52009DC0146

Bericht der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament - Zweiter Bericht über die Umstrukturierung der Stahlindustrie in Bulgarien und Rumänien /* KOM/2009/0146 endg. */


[pic] | KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN |

Brüssel, den 1.4.2009

KOM(2009) 146 endgültig

BERICHT DER KOMMISSION AN DEN RAT UND DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT

Zweiter Bericht über die Umstrukturierung der Stahlindustrie in Bulgarien und Rumänien

1. EINLEITUNG

Der vorliegende Bericht beschreibt die Fortschritte, die 2007 bei der Umstrukturierung derjenigen Stahlunternehmen in Bulgarien und Rumänien gemacht wurden, für die die Auflagen der einschlägigen Kapitel des Europa-Abkommens bzw. des Beitrittsvertrages gelten:

- Protokoll Nr. 2 zum Europa-Abkommen[1], das sich auf die Umstrukturierung der bulgarischen Stahlindustrie bezieht, und Beschluss Nr. 3/2006 des Assoziationsrates EG-Bulgarien[2] vom 29. Dezember 2006, durch den das Protokoll Nr. 2 zum Europa-Abkommen geändert wurde (und die Umstrukturierungsfrist bis Ende 2008 verlängert wurde), sowie

- Anhang VII des Beitrittsvertrages[3], der sich auf die Umstrukturierung der rumänischen Stahlindustrie bezieht.

Zwar sind staatliche Beihilfen für den genannten Zweck gemäß EU-Recht ausdrücklich untersagt, allerdings billigte die Europäische Union Übergangsregelungen, nach denen bestimmte Beihilfen zugelassen sind, die es den beiden neuen Mitgliedstaaten ermöglichen, diese Umstrukturierung ohne größere gesellschaftliche Umbrüche oder Marktstörungen abzuschließen.

In dem genannten Protokoll und Anhang sind die Bedingungen für eine (bis Ende 2008) befristete Übergangsregelung für staatliche Beihilfen zur Umstrukturierung des Stahlsektors aufgeführt. Dort sind auch die Überwachungs- und Berichtspflichten der Kommission genau festgelegt.

Diese hat am 12. August 2008 ihren ersten Überwachungsbericht verabschiedet, der sich auf das Jahr 2006 bezog.[4] Der vorliegende Bericht gibt Aufschluss über die Ergebnisse, die im Jahr 2007 erzielt wurden, und gegebenenfalls auch über wichtige Entwicklungen, die im Jahr 2008 eingetreten sind. Er beruht auf dem Datenmaterial, das von den jeweiligen Behörden übermittelt wurde, sowie auf der Bewertung durch einen unabhängigen Berater. Ihm wird 2009 der letzte Bericht folgen, in dem die Entwicklungen des Jahres 2008 analysiert werden.

2. ERGEBNISSE DER UMSTRUKTURIERUNGSPROGRAMME IN BULGARIEN UND RUMÄNIEN

2.1. Bulgarien

Kremikovtzi fällt als einziges Unternehmen unter das Nationale Umstrukturierungsprogramm und das Überwachungsprogramm.

a) Stand 2007

2.1.1. Überwachung der Hauptkriterien für die Umstrukturierung

Staatliche Beihilfen

Der Großteil des gewährten Betrags wurde 1999 ausgezahlt und den Restbetrag erhielt das Unternehmen 2004 als Umschuldung von Verbindlichkeiten gegenüber nationalen Gas- und Stromversorgungsunternehmen. Kremikovtzi ist diesen Verbindlichkeiten 2007 ordnungsgemäß nachgekommen.

Dem Informationsstand der Kommission zufolge wurden keinem anderen Stahlerzeuger als Kremikovtzi Staatsbeihilfen gewährt.

Kapazitätsabbau

Das Block-/Brammenwalzwerk sollte im Juli 2007 geschlossen werden, nach Angaben der bulgarischen Behörden wurde der Betrieb jedoch erst im Februar 2008 eingestellt und das Walzwerk wird derzeit demontiert. Das Drahtwalzwerk wurde 2007 bereits geschlossen und wird ebenfalls demontiert. Beide Walzwerke dürften bis zum Ende des Umstrukturierungszeitraums in Übereinstimmung mit den einschlägigen EU-Vorschriften[5] endgültig unbrauchbar gemacht sein.

Rentabilität

Es war für die Kommission schwierig, sachdienliche und kohärente Finanzdaten über das Unternehmen zu erhalten. Trotz wiederholter Aufforderungen hat das Unternehmen weder den bulgarischen Behörden noch der Kommission abschließende, vollständige Informationen für das gesamte Jahr 2007 und über die Geschäftsentwicklung in den ersten beiden Quartalen des Jahres 2008 vorgelegt. Aus den unvollständigen Finanzausweisen ging allerdings ein negativer Finanzabschluss für 2007 hervor, was einen Verstoß gegen die im individuellen Geschäftsplan (IGP) festgehaltenen Rentabilitätsvorgaben[6] darstellt. Mit einem Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen von -11,1 % und einem Ergebnis vor Zinsen und Steuern von -20,7 % sieht die Bilanz noch schlechter aus als 2006.

Produktivität

Gegenüber 2006 hat sich die Produktivität nicht sehr verbessert; sie erreichte lediglich 30 % vergleichbarer europäischer Stahlwerke. Dies beeinträchtigt Effizienz und Wirtschaftlichkeit der Geschäftstätigkeit des Unternehmens.

Kostensenkungen

Obwohl 2007 die Einkaufspreise für Rohstoffe der Marktentwicklung entsprachen, wirkten sich die Geldknappheit und die damit verbundenen strengeren Auflagen der Rohstofflieferanten negativ aus. Die tatsächlichen Zahlen lagen im Schnitt 32 % über den Schätzungen im IGP.

Aufgrund der niedrigen Kapazitätsauslastung im Jahr 2007 (durchschnittlich 50 %) gelang es Kremikovtzi nicht, den Rohstoffeinsatz je produzierter Einheit zu senken. In einigen Bereichen, beispielsweise beim Energie- und Rohstoffverbrauch, ließen sich die erforderlichen Kosteneinsparungen langfristig nur durch Modernisierungsinvestitionen erreichen. Aufgrund von Kapitalmangel blieben die Investitionen hinter den Erwartungen zurück. 2007 erreichten die Investitionen in Technik bei Kremikovtzi nur 38 % des für dieses Jahr im IGP anvisierten Wertes. Gleichzeitig beliefen sich die Umweltinvestitionen lediglich auf 10 % des angestrebten IGP-Wertes.

b) Entwicklungen im Jahr 2008

Im August 2008 unterrichteten die bulgarischen Behörden die Kommission darüber, dass Kremikovtzi Insolvenz angemeldet hatte.

2.1.1. 2.1.2. Umweltschutz

Bulgarien hat eine Übergangsfrist für die Anwendung der IPPC-Richtlinie[7] beantragt. Kremikovtzi hätte bis zum 30. Oktober 2007 eine vollständig koordinierte Genehmigung mit einem verbindlichen Zeitplan für die volle Angleichung an die Vorschriften bis zum 31. Dezember 2011 erhalten sollen. Im April 2007 gab EMEPA ihre Entscheidung bekannt, Kremikovtzi keine integrierte Genehmigung zu erteilen. Im Mai 2007 hat das Unternehmen einen neuen Antrag gestellt. Die amtliche Frist für die Erteilung einer Genehmigung endete am 21.10.2008.

2.2. Rumänien

2.2.1. Überwachung der Hauptkriterien für die Umstrukturierung

Staatliche Beihilfen

Nach dem Informationsstand der Kommission wurden nur den in Anhang VII des Beitrittsvertrags[8] aufgeführten Stahlerzeugern staatliche Beihilfen gewährt.

Kapazitätsabbau

Nach den der Kommission vorliegenden Erkenntnissen wurden im Jahr 2007 Kapazitäten wie geplant abgebaut (Arcelor Mittal Hunedoara – Produktion von Halbzeugen). Die Produktionseinstellung bei den Leichtprofilen und in den Drahtwalzwerken in Hunedoara fand Anfang 2008 statt, weil die industrielle Strategie geändert wurde. Sobald die genannten Einrichtungen endgültig unbrauchbar gemacht worden sind[9], erfüllt Rumänien die sich aus dem Beitrittsvertrag ergebenden Verpflichtungen zum Kapazitätsabbau.

Zusätzlich wurden veraltete Produktionskapazitäten bei TMK Resita stillgelegt, was im Beitrittsvertrag gar nicht vorgesehen war, und zwar das Blockwalzwerk, das Ende 2007 außer Betrieb ging.

Rentabilität

Das Hauptziel des Umstrukturierungsprozesses und der im Rahmen des Nationalen Umstrukturierungsprogramms geplanten Maßnahmen besteht darin, die Rentabilität der begünstigten Unternehmen unter normalen Marktbedingungen zu erreichen. Die Überwachung hat bisher ergeben, dass man einige der entsprechenden Maßnahmen in Angriff genommen hat, z. B. die Stilllegung ineffizienter Kapazitäten, eine Änderung der Beschäftigungsstrategie (Spin-off von Hilfstätigkeiten, Auslagerung von nicht zum Kerngeschäft gehörenden Tätigkeiten) sowie die Modernisierung von Organisation und Management.

Zwei Unternehmen, ArcelorMittal Hunedoara und Mechel Campia Turzii, verzeichneten 2007 noch größere Verluste als 2006. Die übrigen vier Unternehmen hingegen konnten ihre Betriebseinnahmen gegenüber 2006 steigern. Betrachtet man alle sechs Unternehmen, lag das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen zwischen -2.2 % und 12,8 %, wobei 10,0 % als Ziel vorgegeben waren, und das Betriebsergebnis lag zwischen -6,0 % und 7,3 %, wobei die Zielvorgabe auf 1,5 % lautete. Damit bleiben alle Unternehmen nach wie vor mit ihrer Einhaltung der Rentabilitätskriterien hinter den Vorgaben der jeweiligen individuellen Geschäftspläne zurück.

Produktivität

Das prognostizierte tatsächliche Beschäftigungsniveau in der Stahlindustrie wurde plangemäß erreicht. 2007 betrug das Beschäftigungsniveau im Stahlsektor mit 38 186 Beschäftigten 85 % des prognostizierten Wertes des Nationalen Umstrukturierungsprogramms, wobei der Jahresdurchschnitt der Personalzahlen zugrunde gelegt wurde. Den Angaben der überwachten Unternehmen zufolge entspricht das Beschäftigungsniveau des Jahres 2008 78 % des angestrebten Jahreswertes. Die durchschnittliche Produktivität der begünstigten Unternehmen beträgt jedoch nach internationalen Standards immer noch lediglich 50 %.[10] Das von den einzelnen Unternehmen erreichte Produktivitätsniveau ist sehr unterschiedlich. Tenaris Donasid hat als einziges Unternehmen seine Vorgaben eingehalten und internationale Standards weitgehend erreicht. Als Hauptgrund dafür, dass die Produktivität sich nicht ähnlich wie die Beschäftigung entwickelt hat, ist ein gegenüber 2006 geringeres Produktivitätsniveau zu nennen.

Sämtliche Unternehmen müssen sich verstärkt bemühen, ihre Produktion zu erhöhen, wenn die Produktivität, wie im Protokoll vorgesehen, gesteigert werden soll. Von TMK Resita und Tenaris Donasid abgesehen, scheint es noch Spielraum für Verbesserungen beim Beschäftigungsniveau zu geben.

Kostensenkungen

In einigen Bereichen, beispielsweise beim Energie- und Rohstoffverbrauch, können die erforderlichen Kosteneinsparungen langfristig nur durch Modernisierungsinvestitionen erreicht werden. 2007 lagen die Investitionen in Technik zwischen 110 % und (im Fall von TMK Resita) 1 500 % der Zielvorgabe für dieses Jahr. Im gleichen Zeitraum erreichten die Investitionen in den Umweltschutz 75 % bis 2 500 % (bei Tenaris Donasid) der Zielvorgabe. Mittal Steel Hunedoara gelang es zwar, die Zielvorgabe für 2007 beinahe einzuhalten, doch seine Umweltschutzinvestitionen im Zeitraum 2004-2007 beliefen sich auf nur 54 % der im IGP veranschlagten Zahlen.

Obwohl die begünstigten Unternehmen ihre Investitionsprogramme eingeführt und umgesetzt haben, haben die meisten noch immer Kosten gemeldet, aus denen keine betrieblichen Verbesserungen aufgrund dieser Investitionsprogramme abzulesen sind. Die mit den eingesetzten Rohstoffen erzielten Erträge, der Anteil der Arbeitskosten an den Gesamtkosten und der Energieverbrauch liegen in den meisten Werken noch erheblich über den internationalen Standards. Die betriebliche Ineffizienz in bestimmten Werken wurde durch die Verkaufspreise kompensiert.

2.2.2. Umweltschutz

Der Beitrittsvertrag sieht eine Übergangsregelung vor und er enthält eine Liste der Anlagen, denen eine Ausnahmegenehmigung hinsichtlich der IPPC-Richtlinie bis Dezember 2014 erteilt wurde. Die darin aufgeführten Stahlwerke Mittal Steel Galati, Mittal Steel Hunedoara, Mechel Targoviste und Mechel Campia Turzii haben bereits 2007 oder (im Fall von Mittal Steel Hunedoara) 2006 eine vorläufige integrierte Genehmigung gemäß der IPPC-Richtlinie erhalten. Diese befristeten Genehmigungen gelten bis 31. Dezember 2014 (bzw. 2012 für Mechel Targoviste) und enthalten ein Programm mit Umweltschutzinvestitionen, das während der Laufzeit der Genehmigung umzusetzen ist.

Für die nicht in dieser Liste aufgeführten Unternehmen gilt keine Übergangsregelung, weshalb sie diese Rechtsvorschriften bereits zum Zeitpunkt des Beitritts erfüllen mussten.

3. WICHTIGSTE SCHLUSSFOLGERUNGEN

3.1. Bulgarien

2007 hat sich die unbefriedigende Lage, die bereits 2006 in Kremikovtzi festzustellen war, nicht verbessert. Die Bilanz für 2007 zeigte weiterhin, dass im Protokoll stehende Umstrukturierungsziele betreffend Rentabilität, Investitionen in Technik und Umweltschutz, Absatz, Kostensenkung und Produktivität nicht erreicht wurden. Dieses Bild wurde durch die bulgarischen Behörden bestätigt, die die Kommission unterrichteten, dass die Umsetzung des IGP für Kremikovtzi am 6. August 2008 beendet wurde, nachdem Insolvenz angemeldet und ein Konkursverfahren beim Stadtgericht Sofia eröffnet worden war.

Im Beschluss des Assoziationsrates EG-Bulgarien vom 29. Dezember 2006 zur Änderung des Artikels 3 des Zusatzprotokolls zum Europa-Abkommen ist Folgendes vorgesehen: „ Stellt sich bei der Überwachung der Durchführung des Umstrukturierungsprogramms und der Pläne heraus, dass die einschlägigen Voraussetzungen des Protokolls Nr. 2 zum Europa-Abkommen nicht erfüllt und die wichtigsten Umstrukturierungsmaßnahmen, einschließlich aller getätigten Investitionen, nicht abgeschlossen sind […], so fordert Bulgarien die unter Missachtung dieser Voraussetzungen gewährten Beihilfen vor oder nach seinem Beitritt zur Europäischen Union von dem Empfänger zurück .“

Gemäß diesem Beschluss des Assoziationsrates EG-Bulgarien ist Bulgarien verpflichtet, die Beihilfen zurückzufordern, falls die einschlägigen Voraussetzungen des Protokolls Nr. 2 zum Europa-Abkommen nicht erfüllt und die wichtigsten Umstrukturierungsmaßnahmen, einschließlich aller getätigten Investitionen, nicht abgeschlossen sind. Die Erklärung der Insolvenz deutet stark darauf hin, dass es dem Unternehmen nicht gelungen ist, wieder wirtschaftlich zu arbeiten, und dass ihm dies auch nicht bis Ende 2008 gelingen wird. Die Kommission sollte daher über die Abwicklung des Insolvenzverfahrens und insbesondere die Rückforderung staatlicher Beihilfen auf dem Laufenden gehalten werden.

3.2. Rumänien

Der 2007 erreichte finanzielle Leistungsstand entspricht noch nicht zur Gänze den IGP-Zielen, da das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen in vier der sechs Unternehmen noch hinter dem Prozentsatz zurückgeblieben ist, der jeweils als Jahresziel festgelegt worden war.

Aus den Ergebnissen für 2007 und den Prognosen der Unternehmen für 2008 lassen sich Wachstumssteigerungen bei den Einnahmen und Verbesserungen der Rentabilität bei allen sechs begünstigten Unternehmen ablesen. Eine besondere Herausforderung stellt der große Wirtschaftlichkeitssprung (von der Verlust- in die Gewinnzone) dar, der von ArcelorMittal Hunedoara und Mechel Campia Turzii erwartet wird. Legt man die Prüfung der Rentabilität durch die Kommission zugrunde, gehen sämtliche Unternehmen davon aus, dass sie 2008 das Kriterium des Betriebsergebnisses erfüllen können, doch nur zwei (ArcelorMittal Galati und TMK Resita) haben angekündigt, dass sie das Kriterium des Ergebnisses vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen erfüllen werden. Deshalb muss 2008 noch stärker an einer nachhaltigen Effizienzsteigerung gearbeitet werden, damit die jüngsten Marktschwankungen aufgefangen werden können.

Trotz der möglichen Verbesserungen, mit denen die begünstigten Unternehmen in den ersten beiden Quartalen 2008 rechnen, lässt sich dauerhafte Rentabilität nur dann erzielen, wenn sich alle Unternehmen noch stärker für die Umsetzung der Kostensenkungsstrategien und die Entwicklung tragfähiger Zukunftsstrategien engagieren.

Die Kommission weist darauf hin, dass im Protokoll zum Beitrittsvertrag mit Rumänien eindeutig festgelegt ist, dass keine weiteren staatlichen Beihilfen zur Umstrukturierung gewährt werden dürfen Somit würde jede weitere Umstrukturierungsbeihilfe gegen die einschlägigen Bestimmungen verstoßen. Sollten die für bereits gewährte staatliche Beihilfen geltenden Auflagen nicht eingehalten werden, d. h. sollten die Rentabilitätskriterien der Kommission nicht erfüllt werden, wird die Kommission die erforderlichen Schritte zur Rückforderung dieser Beihilfen einleiten.

[1] ABl. L 358 vom 31.12.1994, S. 3-222.

[2] UE-BG 1909/06 – Beschluss Nr. 3/2006.

[3] ABl. L 157 vom 21.6.2005, S. 3-393.

[4] KOM/2008/511.

[5] Entscheidung Nr. 3010/91/EGKS, ABl. L 286 vom 16.10.1991, S. 20.

[6] Rentabilität bedeutet, dass die Unternehmen nach Abschluss des Umstrukturierungszeitraums nachhaltig rentabel sind. Gemäß langjähriger Praxis erwartet die Kommission, dass die Unternehmen Folgendes erreichen:- ein Bruttobetriebsergebnis, d. h. ein Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) von mindestens 10 % des Umsatzes bei nichtintegrierten Stahlunternehmen und 13,5 % bei integrierten Hüttenwerken;- eine Mindestumsatzrendite von 1,5 % (d. h. das Ergebnis vor Zinsen und Steuern muss mindestens 1,5 % des Umsatzes betragen).

[7] Richtlinie 96/61/EG des Rates vom 24. September 1996, ABl. L 257 vom 10.10.1996, S. 26.

[8] ABl. L 157 vom 21.6.2005, S. 3-393.

[9] Entscheidung Nr. 3010/91/EGKS, ABl. L 286 vom 16.10.1991, S. 20.

[10] Über 600 warmgewalzte Tm/Person/Jahr in integrierten Hüttenwerken, über 800 heißgewalzte Tm/Person/Jahr in nicht integrierten Stahlunternehmen.