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Document 52009AP0068

Elektronische Kommunikationsnetze und -dienste ***III Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 24. November 2009 zu dem vom Vermittlungsausschuss gebilligten gemeinsamen Entwurf einer Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2002/21/EG über einen gemeinsamen Rechtsrahmen für elektronische Kommunikationsnetze und -dienste, der Richtlinie 2002/19/EG über den Zugang zu elektronischen Kommunikationsnetzen und zugehörigen Einrichtungen sowie deren Zusammenschaltung und der Richtlinie 2002/20/EG über die Genehmigung elektronischer Kommunikationsnetze und -dienste (PE-CONS 3677/2009 – C7-0273/2009 – 2007/0247(COD))

OJ C 285E, 21.10.2010, p. 111–112 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

21.10.2010   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

CE 285/111


Dienstag, 24. November 2009
Elektronische Kommunikationsnetze und -dienste ***III

P7_TA(2009)0068

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 24. November 2009 zu dem vom Vermittlungsausschuss gebilligten gemeinsamen Entwurf einer Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2002/21/EG über einen gemeinsamen Rechtsrahmen für elektronische Kommunikationsnetze und -dienste, der Richtlinie 2002/19/EG über den Zugang zu elektronischen Kommunikationsnetzen und zugehörigen Einrichtungen sowie deren Zusammenschaltung und der Richtlinie 2002/20/EG über die Genehmigung elektronischer Kommunikationsnetze und -dienste (PE-CONS 3677/2009 – C7-0273/2009 – 2007/0247(COD))

2010/C 285 E/17

(Verfahren der Mitentscheidung: dritte Lesung)

Das Europäische Parlament,

in Kenntnis des vom Vermittlungsausschuss gebilligten gemeinsamen Entwurfs (PE-CONS 3677/2009 – C7-0273/2009),

unter Hinweis auf seinen Standpunkt aus erster Lesung (1) zu dem Vorschlag der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (KOM(2007)0697),

in Kenntnis des geänderten Vorschlags der Kommission (KOM(2008)0724),

unter Hinweis auf seinen Standpunkt aus zweiter Lesung (2) zu dem Gemeinsamen Standpunkt des Rates (3),

in Kenntnis der Stellungnahme der Kommission zu den Abänderungen des Parlaments am Gemeinsamen Standpunkt (KOM(2009)0420),

gestützt auf Artikel 251 Absatz 5 des EG-Vertrags,

gestützt auf Artikel 69 seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts seiner Delegation im Vermittlungsausschuss (A7-0070/2009),

1.

nimmt den gemeinsamen Entwurf an;

2.

beauftragt seinen Präsidenten, den Rechtsakt mit dem Präsidenten des Rates gemäß Artikel 254 Absatz 1 des EG-Vertrags zu unterzeichnen;

3.

beauftragt seinen Generalsekretär, den Rechtsakt zu unterzeichnen, nachdem überprüft worden ist, dass alle Verfahren ordnungsgemäß abgeschlossen worden sind, und im Einvernehmen mit dem Generalsekretär des Rates die Veröffentlichung des Rechtsakts im Amtsblatt der Europäischen Union zu veranlassen;

4.

beauftragt seinen Präsidenten, diese legislative Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.


(1)  Angenommene Texte vom 24.9.2008, P6_TA(2008)0449.

(2)  Angenommene Texte vom 6.5.2009, P6_TA(2009)0361.

(3)  ABl. C 103 E vom 5.5.2009, S. 1.


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