Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat - Methode zur Verfolgung der Umsetzung des Europäischen Pakts zu Einwanderung und Asyl
/* KOM/2009/0266 endg. */
| BG | ES | CS | DA | DE | ET | EL | EN | FR | GA | IT | LV | LT | HU | MT | NL | PL | PT | RO | SK | SL | FI | SV |
| html | html | html | html | html | html | html | html | html | html | html | html | html | html | html | html | html | html | html | html | html | html | |
| doc | doc | doc | doc | doc | doc | doc | doc | doc | doc | doc | doc | doc | doc | doc | doc | doc | doc | doc | doc | doc | doc |
| Zweisprachige Anzeige: BG CS DA DE EL EN ES ET FI FR HU IT LT LV MT NL PL PT RO SK SL SV |
[pic] | KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN |
Brüssel, den 10.6.2009
KOM(2009) 266 endgültig
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT
Methode zur Verfolgung der Umsetzung des Europäischen Pakts zu Einwanderung und Asyl
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT
Methode zur Verfolgung der Umsetzung des Europäischen Pakts zu Einwanderung und Asyl
1. EINFÜHRUNG
Der Europäische Pakt zu Einwanderung und Asyl ist vom Europäischen Rat auf seiner Tagung vom 15./16. Oktober 2008 angenommen worden[1]. Ihm ging eine Mitteilung der Kommission vom Juni 2008 mit dem Titel „Eine gemeinsame Einwanderungspolitik für Europa: Grundsätze, Maßnahmen und Instrumente“[2] voraus. Der Pakt, der auf den Fortschritten der letzten zehn Jahre aufbaut, ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer umfassenden Migrationspolitik der EU. Der Europäische Rat ist darin fünf grundlegende Verpflichtungen eingegangen, deren Ausgestaltung und Umsetzung in konkrete Maßnahmen vor allem im Rahmen des Programms erfolgen wird, das das Haager Programm ablösen wird:
- Gestaltung der legalen Einwanderung unter Berücksichtigung der selbstbestimmten Prioritäten, Bedürfnisse und Aufnahmekapazitäten jedes Mitgliedstaats und Förderung der Integration
- Bekämpfung der illegalen Einwanderung, indem insbesondere sichergestellt wird, dass illegal aufhältige Ausländer in ihre Herkunftsländer zurückkehren oder sich in ein Transitland begeben
- Stärkung der Wirksamkeit der Grenzkontrollen
- Schaffung eines Europas des Asyls
- Aufbau einer umfassenden Partnerschaft mit den Herkunfts- und den Transitländern, die die Synergien zwischen Migration und Entwicklung fördert.
Bei der Annahme des Pakts hat der Europäische Rat beschlossen, eine jährliche Aussprache über die Einwanderungs- und Asylpolitik durchzuführen. Im Verlauf dieser jährlichen Aussprache wird der Europäische Rat verfolgen können, wie die Europäische Union und die Mitgliedstaaten diesen Pakt und das nächste Mehrjahresprogramm im Bereich „Freiheit, Sicherheit und Recht“, das ab 2010 das Haager Programm ablösen wird, umsetzen.
Im Pakt selbst heißt es hierzu:
- Der Europäische Rat ersucht die Kommission, dem Rat jedes Jahr einen Bericht vorzulegen, der sich vor allem auf die Beiträge der Mitgliedstaaten stützt und dem gegebenenfalls Vorschläge mit Empfehlungen zur Durchführung dieses Paktes und des Nachfolgeprogramms zum Haager Programm durch die Europäische Union und die Mitgliedstaaten beigefügt sind.
- Die jährliche Aussprache wird es dem Europäischen Rat ferner ermöglichen, sich über die wichtigsten Entwicklungen, die die einzelnen Mitgliedstaaten in ihrer Einwanderungs- und Asylpolitik in Aussicht genommen haben, auf dem Laufenden zu halten.
Im Vorfeld der Aussprache ersuchte der Europäische Rat die Kommission, dem Rat eine Verfahrensweise vorzuschlagen. Dieser Aufforderung kommt die Kommission mit der vorliegenden Mitteilung nach.
Die in dieser Mitteilung beschriebene Methode soll der Vorbereitung der ersten jährlichen Aussprache im Europäischen Rat dienen, die im Juni 2010 stattfinden wird.
Die Kommission wird hierzu – wie nachstehend beschrieben - einen Jahresbericht für den Rat mit Beiträgen der Mitgliedstaaten und Sachinformationen aus diversen Quellen ausarbeiten („Jahresbericht der Kommission“).
2. DER JAHRESBERICHT DER KOMMISSION („OUTPUT“)
Der Jahresbericht der Kommission wird entsprechend der im Pakt erläuterten Art der jährlichen Aussprache aus zwei Teilen bestehen:
- einer kurzen Zusammenfassung der wesentlichen Entwicklungen im Berichtszeitraum sowie der auf Ebene der EU und der Mitgliedstaaten geplanten wichtigsten Vorhaben gegebenenfalls mit Empfehlungen der Kommission;
- einem längeren, ausführlicheren Bericht über die wichtigsten durchgeführten Maßnahmen und geplanten Vorhaben auf Ebene der EU und der Mitgliedstaaten in Bezug auf jede Verpflichtung, die im Pakt aufgeführt ist.
Ab 2011 sollen auf diese Weise auch die Verpflichtungen erfasst werden, die im Rahmen des Nachfolgeprogramms zum Haager Programm und des dazugehörigen Aktionsplans eingegangen wurden. Die hier beschriebene Vorgehensweise wird anhand der gewonnenen Erfahrungen und der gemeinsamen Methodik, die die Kommission in ihrer vorgenannten Mitteilung vom Juni 2008[3] vorgeschlagen hat, weiterentwickelt und verfeinert. So könnten die Verpflichtungen aus dem Pakt und dem Haager Nachfolgeprogramm gegebenenfalls als gemeinsame Zielsetzungen und Indikatoren formuliert werden, um eine bessere Vergleichbarkeit der Maßnahmen zu ermöglichen und Transparenz und gegenseitiges Vertrauen zu gewährleisten. Sollte der Europäische Rat neue Verpflichtungen eingehen, müssten auch diese berücksichtigt werden.
3. INFORMATIONSQUELLEN FÜR DEN JAHRESBERICHT DER KOMMISSION („INPUT“)
Die für die jährliche Berichterstattung benötigten Informationen müssen entweder von den Mitgliedstaaten bereitgestellt werden oder der Kommission direkt aus Instrumenten zur Verfügung stehen, die im Rahmen der Migrationspolitik der EU entwickelt worden sind.
3.1. Von den Mitgliedstaaten bereitzustellende Informationen
Um feststellen zu können, welche Maßnahmen und Vorhaben in den einzelnen Mitgliedstaaten durchgeführt bzw. geplant werden, bedarf es der Mitwirkung der Mitgliedstaaten. Diesem Umstand wird im Europäischen Pakt Rechnung getragen, demzufolge sich der Jahresbericht der Kommission auf die Beiträge der Mitgliedstaaten stützen soll. Dementsprechend sollten die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten jedes Jahr einen Beitrag in Form eines „politischen“ Kurzberichts mit Sachinformationen übermitteln. Die Mitgliedstaaten werden gebeten, diese Beiträge nach einem einheitlichen Schema zu erstellen. Für den Kommissionsbericht 2010 folgt dieses Schema den im Pakt eingegangenen Verpflichtungen. Es ist als Anhang beigefügt. Um die nationalen Beiträge besser vergleichen zu können, wird die Kommission im September 2009 in einem förmlichen Ersuchen an die Mitgliedstaaten weitere Hinweise für die Erstellung dieser Beiträge geben.
Die Auswirkungen der Wirtschaftskrise auf die Migrationsbewegungen werden sich 2009 bemerkbar machen. Wie weiter unten ausgeführt, werden die harmonisierten Gemeinschaftsstatistiken (mit Ausnahme der Statistiken für den Asylbereich) für 2009 nicht rechtzeitig genug vorliegen, um im Jahresbericht der Kommission für 2010 berücksichtigt werden zu können. Die Kommission wird daher die Mitgliedstaaten um Vorlage der entsprechenden Daten für das erste Halbjahr 2009 – sofern vorhanden – bitten (vgl. Anhang). Diese Daten werden zwar nicht vergleichbar sein, weil sie nicht nach einheitlichen Standards erhoben worden sind, sie können aber dennoch Aufschluss über bestimmte Tendenzen geben.
Die Beiträge der Mitgliedstaaten sollen der Kommission die Berichterstattung erleichtern, ohne dass den Mitgliedstaaten aufwändige Berichtspflichten auferlegt werden. Doppelarbeit soll vermieden werden. Wenn die Mitgliedstaaten es zwecks Vermeidung von Doppelarbeit für zweckmäßig halten, können sie in ihren Beiträgen auf Sachinformationen aus dem Jahresbericht ihrer nationalen Kontaktstelle im Europäischen Migrationsnetzwerk verweisen. Diese Berichte gehören zu den unter 3.2 erörterten Informationen aus den Mitgliedstaaten, auf die die Kommission direkt zugreifen kann.
3.2. Der Kommission vorliegende Informationen
Was Statistiken anbelangt, so regelt die Statistik-Verordnung ((EG) Nr. 862/2007) die Erhebung und Erstellung harmonisierter, vergleichbarer Gemeinschaftsstatistiken über Migration und Asyl sowie über damit zusammenhängende Verfahren[4]. Der Verordnung zufolge liefern die Mitgliedstaaten der Kommission (Eurostat) Statistiken, die je nach Gegenstand zu unterschiedlichen Terminen vorzulegen sind: Bestimmte Asylstatistiken sind beispielsweise früher vorzulegen als Migrationsstatistiken[5]. Diese von der Kommission (Eurostat) veröffentlichten Daten, die bereits in andere Berichte wie die Statistikberichte des Europäischen Migrationsnetzwerks einfließen, werden als wesentliche Informationsquelle für die Kontrollberichte der Kommission über die Umsetzung des Europäischen Pakts dienen.
Für den Bereich Asyl wird es der Kommission möglich sein, in ihrem Jahresbericht auf relativ aktuelle Daten zu Asylanträgen und erstinstanzlichen Entscheidungen zurückzugreifen. Der Bericht 2010 wird sich auf Statistiken stützen, die zumindest das dritte Quartal 2009 einschließen. Die Zahl der 2009 ergangenen endgültigen Asylentscheidungen wird zwar für den Jahresbericht der Kommission 2010 noch nicht vorliegen, doch wird die Kommission (Eurostat) sie vor der jährlichen Aussprache des Europäischen Rats im Juni 2010 zur Verfügung stellen können.
Andere Migrationsstatistiken für 2009 werden leider nicht rechtzeitig genug vorliegen, um im Kommissionsbericht 2010 berücksichtigt werden zu können. Da die Mitgliedstaaten jedoch der Verordnung zufolge der Kommission (Eurostat) die Jahresstatistiken 2009 innerhalb von drei Monaten nach Ablauf des Berichtszeitraums liefern müssen (hierzu gehören Statistiken über illegale Einreise und Aufenthalt sowie Rückführungen), kann die Kommission (Eurostat) diese Statistiken vor der jährlichen Aussprache des Europäischen Rates vorlegen.
Informationsquelle für Entwicklungen im legislativen und politischen Bereich sind unter anderem:
1. Jahresberichte des Europäischen Migrationsnetzwerks (EMN): Ziel des EMN ist die Deckung des Informationsbedarfs der Gemeinschaftsorgane sowie der Behörden und Einrichtungen der Mitgliedstaaten zur Migrations- und Asylthematik durch Bereitstellung aktueller, objektiver, verlässlicher und vergleichbarer Informationen zu Migration und Asyl, um die diesbezügliche Politikgestaltung in der Europäischen Union zu unterstützen[6]. Jede nationale Kontaktstelle legt jährlich einen Bericht zur Migrations- und Asylsituation in dem betreffenden Mitgliedstaat vor, in dem auch auf politische Entwicklungen eingegangen wird[7]. Die Kommission wird das EMN bitten, die inhaltlichen Vorgaben und den Zeitplan seiner Jahresberichte zu überprüfen, damit sie diese Jahresberichte für ihre Kontrollberichte besser nutzen kann.
2. Informationen der Mitgliedstaaten zu den vier Fonds des Generellen Programms „Solidarität und Steuerung der Migrationsströme“: Europäischer Flüchtlingsfonds, Außengrenzenfonds, Europäischer Fonds zur Integration von Drittstaatsangehörigen und Europäischer Rückkehrfonds.
3. Mechanismus zur gegenseitigen Information über asyl- und einwanderungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten[8]: Über dieses Instrument werden Informationen und Meinungen zu nationalen Maßnahmen im Bereich Asyl und Einwanderung ausgetauscht, die aller Voraussicht nach beträchtliche Auswirkungen auf mehrere Mitgliedstaaten oder die gesamte Europäische Union haben werden.
4. Berichte der Kommission wie der Jahresbericht über illegale Einwanderung[9] und Berichte über Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt[10].
5. Berichte der Agenturen (insbesondere Frontex) und anderer Einrichtungen (z. B. CIREFI[11]). Da der Jahresbericht der Kommission öffentlich ist und sich deshalb nur auf öffentlich zugängliche Informationen stützt, werden nicht alle verfügbaren Informationsquellen genutzt werden können.
6. Informationen im Zusammenhang mit der Umsetzung der gemeinsamen Integrationsagenda[12] (z. B. Informationen der nationalen Kontaktstellen für Integrationsfragen, Handbücher zur Integration, Europäische Webseite für Integration).
7. Informationen aus externen Studien zum Stand der Umsetzung, Kommissionsberichte und Vertragsverletzungsverfahren.
Als weitere Informationsquellen kämen Arbeiten internationaler Organisationen wie der OECD und Forschungsprojekte in Betracht, insbesondere Projekte, die aus Forschungsprogrammen der Gemeinschaft finanziert werden.
4. TERMINPLAN FÜR DIE BERICHTERSTATTUNG
Der Zeitplan für den Jahresbericht 2010 gestaltet sich wie folgt:
Zeitpunkt | Mitgliedstaaten | Kommission |
Anfang September 2009 | Förmliches Ersuchen an die Mitgliedstaaten um Übermittlung der Beiträge |
Ab November | Vorbereitung des Jahresberichts: Umsetzung auf EU-Ebene |
Mitte November | Beiträge der Mitgliedstaaten zur Umsetzung auf einzelstaatlicher Ebene |
Mitte Januar 2010 | Aktualisierung der Beiträge, falls erforderlich |
Mitte April | Annahme und Vorlage des Jahresberichts |
April bis Mitte Juni | Vorbereitende Erörterung im Rat |
3. Juniwoche | Jährliche Aussprache auf der Tagung des Europäischen Rats |
Juli, September | Überprüfung und Bewertung der Berichterstattung mit Verbesserungsvorschlägen für die nächste Runde |
Mit Hilfe der jährlichen Überprüfung und Bewertung soll die Berichterstattung weiter verbessert werden. Ein erster wichtiger Schritt wird die Aufnahme des Nachfolgeprogramms zum Haager Programm in die Berichterstattung sein. Auch die neuen Berichte wie die Jahresberichte zur Asylsituation in der Europäischen Union, die das künftige Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen[13] erstellen soll, werden der Kommission die Berichterstattung über die Umsetzung der Asyl- und Einwanderungspolitik in der EU erleichtern .
Andere bereits bestehende Berichtspflichten der Kommission, insbesondere die Berichte über die illegale Einwanderung[14] und die im Rahmen des Mechanismus zur gegenseitigen Information über asyl- und einwanderungspolitische Maßnahmen übermittelten Daten[15], sollten hingegen zu gegebener Zeit auslaufen, da die betreffenden Informationen in den Jahresbericht der Kommission über die Umsetzung des Pakts aufgenommen werden.
5. FAZIT
Mit der hier vorgestellten Verfahrensweise wird im Bereich Asyl und Einwanderung ein neuer strukturierter Berichtszyklus auf Jahresbasis mit einer politischen Aussprache auf hoher Ebene eingeführt. Der Jahresbericht stellt ein gewichtiges politisches Statement der Kommission über die Umsetzung der asyl- und einwanderungspolitischen Maßnahmen auf Ebene der EU und der Mitgliedstaaten dar. Der Umstand, dass der Europäische Rat eine jährliche Aussprache abhalten will, zeigt, dass Asyl und Einwanderung zu den wichtigen politischen Themen der europäischen Integration gehören. Auf diese Weise ist gewährleistet, dass die neue Dynamik des Europäischen Pakts und des geplanten Mehrjahresprogramms für den Bereich Freiheit, Sicherheit und Recht nicht wirkungslos verpufft und die gemeinsame Asyl- und Einwanderungspolitik der EU unter Berücksichtigung der besonderen Bedürfnisse jedes einzelnen Mitgliedstaats und im gemeinsamen Interesse der Europäischen Union weiterentwickelt wird.
Anhang: Einheitliches Schema für die Beiträge der Mitgliedstaaten
I. „POLITISCHER“ KURZBERICHT
Bewerten Sie kurz die in Ihrem Mitgliedstaat in den fünf Politikfeldern des Pakts seit seiner Annahme im Oktober 2008 erzielten Fortschritte.
I. Legale Einwanderung – Integration
Grundverpflichtung: Gestaltung der legalen Einwanderung unter Berücksichtigung der selbstbestimmten Prioritäten, Bedürfnisse und Aufnahmekapazitäten jedes Mitgliedstaats und Förderung der Integration
II. Illegale Einwanderung
Grundverpflichtung: Bekämpfung der illegalen Einwanderung, insbesondere durch Sicherstellung der Rückkehr der illegal aufhältigen Ausländer in ihr Herkunftsland oder in ein Transitland
III. Grenzkontrolle
Grundverpflichtung: Stärkung der Wirksamkeit der Grenzkontrollen
IV. Asyl
Grundverpflichtung: Schaffung eines Europas des Asyls
V. Gesamtansatz zur Migrationsfrage
Grundverpflichtung: Schaffung einer umfassenden Partnerschaft mit den Herkunfts- und den Transitländern, die die Synergien zwischen Migration und Entwicklung fördert
II. Sachinformationen
Die Kommission wird über die wichtigsten auf EU-Ebene unternommenen Maßnahmen berichten. Die Mitgliedstaaten sollten unter Zuhilfenahme der nachstehenden Tabelle über die wichtigsten auf ihrer Ebene durchgeführten und geplanten Maßnahmen berichten. Die in der Tabelle aufgeführten Verpflichtungen sind dem Europäischen Pakt entnommen.
Verpflichtung | Die auf mitgliedstaatlicher Ebene durchgeführten wichtigsten Maßnahmen | Die auf mitgliedstaatlicher Ebene geplanten wichtigsten Entwicklungen |
I. Legale Einwanderung – Integration |
Grundverpflichtung: Gestaltung der legalen Einwanderung unter Berücksichtigung der selbstbestimmten Prioritäten, Bedürfnisse und Aufnahmekapazitäten jedes Mitgliedstaats und Förderung der Integration |
a) die Mitgliedstaaten und die Kommission zu ersuchen, unter Achtung des gemeinschaftlichen Besitzstands und der Gemeinschaftspräferenz und unter Berücksichtigung des Potenzials an Arbeitskräften innerhalb der Europäischen Union mit den geeignetsten Mitteln eine Politik der Arbeitsimmigration, die allen Arbeitsmarkterfordernissen der Mitgliedstaaten Rechnung trägt, im Einklang mit den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 13./14 März 2008 zu verwirklichen; | Geben Sie bitte auch an, in welcher Weise sich die Wirtschaftskrise auf Ihre innerstaatlichen Regelungen zur Arbeitsimmigration und/oder Ihre diesbezüglichen politischen Strategien ausgewirkt hat. Geben Sie, sofern vorhanden, Daten und Tendenzen zur Arbeitsimmigration für die erste Jahreshälfte 2009 an. |
b) die Attraktivität der Europäischen Union für hoch qualifizierte Arbeitnehmer zu erhöhen | Bitte geben Sie auch an, wie sich die Wirtschaftskrise auf Ihre innerstaatlichen Regelungen zur Aufnahme hoch qualifizierter Arbeitnehmer und/oder Ihre diesbezüglichen politischen Strategien ausgewirkt hat. Geben Sie hierzu, sofern vorhanden, Daten und Tendenzen für die erste Jahreshälfte 2009 an. |
und neue Maßnahmen zu ergreifen, um die Aufnahme von Studenten und Forschern und deren Bewegungsfreiheit in der Union weiter zu erleichtern; | Bitte geben Sie auch an, wie sich die Wirtschaftskrise auf Ihre innerstaatlichen Regelungen zur Aufnahme von Studenten und Forschern und/oder Ihre diesbezüglichen politischen Strategien ausgewirkt hat. Geben Sie hierzu, sofern vorhanden, Daten und Tendenzen für die erste Jahreshälfte 2009 an. |
c) bei der Förderung von temporärer oder zirkulärer Migration entsprechend den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 14. Dezember 2007 dafür zu sorgen, dass diese politischen Maßnahmen nicht die Abwanderung von Fachkräften begünstigen; |
d) die Zuwanderung aus familiären Gründen besser zu regeln, indem jeder Mitgliedstaat aufgefordert wird, – mit Ausnahme bestimmter Kategorien – in seinem innerstaatlichen Recht unter Achtung der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten seine eigenen Aufnahmekapazitäten und die Integrationsfähigkeit der Familien zu berücksichtigen, wie sie nach deren materieller Lage und nach deren Unterbringung im Zielland sowie beispielsweise auch nach deren Kenntnis der Sprache des betreffenden Landes zu beurteilen ist; |
e) die gegenseitige Unterrichtung über Migrationsfragen erforderlichenfalls durch Verbesserung der bestehenden Instrumente zu verstärken; |
f) die Information über die Möglichkeiten und die Bedingungen der legalen Einwanderung zu verbessern, indem insbesondere so bald wie möglich die hierzu erforderlichen Instrumente bereitgestellt werden; | Geben Sie bitte auch an, ob Sie Ihre Informationspolitik infolge der Wirtschaftskrise geändert haben. |
g) die Mitgliedstaaten aufzufordern, im Einklang mit den 2004 vom Rat vereinbarten gemeinsamen Grundsätzen mit den Verfahren und Mitteln, die ihnen geeignet erscheinen, eine ambitionierte Politik zu verfolgen, um eine harmonische Integration der Migranten, bei denen Aussicht auf dauerhaften Verbleib besteht, in ihr Aufnahmeland zu fördern; | Geben Sie bitte auch an, ob Sie Ihre Integrationspolitik infolge der Wirtschaftskrise geändert haben. |
diese Politik, deren Umsetzung den Aufnahmeländern echte Anstrengungen abverlangen wird, muss auf Ausgewogenheit zwischen den Rechten der Migranten (insbesondere Zugang zu Bildung, Arbeit, Sicherheit sowie öffentlichen und sozialen Dienstleistungen) und deren Pflichten (Achtung der Gesetze des Aufnahmelandes) beruhen. |
Sie wird spezielle Maßnahmen umfassen, die das Erlernen der Sprache und den Zugang zu Beschäftigung als wesentliche Integrationsfaktoren fördern; |
sie wird auf die Achtung der Identität der Mitgliedstaaten und der Europäischen Union sowie auf die Achtung ihrer Grundwerte wie Menschenrechte, Meinungsfreiheit, Demokratie, Toleranz, Gleichberechtigung von Mann und Frau und Einhaltung der Schulpflicht abstellen. |
Der Europäische Rat fordert die Mitgliedstaaten ferner auf, mit geeigneten Mitteln dem Erfordernis Rechnung zu tragen, dass Diskriminierungen, denen die Migranten ausgesetzt sein können, bekämpft werden; |
h) den Informationsaustausch über bewährte Verfahren, die im Einklang mit den 2004 vom Rat vereinbarten gemeinsamen Grundsätzen in den Bereichen Aufnahme und Integration Anwendung finden, sowie Gemeinschaftsmaßnahmen zur Unterstützung der nationalen Integrationspolitik zu fördern. |
II. Illegale Einwanderung |
Grundverpflichtung: Bekämpfung der illegalen Einwanderung, insbesondere durch Sicherstellung der Rückkehr der illegal aufhältigen Ausländer in ihr Herkunftsland oder in ein Transitland |
a) sich auf einzelfallabhängige und nicht allgemeine Legalisierungen zu beschränken, die im Rahmen des innerstaatlichen Rechts aus humanitären oder wirtschaftlichen Gründen vorgenommen werden; | Geben Sie bitte auch an, ob Sie Ihre Legalisierungspolitik infolge der Wirtschaftskrise geändert haben. |
b) mit den Ländern, bei denen dies erforderlich ist, entweder auf Gemeinschaftsebene oder bilateral Rückübernahmeabkommen zu schließen, so dass jeder Mitgliedstaat über die rechtlichen Instrumente verfügt, um die Rückführung illegal aufhältiger Ausländer sicherzustellen; | Bitte berichten Sie über die von Ihnen geschlossenen bilateralen Abkommen. |
die Wirksamkeit der gemeinschaftlichen Rückübernahmeabkommen wird evaluiert; |
Verhandlungsmandate, die zu keinem Ergebnis geführt haben, sind zu überprüfen; |
die Mitgliedstaaten und die Kommission stimmen sich bei der Aushandlung künftiger Rückübernahmeabkommen auf Gemeinschaftsebene eng miteinander ab; |
c) dafür Sorge zu tragen, dass den Risiken illegaler Einwanderung im Rahmen der Modalitäten der Politik in Bezug auf die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen oder gegebenenfalls der Modalitäten anderer Politiken, einschließlich der Modalitäten des Freizügigkeitsrahmens, vorgebeugt wird; |
d) die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten weiterzuentwickeln und dabei auf der Grundlage der Freiwilligkeit und soweit erforderlich auf gemeinsame Instrumente zurückzugreifen, um die Rückführung illegal aufhältiger Ausländer sicherzustellen (biometrische Identifizierung der illegal aufhältigen Personen, Sammelflüge …); |
e) die Zusammenarbeit mit den Herkunfts- und den Transitländern zu verstärken, um im Rahmen des Gesamtansatzes zur Migrationsfrage die illegale Einwanderung zu bekämpfen, insbesondere mit ihnen eine ambitionierte Politik der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit zu betreiben, um die internationalen Schleuser- und Menschenhändlerbanden zu bekämpfen, |
und die bedrohten Bevölkerungsgruppen besser zu unterrichten, damit die Tragödien, die sich besonders auf dem Meer abspielen können, vermieden werden; |
f) die Mitgliedstaaten aufzufordern, vor allem mit Unterstützung durch die Gemeinschaftsinstrumente Regelungen einzuführen, die durch entsprechende Hilfen Anreize zur freiwilligen Rückkehr schaffen, | Bitte geben Sie an, ob sich die Wirtschaftskrise auf Ihre Rückkehrpolitik ausgewirkt hat. |
und sich diesbezüglich gegenseitig zu informieren, um insbesondere zu verhindern, dass Personen, die solche Hilfen erhalten haben, missbräuchlich in die Europäische Union zurückkehren; |
g) die Mitgliedstaaten aufzufordern, dass sie mit Entschiedenheit – auch im Interesse der Migranten – mittels abschreckender und verhältnismäßiger Sanktionen gegen die Personen vorgehen, die illegal aufhältige Ausländer ausbeuten (Arbeitgeber, ...); |
h) die Gemeinschaftsbestimmungen wirksam umzusetzen, wonach eine von einem Mitgliedstaat getroffene Rückführungsentscheidung im gesamten Gebiet der Europäischen Union gilt und die entsprechende Ausschreibung im Schengener Informationssystem (SIS) die anderen Mitgliedstaaten dazu verpflichtet, die Einreise und den Aufenthalt der betreffenden Person in ihrem Hoheitsgebiet zu verhindern. |
III. Grenzkontrolle |
Grundverpflichtung: Stärkung der Wirksamkeit der Grenzkontrollen |
a) die Mitgliedstaaten und die Kommission aufzufordern, alle ihnen zu Gebote stehenden Mittel einzusetzen, um eine wirksamere Kontrolle an den Land-, See- und Luftaußengrenzen zu gewährleisten; |
b) bis spätestens zum 1. Januar 2012 und dank des Visa-Informationssystems (VIS) das biometrische Visum allgemein einzuführen, |
unverzüglich die Zusammenarbeit zwischen den Konsulaten der Mitgliedstaaten zu verstärken, |
deren Mittel so weit wie möglich gemeinsam zu nutzen und bezüglich der Visa auf freiwilliger Basis schrittweise gemeinsame Konsulardienste zu schaffen; |
c) die Agentur Frontex unter Achtung der Rolle und der Verantwortlichkeiten der Mitgliedstaaten mit den erforderlichen Mitteln auszustatten, damit sie ihren Koordinierungsauftrag bei der Sicherung der Außengrenze der Europäischen Union voll und ganz ausführen, auf Krisensituationen reagieren und auf Ersuchen der Mitgliedstaaten die notwendigen befristeten oder ständigen Operationen durchführen kann, insbesondere im Einklang mit den Schlussfolgerungen des Rates vom 5./6. Juni 2008. |
Je nach den Ergebnissen der Evaluierung der Agentur werden deren Rolle und operativen Mittel verstärkt und es kann unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Gegebenheiten die Einrichtung von Fachaußenstellen insbesondere für die östlichen Landgrenzen und die südlichen Seegrenzen beschlossen werden: die Einrichtung dieser Stellen darf die Einheit der Agentur Frontex aber keinesfalls beeinträchtigen. |
Zu gegebener Zeit kann geprüft werden, ob ein europäisches System von Grenzschutzbeamten geschaffen werden soll; |
d) den Schwierigkeiten der Mitgliedstaaten, die einem unverhältnismäßigen Zustrom von Migranten ausgesetzt sind, im Geiste der Solidarität besser Rechnung zu tragen und die Kommission zur Vorlage entsprechender Vorschläge aufzufordern; |
e) moderne technische Instrumente einzusetzen, die die Interoperabilität der Systeme gewährleisten und einen wirksamen integrierten Schutz der Außengrenzen entsprechend den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 19./20. Juni 2008 und des Rates vom 5./6. Juni 2008 ermöglichen. |
Der Schwerpunkt sollte ab 2012 je nach den Vorschlägen der Kommission auf der Einführung einer elektronischen Erfassung der Ein- und Ausreisen mit einem vereinfachten Verfahren für europäische Bürger und andere Reisende liegen; |
f) die Zusammenarbeit mit den Herkunfts- oder den Transitländern im Hinblick auf die Verstärkung der Kontrolle der Außengrenzen und auf die Bekämpfung der illegalen Einwanderung zu vertiefen, indem die Ausbildungs- und Ausstattungshilfe der Europäischen Union für die mit der Steuerung der Migrationsströme betrauten Mitarbeiter dieser Staaten verstärkt wird; |
g) die Modalitäten und den Rhythmus der Schengen-Evaluierung entsprechend den Schlussfolgerungen des Rates vom 5./6. Juni 2008 zu verbessern. |
IV. Asyl |
Grundverpflichtung: Schaffung eines Europas des Asyls |
a) 2009 ein Europäisches Unterstützungsbüro einzurichten, dessen Aufgabe es sein wird, den Austausch von Informationen, Analysen und Erfahrungen zwischen den Mitgliedstaaten zu erleichtern und die konkrete Zusammenarbeit zwischen den für die Prüfung von Asylanträgen zuständigen Behörden auszubauen. Dieses Büro, das weder Weisungs- noch Entscheidungsbefugnis besitzen wird, wird auf der Grundlage einer gemeinsamen Kenntnis der Herkunftsländer die Abstimmung der Praktiken, der Verfahren und damit auch der einzelstaatlichen Entscheidungen fördern; |
b) die Kommission aufzufordern, Vorschläge vorzulegen, um nach Möglichkeit 2010, spätestens aber 2012, ein einheitliches Asylverfahren mit gemeinsamen Garantien einzuführen und einen einheitlichen Status für Flüchtlinge einerseits und für Begünstigte des subsidiären Schutzes andererseits anzunehmen; |
c) für den Fall einer Krise in einem Mitgliedstaat, der mit einem massiven Zustrom von Asylbewerbern konfrontiert ist, Verfahren einzurichten, die zum einen die Entsendung von Beamten anderer Mitgliedstaaten zur Unterstützung dieses Mitgliedstaats und zum anderen die Bekundung einer wirklichen Solidarität mit diesem Mitgliedstaat durch eine bessere Aktivierung der bestehenden Gemeinschaftsprogramme ermöglichen. |
Hinsichtlich der Mitgliedstaaten, deren nationales Asylsystem vor allem aufgrund ihrer geografischen oder demografischen Lage einem besonderen und unverhältnismäßigen Druck ausgesetzt ist, muss die Solidarität auch darin bestehen, dass auf einer freiwilligen und koordinierten Basis eine bessere Umverteilung der Personen, die auf internationalen Schutz Anspruch haben, von diesen Mitgliedstaaten auf andere gefördert wird; gleichzeitig ist dafür Sorge zu tragen, dass die Asylsysteme nicht missbraucht werden. Im Einklang mit diesen Grundsätzen wird die Kommission gegebenenfalls im Benehmen mit dem Amt des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen eine solche freiwillige und koordinierte Umverteilung erleichtern. |
Für diese Umverteilung sollten spezielle Mittel im Rahmen der bestehenden Finanzierungsinstrumente der Gemeinschaft nach den Haushaltsverfahren bereitgestellt werden; |
d) die Zusammenarbeit mit dem Amt des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen zu verstärken, um den Personen einen besseren Schutz zu bieten, die diesen außerhalb des Hoheitsgebiets der Mitgliedstaaten der Europäischen Union beantragen, und hierzu insbesondere auf freiwilliger Basis weitere Fortschritte bei der Neuansiedlung von Personen, die unter dem Schutz des Amtes des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen stehen, im Gebiet der Europäischen Union zu erzielen, insbesondere im Rahmen der regionalen Schutzprogramme; |
die Kommission zu ersuchen, im Benehmen mit dem Amt des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen Vorschläge für die Zusammenarbeit mit Drittstaaten im Hinblick auf die Verstärkung der Kapazitäten von deren Schutzsystemen vorzulegen; |
e) die Mitgliedstaaten aufzufordern, dafür zu sorgen, dass das mit den Außengrenzkontrollen betraute Personal eine Schulung in Bezug auf die Rechte und Pflichten auf dem Gebiet des internationalen Schutzes erhält. |
V. Gesamtansatz zur Migrationsfrage |
Grundverpflichtung: Schaffung einer umfassenden Partnerschaft mit den Herkunfts- und den Transitländern, die die Synergien zwischen Migration und Entwicklung fördert |
a) auf Gemeinschaftsebene oder bilateral mit den Herkunfts- und den Transitländern Abkommen zu schließen, die in geeigneter Weise Bestimmungen zu den – an die Arbeitsmarktlage in den Mitgliedstaaten angepassten – Möglichkeiten der legalen Migration, zur Bekämpfung der illegalen Einwanderung und zur Rückübernahme sowie zur Entwicklung der Herkunfts- und der Transitländer enthalten; |
der Europäische Rat fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, sich über die Ziele und Grenzen dieser bilateralen Abkommen sowie über die Rückübernahmeabkommen gegenseitig zu informieren und abzustimmen; |
b) die Mitgliedstaaten zu ermutigen, im Rahmen ihrer Möglichkeiten den Staatsangehörigen der Partnerländer im Osten wie im Süden Europas Möglichkeiten der legalen Einwanderung anzubieten, die an die Arbeitsmarktlage der Mitgliedstaaten angepasst sind und es den betreffenden Staatsangehörigen ermöglichen, eine Berufsausbildung zu erhalten oder Berufserfahrung zu erwerben und Ersparnisse zu bilden, die sie zugunsten ihres Landes verwenden können. |
Der Europäische Rat lädt die Mitgliedstaaten ein, dabei die Formen der temporären oder zirkulären Migration zu fördern, um eine Abwanderung der Fachkräfte zu vermeiden; |
c) mit den Herkunfts- und den Transitländern eine Politik der Zusammenarbeit zu verfolgen, um insbesondere durch die Stärkung der Kapazitäten dieser Länder von illegaler Einwanderung abzuschrecken oder diese zu bekämpfen; |
d) die Migrations- und Entwicklungspolitik besser zu integrieren, indem geprüft wird, wie diese Politik den Herkunftsregionen der Zuwanderer unter Wahrung der Kohärenz mit den anderen Aspekten der Entwicklungspolitik und den Millenniums-Entwicklungszielen zugute kommen kann. |
Der Europäische Rat fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, hierbei im Rahmen der gemeinsam mit den Partnerländern festgelegten Schwerpunktbereiche Projekte der solidarischen Entwicklung zu bevorzugen, die die Lebensumstände der Bevölkerung beispielsweise im Hinblick auf ihre Ernährung oder in den Bereichen Gesundheit, Bildung, berufliche Bildung und Beschäftigung verbessern; |
e) Maßnahmen der Ko-Entwicklung zu fördern, durch die die Migranten an der Entwicklung ihrer Herkunftsländer mitwirken können. |
Der Europäische Rat empfiehlt den Mitgliedstaaten, die Annahme spezifischer Finanzinstrumente zu fördern, damit die Migranten ihre Ersparnisse zu Investitions- oder Vorsorgezwecken sicher und kostengünstig in ihre Herkunftsländer überweisen können; |
f) die im Dezember 2007 in Lissabon geschlossene Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und Afrika, die Schlussfolgerungen der ersten, im November 2007 in Albufeira abgehaltenen Europa-Mittelmeer-Ministertagung über Migrationsfragen sowie den Aktionsplan von Rabat mit Nachdruck in die Praxis umzusetzen und zu diesem Zweck die zweite Europa-Afrika-Ministerkonferenz über Migration und Entwicklung, die im Herbst 2008 in Paris stattfindet, aufzurufen, konkrete Maßnahmen zu beschließen; |
im Einklang mit seinen Schlussfolgerungen vom Juni 2007 den Gesamtansatz zur Migrationsfrage im Osten und Südosten Europas weiter zu entwickeln und in diesem Zusammenhang die Initiative zu einer diesem Thema gewidmeten Ministerkonferenz zu begrüßen, die im April 2009 in Prag stattfinden soll; |
weiterhin die bestehenden politischen und sektorbezogenen Dialoge insbesondere mit den Ländern Lateinamerikas, der Karibik und Asiens zu pflegen, um das gegenseitige Verständnis für die Herausforderungen der Migration zu verbessern und die derzeitige Zusammenarbeit zu verstärken; |
g) den Einsatz der bevorzugten Instrumente des Gesamtansatzes zur Migrationsfrage (Migrationsbilanzen, Kooperationsplattformen, Mobilitätspartnerschaften und Programme für zirkuläre Migration) zu beschleunigen, wobei auf Ausgewogenheit zwischen den südlichen und den östlichen und südöstlichen Migrationsrouten zu achten ist, und die in diesem Rahmen gesammelten Erfahrungen bei der Aushandlung gemeinschaftlicher und bilateraler Migrations- und Rückübernahmeabkommen mit den Herkunfts- und den Transitländern sowie die Pilot-Mobilitätspartnerschaften zu berücksichtigen; |
h) bei der Durchführung dieser verschiedenen Maßnahmen für Kohärenz mit den anderen Aspekten der Politik der Entwicklungszusammenarbeit, vor allem dem Europäischen Entwicklungskonsens von 2005, und den anderen Politikbereichen der Union, insbesondere der Nachbarschaftspolitik, zu sorgen. |
[1] Schlussfolgerungen des Vorsitzes, Dokument 14368/08. Der Pakt selbst findet sich im Dokument 13440/08.
[2] KOM(2008) 359 endg.
[3] Vgl. Fußnote 2.
[4] Verordnung (EG) Nr. 862/2007 vom 11. Juli 2007 zu Gemeinschaftsstatistiken über Wanderung und internationalen Schutz, ABl. L 199 vom 31.7.2007, S. 23.
[5] Je nach Datenkategorie müssen die Mitgliedstaaten der Kommission (Eurostat) monatlich, vierteljährlich oder jährlich bestimmte Asylstatistiken übermitteln. Monatlich zu erhebende Daten (Asylanträge) und vierteljährlich zu erhebende Daten (erstinstanzliche Entscheidungen über Asylanträge) sind binnen zwei Monaten nach Ablauf des Berichtszeitraums vorzulegen. Bei anderen Migrationsstatistiken müssen die Daten innerhalb von drei, sechs oder zwölf Monaten (je nach Datenkategorie) nach Ablauf des Berichtszeitraums vorgelegt werden. Diesen in der Verordnung festgesetzten Fristen lässt sich entnehmen, wann vergleichbare Statistiken frühestens in allen Mitgliedstaaten vorliegen.
[6] Entscheidung 2008/381/EG des Rates vom 14. Mai 2008 zur Einrichtung eines Europäischen Migrationsnetzwerks, ABl. L 131 vom 21.5.2008, S. 7, Artikel 1 Absatz 2.
[7] Artikel 9 Absatz 1 der Entscheidung.
[8] Entscheidung 2006/688/EG des Rates vom 5. Oktober 2006 über die Einrichtung eines Mechanismus zur gegenseitigen Information über asyl- und einwanderungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten, ABl. L 283 vom 14.10.2006, S. 40.
[9] Dritter Jahresbericht über die Entwicklung einer gemeinsamen Politik in den Bereichen illegale Einwanderung, Schleuserkriminalität und Menschenhandel, Außengrenzen und Rückführung illegal aufhältiger Personen (Third annual report on the development of a common policy on illegal immigration, smuggling and trafficking of human beings, external borders, and the return of illegal residents), SEC(2009) 320 final; der Bericht liegt nicht auf Deutsch vor.
[10] Siehe unter anderem den Bericht 2008 „Beschäftigung in Europa“, der ein Kapital über die Lage auf dem Arbeitsmarkt und die Folgen der Zuwanderung aus Drittstaaten in den letzten Jahren enthält .
[11] Das Informations-, Reflexions- und Austauschzentrum für Fragen im Zusammenhang mit dem Überschreiten der Außengrenzen und der Einwanderung (CIREFI) wurde 1992 durch einen Beschluss der für Einwanderungsfragen zuständigen Fachminister ins Leben gerufen. Der Aufgabenbereich des Zentrums wurde 1994 ausgeweitet auf die Sammlung von Informationen über legale Zuwanderung, illegale Zuwanderung und unerlaubten Aufenthalt, Einschleusung von Ausländern und über die Verwendung ge- und verfälschter Reisedokumente, ABl. C 274 vom 19.9.1996, S. 50.
[12] KOM(2005) 389 endg.
[13] Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung eines Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen (Artikel 12), KOM(2009) 66 endg. Um die Kohärenz zwischen den verschiedenen Rechtsinstrumenten im Asylbereich sicherzustellen, wird die Kommission prüfen, ob die Ratsentscheidung zur Einrichtung des EMN gegebenenfalls geändert werden muss.
[14] Vom Europäischen Rat 2003 in Thessaloniki angefordert.
[15] Nach Maßgabe von Artikel 4 der Entscheidung 2006/688/EG des Rates.
| nach oben |