52009DC0180


Titel und Fundstelle

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Die Auswirkungen der demografischen Alterung in der EU bewältigen (Bericht über die demografische Alterung 2009)

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[pic] | KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN |

Brüssel, den 29.4.2009

KOM(2009) 180 endgültig

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN

Die Auswirkungen der demografischen Alterung in der EU bewältigen (Bericht über die demografische Alterung 2009)

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN

Die Auswirkungen der demografischen Alterung in der EU bewältigen(Bericht über die demografische Alterung 2009)

1. Einleitung

Erstmals in der Geschichte ist es der überwiegenden Mehrheit der europäischen Bürgerinnen und Bürger möglich, bis ins hohe Alter ein aktives, gesundes Leben zu führen und an der Gesellschaft teilzuhaben. Aufgrund des Bedarfs an neuen oder angepassten Produkten und Dienstleistungen eröffnen sich in alternden Gesellschaften gleichzeitig neue Chancen für innovative Unternehmen. In Kombination mit niedrigen Geburtenraten stellt uns der Anstieg der Lebenserwartung aber auch vor gewaltige wirtschaftliche, finanzielle und soziale Herausforderungen. Europa hat damit begonnen, sich für diese Herausforderungen zu rüsten. Einige Mitgliedstaaten haben bereits ermutigende Fortschritte gemacht, insbesondere im Wege einer Reform ihrer Rentensysteme und im Wege von Maßnahmen, die eine bessere Balance zwischen Familie und Beruf ermöglichen. Ohne weitere institutionelle und politische Veränderungen ist jedoch davon auszugehen, dass die demografische Entwicklung unsere Gesellschaften grundlegend verändern wird, womit die Solidarität zwischen den Generationen auf die Probe gestellt und künftigen Generationen noch mehr abverlangt wird. Die entsprechenden Entwicklungen werden sich erheblich auf das Potenzialwachstum auswirken und einen starken Druck zur Erhöhung der öffentlichen Ausgaben erzeugen, und zwar nicht nur der Renten- und Gesundheitsausgaben, sondern auch der Ausgaben für Infrastruktur, Wohnraum und Bildung.

Der Europäische Rat hat wiederholt auf seinen Tagungen die Notwendigkeit unterstrichen, sich mit den Auswirkungen der Bevölkerungsalterung auf die europäischen Sozialmodelle zu befassen. Die politische Herausforderung, vor der wir stehen, ist breit gefächert. Dabei geht es um die in der Folge des Hampton-Court-Gipfels vom Oktober 2005 in Gang gesetzte Debatte über die Modernisierung der sozialen Sicherungssysteme und die Verlängerung des Arbeitslebens, um die erneuerte Lissabon-Strategie, die erneuerte EU-Strategie für nachhaltige Entwicklung und die „integrierte Klima- und Energiepolitik“, um die offene Koordinierungsmethode in den Bereichen Renten, Gesundheitsversorgung und Langzeitpflege und eine Strategie für die Jugend[1] sowie um die Gewährleistung von Fortschritten auf dem Weg zu tragfähigen öffentlichen Finanzen im Kontext des Stabilitäts- und Wachstumspakts.

Vor diesem Hintergrund hat der ECOFIN-Rat den Ausschuss für Wirtschaftspolitik und die Kommission aufgefordert, bis Ende 2009 eine Aktualisierung der langfristigen Haushaltsprojektionen vorzunehmen. Die gemeinsamen Projektionen[2], die auf neuen, verbesserten Methodiken beruhen, bestätigen im Großen und Ganzen die Projektionen aus dem Jahr 2006. Sie stellen eine wesentliche Grundlage für die Analyse der Auswirkungen der Bevölkerungsalterung dar und sind integraler Bestandteil der multilateralen haushaltspolitischen Überwachung der EU. Auch werden sie im Hinblick auf die Ausarbeitung von Reformen der Renten- und Gesundheitssysteme für die Politik von Nutzen sein.

Die vorliegende Mitteilung präsentiert die jüngsten langfristigen Wirtschafts- und Haushaltsprojektionen sowie – im Lichte neuer Daten und der derzeitigen wirtschaftlichen Entwicklungen – eine erste Einschätzung der Kommission zu der Frage, inwieweit Europa in der Lage ist, die mit der Bevölkerungsalterung einhergehenden Herausforderungen in Angriff zu nehmen.

Jüngste Analysen bestätigen, dass ein gewisses Zeitfenster – nämlich ein Zeitraum von etwa zehn Jahren, in dem die Erwerbsbevölkerung weiter wachsen wird – zur Verfügung steht, um die in alternden Gesellschaften erforderlichen Strukturreformen auf den Weg zu bringen.[3] Untätig zu bleiben würde bedeuten, die EU in ihrer Fähigkeit zu schwächen, den künftigen Bedürfnissen einer alternden Bevölkerung Rechnung zu tragen.

Durch die Wirtschaftskrise könnten die sich mit der demografischen Alterung stellenden Herausforderungen umso akuter werden. Eine gezielte, gut koordinierte politische Reaktion auf die Krise, wie sie in dem von der Kommission am 26. November 2008 angenommenen Europäischen Konjunkturprogramm[4] umrissen wurde, muss somit als Chance genutzt werden, um in gemeinsamer Anstrengung die Rezession zu überwinden – durch eine kurzfristige Stützung der Wirtschaftstätigkeit sowie durch Reformen, die darauf abstellen, Investitionen in eine nachhaltigere Wirtschaft und Gesellschaft zu fördern und die alterungsbedingten Ausgaben auf den Pfad der Nachhaltigkeit zu bringen[5]. Investitionen in die Aus- und Weiterbildung und in das Humankapital werden dazu beitragen, die Auswirkungen der Krise kurzfristig abzufedern und sich für die Herausforderungen einer alternden Gesellschaft zu rüsten.

2. Die langfristigen Herausforderungen der demografischen Alterung

Wirtschaftliche Auswirkungen der demografischen Alterung

Langfristige Projektionen sind keine Vorhersagen. Projektionen werden unter Zugrundelegung der Annahme einer unveränderten Politik erstellt und liefern somit wichtige Informationen darüber, welche Folgen es hätte, keine Maßnahmen zu ergreifen. Die jüngsten – im Bericht über die demografische Alterung 2009 präsentierten – Projektionen basieren auf den neuen demografischen Projektionen von Eurostat, die im April 2008 veröffentlicht wurden. Wenngleich sich die demografische Entwicklung von Land zu Land sehr unterschiedlich darstellt, wird die Gesamtbevölkerung in der EU den aktuellen Prognosen zufolge im Jahr 2060 noch genauso groß sein wie heute – dank einem leichten Anstieg der Fruchtbarkeitsrate in einigen Mitgliedstaaten und dank einer stärkeren Zuwanderung. Die Projektionen von 2006 gingen dagegen noch von einem allmählichen Bevölkerungsrückgang aus. Nur unwesentlich unterscheiden sich die neuen demografischen Projektionen zur Bevölkerungsstruktur. Sie bestätigen, dass niedrige Geburtenraten, der Anstieg der Lebenserwartung und eine kontinuierliche Zuwanderung im Ergebnis dazu führen dürften, dass die Größe der Gesamtbevölkerung der EU bis 2060 zwar nahezu unverändert bleiben[6], die Bevölkerung allerdings deutlich älter sein wird. Das Verhältnis zwischen der Zahl der Personen im erwerbsfähigen Alter (also im Alter von 15 bis 64 Jahren) und der Zahl der Personen über 65 Jahre in der EU wird sich von 4:1 auf 2:1 ändern wird. Mit dem stärksten Einschnitt ist im Zeitraum 2015-35 zu rechnen, wenn die Angehörigen der geburtenstarken Jahrgänge in Rente gehen.

Für die EU als Ganzes wird mit einem Anstieg der Arbeitsmarktbeteiligung von 70½ % im Jahr 2007 auf 74 % im Jahr 2060 gerechnet, wobei der Anstieg größtenteils vor 2020 erfolgen wird. Die Diskrepanz zwischen der Erwerbsquote der Männer und der Erwerbsquote der Frauen dürfte sich allmählich verringern, insbesondere in Ländern, in denen der Unterschied heute sehr ausgeprägt ist. Die Beschäftigungsquote wird sich insgesamt von 65½ % im Jahr 2007 auf etwa 70 % im Jahr 2060 erhöhen. Infolge der in zahlreichen Mitgliedstaaten eingeleiteten Reformen, die auf eine Verlängerung des Erwerbslebens abzielen, ist mit einem Anstieg der Beschäftigungsquote bei den älteren Arbeitskräften zu rechnen. Den Projektionen zufolge wird die Zahl der Beschäftigten in der EU jedoch bis 2060 um insgesamt etwa 19 Millionen zurückgehen. Die in den meisten Ländern zu verzeichnende Erhöhung der Erwerbsbeteiligung und die in einigen Ländern festzustellende Zunahme der Nettozuwanderung werden den Beschäftigungsrückgang, der mit der Schrumpfung der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter im Zeitraum 2020-2060 einhergehen wird, lediglich abmildern können.

Bei einem abnehmenden Arbeitskräfteangebot muss die Quelle künftigen Wirtschaftswachstums die Produktivität sein. Eine plausible Annahme wäre, dass sich das Wachstum der Arbeitsproduktivität in den Mitgliedstaaten langfristig bei einem historischen EU-Durchschnitt von 1¾ % einpendeln wird – einem Niveau, das ungefähr dem langfristigen Anstieg der Arbeitsproduktivität in den Vereinigten Staaten entspricht. Das jährliche Potenzialwachstum des BIP würde infolgedessen deutlich zurückgehen. Eine schrumpfende Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter wird sich hemmend auf das Wachstum und auf das Pro-Kopf-Einkommen auswirken. Aufgrund der unterschiedlichen demografischen Trends dürften sich die Wachstumsraten von Land zu Land deutlich unterscheiden.

Auswirkungen der Bevölkerungsalterung auf die öffentlichen Haushalte

Als Folge der Bevölkerungsalterung wird der Bedarf an alterungsbezogenen öffentlichen Transferleistungen und Diensten zunehmen. Entsprechend wird die Bevölkerungsalterung den Projektionen zufolge in fast allen Mitgliedstaaten erhebliche Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte haben. Dies wird bereits in den nächsten zehn Jahren der Fall sein. Bei Zugrundlegung der derzeitigen Politik wird bis 2060 insgesamt ein Anstieg der alterungsbedingten öffentlichen Ausgaben um durchschnittlich etwa 4¾ Prozentpunkte des BIP in der EU und um mehr als 5 Prozentpunkte des BIP in der Eurozone prognostiziert, insbesondere aufgrund der Ausgaben für Renten, Gesundheitsversorgung und Langzeitpflege. Der für die EU-25 projizierte Anstieg liegt geringfügig über dem im Bericht über die demografische Alterung aus dem Jahr 2006 genannten Wert, und zwar um etwa einen halben Prozentpunkt des BIP für den gesamten Projektionszeitraum. Was die Auswirkungen der Bevölkerungsalterung auf die Haushalte betrifft, wurden die größten Korrekturen nach unten – gegenüber dem Bericht 2006 – für Portugal, Ungarn und die Tschechische Republik vorgenommen (insbesondere als Folge der Rentenreformen), wohingegen größere Korrekturen nach oben für Griechenland, Luxemburg, Malta, Estland, Österreich, Polen und Litauen berichtet werden (gestützt vor allem auf die Projektion der Veränderungen bei den Rentenausgaben, die aufgrund von Reformrückschritten und verbesserten Modellierungsverfahren revidiert wurde).

Generell bestehen zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten erhebliche Unterschiede hinsichtlich der Auswirkungen der Bevölkerungsalterung auf die Haushalte:

- Mit einer beträchtlichen Zunahme (um 7 Prozentpunkte des BIP oder mehr) der öffentlichen Ausgaben ist in neun EU-Mitgliedstaaten (Luxemburg, Griechenland, Slowenien, Zypern, Malta, Niederlande, Rumänien, Spanien und Irland) zu rechnen, wobei in einigen dieser Länder der steile Anstieg seinen Grund in einem relativ niedrigen Ausgangsniveau hat.

- Für eine zweite Gruppe von Ländern – Belgien, Finnland, Tschechische Republik, Litauen, Slowakei, Vereinigtes Königreich, Deutschland und Ungarn – sind die Kosten der Alterung zwar geringer, aber immer noch sehr hoch (zwischen 4 und 7 Prozentpunkten des BIP).

- Moderater fällt der Anstieg – mit bis zu 4 Prozentpunkten des BIP – in Bulgarien, Schweden, Portugal, Österreich, Frankreich, Dänemark, Italien, Lettland, Estland und Polen aus. Die meisten dieser Länder haben umfassende Rentenreformen durchgeführt und dabei zum Teil auch einen Übergang zur privaten Altersvorsorge vollzogen (Bulgarien, Estland, Lettland, Polen und Schweden).

Die demografische Entwicklung dürfte die öffentlichen Rentenausgaben in allen Mitgliedstaaten gewaltig in die Höhe treiben. Die in mehreren Mitgliedstaaten durchgeführten Rentenreformen zeigen allerdings positive Wirkung, was die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen betrifft. Fast alle Mitgliedstaaten haben die Anspruchsvoraussetzungen für den Bezug einer staatlichen Altersrente verschärft , vor allem durch Heraufsetzung des Renteneintrittsalters und durch Erschwerung eines vorzeitigen Eintritts in den Ruhestand. Die entsprechenden Reformen, deren Umsetzung im Allgemeinen schrittweise über einen längeren Zeitraum hinweg erfolgt, dürften zu einer höheren Erwerbsbeteiligung bei den älteren Arbeitskräften führen. Gleiches gilt für die stärkere Kopplung der Rentenleistungen an die Beitragsleistungen, was als Anreiz für einen Verbleib im Arbeitsmarkt wirken kann. Die Beschäftigungsquoten der älteren Arbeitskräfte lassen zwar in den letzten Jahren einen Anstieg erkennen, doch besteht noch erhebliches Potenzial für weitere Fortschritte. Nur etwa 50 % der EU-Bürgerinnen und –Bürger gehen im Alter von 60 Jahren noch einer Erwerbstätigkeit nach.

Die Reformen haben auch zur Folge, dass der Anteil der staatlichen Rente an der Altersversorgung insgesamt mit der Zeit geringer wird. Hier kommen verschiedene Mechanismen zum Tragen, unter anderem Änderungen bei der Indexierung der Leistungen, was in einigen Ländern dazu führt, dass die Renten langsamer steigen als die Löhne. Neuere Analysen legen den Schluss nahe, dass das relative Einkommen der Rentner künftig in einigen Mitgliedstaaten erheblich zurückgehen wird.[7] Bei der Bewertung der Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen ist dem Risiko Rechnung zu tragen, dass unzureichende Renten zu einem unvorhersehbaren Druck in Richtung Ad-hoc-Rentenerhöhungen oder zu einem steigenden Bedarf an anderen Leistungen führen können. Dies macht deutlich, dass die Frage der Angemessenheit der Renten und die Frage der Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen gemeinsam angegangen werden müssen.[8] Einigen Mitgliedstaaten (z. B. Estland) ist es in letzter Zeit gelungen, eine Verbesserung im Sinne eines angemessenen künftigen Rentenniveaus zu erreichen, ohne dadurch die finanzielle Tragfähigkeit zu gefährden.

Parallel zur Reform der staatlichen Rentensysteme haben viele Länder Zusatzversorgungssysteme eingeführt, die zum Teil noch weiter ausgebaut werden sollen. In einigen Ländern wurde sogar ein Teil der Beiträge von den staatlichen Systemen auf privat verwaltete, kapitalgedeckte Pflichtversicherungssysteme übertragen (so in Bulgarien, Estland, Lettland, Ungarn, Polen, der Slowakei und Schweden). Derzeit befinden sich diese kapitalgedeckten Systeme noch in der Aufbauphase, doch wird ihr Anteil an der Altersversorgung insgesamt in den kommenden Jahrzehnten signifikant zunehmen. Mehrere Länder (z. B. Schweden, Dänemark, Niederlande, Vereinigtes Königreich und Irland) bauen bereits in starkem Maße auf eine private betriebliche Altersversorgung. In einigen Fällen ist geplant, die Rolle dieser Systeme noch weiter auszubauen.

Die Gesundheitsversorgung ssysteme in der EU werden sich künftig wohl auf gewaltige Herausforderungen einstellen müssen. Die öffentlichen Gesundheitsausgaben in der EU werden den Projektionen zufolge bis 2060 um 1½ Prozentpunkte des BIP ansteigen. Eine gesündere Lebensführung kann zur Begrenzung der künftigen Ausgaben beitragen. Die Gesundheitsausgaben hängen auch in starkem Maße mit Einkommenswachstum und technologischem Fortschritt zusammen. Neu entwickelte Früherkennungs- und Behandlungsmethoden tragen erheblich zum Ausgabenanstieg bei, doch dürften einige der medizinischen Fortschritte langfristig gesehen durchaus auch Kosteneinsparungen bewirken. Investitionen in Präventions- und Gesundheitstechnologien ermöglichen es den Menschen, länger gesund und produktiv zu bleiben. Die Entwicklung von Therapien für weniger bekannte Krankheitsbilder schafft darüber hinaus Beschäftigungs- und Wachstumschancen. Ein effektives Technologiemanagement ist daher eine entscheidende Determinante der künftigen Ausgabenentwicklung.

Angesichts einer alternden Bevölkerung wird auch eine Erhöhung der öffentlichen Ausgaben für die Langzeitpflege erforderlich werden. Unter Zugrundelegung der derzeitigen Politik wird ein Anstieg der öffentlichen Ausgaben für die Langzeitpflege um 1¼ % des BIP bis 2060 projiziert, bedingt durch den Umstand, dass die Gruppe der Hochbetagten (80 Jahre und älter) künftig die am schnellsten wachsende Altersgruppe in der Bevölkerung sein wird. Auch hier werden nicht nur demografische Faktoren eine Rolle spielen. Derzeit wird die Pflege gebrechlicher älterer Menschen zu einem sehr großen Teil informell von Angehörigen geleistet. Veränderungen in den Familienstrukturen, die höhere Erwerbsbeteiligung der Frauen und eine erhöhte geografische Mobilität könnten dazu führen, dass die Verfügbarkeit informeller Pflege abnimmt. Was diejenigen Länder betrifft, in denen die Systeme im Bereich der formellen Pflege weniger entwickelt sind, könnten die Projektionen zum Anstieg der öffentlichen Ausgaben für Langzeitpflege den künftigen Druck auf die öffentlichen Finanzen unterschätzen, der infolge des zu erwartenden erhöhten Bedarfs an formellen Pflegeleistungen entstehen dürfte.

Was die öffentlichen Ausgaben für Bildung anbelangt, werden die Verwirklichung der derzeitigen bildungspolitischen Ziele in der EU und eine substanzielle Verbesserung der Bildungsqualität künftig wohl höhere Bildungsausgaben erfordern – trotz des zu erwartenden Rückgangs der Kinderzahlen in den nächsten Jahrzehnten. Investitionen in das Humankapital sowohl der jungen Menschen als auch der erwachsenen Arbeitskräfte werden von entscheidender Bedeutung für das künftige Produktivitätswachstum sein. Somit wird sich der für den Projektionszeitraum prognostizierte geringfügige Rückgang der öffentlichen Bildungsausgabenquote, der allein aus den Veränderungen der Bevölkerungszusammensetzung resultiert (künftig weniger Kinder), möglicherweise nicht einstellen.

3. Sich in Zeiten der Rezession für die Anforderungen einer alternden Gesellschaft rüsten

Die derzeitige Wirtschafts- und Finanzkrise hat zu einem außergewöhnlich starken und raschen Rückgang der Wirtschaftstätigkeit und zu einer weltweiten Rezession geführt. Der derzeitige Abschwung hat gravierende Folgen für die Beschäftigung. Es ist ein rascher Anstieg der Arbeitslosenquote zu verzeichnen, und für die EU besteht das Risiko eines Rückgangs ihres Potenzialwachstums, das ohnehin bereits durch die Bevölkerungsalterung beeinträchtigt wird.

Finanzierungsschwierigkeiten und Wirtschaftsabschwung führen dazu, dass die von den Mitgliedstaaten in den vergangenen Jahren erzielten guten Fortschritte auf dem Weg zu ausgewogenen öffentlichen Haushalten und zum Abbau der Staatsverschuldung in kurzer Zeit wieder zum Teil zunichte gemacht werden, da die Regierungen intervenieren müssen, um das Finanzsystem zu stabilisieren und den Prozess der wirtschaftlichen Erholung zu stützen. Die kurzfristigen Perspektiven für die öffentlichen Finanzen haben sich somit verschlechtert, und bei der in den vergangenen Jahren erreichten Haushaltskonsolidierung musste man Rückschläge hinnehmen.

Darüber hinaus verschärft die Krise die wirtschaftlichen Auswirkungen der demografischen Alterung auf die Renten, wenngleich die Folgen entscheidend von Tiefe und Länge des Abschwungs abhängen werden. Für staatliche umlagefinanzierte Rentensysteme bedeutet der Abschwung der Realwirtschaft, dass Finanzierung und Beiträge unter zusätzlichen Druck geraten. Was die kapitalgedeckten Systeme betrifft, so hat die Krise vor Augen geführt, wie Finanzmarktschwächen diese Systeme in Mitleidenschaft ziehen. Bei Systemen mit Leistungszusage wirken sich die infolge des Wertverlusts der Anlagen steigenden Defizite dahingehend aus, dass für die angeschlossenen Mitglieder die Indexierungsregeln oder die Beitragssätze angepasst werden und dass die Systeme darüber hinaus keine neuen Mitglieder mehr aufnehmen. Für die Mitglieder von Pensionsfonds mit Beitragszusage hängen die Auswirkungen der Krise entscheidend von der Art der Anlage des Fondsvermögens und vom Alter des jeweiligen Mitglieds ab. Bei hohem Equity-Anteil sind ältere Erwerbstätige am stärksten betroffen, da sie dem Renteneintritt am nächsten sind und ihre Einlagen an Wert verloren haben.

Dies verdeutlicht die Notwendigkeit, dass Politiker, Regulierer und Aufsichtsinstanzen für ein umsichtiges Management der Rentenersparnisse der Menschen Sorge tragen. Erforderlich sind eine sorgfältige Überwachung und eine eingehende, offene Debatte über die Rentensysteme in Europa, insbesondere eine kritische Überprüfung der jeweiligen Rolle, Ausgestaltung und Leistung der privaten Säule.

In der derzeitigen Phase einer stark nachlassenden Wirtschaftstätigkeit und äußerst unsicherer Aussichten hängt die Fähigkeit Europas, sich nach dem Abschwung rasch zu erholen und die Herausforderungen der demografischen Alterung in Angriff zu nehmen, entscheidend davon ab, wie die Maßnahmen zur Stützung des Aufschwungs mit längerfristigen Strukturreformen verknüpft werden. Gezielte und gut koordinierte politische Reaktionen stellen, wie im Europäischen Konjunkturprogramm dargelegt, auf die Förderung „intelligenter“ Investitionen ab – Investitionen in die richtigen Qualifikationen, in Energieeffizienz und umweltfreundliche Technologien sowie in Infrastruktur und Verbundsysteme zur Förderung von Effizienz und Innovation und damit letztlich in die Stärkung von Europas Wachstumspotenzial.

Oberste Priorität muss daher eindeutig die Umsetzung des Europäischen Konjunkturprogramms haben, wenn sichergestellt werden soll, dass Finanzkrise und Rezession die EU nicht dauerhaft auf einen niedrigen Wachstumspfad in Sachen Beschäftigung und Arbeitsproduktivität bringen, was sie auch in ihrer Fähigkeit beeinträchtigen würde, die Folgen der Bevölkerungsalterung in den Griff zu bekommen.

Sobald die Krise überwunden ist, werden die langfristigen Aussichten nicht zuletzt vom Grad der Entschlossenheit abhängen, rasch zu gesunden öffentlichen Finanzen zurückzukehren, wie dies im Konjunkturprogramm empfohlen wird, sowie von der Fortführung der angesichts des demografischen Wandels erforderlichen Reformen, die jetzt umso wichtiger sind, um – als eine Komponente der Strategie zur Überwindung der Krise – Vertrauen aufzubauen. Ebenso wichtig ist, dass die auf die Bewältigung der demografischen Herausforderung abzielende Strukturreformagenda gestärkt wird. Die Beschäftigungsquoten müssen deutlich angehoben werden, und insbesondere die inzwischen ins Alter kommenden Angehörigen der geburtenstarken Jahrgänge müssen darin unterstützt und dazu ermutigt werden, im Arbeitsmarkt zu verbleiben anstatt, wie es die Angehörigen früherer Generationen häufig taten, vorzeitig in den Ruhestand einzutreten. Soll die Bevölkerungsalterung nicht als Bedrohung, sondern als historische Errungenschaft gesehen werden, besteht die größte Chance Europa darin, das Potenzial der Babyboomer-Generationen nicht zu vergeuden.

Der Europäische Rat von Stockholm hat im Jahr 2001 eine Strategie beschlossen, mit der den sich im Zuge der Bevölkerungsalterung stellenden wirtschaftlichen und finanziellen Herausforderungen begegnet werden soll. Diese Strategie setzt an drei Punkten an: i) rascher Schuldenabbau; ii) Erhöhung der Beschäftigungsquoten und der Produktivität; iii) Reform der Renten-, Gesundheits- und Langzeitpflegesysteme. Diese Strategie sowie die fünf politischen Ziele, die die Kommission in ihrer Mitteilung vom Oktober 2006 zur demografischen Zukunft Europas definiert hat, stellen nach wie vor eine sinnvolle langfristige politische Strategie dar.[9]

Die fünf Ziele lauteten wie folgt:

- Förderung der demografischen Erneuerung in Europa durch Schaffung besserer Bedingungen für Familien;

- Förderung der Beschäftigung in Europa durch Schaffung von mehr und besseren Arbeitsplätzen sowie durch eine Verlängerung und qualitative Verbesserung des Arbeitslebens;

- Schaffung eines produktiveren und leistungsfähigeren Europas;

- Aufnahme und Integration von Migranten in Europa;

- Gewährleistung tragfähiger öffentlicher Finanzen in Europa als Garant eines angemessenen Sozialschutzes und des Ausgleichs zwischen den Generationen.

- Schaffung besserer Bedingungen für Familien und demografische Erneuerung

Die demografische Erneuerung erfordert Maßnahmen zur Schaffung eines familienfreundlichen gesellschaftlichen Umfelds, einer kinderfreundlichen Gesellschaft sowie der Rahmenbedingungen für eine bessere Work-Life-Balance. In Ländern, in denen die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben Schwierigkeiten bereitet, sind die Beschäftigungsquoten der Frauen eher niedrig, weil Mütter häufig aus dem Arbeitsmarkt ausscheiden. Die Geburtenraten sind entsprechend niedrig, da viele Menschen meinen, sich keine Kinder leisten zu können. Politische Maßnahmen zur Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf und der Gleichstellung von Männern und Frauen sollten auch künftig Priorität genießen. Dabei wird es insbesondere darum gehen, die Bedingungen für die Inanspruchnahme von Elternurlaub zu verbessern und Anreize für Väter zu schaffen, diese Möglichkeit zu nutzen, wie auch darum, mehr qualitativ hochwertige Kinderbetreuungsangebote bereitzustellen. Auch könnte über eine steuerliche Entlastung von Zweitverdienern nachgedacht werden, da sich Steuersenkungen hier offenbar stärker auf die Erwerbsbeteiligung auswirken. Die genannten Maßnahmen erbringen einen langfristigen Nutzen, da sie dafür sorgen, dass insbesondere Frauen in Kontakt mit dem Arbeitsmarkt bleiben können.

Die meisten Mitgliedstaaten bleiben jedoch nach wie vor hinter den Zielen zurück, die der Europäische Rat von Barcelona für die Verfügbarkeit von Kinderbetreuungsplätzen festgelegt hat. Damit vergeben sie Chancen, die die frühkindliche Erziehung für die Entwicklung der Kinder und für die Förderung von Kindern aus einem benachteiligten Umfeld bergen. Investitionen in eine qualitativ hochwertige Kinderbetreuung und in die Beschäftigungsfähigkeit von Eltern, die Berufspausen einlegen, sind Investitionen mit ausgesprochen hoher potenzieller Rendite. Darüber hinaus werden auf diese Weise Anreize für die Entwicklung neuer Dienstleistungen und damit auch für die Schaffung neuer Arbeitsplätze gesetzt.

- Mehr Arbeitsplätze und ein längeres Arbeitsleben

Erhöhung der Erwerbsbeteiligung und Steigerung der Beschäftigungsfähigkeit. Die Herausforderung, die sich im Zuge der Bevölkerungsalterung für die öffentlichen Finanzen stellt, ergibt sich aus der Notwendigkeit, eine wachsende Zahl älterer Menschen zu versorgen, während gleichzeitig die Zahl der Beschäftigten zurückgeht. Hier besteht noch erheblicher Verbesserungsbedarf. Knapp zwei Drittel (65,4 % im Jahr 2007) der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter gehen derzeit einer Beschäftigung nach. Damit liegt die Beschäftigungsquote mehrere Prozentpunkte unter der im Rahmen der Lissabon-Strategie festgelegten Zielvorgabe für 2010 (70 %). Hinsichtlich der Erhöhung der Erwerbsbeteiligung sind beachtliche Fortschritte zu verzeichnen, insbesondere bei älteren Arbeitskräften und Frauen. Die derzeitige Rezession könnte aber vor allem junge Menschen und ältere Arbeitskräfte treffen. Die politische Priorität muss darin bestehen, dafür zu sorgen, dass junge Menschen, denen der Einstieg in den Arbeitsmarkt nicht gelingt, nicht in eine lebenslange Abhängigkeit von Sozialleistungen geraten und dass entlassene ältere Arbeitnehmer wieder in Beschäftigung kommen können, sobald sich die Arbeitsmarktlage verbessert.

In den vergangenen Jahren wurden Reformen der Steuer- und Sozialleistungssysteme durchgeführt, die im Wesentlichen auf eine bessere Nutzung des Arbeitskräftepotenzials abstellen. Eine zentrale Komponente vieler neuerer Reformstrategien besteht darin, die Abhängigkeit von Sozialleistungen zu reduzieren, indem die Ausübung einer Erwerbstätigkeit zu einer im Vergleich zum Leistungsbezug wirtschaftlich attraktiven und lohnenswerten Option gemacht und Leistungsempfänger zur aktiven Arbeitssuche ermutigt werden. Der Abbau von in den Steuer- und Sozialleistungssystemen enthaltenen negativen Anreizen, die der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit oder der Einstellung von Arbeitskräften entgegenstehen, insbesondere im Falle gering qualifizierter Arbeitskräfte, sowie eine stärkere Verknüpfung mit gezielten Aktivierungsmaßnahmen sind Faktoren, die zu strukturellen Verbesserungen im Funktionieren der Arbeitsmärkte beitragen. Trotz dieser Verbesserungen sind jedoch angesichts einer alternden Bevölkerung und des raschen technologischen Wandels größere Fortschritte vonnöten. Ziel muss es sein, die Beschäftigungs- und die Erwerbsquoten weiter zu steigern und auf hohem Niveau zu halten, insbesondere bei Frauen und älteren Arbeitskräften, und die strukturelle Arbeitslosigkeit abzubauen.

Anhebung der Beschäftigungsquote älterer Arbeitskräfte. Eine Reform der Invaliditäts- und Vorruhestandsregelungen und eine Heraufsetzung des effektiven Renteneintrittsalters haben nach wie vor Priorität, wenn angesichts ungünstiger demografischer Entwicklungen das Arbeitskräfteangebot in der Gruppe der älteren Erwerbspersonen erhöht und ein Beitrag zu einem nachhaltigen Wirtschaftswachstum geleistet werden soll. Auf diese Weise kann auch sichergestellt werden, dass das Ruhestandsverhalten dem künftigen Anstieg der Lebenserwartung Rechnung trägt. Die Generation der Babyboomer (die inzwischen in ihren Fünfzigern oder frühen Sechzigern sind) stellt einen erheblichen Anteil an Europas Erwerbsbevölkerung. Sie zum Verbleib im Erwerbsleben zu ermutigen erfordert die Beseitigung von Beschäftigungshindernissen, wie etwa eines gesetzlichen Renteneintrittsalters, und die Einführung flexibler Ruhestandsregelungen, die es ihnen ermöglichen, selbst zu entscheiden, wann sie in Rente gehen wollen, und zusätzliche Rentenansprüche zu erwerben. Teilzeitbeschäftigungsmöglichkeiten können ein guter Weg sein, um älteren Menschen ein angemessenes Einkommen zu sichern und um das Arbeitskräfteangebot zu erhöhen.

Über das bloße Setzen von Anreizen im Rahmen der Renten-, Steuer- und Sozialleistungssysteme hinaus[10] müssen die Reformstrategien Einstellungsveränderungen bei älteren Arbeitskräften bewirken und deren Qualifikation und Beschäftigungsfähigkeit durch effektives lebenslanges Lernen weiterentwickeln. Es bedarf angemessener Arbeitsbedingungen, unter anderem flexiblerer Arbeitzeiten und einer flexibleren Arbeitsorganisation, sowie geeigneter Beschäftigungsmöglichkeiten für ältere Arbeitskräfte. Entsprechende Maßnahmen dürften dazu beitragen, sowohl die Beschäftigungsquote älterer Menschen anzuheben als auch ihre Lebensqualität zu erhöhen.

Gesündere ältere Menschen. Eine Bevölkerung, die sich einer besseren Gesundheit erfreut, wird im Alter länger arbeiten können, womit sich Produktivität und Erwerbsbeteiligung erhöhen können, und wird weniger auf Gesundheitsleistungen angewiesen sein, was letztlich den Druck auf die öffentlichen Finanzen reduziert. Der Anstieg der Lebenserwartung bei guter Gesundheit wird ein entscheidender Faktor für die Verwirklichung des im Rahmen der Lissabon-Strategie festgelegten Ziels sein, mehr Menschen in Beschäftigung zu bringen und im Arbeitsmarkt zu halten. Gleichzeitig bergen alternde Gesellschaften eine Chance für die rasche Schaffung von Arbeitsplätzen im den Bereichen Gesundheits- und Sozialdienste und erfordern Aktivierungs- und Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen.

- Ein produktiveres und leistungsfähigeres Europa

In zehn Jahren wird die Arbeitsproduktivität, die wesentlich von einem hohen Bildungsniveau abhängt, zur wichtigsten Determinante künftigen Wirtschaftswachstums werden. 13 % der Frauen und 17 % der Männer im Alter von 18 bis 24 Jahren verfügen jedoch lediglich über eine untere Sekundarbildung oder eine noch geringere Bildung und sind der Kategorie der Schulabbrecher zuzurechnen. Zwar hat sich die Situation gegenüber der Situation zu Beginn dieses Jahrzehnts geringfügig verbessert, doch sind wir noch weit entfernt von dem für 2010 ins Auge gefassten Ziel, den Prozentsatz auf maximal 10 % zu senken. Ein hohes Bildungsniveau geht mit einer höheren Erwerbsbeteiligung einher und ist die Voraussetzung für lebenslanges Lernen und damit für die Fähigkeit älterer Arbeitskräfte, im Arbeitsmarkt zu verbleiben. Das künftige Produktivitätswachstum wird auch vom technologischen Fortschritt abhängen. Hierfür wiederum brauchen wir Hochschulen, die Absolventen hervorbringen, welche in der Lage sind, eine Forschungslaufbahn einzuschlagen, sowie Investitionen in Forschung und Entwicklung. Weitere Voraussetzungen sind die rasche Einführung neuer Technologien durch die Unternehmen sowie politische Maßnahmen zur Verbesserung von Forschung und Entwicklung und Innovationssystemen in Europa.

Gesellschaften, in denen die Menschen länger leben, bieten Chancen für die Entwicklung neuer Produkte und Dienstleistungen. Die Wachstumsmöglichkeiten auf diesen künftigen Märkten sind beträchtlich und, da das Phänomen des Anstiegs der Lebenserwartung nicht auf Europa begrenzt ist, können die entwickelten Lösungen, Produkte und Dienstleistungen in Drittländer exportiert werden und dort neue Märkte erschließen.[11] Zusätzlich müssen Forschung und Entwicklung auf die Bereitstellung kosteneffizienterer medizinischer Behandlungen und Präventionsstrategien abstellen. Gleichzeitig sollten stärkere Anreize für einen rationelleren Ressourceneinsatz gesetzt werden, was eine beträchtliche Reduzierung der Ausgaben bewirken kann.

Die sich verändernde demografische Zusammensetzung Europas kann auch eine Chance für die Entwicklung von Produkten und Dienstleistungen sein, die den Bedürfnissen älterer Menschen Rechnung tragen. Es können neue Technologien entwickelt werden, die älteren Menschen eine eigenständige Lebensführung und einen längeren Verbleib in der eigenen Wohnung ermöglichen oder die einen Wandel in der Pflege, unter anderem durch eine Personalisierung der Dienstleistungen entsprechend den individuellen Bedürfnissen und Präferenzen der Patienten bewirken.[12] Investitionen in Bildung und Ausbildung und Forschung und Entwicklung bringen potenziell eine hohe Rendite für die Zukunft und sollten in Zeiten der Krise nicht zurückgefahren werden. Des Weiteren werden Investitionen in die Modernisierung der Verkehrsinfrastruktur, die zur Aufrechterhaltung der Nachfrage in der Krise beitragen können, erforderlich sein, um den Zugang für alle zu erleichtern und gleichzeitig die Rechte von Fahrgästen mit eingeschränkter Mobilität zu stärken.

- Aufnahme und Integration von Migranten

In mehreren Mitgliedstaaten hat die Zuwanderung aus Drittländern das Wachstum angekurbelt. Auch wenn die Krise kurzfristig die Beschäftigungsmöglichkeiten einschränken und Arbeitskräfte- und Qualifikationsdefizite abmildern wird, fällt einer gut geplanten Politik einer legalen Zuwanderung auf längere Sicht eine wichtige Rolle dabei zu, Arbeitskräftedefizite zu kompensieren. Doch bleibt die Integration der Zuwanderer weiterhin eine große Herausforderung, die es erforderlich macht, sich der Problematik des sozialen Zusammenhalts anzunehmen. Zuwanderer und ihre Nachkommen verfügen oft nur über ein niedriges Bildungsniveau oder haben Schwierigkeiten, ihre Qualifikationen in vollem Umfang zu nutzen. Somit besteht für sie ein höheres Risiko, arbeitslos zu werden und in Armut zu geraten. Wenngleich die europäischen Arbeitsmärkte infolge der Krise unter Druck geraten sind, könnte angesichts der sich verschlechternden sozialen Bedingungen in den Herkunftsländern der Migranten auch weiterhin mit einer Zuwanderung in die EU zu rechnen sein. Allerdings dürfte es für die Migranten schwieriger werden, Arbeit zu finden. Vor diesem Hintergrund könnte die Integration der Zuwanderer und ihrer Nachkommen zu einer noch größeren Herausforderung werden, die es ebenfalls auf EU-Ebene in Angriff zu nehmen gilt.[13]

- Gewährleistung tragfähiger öffentlicher Finanzen

Den jüngsten Projektionen zufolge wird der Anstieg der öffentlichen Ausgaben für einige Mitgliedstaaten voraussichtlich sehr hoch ausfallen (wobei das Ausgangsniveau in einigen Fällen auch relativ niedrig war). In denjenigen Mitgliedstaaten, in denen die Auswirkungen auf die öffentlichen Finanzen am stärksten sein werden, müssen Reformen der Sozialsysteme – insbesondere im Rentenbereich, aber darüber hinaus auch in anderen Bereichen, vor allem im Gesundheitswesen – durchgeführt werden, um den langfristigen Ausgabentrend umzukehren.

Es ist ein beträchtliches Potenzial vorhanden, um die Effizienz der Gesundheits- und Langzeitpflegesysteme zu steigern. Ein besseres Kosten-Nutzen-Verhältnis und ein Abbau der Ungleichheiten im Gesundheitswesen können erreicht werden durch einen Ausbau von Primärversorgung, Prävention und Gesundheitsförderung sowie durch eine bessere Koordinierung und einen rationelleren Einsatz der Ressourcen. In einigen Ländern ist die Ressourcenausstattung des Gesundheitssektors jedoch immer noch unzureichend.[14]

Die Rezession darf daher nicht dazu führen, dass die Reformen der Renten-, Gesundheits- und Langzeitpflegesysteme ausgesetzt werden oder dass wichtige Investitionen in Bildung und Forschung ausbleiben. Tatsächlich ist es heute dringender als jemals zuvor notwendig, Reformen zu beschließen. Reformmaßnahmen sind unverzichtbar, wenn wir Europas Wirtschaftskraft erhalten wollen.

4. Die Herauforderungen bewältigen

Erforderlich sind Maßnahmen in verschiedenen Politikbereichen. Eine Koordinierung auf europäischer Ebene kann den Austausch von Best Practices erleichtern, Synergien fördern und negative Übertragungseffekte reduzieren. Darüber hinaus wird durch den regelbasierten Rahmen des Stabilitäts- und Wachstumspaktes die Dimension der öffentlichen Finanzen abgedeckt. Die sich im Zuge der Bevölkerungsalterung stellenden Herausforderungen sollten in Angriff genommen werden, gestützt auf den in den vergangenen Jahren implementierten politischen Rahmen, insbesondere auf die Lissabon-Strategie, die den allgemeinen Handlungsrahmen absteckt.

Der Beitrag der Europäischen Kommission zur Bewältigung der Herausforderungen würde Folgendes umfassen:

- Vertiefung und Ausweitung der Überwachung – über die Haushaltspolitik hinaus – mit dem Ziel einer besseren Einbindung der Strukturreformen in die allgemeine Politikkoordinierung. [15] Zum gegenwärtigen Zeitpunkt beinhaltet dies die Überwachung und Bewertung der Umsetzung der nationalen Konjunkturprogramme im Kontext des Stabilitäts- und Wachstumspakts. Besonderes Augenmerk wird auch der Erhöhung der Qualität der öffentlichen Finanzen gelten. Reformen der Sozialausgabenprogramme, die einen besseren Einkommensschutz bieten und gleichzeitig stärkere Anreize für eine Arbeitsaufnahme schaffen („Flexicurity“), wären ebenfalls eine große Hilfe, wenn es darum geht, Tragfähigkeit und Qualität der öffentlichen Finanzen zu verbessern und sicherzustellen, dass die Haushalte der makroökonomischen Stabilität förderlich sind.

- In den Bereichen Renten, Gesundheitsversorgung und Langzeitpflege wird die Kommission die Mitgliedstaaten weiterhin in ihren Bemühungen unterstützen, Effizienz und Effektivität der Sozialausgaben zu erhöhen. Auch wird sie weiterhin die sozialen, wirtschaftlichen und haushaltpolitischen Auswirkungen einer alternden Bevölkerung im Kontext der Lissabon-Strategie, des mit dem Stabilitäts- und Wachstumspakt vorgegebenen haushaltspolitischen Rahmens der EU und der offenen Koordinierungsmethode (OKM) in den Bereichen Sozialschutz und soziale Eingliederung überwachen. Im Bereich der kapitalgedeckten Altersversorgung beabsichtigt die Kommission, in Zusammenarbeit mit dem Rat und den Mitgliedstaaten Erkenntnisse zusammenzutragen, die die Ausgestaltung der Systeme, den rechtlichen Rahmen für den Insolvenzschutz und die Adressatenkreise betrifft. Ziel ist es, eine angemessene und nachhaltige private Altersvorsorge in den Mitgliedstaaten sicherzustellen. Damit der erwartete Anstieg der öffentlichen Ausgaben in Grenzen gehalten werden kann, müssen Maßnahmen entwickelt werden, die geeignet sind, Invalidität zu verhindern, den Bedarf behinderter älterer Menschen an formeller Pflege zu begrenzen, formelle Pflege im häuslichen Umfeld – anstelle einer Unterbringung in Pflegeeinrichtungen – zu fördern bzw. generell die Kosteneffizienz der Langzeitpflege zu erhöhen, beispielsweise durch Einführung von elektronischen Gesundheitsdiensten und Fernversorgung.

- In den Bereichen Finanzdienstleistungen und Steuern wird die Kommission unverzüglich die in ihrer Mitteilung an den Europäischen Rat[16] umrissenen Maßnahmen auf den Weg bringen. Es kommt entscheidend darauf an, wieder für ein einwandfreies Funktionieren der Finanzmärkte zu sorgen, nicht nur, damit diese ihre Rolle in der Förderung von Wachstum und Beschäftigung spielen können, sondern auch zum Schutz heutiger und künftiger Kapitalanlagen, unter Einschluss der ergänzenden Altersversorgungssysteme und Zusatzkrankenversicherungen.

- In den Bereichen Bildung und Ausbildung und Forschung und Entwicklung wird die Kommission gemeinsam mit den Mitgliedstaaten ihre Arbeiten zur Optimierung der Bewertung des künftigen Qualifikationsbedarfs und des künftigen Verhältnisses zwischen Qualifikationsangebot und -nachfrage auf EU-Ebene sowie zur Bewertung der Effizienz der Hochschulausbildung fortsetzen. Sie wird sich für den Aufbau effizienter und gerechter Bildungs- und Ausbildungssysteme einsetzen mit dem Ziel, im Kontext der erneuerten Lissabon-Strategie die Produktivität zu steigern.

Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass die Regierungen, die derzeit bereits mit einer schweren Wirtschafts- und Finanzkrise zu kämpfen haben, sich darüber hinaus auch künftig mit der Problematik eines demografischen Wandels konfrontiert sehen werden, der mit hohen Kosten verbunden ist.. Will Europa die sich stellende demografische Herausforderung bewältigen, bedarf es einer prosperierenden, dynamischen Wirtschaft mit steigender Produktivität und effizient funktionierenden Märkten. Der richtige Weg in der derzeitigen schwierigen wirtschaftlichen Situation besteht somit in erster Linie darin, alle für eine rasche Überwindung der Rezession erforderlichen Schritte zu unternehmen, wie sie im Europäischen Konjunkturprogramm dargelegt werden, und bei Eintritt der Erholung eine glaubwürdige Strategie für den Ausstieg aus der Krise umzusetzen. Darüber hinaus ist es von zentraler Bedeutung, dass die Mitgliedstaaten, wie in der Lissabon-Strategie vorgesehen, in die Steigerung ihres längerfristigen Wachstumspotenzials investieren, um die Auswirkungen des demografischen Wandels zu bewältigen.

Es ist daher dringend erforderlich, alle notwendigen politischen Maßnahmen auf den Weg zu bringen, um dafür zu sorgen, dass die EU, wenn sie die Wirtschafts- und Finanzkrise überwunden hat, über ein solides Wachstumspotenzial verfügt und in der Lage ist, ihre Humanressourcen in vollem Umfang zu nutzen. Damit dies möglich wird, kommt es entscheidend darauf an, eine umfassende Strategie zur Überwindung der Krise umzusetzen – eine Strategie, die auf Strukturreformen setzt. Dabei gilt es insbesondere, das Arbeitsleben zu verlängern und die Erwerbsbeteiligung von jungen Menschen, Frauen und älteren Arbeitskräften zu erhöhen, die Steuer- und Sozialleistungssysteme zu reformieren, um auf der Basis des „Flexicurity“-Prinzips Arbeit lohnend zu machen, die Rentensysteme zu reformieren, die Effizienz der Gesundheits- und Langzeitpflegesysteme zu steigern und parallel dazu die erforderlichen Investitionen in Bildung und Forschung sowie in die Kinderbetreuung zu tätigen. Wichtig sind in diesem Kontext – mit Blick die Befriedigung des künftigen Arbeitskräftebedarfs – auch eine effektive Integration der Migranten und ihrer Nachkommen ebenso wie die Weiterentwicklung einer gut gesteuerten Politik der legalen Einwanderung. Eine auf den genannten Schwerpunkten basierende Politik wird Europa dabei behilflich sein, widerstandsfähiger aus der derzeitigen Rezession hervorzugehen und die Herausforderungen einer alternden Gesellschaft zu meistern.

Wenn die Reformagenda konsequent abgearbeitet wird, wenn massiv in die Qualität der Humanressourcen investiert wird und wenn die Hindernisse beseitigt werden, die einer Nutzung des gesamten Arbeitskräftepotenzials entgegenstehen, kann die EU gestärkt aus der derzeitigen Wirtschaftskrise hervorgehen. Die Krise sollte daher als der richtige Zeitpunkt für soziale Innovationen gesehen werden. Dabei sollte man auf den vorliegenden positiven Erfahrungen und den in den Mitgliedstaaten bereits eingeleiteten erfolgreichen Reformprozessen aufbauen. Sich entschieden für Reformen einzusetzen bedeutet nicht nur, eine wirtschaftspolitische Agenda aufzustellen. Es geht auch um eine Agenda für die Förderung von Gesundheit, Bildung und Lebensqualität heutiger und künftiger Generationen – um eine Agenda, die es Europa ermöglichen wird, zuversichtlich in die Zukunft zu blicken.

- Statistischer Anhang

Tabelle 1: Langfristige Arbeitsmarktentwicklungen

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Quelle: „2009 Ageing Report: economic and budgetary projections for the EU-27 Member States (2008-2060)“, European Economy (erscheint in Kürze).

Schaubild 1: Projizierte Potenzialwachstumsraten (durchschnittliche jährliche Wachstumsraten), EU-Aggregate

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Quelle: „2009 Ageing Report: economic and budgetary projections for the EU-27 Member States (2008-2060)“, European Economy (erscheint in Kürze).

Tabelle 2: Alterungsbedingte staatliche Ausgaben, 2007-2060, Veränderung in Prozentpunkten des BIP

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Quelle: „2009 Ageing Report: economic and budgetary projections for the EU-27 Member States (2008-2060)“, European Economy (erscheint in Kürze).

Schaubild 2 – Alterungsbedingte Ausgaben 2009 und 2006 im Vergleich, in Prozentpunkten des BIP, 2007-2050

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Quelle: „2009 Ageing Report: economic and budgetary projections for the EU-27 Member States (2008-2060)“, European Economy (erscheint in Kürze).

[1] KOM(2009) 200 endg.

[2] Siehe „2009 Ageing Report: economic and budgetary projections for the EU-27 Member States (2008-2060)“, European Economy, (erscheint in Kürze) und „Demography Report 2008: Meeting Social Needs in an Ageing Society“ (SEK(2008) 2911).

[3] KOM(2006) 571 endg.

[4] KOM(2008) 800 endg.

[5] Siehe „2006 Sustainability Report“, European Economy, No 4, 2006.

[6] Siehe „2009 Ageing Report: economic and budgetary projections for the EU-27 Member States (2008-2060)“, European Economy, (erscheint in Kürze) und „Demography Report 2008: Meeting Social Needs in an Ageing Society“ (SEK(2008) 2911).

[7] KOM(2009) 58 endg.

[8] KOM(2006) 574 endg.

[9] KOM(2006) 571 endg.

[10] Siehe KOM(2007) 733 endg. und „Beschäftigung in Europa 2007“.

[11] Regionale Initiativen, wie das „Silver Economy Network of European Regions“ (dem 11 europäische Regionen angehören), arbeiten bereits zusammen, um die Entwicklung und Vermarktung innovativer Produkte und Dienstleistungen für ältere Konsumenten voranzubringen. Siehe Sen@er-Website: http://www.silvereconomy-europe.org/network/about_en.htm.

[12] KOM(2007) 332 endg. und KOM(2007) 329 endg.

[13] Das kürzlich geschaffene Europäische Integrationsforum und die speziell eingerichtete entsprechende Website (www.integration.eu) werden hier nützliche Instrumente bereitstellen.

[14] KOM(2009) 58 endg.

[15] KOM(2008) 238 endg.

[16] KOM(2009) 114 endg.

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