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Document 52008DC0771

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat - Mehr Energie einsparen in Europa durch Kraft-Wärme-Kopplung

/* KOM/2008/0771 endg. */

52008DC0771

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat - Mehr Energie einsparen in Europa durch Kraft-Wärme-Kopplung /* KOM/2008/0771 endg. */


[pic] | KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN |

Brüssel, den 13.11.2008

KOM(2008) 771 endgültig

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT

Mehr Energie einsparen in Europa durch Kraft-Wärme-Kopplung

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT

Mehr Energie einsparen in Europa durch Kraft-Wärme-Kopplung

1. Einleitung

Hauptzweck dieser Mitteilung ist es, über den derzeitigen Stand im Bereich Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) zu informieren und künftige Entwicklungsmöglichkeiten aufzuzeigen. Die Kommission kommt damit auch der ihr durch die Richtlinie 2004/8/EG[1] auferlegten Verpflichtung nach, über die Entwicklung im Bereich Kraft-Wärme-Kopplung, insbesondere über das Potenzial dieser Technologie und die Fortschritte der Mitgliedstaaten bei der Realisierung dieses Potenzials, zu berichten. Angesichts der Verzögerungen in der Umsetzung der Richtlinie und der geringen Zahl der bisher vorliegenden nationalen Berichte[2] muss eine Berichterstattung zum gegenwärtigen Zeitpunkt zwangsläufig lückenhaft bleiben. Die Mitteilung weist den Weg, wie der Prozess beschleunigt und das KWK-Potenzial in Europa gestärkt werden kann.

2. Was ist Kraft-Wärme-Kopplung? Welche Rolle spielt sie im Energieportfolio der Europäischen Union?

Bei vielen Stromerzeugungsverfahren fällt Wärme an, die ungenutzt abgeführt wird, häufig in Kühltürmen und häufig zum Schaden der Umwelt. Derzeit beträgt der durchschnittliche Wirkungsgrad der Stromerzeugung aus konventionellen Wärmekraftwerken in der Europäischen Union etwa 40 %[3]. Könnte die gleichzeitig erzeugte Wärme genutzt werden, würde sich der Gesamtwirkungsgrad eines solchen Kombikraftwerks nahezu verdoppeln.

Ein Begrenzungsfaktor kann der vorhandene Wärmebedarf, also die Wärmelast, sein. Eine ausreichend hohe Wärmlast ist in der Regel in einem Fernwärmenetz oder in einem industriellen Prozess gegeben.

Kraft-Wärme-Kopplung ist eine äußerst effiziente Energietechnologie, die Energieeinsparungen gegenüber anderen Technologien ermöglicht. Da sich KWK-Anlagen in relativer Nähe zum Endverbraucher befinden sollten, ob es sich nun um Gemeinden oder um die Industrie handelt, sind zudem die Energieübertragungs- und -verteilungsverluste relativ gering. Bei der Kraft-Wärme-Kopplung können viele Energieträger zum Einsatz kommen: Kohle oder Erdgas ebenso wie erneuerbare Energieträger[4]. KWK kann in einem breiten Leistungsbereich genutzt werden, angefangen bei KWK-Kleinstanlagen mit einer Kapazität von einer Kilowattstunde in Privathäusern bis hin zu Fernwärme- und Industrieanlagen mit einer Kapazität von mehreren Hundert Megawatt.

KWK-Energie machte im Jahr 2006 einen Anteil von 13,1 % am Endenergieverbrauch[5] der EU aus. Dieser Anteil hat sich seither nicht wesentlich erhöht.[6]. Zwischen den einzelnen Ländern bestehen erhebliche Unterschiede, wobei der jeweilige Anteil von nahezu 0 % bis zu über 40 % im Falle Dänemarks und Finnlands reicht (siehe Abb. 1).

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Abb. 1: Anteil der KWK-Energieerzeugung am Endenergieverbrauch nach Mitgliedstaaten (Eurostat – 2006)

Die KWK-Stromerzeugungskapazität in der EU-27 beträgt ca. 100 GW, was einem Anteil von 13,6 % an der gesamten Stromerzeugungskapazität der EU-27 entspricht. Erzeugt werden in der EU-27 366 TWh KWK-Strom. Im Jahr 2006 entsprach dies einem Anteil von 10,9 % an der gesamten Stromerzeugung.[7] Der Anteil variiert beträchtlich von einem Mitgliedstaat zum anderen und liegt zwischen 0,3 % in Zypern und über 40 % in Lettland und Dänemark.

Der durch KWK erzielte Energieeinspareffekt wird derzeit mit jährlich etwa 35 Mio. t RÖE in der EU-27 veranschlagt, was dem Bruttoinlandsverbrauch Österreichs entspricht. Die CO2-Einsparungen werden auf jährlich etwa 100 Mt beziffert.[8]

Kraft-Wärme-Kopplung ist eine Energie sparende Technologie, die nach dem heutigen Stand etwa 2 % zur Realisierung der Zielvorgabe von jährlich 20 % Primärenergieeinsparungen bis 2020 beiträgt.

3. Kraft-Wärme-Kopplung i M WERKZEUGKASTEN DER EU-ENERGIEPOLITIK

Die Europäische Union hat sich ehrgeizige energie- und klimapolitische Ziele gesetzt: Bis zum Jahr 2020 will sie die Treibhausgasemissionen um 20 % senken, den Anteil erneuerbarer Energien auf 20 % erhöhen und Energieeinsparungen von 20 % realisieren. Europas Energiepolitik stellt ab auf Versorgungssicherheit, nachhaltige Entwicklung und Wettbewerbsfähigkeit. Kraft-Wärme-Kopplung kann bei der Verwirklichung dieser politischen Ziele eine wichtige Rolle spielen und einen Beitrag zur Energiesicherheit, zu nachhaltiger Energie, zu einer besseren Umwelt und zur Bekämpfung des Klimawandels leisten. Darüber hinaus verfügt Europa im Bereich Kraft-Wärme-Kopplung über ein Technologie-Know-how, das zunehmend Exportperspektiven eröffnet, der europäischen Wettbewerbsfähigkeit förderlich ist und wirtschaftliche Entwicklungschancen bietet, auch auf regionaler und lokaler Ebene. Daher wurde in Form der KWK-Richtlinie ein spezifischer Rechtsrahmen zur Förderung einer hocheffizienten Kraft-Wärme-Kopplung geschaffen.

Die KWK-Richtlinie stellt die Vorteile der KWK-Technologie heraus und legt Grundsätze für ihre Förderung durch die Mitgliedstaaten fest. Bei der Ausgestaltung der Förderregelungen, wie etwa Finanzhilfen, des Zugangs zum Stromnetz und der Stromtarife sowie der Verwaltungsverfahren zur Förderung der KWK-Marktdurchdringung wird die Einhaltung der durch die Richtlinie vorgegebenen Vorschriften für staatliche Beihilfen vorausgesetzt. Mit Blick auf die Gewährleistung der Energieeffizienz der geförderten Technologie wird in der Richtlinie der Begriff „Nutzwärme“ definiert. Diese Definition wurde eingeführt, um Energieeinsparungen zu garantieren, und nicht, um eine bestimmte Technologie zu fördern.

Ein wichtiges Instrument, das mit der Richtlinie eingeführt wurde, ist der Herkunftsnachweis. Ähnlich wie im Bereich der erneuerbaren Energien wird mit der Einführung von Herkunftsnachweisen bezweckt, transparente Informationen für Energieverbraucher darüber bereitzustellen, woher die Energie kommt, und es den Herstellern zu ermöglichen, nachzuweisen, dass der von ihnen angebotene Strom aus hocheffizienter Kraft-Wärme-Kopplung stammt. Die Herkunftsnachweise werden von den zuständigen Stellen der Mitgliedstaaten ausgestellt. Herkunftsnachweise sollten länderübergreifend gegenseitig anerkannt werden. Ihre Harmonisierung erfordert noch weitere Anstrengungen. Festzulegen sind außerdem noch die formale Gestaltung der Nachweise und die Zuständigkeiten für ihre Ausstellung.

In den Herkunftsnachweisen ist die Menge des in hocheffizienter Kraft-Wärme-Kopplung erzeugten Stroms anzugeben. Zur Bestimmung der entsprechenden Strommenge hat die Kommission detaillierte Leitlinien[9] für die Berechnung des KWK-Stroms ausgearbeitet.

In der Richtlinie sind darüber hinaus die der Kommission und den Mitgliedstaaten obliegenden Berichtspflichten festgelegt. Mit der Vorlage dieser Mitteilung kommt die Kommission einigen dieser Verpflichtungen nach.

4. Wo stehen wir in Bezug auf die Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung?

Maßnahmen der Europäischen Union

Die Richtlinie über Kraft-Wärme-Kopplung wurde im Jahr 2004 erlassen. Bei ihrer Umsetzung wurden Fortschritte erzielt, doch ist man langsamer vorangekommen als ursprünglich erwartet. Eine große Herausforderung stellte die Festlegung detaillierter Leitlinien für die Berechnung des in Kraft-Wärme-Kopplung erzeugten Stroms dar. Inzwischen wurden die entsprechenden Leitlinien ausgearbeitet – im Anschluss an eingehende Beratungen zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission. Eine unverzichtbare Voraussetzung für die Festlegung der Leitlinien war die im Jahr 2006 erlassene Entscheidung zur Festlegung harmonisierter Wirkungsgrad-Referenzwerte für die getrennte Erzeugung von Strom und Wärme[10].

Bisher haben 22 Mitgliedstaaten Teile der KWK-Richtlinie und der zugehörigen Kommissionsentscheidung zu den Referenzwerten umgesetzt. Wo dies noch nicht der Fall ist, liegt dies häufig daran, dass das spezifische Rechtssystem eines Landes eine vollständige Umsetzung der Richtlinie und sämtlicher damit zusammenhängender sekundärer Rechtsvorschriften im Rahmen eines einzigen Legislativverfahrens erfordert. Das Verfahren konnte in diesen Fällen nicht vor Verabschiedung der detaillierten Leitlinien im November 2008 stattfinden.

Auch andere gemeinschaftliche Rechtsvorschriften werden Auswirkungen auf die Entwicklung der Kraft-Wärme-Kopplung in der Europäischen Union haben. Von Bedeutung sind hier insbesondere die im Folgenden genannten politischen Instrumente.

- Die Energiedienstleistungsrichtlinie[11] enthält Bestimmungen, die der Entwicklung von KWK-Kleinstanlagen förderlich sein können, beispielsweise durch die Förderung fortgeschrittener Messverfahren[12]. Die auf der Grundlage dieser Richtlinie vorzulegenden nationalen Energieeffizienzpläne sollten auch Kraft-Wärme-Kopplung als Mittel zur Einsparung von Energie berücksichtigen.

- Nach der Gebäuderichtlinie[13] muss – soweit es um neue Gebäude mit einer Gesamtnutzfläche von mehr als 1 000 m2 geht – die technische, ökologische und wirtschaftliche Einsetzbarkeit von Kraft-Wärme-Kopplung, Fern- oder Blockheizungs- oder -kühlungssystemen („alternative Systeme“) gewährleistet sein. In einer Neufassung dieser Richtlinie wird vorgeschlagen, den Schwellenwert von 1 000 m2 für neue Gebäude aufzuheben.

- Die Leitlinien der Gemeinschaft für staatliche Umweltschutzbeihilfen[14] gestatten die Subventionierung von Investitionen und Betriebskosten im Zusammenhang mit der Errichtung und dem Betrieb hocheffizienter KWK-Anlagen wie auch von Investitionsbeihilfen für hocheffiziente Fernwärme. Ein Grundprinzip ist, dass Primärenergieeinsparungen erzielt werden sollten, die zu einer Reduzierung der CO2-Emissionen führen. Derzeit passen die Mitgliedstaaten ihre Förderregelungen an die neuen Vorschriften an.

- Die vorgeschlagene Richtlinie über erneuerbare Energie sieht erstmals europäische Rechtsvorschriften zur Wärme- und Kälteerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen vor. Die in dieser Richtlinie vorgesehenen nationalen Aktionspläne sollten Zielvorgaben für die bis 2020 zu erreichenden Energieanteile aus erneuerbaren Energiequellen in der Wärme- und Kälteerzeugung enthalten. Die Kraft-Wärme-Kopplung aus erneuerbaren Energiequellen sollte in den Strategien der Mitgliedstaaten zur Verwirklichung dieser Ziele einbezogen werden.

Berichterstattung durch die Mitgliedstaaten

Die KWK-Richtlinie verlangt, dass die Mitgliedstaaten über ihr Potenzial im Bereich Kraft-Wärme-Kopplung sowie die zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung geschaffenen Verwaltungsstrukturen Bericht erstatten . Darüber hinaus müssen sie alle vier Jahre über die Fortschritte im Bereich Kraft-Wärme-Kopplung berichten und einschlägige Statistiken liefern. Nur elf Mitgliedstaaten haben bisher eine Analyse ihres nationalen Potenzials vorgelegt. Die entsprechenden Berichte folgen im Allgemeinen den für die Analyse vorgegebenen Leitlinien, die von dem durch die Richtlinie eingesetzten Ausschuss gebilligt wurden.

Die vorliegenden Berichte enthalten nicht viele klare Informationen oder Zahlen, die einen aussagekräftigen Vergleich ermöglichen würden. Daher ist es schwierig, sich einen vollständigen Überblick über das KWK-Potenzial in der gesamten EU zu verschaffen. Es ist aber offenkundig, dass die KWK-Kapazitäten noch erheblich gesteigert werden können. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass einige Mitgliedstaaten ihre Politik überprüfen und ihren in der KWK-Richtlinie festgelegten Verpflichtungen nachkommen.

Derzeit weisen Länder mit relativ hoher KWK-Kapazität auch einen relativ hohen Fernwärmeanteil auf. Da bei der Fernwärme in Europa keine raschen Zuwächse zu verzeichnen sind, kann die Förderung der KWK dazu beitragen, Fernwärme in denjenigen Mitgliedstaaten zu fördern, wo sie noch nicht verbreitet ist. Industrielle Anwendungen der KKW bieten eine weitere Möglichkeit, diese Technologie weiterzuentwickeln. Das künftige KWK-Potenzial innerhalb des Energiemixes eines Landes hängt in erster Linie von den Entwicklungen in den Bereichen Fernwärme und industrielle Anwendungen ab.

Was den KWK-Anteil[15] in der Erzeugung von Strom und Wärme anbelangt, lassen sich die Mitgliedstaaten entsprechend ihrer relativen Position in Bezug auf den EU-27-Durchschnitt in vier Gruppen bzw. Kategorien unterteilen. Als ideal ist die Situation in Sachen Kraft-Wärme-Kopplung anzusehen, wenn in einem Mitgliedstaat gleichzeitig eine hohe Wärmeerzeugung und eine hohe Stromerzeugung zu verzeichnen sind, was für die in Bereich I der Abb. 2 positionierten Länder gilt.

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Abb. 2: Anteil der KWK an der Wärme- und Stromerzeugung

In den Berichten der Mitgliedstaaten wird auf einige grundsätzliche Schwierigkeiten in der Entwicklung des KWK-Sektors hingewiesen (diese Schwierigkeiten betreffen den geringen und/oder zurückgehenden Bedarf an KWK und die mangelnde wirtschaftliche Attraktivität dieser Technologie). Relevant sind hier unter anderem folgende Aspekte:

- KWK erfordert einen angemessenen ortsnahen Nutzwärmebedarf.

- Hohe Investitionen und hohe Fixkosten für KWK haben eine geringe Rentabilität und eine lange Amortisationsdauer zur Folge.

- Eine rückläufige Wärmenachfrage im Gebäudesektor wirkt sich auf die Nutzung der KWK im Fernwärmebereich aus.

In den Berichten der Mitgliedstaaten über ihr jeweiliges nationales Potenzial werden auch Hindernisse aufgezeigt. Diese Hindernisse bestehen nicht in allen Ländern, die bereits Berichte vorgelegt haben. Genannt werden unter anderem folgende Faktoren:

- ungewisse langfristige Aussichten auf staatliche Unterstützung; komplexer Rechtsrahmen (föderale/regionale Ebene); komplizierte und langwierige Verwaltungsverfahren; Auswirkungen anderer Rechtsvorschriften;

- Möglichkeit eines Netzanschlusses zu einem akzeptablen Preis und innerhalb einer akzeptablen Frist und Kosten für die Anpassung des Netzes an KWK-Strom; ungünstige Bedingungen für eine Reservestromversorgung aus dem Netz.

Die KWK-Richtlinie nimmt einige dieser Hindernisse in Angriff. Die vollständige Umsetzung der Richtlinie könnte somit dazu führen, dass das KWK-Potenzial höher ausfällt als von den Mitgliedstaaten angegeben.

Zwar ist ein zunehmendes Interesse an Fernkühlung festzustellen, doch ist die präferierte Lösung nur selten die Nutzung von Wärme aus KWK-Anlagen. Wenngleich technisch möglich, handelt es sich dennoch nicht um ein effizientes Verfahren. Somit ist nicht davon auszugehen, dass Fernkühlung einen wesentlichen Beitrag zur weiteren Entwicklung der Kraft-Wärme-Kopplung leisten wird.

Trotz des Fehlens umfassender Daten liegen Anhaltspunkte dafür vor, dass KWK-Klein- und Kleinstanwendungen immer stärker den Markt durchdringen, beispielsweise im Wohnungssektor. In den meisten Fällen enthalten die Berichte der Mitgliedstaaten jedoch nur begrenzte Informationen über das Potenzial von KWK-Kleinstanlagen in den kommenden Jahrzehnten.

Die Kommission hat sekundärrechtliche Vorschriften ausgearbeitet, die eine vollständige Umsetzung der Richtlinie gewährleisten sollen. Die Mitgliedstaaten arbeiten an der Umsetzung der KWK-Richtlinie, kommen bei der Berichterstattung jedoch nur langsam voran. Nach wie vor bestehen administrative und andere Hindernisse, die einer Erschließung des vorhandenen noch ungenutzten Potenzials entgegenstehen. |

- 5. Ausblick

Der Kraft-Wärme-Kopplung kommt mit Blick auf die Erhöhung der Energieeffizienz und auf die Verwirklichung sämtlicher gemeinsamen Ziele der EU in der Energie- und Klimapolitik große Bedeutung zu. Aus diesem Grund wurde der Rechtsrahmen zur Förderung hocheffizienter Kraft-Wärme-Kopplung geschaffen. Die Umsetzung dieses Rechtsrahmens, insbesondere der KWK-Richtlinie, ist nicht so rasch vorangekommen wie ursprünglich geplant. Die Mitgliedstaaten sollten dringend Maßnahmen treffen, um die einschlägigen Rechtsvorschriften unverzüglich umzusetzen, da mit dem Erlass der beiden bereits erwähnten Kommissionsentscheidungen zur Festlegung harmonisierter Wirkungsgrad-Referenzwerte für die getrennte Erzeugung von Strom und Wärme[16] und zur Festlegung detaillierter Leitlinien für die Berechnung von KWK-Strom[17] nunmehr alle wesentlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Auch ist es von zentraler Bedeutung, dass alle Länder über ihr KWK-Potenzial und die geschaffenen Verwaltungsstrukturen berichten, wie dies in den einschlägigen Rechtsvorschriften festgelegt ist. Weitere Fortschrittsberichte und Daten sollten folgen.

Die Kommission wird auch künftig ihren Teil der Verantwortung im Follow-up der Richtlinie übernehmen. Der Umsetzungsprozess wird weiterhin kontinuierlich überwacht . Die Kommission wird – soweit erforderlich – Vertragsverletzungsverfahren einleiten, um die ordnungsgemäße Umsetzung der Rechtsvorschriften zu gewährleisten. Darüber hinaus könnten weitere Maßnahmen zur Unterstützung der Mitgliedstaaten ins Auge gefasst werden. Bei zahlreichen Richtlinien hat sich das Modell der „konzertierten Aktion“ als sinnvoll erwiesen. Es bietet den Mitgliedstaaten die Möglichkeit, Umsetzungsprobleme gemeinsam mit anderen Mitgliedstaaten und der Kommission anzugehen. Auch im vorliegenden Fall könnte zur Unterstützung der Mitgliedstaaten dieses Modell angewandt werden.

Auch die Entwicklungen in Bezug auf andere energiepolitisch relevante Maßnahmen werden sich auf die Entwicklung im Bereich Kraft-Wärme-Kopplung auswirken. Was KWK-Kleinstanlagen betrifft, sind hier die Energiekennzeichnung und Durchführungsmaßnahmen für Heizkessel im Rahmen der Ökodesign-Richtlinie im Jahr 2009 zu nennen; was KWK-Großanlagen anbelangt, sind der Vorschlag zur Änderung der Emissionshandelsrichtlinie[18] und der Vorschlag für eine EE-Richtlinie[19] anzuführen, durch die die Berechnung der Emissionseinsparungen von KWK-Anlagen geregelt wird, bei denen erneuerbare Energien als Brennstoff eingesetzt werden.

Der Aktionsplan für Energieeffizienz aus dem Jahr 2006 sah einige Maßnahmen zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung vor. Die Europäische Kommission hat im Jahr 2008 mehrere Studien in Auftrag gegeben. Die Ergebnisse dieser Studien – Entwicklung eines Systems einheitlicher elektronischer KWK-Herkunftsnachweise, Formulierung von Mindesteffizienzanforderungen an Fernwärme- und Fernkühlungssysteme und Definition von Mindesteffizienzanforderungen an KWK-Kleinstanlagen – könnten dabei behilflich sein zu ermitteln, bei welchen politischen Maßnahmen weitere Anstrengungen erforderlich sind.

Die Kommission wird den Aktionsplan für Energieeffizienz im Hinblick auf eine Aktualisierung im Jahr 2009 einer Bewertung unterziehen. In diesem Kontext könnten auch neue Vorschläge und Konzepte zur Kraft-Wärme-Kopplung bewertet werden. In dieser Phase wird die zentrale Rolle der Städte in der europäischen und weltweiten Energielandschaft beleuchtet werden. Bis 2030 werden etwa 80 % der europäischen Bürger in städtischen Gebieten leben und arbeiten. Städtische Ballungsräume mit einem hohen Energieverbrauch bieten sehr gute Möglichkeiten für neue europäische Investitionen in die Energieeffizienz. Angesichts der ausgedehnten Fernwärmesysteme und des hohen Strombedarfs und der gleichzeitigen Nähe zahlreicher Endverbraucher bieten diese Ballungsräume besonders vielversprechende Perspektiven, was die Rentabilität und Realisierbarkeit von KWK-Projekten anbelangt. Über den Erlass von Rechtsvorschriften hinaus ist es erforderlich, Maßnahmen, die zur Weiterentwicklung der KWK in städtischen Gebieten beitragen, wie etwa die Initiative „Konvent der Bürgermeister“, weiter zu unterstützen.

Als einer dezentralen Technologie kommt Kraft-Wärme-Kopplung der lokalen und regionalen Entwicklung und der Förderung der Beschäftigung vor Ort zugute. In ländlichen und abgelegenen Gebieten bietet KWK, die insbesondere erneuerbare Energieträger nutzt, Chancen für die wirtschaftliche Entwicklung und die Schaffung von Arbeitsplätzen.

Im Zuge der Aktualisierung des Aktionsplans für Energieeffizienz können auch Überlegungen zur künftigen Rolle der nationalen Energieeffizienz-Aktionspläne angestellt werden. Diese Pläne sollten ein zentrales politisches Instrument sein, das alle Aktivitäten im Bereich der Energieeffizienz, einschließlich Kraft-Wärme-Kopplung abdeckt. Sie sollten den allgemeinen politischen Rahmen in dem betreffenden Land vorgeben und das einzige Instrument für die Berichterstattung gegenüber der Kommission sein. Damit dürfte sich die administrative Belastung für die Regierungen der Mitgliedstaaten verringern.

Die KWK-Länderberichte haben einige hartnäckige Hindernisse aufgedeckt, die einer weiteren Verbreitung der Kraft-Wärme-Kopplung im Wege stehen. Viele dieser Hindernisse könnten die Mitgliedstaaten unverzüglich in Angriff nehmen. So sind beispielsweise reibungslose Verwaltungsabläufe und transparente Förderregelungen, sofern es solche gibt, von wesentlicher Bedeutung, wenn man in Sachen Energieeffizienz – und KWK – weiter vorankommen will. Ein gemeinsamer Rahmen von Netzzugangsregeln könnte für alle Akteure hilfreich sein. Natürlich verfügen die Behörden über Befugnisse im Bereich der Stadtplanung, die die Grundlage für die Planung von Fernwärmenetzen bildet. Ein unzureichender Netzzugang und unzureichende Verbindungsleitungen begrenzen das Entwicklungspotenzial der KWK-Technologien, insbesondere in denjenigen Mitgliedstaaten, in denen in jüngster Zeit aus Gründen der Netzsicherheit strengere betriebliche Auflagen gemacht wurden.

Die Mitgliedstaaten müssen die Umsetzung der KWK-Richtlinie zum Abschluss bringen. Die Kommission überwacht die Umsetzung und leistet Hilfestellung. Bei der Aktualisierung des Aktionsplans für Energieeffizienz werden Überlegungen zu möglichen neuen Maßnahmen angestellt. |

- 6. Fazit

Die Kommission sieht in der KWK-Richtlinie ein wichtiges Instrument in den Bemühungen Europas, die energiepolitischen Herausforderungen zu meistern. Im Zuge der fortlaufenden Überwachung der Umsetzung muss die Kommission – trotz fehlender oder verspäteter Berichterstattung der Mitgliedstaaten – feststellen, dass es administrative und andere Hindernisse gibt, die die Weiterentwicklung im Bereich KWK behindern. Einige dieser Hindernisse wurden bereits von der Kommission in Angriff genommen, etwa durch Festlegung einheitlicher Effizienz-Referenzwerte und detaillierter Leitlinien der Gemeinschaft für die Berechnung des KWK-Stroms (siehe oben). Nichtsdestoweniger könnten auch die Mitgliedstaaten verstärkte Anstrengungen unternehmen, um die Entwicklung der KWK weiter voranzutreiben.

Die Kommission wird den Prozess weiter überwachen und gegebenenfalls weitere Vorschläge zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung vorlegen. In einem ersten Schritt wird sie im Jahr 2009 den Aktionsplan für Energieeffizienz bewerten und aktualisieren.

Kraft-Wärme-Kopplung bringt die Europäische Union ihren Energiezielen näher. KWK hat sich als Instrument zur Erhöhung der Energieeffizienz und zur Erzielung von Energieeinsparungen bewährt. Gleichzeitig leistet die KWK-Technologie einen Beitrag zur Bekämpfung des Klimawandels durch eine Reduzierung der CO2-Emissionen und eine Verringerung der Netzverluste. Darüber hinaus kann Kraft-Wärme-Kopplung durch die Entwicklung hocheffizienter KWK-Technologien mit hohem Exportpotenzial die Wettbewerbsfähigkeit stärken und durch die Schaffung von Wachstum und Beschäftigung zur wirtschaftlichen Entwicklung beitragen. Das Potenzial der KWK in allen Mitgliedstaaten in vollem Umfang zu entwickeln und zu nutzen ist daher für die EU von zentraler Bedeutung.

[1] Richtlinie 2004/8/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2004 über die Förderung einer am Nutzwärmebedarf orientierten Kraft-Wärme-Kopplung im Energiebinnenmarkt, auch „KWK-Richtlinie“ genannt.

[2] Bisher haben erst acht Mitgliedstaaten Berichte vorgelegt, die sämtliche zu behandelnden Aspekte abdecken (Fortschrittsbericht, nationales Potenzial, Herkunftsnachweise und Hindernisse): BE, DK, DE, EE, PL, SI, SK und UK.

[3] Sofern nicht anders angegeben, stammen die in diesem Papier enthaltenen Daten von Eurostat.

[4] Energieträger in der EU-27 (2006): 38 % Gas, 34 % feste Brennstoffe, 12 % erneuerbare Energien, 6 % Öl, 10 % sonstige.

[5] Unter Ausschluss des Energieverbrauchs des Verkehrssektors.

[6] Im Jahr 2004 betrug der Anteil der KWK-Energie 12,0 % (EU-25), im Jahr 2002 13,2 % (EU-15).

[7] Im Jahr 2004 betrug der Anteil des KWK-Stroms 10,2 % (EU-25), im Jahr 2002 14,1 % (EU-15).

[8] Bei einem Verbrauch von 1 Mio. t RÖE Brennstoff fallen etwa 3 Mt CO2-Emissionen an.

[9] Entscheidung der Kommission [Annahme geplant für November 2008].

[10] Entscheidung 2007/74/EG der Kommission.

[11] Richtlinie 2006/32/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. April 2006 über Endenergieeffizienz und Energiedienstleistungen und zur Aufhebung der Richtlinie 93/76/EWG des Rates.

[12] Artikel 13 der Richtlinie 2006/32/EG.

[13] Richtlinie 2002/91/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2002 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden.

[14] ABl. C 82 vom 1.4.2008, S. 1.

[15] ESTAT – Daten 2006.

[16] Entscheidung 2007/74/EG der Kommission.

[17] Entscheidung der Kommission [Annahme geplant für November 2008].

[18] Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2003/87/EG zwecks Verbesserung und Ausweitung des EU-Systems für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten, KOM(2008)16 endg.

[19] Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen, KOM(2008) 19 endg.

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