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Document 52009DC0114

Mitteilung für die frühjahrstagung des Europäischen Rates - Impulse für den Aufschwung in Europa - Teil 1

/* KOM/2009/0114 endg. */

52009DC0114

Mitteilung für die frühjahrstagung des Europäischen Rates - Impulse für den Aufschwung in Europa - Teil 1 /* KOM/2009/0114 endg. */


[pic] | KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN |

Brüssel, den 4.3.2009

KOM(2009) 114 endgültig

MITTEILUNG FÜR DIE FRÜHJAHRSTAGUNG DES EUROPÄISCHEN RATES

Impulse für den Aufschwung in Europa TEIL 1

MITTEILUNG FÜR DIE FRÜHJAHRSTAGUNG DES EUROPÄISCHEN RATES

Impulse für den Aufschwung in Europa

1. EINLEITUNG

In den vergangenen sechs Monaten hat Europa einen beispiellosen Druck auf seine Wirtschaft erlebt, der durch eine Weltwirtschaftskrise verursacht wurde. Dabei wurden die Widerstandsfähigkeit und die Fähigkeit Europas zur raschen Reaktion auf die Probe gestellt. Gefragt waren auch eine enge Koordinierung und eine Stärkung der Solidarität unter den 27 Mitgliedstaaten. Im vergangenen Herbst hat die EU das Notwendige getan, um einen Zusammenbruch der Finanzmärkte abzuwenden. Im Dezember hat sie ein Europäisches Konjunkturprogramm beschlossen, um den Abschwung aufzuhalten und die Voraussetzungen für eine konjunkturelle Wende zu schaffen. Die Kommission und die Mitgliedstaaten haben die Notwendigkeit erkannt, Maßnahmen gegen die Krise und zur Vorbereitung einer konjunkturellen Erholung zu ergreifen, und positiv reagiert.

Jetzt, in der Umsetzungsphase, macht sich ein Bedarf an engerer Abstimmung bemerkbar, um die positiven Wirkungen dieser Maßnahmen über die Staatsgrenzen hinweg zu maximieren. In dieser Mitteilung wird dargelegt, welches die nächsten Schritte sein sollten, um die Krise zu bewältigen und die EU auf den konjunkturellen Genesungspfad zu führen. Sie enthält ein ehrgeiziges Programm zur Reform der Finanzbranche, eine Bestandsaufnahme der Maßnahmen zur Nachfragestützung, Investitionsförderung und Arbeitsplatzsicherung oder –schaffung und einen Fahrplan zur Vorbereitung des Beschäftigungsgipfels im Mai. Außerdem stellt sie die internen Anstrengungen der EU in den breiteren Kontext des anstehenden G20-Gipfels, auf dem die EU einen ehrgeizigen Aktionsplan zur Reformierung des internationalen Ordnungsrahmens für die Finanzmärkte vorstellen sollte.

Da die Weltwirtschaft weiterhin nachlässt, treffen die sinkende Nachfrage und der Beschäftigungsgrückgang Unternehmen, Familien und Bevölkerungsgruppen in der gesamten EU. In der Finanzbranche herrscht immer noch ein Mangel an Vertrauen. Neue Schwachstellen kommen ans Tageslicht und verlangen nach einer abgestimmten Antwort. Die Bereinigung des Bankensystems ist eine Voraussetzung für eine Rückkehr zu normalen Bedingungen auf den Darlehensmärkten. Eine umfassende Mobilisierung ist erforderlich, da die wirtschaftliche Erholung Zeit brauchen wird.

Die Stabilisierung der Finanzmärkte hat noch nicht zur Beseitigung der Kreditknappheit und zur Wiederbelebung der Darlehensvergabe an Unternehmen und Haushalte geführt. Deswegen darf die EU bei der Reformierung der Finanzmärkte keine Verzögerungen dulden und muss die Reform des Regulierungsrahmens in Angriff nehmen; auch ist das Aufsichtssystem stärker an die Internationalisierung des Bankensektors anzupassen.

Solange Kredite eine knappe Ware bleiben, laufen Bemühungen zur Stärkung der Nachfrage und des Verbrauchervertrauens ins Leere. Die im Dezember im Europäischen Konjunkturprogramm beschlossenen Konjunkturförderungsmaßnahmen wurden inzwischen eingeleitet. Die positiven Folgen werden sich zwar erst in einiger Zeit in der Wirtschaft bemerkbar machen, aber das umfangreiche Finanzpaket (rund 3,3 % des EU-BIP bzw. 400 Mrd. EUR) wird neue Investitionen bewirken, Arbeitnehmer und ihre Familien unterstützen und einen Nachfrageschub verursachen. Darüber hinaus werden auch Maßnahmen ergriffen, mit denen die langfristigen Ziele einer wettbewerbsfähigen und nachhaltigen EU-Wirtschaft im Sinne der Lissabon-Strategie für Wachstum und Beschäftigung angestrebt werden. Dadurch ist gewährleistet, dass die EU nicht nur dem aktuellen Konjunkturabschwung entgegenwirkt, sondern auch die bestmögliche Nutzung künftiger neuer wirtschaftlicher Chancen vorbereitet.

Inzwischen macht sich die Krise auch auf dem Arbeitsmarkt bemerkbar. Mit gezielten Maßnahmen müssen Härten für Einzelne begrenzt und der Verlust wertvollen Knowhows verhindert werden. Es können und sollten Schritte unternommen werden, um Menschen während der konjunkturellen Schwächephase in Arbeit zu halten und kreative Lösungen zur kontinuierlichen Steigerung des Qualifikationsniveaus zu entwickeln.

Da es sich um eine weltweite Krise handelt, wird auch die wirtschaftliche Erholung erst vollendet sein, wenn alle großen Akteure der Weltwirtschaft wieder ein Wachstum verzeichnen und miteinander handeln. Die Maßnahmen der EU haben unsere Partner in der Welt inspiriert und zu einem Konsens über das erforderliche Vorgehen beigetragen, dass auf dem kommenden G20-Gipfel in London in konkrete Maßnahmen münden sollte.

Im Verlauf der Krise ist die Bedeutung der EU-Dimension immer offensichtlicher geworden. Der Binnenmarkt war in den letzten 15 Jahren Fundament und Motor des Wachstums in der EU; er hat die Schaffung von Millionen neuer Arbeitsplätze bewirkt und Europa wettbewerbsfähiger und effizienter gemacht. Er hat eine beispiellose Interdependenz der Wirtschaftsbeteiligten untereinander bewirkt. Noch nie waren Händler, Lieferanten, Hersteller und Verbraucher so eng miteinander verbunden. Sämtliche Mitgliedstaaten treiben mehr Handel untereinander als mit der übrigen Welt. Der beste Weg, der Wirtschaft einen Schub zu verleihen, ist es daher, sich diese Interdependenz zunutze zu machen und jeder Versuchung zu widerstehen, der Wirkung der Konjunkturmaßnahmen künstliche Schranken zu setzen.

Aus diesem Grund ist ein koordiniertes Vorgehen von so großer Bedeutung. Zwar gibt es zwischen den Mitgliedstaaten klare Unterschiede in der sozialen und wirtschaftlichen Lage, aber alle verfügen sie über eine große Bandbreite an Hebeln, die sie an ihrer besonderen Situation ansetzen können. Die Wirkung dieser Hebel wird umso erfolgreicher sein, wenn sie innerhalb eines klaren EU-Kontexts genutzt werden. Nationale Maßnahmen zur Nachfrageförderung werden beispielsweise oft positive Folgen für Waren und Dienstleistungen in anderen Mitgliedstaaten nach sich ziehen und damit für Europa insgesamt konjunkturell belebend wirken.

Die Wirtschaft der EU verfügt über immense langfristige Stärken. Mit der Bewahrung ihrer starken Stellung auf den weltweiten Ausfuhrmärkten hat sie ihre Wettbewerbsfähigkeit im Zeitalter der Globalisierung unter Beweis gestellt. Sie verfügt über hochqualifizierte Arbeitskräfte und soziale Modelle, die in Zeiten extremen Drucks den Schwächsten in unserer Gesellschaft Schutz geboten und damit ihren Wert unter Beweis gestellt haben. Die EU ist besonders gut für den Übergang in eine emissionsarme Wirtschaft und die Bewältigung der mit dem Klimawandel einhergehenden technologischen Herausforderungen gerüstet. Ein gemeinsames Vorgehen gegen die Krise im Geiste der Solidarität ist der beste Weg, diese Stärken auszunutzen, um dem Abschwung Einhalt zu gebieten und auf den Wachstumspfad zurückzukehren.

2. WIEDERHERSTELLUNG UND AUFRECHTERHALTUNG EINES STABILEN UND VERLÄSSLICHEN FINANZSYSTEMS

2.1. Vertrauen zurückgewinnen und die Kreditvergabe wieder in Gang bringen

Ein stabiler Finanzsektor bildet die Voraussetzung für eine nachhaltige konjunkturelle Erholung. Im vergangenen Herbst hat ein koordiniertes Vorgehen Europas bei der Rekapitalisierung und Absicherung von Geldinstituten in der gesamten EU den Zusammenbruch der europäischen Bankenbranche verhindert und dazu beigetragen, die Interbankenmärkte wieder in einem gewissen Umfang mit Liquidität zu versorgen.

Jetzt muss darauf geachtet werden, dass die Stabilisierungspakete für den Finanzsektor wirksam umgesetzt werden. Sowohl in den Herkunfts- als auch in den Aufnahmeländern grenzübergreifend tätiger Finanzinstitute haben die Behörden ein starkes gemeinsames Interesse an der Bewahrung der makrofinanziellen Stabilität durch die Absicherung der Finanzierung und der Stabilität der einheimischen Bankensysteme und die Aufrecherhaltung des freien Kapitalverkehrs.

Die Kommission hat mehrere Rechtsakte vorgeschlagen, um den Einlegerschutz zu verbessern, die Verlässlichkeit des Ratings zu erhöhen, auf den Verbriefungsmärkten für die richtigen Anreize zu sorgen und die Solidität und die Beaufsichtigung von Banken und Versicherungsunternehmen zu stärken. Schnell wurden Anpassungen der Rechnungslegungs-Vorschriften vereinbart, um die Wettbewerbsvoraussetzungen der europäischen Finanzinstitute an das internationale Umfeld anzugleichen. Mit diesen Maßnahmen soll zum Aufbau eines stärkeren, zuverlässigeren Systems für die Zukunft beigetragen werden.

Dennoch ist die Vertrauenskrise in der Bankenbranche noch nicht überwunden. Banken und andere Akteure befinden sich immer noch in einer Phase der Bereinigung ihres Darlehensbestandes und haben noch nicht zu ihrer üblichen Rolle auf den Groß- und Privatkundenmärkten zurückgefunden. Sie verhalten sich bei der Kreditvergabe weiterhin sehr restriktiv. Die Wiederherstellung des Kreditflusses für die Realwirtschaft steht daher an oberster Stelle der Tagesordnung, um einen weiteren Rückgang des Wirtschaftswachstums zu verhindern.

Es ist Zeit zu handeln, um den Kreislauf aus nachlassendem Vertrauen und sinkender Bereitschaft zur Darlehensvergabe zu durchbrechen. In einigen Fällen muss dabei direkt auf der Aktivaseite der Bankbilanzen eingegriffen werden, um der Unsicherheit hinsichtlich der Bewertung und Ansiedlung künftiger Verluste ein Ende zu setzen Wenn das Vertrauen in den Bankensektor insgesamt wiederhergestellt werden soll, müssen alle Finanzinstitute das Ausmaß ihrer Wertberichtigungen den Behörden offenlegen.

Aufbauend auf den bereits veröffentlichten Orientierungshilfen zur Anwendung der Vorschriften für staatliche Beihilfen auf Maßnahmen zur Stützung von Finanzinstituten und zur Rekapitalisierung von Finanzinstituten[1] hat die Kommission eine weitere Mitteilung vorgelegt[2], um die Mitgliedstaaten bei der Konzeption von Maßnahmen zur Behandlung von wertgemindertem Anlagevermögen zu unterstützen. Zu den möglichen Optionen zählen der Erwerb von Anlagevermögen durch den Staat, staatliche Garantien, der Tausch staatlicher Titel gegen wertgeminderte Aktiva oder eine Abtrennung letzterer. Die Mitgliedstaaten entscheiden, ob und wie sie von diesen Instrumenten Gebrauch machen. Ein gemeinsamer und koordinierter europäischer Rahmen, beruhend auf den Grundsätzen Transparenz, Offenlegung, Bewertung und Lastenteilung, wird aber dazu beitragen, dass die Maßnahmen zur Rettung des Anlagevermögens eine maximale Wirkung entfalten.

Außerdem wird er gleiche Wettbewerbsvoraussetzungen für Geldinstitute gewährleisten, die Einhaltung der Vorschriften über staatliche Beihilfen erleichtern, die Auswirkungen auf die Finanzen der öffentlichen Hand eingrenzen und die notwendige Umstrukturierung der Branche vorbereiten. Die Kommission wird in Kürze ausführlichere Leitlinien für die Beurteilung von Umstrukturierungs- und Sanierungsplänen für Geldinstitute anhand der Vorschriften über staatliche Beihilfen vorlegen, Sie wird jeden Fall einzeln prüfen und dabei die Gesamtheit in Form von Rekapitalisierungen, Garantien oder Anlagesanierungen erhaltenen Beihilfen berücksichtigen, um die langfristige Rentabilität und eine Rückkehr der Bankenbranche zu normalen Funktionsabläufen zu gewährleisten.

Um die Bedingungen auf den Darlehensmärkten zu verbessern, hat die EZB zusammen mit anderen Zentralbanken beträchtliche Liquidität zur Verfügung gestellt. Es wurden bereits Zinssenkungen vorgenommen, und die EZB hat angedeutet, dass es Spielraum für weitere Zinssenkungen könnte. Das Konjunkturprogramm wird überdies neue Nachfrage nach Darlehen schaffen und damit ebenfalls das Vertrauen in der Bankenbranche und ihre Bereitschaft zur Kreditvergabe erhöhen. Der Kreditfluss sollte daher in den kommenden Monaten genau beobachtet werden, um zu gewährleisten, dass das umfangreiche staatliche Einschreiten im Finanzsektor tatsächlich die Lage für die europäischen Haushalte und Unternehmen erleichtert.

2.2. Verantwortungsvolle und verlässliche Finanzmärkte für die Zukunft

Die Krise hat unakzeptable Risiken im gegenwärtigen System des internationalen und europäischen Ordnungsrahmens für die Finanzmärkte aufgedeckt, die in Zeiten erheblicher Turbulenzen eintreten und das gesamte System gefährden. Die beispiellosen Maßnahmen zur Stabilisierung der Branche müssen mit energischen Reformen einhergehen, um die festgestellten Schwächen zu beheben sowie künftige Schwachstellen zu identifizieren und zu beseitigen. Die europäischen Unternehmen und Bürger müssen darauf vertrauen können, dass die Finanzinstitute bei der für die langfristige Gesundheit der Wirtschaft so wichtigen Umwandlung ihrer Einlagen in Investitionen zuverlässige Partner sind. Um das Vertrauen der Verbraucher ins Privatkundengeschäft wiederherzustellen, kommt auch der Überwachung der Märkte und der Durchsetzung vertraglicher und geschäftlicher Praktiken große Bedeutung zu.

Im Laufe des Jahres 2009 wird die Kommission eine ehrgeizige Reform des europäischen Finanzsystems vorschlagen, die nachstehend dargelegt und im Anhang I ausführlicher beschrieben wird. Mit dieser Reform wird die EU den globalen Wandel insbesondere im Rahmen der G-20 prägen und eine Vorreiterrolle übernehmen können. Gleichzeitig wird die Kommission die Anwendung des Gemeinschaftsrahmens für Maßnahmen zur Rettung sowie zur langfristigen Sanierung von Banken gemäß den bestehenden Beihilfevorschriften fortsetzen.

Die Reform wird gewährleisten, dass alle einschlägigen Akteure und sämtliche Sorten von Finanzinstrumenten einer angemessenen Regulierung und Aufsicht unterliegen. Ihr werden die Prinzipien Verantwortlichkeit, Integrität, Transparenz und Konsistenz zugrunde liegen.

Im vergangenen November hat die Kommission eine hochrangige Gruppe unter dem Vorsitz von Jacques de Larosière beauftragt, Empfehlungen für eine solche Reform vorzulegen und dabei Aufsichtsaspekten besondere Beachtung zu widmen. Die Kommission begrüßt den am 25. Februar 2009 vorgelegten Bericht und stimmt den Ausführungen der Gruppe zu den Gründen der Finanzkrise zu. Die 31 Empfehlungen der Gruppe enthalten eine umfassende Liste konkreter Konzepte für Korrekturen auf der Regulierungs- und Aufsichtsebene und im weltweiten Finanzsystem.

Viele der Empfehlungen der Gruppe zu regulierungsseitigen Korrekturmaßnahmen tragen zum wachsenden Konsens darüber bei, wo Änderungsbedarf besteht, und spiegeln Anliegen wichtiger Akteure wie des Europäischen Parlaments wider. Die Kommission hat bereits konkrete Initiativen in Bereichen wie Ratingagenturen, Versicherungen, Überprüfung der Eigenkapitalanforderungen (Basel II), verbriefte Produkte, Rechnungslegungsvorschriften über die Berechnung nach dem Marktwert und zu prozyklischen Wirkungen von Regulierungsmaßnahmen ergriffen. Die Branche ist der Aufforderung der Kommission nachgekommen, auf Europäische Institute oder Indizes europäischer Institute bezogene Credit Default Swaps (Kreditausfallversicherungen) an eine zentrale Clearingstelle zu übertragen, die zum 31. Juli 2009 eingerichtet sein und über einen Regulierungs- und Aufsichtsrahmen verfügen soll. Weitere Vorschläge wie zur Regulierung von Hedgefonds und anderen Nichtbank-Anlegern, zur Transparenz der Derivatemärkte und zur Verbesserung der Rechnungslegungsvorschriften werden in den kommenden Monaten vorrangig bearbeitet.

Von besonderem Interesse ist die Empfehlung der Gruppe in Bezug auf den Bedarf, ein Gerüst an EU-einheitlichen Standards zu entwickeln. Kritische Unterschiede in einzelstaatlichen Rechtsvorschriften aufgrund von Ausnahmen, Abweichungen oder Zusatzregelungen oder Zweideutigkeiten in geltenden Richtlinien sollten erfasst und beseitigt werden. Die Kommission wird daher eine bedeutende neue Initiative in diesem Sinne in die Wege leiten. Die Feststellungen der Gruppe zu Sanktionsregeln zeigen ferner, dass es auch in diesem Bereich eines neuen Anstoßes bedarf.

Aufsichtsmodelle auf einzelstaatlicher Grundlage bleiben hinter der Marktentwicklung zurück, da immer mehr Banken und Versicherungen grenzüberschreitend tätig sind. Die Kommission hat bereits die Einrichtung von Kollegien der Aufsichtsbehörden vorgeschlagen, um die Zusammenarbeit bei der Beaufsichtigung von grenzübergreifend tätigen Banken und Versicherungsunternehmen zu erleichtern. Die Koordinierung innerhalb der drei europäischen Ausschüsse der Aufsichtsbehörden bedeutet einen wichtigen Schritt nach vorne, stößt aber an Grenzen. Die Kommission hat den Aufgabenbereich der Ausschüsse abgeändert, um ihre Effizienz und Wirkung zu steigern und eine Beschlussfassung mit qualifizierter Mehrheit sowie die Regel „Einhalten oder erläutern“ einzuführen. Die Haushaltsbehörde ist mit einem Vorschlag über eine bessere finanzielle Ausstattung der Ausschüsse befasst.

Der Bericht der de Larosière-Gruppe hebt die bestehenden Lücken bei der Vorbeugung, Behandlung und Lösung von Krisen und die durch den Mangel an Zusammenarbeit, Koordinierung, Abstimmung und Vertrauen unter den einzelstaatlichen Aufsichtsbehörden verursachten Schwierigkeiten hervor. Für die Unternehmen ist das Erfordernis, unterschiedliche Regeln einzuhalten, mit zusätzlichen administrativen und rechtlichen Beschwernissen verbunden. Die Kommission stimmt der Beobachtung der Gruppe zu, dass die Aufsichtsbehörden, wie aus den jüngsten Erfahrungen hervorgeht, sowohl bei der Behandlung von Einzelfällen als auch bei ihrem Vorgehen gegenüber dem Finanzsystem insgesamt in erheblichem Maße versagt haben.

Die Kommission begrüßt insbesondere die Anregung der Gruppe zu einer neuen europäischen Gesamtaufsicht unter der Verantwortung der EZB und mit Beteiligung der Kommission und der europäischen Ausschüsse der Aufsichtsbehörden, um Informationen über Risiken zu gewinnen und zu prüfen, die über alle Finanzbranchen hinweg den gesamten Sektor betreffen. Eine solche Einrichtung wäre in der Lage, Systemrisiken auf europäischer Ebene zu identifizieren und entsprechend zu warnen. Verbindliche Kontroll- und Überwachungselemente und die Möglichkeit einer Verweisung von Fällen an ein weltweites Frühwarnsystem wären unerlässlich.

Zur Aufsicht über einzelne Unternehmen hat die Gruppe die Einrichtung eines Europäischen Systems der Finanzaufsicht (ESFA) vorgeschlagen. In einer ersten Phase würden die drei europäischen Ausschüsse der Aufsichtsbehörden sowie die nationalen Aufsichtsbehörden gestärkt und einheitlichere Befugnisse und Sanktionsregeln eingeführt. In einer zweiten Phase würden die Ausschüsse zu Behörden umgewandelt, die bestimmte Aufgaben auf europäischer Ebene ausführen, für die routinemäßige Aufsicht über einzelne Unternehmen aber auf die Kollegien der Aufsichtsbehörden und die einzelstaatlichen Aufsichtsbehörden zurückgreifen würden. Nach drei Jahren würde geprüft, ob das ESFA einer weiteren Konsolidierung bedürfte.

Die Kommission teilt die Auffassung der Gruppe, dass die Struktur der aktuellen Ausschüsse – deren Rolle die Grenzen des rechtlich Möglichen erreicht hat – nicht ausreicht, um die finanzielle Stabilität in der EU und ihren Mitgliedstaaten zu gewährleisten, und dass die Unzulänglichkeiten der gegenwärtigen Struktur so rasch wie möglich beseitigt werden sollten. Die Kommission hält ein System für sinnvoll, in dem die Zusammenlegung bestimmter Zuständigkeiten auf der europäischen Ebene mit der Beibehaltung einer klaren Rolle für die einzelstaatlichen Aufsichtsbehörden kombiniert wird, die die engste Verbindung zum Alltagsgeschäft der Unternehmen aufweisen.

Die Kommission stuft Maßnahmen in diesem Bereich als besonders dringlich ein und wird vorschlagen, die Umsetzung der Empfehlungen der Gruppe zu beschleunigen. Durch die Verbindung der beiden von der Gruppe vorgeschlagenen Phasen sollte es schneller gelingen können, Qualität und Kohärenz der Aufsicht in Europa zu verbessern und die drei bestehenden Ausschüsse in Behörden eines europäischen Finanzaufsichtssystems umzuwandeln. Außerdem wäre zu prüfen, ob diese Behörden teilweise zusammengelegt werden können, um eine maximale Kohärenz, die Einheitlichkeit des Vorgehens sowie die Interaktion von Banken-, Versicherungs- und Marktaufsichtsexperten zu fördern.

Die Behörden könnten für die Aufsicht über die Kollegien der Aufsichtsbehörden zuständig sein und in Bezug auf grenzübergreifend tätige Konzerne die letzte Entscheidungsgewalt innehaben, durch gemeinsame hohe Standards und die Auslegung von aufsichtsrechtlichen Anforderungen einheitliche und bewährte Vorgehensweisen fördern sowie im Frühwarnmechanismus und im Krisenmanagement in Zusammenarbeit mit der für das Gesamtsystem zuständigen Einrichtung eine wichtige Rolle spielen.

Gestützt auf die Empfehlungen der de Larosière-Gruppe wird die Kommission mit der Ausarbeitung von Vorschlägen für ein neues europäisches System der Finanzaufsicht beginnen. Entsprechend den von den Mitgliedstaaten, den bestehenden Ausschüssen, dem Europäischen Parlament, der EZB und anderen Beteiligten vorgebrachten Auffassungen wird die Kommission – in Einklang mit den Grundsätzen der besseren Rechtsetzung – bei der Ausarbeitung ihrer Vorschläge eine Folgenabschätzung vornehmen.

Um verantwortungsvolle und verlässliche Finanzmärkte für die Zukunft zu schaffen, wird die Kommission ein ehrgeiziges neues Reformprogramm vorschlagen, mit dem fünf wesentliche Ziel erfüllt werden sollen: Sie sollen der EU einen Aufsichtsrahmen an die Hand geben, mit dem potenzielle Risiken früh erkannt und vor ihrem Eintreten wirksam angegangen werden, und der komplexen, internationalen Finanzmärkten gerecht wird. Die Kommission wird vor Ende Mai ein Vorschlagpaket zum europäischen System der Finanzaufsicht vorlegen, über das der Europäische Rat im Juni befinden kann. Die Vorschläge über die dazu erforderlichen gesetzgeberischen Änderungen werden im Herbst folgen und sollten so zeitig angenommen werden, dass das neue Aufsichtssystem im Laufe des Jahres 2010 eingerichtet wird und seine Arbeit aufnehmen kann. Das Paket soll 2 Teile umfassen: im Hinblick auf eine europäische Gesamtaufsicht Maßnahmen zum Aufbau einer europäische Einrichtung, die über die Stabilität des Finanzsystems insgesamt wachen soll; im Hinblick auf die Aufsicht über einzelne Unternehmen Vorschläge zum Aufbau einer europäischen Finanzaufsicht. Sie sollen nach dem Grundsatz „Safety first“ die Lücken schließen, die unzureichende oder unvollständige europäische oder einzelstaatliche Regulierungen gelassen haben. Hierzu wird die Kommission Folgendes vorschlagen: einen umfassenden Rechtsakt über gemeinsame Regulierungs- und Aufsichtsnormen für Hedgefonds, Beteiligungskapitalfonds und sonstige systemwichtige Marktteilnehmer (April 2009), ein Weißbuch über Instrumente der frühzeitigen Krisenprävention (Juni 2009). Maßnahmen für mehr Transparenz und finanzielle Stabilität bei Derivaten und anderen komplexen Finanzprodukten auf der Grundlage eines einschlägigen Berichts (Juni 2009), Rechtsakte zur Stärkung von Qualität und Quantität des Eigenkapitals für Wertpapierhandelstätigkeiten, zur Kontrolle komplexer Verbriefungsmärkte (Juni 2009) und zur Einschränkung des Liquiditätsrisikos und einer übermäßigen Kreditvergabe (Herbst 2009), ein laufendes Programm von Maßnahmen zur Vereinheitlichung der Aufsichtsregeln (mit dem 2009 begonnen werden soll). Sie sollen bewirken, dass europäische Anleger, Verbraucher und KMU im Hinblick auf ihre Ersparnisse, ihren Zugang zu Darlehen und ihre Rechte beim Umgang mit Finanzprodukten Vertrauen hegen können. Hierzu beabsichtigt die Kommission: eine Mitteilung über Anlageprodukte für Kleinanleger, mit der Sicherheitsvorkehrungen beim Vertrieb der Produkte verbessert werden sollen (April 2009), weitere Maßnahmen zur Stärkung des Schutzes von Einlegern, Anlegern und Versicherungsnehmern (Herbst 2009), Maßnahmen für verantwortungsvolles Kreditgebaren (Herbst 2009). Sie sollen ferner das Risikomanagement in Finanzunternehmen verbessern und die Verknüpfung von Vergütungsanreizen mit nachhaltigen Erfolgskriterien fördern. Hierzu plant die Kommission: eine Aufwertung ihrer Empfehlung von 2004 über die Vergütung von Mitgliedern der Unternehmensleitung (April 2009), eine neue Empfehlung über die Vergütungen im Finanzdienstleistungssektor (April 2009) und anschließend Rechtsakte, durch die die Befugnisse der Aufsichtsorgane auch auf die Vergütungsregelungen ausgeweitet werden (Herbst 2009). Sie sollen wirkungsvollere Sanktionen gegen Fehlverhalten am Markt ermöglichen. Hierzu plant die Kommission: eine Überprüfung der Richtlinie über Marktmissbrauch (Herbst 2009), Vorschläge für eine harmonisierte Stärkung und bessere Durchsetzung von Sanktionen (Herbst 2009). |

1. Die Kommission fordert den Europäischen Rat auf, diese Reform auf seiner Frühjahrstagung im Hinblick auf den anstehenden G20-Gipfel in London zu unterstützen. Damit würden die Bereitschaft und die Entschlossenheit der Europäischen Union deutlich, zur Durchführung des Washingtoner Aktionsplans der G20 ehrgeizige Maßnahmen zu ergreifen. Das Europäische Parlament und der Rat sollten aufgefordert werden, die entsprechenden Vorschläge der Kommission mit dem gebührenden Vorrang zu behandeln.

3. UNTERSTÜTZUNG DER REALWIRTSCHAFT

Die Weltwirtschaft befindet sich in der schlimmsten Rezession seit Jahrzehnten. Der Welthandel hat sich rapide verringert. Die Industrieproduktion hat gegen Ende 2008 rapide nachgelassen. In den USA und Japan ging das BIP deutlich zurück, während China die niedrigste Wachstumsrate seit 2001 verzeichnete, worin der dramatische Rückgang des Welthandels zum Ausdruck kommt.

Die EU-Wirtschaft konnte von diesem weltweiten Abschwung nicht verschont bleiben. Sowohl der Euroraum als auch die EU befinden sich inzwischen in einer schweren Rezession. Das verarbeitende Gewerbe und der Bausektor wurden besonders hart getroffen; ihre geschätzten Verluste belaufen sich auf das Gesamtjahr hochgerechnet auf 150 Mrd. EUR. Alleine in der Automobilindustrie ging die Produktion um 32,3 % zurück, wodurch auch viele andere Branchen in Mitleidenschaft gezogen wurden. Die Ausfuhren des verarbeitenden Gewerbes in Drittländer gingen im November/Dezember 2008 um 5,8 % zurück, und der innergemeinschaftliche Handel lag um 13,7 % unter dem Vorjahreswert.

Das reale BIP dürfte 2009 um nahezu 2 % zurückgehen[3], sich 2010 aber dann wieder um rund ½ % erholen, zum Teil weil sich die Folgen der politischen Maßnahmen auf europäischer und nationaler Ebene im Rahmen des Europäischen Konjunkturprogramms bemerkbar machen werden.

3.1. Durchführung des Europäischen Konjunkturprogramms

Im Dezember 2008 wurde auf der Grundlage von Kommissionsvorschlägen ein ehrgeiziges Europäisches Konjunkturprogramm vereinbart. Sein Hauptanliegen war eine gemeinsame Anstrengung, um Europas Wirtschaft einen unmittelbaren finanziellen Impuls zu geben und sie gleichzeitig mit gezielten Investitionen für die langfristigen Herausforderungen zu wappnen. In dem Programm wurde die besondere kurzfristige Rolle öffentlicher Ausgaben angesichts der rückläufigen privaten Nachfrage ausdrücklich anerkannt .

Die Wirkung des Konjunkturprogramms wird sich erst in den kommenden Monaten in vollem Umfang bemerkbar machen, aber die ersten Zeichen sind sowohl in Bezug auf den Umfang des Pakets als auch in Bezug auf die Richtung der Reformen positiv. Die meisten Mitgliedstaaten haben Konjunkturpakete verabschiedet oder angekündigt. Im Zeitraum 2009-2010 wird die Finanzpolitik die Wirtschaft mit Mitteln in der Größenordnung von 3,3 % des BIP unterstützen; das entspricht mehr als 400 Milliarden Euro – ein potenziell gewaltiger Schub für Wachstum und Beschäftigung in der gesamten EU.

Ein Großteil dieser Unterstützung stammt aus dem Einsatz automatischer Stabilisatoren, die in der EU besonders stark sind. Hinzu kommen die vom Europäischen Konjunkturprogramm geforderten, nach eigenem Ermessen gestalteten Konjunkturpakete der Mitgliedstaaten in einer Größenordnung von 1,2 % des BIP, das allerdings je nach finanzpolitischem Spielraum von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat höchst unterschiedlich ausfällt. Weitere 30 Mrd. EUR (oder 0,3 % des BIP) wurden aus EU-Mitteln bereitgestellt[4]. Die Kommission hat vorgeschlagen, 5 Mrd. EUR für zielgerichtete Investitionen in die Versorgungssicherheit im Energiesektor und für die Anbindung ländlicher Räume an das Hochgeschwindigkeits-Internet vorzusehen und die Vorauszahlungen aus Mitteln der Kohäsionspolitik um 11 Mrd. EUR zu erhöhen, von denen 7 Mrd. EUR in die neuen Mitgliedstaaten fließen sollen. Ferner hat die Europäische Investitionsbank (EIB) ihre Darlehensfazilitäten für KMU um 15 Mrd. EUR aufgestockt.

Die meisten Maßnahmen der Mitgliedstaaten sind zielgenau darauf ausgerichtet, die Nachfrage zu beleben: Unterstützung für Haushalte und Unternehmen, Beschäftigungsförderung, unmittelbare Nachfrageerhöhung durch öffentliche Investitionen und die Modernisierung der Infrastruktur (Einzelheiten siehe Anhang II). Die meisten dieser Maßnahmen stehen mit den in den länderspezifischen Empfehlungen im Rahmen der Lissabon-Strategie für Wachstum und Beschäftigung aufgeführten längerfristigen Zielen wie Bildung und Qualifizierung, Förderung der Energiesicherheit und Umstieg auf eine emissionsarme Wirtschaft in Einklang.

Von entscheidender Bedeutung ist eine wirksame und rasche Durchführung dieser Maßnahmen. Ergänzend müssen aber auch die Rahmenbedingungen für Unternehmen verbessert werden. Es liegt massiv im Interesse der EU, beim Übergang zu einer wissensbasierten und emissionsarmen Wirtschaft eine starke und wettbewerbsfähige industrielle Grundlage zu bewahren. Angesichts der Komplexität moderner Industrieproduktion sowie der Größenvorteile und Diversifizierungsmöglichkeiten des Binnenmarkts hat die EU in den letzten Jahren die Umstellung von Hilfen für die Wirtschaft auf horizontale Maßnahmen gefördert. Damit können zur Unterstützung und Weiterentwicklung der Wirtschaft FuE, Innovation, neue und umweltfreundliche Technologien sowie Ausbildungsmaßnahmen sowohl von der EU als auch auf nationaler Ebene gefördert werden. Horizontale Maßnahmen dieser Art können in unterschiedlichen Wirtschaftszweigen zum Einsatz kommen, wie der von der Kommission am 25. Februar veröffentlichte EU-Beihilferahmen für Maßnahmen zur Bewältigung der Krise in der europäischen Automobilindustrie veranschaulicht[5].

Wegen ihres großen Beitrags zur Beschäftigung in der EU insgesamt messen die Mitgliedstaaten auch den Bedürfnissen der KMU Priorität bei. Sie werden aufgefordert, die Umsetzung des „Small Business Act“ zu beschleunigen. Die Kommission wird in Kürze einen Rechtsakt vorschlagen, der sich mit dem Problem des Zahlungsverzugs befassen soll. Außerdem sollte das Potenzial einer besseren Rechtsetzung voll ausgeschöpft werden, insbesondere im Sinne einer Reduzierung der Verwaltungslasten.

Maßnahmen zur Qualifizierung, zur Förderung von Forschungsinvestitionen, zur Verbesserung der Voraussetzungen für Innovationen, zum Ausbau des Hochgeschwindigkeits-Internets, zur Erneuerung bestehender Verkehrs- und Energieinfrastruktur auch unter Rückgriff auf neue öffentlich-private Partnerschaften sowie zum Ausbau der Energieeffizienz und der erneuerbaren Energien passen ebenfalls hervorragend zu den Zielen des Europäischen Konjunkturprogramms. Diese Maßnahmen würden durch eine rasche Annahme der vorgeschlagenen Änderungen der Vorschriften zur Kohäsionspolitik erleichtert. Die Mitgliedstaaten werden eingeladen, die mit diesen Änderungen gebotenen Möglichkeiten voll auszuschöpfen, um wichtige Investitionen zu beschleunigen.

Von existenzieller Bedeutung wird es sein, die langfristigen Folgen der Krise für die Finanzen der öffentlichen Hand zu erkennen und zu bewältigen und die Folgen für die Renten- und Gesundheitssysteme zu meistern. Die Haushaltsdefizite sollten vor allem angesichts der künftigen Kosten der Bevölkerungsalterung auf Positionen zurückgeführt werden, die mit der notwendigen langfristigen Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen in Einklang stehen, sobald die Wirtschaftslage es zulässt Die langfristige Tragfähigkeit sollte innerhalb des vom Stabilitäts- und Wachstumspakt vorgegebenen Rahmens verwirklicht werden.

Einige Mitgliedstaaten sind im Begriff, ihr Haushaltsdefizit zu reduzieren, um ihre Kreditabhängigkeit zu verringern. Das System des mittelfristigen finanziellen Beistands zur Stützung der Zahlungsbilanzen von nicht dem Euro-Raum angehörigen Mitgliedstaaten wurde nach einer rechtzeitigen Unterstützung für Ungarn und Lettland ausgebaut.

Das Europäische Konjunkturprogramm ist Teil der Lissabon-Strategie für Wachstum und Beschäftigung in der gegenwärtigen Krise. Es bietet das richtige Gleichgewicht zwischen kurzfristigen Anschubmaßnahmen und der erforderlichen langfristigen Perspektive. Europa sollte aus dieser Krise besser gewappnet für die Herausforderungen einer Weltwirtschaft hervorgehen, in der Emissionsarmut und Innovation eine immer größere Rolle spielen.

Die Kommission wird die Wirkung der ergriffenen Maßnahmen gemeinsam mit den Mitgliedstaaten genau beobachten und dem Europäischen Rat vor seiner Junitagung berichten.

3.2. Der Binnenmarkt als Konjunkturhebel

Die konjunkturelle Erholung Europas wird von unserer Fähigkeit abhängen, den Binnen- und den Weltmarkt zu unserem größtmöglichen Vorteil zu nutzen. Der Binnenmarkt war der Motor für wirtschaftlichen und sozialen Wohlstand und für die Schaffung von Arbeitsplätzen in der EU[6]. Er bietet Größen- und Effizienzvorteile und die Chance, die Stärken der EU auszuschöpfen. Er kann zu einem wesentlichen Motor der konjunkturellen Erholung werden, wenn er auf der europäischen Ebene umfassend koordiniert wird.

Die Kommission hat im Interesse einer abgestimmten Reaktion auf die Krise dafür gesorgt, dass die Mitgliedstaaten bei der Ausarbeitung ihrer nachfragestützenden Maßnahmen die Flexibilität, die ihnen die bestehenden Gemeinschaftsregeln bieten, voll ausschöpfen können. Durch die Inanspruchnahme des beschleunigten Vergabeverfahrens können mit Investitionen verbundene öffentliche Aufträge binnen eines Monats vergeben werden. Der befristete Rahmen für staatliche Beihilfen erleichtert den Unternehmen den Zugang zu Finanzmitteln, wenn Banken sich bei der Darlehensvergabe zurückhalten. Die Mitgliedstaaten können über öffentliche Einrichtungen zusätzliche Bürgschaften für Ausfuhrkredite abgeben, wenn diese auf dem freien Markt wegen der Finanzkrise nicht länger erhältlich sind.

Gleichzeitig muss auch die EU selbst bestrebt sein, die Rahmenbedingungen für die Unternehmen weiter zu verbessern und kleine und mittlere Unternehmen zu unterstützen, denen wahrscheinlich bei einer Erholung der Konjunktur eine Vorreiterrolle zufallen wird. Die Kommission hat vor kurzem Vorschläge vorgelegt, um die Buchführungslasten für Kleinstunternehmen zu verringern, was eine Entlastung der Unternehmen um rund 6 Mrd. EUR zur Folge haben könnte[7], und sie wird die mit neuen Initiativen verbundenen Belastungen weiterhin sorgfältig abwägen. Die rechtzeitige Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie in diesem Jahr wird ebenfalls zur Förderung neuer Wirtschaftstätigkeiten und Beschäftigungsmöglichkeiten beitragen.

Die Aufrechterhaltung des Binnenmarkts und ein Eintreten für die gleichen Werte außerhalb Europas wird der EU eine Trumpfkarte für die Rückkehr zum Wachstumspfad an die Hand geben. Protektionismus und die Rückbesinnung auf nationale Märkte können hingegen nur zu Stagnation, tieferer und längerer Rezession und Wohlstandseinbußen führen.

Die Mitgliedstaaten müssen in ihren Maßnahmen zur Krisenbewältigung die Binnenmarktdimension berücksichtigen. Nahezu alle Mitgliedstaaten werden während der Krise die einheimische Wirtschaftstätigkeit unterstützen. Der intelligente Einsatz der einzelstaatlichen Hebel im europäischen Kontext ist die beste Garantie dafür, dass die gewünschte Wirkung erzielt wird.

Die einzelstaatlichen Maßnahmen sind erfolgversprechender, wenn die Mitgliedstaaten darauf bauen können, dass sie sich den Binnenmarkt zunutze machen können. Die Kommission ist bereit, die Mitgliedstaaten bei der Konzeption und Durchführung konkreter Maßnahmen partnerschaftlich zu unterstützen und den Austausch von bewährten Konzepten und Erfahrungen zu fördern. Diese Abstimmung kann gewährleisten, dass die Maßnahmen eine maximale positive Hebelwirkung entfalten. Dazu gehörten die gegenseitige Inforation über die ergriffenen Maßnahmen und eine gemeinsame Bewertung ihrer Folgen. Anhang III enthält weitere Orientierungshilfen, wie die Mitgliedstaaten bei der Konzeption von Konjunkturmaßnahmen die Einhaltung der wichtigsten einschlägigen Gemeinschaftsvorschriften gewährleisten können.

3.3. Erneuerung der europäischen Wirtschaft über die Krise hinaus

An den schmerzhaften Auswirkungen dieser Finanz- und Wirtschaftskrise für die europäischen Haushalte und Unternehmen besteht kein Zweifel. Der Weg wird nur in kleinen Schritten gangbar sein und eine umfassende Mobilisierung aller Beteiligten für eine beschleunigte Durchführung der in der Lissabon-Strategie vorgesehenen Strukturreformen erforderlich machen.. Durch eine Bündelung unserer Anstrengungen und die größtmögliche Ausschöpfung unserer Wettbewerbsvorteile – insbesondere unseres Binnenmarktes – können wir gewährleisten, dass Europa aus dieser Rezession schneller herauskommt.

Wenn wir fest zu unseren gemeinsamen Werten und längerfristigen politischen Zielen stehen, werden wir mit unseren Maßnahmen gegen die Krise die Grundlagen für einen reibungslosen Übergang in die Wirtschaft der Zukunft vorbereiten. Wir sollten daher in unseren Bemühungen um einen Übergang in eine emissionsarme Wirtschaft nicht nachlassen. Wenn der Aufschwung einsetzt, dürften grüne Technologien und Produkte zu den führenden Märkten gehören. Wir müssen uns jetzt im Zuge der Krisenbewältigung um die Verbesserung der Strukturen bemühen. Unternehmen werden sich umstrukturieren, einige werden ihre Tätigkeiten diversifizieren, und einige werden vielleicht den Markt verlassen. Der Prozess der Reprivatisierung verstaatlichter Unternehmen und generell der Rückführung der staatlichen Intervention auf ein normales Maß muss behutsam gesteuert werden. Die Wettbewerbspolitik der Gemeinschaft kann diesen entscheidenden Prozess unterstützen und für offene, effiziente und innovative Lösungen sorgen.

Die Lösungen dieser Krise werden auch bei der Erneuerung des Fahrplans für die Strukturreformen berücksichtigt werden müssen. Aufbauend auf den Lehren aus den jüngsten Erfahrungen beabsichtigt die Kommission, eine Debatte über die Integrierten Leitlinien für Wachstum und Beschäftigung einzuleiten, die den Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft bei der Ausarbeitung ihrer Strukturreform-Programme Orientierung bieten soll.

Sie wird eng mit den Mitgliedstaaten und den übrigen Akteuren der Lissabon-Strategie bei der Einbeziehung der Ergebnisse dieser Debatte in die Lissabon-Strategie für die Zeit nach -2010 zusammenarbeiten. Beginnen wird dieser Prozess mit einer allgemeinen Überprüfung der überarbeiteten Lissabon-Strategie während der schwedischen Präsidentschaft; Beschlüsse sollten im Frühjahr 2010 während der spanischen Präsidentschaft folgen.

Die Wirkung des Konjunkturprogramms wird sich erst in den kommenden Monaten in vollem Umfang bemerkbar machen, aber die ersten Zeichen sind sowohl in Bezug auf den Umfang des Pakets als auch in Bezug auf die Richtung der Reformen positiv. Die meisten Mitgliedstaaten haben inzwischen finanzpolitische Konjunkturpakete beschlossen, mit denen das Gesamtziel von 1,5 % des EU-BIP erreicht wird.. Unter Berücksichtigung der Folgen der automatischen Stabilisatoren belaufen sich die für die Konjunktur zur Verfügung gestellten Finanzmittel auf etwa 33,3% des BIP, was einem Betrag von mehr als 400 Mrd. EUR entspricht – ein gewaltiger Schub für Wachstum und Beschäftigung in der gesamten EU. Die meisten Maßnahmen der Mitgliedstaaten sind zielgenau darauf ausgerichtet, die Nachfrage zu beleben, und stehen mit den längerfristigen Zielen wie der Anhebung des Qualifikations- und Bildungsniveaus, der Förderung der Innovationstätigkeit, dem Ausbau des Hochgeschwindigkeits-Internets und der Erneuerung bestehender Verkehrs- und Energieinfrastruktur in Einklang. Die Kommission hat dafür gesorgt, dass die Mitgliedstaaten bei der Ausarbeitung ihrer nachfragestützenden Maßnahmen die Flexibilität, die ihnen die Gemeinschaftsregeln bieten, voll ausschöpfen können. Die Kommission hat beispielsweise vor Kurzem Leitlinien für Maßnahmen zugunsten der Automobilindustrie vorgestellt, um den Mitgliedstaaten bei der Förderung der Umstrukturierung dieses Wirtschaftszweiges Orientierungshilfe zu bieten. Dank des Binnenmarktes werden alle Mitgliedstaaten direkt und indirekt von den Aufträgen für Waren und Dienstleistungen profitieren, die infolge dieses Konjunkturpakets vergeben werden. Dabei sollten sie besonders positive Auswirkungen im gesamten Binnenmarkt im Auge haben, der die Triebfeder für wirtschaftlichen und sozialen Wohlstand und Beschäftigung in der EU war und bleiben wird. Zu diesem Zweck sollten die Mitgliedstaaten ihre Maßnahmen zur Stützung der Realwirtschaft an folgenden Grundsätzen ausrichten: Der EU-Binnenmarkt sollte offengehalten, bestehende Hindernisse weiterhin beseitigt und neue vermieden werden. Durch die Behandlung von Waren und Dienstleistungen aus anderen Mitgliedstaaten in Einklang mit den EU-Regeln und den Grundsätzen der Verträge sollte jegliche Diskriminierung ausgeschlossen werden. Das Eingreifen der öffentlichen Hand sollte der Verwirklichung unserer längerfristigen politischen Ziele dienen. Der Strukturwandel sollte erleichtert, die langfristige Wettbewerbsfähigkeit gestärkt und wichtige Herausforderungen wie der Umstieg auf eine emissionsarme Wirtschaft angegangen werden. Die entscheidende Rolle der KMU sollte durch Anwendung des Prinzips des „zuerst an die kleinen Betriebe denken“ ungeingeschränkt berücksichtigt werden. Ein reger Informations- und Erfahrungsaustausch sollte die Größenvorteile zur Geltung bringen und eine maximale Wirkung der Maßnahmen gewährleisten. Die Maßnahmen sollten so gebündelt und konzipiert werden, dass sie zusammen mit denjenigen der übrigen Mitgliedstaaten Synergien entfalten. Entscheidend ist hierbei eine engere Zusammenarbeit auf europäischer Ebene. Mit der im erneuerten Stabilitäts- und Wachstumspakt enthaltenen Flexibilität sollte verantwortungsbewusst umgegangen werden, um so rasch wie möglich wieder Kurs auf mit dem Grundsatz nachhaltiger öffentlicher Finanzen in Einklang stehende Defizite nehmen zu können, während die Gründe für die makroökonomischen Ungleichgewichte entschlossen angegangen werden. Wir sollten den Binnenmarkt für unsere Handelspartner offen halten und internationale Verpflichtungen insbesondere innerhalb der WTO einhalten. Im Einklang mit dem Europäischen Konjunkturprogramm sollten die Mitgliedstaaten dafür Sorge tragen, dass ihre Konjunkturpakete mit einer Beschleunigung der Strukturreformen in den in den länderspezifischen Empfehlungen im Rahmen der Lissabon-Strategie für Wachstum und Beschäftigung aufgeführten Bereichen einhergehen. Dies ist der beste Weg, um zu gewährleisten, dass die Ausgaben effizient getätigt werden, das Wachstumspotenzial stärken und die langfristige Haushaltsperspektive so wenig wie möglich schädigen. Europa muss die Chancen, die diese Krise bietet, nutzen, um aus ihr besser gewappnet für die Herausforderungen einer Weltwirtschaft hervorzugehen, in der Emissionsarmut, IKT, Innovation und Knowhow eine immer größere Rolle spielen. Die Kommission wird die Fortschritte regelmäßig beobachten und rechtzeitig vor den nächsten Tagungen des Europäischen Rates berichten. Sie wird die Ergebnisse des Konjunkturprogramms in die vorbereitenden Arbeiten für die Nach-Lissabon-Strategie ab 2010 einfließen lassen. |

- 4. HILFE FÜR DIE MENSCHEN IN DER KRISE

Die Auswirkungen des Abschwungs auf Haushalte und Arbeitnehmer werden nun deutlicher. Die Arbeitsmarktsituation, die in den letzten Jahren gut war, verschlechtert sich mittlerweile schnell und erheblich. Die Kommission geht davon aus, dass das Beschäftigungswachstum in den nächsten beiden Jahren negativ sein wird. Die Arbeitslosenquote dürfte deutlich ansteigen. Auch wenn sich die Lage von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat unterschiedlich darstellt, wird davon ausgegangen, dass die Gesamtbeschäftigung in diesem Jahr um 1,6 % - d.h. um rund 3,5 Millionen Arbeitsplätze – schrumpft, und dass die Arbeitslosenquote in der EU im Jahr 2010 bei 10 % liegen könnte.

Einige Arbeitsmarktanpassungen machen die Auswirkungen erfolgreicher Strukturreformen in der Vergangenheit deutlich. Hierdurch sollten raschere Verbesserungen möglich werden, wenn die Konjunktur wieder anspringt; dennoch ist deutlich, dass der kurzfristige Schaden groß sein wird. Junge Menschen, Menschen mit befristeten Arbeitsverträgen und Migranten dürften am stärksten getroffen werden.

4.1. Linderung des durch die Krise hervorgerufenen menschlichen Leids

Die meisten Mitgliedstaaten haben Beschäftigungs- und Sozialmaßnahmen ergriffen, um die Menschen zu unterstützen und das durch die Krise hervorgerufene menschliche Leid zu lindern. Während die Mitgliedstaaten in vorderster Linie stehen, um diesen Herausforderungen zu begegnen, helfen Maßnahmen auf europäischer Ebene ihnen bei der Gestaltung und Umsetzung wirksamer Antworten auf die Herausforderungen auf dem Arbeitsmarkt und beim sozialen Zusammenhalt.

Die Mitgliedstaaten konzentrieren ihre Maßnahmen auf vier Schwerpunkte:

- Maßnahmen zum Erhalt bestehender Arbeitsplätze: befristete Zuschläge, verminderte Sozialversicherungsbeiträge, Entlastung bei den Lohnkosten und Unterstützung für KMU;

- Maßnahmen zur Gewährleistung einer raschen (Wieder-) Eingliederung in den Arbeitsmarkt: berufliche Bildung und Unterstützung Benachteiligter, Änderung der Leistungen bei Krankheit oder Erwerbsunfähigkeit sowie neue Kriterien für die Gewährung von Arbeitslosenunterstützung;

- Maßnahmen zur Unterstützung der am stärksten Benachteiligten: Anhebung der Mindesteinkommen/-Löhne, erweiterter Abdeckungsbereich oder längere Laufzeit von Arbeitslosenunterstützung, höhere Wohn- oder Familienzulagen, Steuerermäßigungen oder -befreiungen sowie Maßnahmen gegen Überschuldung oder Zwangsversteigerungen;

- Maßnahmen zur Stärkung des sozialen Schutzes und der Infrastrukturnetze in den Bereichen Soziales und Gesundheit: Investitionen in den Bau von Wohnungen und Krankenhäusern, Grundversorgung, dauerhafte Infrastrukturen im Bereich Gesundheit und Schulen sowie Maßnahmen zur nachhaltigen Sicherung der Pensionsfonds.

Die Auswirkungen der Krise auf Beschäftigung und Soziales sind immer noch nicht völlig absehbar, aber in jedem Fall schlimmer als zum Zeitpunkt der ersten Gegenmaßnahmen erwartet. Daher müssen die Anstrengungen zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit und zur Anpassung und Modernisierung der sozialen Sicherungssysteme und des Gesundheitswesens auf allen Ebenen intensiviert werden. Einkommenshilfen in Verbindung mit aktiven Maßnahmen werden die Nachfrage stärken, die Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt erleichtern und die soziale Ausgrenzung vermeiden.

Zur Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Bewältigung der Krise und der Umsetzung der Konjunkturmaßnahmen werden die verfügbaren Finanzinstrumente gestärkt. Der neu gestaltete Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung[8] kann rasch aktiviert werden, um den von erheblichem Arbeitsplatzabbau betroffenen Arbeitnehmern und ihren Gemeinden zu helfen.

Aus den gegenwärtigen Programmen des Europäischen Sozialfonds (ESF) werden jährlich neun Millionen Arbeitnehmer gefördert; 10,8 Mrd. EUR stehen allein 2009 als Finanzhilfen im Rahmen des ESF zur Verfügung. Der Fonds kann in krisenbedingten Notsituationen helfen, beispielsweise bei der Angleichung von Nachfrage und Angebot an Arbeitsstellen, gemeinsame Initiativen von Sozialpartnern unterstützen, soziale Innovation und Beschäftigungspartnerschaften fördern oder staatliche Arbeitsvermittlungsstellen stärken. Die Vereinfachung der ESF-Bestimmungen[9] wird zu einem unmittelbaren Anstieg der Vorauszahlungen um 1,8 Mrd. EUR führen. In allen Fällen, wo die ESF-Planung an den Krisenbedarf angepasst werden muss, gewährleistet die Kommission, dass Planungsänderungen so rasch wie möglich vorgenommen werden.

Während weitere Maßnahmen zur Beschäftigungsförderung von den Mitgliedstaaten in Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern auf ihre speziellen Wirtschaftsbedingungen und die Arbeitsmarktsituation zugeschnitten werden müssen, ist darauf zu achten, dass sie dem langfristigen Bedarf an Strukturreformen weiterhin entsprechen. Die Maßnahmen sollten die langfristige Umstrukturierung der am stärksten betroffenen Sektoren erleichtern und ihre Wettbewerbsfähigkeit und ihr Humankapital verbessern. Sie sollten auch dazu beitragen, wichtige langfristige Herausforderungen wie die Auswirkungen der Bevölkerungsalterung auf das Arbeitsplatzangebot zu bewältigen und die Chancen einer CO2-armen Wirtschaft zu nutzen.

Um positive Spill-over-Effekte zu maximieren und gemeinsam die nie dagewesenen Herausforderungen der Krise besser zu bewältigen, fördert die Kommission das gegenseitige Lernen und den Austausch bewährter Verfahren zwischen den Mitgliedstaaten.

Die folgenden Elemente können den Mitgliedstaaten bei der Entwicklung angemessener und wirksamer Maßnahmen helfen: Erhalt bestehender Arbeitsplätze, insbesondere durch finanzielle Unterstützung auch übergehend flexibler Arbeitszeitregelungen. Die vorübergehende Anpassung der Arbeitszeiten (Kurzarbeit) an den Produktionsbedarf kann wesentlich zur Arbeitsflexibilität beitragen. Durch die Verhinderung von Massenentlassungen könnten die sozialen Folgen der Krise gedämpft, den Unternehmen erhebliche Entlassungs- und (Neu)-Einstellungskosten erspart und der Verlust von firmeneigenen Humankapital verhindert werden. Diese Maßnahmen müssen kombiniert werden mit Maßnahmen zur Förderung der Vermittelbarkeit und zur Vermittlung von Arbeitsstellen, wodurch die Arbeitnehmer neue Chancen nutzen können, sobald der Aufschwung kommt. Diese Maßnahmen müssen koordiniert werden, um negative Spill-over-Effekte in anderen Mitgliedstaaten zu verhindern. Stärkere Nutzung und Bereitstellung angemessener Einkommenshilfen für die von der Wirtschaftskrise am stärksten Betroffenen, und zwar unter voller Nutzung der Sozialversicherungsleistungen entsprechend dem Flexicurity-Konzept. In Ländern mit zeitlich deutlich begrenzter Arbeitslosenunterstützung sollte über eine vorübergehende Ausweitung und/oder eine Anhebung der Mindesteinkommen nachgedacht werden. Wiedereingliederungsanreize sollten beibehalten, und Benachteiligte entsprechend der aktiven Integrationsstrategie unterstützt werden. Investitionen in Umschulungsmaßnahmen und Fortbildung, insbesondere für Kurzarbeiter und in vom Niedergang betroffenen Bereichen. Vorzug sollten auf den zukünftigen Arbeitsmarktbedarf ausgerichtete Fortbildungsmaßnahmen, z.B. im Bereich Umweltschutz, erhalten. Gefördert werden sollte die Antizipierung des künftigen Qualifizierungsbedarfs. Die Arbeit der Arbeitsvermittlungsstellen sollte im Hinblick auf die erhöhte Arbeitslosigkeit verbessert werden. Abfederung der unmittelbaren Auswirkungen der Finanzkrise auf Einzelpersonen durch besondere Maßnahmen zur Verhinderung der Überschuldung und zur Aufrechterhaltung des Zugangs zu Finanzdienstleistungen. In Ländern mit stärker umlagenbasierten Rentensystemen ist die Erholung der Pensionsfonds entscheidend, um das jetzige und künftige Einkommen der Rentner zu sichern. Die Gewährleistung der Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb des Binnenmarktes schafft neue Chancen. Sie kann dazu beitragen, das anhaltende Missverhältnis zwischen den Qualifikationen und dem Arbeitsmarktbedarf auszugleichen, selbst während des Abschwungs. Die Entsende-Richtlinie erleichtert die Freizügigkeit der Arbeitnehmer bei der grenzübergreifenden Bereitstellung von Dienstleistungen und schützt wirksam gegen Sozialdumping. Die Kommission bemüht sich mit den Mitgliedstaaten und Sozialpartnern um eine gemeinsame Auslegung der Richtlinie, um zu gewährleisten, dass ihre praktische Umsetzung - insbesondere die Verwaltungszusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten - wie geplant verläuft. Erwägung von Hilfsmaßnahmen wie die Senkung von Lohnnebenkosten für Geringqualifizierte. Lohnentwicklungen und finanzpolitische Maßnahmen sollten die Wettbewerbsposition und das Produktivitätswachstum der einzelnen Mitgliedsstaaten berücksichtigen. Bereitstellung ausreichender Unterstützung zur Behandlung der Probleme der Jugendarbeitslosigkeit und Schulabbrecher. Schulfehlzeiten und Arbeitslosigkeit im Jugendalter können lang anhaltende Folgen zeitigen. Die Mitgliedstaaten sollten sich auf eine zunehmende Nachfrage nach Aus- und Fortbildung vorbereiten und diese fördern, da die heutigen Studenten sich fortbilden und freigestellte Arbeiter sich um Neuqualifikationen bemühen. In dieser Hinsicht können bereits jetzt Arbeitsmarktbereiche mit Wachstumschancen wie der Umweltschutz genannt werden. Integrationsmaßnahmen zur Änderung des Kündigungsschutzes im Rahmen eines Flexicurity-Konzepts für alle Bestandteile zur Verringerung der Segmentierung und zur Verbesserung der Funktionsweise der Arbeitsmärkte. |

- 4.2. Ein Beschäftigungsgipfel für Europa

Ein europäisches Konzept kann die Bemühungen der Mitgliedstaaten, das Beschäftigungsproblem zu bewältigen und Verzerrungen zu vermeiden, ergänzen. Der europäische Beschäftigungsgipfel im Mai bietet Gelegenheit zu einer Bestandsaufnahme und zur Vereinbarung weiterer konkreter Maßnahmen. Er wird gemeinsam mit den Sozialpartnern vorbereitet und stützt sich auf die im letzten Jahr im Zusammenhang mit der erneuerten Sozialagenda gemachten Fortschritte.

Der Gipfel sollte drei Ziele verfolgen:

- Er sollte dazu beitragen, den Aufschwung durch eine Konzentration auf Strukturreformen zur Schaffung flexiblerer, sichererer und integrativere Arbeitsmärkte zu beschleunigen.

- Er sollte zu einem konzertierten Vorgehen zur Verringerung der sozialen Folgen der Krise führen.

- Schließlich sollte er zu einem neuen Konsens mit den Sozialpartnern und den Beteiligten führen, wie die Sozialpolitik zum gegenseitigen Nutzen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu modernisieren ist.

Einen besonderen Schwerpunkt bilden Maßnahmen zur Bewältigung der Arbeitslosigkeit, wobei der Integration jüngerer und benachteiligter Arbeitnehmer in den Arbeitsmarkt das Hauptaugenmerk gewidmet wird. Der Gipfel sollte sich damit beschäftigen, wie die EU-Politik entsprechend den Empfehlungen der Lissabon-Strategie für Wachstum und Beschäftigung die Bemühungen der Mitgliedstaaten besser unterstützen kann, insbesondere bei der Bewältigung der strukturellen Schwächen des Arbeitsmarktes.

Der Gipfel wird gemeinsam mit den Sozialpartnern und in Absprache mit allen Beteiligten vorbereitet. Zur Sammlung von Beiträgen für die Themen und mögliche Ergebnisse des Gipfels organisiert die Kommission eine Reihe von Arbeitsgruppen in mehreren Mitgliedstaaten, um das Europäische Parlament, die Sozialpartner, NRO und die Bürgergesellschaft zusammenzubringen. Dies ergänzt den laufenden Austausch der Kommission mit den Mitgliedstaaten und den Sozialpartnern im Rahmen des europäischen sozialen Dialogs. Dieser breit angelegte und offene Vorbereitungsprozess sollte als solide Grundlage dienen, damit im Mai ein ehrgeiziger Konsens mit einer Reihe konkreter Ergebnisse erzielt werden kann.

5. FÖRDERUNG DES GLOBALEN AUFSCHWUNGS: DER EUROPÄISCHE BEITRAG ZUM G-20-GIPFEL

Es handelt sich um eine globale Krise. Das Ausmaß und die Geschwindigkeit, mit der eine Erschütterung auf einem systemisch wichtigen Finanzmarkt alsbald auf das Finanzsystem und die realen Volkswirtschaften weltweit übergegriffen hat, haben gezeigt, wie stark verflochten die Welt mittlerweile ist.

Die EU hat bei der Herausbildung der Erkenntnis, dass globale Lösungen erforderlich sind, eine führende Rolle gespielt. Der EU-Initiative folgend, wurde beim Washingtoner G-20-Gipfel der im November 2008 ein Aktionsplan zur Erneuerung der internationalen Finanz-Architektur vereinbart, um sie den Realitäten der Globalisierung anzupassen.

Die EU muss auch auf dem G-20-Gipfel am 2. April in London geschlossen auftreten. Wir können bei dieser Aufgabe aufgrund unserer langjährigen und erfolgreichen Erfahrungen mit regionaler Marktintegration und dem effizienten Aufbau von Institutionen ein starker und einflussreicher Partner sein.

Da die Durchführung des Europäischen Konjunkturprogramms an Schwung gewinnt, ist die Europäische Union vor dem Hintergrund einer ehrgeizigen Reform der europäischen Finanzmärkte besonders geeignet, um beim Vorschlagen konkreter Lösungen, die zu wirksamen Ergebnissen auf globaler Ebene führen können, eine Vorreiterrolle zu spielen.

Diese Bemühungen gehen einher mit der Notwendigkeit globaler Lösungen im Klimaschutz. Der Übergang zu einer CO2-armen Wirtschaft sollte neue Wachstumschancen nicht nur in Europa, sondern weltweit eröffnen. Der Londoner Gipfel sollte daher seine Verpflichtung zu einem ehrgeizigen und globalen Ergebnis der UN-Klimaschutzverhandlungen im Dezember 2009 in Kopenhagen bekräftigen.

Wir sollten ebenfalls dafür sorgen, dass beim Londoner Gipfel klare Aussagen über die Notwendigkeit zur Offenhaltung der globalen Märkte getroffen werden. Auch wenn historisch weltweit erwiesen ist, dass sich Protektionismus in Zeiten des Abschwungs katastrophal auswirkt, kann der innenpolitische Druck, restriktive Maßnahmen zu ergreifen, stark sein. Eine eindeutige Botschaft ist wichtig, um diese Gefahren abzuwehren.

Potentielle EU-Beitrittskandidaten und Nachbarländer spüren ebenfalls die Auswirkungen der Krise. Die Kommission will mit den europäischen und internationalen Finanzinstitutionen zusammenarbeiten, um ihre wirtschaftliche Stabilität und Entwicklung zu fördern. Sie hat den von der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBWE), der EIB und der Weltbank entwickelten Aktionsplan zur Unterstützung und Stärkung der Banken und zur Förderung des Kreditwesens in einigen mittel- und osteuropäischen Volkswirtschaften begrüßt.

Schließlich müssen wir angesichts der weit reichenden Auswirkungen der globalen Krise und der daraus resultierenden Bremswirkung auf die Entwicklungsländer zu unserer Verpflichtung stehen, ihnen durch die Krise, aus der Armut und in nachhaltiges Wachstum zu helfen. Sie bei der Verfolgung der Millenniums-Entwicklungsziele zu unterstützen, ist von zentraler Bedeutung für die globale Erholung in einer nachhaltigen offenen Wirtschaft.

Die EU muss ihre überseeischen Entwicklungshilfe (ODA)-Verpflichtungen einhalten, damit sie zusammen mit anderen zur Verfügung stehenden Mitteln zur Förderung von Wachstum, Investitionen, Handel sowie für die Schaffung von Arbeitsplätzen verwendet werden kann. Mithilfe der verschiedenen Instrumente der Kommission, der Mitgliedstaaten und der EIB sollte sich die EU auf Tätigkeitsbereiche wie Landwirtschaft, Klimawandel und Infrastruktur konzentrieren, wo eine direkte antizyklische Wirkung erreicht werden kann. Diese Anstrengungen sollten einhergehen mit einer großen Verantwortung seitens der Entwicklungsländer bei der Gewährleistung einer guten makroökonomischen und haushaltspolitischen Governance.

Auf dem Londoner Gipfel sollte die EU entsprechend ihren laufenden internen Beschlüssen darauf hinarbeiten, einen umfassenden Katalog konkreter Ergebnisse zu erzielen. Der Gipfel sollte feste Zusagen im Hinblick auf eine Verbesserung des globalen Finanz- und Regelungssystems machen, so dass alle einschlägigen Akteure und Instrumente einer angemessenen Regulierung und Aufsicht unterliegen. Dies setzt voraus: Verbesserung der Transparenz und Rechenschaftspflicht: Bankenaufsichtsregeln sowie Rechnungslegungsstandards sollten durch den Einbau antizyklischer Mechanismen und die ordnungsgemäße Bilanzierung zum zeitnahen Marktwert verbessert werden. Im Hinblick auf die Kapitalausstattung der Banken sollten strengere Vorschriften für die Liquiditätsrisiken und die Neuausrichtung der Sicherungsanreize gelten. Die Governance-Strukturen des International Accounting Standards Board sollten verbessert werden. Vernünftige Regulierung: Regulierung und Überwachung, insbesondere die Aufsichtsregeln des Baseler Ausschusses sollten auf alle relevanten systemischen Akteure - Hedge-Fonds, Private-Equity und andere nicht-regulierte Kreditinstitute - ausgeweitet werden. Rating-Agenturen müssen strengen Anforderungen unterliegen, um Qualität und Transparenz der Ratings und den Ausschluss von Interessenkonflikten zu gewährleisten. Die Vergütungspolitik ist zur Vermeidung kurzfristiger übermäßiger Risiken neu auszurichten und unter Aufsicht zu stellen. Förderung der Integrität der Finanzmärkte: Eine Liste der nicht kooperierenden Länder und gemeinsame Maßnahmen gegen sie in den Bereichen Aufsicht, Anti-Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und Steuern sollten konzipiert werden. Die Banken sollten durch erhöhte aufsichtsrechtliche Anforderungen und strengere Transparenzvorschriften davon abgehalten werden, in Off-shore-Zentren[10] zu operieren. Die Vorschriften über die Aufbewahrung und Übertragung vermittelter Wertpapiere müssen auf globaler Ebene harmonisiert werden. Stärkung der internationalen Zusammenarbeit im Aufsichtswesen: Globale Aufsichtsgremien sollten eingerichtet werden und die Vollmachten erhalten, die für ein wirksames Vorgehen notwendig sind. Die Aufsichtsgremien sollten bewährte Verfahren austauschen und sich für eine globale Annäherung der Verfahren einsetzen. Das Forum für Finanzmarktstabilität (FSF) sollte vor dem Gipfel am 2. April auf alle wichtigen Schwellenländer und die Europäische Kommission ausgedehnt werden. Reform der Führung der internationalen Finanzinstitutionen: Der Londoner Gipfel sollte sich auf einen Zeitplan für weitere Reformen der Führung des Internationalen Währungsfonds (IWF) und der Weltbank einigen. Das System zur Besetzung von Spitzenpositionen in diesen beiden Institutionen sollte überprüft werden. Stärkung des IWF: Die Mitgliedstaaten sollten einen gemeinsamen Beitrag zur vorübergehenden Verdoppelung der IWF-Mittel leisten. Der IWF sollte seine Überwachung durch eine stärkere Beschäftigung mit Fragen des Finanzsektors, die Stärkung der multilateralen Aufsicht und durch multilaterale Konsultationen, einschließlich der ordnungsgemäßen Umkehr globaler Ungleichgewichte, ausbauen. Die Zusammenarbeit mit dem FSF sollte intensiviert, und wirksame gemeinsame Frühwarnsysteme eingerichtet werden. Die FSF-Mitglieder und andere systemisch relevante Länder sollten regelmäßig vom IWF überprüft werden, wobei die festgestellten Schwächen in die Frühwarnsysteme einzuspeisen sind. Die Reformen sollten auch interne Verfahren umfassen und dafür sorgen, dass die wichtigsten Schlussfolgerungen der IWF-Überwachung in den Internationalen Währungs- und Finanzausschuss gelangen. Ausbau der Weltbank und der Regionalen Entwicklungsbanken: Die Banken sollten die ihnen zur Verfügung stehenden Instrumente flexibel anwenden, um die Effekte der Krise auszugleichen, insbesondere im Hinblick auf benachteiligte Bevölkerungsgruppen. Für ihre Aktivitäten ist eine angemessene Finanzierung bereitzustellen. Der Gipfel sollte ein ausgewogenes Wachstum auf den Weltmärkten mithilfe folgender Maßnahmen fördern: Voranbringen des globalen Aufschwungs durch eine fortlaufende internationale Koordinierung der finanzpolitischen Maßnahmen und ihrer tatsächlichen Auswirkungen. Die EU hat Anteil an den globalen Bemühungen um eine Wiederherstellung des Wachstums. Die internationale Zusammenarbeit soll gewährleisten, dass die gegenwärtigen finanzpolitischen Maßnahmen einhergehen mit einer langfristigen finanzpolitischen Tragfähigkeit. Ferner sollten sie ausreichende Investitionen in langfristige politische Maßnahmen wie Innovation, Bildung, Energieeffizienz und eine CO2-arme Wirtschaft bieten. Sobald die Erholung einsetzt, ist eine ordnungsgemäße und koordinierte Umkehr der makroökonomischen Stimuli gewährleistet. Förderung des offenen Handels als Ergänzung zu den fiskalpolitischen Impulsen. Die G-20-Länder sollten sich um eine weitere globale Marktöffnung bemühen. Entscheidend ist ein früher Abschluss der Doha-Runde auf der Grundlage der vorhandenen Verhandlungsunterlagen über Agrar- und Industrieerzeugnisse. Der Londoner Gipfel sollte entsprechend dem in Washington vereinbarten Stillhalteabkommen und dem im Rahmen der WTO eingerichteten wirksamen Überwachungsmechanismus eine starke gemeinsame Position gegen den Protektionismus bekräftigen. Die G-20-Partner sollten ihre Entschlossenheit zur Umsetzung dieser Verpflichtung auf höchster politischer Ebene kundtun. Einrichtung einer multilateralen Initiative zur Handelsfinanzierung, die die Bemühungen der Weltbank-Gruppe und anderer einschlägiger multilateraler Entwicklungsagenturen um die Ausweitung ihrer Handelsfinanzierungsaktivitäten stärkt. Förderung der globalen Entwicklung als Teil der Lösung der globalen Krise und als Grundlage für Frieden und Stabilität weltweit. Der Londoner Gipfel sollte die Verpflichtung bekräftigen, die Entwicklungsländer bei ihren Bemühungen zu unterstützen, Wachstum zu schaffen und die Armut zu bekämpfen, insbesondere durch die Verwirklichung der Millenniums-Entwicklungsziele. Um die aktive Beteiligung der Entwicklungsländer am internationalen Handel zu erleichtern, sollten die G-20-Länder ihre Handelshilfe-Verpflichtungen erfüllen und den am wenigsten entwickelten Ländern zoll- und quotenfreien Zugang zu ihren Märkten gewähren. |

- 6. FAZIT

Diese Mitteilung erläutert, wie die Europäische Union auf den bereits zur Bewältigung der Finanz- und Wirtschaftskrise getroffenen Maßnahmen aufbauen kann. Die EU tritt nun in eine neue Phase der Umsetzung ihres Konjunkturprogramms ein, wobei eine effektive Koordinierung der ergriffenen Maßnahmen notwendig ist, um zu gewährleisten, dass sie die bestmöglichen Wirkungen zur Unterstützung der Unternehmen, der Haushalte und der Gemeinden in Europa hat. Diese Mitteilung spiegelt die Diskussion der Staats- und Regierungschefs vom 1. März 2009 wider und hebt hervor, dass die Erholung einfacher wird, wenn die Maßnahmen in einem Mitgliedstaat so gestaltet werden, dass sie zu einem Aufschwung in anderen Mitgliedstaaten führen. Eine wirksame Koordinierung macht den Binnenmarkt zum Sprungbrett für den Aufschwung.

Die Europäische Kommission ersucht den Europäischen Rat, auf seiner Frühjahrstagung:

- die Notwendigkeit für ein neues Maßnahmenpaket zur Reform des Finanzsektors einzuräumen, einschließlich eines neuen aufsichtsrechtlichen Rahmens für den EU-Finanzsektor auf der Grundlage der Arbeiten der de Larosière-Gruppe, über die wichtigsten Elemente dieses neuen Rahmens auf der Tagung des Europäischen Rates im Juni auf der Grundlage weiterer Vorschläge der Kommission zu entscheiden und den Rat und das Europäische Parlament aufzufordern, der Annahme der in den kommenden Monaten von der Kommission vorgelegten Vorschläge zur Regulierung von Finanzdienstleistern Vorrang zu geben;

- die Mitgliedstaaten aufzufordern, im Einklang mit dem überarbeiteten Stabilitäts- und Wachstumspakt die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um langfristige finanzielle Stabilität sicherzustellen, sobald die wirtschaftlichen Bedingungen dies erlauben;

- die Mitgliedstaaten aufzufordern, die Umsetzung ihrer nationalen Konjunkturprogramme und Strukturreformen zu beschleunigen;

- die Mitgliedstaaten bei der Gestaltung und Durchführung der Maßnahmen zur Stärkung der Realwirtschaft zur Anwendung der in Abschnitt 3.2 genannten gemeinsamen Grundsätze aufzufordern;

- die Mitgliedstaaten anzuhalten, die Menschen wirksam durch die Krise hindurch zu unterstützen und dabei die in dieser Mitteilung genannten Elemente für geplante Maßnahmen heranzuziehen;

- das Verfahren zur Vorbereitung des Europäischen Beschäftigungsgipfels im Mai zu genehmigen;

- die gemeinsame Europäische Position für den G-20-Gipfel in London zu billigen.

[1] ABl. C 270 vom 25.10.2008, S. 8, und ABl. C 10 vom 15.1.2009, S. 2.

[2] K (2009) 1345 (noch nicht veröffentlicht.

[3] Prognose der Kommission vom Januar.

[4] Darin enthalten sind eine Reihe neue öffentlich-privater Partnerschaften.

[5] KOM (2009) 104 vom 25.2.2009.

[6] Der Binnenmarkt hat den Wohlstand in der EU jährlich um 2,15 % des EU-BIP gesteigert und zwischen 1992 und 2006 die Schaffung von 2,75 Mio. zusätzlichen Arbeitsplätzen ermöglicht. Der innergemeinschaftliche Handel hat gemessen am BIP zwischen 1995 und 2005 um 30 % zugenommen.

[7] KOM(2009) 83 vom 26.2.2009.

[8] KOM (2008) 867 vom 16.12.2008.

[9] KOM (2008) 813 vom 26.11.2008.

[10] Die Kommission wird in Kürze Vorschläge für den Informationsaustausch und Transparenz in Steuerangelegenheiten innerhalb der EU und mit Drittländern vorlegen.

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