Bericht der Kommission - Solidaritätsfonds der Europäischen - Union Jahresbericht 2008 und Bericht über die Erfahrungen nach sechsjähriger Anwendung des neuen Instruments
/* KOM/2009/0193 endg. */
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[pic] | KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN |
Brüssel, den 23.4.2009
KOM(2009) 193 endgültig
BERICHT DER KOMMISSION
Solidaritätsfonds der Europäischen Union Jahresbericht 2008 und Bericht über die Erfahrungen nach sechsjähriger Anwendung des neuen Instruments
INHALTSVERZEICHNIS
Teil 1: Jahresbericht 2008 3
1. Einleitung 3
2. Noch nicht bearbeitete und neue Anträge aus dem Jahr 2008 3
3. Finanzierung 5
4. Abschlüsse 6
Teil 2: Bericht über die Erfahrungen nach sechsjähriger Anwendung des neuen Instruments 8
1. Einleitung 8
2. Gesamtergebnisse der Durchführung des Fonds 8
3. Einschränkungen und Schwächen bei der Arbeitsweise des Fonds 9
4. Bericht des Rechnungshofs zum Solidaritätsfonds 10
5. Schlussfolgerungen: Besseres Funktionieren des Instruments 11
Anhang 1: Im Jahr 2008 gestellte Anträge auf Unterstützung aus dem Solidaritätsfonds der Europäischen Union 14
Anhang 2: Seit 2002 gestellte Anträge auf Unterstützung aus dem Solidaritätsfonds der Europäischen Union 15
TEIL 1: JAHRESBERICHT 2008
1. Einleitung
Der Solidaritätsfonds der Europäischen Union (EUSF) wurde am 15. November 2002 eingerichtet[1]. Laut Artikel 12 der Verordnung (EG) Nr. 2012/2002 des Rates vom 11. November 2002 zur Errichtung des Solidaritätsfonds der Europäischen Union (nachfolgend „Solidaritätsfondsverordnung“) ist dem Europäischen Parlament und dem Rat ein Bericht über die Vorjahrestätigkeit des Fonds vorzulegen. Im ersten Teil dieses Berichts werden die Tätigkeiten des Fonds im Jahr 2008 dargelegt; darin wird, wie in früheren Berichten, auf die Behandlung noch nicht bearbeiteter und neuer Anträge sowie die Bewertung der Durchführungsberichte als Vorbereitung auf den Abschluss eingegangen.
2. Noch nicht bearbeitete und neue Anträge aus dem Jahr 2008
Im Jahr 2008 bearbeitete die Kommission vier 2007 eingereichte Anträge; ferner gingen zwei neue Anträge auf Unterstützung aus dem EUSF ein. Anhang 1 gibt einen detaillierten Überblick über diese Fälle, die anhand der in der Solidaritätsfondsverordnung festgelegten Kriterien und der Angaben, die die antragstellenden Staaten machen konnten, geprüft wurden.
Vereinigtes Königreich
Nach den starken Überschwemmungen in verschiedenen Teilen des Vereinigten Königreichs im Juni und Juli 2007 beantragten die britischen Behörden am 20. August 2007 finanzielle Unterstützung; am 26. Oktober 2007 wurde der Antrag vervollständigt. Da die direkten Gesamtschäden in Höhe von mehr als 4,6 Mrd. EUR über dem Schwellenwert von 3,267 Mrd. EUR lagen, der im Fall des Vereinigten Königreichs für die Inanspruchnahme des EUSF anwendbar ist, galt die Katastrophe als „Naturkatastrophe größeren Ausmaßes“ und fiel somit in den Hauptanwendungsbereich des Fonds. Die Kommission beschloss am 10. Dezember 2007, der Haushaltsbehörde vorzuschlagen, Mittel aus dem Solidaritätsfonds für eine finanzielle Unterstützung in Höhe von 162,388 Mio. EUR zu gewähren. Im Jahr 2008 wurde das Haushaltsverfahren im Rat und dem Europäischen Parlament abgeschlossen; am 27. Oktober 2008 wurde dem Vereinigten Königreich der Zuschuss ausgezahlt.
Frankreich (Martinique und Guadeloupe)
Im August 2007 verursachte der Hurrikan „Dean“ in den französischen Überseegebieten auf den Antillen-Inseln Martinique und Guadeloupe schwere Schäden, von denen sowohl die Infrastruktur als auch verschiedene Wirtschaftssektoren betroffen waren. Am 26. Oktober 2007 beantragte Frankreich finanzielle Unterstützung aus dem EUSF, am 8. Januar 2008 wurde dieser Antrag vervollständigt. Da sich der durch den Sturm verursachte Schaden auf 511 Mio. EUR belief, werden die Kriterien, die in der Solidaritätsfondsverordnung zur Definition einer „Katastrophe größeren Ausmaßes“ festgelegt sind, nicht erfüllt. Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass dieses Gebiet in äußerster Randlage (in der Solidaritätsfondsverordnung ausdrücklich genannt) besonders gefährdet ist und schwerwiegende Folgen auftraten, schloss die Kommission jedoch, dass der Antrag die in der Solidaritätsfondsverordnung dargelegten spezifischen Kriterien für außergewöhnliche regionale Katastrophen erfüllt. Am 10. September 2008 schlug die Kommission vor, finanzielle Unterstützung in Höhe von 12,780 Mio. EUR bereitzustellen. Nach dem Haushaltsverfahren im Rat und dem Europäischen Parlament wurde Frankreich der Zuschuss am 24. Dezember 2008 ausgezahlt.
Griechenland
Im August 2007 wurden weite Teile Griechenlands von Waldbränden heimgesucht, die verschiedene Wirtschaftsbereiche wie auch die natürliche Umwelt schädigten. Die griechischen Behörden ersuchten am 30. Oktober 2007 um Unterstützung aus dem EUSF; der Antrag wurde am 24. Januar 2008 vervollständigt. Die direkten Schäden wurden auf insgesamt 2,118 Mrd. Euro geschätzt. Da dieser Betrag über dem für Griechenland geltenden Schwellenwert von 1 066,497 Mio. EUR (d. h. 0,6 % des Bruttoinlandsprodukts) lag, wurde die Katastrophe als „Naturkatastrophe größeren Ausmaßes“ eingestuft. Am 8. April 2008 schlug die Kommission vor, finanzielle Unterstützung in Höhe von 89,769 Mio. EUR bereitzustellen. Nach dem Haushaltsverfahren im Rat und dem Europäischen Parlament wurde Griechenland der Zuschuss am 29. September 2008 ausgezahlt.
Slowenien
Mitte September 2007 wurden Teile Sloweniens von starken Regenfällen und Sturm heimgesucht; dabei kam es zu schweren Überschwemmungen und Erdrutschen. Die Katastrophe führte zu erheblichen Schäden an der Infrastruktur, an öffentlichen und privaten Gebäuden sowie für die Wirtschaft und die Landwirtschaft. Am 19. November 2007 beantragten die slowenischen Behörden Unterstützung aus dem EUSF. Die direkten Schäden wurden auf insgesamt 233,39 Mio. Euro geschätzt. Da dieser Betrag über dem für Slowenien geltenden Schwellenwert von 164,27 Mio. EUR (d. h. 0,6 % des Bruttoinlandsprodukts) lag, wurde die Katastrophe als „Naturkatastrophen größeren Ausmaßes“ eingestuft. Am 3. März 2008 schlug die Kommission vor, finanzielle Unterstützung in Höhe von 8,254 Mio. EUR bereitzustellen. Nach dem Haushaltsverfahren im Rat und dem Europäischen Parlament wurde Slowenien der Zuschuss am 12. Dezember 2008 ausgezahlt.
Zypern
Im Jahr 2008 hatte Regenmangel in Zypern ernsthafte Auswirkungen auf die Lebensbedingungen, die Wirtschaft und die natürliche Umwelt. Am 1. Juli 2008 beantragten die zyprischen Behörden Unterstützung aus dem EUSF; dieser Antrag wurde am 16. Oktober 2008 vervollständigt. Dies war der erste Antrag, der aufgrund von Dürre eingereicht wurde. Laut der Solidaritätsfondsverordnung müssen Anträge spätestens zehn Wochen nach dem ersten infolge der Katastrophe entstandenen Schaden gestellt werden. Nach drei Jahren mit ungewöhnlich geringem Niederschlag hatte der Regenausfall bis zum Ende der Regenperiode im April 2008 bedrohliche Ausmaße angenommen. Die Kommission war daher der Ansicht, dass der 22. April 2008, also zehn Wochen, bevor der Antrag einging, als Beginn der Katastrophe größeren Ausmaßes angesehen werden konnte.
Nach Schätzungen der zyprischen Behörden beliefen sich die nach dem 22. April 2008 aufgetretenen direkten Schäden insgesamt auf 176,15 Mio. EUR. Da dieser Betrag über dem für Zypern geltenden Schwellenwert von 84,673 Mio. EUR (d. h. 0,6 % des Bruttoinlandsprodukts) lag, wurde die Dürre als „Naturkatastrophe größeren Ausmaßes“ eingestuft. Die Kommission stellte fest, dass die Krise eine „Katastrophe größeren Ausmaßes“ war, die das gesamte Staatsgebiet betraf. Ab April/Mai 2008 hatten die Behörden Notfallmaßnahmen größeren Ausmaßes dagegen ergriffen. Die Kosten der wesentlichen Notfallmaßnahmen fielen an für Wasserlieferungen aus Griechenland und unmittelbare Investitionen in die Wasserinfrastruktur, um das Wasserversorgungssystem bei Ausfall des Wasserflusses aufrechtzuerhalten. Am 24. Oktober 2008 schlug die Kommission vor, finanzielle Unterstützung in Höhe von 7,605 Mio. EUR bereitzustellen.
Rumänien
Im Juli 2008 wurden weite Teile Rumäniens von starken Regenfällen heimgesucht, die zu schweren Überschwemmungen und Erdrutschen führten. Die rumänischen Behörden beantragten am 1. Oktober 2008 Unterstützung aus dem EUSF. Die direkten Schäden wurden auf insgesamt 471,41 Mio. Euro geschätzt. Da dieser Betrag unter dem für Rumänien geltenden Schwellenwert für „Katastrophen größeren Ausmaßes“ (556,84 Mio. EUR, d. h. 0,6 % des rumänischen BIP) lag, jedoch rund 83 % dieses Werts ausmachte, erfolgte die Bewertung des Antrags im Rahmen des sog. Kriteriums „außergewöhnliche regionale Katastrophe“.
Bei der betroffenen Region handelt es sich um ein zusammenhängendes Gebiet aus fünf Kreisen im Nordosten Rumäniens mit 3,046 Mio. Einwohnern. Der Großteil der Bevölkerung im betroffenen Gebiet wurde in Mitleidenschaft gezogen, ihre Häuser und die Ernten vollständig oder teilweise zerstört. Es wurden Nachweise über die schweren und dauerhaften Auswirkungen auf die Lebensbedingungen und die wirtschaftliche Stabilität der betroffenen Region vorgelegt. Die Basisinfrastruktur sowie Land- und Forstwirtschaft, Viehbestände und Wohnhäuser trugen schwerwiegende Schäden davon. Die Katastrophe hat langfristige Auswirkungen auf die Lebensbedingungen im betroffenen Gebiet: ca. 14 644 Häuser wurden zerstört, die grundlegende Infrastruktur (Wasser/Energie) war dauerhaft nicht verfügbar, und aufgrund der ernsthaften Beeinträchtigung der Verkehrsinfrastruktur waren rund 100 Gemeinden von der Außenwelt abgeschnitten. Am 22. Januar 2009 schlussfolgerte die Kommission, dass der Antrag die Kriterien für außergewöhnliche regionale Katastrophen erfüllt, und schlug Unterstützung in Höhe von 11,785 Mio. EUR vor.
3. Finanzierung
Die vier Fälle aus dem Jahr 2007, bei denen das Haushaltsverfahren nicht vor Jahresende abgeschlossen werden konnte (Überschwemmungen im Vereinigten Königreich und Slowenien, Waldbrände in Griechenland und Hurrikan in Frankreich/Martinique und Guadeloupe), wurden im Rahmen dreier Berichtigungshaushalte abgewickelt. Die Vorentwürfe des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 1/2008[2], 3/2008[3] und 7/2008[4] wurden am 9. April 2008, 5. Juni 2008 bzw. 21. Oktober 2008 von der Haushaltsbehörde angenommen. Die Auszahlungen konnten nach der Genehmigung des Beschlusses über den Zuschuss und nach der Unterzeichnung der Umsetzungsvereinbarung erfolgen.
Im Jahr 2008 wurde der Fonds für einen neuen Fall mobilisiert (Dürre in Zypern)[5]. Die Beträge der für die einzelnen Katastrophenfälle gewährten Finanzhilfe wurden anhand der von der Kommission zuvor ausgearbeiteten Standardmethode festgesetzt, die im Jahresbericht 2002-2003 ausführlich ist. Im Jahr 2008 wurde Unterstützung in folgender Höhe gewährt:
Empfänger | Katastrophe | Kategorie | Unterstützung (in EUR) |
Vereinigtes Königreich | Überschwemmung | Katastrophe größeren Ausmaßes | 162 387 985 |
Griechenland | Waldbrände | Katastrophe größeren Ausmaßes | 89 769 009 |
Slowenien | Überschwemmung | Katastrophe größeren Ausmaßes | 8 254 203 |
Frankreich/Martinique und Guadeloupe | Hurrikan | regionale Katastrophe/Katastrophe in Gebieten in äußerster Randlage | 12 780 000 |
Zypern | Dürre | Katastrophe größeren Ausmaßes | 7 605 445 |
Insgesamt | 280 796 642 |
Bei einem Antrag aus Rumänien (Überschwemmung) aus dem Jahr 2008 konnte das Haushaltsverfahren nicht vor Jahresende abgeschlossen werden. Die Kommission legte für diesen Antrag den Vorentwurf des Berichtigungshaushalts Nr. 1/2009[6] vor; darauf wird im Jahresbericht des nächsten Jahres eingegangen.
4. Abschlüsse
Gemäß Artikel 8 Absatz 2 der Solidaritätsfondsverordnung legt der Empfängerstaat spätestens sechs Monate nach Ablauf der Jahresfrist im Anschluss an die Auszahlung des Zuschusses einen Bericht über dessen Verwendung (nachstehend „Durchführungsbericht“ genannt) mit einer Begründung der Ausgaben (nachstehend „Gültigkeitsvermerk“ genannt) vor. Am Ende dieses Verfahrens schließt die Kommission die Fondsintervention ab.
Hinsichtlich des Abschlusses der Unterstützung im Fall des Sturms („Gudrun“) 2005 in Schweden, für den der Durchführungsbericht am 17. bzw. 20. Oktober 2007 eingegangen war, stellte die Kommission fest, dass sich die geltend gemachten Ausgaben auf 66 455 534 EUR beliefen. Da die finanzielle Unterstützung insgesamt 81 724 975 EUR betrug, wurde die verbleibende Differenz von 15 269 441 eingezogen. Am 8. Juli 2008 schloss die Kommission die Intervention ab.
In Bezug auf 2006 gewährte Zuschüsse erhielt die Kommission im Jahr 2008 endgültige Durchführungsberichte von Bulgarien (Überschwemmungen im Mai und August 2005), Rumänien (Überschwemmungen im April und Juli 2005) und Österreich (Überschwemmungen im August 2005). Die Bewertung dieser Durchführungsberichte war am Ende des Berichtsjahres noch nicht abgeschlossen.
Teil 2: Bericht über die Erfahrungen nach sechsjähriger Anwendung des neuen Instruments
1. Einleitung
Im Jahr 2002 wurde nach den schweren Überschwemmungen in Mitteleuropa der EUSF ins Leben gerufen, um auf solche Ereignisse in der EU und in Ländern, mit denen Beitrittsverhandlungen aufgenommen worden waren, reagieren zu können. Während der ersten sechs Durchführungsjahre konnten dank des Fonds die finanziellen Belastungen der Länder, die von Katastrophen heimgesucht wurden, gemildert werden; der Fonds fördert somit das Image der Europäischen Union bei ihren Bürgern, da in Zeiten besonderer Not Hilfe und zusätzliche Ressourcen geboten werden.
Nach einer gründlichen Analyse des Funktionierens des Fonds schlug die Kommission im April 2005 eine überarbeitete Solidaritätsfondsverordnung vor. Der Vorschlag zielt insbesondere darauf ab, den Anwendungsbereich auszudehnen, so dass die Gemeinschaft nicht nur bei Naturkatastrophen eingreifen kann, Vorauszahlungen zu leisten, um schneller reagieren zu können und damit die EU-Unterstützung in der Öffentlichkeit stärker hervorzuheben, sowie eine Vereinfachung zu bewirken, indem klarere Kriterien für die Aktivierung des Fonds eingeführt werden.
2. Gesamtergebnisse der Durchführung des Fonds
Seit der Einrichtung des Fonds im Jahr 2002 gingen bei der Kommission aus 21 Ländern 62 Anträge auf finanzielle Unterstützung ein. 21 Anträge fallen in die Kategorie „Katastrophen größeren Ausmaßes“, 39 in die Kategorie „regionale Katastrophen“ und zwei in die Kategorie „Nachbarländer“. Bei 31 Anträgen wurde finanzielle Unterstützung von insgesamt über 1,5 Mrd. EUR gewährt. Die Kommission lehnte 29 Anträge ab, zwei wurden von den antragstellenden Ländern zurückgezogen. Die Ersuchen betrafen sehr unterschiedliche Arten von Naturkatastrophen wie Stürme, Überschwemmungen, Erdbeben, einen Vulkanausbruch, Waldbrände und Dürre. Anhang 2 bietet einen Überblick über alle seit 2002 eingegangenen Anträge.
Wie nachstehend im statistischen Überblick deutlich wird, haben die seit 2002 gesammelten Erfahrungen gezeigt, dass die meisten Anträge auf EUSF-Unterstützung nicht für den Hauptanwendungsbereich des Fonds – Katastrophen größeren Ausmaßes – eingereicht werden, sondern sich auf die Ausnahmekriterien für regionale Katastrophen stützen. Diese gemäß der Verordnung von der Kommission „mit äußerster Sorgfalt“ zu prüfenden Kriterien sind nach wie vor nur relativ schwer erfüllbar. Die Ablehnungsquote bei nach dem Kriterium der regionalen (außergewöhnlichen) Katastrophe eingereichten Anträgen – ca. zwei Drittel – ist immer noch hoch. Bei den Anträgen aufgrund einer Katastrophe größeren Ausmaßes, denen nur ein einziges quantitatives Kriterium zugrunde liegt, fielen bislang 100 % der Bewertungen positiv aus.
Statistischer Überblick
Insgesamt eingegangene Anträge Katastrophen größeren Ausmaßes regionale Katastrophen Kriterium „Nachbarstaat“ | 62 21 39 2 | 34 % der Anträge 63 % 3 % |
genehmigte Anträge abgelehnte Anträge zurückgezogene Anträge | 31 29[7] 2 | 50 % der Anträge 47 % 3 % |
3. EINSCHRÄNKUNGEN UND SCHWÄCHEN BEI DER ARBEITSWEISE DES FONDS
Der Fonds funktioniert im Allgemeinen zwar gut, doch zeigen die Erfahrungen, die während der ersten sechs Jahre der Durchführung gesammelt wurden, dass die Arbeitsweise des Fonds bedeutende Einschränkungen und Schwächen aufweist. Diese betreffen die mangelnde Schnelligkeit, mit der Finanzhilfen aus dem Fonds bereitgestellt werden, die Transparenz der Kriterien zur Mobilisierung des Fonds im Falle einer „regionalen Katastrophe“ und die Beschränkung auf Katastrophen natürlichen Ursprungs.
Schnelligkeit
Die Probleme hinsichtlich der Schnelligkeit ergeben sich aus den in der Solidaritätsfondsverordnung festgelegten Bedingungen und Verfahren. Der EU-Solidaritätsfonds wird oftmals mit einem Instrument für rasche Reaktion im Krisenfall verwechselt; dafür wurde er jedoch nicht eingerichtet. Er ist ein Instrument, mit dem die Refinanzierung von Notfallmaßnahmen unterstützt werden soll, die ursprünglich von den Behörden im betroffenen Land finanziert wurden. Erstens sollte beachtet werden, dass die Kommission den Solidaritätsfonds nicht aus eigener Initiative mobilisieren darf. Sie muss einen formellen Antrag seitens der nationalen Behörden abwarten, die regelmäßig die volle Frist von zehn Wochen ab Beginn der Katastrophe nutzen, die ihnen gemäß der Verordnung zur Antragstellung zusteht. In den meisten Fällen muss die Kommission um weitere Informationen ersuchen. Zweitens sind die Solidaritätsfondsmittel nicht unmittelbar im EU-Haushalt verfügbar. Sie müssen von den Mitgliedstaaten in Extrazahlungen aufgebracht werden, zusätzlich zu ihren normalen EU-Beiträgen. Bevor die Unterstützung ausgezahlt werden kann, muss die Kommission den Rat und das Europäische Parlament um Genehmigung eines Berichtigungshaushaltsplans ersuchen; das Verfahren hierzu ist relativ schwerfällig (Dauer in der Regel zwischen zwei und vier Monaten).
Transparenz
Die Definition von „regionaler Katastrophe“ in der Solidaritätsfondsverordnung ist relativ vage; es ist schwierig, die Bedingungen für einen erfolgreichen Antrag zu erfüllen. Wird der Schwellenwert für eine „Katastrophe größeren Ausmaßes“ nicht erreicht, so kann der Fonds in Ausnahmefällen trotzdem mobilisiert werden, sofern eine außergewöhnliche regionale Katastrophe den Großteil der Bevölkerung einer Region beeinträchtigt und sofern sie schwere und dauerhafte Auswirkungen auf die wirtschaftliche Stabilität und die Lebensbedingungen hat. Gemäß der Solidaritätsfondsverordnung muss die Kommission alle im Rahmen einer regionalen Katastrophe eingereichten Anträge „mit äußerster Sorgfalt“ prüfen. Daher investieren die Mitgliedstaaten und die Kommission viel Zeit und Mühe in die Ausarbeitung bzw. Beurteilung von Anträgen aufgrund kleinerer regionaler Katastrophen, die meistens trotzdem abgelehnt werden.
Anwendungsbereich
Mit den vorhandenen Instrumenten ist es außerordentlich schwierig, wenn nicht sogar unmöglich, auf EU-Ebene angemessen auf Krisen größeren Ausmaßes zu reagieren, die nicht natürlichen Ursprungs sind; dies machten Industrieunfälle wie das Tankerunglück der „Prestige“ oder terroristische Akte wie die Bombenanschläge in Madrid im März 2004 deutlich. Ebenso ist es derzeit nicht möglich, bei einer ernsthaften Krisensituation im Bereich der öffentlichen Gesundheit (z. B. Ausbreitung einer Seuche wie SARS nach Europa oder bei einem Unfall wie dem von Tschernobyl), die die Reaktionskapazität der einzelnen Staaten leicht übersteigen könnte, eine Unterstützung aus dem EUSF zu gewähren.
Risikovermeidung
Die Kommission wird untersuchen, wie Aspekte der Risikovermeidung besser in die Solidaritätsfondsverordnung aufgenommen werden können.
4. Bericht des Rechnungshofs zum Solidaritätsfonds
Im Jahr 2008 legte der Europäische Rechnungshof die Ergebnisse einer Wirtschaftlichkeitsprüfung zum EUSF vor. Bei der Prüfung wurde untersucht, ob der Fonds rasch, wirksam und flexibel Unterstützung bietet und ob die Empfängerstaaten mit dem Fonds zufrieden waren. Zu diesem Zweck prüfte der Rechnungshof alle bis Ende 2006 gestellten Anträge und führte eine Umfrage durch; dazu wurden den antragstellenden Staaten Fragebögen zugesandt. Der Rechnungshof veröffentlichte den Bericht am 18. Juni 2008 (Sonderbericht Nr. 3/2008[8]).
Laut Rechnungshof waren die mit der Verwaltung des Fonds durch die Kommission verbundenen direkten Kosten niedrig; daher wurde gefolgert, dass der Fonds wirksam funktioniert. Die Verwaltungsverfahren waren so stark begrenzt worden, dass ihre Wirksamkeit auch für die Empfängerstaaten gewährleistet ist. In puncto Flexibilität konnte der Rechnungshof keine Fälle entdecken, in denen die Kommission die Finanzhilfeanträge nicht flexibel genug behandelt hätte. Es wurde jedoch festgestellt, dass die Voraussetzungen für die Bewilligung von Anträgen im Falle kleinerer „regionaler Katastrophen“ (im Gegensatz zu „Katastrophen größeren Ausmaßes“) schwieriger zu erfüllen sind. Der Bericht nimmt auch Bezug auf die vage Definition für regionale Katastrophen in der Solidaritätsfondsverordnung und einen möglichen Mangel an Klarheit bei der Ablehnung von Anträgen zu derartigen Katastrophen. Der Rechnungshof kritisierte vor allem die mangelnde Schnelligkeit des Instruments. In der Regel lag zwischen der Antragstellung und der Zahlung ein Zeitraum von etwa einem Jahr. Daher stellte der Rechnungshof fest, dass der Fonds keine rasche Reaktion ermöglicht. Obwohl der Erhalt der Finanzhilfe aus dem Fonds mit einem langwierigen Verfahren verbunden war, zeigten sich die Empfängerländer mit dem Fonds zufrieden bzw. sehr zufrieden. Daher stellte der Rechnungshof fest, dass der Fonds sein eigentliches Ziel, nämlich Solidarität mit den von Katastrophen betroffenen Mitgliedstaaten zu zeigen, erreicht hat. Es wurde der Kommission empfohlen, den Antragstellern ausführliche Anleitungen an die Hand zu geben und ihnen Wege für die rasche Antragsübermittlung aufzuzeigen.
Die Kommission stimmt dieser Empfehlung des Rechnungshofes in vollem Umfang zu. Sie veröffentlichte Leitlinien für antragstellende Mitgliedstaaten und erläuterte ausführlich, wie sie die Bestimmungen der Solidaritätsfondsverordnung anwendet. Zur Vereinfachung des Verfahrens und zur Vermeidung von Verzögerungen bei der Informationsübermittlung hat sie ein standardisiertes Antragsformular sowie detaillierte Leitlinien für die Einreichung von Anträgen entwickelt. Beide Dokumente können auf einer speziellen Website zum Solidaritätsfonds abgerufen werden (http://ec.europa.eu/regional_policy/funds/solidar/solid_de.htm). Darüber hinaus wird die Kommission, wie vom Rechnungshof vorgeschlagen, auch weiterhin den direkten Kontakt zu der für die Ausarbeitung des Antrags zuständigen Stelle anstreben. In der Vergangenheit haben viele Antragsteller ihre Anträge jedoch „ad hoc“ eingereicht, ohne vorher mit der Kommission Kontakt aufzunehmen. Um den Ländern, die unter Umständen einen Antrag stellen möchten, die erste Kontaktaufnahme zu erleichtern, gab die Kommission auf der Solidaritätsfondswebsite die Ansprechpartner bei der Kommission an.
Insgesamt ist die Kommission der Ansicht, dass die kritischen Bemerkungen des Rechnungshofes über die mangelnde Schnelligkeit des Instruments und die Unterstützung bei regionalen Katastrophen belegen, dass ein überarbeitetes Instrument mit einfacheren und klareren Kriterien zur schnelleren Aktivierung, wie von der Kommission vorgeschlagen, notwendig ist.
5. Schlussfolgerungen: Besseres Funktionieren des Instruments
Der Fonds funktioniert zwar im Allgemeinen gut, insbesondere bei den Naturkatastrophen größeren Ausmaßes, für die er ursprünglich angelegt wurde, doch ist aus den bislang gesammelten Erfahrungen zu erkennen, dass das Instrument weiterentwickelt werden muss. Dies betrifft insbesondere die mangelnde Schnelligkeit, mit der die Mittel den Empfängerstaaten bereitgestellt werden, und die Transparenz der Kriterien zur Mobilisierung des Fonds bei regionalen Katastrophen. Auf beide Punkte hat der Rechnungshof hingewiesen. Außerdem könnte das Instrument verbessert werden, so dass auf EU-Ebene angemessen auf Krisen größeren Ausmaßes, die nicht natürlichen Ursprungs sind, reagiert werden kann. Daher nahm die Kommission den Vorschlag für eine neue Solidaritätsfondsverordnung am 6. April 2005 an (KOM(2005) 108), die im Europäischen Parlament weitgehend unterstützt wurde. Im Rahmen dieses Vorschlags wird der Anwendungsbereich des Fonds erweitert und die Arbeitsweise des Fonds in einigen Punkten abgeändert.
Mehr Transparenz für den Fonds
Die Kommission befürwortet auch weiterhin transparentere und einfachere Kriterien für die Mobilisierung des Solidaritätsfonds. Dadurch würden die nationalen Behörden eine klarere Vorstellung davon erhalten, in welchen Fällen Mittel aus dem Fonds gewährt werden, um die Folgen einer Katastrophe zu lindern. Ein wichtiges Element ist somit die Neudefinition der Kriterien für die Inanspruchnahme des Fonds. Der Vorschlag zur Senkung des Schwellenwerts (auf 1 Mrd. EUR bzw. 0,5 des BIP, je nachdem, was niedriger ist) bei gleichzeitiger Abschaffung der Möglichkeit, den Fonds in Ausnahmefällen bei regionalen Katastrophen zu mobilisieren, würde die Transparenz des Fonds steigern und Enttäuschungen bei der Ablehnung von Anträgen vermeiden. Eine Alternative – gestützt auf die bestehende Verordnung bei Beibehaltung der Möglichkeit, den Fonds bei regionalen Katastrophen zu mobilisieren – wäre die Einführung eines klaren quantitativen Schwellenwerts für regionale Katastrophen, d. h. ein Prozentsatz des regionalen BIP (NUTS I oder NUTS II). Bei beiden Optionen könnte der Fonds aufgrund eines einzigen klaren Kriteriums – der Schwere der Schäden – in all den Fällen mobilisiert werden, in denen europäische Solidarität tatsächlich gebraucht wird, so auch bei den Ereignissen, für die derzeit das schwierige Kriterium „regionale Katastrophe“ angewandt wird. Durch diese Änderung wäre die Gleichbehandlung sichergestellt und die Mitgliedstaaten könnten die Erfolgsaussichten eines Antrags besser bewerten. Die folglich niedrigere Quote von Ablehnungen durch die Kommission (knapp zwei Drittel bei regionalen Katastrophen) würde auch zum positiven Bild des Solidaritätsfonds als Solidaritätsinstrument beitragen.
Schnellere Reaktionsfähigkeit bei Katastrophen
Um eine schnellere Reaktionsfähigkeit zu gewährleisten, könnte die Arbeitsweise in manchen Punkten verbessert werden; so sollten sofortige Solidaritätsmaßnahmen möglich sein, indem der betroffene Staat bei Antragstellung einen Vorschuss erhält. Diese Abschlagszahlungen würden als Vorschuss auf die Unterstützung behandelt, die gewährt wird, sobald die Bewertung und das Haushaltsverfahren abgeschlossen sind. Jedoch sind klare und transparente Kriterien für die Mobilisierung des Fonds eine Voraussetzung für eine solche schnellere Reaktion, da der antragstellende Staat den Vorschuss an die Kommission zurückzahlen müsste, falls der Antrag nicht genehmigt wird.
Ausdehnung des Anwendungsbereichs
Bei Katastrophen größeren Ausmaßes, die nicht natürlicher Ursache sind, erwarten die Bürger zu Recht, dass die EU in Erscheinung tritt und hilft – dies spiegelt sich darin wieder, dass auf politischer Ebene Forderungen an die EU laut werden, aktiv zu werden. Daher ist die Kommission der Ansicht, dass der Solidaritätsfonds bei einer Krise größeren Ausmaßes, unabhängig von ihrer Art oder ihrem Ursprung, zu einer Reaktion in der Lage sein sollte. In der vorgeschlagenen neuen Verordnung aus dem Jahr 2005 wird der Anwendungsbereich des EUSF ausgedehnt und umfasst nun auch Katastrophen in den Bereichen Gesundheit, Terrorismus und Industrie/Technologie (innerhalb der allgemeinen jährlichen Ausgabenobergrenze des EUSF).
Blick in die Zukunft
Zwar wurden im Rat hinsichtlich der vorgeschlagenen überarbeiteten Solidaritätsfondsverordnung seit 2005 keine Fortschritte gemacht, doch ist die Kommission auch weiterhin bereit, die Erarbeitung eines Kompromisses aktiv zu unterstützen. Es müssten Bereiche benannt werden, in denen Kompromissbereitschaft besteht, so dass die Kommission ihren Vorschlag ändern kann. Daher fordert die Kommission den Rat und das Europäische Parlament auf, ihren Vorschlag aus dem Jahr 2005 unter Berücksichtigung dieses Berichts nochmals zu prüfen, so dass sie 2009 einen abgeänderten Vorschlag vorlegen kann.
ANHANG 1: IM JAHR 2008 GESTELLTE ANTRÄGE AUF UNTERSTÜTZUNG AUS DEM SOLIDARITÄTSFONDS DER EUROPÄISCHEN UNION
Datum des Antrags* | 20.8.07 | 26.10.07 | 30.10.07 | 19.11.07 | 1.7.2008 | 1.10.2008 |
vollständige Informationen verfügbar am | 22.10.07 | - | 20.12.07 | - | - | - |
Schwellenwert für Katastrophen größeren Ausmaßes (in Mio. EUR) | 3 266,629 | 3 266,629 | 1 066,497 | 164,272 | 84,673 | 566,84 |
Direkte Schäden insgesamt (in Mio. EUR)** | 4 612 | 511,2 | 2 118,27 | 223,28 | 176,15 | 471,41 |
Kategorie | Katastrophe größeren Ausmaßes | regionale Katastrophe | Katastrophe größeren Ausmaßes | Katastrophe größeren Ausmaßes | Katastrophe größeren Ausmaßes | regionale Katastrophe |
Schäden/Schwellenwert | 141,19 % | 15,65 % | 198,62 % | 135,92 % | 208,03 % | 83,16 % |
Kosten der zuschussfähigen Rettungsmaßnahmen (in Mio. EUR)** | 356,7 | 119,9 | 1 007 | 154,39 | 59,45 | 390,81 |
zuschussfähige Kosten/Gesamtschaden | 7,73 % | 23,45 % | 47,52 % | 69,15 % | 33,74 % | 82,9 % |
Unterstützung/ zuschussfähige Kosten | 45,53 % | 10,66 | 8,91 % | 4,95 % | 12,79 % | 3,01 % |
Beihilfesatz (% des Gesamtschadens) | 3,52 % | 2,5 | 4,24 % | 3,42 % | 4,31 % | 2,49 % |
Datum der Entscheidung zur Gewährung des Zuschusses | 17.6.2008 | 25.11.2008 | 8.9.2008 | 22.9.2008 | 2009 | 2009 |
Datum der Umsetzungsvereinbarung | 7.8.2008 | 11.12.2008 | 8.9.2008 | 7.11.2008 | 2009 | 2009 |
2 | CZ | Überschwemmung | 2 300 | Katastrophe größeren Ausmaßes | 129 |
3 | FR | Überschwemmung (Le Gard) | 835 | regionale Katastrophe | 21 |
4 | DE | Überschwemmung | 9 100 | Katastrophe größeren Ausmaßes | 444 |
Anträge aus dem Jahr 2002: Unterstützung insgesamt | 728 |
2 0 0 3 | 1 | ES | Ölpest („Prestige“) | 436 | regionale Katastrophe | 8,626 |
2 | IT | Erdbeben (Molise/Apulien) | 1 558 | regionale Katastrophe | 30,826 |
3 | IT | Vulkanausbruch (Ätna) | 894 | regionale Katastrophe | 16,798 |
4 | IT | Überschwemmung (Norditalien) | 1 900 | (Katastrophe größeren Ausmaßes) | abgelehnt (Frist) |
5 | GR | verheerende Wetterbedingungen im Winter | nicht klar | (Katastrophe größeren Ausmaßes) | abgelehnt (Frist) |
6 | PT | Waldbrände | 1 228 | Katastrophe größeren Ausmaßes | 48,539 |
7 | FR | Waldbrände (Südfrankreich) | 531 | (regionale Katastrophe) | abgelehnt |
8 | ES | Waldbrände (portugiesische Grenze) | 53 | Nachbarland | 1,331 |
9 | MT | Überschwemmung | 30 | Katastrophe größeren Ausmaßes | 0,961 |
10 | IT | Italien (Friaul-Julisch Venetien) | 525 | regionale Katastrophe | abgelehnt |
Anträge aus dem Jahr 2003: Unterstützung insgesamt | 107,081 |
2 0 0 4 | 1 | FR | Überschwemmung (Rhône-Delta) | 785 | regionale Katastrophe | 19,625 |
2 | ES | Überschwemmung (Málaga) | 73 | (regionale Katastrophe) | abgelehnt |
3-9 | ES | Waldbrände (7 Anträge) | (480) | (regionale Katastrophe) | alle 7 abgelehnt |
10 | SK | Überschwemmung | 29 | (regionale Katastrophe) | abgelehnt |
11 | SI | Erdbeben | 13 | (regionale Katastrophe) | zurückgezogen |
Anträge aus dem Jahr 2004: Unterstützung insgesamt | 19,625 |
2 | IT | Überschwemmung (Sardinien) | (223, überschätzt) | (regionale Katastrophe) | abgelehnt |
3 | EE | Sturm | 48 | Katastrophe größeren Ausmaßes | 1,29 |
4 | LV | Sturm | 193 | Katastrophe größeren Ausmaßes | 9,487 |
5 | SE | Sturm „Gudrun“ | 2 297 | Katastrophe größeren Ausmaßes | 81,725 |
6 | LT | Sturm | 15 | Nachbarland | 0,379 |
7 | EL | Überschwemmung an der Maritza | (112) | (regionale Katastrophe) | abgelehnt |
8 | RO | Überschwemmung im Frühjahr | 489 | Katastrophe größeren Ausmaßes | 18,798 |
9 | BG | Überschwemmung im Frühjahr | 222 | Katastrophe größeren Ausmaßes | 9,722 |
10 | BG | Überschwemmung im Sommer | 237 | Katastrophe größeren Ausmaßes | 10,632 |
11 | RO | Überschwemmung im Sommer | 1 050 | Katastrophe größeren Ausmaßes | 52,4 |
12 | AT | Überschwemmung (Tirol/Vorarlberg) | 592 | regionale Katastrophe | 14,799 |
Anträge aus dem Jahr 2005: Unterstützung insgesamt | 204,891 |
2 0 0 6 | 1 | UK | Explosion im Öllager Buncefield | (700) | (regionale Katastrophe) | zurückgezogen |
2 | EL | Überschwemmung an der Maritza | 372 | regionale Katastrophe | 9,306 |
3 | HU | Überschwemmung | 519 | Katastrophe größeren Ausmaßes | 15,064 |
4 | ES | Waldbrände in Galicien | (91) | (regionale Katastrophe) | abgelehnt |
Anträge aus dem Jahr 2006: Unterstützung insgesamt | 24,370 |
2 0 0 7 | 1 | DE | Sturm „Kyrill“ | 4 750 | Katastrophe größeren Ausmaßes | 166,9 |
2 | FR | Réunion Wirbelsturm „Gamède“ | 211 | regionale Katastrophe | 5,29 |
3 | ES | Überschwemmungen auf El Hierro | (18) | (regionale Katastrophe) | abgelehnt |
4 | ES | Überschwemmung in La Mancha | 66 | (regionale Katastrophe) | abgelehnt |
5 | UK | Überschwemmung | 4 612 | Katastrophe größeren Ausmaßes | 162,387 |
6 | CY | Waldbrände | 38 | (regionale Katastrophe) | abgelehnt |
7 | ES | Waldbrände auf den Kanarischen Inseln | 144 | (regionale Katastrophe) | abgelehnt |
8-16 | IT | 9 Anträge wegen Waldbränden in 9 Regionen | - | (regionale Katastrophe) | nicht zulässig, Frist nicht eingehalten |
17 | FR | Sturm Dean/Martinique | 509 | regionale Katastrophe | 12,78 |
18 | EL | Waldbrände | 2 118 | Katastrophe größeren Ausmaßes | 89,769 |
19 | SI | Überschwemmung | 233 | Katastrophe größeren Ausmaßes | 8,254 |
Anträge aus dem Jahr 2007: Unterstützung insgesamt | 445,38 |
2 0 0 8 | 1 | CY | Dürre | 165,4 | Katastrophe größeren Ausmaßes | 7,605 |
2 | RO | Überschwemmungen | 471,4 | regionale Katastrophe | 11,785 |
[1] ABl. L 311 vom 14.11.2002.
[2] KOM(2008) 15; Berichtigungshaushaltsplan 1/2008, angenommen am 9. April 2008, ABl. L 175 vom 4. Juli 2008, S. 1.
[3] KOM(2008) 201; Berichtigungshaushaltsplan 3/2008, angenommen am 5. Juni 2008, ABl. L 208 vom 5. August 2008, S. 1.
[4] KOM(2008) 556; Berichtigungshaushaltsplan 7/2008, angenommen am 21. Oktober, ABl. L 315 vom 25. November 2008, S. 1.
[5] KOM(2008) 732; Berichtigungshaushaltsplan 10/2008, angenommen am 18. Dezember 2008, ABl. L 27 vom 30. Januar 2009, S. 91.
[6] KOM(2009) 22.
[7] Von den 29 abgelehnten Anträgen wurden 27 wegen einer „regionalen Katastrophe“ gestellt.
[8] „Der Solidaritätsfonds der Europäischen Union: Wie rasch, wirksam und flexibel funktioniert er?“ ABl. C 153 vom 18.6.2008.
[9] Daten in Kursivschrift müssen von der Kommission noch überprüft/bestätigt werden.
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