurde. Ziel der Veranstaltung war es, mit Vertretern der Mitgliedstaaten und der Sozialpartner die Antworten auf die im Juli 2008 verschickten Fragebögen sowie die im EGF-Jahresbericht 2007 genannten Kernfragen (siehe Punkt 3) zu diskutieren.
4.2.6. Finanzbericht
Bewilligte Mittel
Gemäß der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 darf die Mittelausstattung des EGF 500 Mio. EUR jährlich nicht überschreiten. Die Finanzierung des Fonds erfolgt über die bei den einzelnen Ausgabenobergrenzen des vorausgegangenen Jahres verbliebenen Spielräume und/oder über Verpflichtungsermächtigungen, die in den beiden vorausgegangenen Jahren annulliert wurden. Ferner muss nach Artikel 12 der EGF-Verordnung am 1. September jedes Jahres mindestens ein Viertel des jährlichen Höchstbetrags des EGF verfügbar bleiben, damit ein bis Ende des Jahres auftretender Bedarf gedeckt werden kann.
Im Jahr 2008 beschloss die Haushaltsbehörde die Mobilisierung des EGF für acht Anträge und damit einen Betrag in Höhe von 49 035 729 EUR (siehe Tabellen 2 und 3 zu den bewilligten EGF-Beiträgen).
Ausgaben für technische Unterstützung
Technische Unterstützung auf Initiative der Kommission gemäß Artikel 8 der EGF-Verordnung war 2008 nicht verfügbar.
Im Jahr 2008 gemeldete Unregelmäßigkeiten
2008 wurden der Kommission im Zusammenhang mit dem EGF keine Unregelmäßigkeiten im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1681/94 gemeldet.
Im Jahr 2008 eingestellte Verfahren bei Unregelmäßigkeiten
2008 wurden keine Verfahren bei Unregelmäßigkeiten eingestellt.
4.2.7. Abwicklung der bereitgestellten Finanzbeiträge
Keiner der seit Laufzeitbeginn des EGF gewährten Beiträge wurde 2008 abgewickelt.
Anhang – Profil der Arbeitskräfte, die 2008 durch den EGF unterstützt werden sollten
Antrag(Referenz) | Datum der Antragstellung | Entlassene Arbeitskräfte | Zu unterstützende Arbeitskräfte | davon | davon mit lang andauernden Gesundheitsproblemen oder mit einer Behinderung [11] |
| | | | Frauen(%) | Drittstaatsangehörige | 15-24 | 25-54 | 55-64 | 65+ | |
Sardinien (IT)(EGF/2007/05) | 9.8.2007 | 1 044 | 1 044 | 427(41 %) | 1 | 5 | 899 | 138 | 2 | entfällt |
Piemont (IT)(EGF/2007/06) | 10.8.2007 | 1 537 | 1 537 | 1 013(66 %) | 55 | 23 | 1 347 | 167 | 0 | entfällt |
Lombardei (IT) (EGF/2007/07) | 17.8.2007 | 1 816 | 1 816 | 1 230(68 %) | 71 | 6 | 1 537 | 272 | 1 | entfällt |
Textilindustrie (MT) (EGF/2007/08) | 12.9.2007 | 675 | 675 | 533(79 %) | 0 | 242 | 401 | 32 | 0 | 4 |
Lissabon-Alentejo (PT) (EGF/2007/10) | 9.10.2007 | 1 549 | 1 122 | 339(30 %) | 16 | 39 | 1 024 | 59 | 0 | 12 |
Zwischensumme für die 2007 eingegangenen Anträge | 6 621 | 6 194 | 3 542(57 %) | 143 | 315 | 5 208 | 668 | 3 | entfällt |
Toskana (IT) (EGF/2008/01) | 12.2.2008 | 1 558 | 1 558 | 746(48 %) | 998 | 102 | 1 276 | 175 | 5 | entfällt |
DELPHI (ES) (EGF/2008/02) | 6.2.2008 | 1 589 | 1 589 | 23(2 %) | 0 | 2 | 1 524 | 63 | 0 | 5 |
Alytaus Tekstilė (LT) (EGF/2008/03) | 8.5.2008 | 1 089 | 600 | 494(82 %) | 0 | 4 | 372 | 224 | 0 | 34 |
Zwischensumme für die 2008 eingegangenen Anträge | 4 236 | 3 747 | 1 263(38 %) | 998 | 108 | 3 172 | 462 | 5 | entfällt |
Insgesamt | 10 857 | 9 941 | 4 805(48 %) | 1 141 | 423 | 8 380 | 1 130 | 8 | entfällt |
[1] ABl. L 406 vom 30.12.2006, S.1. Technische Fehler in der EGF-Verordnung wurden 2008 berichtigt; die einschlägige Veröffentlichung erfolgte im ABL. L 48 vom 22.2.2008, S. 82, für alle Sprachen sowie im ABl. L 202 vom 31.7.2008, S. 74, nur für die englische Sprache.
[2] Die Bezeichnung „EGF-Verordnung“ bezieht sich auf die Verordnung, die am 31. Dezember 2008 in Kraft war, ungeachtet der Änderungen an dieser Verordnung, die seither vorgenommen wurden.
[3] Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen – Eine erneuerte Sozialagenda: Chancen, Zugangsmöglichkeiten und Solidarität im Europa des 21. Jahrhunderts, KOM(2008) 412 endg. vom 2.7.2008.
[4] Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat – Solidarität angesichts des Wandels: der Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) 2007 – Rückblick und Perspektiven, KOM(2008) 421 endg. vom 2.7.2008.
[5] Mitteilung der Kommission an den Europäischen Rat – Europäisches Konjunkturprogramm, KOM(2008) 800 endg. vom 26.11.2008.
[6] Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 zur Einrichtung des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung, KOM(2008) 867 vom 16.12.2008.
[7] Die 2009 vom Europäischen Parlament und vom Rat erlassene Änderungsverordnung sieht eine zeitliche befristete Erhöhung des Kofinanzierungssatzes von 50 auf 65 % bis zum Ablauf der „Krisen“-Ausnahmeregelung am 31. Dezember 2011 vor.
[8] Überarbeitet am 23. Februar 2009.
[9] Diese Tabelle basiert nicht vollständig auf der von EUROSTAT verwendeten Methodik, wie in der Veröffentlichung „Datenbank zur Arbeitsmarktpolitik – Methodik – Überarbeitete Fassung vom Juni 2006“ beschrieben, da einige der vom EGF kofinanzierten Maßnahmen in keine der vorgegebenen Kategorien passen (z. B. Beihilfen für die Arbeitsuche und Ausbildungsbeihilfen). Die EUROSTAT-Kategorien, die in der Tabelle mit „entfällt“ ausgewiesen sind, wurden im Rahmen der acht EGF-Beiträge des Jahres 2008 von den Mitgliedstaaten nicht vorgeschlagen.
[10] Das so genannte ESF-Programm der Bundesagentur für Arbeit, das operationelle Ziel-2-Programm des Landes Nordrhein-Westfalen und das Programm des Freistaates Bayern.
[11] Gemäß den nationalen Klassifikationen.
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