52009DC0140


Titel und Fundstelle

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Bericht über den Stand des europäischen Binnenmarkts der elektronischen Kommunikation 2008 (14. Bericht) {SEK(2009) 376}

/* KOM/2009/0140 endg. */

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[pic] | KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN |

Brüssel, den 24.3.2009

KOM(2009) 140 endgültig

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN

BERICHT ÜBER DEN STAND DES EUROPÄISCHEN BINNENMARKTS DER ELEKTRONISCHEN KOMMUNIKATION 2008 (14. BERICHT)

{SEK(2009) 376}

1. Einleitung

Der Sektor der elektronischen Kommunikation bringt den Nutzern und Verbrauchern in der EU auch weiterhin bedeutende Vorteile. Die EU-Länder stehen beim Breitbandausbau an der Weltspitze, die mobile Internetnutzung nimmt rasch zu, die Preise der meisten Dienste sinken weiter und die Verbraucher machen zunehmend von gebündelten Diensten Gebrauch. Obwohl die Branche gegen die derzeitige Wirtschaftskrise[1] nicht gefeit ist, zeigt sie dennoch eine gewisse Widerstandsfähigkeit, und zwar aufgrund ihres relativ hohen Cash-flows, den sie der Unverzichtbarkeit der zunehmend zu Pauschalpreisen angebotenen grundlegenden Telekommunikationsdienste verdankt, sowie aufgrund ihrer relativ niedrigen Verschuldung. Die Umsätze steigen weiterhin an, und in absoluten Zahlen wächst der Sektor schneller als die Volkswirtschaft. Das zunehmend schwierige Umfeld macht jedoch eine Anpassung des Regulierungskonzepts notwendig, um die Vorhersehbarkeit und Rechtssicherheit zu verbessern und gleiche Voraussetzungen auf dem EU-Binnenmarkt zu schaffen.

Trotz Gewinnen für die Verbraucher wird das volle Potenzial eines wettbewerbsbestimmten Telekommunikationsmarkts wegen der bisweilen wirkungslosen und uneinheitlichen Regulierungspraxis noch immer nicht ausgeschöpft. So stellt sich beispielsweise das Herangehen an die Zugangsnetze der nächsten Generation (NGA) zersplittert da, und auch die Regulierungsmethoden zur Festsetzung der Mobilfunk-Zustellungsentgelte sind nach wie vor unterschiedlich. Solche neuen wie auch die bestehenden Probleme müssen einheitlicher angegangen werden, um die Rechtssicherheit zu erhöhen und Verbrauchern wie Unternehmen die Wahrnehmung der Vorteile eines gestärkten und wettbewerbsbestimmten Binnenmarkts zu erleichtern.

Als Teil der Bemühungen um eine wirksame und einheitliche Regulierung stellt die Kommission derzeit eine Empfehlung über die Regulierung der Festnetz- und Mobilfunk-Zustellungsentgelte fertig und bereitet eine Empfehlung über den regulierten Zugang zu NGA-Netzen vor.

Allgemein dienen die Kommissionsvorschläge[2] für die Reform des EU-Rechtsrahmens der Stärkung der Verbraucher, der Schaffung eines echten Wettbewerbs und der Beseitigung struktureller Hindernisse, die der Entwicklung des Binnenmarkts noch immer entgegenstehen. Diese Vorschläge werden gegenwärtig im Europäischen Parlament und im Rat erörtert.

In der vorliegenden Mitteilung berichtet die Kommission über die Entwicklungen, die sich im Bereich der elektronischen Kommunikation im Jahr 2008 vollzogen haben[3].

2. Marktentwicklungen

Der EU-Telekommunikationssektor ist im Jahr 2008 weiter real um 1,3 % gewachsen[4]. Dem steht für die gesamte Volkswirtschaft ein realer BIP-Zuwachs von 1 % gegenüber. Dank des stabilen Cash-flows der meisten Betreiber hält der Sektor der derzeit deutlichen Verschlechterung des Wirtschaftsklimas relativ besser stand als andere Sektoren, hat aber wie die übrige Wirtschaft nun Schwierigkeiten bei der Kreditaufnahme, die unweigerlich seine Investitionsfähigkeit beeinträchtigen werden.

Die Preise der meisten gewöhnlichen Kommunikationsdienste sind weiter gefallen, so dass der Sektor der elektronischen Kommunikation erneut inflationsdämpfend gewirkt hat. Insgesamt stand der durchschnittliche europäische Verbraucher bei den elektronischen Kommunikationsdiensten 2008 besser da als im Jahr zuvor.

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Darüber hinaus profitierten die Verbraucher von einer breiteren Verfügbarkeit neuer Angebote wie Mobilfunk-Breitbandnetzen und festen Breitbandverbindungen über Glasfaserleitungen, wodurch auch das Potenzial für einen Wettbewerb der Netze zugenommen hat. Ein besonders wichtiges Merkmal war 2008 die Steigerung der Nummernübertragbarkeit sowohl für Festnetz- als auch Mobilfunknummern, was den Anbieterwechsel erleichtert und ein wichtiges Mittel zur Intensivierung des Wettbewerbs darstellt.

In den Fällen, in denen der Wettbewerb nicht ausreichte, um niedrigere Preise durchzusetzen, hat die EU durch ihre Eingriffe zu dieser Entwicklung beigetragen. Ein gutes Beispiel dafür ist die EU-Roamingverordnung[5], die eine Senkung der Roamingpreise um etwa 60 % bewirkte. In den Anwendungsbereich der Roamingverordnung, der gegenwärtig im Europäischen Parlament und im Rat erörtert wird, sollen 2009 voraussichtlich auch die überhöhten Preise für SMS und Datenroamingdienste einbezogen werden.

Investitionen und Umsätze

Die Umsätze des Telekommunikationssektors machten 2008 mehr als 52 % der Umsätze des gesamten IKT-Sektors aus. Wie die für 2007 von den nationalen Regulierungsbehörden (NRB) erfassten Daten belegen, haben die Umsätze des EU-Telekommunikationssektors beinahe 357 Milliarden EUR oder 2,9 % des BIP erreicht.

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Die Investitionsdaten für die Niederlande und das Vereinigte Königreich stammen aus Schätzungen der OECD.

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Im Jahr 2007 stiegen die Investitionen um etwa 1,5 %, so dass es sich um das sechste Wachstumsjahr in Folge handelt. Dieser Trend wird sich wahrscheinlich auch 2008 fortsetzen, infolge der Finanzkrise allerdings weniger ausgeprägt sein[6].

Die Marktkapitalisierung des Telekommunikationssektors ist seit Anfang 2008 rückläufig, sinkt aber weniger stark als die anderer Wirtschaftszweige. Der Dow Jones SXKP[7]-Index, der die Leistungsfähigkeit des gesamten Sektors widerspiegelt, ist um 20 % zurückgegangen, gegenüber 25 % für die gesamte Wirtschaft[8].

Mobilfunk

Der Mobilfunkmarkt weist nach wie vor die größte Dynamik im Bereich der elektronischen Kommunikation auf, was er der Zunahme des Gesprächsvolumens und der Einführung der Mobilfunk-Breitbandtechnik verdankt.

Insgesamt sanken die Preise für Mobilfunkdienste im Laufe des Jahres, vor allem wegen des Preisrückgangs bei Mobilfunk-Sprachdiensten und Inlands-SMS. Die sich daraus ergebenen Umsatzeinbußen der Betreiber wurden aber zum Teil durch das gestiegene Volumen wieder wettgemacht. Wie das folgende Schaubild zeigt, gibt es innerhalb der EU aber noch immer große Preisunterschiede. Einige Differenzen mögen durchaus die Folge der örtlich unterschiedlichen Kosten und Kaufkraftverhältnisse sein, manche auf unterschiedliche Geschäftsmodelle zurückgehen, andere wiederum den Wettbewerbsbedingungen geschuldet sein, aber die Gesamtspannbreite ist derart groß, das diese Unterschiede wohl kaum durch solche Faktoren allein begründet sein können. Offenbar trägt auch die unterschiedliche Regulierung in den Mitgliedstaaten wesentlich zu diesen Unterschieden bei.

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[pic]Für die Zwecke der vorstehenden Schaubilder wurden Körbe nach der OECD-Methode von 2002 verwendet[9].

Seit 2004 sind die Mobiltelefoniepreise – ermittelt nach der sog. „OECD-Korbmethode“ – für alle Verbraucherprofile um 34,5 % gesunken.

Mobilfunk-Internetdienste machen nun etwa 3 % des Branchenumsatzes aus und lassen weiterhin ein starkes Wachstum erwarten. Die wachsende Nachfrage nach Mobilfunk-Breitbanddiensten verdeutlicht die Notwendigkeit eines besser koordinierten Frequenzverwaltungskonzepts auf Gemeinschaftsebene. Dies ist auch eines der Hauptziele, das die Kommission mit ihren Vorschlägen zur Überarbeitung des Rechtsrahmens verfolgt.

Auf SMS-Dienste entfallen etwa 11 % der Gesamtumsätze der Mobilfunkbetreiber. Die Einzelpreise pro SMS sind zwar gleich geblieben, die Betreiber bieten aber SMS-Pakete an, die pro SMS im Inland sehr billig sein können und ein erhebliches Volumen erreichen. Im letzten Jahr wurde auch sichtbar, dass einige Betreiber begonnen hatten, Datendienste zu Pauschaltarifen („Datenflatrates“) anzubieten. Die Umsätze mit Mobilfunk-Internetdiensten sind in Europa höher als in den USA.

In den Preisen für SMS-Roamingdienste und – mit Einschränkungen – für Datenroamingdienste schlagen sich diese Inlandstrends allerdings nicht nieder, denn diese sind nach wie vor unvertretbar hoch. Aus diesen Gründen hat die Kommission Vorschläge unterbreitet, um die geltende Roamingverordnung auf diese Dienste auszuweiten.

Die durchschnittliche Mobilfunkverbreitung in der EU, die schon im letzten Jahr sehr hoch war, hat weiter von 112 % auf 119 % zugenommen[10]. Die Nutzung von „3G“-Diensten nimmt ebenfalls zu. Schätzungen zufolge gab es Ende 2008 etwa 91,3 Millionen Nutzer in der EU (15,5 % der Gesamtkundenzahl der Mobilfunkbetreiber). Der durchschnittliche Marktanteil der führenden Betreiber sank um 3 %, nachdem er in den beiden vorangegangenen Jahren unverändert geblieben war.

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Mobilfunk-Zustellungsentgelte

Das Eingreifen der NRB führte zu weiteren Senkungen der Mobilfunk-Zustellungsentgelte (Terminierungsentgelte, MTR), die dennoch recht hoch geblieben sind. Im Oktober 2008 lagen sie bei durchschnittlich 8,55 Eurocents, was eine Verringerung um 11,6 % gegenüber 9,67 Cents im Oktober 2007 ausmacht. Es gibt aber noch immer gewaltige Unterschiede der Einzelentgelte, die von 2,10 Cents in Zypern bis zu 15,92 Cents in Bulgarien reichen.

Festnetz-Sprachtelefonie

Im Jahr 2008 gingen die Umsätze im herkömmlichen Festnetz-Sprachtelefoniemarkt – ähnlich wie schon 2007 – weiter um 5 % zurück. Dieser Trend dürfte weitgehend darauf beruhen, dass die über herkömmliche vermittelte Telefonnetze erbrachten Dienste durch Mobilfunk- und Breitbanddienste (z. B. Sprachtelefonie über Breitbandverbindungen) abgelöst werden.

Die Marktanteile der etablierten Festnetzbetreiber haben sich im Durchschnitt stabilisiert, wenngleich sie in einigen Ländern noch zugenommen haben. Erheblich zugenommen haben die Direktanschlüsse alternativer Betreiber: um fünf Prozentpunkte zwischen Juli 2007 und Juli 2008 auf nun 18,6 % der Kunden.

Die Preise haben sich im allgemeinen stabilisiert, sind auf bestimmten lokalen Märkten aber gestiegen. Im Festnetz-Zusammenschaltungsmarkt stabilisieren sich die Vorleistungspreise ebenfalls.

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VoIP und Konvergenz

Die herkömmlichen Festnetz-Sprachtelefonie wird weiter zunehmend von VoIP-Diensten verdrängt. Der Markt der verwalteten VoIP-Dienste hat sich auf 8,33 % des EU-Markts fast verdoppelt.

12,25 % der europäischen Bevölkerung nehmen nun Angebotspakete in Anspruch, was einen Zuwachs von 33,3 % im letzten Jahr bedeutet[11].

Preisgestaltung

Sowohl bei 3-minütigen als auch 10-minütigen Inlandsgesprächen sind die Preise im Jahresverlauf um 11,7 % gefallen, was den größten Rückgang seit 2004 darstellt.

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Breitband

Mit 14 Millionen neuen Anschlüssen hat die Festnetz-Breitbandverbreitung auch 2008 weiter zugenommen und im EU-Durchschnitt nun 22,9 % erreicht.

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Die besten EU-Länder sind auch weltweit weiterhin führend. Neun EU-Länder liegen derzeit vor den USA, und die EU holt gegenüber Japan und Australien auf.

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Der Abstand zwischen den besten und den schlechtesten Ländern wird in Europa kleiner, wenngleich noch immer erhebliche Unterschiede bestehen: 26,3 Prozentpunkte zwischen dem Schlusslicht (Slowakei) und dem Spitzenreiter (Dänemark).

DSL bleibt die wichtigste Breitbandtechnik in der EU, aber alternative Techniken gewinnen an Boden (Glasfaser- und Drahtlostechnik). Die rasche Zunahme von Produkten, die auf dem ungebündelten Zugang zum Teilnehmeranschluss basieren, setzt sich fort. Diese stellen nun 69,3 % aller von alternativen Betreibern genutzten DSL-Anschlüsse dar. Auf der Vorleistungsebene sinken die Zugangspreise. Auf die Auswirkungen dieser Entwicklung wird die Kommission in ihrer Empfehlung über den regulierten Zugang zu NGA-Netzen eingehen.

Die Preise für Breitbandanschlüsse sinken weiter.

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Drei von vier Breitbandanschlüssen in der EU bieten Download-Übertragungsraten von 2 Megabits pro Sekunde (Mbit/s) und darüber, eine Geschwindigkeit, mit der z. B. Fernsehsendungen über das Internet empfangen werden können.

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Mobilfunk-Breitbandnetze setzten sich nun langsam durch (durchschnittliche Verbreitung von 13 %). Die Zahl der Mobilfunk-Breitbandanschlüsse, die ausschließlich über spezielle Datenkarten/Modems/Stecker laufen, ist jedoch deutlich niedriger (Verbreitung von 2,8 %) In einer Reihe von Ländern werden auch Mobilfunk-Breitbandverträge interessanter, wenngleich die mit Mobilfunktechnik möglichen Übertragungsgeschwindigkeiten im Allgemeinen unter denen der leitungsgebundenen Technik liegen.

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Die Bemühungen der Mitgliedstaaten zur Überwindung der digitalen Kluft zahlen sich nun langsam aus, müssen aber fortgesetzt werden, um die Lücken weiter zu schließen. Ende 2007 waren DSL-Netze für 93 % der europäischen Bevölkerung verfügbar, wenngleich 30 % der ländlichen Bevölkerung noch keinen Zugang hatte[12].

3. Regulierungsumfeld

Institutioneller Rahmen

Unabhängigkeit der nationalen Regulierungsbehörden (NRB)

Unabhängige NRB sind eine Voraussetzung für die Gewährleistung einer fairen und wirksamen Regulierung des Sektors. Die Unabhängigkeit ist insbesondere dann beeinträchtigt, wenn Mitgliedstaaten noch immer die Kontrolle über Kommunikationsunternehmen ausüben. Die Kommission musste Vertragsverletzungsverfahren gegen Litauen, Lettland und Luxemburg einleiten, um eine effektive Trennung zwischen Regulierungsfunktionen und Eigentums-/Kontrollfunktionen sicherzustellen. Das Verfahren gegen Luxemburg wurde Anfang 2009 eingestellt. Die Bedingungen für die Ernennung und Entlassung des Leiters der NRB waren der Grund, warum die Kommission gegen Polen vor dem Europäischen Gerichtshof klagte und gegen Rumänien ein Vertragsverletzungsverfahren einleitete. Ferner prüfen die Kommissionsdienststellen die Bedingungen, unter denen der Leiter der slowakischen NRB entlassen wurde. Die wirksame Trennung zwischen Regulierungsfunktionen und Eigentumsfunktionen erlaubte der Kommission schließlich die Einstellung des entsprechenden Vertragsverletzungsverfahrens gegen Bulgarien.

Befugnisse und Ausstattung der NRB

Die bereitgestellten Ressourcen geben in einigen Mitgliedstaaten zwar noch Anlass zu Bedenken, im Allgemeinen verfügen die NRB aber offenbar über ausreichende rechtliche Befugnisse, um die im Rechtsrahmen vorgesehenen Aufgaben wahrzunehmen. Die Kommission leitete ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Schweden ein, weil dort keine geeignete Behörde für Streitfälle in Bezug auf die Zusammenschaltung zuständig ist.

Rechtsmittel

Systematische Rechtsbehelfe und langwierige Verfahren untergraben auch weiterhin die Rechtssicherheit und die wirksame Anwendung des Rechtsrahmens in einer Reihe von Mitgliedstaaten (z. B. Belgien, Ungarn, Portugal, Rumänien und Schweden). Dagegen sind in Griechenland und Polen Anstrengungen zur Lösung dieser Probleme unternommen worden. In der Zwischenzeit hat der Europäische Gerichtshof klargestellt, welche Arten von Unternehmen oder Nutzern Rechtsbehelfe gegen Entscheidungen der NRB einlegen dürfen, was in einigen Mitgliedstaaten (z. B. Schweden) die Zahl der möglichen Beschwerdeführer erhöhen dürfte und den Rechtsschutz verbessern wird, da Stellung der Wettbewerber gestärkt wird.

Regulierungsmaßnahmen

Marktanalyse

In der zweiten Marktanalyserunde wurden beträchtliche Fortschritte gemacht. In einigen Fällen konnte sogar schon die dritte Runde eingeleitet werden (z. B. Finnland, Österreich und Ungarn). Nach den jüngsten Notifizierungen haben nun alle Mitgliedstaaten außer Bulgarien, Polen und Rumänien die erste Marktanalyserunde abgeschlossen.

Abhilfemaßnahmen

Viele Mitgliedstaaten versäumen es, ihre Abhilfemaßnahmen ordnungsgemäß und rechtzeitig anzuwenden und durchzusetzen. Neben dem Vereinigten Königreich ziehen auch andere Mitgliedstaaten eine Art der Auftrennung des marktbeherrschenden Betreibers in Betracht oder haben sogar schon erste Schritte in dieser Richtung eingeleitet. In Schweden wurde ein Gesetz erlassen, das es der NRB ermöglicht, dem etablierten Betreiber nach Zustimmung der Kommission eine funktionelle Trennung aufzuerlegen.

Auf der Grundlage dieser Erfahrungen mit der Anwendung des Rechtsrahmens wird die Kommission die NRB auch weiterhin unterstützen und mit ihnen zusammenarbeiten, um die Berechenbarkeit und Rechtssicherheit auf dem Markt zu erhöhen.

Wie nachstehend dargelegt, stellt das uneinheitliche Herangehen an die Frage der Abhilfemaßnahmen weiterhin ein Problem dar.

Breitband

Während in einigen Ländern (z. B. Deutschland, Slowenien, Spanien) mehrere Produkte wie der Bitstrom- oder nackte DSL-Zugang letztendlich verfügbar gemacht wurden, führten in anderen Ländern (z. B. Bulgarien, Slowakei, Ungarn, Zypern, Schweden und Lettland) Probleme wie die mangelnde oder verzögerte Durchsetzung auferlegter Verpflichtungen, ungeeignete technische oder geschäftliche Bedingungen für die verfügbaren Zugangsprodukte oder Ungereimtheiten zwischen den Bedingungen für unterschiedliche Zugangsprodukte zu einer geringen Einführung solcher Produkte, was es alternativen Betreiber erschwerte, in den Wettbewerb einzutreten.

Die Ansätze für die Festsetzung von Preiskontrollverpflichtungen in Bezug auf Vorleistungen für den Breitbandzugang unterscheiden sich ganz erheblich von einem Mitgliedstaat zum anderen. Einige NRB stützen ihre Methoden auf „Endkundenminuten“, während andere kostenorientierte Methoden anwenden. Einige NRB sind bislang nicht in der Lage, die von ihnen auferlegten Verpflichtungen zur Kostenorientierung tatsächlich anzuwenden und verwenden daher vorläufig andere Methoden wie Benchmarking (z. B. Portugal und Polen).

Die NRB stehen auch vor einem großen Problem, wenn es darum geht, bei der Regulierung von Angebotspaketen zu gewährleisten, dass die Betreiber wettbewerbsfähig bleiben.

Die Frage der NGA-Netze bleibt eine regulatorische Herausforderung. Viele NRB haben zwar begonnen, über die NGA-Regulierung nachzudenken und geeignete Maßnahmen zu treffen, andere befinden sich aber noch in einer sehr frühen Diskussionsphase. Die Folge sind Unsicherheiten für die Betreiber und eine mangelnde Abstimmung zwischen den Mitgliedstaaten.

Einige NRB haben auf dem Vorleistungsmarkt auferlegte Verpflichtungen für den Breitbandzugang durch die Festlegung unterschiedlicher geografischer Märkte aufgehoben (Vereinigtes Königreich und Portugal).

Mobilfunk

Im Hinblick auf die Methoden für die Berechnung der Mobilfunk-Zustellungsentgelte (MTR) gibt es weiterhin unterschiedliche Ansätze. In einigen Mitgliedstaaten wird überhaupt keine Preisregulierung vorgenommen, so dass die Zustellungsentgelte ausschließlich auf kommerzieller Grundlage ausgehandelt werden (z. B. Slowakei). Unterschiede bestehen in der EU auch in Bezug auf die Festlegung symmetrischer oder asymmetrischer Zustellungsentgelte. Wie bereits festgestellt, führt diese uneinheitliche Praxis dazu, dass sich die Zustellungsentgelte von einem Land zum anderen ganz erheblich unterscheiden.

Festnetz

Auf den Märkten für die Anrufzustellung in Festnetzen wurden in den Mitgliedstaaten mehrere Kostenrechnungsmethoden wie das LRIC-Modell oder die Anrechung der historischen Kosten verwendet.

Viele NRB hoben die Regulierung auf den Endkundenmärkten auf (z. B. Deutschland, Spanien, Frankreich, Tschechische Republik, Irland und Niederlande).

Während des Konsultationsverfahrens bemerkte die Kommission eine Vorgehensweise, bei der zwar die Marktdefinition geändert wurde, um den Bedenken der Kommission Rechnung zu tragen, dann aber in dem betreffenden Markt, in dem die Kommission weniger Befugnisse hat, mit den auferlegten Abhilfen letztlich die gleiche Wirkung wurde, als wäre die Marktdefinition nicht geändert worden. Die Vorschläge der Kommission zur Reform des EU-Rechtsrahmens würden dem entgegenwirken, indem sie es der Kommission ermöglichen, auch dann einzugreifen, wenn die von einer nationalen Regulierungsbehörde vorgeschlagenen Abhilfemaßnahmen das wirksame Funktionieren des Binnenmarktes zu beeinträchtigen drohen.

Frequenzverwaltung

- Im Allgemeinen sind die bis 2007 von der Kommission erlassenen Entscheidungen zur Harmonisierung der Frequenznutzung in dem meisten Mitgliedstaaten umgesetzt worden. Eine Ausnahme bildet lediglich die Entscheidung über die einheitliche Bereitstellung von Informationen über die Frequenznutzung in der Gemeinschaft. In der Zwischenzeit haben einige Mitgliedstaaten Schritte unternommen, um marktgestützte Ansätze in ihre Frequenzverwaltungspraxis einzuführen (z. B. Dänemark, Griechenland, Niederlande und Portugal).

- Im November 2008 schlug die Kommission eine Aktualisierung und Vereinfachung der GSM-Richtlinie vor, um die Einführung neuer Mobilfunkdienste, beginnend mit UMTS-Diensten, im 900-MHz-Band zu ermöglichen. Mehrere Mitgliedstaaten haben konkrete Regulierungsmaßnahmen ergriffen, um die Nutzung der Frequenzbänder um 900 MHz und 1800 MHz für Dienste zu gestatten, die auf anderen Technologien als GSM beruhen.

Auf EU-Ebene erließen das Europäische Parlament und der Rat eine Entscheidung über die Auswahl und Genehmigung von Systemen, die Satellitenmobilfunkdienste (MSS) erbringen[13], mit deren Hilfe ein Binnenmarkt für europaweite Satellitenmobilfunkdienste geschaffen werden soll.

Es müssen größere Anstrengungen unternommen werden, um eine wirksame Umsetzung der Kommissionsentscheidungen zur Harmonisierung der Frequenznutzung sicherzustellen.

Digitale Dividende

Während einige Mitgliedstaaten (z. B. Finnland, Frankreich, Vereinigtes Königreich) die Chancen ergriffen haben, sie sich aus der digitalen Dividende für den Aufbau innovativer Dienste ergeben, beabsichtigen andere Länder, die digitale Dividende ganz oder überwiegend den Rundfunkanwendungen vorzubehalten. Einige Mitgliedstaaten haben sich in dieser Frage noch nicht entschieden. Die Kommission wird 2009 die notwendigen Maßnahmen für die Reservierung und Koordinierung dieser Frequenzbänder auf EU-Ebene vorbereiten.

4. Verbraucherinteressen

Tariftransparenz

Die Garantie der Tariftransparenz und aktueller Informationen über die allgemeinen Geschäftsbedingungen ist einer der Grundpfeiler der in der Universaldienstrichtlinie verankerten Verbraucherschutzvorschriften.

Hier muss mehr getan werden, und einige Mitgliedstaaten haben in diesem Zusammenhang auch die Notwendigkeit weiterer Maßnahmen zur Erhöhung der Tariftransparenz erkannt. In einer Reihe von Mitgliedstaaten sind verschiedene webgestützte Werkzeuge zum Preisvergleich entwickelt worden. Dort, wo solche Werkzeuge existieren, zeichnet sich ein deutlicher Trend zur Einbeziehung zusätzlicher Plattformen und Angebotspakete ab.

Die Transparenz der Informationen über Breitbandgeschwindigkeiten und die Aufrechterhaltung der Qualität der Breitbanddienste sind offenbar Fragen, die von den Verbrauchern zunehmend als problematisch empfunden werden.

Mehrere Mitgliedstaaten haben Maßnahmen ergriffen, um sicherzustellen, dass den Verbrauchern mindestens bestimmte Breitbandgeschwindigkeiten garantiert werden. Verhaltenkodizes, freiwillige Branchenvereinbarungen und verschiedene Maßnahmen in Bezug auf die Dienstqualität wurden in Ungarn, Griechenland, Lettland, Frankreich und Spanien eingeführt und enthalten klare Vorgaben für Breitbandgeschwindigkeiten.

Mehrere Mitgliedstaaten haben auch Maßnahmen zur Stärkung der Preistransparenz von Mehrwertdiensten und anderen, unter nichtgeografischen Nummern angebotenen Diensten getroffen, bei denen fehlende Preisinformationen oft bedenklich sind.

Universaldienst

Im Anschluss an die regelmäßige Überprüfung des Umfangs des Universaldienstes legte die Kommission zu dieser Frage 2008 eine Mitteilung vor, mit der sie eine vorausschauende Diskussion über die Zukunft des Universaldienstes unter besonderer Berücksichtigung von Breitbanddiensten einleitete.

Mehrere Mitgliedstaaten haben den Umfang der gegenwärtigen Universaldienstverpflichtungen eingeschränkt, weil einige Elemente des Universaldienstes vom Markt ohnehin geboten werden, ohne dass bestimmte Unternehmen dazu benannt werden müssten (z. B. Tschechische Republik, Dänemark, Ungarn und Lettland).

Im Juni 2008 fällte der Europäische Gerichtshof ein wichtiges Urteil gegen Frankreich, in dem er eine einzelstaatliche Vorschrift tadelte, der zufolge nur solche Unternehmen benannt werden konnten, die den Universaldienst landesweit erbringen konnten. Wie der Gerichtshof feststellte, sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, dafür zu sorgen, dass der Universaldienst auf kostengünstige Weise und unter Wahrung der Grundsätze der Objektivität, Nichtdiskriminierung und geringstmöglichen Marktverzerrung erbracht wird.

Viele Mitgliedstaaten fanden es offenbar schwierig, vollständige Teilnehmerverzeichnisse und Verzeichnisauskunftsdienste einzurichten, die sowohl die Festnetz- als auch die Mobilfunkteilnehmer enthalten, die sich damit einverstanden erklärt haben. Die Kommission leitete in diesem Zusammenhang insgesamt 11 Vertragsverletzungsverfahren ein, die aber eingestellt wurden, sobald die Dienste bereitgestellt worden waren. Die Ausnahme ist der Fall Portugals, der beim Europäischen Gerichtshof anhängig ist. Dennoch stehen in Bulgarien und Rumänien noch immer keine vollständigen Teilnehmerverzeichnisse und Verzeichnisauskunftsdienste zur Verfügung.

Einige Diensteanbieter äußerten Bedenken in Bezug auf die Entgeltsätze, die von Mobilfunk-Netzbetreibern für Anrufe bei Auskunftsdiensten verlangt werden.

Nummernübertragbarkeit

Die Übertragbarkeit der Rufnummern wird nun sowohl für Mobilfunk- als auch Festnetzteilnehmer in allen Mitgliedstaaten ermöglicht, außer in Bulgarien, das bis Ende Januar 2009 eine im Beitrittsabkommen vorgesehene Ausnahmeregelung in Anspruch nimmt.

Die Zahl der übertragenen Mobilfunk-Rufnummern hat im letzten Jahr zugenommen (14,1 Mio. mehr im Jahr 2008)[14]. Seit der Einführung hatten bis Oktober 2008 60,2 Mio. Teilnehmer (10,3 % der Mobilfunknummern) ihre Rufnummer übertragen lassen (gegenüber 8,3 % im Oktober 2007).

Seit der Einführung der Übertragbarkeit der Festnetznummern hatten bis Oktober 2008 fast 26 Mio. Teilnehmer ihre Rufnummer übertragen lassen (gegenüber 37 % im Oktober 2007).

Die für die Nummernübertragung geltenden Preise weisen große Unterschiede auf. Während in einigen Ländern kein Vorleistungsentgelt verlangt wird, z. B. in Estland und Spanien (Mobilfunk) und Deutschland (Festnetz), betragen diese Entgelte bis zu 49 € für die Übertragung von Festnetznummern in der Slowakei und 45 € für die Übertragung von Mobilfunknummern in Malta.

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Der Zeitaspekt ist von entscheidender Bedeutung. Im Oktober 2008 betrug im europäischen Durchschnitt die Wartezeit auf die Übertragung von Mobilfunknummern 8,5 Tage und von Festnetznummern 7,5 Tage (7,8 Tage im Oktober 2007).

Die Wartezeiten unterscheiden sich beträchtlich zwischen den Mitgliedstaaten, was aber durch nationale Gegebenheiten nicht zu rechtfertigen ist. Es besteht daher ein beträchtliches Potenzial für die Verkürzung der Wartezeiten bei der Rufnummernübertragung. Deshalb hat die Kommission in ihren Reformvorschlägen eine Übertragungsfrist von einem Tag empfohlen. Mindestens sechs Mitgliedstaaten (Vereinigtes Königreich, Portugal, Spanien, Slowakei, Italien und Polen) haben vorgeschlagen, die Frist für die Übertragung der Rufnummern auf 1–5 Tage festzulegen.

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(Aus Dänemark und Luxemburg liegen keine Daten vor.)

Europäische Notrufnummer 112

Die einheitliche europäische Notrufnummer 112 kann nun überall in der EU gewählt werden, um die Notdienste gebührenfrei von Festnetz- und Mobiltelefonen aus zu erreichen. In mancher Hinsicht besteht aber noch Verbesserungsbedarf, z. B. in Bezug auf die Übermittlung des Anruferstandorts an Notdienste bei Mobilfunkanrufen, die Bearbeitung der Notrufe und die Bekanntmachung der Notrufnummer.

Das wegen Nichtbereitstellung des Notrufs 112 gegen Bulgarien eingeleitete Vertragsverletzungsverfahren wurde Anfang 2009 eingestellt. Bis Januar 2007 waren in vier von sieben Vertragsverletzungsverfahren wegen Nichtübermittlung von Informationen über den Anruferstandort bei 112-Notrufen Urteile ergangen (Niederlande, Litauen, Slowakei und Italien). Nur die Slowakei hat das EuGH-Urteil bislang umgesetzt. Darüber hinaus eröffnete die Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Italien, weil das Land nicht sicherstellt, dass 112-Notrufe genauso effektiv bearbeitet und beantwortet werden wie Anrufe bei anderen nationalen Notrufnummern.

Im Juni 2008 richtete die Kommission eine eigene Website[15] zum Notruf 112 ein, die Informationen in allen EU-Amtssprachen enthält. Als weiterer Schritt in den Bemühungen zur Bekanntmachung des Notrufs 112 wurde der 11. Februar zum „Europäischen Tag des Notrufs 112“ erklärt. Die Kommission wird auch weiterhin den Notruf 112 fördern und die diesbezügliche gute Praxis unter den Mitgliedstaaten verbreiten.

Datenschutz in der elektronischen Kommunikation

Trotz internationaler Initiativen für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Durchsetzung, ist die Herstellung wirklicher Vertraulichkeit und Sicherheit in der elektronischen Kommunikation, und vor allem im Internet, noch immer eine Herausforderung, wie mehrere ernste Sicherheitsverletzungen oder umstrittene Vermarktungsstrategien in den Mitgliedstaaten belegen (z. B. Deutschland, Vereinigtes Königreich, Malta).

5. Schlussfolgerungen

Der Telekommunikationssektor ist im Jahr 2008 weiter gewachsen und hat in der derzeit schwierigen wirtschaftlichen Lage eine gute Widerstandsfähigkeit gezeigt. Selbst wenn sich der Wettbewerb verbessert und neue Technologien eingeführt werden, gibt es dennoch Belege für eine mangelnde Abstimmung der Regulierungsansätze für die Beseitigung weiterhin bestehender Engpässe und den Glasfaserausbau.

Angesichts eines zunehmend schwierigen Umfelds kommt es darauf an, eine wirksame Umsetzung und einheitliche Regulierung sicherzustellen. Dies ist auch das Hauptziel der von der Kommission im November 2007 begonnenen Reform des Rechtsrahmens. Die Überprüfung des Rechtsrahmens sollte unbedingt so bald wie möglich abgeschlossen werden, damit der Binnenmarkt wettbewerbsbestimmter wird, die Marktteilnehmer Rechtssicherheit genießen und die Verbraucher noch mehr Vorteile erhalten.

[1] Die gegenwärtige Krise unterscheidet sich vom Wirtschaftsabschwung des Jahres 2002, der den Telekommunikationssektor besonders traf.

[2] KOM(2007) 697, KOM(2007) 698, KOM(2007) 699.

[3] Soweit nicht anders angegeben beziehen sich die Angaben zur Situation auf den 31. Dezember 2008 und die Marktdaten auf den 1. Oktober 2008.

[4] EITO, November 2008.

[5] http://ec.europa.eu/information_society/activities/roaming/regulation/index_en.htm

[6] EITO, November 2008.

[7] Dow Jones SXKP Telecoms Index (Stand: 22. August 2008): zur Zusammensetzung siehe Anhang.

[8] Gemessen am Dow Jones 50 Stoxx Index .

[9] Nähere Einzelheiten sind den Anhängen zu entnehmen.

[10] Nach OECD-Daten betrug die Mobilfunkverbreitung 2007 in den USA 87 % und in Japan 84 %.

[11] Unter Angebotspaket wird ein kommerzielles Angebot verstanden, bei dem zwei oder mehr Dienste zusammengefasst oder zu einem einzigen Gesamtpreis vermarktet werden.

[12] Mit ihrer Mitteilung über die Überprüfung des Umfangs des Universaldienstes, KOM(2008) 872, leitete die Kommission eine Debatte über die Zukunft des Universaldienstes unter besonderer Berücksichtigung der Breitbanddienste ein.

[13] Entscheidung Nr. 626/2008/EG.

[14] Für das Vereinigte Königreich liegen keine Zahlen vor.

[15] http://ec.europa.eu/112

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Verwaltet vom Amt für Veröffentlichungen