Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Auswirkungen der Freizügigkeit der Arbeitnehmer im Kontext der EU-Erweiterung - Bericht über die erste Phase (1. Januar 2007 – 31. Dezember 2008) der im Beitrittsvertrag 2005 festgelegten Übergangsregelungen und gemäß der im Beitrittsvertrag 2003 festgelegten Übergangsregelung
/* KOM/2008/0765 endg. */
| BG | ES | CS | DA | DE | ET | EL | EN | FR | GA | IT | LV | LT | HU | MT | NL | PL | PT | RO | SK | SL | FI | SV |
| html | html | html | html | html | html | html | html | html | html | html | html | html | html | html | html | html | html | html | html | html | html | |
| doc | doc | doc | doc | doc | doc | doc | doc | doc | doc | doc | doc | doc | doc | doc | doc | doc | doc | doc | doc | doc | doc |
| Zweisprachige Anzeige: BG CS DA DE EL EN ES ET FI FR HU IT LT LV MT NL PL PT RO SK SL SV |
[pic] | KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN |
Brüssel, den 18.11.2008
KOM(2008) 765 endgültig
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN
Auswirkungen der Freizügigkeit der Arbeitnehmer im Kontext der EU-ErweiterungBericht über die erste Phase (1. Januar 2007 – 31. Dezember 2008) der im Beitrittsvertrag 2005 festgelegten Übergangsregelungen und gemäß der im Beitrittsvertrag 2003 festgelegten Übergangsregelung
1. EINLEITUNG
1.1 Zweck des Berichts
Mit dem vorliegenden Bericht wird ein doppelter Zweck verfolgt:
- Er soll als Grundlage dienen für die vom Rat vorzunehmende Überprüfung der ersten beiden Jahre der Übergangsregelungen für die Freizügigkeit der Arbeitnehmer gemäß Nummer 3 der Anhänge VI und VII des Vertrags über den Beitritt Bulgariens und Rumäniens von 2005.
- Er soll die Grundlage bilden für eine weitere vom Rat vorzunehmende Überprüfung[1] der Übergangsregelungen des Beitrittsvertrags 2003 gemäß Nummer 4 der Anhänge V, VI, VIII, IX, X, XII, XIII und XIV entsprechend dem Ersuchen der Tschechischen Republik, Estlands, Lettlands, Polens, Sloweniens und der Slowakischen Republik (eingegangen am 10. September 2008) sowie Ungarns (eingegangen am 29. September 2008)[2] .
Es wird das im Bericht über die Beschäftigung in Europa 2008 enthaltene statistische und analytische Material zusammengefasst; diesem Bericht können genauere Einzelheiten, auch zu den Studien, auf die im vorliegenden Bericht zurückgegriffen wird, entnommen werden[3].
1.2 Die Freizügigkeit der Arbeitnehmer, eine Grundfreiheit
Die Freizügigkeit ist eine der im Gemeinschaftsrecht verankerten Grundfreiheiten. Sie umfasst das Recht der Unionsbürger, in einen anderen EU-Mitgliedstaat zu ziehen, dort eine Beschäftigung aufzunehmen und sich mit ihren Familienangehörigen niederzulassen[4]. Aufgrund der Freizügigkeit der Arbeitnehmer ist den Mitgliedstaaten eine auf der Staatsangehörigkeit beruhende unmittelbare oder mittelbare Diskriminierung von EU-Arbeitnehmern und ihren Familien in Beschäftigungsangelegenheiten nicht erlaubt. Sie stellt auch die Gleichbehandlung im Zusammenhang mit sozialem Wohnungsbau, Steuervorteilen und sozialen Vergünstigungen sicher.
1.3 Übergangsregelungen für die Freizügigkeit von Arbeitnehmern
Die Beitrittsverträge von 2003 und 2005 ermöglichen es den Mitgliedstaaten, den freien Zugang von Arbeitnehmern aus den Mitgliedstaaten, die 2004 (mit Ausnahme Maltas und Zyperns) und 2007 beigetreten sind, zu ihren Arbeitsmärkten vorübergehend zu beschränken[5]. Diese so genannten Übergangsregelungen können nur auf Arbeitnehmer angewandt werden, nicht auf Selbstständige oder andere Kategorien von Unionsbürgern[6]. Ungeachtet dieser Beschränkungen müssen die Mitgliedstaaten bulgarischen und rumänischen sowie EU-8-Arbeitnehmern gegenüber Nicht-Unionsbürgern beim ersten Zugang zum Arbeitsmarkt immer den Vorzug geben.
Die Übergangsregelungen der Beitrittsverträge von 2003 und 2005 lauten im Wesentlichen gleich, was ihre Gestaltung und ihre Mechanismen angeht. Die Gesamtübergangszeit von maximal sieben Jahren ist in drei Phasen unterteilt (nach der Formel „2 plus 3 plus 2“). In jeder dieser Phasen gelten unterschiedliche Bedingungen:
- Während eines anfänglichen Zweijahreszeitraums wird der Zugang von Arbeitnehmern aus der EU-8 und EU-2 durch das innerstaatliche Recht des anderen Mitgliedstaats geregelt. Am Ende dieser ersten Phase legt die Kommission einen Bericht vor, auf dessen Grundlage der Rat diese erste Phase der Übergangsregelungen prüfen kann.
- Die Mitgliedstaaten können ihre nationalen Maßnahmen nach entsprechender Mitteilung an die Kommission vor Ende der ersten Phase für eine zweite Phase von weiteren drei Jahren beibehalten; andernfalls gilt das Gemeinschaftsrecht, das die Freizügigkeit der Arbeitnehmer garantiert.
- Grundsätzlich sollten die Beschränkungen mit der zweiten Phase enden. Jedoch kann ein Mitgliedstaat, der am Ende der zweiten Phase noch nationale Maßnahmen anwendet, im Falle schwerwiegender Störungen seines Arbeitsmarktes oder der Gefahr derartiger Störungen nach entsprechender Mitteilung an die Kommission diese Maßnahmen bis zum Ablauf des Zeitraums von sieben Jahren nach dem Beitrittsdatum beibehalten.
Die Übergangsregelungen werden für Bulgarien und Rumänien am 31. Dezember 2013 und für die EU-8 am 30. April 2011 unwiderruflich enden[7].
1.4 Bulgarien und Rumänien
15 Mitgliedstaaten wenden Beschränkungen für Arbeitnehmer aus Bulgarien und Rumänien an, 10 Mitgliedstaaten haben ihre Arbeitsmärkte geöffnet[8]. Unter den genannten 15 Mitgliedstaaten führen die voneinander abweichenden nationalen Maßnahmen dazu, dass der Zugang zu den Arbeitsmärkten rechtlich unterschiedlich geregelt ist. 7 der 15 Mitgliedstaaten wenden Erleichterungen an, die von beschleunigten oder vereinfachten Verfahren (Österreich, Belgien, Luxemburg) über die Befreiung von Arbeitsmarkttests bei der Ausstellung von Arbeitsgenehmigungen (Österreich, Frankreich, Ungarn, Deutschland) bis zur Befreiung von der Arbeitsgenehmigungspflicht für die Beschäftigung in bestimmten Wirtschaftszweigen oder unter bestimmten Bedingungen (Dänemark, Ungarn, Italien) reichen.
Mit dem 1. Januar 2009 beginnt die zweite Phase der Übergangszeit. Die EU-25-Mitgliedstaaten, die sich für eine Aufhebung der Beschränkungen entscheiden, haben während der restlichen Laufzeit der Übergangsfrist jederzeit die Möglichkeit, mit Hilfe des Schutzverfahrens gemäß Beitrittsvertrag wieder Beschränkungen einzuführen, wenn Störungen ihres Arbeitsmarktes auftreten oder sich abzeichnen. Diejenigen EU-25-Mitgliedstaaten, die Beschränkungen beibehalten wollen, müssen dies der Kommission vor Ende der ersten Phase am 31. Dezember 2008 mitteilen.
1.5 EU-8-Mitgliedstaaten
11 der EU-15-Mitgliedstaaten haben ihre Arbeitsmärkte für Arbeitnehmer aus den EU-8-Mitgliedstaaten geöffnet; von den übrigen vier Mitgliedstaaten wendet Österreich ein vereinfachtes Verfahren für 65 Berufe sowie Ausnahmen von der Arbeitsgenehmigungspflicht und der Notwendigkeit, Arbeitsmarkttests durchzuführen, für weitere drei Berufe an; Belgien hat ein beschleunigtes Verfahren für Berufe eingeführt, bei denen Arbeitskräftemangel besteht, Dänemark verlangt keine Arbeitsgenehmigung für Beschäftigungen, die unter einen Tarifvertrag fallen, und in Deutschland gilt eine Befreiung von Arbeitsmarkttests für Ingenieure mit bestimmten Qualifikationen. Ungarn wendet auf Gegenseitigkeit basierende Beschränkungen an, schränkt also den Zugang zu seinem Arbeitsmarkt für Arbeitnehmer aus EU-15-Mitgliedstaaten ein, die ihrerseits den Zugang ungarischer Arbeitnehmer beschränken, befreit aber qualifizierte Arbeitnehmer von der Arbeitsgenehmigungspflicht und einige nicht qualifizierte Arbeitnehmer von Arbeitsmarkttests.
Die Beschränkungen der Freizügigkeit der EU-8-Arbeitnehmer sollten am 30. April 2009 auslaufen. Mitgliedstaaten, die noch Beschränkungen anwenden, können sie nach dem 30. April 2009 im Falle schwerwiegender Störungen ihres Arbeitsmarktes oder der Gefahr derartiger Störungen nach entsprechender Mitteilung an die Kommission (vor dem 1. Mai 2009) beibehalten.
Durch die vorübergehende Beschränkung der Freizügigkeit der Arbeitnehmer weichen die Übergangsregelungen von einer im Gemeinschaftsrecht verankerten Grundfreiheit ab. Laut ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften müssen Abweichungen von Grundfreiheiten streng ausgelegt werden. Eine strenge Auslegung gilt auch für die Bedingungen, unter denen die Mitgliedstaaten Beschränkungen des Zuganges zum Arbeitsmarkt in der dritten Phase anwenden können.
Tabelle 1: Maßnahmen der Mitgliedstaaten gegenüber Arbeitnehmern aus den neuen Mitgliedstaaten
Mitgliedstaat | Arbeitnehmer aus der EU-8/EU-15 | Arbeitnehmer aus BG und RO/EU-25 |
EU-15 | Belgien (BE) | Beschränkungen mit Erleichterungen | Beschränkungen mit Erleichterungen |
Dänemark (DK) | Beschränkungen mit Erleichterungen | Beschränkungen mit Erleichterungen |
Deutschland (DE) | Beschränkungen mit Erleichterungen * | Beschränkungen mit Erleichterungen * |
Irland (IE) | Freier Zugang (1. Mai 2004) | Beschränkungen |
Griechenland (EL) | Freier Zugang (1. Mai 2006) | Beschränkungen |
Spanien (ES) | Freier Zugang (1. Mai 2006) | Beschränkungen |
Frankreich (FR) | Freier Zugang (1. Juli 2008) | Beschränkungen mit Erleichterungen |
Italien (IT) | Freier Zugang (27. Juli 2006) | Beschränkungen mit Erleichterungen |
Luxemburg (LU) | Freier Zugang (1. November 2007) | Beschränkungen mit Erleichterungen |
Niederlande (NL) | Freier Zugang (1. Mai 2007) | Beschränkungen |
Österreich (AT) | Beschränkungen mit Erleichterungen * | Beschränkungen mit Erleichterungen * |
Portugal (PT) | Freier Zugang (1. Mai 2006) | Beschränkungen |
Finnland (FI) | Freier Zugang (1. Mai 2006) | Freier Zugang, anschließende Registrierung für Kontrollzwecke |
Schweden (SE) | Freier Zugang (1. Mai 2004) | Freier Zugang |
Vereinigtes Königreich (UK) | Freier Zugang (1. Mai 2004), gesetzliches Arbeitnehmerregistrierungssystem für Kontrollzwecke | Beschränkungen |
EU-10 | Tschechische Republik (CZ) | Keine auf Gegenseitigkeit basierende Maßnahmen | Freier Zugang |
Estland (EE) | Keine auf Gegenseitigkeit basierende Maßnahmen | Freier Zugang |
Zypern (CY) | - | Freier Zugang, anschließende Registrierung für Kontrollzwecke |
Lettland (LV) | Keine auf Gegenseitigkeit basierende Maßnahmen | Freier Zugang |
Litauen (LT) | Keine auf Gegenseitigkeit basierende Maßnahmen | Freier Zugang |
Ungarn (HU) | Auf Gegenseitigkeit basierende Maßnahmen (Erleichterungen ab 1. Januar 2008) | Beschränkungen mit Erleichterungen |
Malta (MT) | - | Beschränkungen |
Polen (PL) | Keine auf Gegenseitigkeit basierende Maßnahmen (1.7 Januar 2007) | Freier Zugang |
Slowenien (SI) | Keine auf Gegenseitigkeit basierende Maßnahmen (25. Mai 2006) | Freier Zugang, anschließende Registrierung für Kontrollzwecke |
Slowakei (SK) | Keine auf Gegenseitigkeit basierende Maßnahmen | Freier Zugang |
EU-2 | Bulgarien (BG) | - | Keine auf Gegenseitigkeit basierende Maßnahmen |
Rumänien (RO) | - | Keine auf Gegenseitigkeit basierende Maßnahmen |
Quelle: DG EMPL. Anmerkung: * Beschränkungen auch für die Entsendung von Arbeitnehmern in bestimmten Wirtschaftszweigen
2. EU-INTERNE MOBILITÄT NACH DER ERWEITERUNG
2.1 In anderen EU-Mitgliedstaaten ansässige bulgarische und rumänische Staatsangehörige
Bedingt durch Mängel in den vorliegenden Daten und die weitgehend offenen Grenzen zwischen den Mitgliedstaaten lässt sich der genaue Umfang der Mobilitätsströme nach der Erweiterung nur schwer feststellen. Verfügbare Statistiken und Daten aus der EU-Arbeitskräfteerhebung legen jedoch nahe, dass die Zahl bulgarischer und rumänischer Staatsangehöriger, die in der EU-25 ansässig sind, von rund 690 000 Ende 2003 auf rund 1,8 Millionen Ende 2007 gestiegen ist, wobei dieser Prozess deutlich vor dem Beitritt der beiden Staaten zur EU im Januar 2007 begonnen hat (siehe Tabelle A1). Dies entspricht einem durchschnittlichen Nettozuwachs von rund 290 000 Personen pro Jahr. Rund 19 % der Unionsbürger, die in den vergangenen vier Jahren in einem anderen EU-Mitgliedstaat ansässig wurden, waren Rumänen, rund 4 % Bulgaren (Diagramm 1).
Diagramm 1: Staatsangehörigkeit der EU-internen Neumigranten (Altersgruppe 15-64) 2007 (in % aller EU-internen Neumigranten)
[pic]
Quelle: Eurostat, EU-Arbeitskräfteerhebung, Jahresdaten 2007.
Anmerkung: EU-interne Neumigranten sind Personen, die seit höchstens vier Jahren in einem anderen EU-Mitgliedstaat ansässig sind.
Wichtigstes EU-Zielland ist Spanien, das deutlich mehr als 50 % der EU-internen Neumigranten aus Bulgarien und Rumänien aufgenommen hat. Zweitwichtigstes Aufnahmeland für Neumigranten aus Rumänien ist Italien (rund 25 %), während die Ströme in andere Mitgliedstaaten viel geringer sind und in keinem Fall 2 % der Gesamtzahl übersteigen. Für Neumigranten aus Bulgarien ist das zweitwichtigste Aufnahmeland Deutschland (15 %), während Griechenland, Italien, Frankreich, das Vereinigte Königreich und Zypern einen in etwa gleich großen Anteil der meisten anderen aufnahmen (Tabelle 2).
Tabelle 2: Wichtigste Zielländer der EU-internen Neumigranten (Altersgruppe 15-64) 2007
[pic]
Quelle: Eurostat, EU-Arbeitskräfteerhebung, Jahresdaten 2007.
Wenn auch, absolut gesehen, die Zahl der bulgarischen und rumänischen Staatsangehörigen signifikant ist, erscheint sie angesichts der Gesamtbevölkerung der Aufnahmeländer gering. Zwischen 2003 und 2007 stieg der Bevölkerungsanteil der Bulgaren und Rumänen in der EU-15 von 0,2 % auf 0,5 %, allerdings mit deutlichen Unterschieden zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten (Tabelle A1 und Diagramm A1). 2007 verzeichneten Spanien und Italien den höchsten Anteil rumänischer und bulgarischer Staatsangehöriger, nämlich 1,9 % bzw. 1,1 % (Diagramm A2).
Unter allen Mitgliedstaaten weisen Spanien und Italien auch den höchsten Anteil an in jüngerer Zeit zugewanderten bulgarischen und rumänischen Arbeitskräfte auf. Allerdings ist der Prozentsatz der aus Drittstaaten zugewanderten Arbeitskräfte in der Erwerbsbevölkerung wesentlich höher (Tabelle A3).
2.2 In anderen EU-Mitgliedstaaten ansässige EU-10-Bürger [9]
Seit der Erweiterung von 2004 ist die Zahl der in der EU-15 ansässigen EU-10-Staatsangehörigen um rund 1,1 Millionen gestiegen. 2003 lag diese Zahl bei knapp über 900 000, heute sind es rund 2 Millionen (wobei die Zahlen der EU-2/10-Bürger, die in anderen EU-2/10-Mitgliedstaaten ansässig sind, im Allgemeinen zu vernachlässigen sind) (Tabelle A2).
Der durchschnittliche Anteil von in der EU-15 ansässigen Drittstaatsangehörigen und Staatsangehörigen anderer EU-15-Mitgliedstaaten an der Bevölkerung liegt deutlich über dem Anteil der EU-10- und EU-2-Bürger, auch noch vier Jahre nach der Erweiterung von 2004.
In fast allen Mitgliedstaaten übertrifft die Zahl der Neuankömmlinge aus Drittstaaten die Zahl der neu aus anderen EU-Mitgliedstaaten Zugezogenen. Die einzigen Ausnahmen sind Irland und Luxemburg. Außerdem ist in den meisten Mitgliedstaaten der Zustrom anderer EU-15-Staatsangehöriger größer als die Zahl der Neuankömmlinge aus der EU-10 und EU-2.
Gemessen an der Bevölkerungsgröße ist Irland bei weitem das wichtigste Aufnahmeland für EU-10-Bürger – rund 5 % seiner derzeitigen Bevölkerung im Erwerbsalter stammen aus der EU-10 –, gefolgt vom Vereinigten Königreich (1,2 %). Auch Österreich und Luxemburg weisen einen signifikanten Anteil von Neuankömmlingen aus der EU-10 auf, wenn er auch wesentlich kleiner ist als im Vereinigten Königreich und in Irland. In allen anderen Mitgliedstaaten ist der Anteil neuer Zuwanderer aus der EU-10 sehr gering, selbst in Schweden, das die Freizügigkeit der Arbeitnehmer nie beschränkt hat, und in den Mitgliedstaaten, die ihre Arbeitsmärkte 2006 geöffnet haben.
2.3 Mobilitätsströme aus der Perspektive der Herkunftsländer
Auch bei Betrachtung der Herkunftsländer ergibt sich ein sehr vielfältiges Bild, da es unter den EU-2- und EU-10-Mitgliedstaaten Länder mit starker und solche mit geringer Mobilität gibt.
Die Abwanderung rumänischer Staatsangehöriger in andere EU-Mitgliedstaaten belief sich in den vergangenen vier Jahren auf rund 2,5 % der rumänischen Bevölkerung im Erwerbsalter (Diagramm 2). In Bulgarien beträgt die entsprechende Mobilitätsrate 1,7 %. Die höchste Mobilitätsrate aller Mitgliedstaaten verzeichnete in letzter Zeit Litauen; 3,1 % der Litauer sind in den letzten vier Jahren in andere EU-Mitgliedstaaten abgewandert. Es folgen Zypern (3 %), Polen (2 %) und die Slowakei (2 %). Deutlich niedriger, wenn auch immer noch beträchtlich, ist die EU-interne Mobilität für Lettland und Estland. Interessanterweise verzeichnet auch Portugal in letzter Zeit mit einer Rate von 1,2 % eine signifikante EU-interne Mobilität; in geringerem Maße gilt dies auch für Irland und die Niederlande.
Auf der anderen Seite weisen die Tschechische Republik und Ungarn eine eher niedrige EU-interne Mobilität auf, die derjenigen vieler EU-15-Mitgliedstaaten entspricht oder noch darunter liegt. Die Zahlen für Slowenien, Malta und Luxemburg sind zu klein, um statistisch zuverlässig zu sein.
Über einen längeren Zeitraum und unter Berücksichtigung von Altmigranten, die ihr Herkunftsland vor mehr als vier Jahren verlassen haben, weisen Portugal und Irland den höchsten Anteil von Staatsangehörigen auf, die in anderen EU-Mitgliedstaaten leben (9 % bzw. 8,2 %).
Diagramm 2: Mobilitätsraten nach Herkunftsländern – mobile Unionsbürger, die in einem anderen EU-Mitgliedstaat leben, nach Aufenthaltsdauer in Jahren (Altersgruppe 15-64) 2007 (in % der Bevölkerung im Erwerbsalter des Landes der Staatsangehörigkeit)
[pic]
Quelle: Eurostat, EU-Arbeitskräfteerhebung, Jahresdaten 2007
Anmerkung: Nicht erfasst sind die Bürger, die in einem anderen Mitgliedstaat geboren wurden und weiterhin dort leben. Die Zahlen für LU, MT und SI sind zu klein, um zuverlässig zu sein.
2.4 Vorübergehende Mobilität und Arbeitnehmerentsendung
Ein charakteristisches Merkmal der Mobilität nach der Erweiterung (und der neueren EU-internen Mobilität im Allgemeinen) besteht darin, dass sie zu einem großen Teil vorübergehend zu sein scheint. Zahlenmaterial aus einigen Mitgliedstaaten lässt erkennen, dass sich viele mobile Arbeitnehmer für einige Monate oder Jahre in einen anderen Mitgliedstaat begeben, dort aber nicht auf Dauer bleiben wollen. So legen beispielsweise Daten für das Vereinigte Königreich die Vermutung nahe, dass rund die Hälfte der EU-8-Staatsangehörigen, die seit 2004 arbeitshalber ins Vereinigte Königreich gekommen sind, das Land möglicherweise schon wieder verlassen haben, und ein ähnliches Bild ist für Irland zu erkennen[10].
Die vorübergehende Entsendung von Arbeitnehmern stellt ebenfalls ein wichtiges Element der europäischen Mobilität dar, bedenkt man die signifikante Zahl entsandter Arbeitnehmer nicht nur aus den neuen, sondern auch aus den EU-15- und EU-25-Mitgliedstaaten (Diagramme A3/4).
2.5 Trends bei den Mobilitätsströmen
Ein weiterer Anstieg der arbeitsbedingten Mobilität aus den neuen Mitgliedstaaten erscheint unwahrscheinlich. Die Mobilitätsströme aus der EU-10 ins Vereinigte Königreich und nach Irland scheinen 2006 ihren Höhepunkt erreicht zu haben und sind 2007 und im ersten Quartal 2008 signifikant zurückgegangen (Diagramme A5/6). Außerdem gibt es Hinweise auf verstärkte Rückmigration von im Vereinigten Königreich lebenden Menschen.[11] Darüber hinaus könnte die seit 2006 erfolgte Öffnung der Arbeitsmärkte der meisten anderen EU-15-Staaten für EU-8-Arbeitnehmer zu einer begrenzten Umleitung der Mobilitätsströme in einige andere Mitgliedstaaten geführt haben, aber die neuesten Angaben zu den Ausländeranteilen in der Bevölkerung (Tabellen A1 und A2) legen die Vermutung nahe, dass dies keinen wesentlichen zusätzlichen Zustrom von Arbeitnehmern aus diesen Mitgliedstaaten verursacht hat.
Selbst was Bulgarien und Rumänien betrifft, sind viele Menschen bereits in früheren Jahren aus diesen Ländern abgewandert, um in der EU zu arbeiten, so dass man annehmen kann, dass diejenigen, die abwandern wollten, dies schon getan haben, und dass das Potenzial für zusätzliche Auswanderung begrenzt ist. Außerdem kam es in den wichtigsten EU-Herkunftsländern in den letzten Jahren zu raschem Anstieg der Einkommen und Rückgang der Arbeitslosigkeit (Diagramme A7/8). Es deutet einiges darauf hin, dass dadurch der Antrieb, das eigene Land zu verlassen, bereits gedämpft wird, was dazu beitragen dürfte, dass der Arbeitskräftenachschub aus den EU-2/10-Staaten weiter zurückgeht.[12] Dazu kommt, dass durch die sinkende Zahl junger Menschen das Reservoir potenziell mobiler Arbeitnehmer aus der EU-2/10 schrumpft, was auf die geographische Arbeitsmobilität innerhalb der EU bremsend wirken wird.
In der Folge der derzeitigen wirtschaftlichen Entwicklungen ist es wahrscheinlich, dass durch ein mögliches Nachlassen der Arbeitsnachfrage die Arbeitnehmerströme innerhalb der EU zurückgehen werden. Beispielsweise führt der jüngste Konjunktureinbruch in Irland und im Vereinigten Königreich bereits zu einer deutlichen Verringerung der Zahl der Neuankömmlinge und parallel dazu zu einer Zunahme der Rückmigration. Dies deutet darauf hin, dass unbehinderte Arbeitsmobilität zu einer dringend benötigten Flexibilität in beiden Richtungen führt: Arbeitnehmer kommen, wenn Arbeitsnachfrage besteht, und viele verlassen das Aufnahmeland wieder, wenn die Beschäftigungsbedingungen nicht mehr so günstig sind.
Beispiele wie Schweden, Finnland, Griechenland, Portugal (frühzeitig freier Zugang zum Arbeitsmarkt, aber geringe Zuströme von Arbeitskräften) sowie Deutschland und Österreich (beschränkter Zugang, aber relativ hohe Zuströme) dürften darauf hinweisen, dass Beschränkungen des Zugangs zum Arbeitsmarkt nur begrenzten Einfluss auf die Verteilung der EU-internen Mobilität haben. Letztendlich werden die Mobilitätsströme durch andere Faktoren beeinflusst, etwa die allgemeine Arbeitsnachfrage, Netzwerkeffekte durch bereits vorhandene Bevölkerungsgruppen oder die Sprache. Beschränkungen des Zugangs zum Arbeitsmarkt verzögern höchstens die Arbeitsmarktanpassungen. Sie könnten sogar zu mehr Schwarzarbeit führen, was unerwünschte Folgen sowohl für die Schwarzarbeiter als auch für die legalen Arbeitskräfte mit sich brächte, sollte keine angemessene Durchsetzung der Rechtsvorschriften erfolgen[13].
Die Erfahrungen seit 2004 lassen vermuten, dass eine Aufhebung der Beschränkungen des Zugangs zum Arbeitsmarkt die Wahrscheinlichkeit von Schwarzarbeit durch Bürger aus den neuen Mitgliedstaaten verringert. So gibt es beispielsweise Hinweise, dass möglicherweise bis zu 40 % der EU-8-Arbeitnehmer, die 2004 im Arbeitnehmerregistrierungssystem erfasst wurden, bereits im Land waren, als das Vereinigte Königreich seine Arbeitsmärkte öffnete.[14] Berichte der Niederlande weisen darauf hin, dass die illegale Beschäftigung von EU-8-Bürgern ohne Arbeitsgenehmigung zurückging, als sich die Niederlande 2007 für die Öffnung ihres Arbeitsmarktes entschieden.[15]
3. Hauptmerkmale der EU-internen Migranten
3.1 Arbeitsmarktstatus
Die überwiegende Mehrheit der Neumigranten aus Bulgarien, Rumänien und der EU-10 wandern aus Arbeitsgründen zu. Aus Daten für 2007[16] geht hervor, dass die Beschäftigungsquote der Neuankömmlinge aus Bulgarien und Rumänien in der EU-15 in etwa dem Durchschnitt entspricht und deutlich höher liegt als die Gesamtbeschäftigungsquote in Rumänien und Bulgarien (Diagramm A9). Die durchschnittliche Beschäftigungsquote EU-interner Neumigranten aus der EU-10 ist sogar noch deutlich höher.
Die durchschnittliche Arbeitslosenquote ist unter Neuankömmlingen aus Bulgarien und Rumänien in der EU-15 höher als der EU-15-Durchschnitt, aber niedriger als unter den Neuankömmlingen aus Drittländern. Bei den EU-10-Neumigranten liegt die durchschnittliche Arbeitslosenquote nur leicht über dem EU-15-Durchschnitt.
Bei den meisten EU-10/2-Bürgern, die in letzter Zeit aus Arbeitsgründen migriert sind, handelt es sich um abhängig Beschäftigte; die Selbstständigen machen weniger als 10 % aus.
3.2 Alter und Geschlecht
Die mobilen Arbeitnehmer in der EU sind deutlich jünger als die Erwerbsbevölkerung in den Herkunfts- und den Aufnahmeländern insgesamt. Knapp 80 % der in letzter Zeit zugewanderten Arbeitskräfte aus der EU-10 und knapp 70 % aus der EU-2 sind jünger als 35 Jahre.
Frauen scheinen unter den EU-2-Neumigranten leicht überrepräsentiert zu sein, während die Geschlechtsverteilung unter den EU-10-Neumigranten weitgehend derjenigen in der Erwerbsbevölkerung der Herkunfts- und Aufnahmeländer entspricht.
3.3 Berufe, Qualifikationen und Wirtschaftszweige
Neuankömmlinge aus Bulgarien und Rumänien arbeiten vorwiegend in der Landwirtschaft, im Baugewerbe, im Hotel- und Gaststättengewerbe sowie in Privathaushalten. Neuankömmlinge aus der EU-10 sind zumeist in der verarbeitenden Industrie, im Baugewerbe, im Hotel- und Gaststättengewerbe, in unternehmensbezogenen Dienstleistungen und in Privathaushalten beschäftigt (Tabelle 3).
Tabelle 3: Beschäftigung aller EU-15-Arbeitskräfte nach Wirtschaftszweig im Vergleich zu Neumigranten aus der EU-10/2 2007 (in % der Gesamtbeschäftigung je Gruppe)
[pic]
Quelle: EU-Arbeitskräfteerhebung, Jahresdaten
Anmerkung: Neumigranten sind EU-10/2-Bürger, die seit höchstens vier Jahren in einem EU-15-Mitgliedstaat ansässig sind – „:“ - Zahlen zu klein, um zuverlässig zu sein. Zahlen in Klammern: eingeschränkt zuverlässig. Für einige Wirtschaftszweige (z. B. Landwirtschaft, Baugewerbe, Hotel- und Gaststättengewerbe) könnte in der Arbeitskräfteerhebung die Zahl der Beschäftigten wegen Unterschätzung der Saisonarbeitskräfte zu niedrig ausfallen.
Die meisten Neuankömmlinge aus der EU-10 sind an Arbeitsplätzen mit eher mittleren und, vor allem, niedrigen Qualifikationsanforderungen beschäftigt, wenige nur an Arbeitsplätzen, die ein hohes Qualifikationsniveau erfordern. Der Anteil von in jüngster Zeil mobilen EU-2-Arbeitnehmern mit hochqualifizierter Beschäftigung ist noch kleiner; eine relativ große Zahl von ihnen führt handwerkliche oder Hilfstätigkeiten aus.
Tabelle 4: Tätigkeiten der inländischen Gesamtbeschäftigten im Vergleich mit den beschäftigten EU-10/2-Neumigranten 2007 (in % der Gesamtbeschäftigung je Gruppe)
[pic]
Quelle: Eurostat, EU-Arbeitskräfteerhebung, Jahresdaten
Anmerkung: Neumigranten sind EU-10/2-Bürger, die seit höchstens vier Jahren in einem EU-15-Mitgliedstaat ansässig sind – „:“ - Zahlen zu klein, um zuverlässig zu sein. Zahlen in Klammern: eingeschränkt zuverlässig. Für einige Wirtschaftszweige (z. B. Landwirtschaft, Baugewerbe, Gaststättengewerbe) könnte in der Arbeitskräfteerhebung die Zahl der Beschäftigten wegen Unterschätzung der Saisonarbeitskräfte zu niedrig ausfallen.
Insgesamt leisten mobile Arbeitnehmer aus der EU-10/2 einen positiven Beitrag zum Qualifikationsmix der EU-15-Erwerbsbevölkerung. Der Anteil der EU-10/2-Neumigranten mit Hochschulausbildung scheint nur wenig kleiner zu sein als in der EU-15-Erwerbsbevölkerung. Außerdem ist der Anteil der EU-10/2-Neuankömmlinge mit mittlerer Qualifikation größer als in der EU-15-Erwerbsbevölkerung, während der Anteil der gering qualifizierten Neuankömmlinge aus der EU-2 nicht größer ist als in der EU-15-Erwerbsbevölkerung, sogar deutlich kleiner, betrachtet man nur die EU-10-Migranten (Diagramm A9). Stellt man aber den Anteil der EU-10/2-Arbeitnehmer mit mittlerem und hohem Qualifikationsniveau dem Anteil derjenigen gegenüber, die an Arbeitsplätzen mit mittleren und niedrigen Qualifikationsanforderungen beschäftigt sind, dann drängt sich der Eindruck auf, dass nicht alle eine Beschäftigung haben, die ihrem Qualifikationsniveau entspricht.
Der Anteil Hochqualifizierter ist unter den Neumigranten im Schnitt etwas höher als in der gesamten Erwerbsbevölkerung ihres Herkunftslandes. Allerdings ist der Prozentsatz der Migranten mit mittlerer Qualifikation eher geringer als in der gesamten Erwerbsbevölkerung, der Anteil der gering qualifizierten Migranten ist relativ höher. Im Allgemeinen lassen diese Zahlen keinen unverhältnismäßigen Verlust hochqualifizierter Arbeitskräfte in den EU-10/2-Ländern erkennen.
4. Auswirkungen auf Wirtschaft und Arbeitsmarkt sowie soziale Auswirkungen
4.1 Auswirkungen auf Wachstum, Pro-Kopf-BIP und Inflation
Die Mobilität aus den EU-10/2-Ländern hat einen eindeutig positiven Einfluss auf das Wirtschaftswachstum in der EU. In einer Studie wird geschätzt, dass die zusätzliche Mobilität aus der EU-8 im Zeitraum 2004-07 das BIP der erweiterten EU kurzfristig um rund 0,17 % und langfristig (sobald sich die Produktionseinrichtungen an das zusätzliche Arbeitsangebot eingestellt haben) um 0,28 %, die Mobilität aus der EU-2 das BIP der erweiterten EU im gleichen Zeitraum kurzfristig um 0,15 % und langfristig um 0,27 % erhöht hat.[17] Laut der gleichen Studie war die Wirkung auf das Pro-Kopf-BIP der Aufnahmeländer kurzfristig nahezu neutral und längerfristig leicht positiv. Andere Studien bestätigen in der Tendenz die positive Wirkung auf das Gesamt-BIP und die mäßigen Wirkungen auf das Pro-Kopf-BIP.[18]
Außerdem haben Forschungen gezeigt, dass die Mobilität aus den neuen Mitgliedstaaten dazu beigetragen hat, den Inflationsdruck in den meisten Aufnahmeländern zu dämpfen, wobei sie allerdings einen (vorübergehenden) Anstieg der Inflation in den wichtigsten Herkunftsländern mitverursacht hat.[19]
4.2 Auswirkungen auf öffentliche Finanzen, soziale Sicherungssysteme und öffentliche Dienstleistungen
Auch wenn die Feststellungen für die verschiedenen Sozialstaatsfunktionen und Verwaltungsebenen unterschiedlich sind, erweisen sich die Auswirkungen der Migration und der Mobilitätsströme der letzten Jahre auf die öffentlichen Finanzen und den Sozialstaat (einschließlich seiner Finanzierung) auf nationaler Ebene als vernachlässigbar oder positiv. So zeigen etwa Daten für das Vereinigte Königreich, dass nur eine sehr geringe Zahl von EU-8-Bürgern steuerfinanzierte Leistungen oder Wohnkostenzuschüsse in Anspruch nehmen.[20] In einigen Fällen gerieten auf lokaler Ebene die Bildungs-, Wohnungs- und Gesundheitsdienste durch Migration und Mobilitätsströme unter Druck.[21]
4.3 Auswirkungen auf Löhne und Beschäftigung
So gut wie alle verfügbaren Forschungsarbeiten kommen zu dem Schluss, dass sich die Arbeitsmobilität nach der Erweiterung wenig auf Löhne und Beschäftigung der einheimischen Arbeitskräfte auswirkt, und es sind auch keine Hinweise auf schwerwiegende durch die EU-interne Mobilität verursachte Ungleichgewichte auf dem Arbeitsmarkt festzustellen, nicht einmal in den Mitgliedstaaten mit den größten Zuwandererströmen.
So wurde im Rahmen einer Studie ermittelt, dass die Löhne in der EU-15 im Schnitt kurzfristig nur um 0,08 % niedriger sind, als sie ohne zusätzliche Mobilität aus der EU-8 gewesen wären, und dass auf lange Sicht überhaupt keine Wirkung festzustellen ist. Die kurzfristige Auswirkung auf die Beschäftigung wird ebenfalls als marginal bezeichnet; der Anstieg der durchschnittlichen EU-15-Arbeitslosenquote wird auf nur 0,04 Prozentpunkte auf kurze Sicht geschätzt, während auf lange Sicht von einer neutralen Wirkung des Zustroms von EU-8-Arbeitskräften auszugehen ist; auch für die EU-2-Mobilität ist mit einer ähnlich geringfügigen Wirkung zu rechnen.[22] Selbst wenn man die Unterschiede bei den Qualifikationen der Arbeitskräfte berücksichtigt, sind die Auswirkungen über die verschiedenen Qualifikationsgruppen hinweg eher gering. Die nur geringfügigen Auswirkungen auf Löhne und Beschäftigung werden durch mehrere neuere Studien bestätigt.[23]
Zu betonen ist, dass es sich dabei um die isolierten Auswirkungen der Mobilität handelt, wobei andere Faktoren, die Löhne und Beschäftigung beeinflussen, außer Acht bleiben. Die Daten für die wichtigsten europäischen Aufnahmeländer zeigen, dass die nominalen Bruttolöhne und -gehälter zumeist weiter gestiegen sind und die Arbeitslosigkeit zumeist weiter zurückgegangen ist, selbst im unteren Qualifikationsbereich und in Wirtschaftszweigen mit relativ starkem Zustrom von Arbeitskräften aus anderen Mitgliedstaaten (Diagramme A10/11/12 und Fußnote 3).
4.4 Überweisungen
Überweisungen der im Ausland lebenden Arbeitskräfte können eine wichtige Einnahmequelle für das Herkunftsland sein und zum Wirtschaftswachstum beitragen, indem die Gesamtnachfrage gestützt wird und Bildungsinvestitionen oder die Gründung kapitalintensiver Unternehmen finanziert werden. Diesbezügliche Daten lassen erkennen, dass die Überweisungen in mehren EU-Mitgliedstaaten einen wesentlichen Beitrag zum BIP leisten, vor allem in Polen, den baltischen Staaten und ganz besonders in Rumänien und Bulgarien (Diagramm A13).
4.5 Braindrain und Arbeitskräftemangel in den Herkunftsländern
In mehreren Ländern hat die Abwanderung zumeist junger Arbeitskräfte Besorgnis wegen möglichen Braindrains oder Arbeitskräftemangels hervorgerufen. Aus verschiedenen Berichten geht tatsächlich hervor, dass die Abwanderung in einigen Ländern, z. B. in den baltischen Staaten und in Polen, Arbeitskräftemangel mitverursacht hat.
Allerdings wurde der Arbeitskräftemangel in vielen Ländern durch andere Faktoren verschärft, etwa starkes Wirtschaftswachstum, relativ geringe Erwerbsbeteiligung, insbesondere von jungen und älteren Menschen, und geringe Binnenmobilität. Außerdem betrifft Arbeitskräftemangel zumeist bestimmte Wirtschaftszweige (z. B. das Bau- oder das Gastgewerbe) und Berufe (z. B. die Gesundheitsberufe). Ferner scheinen die Unterschiede im Qualifikationsmix zwischen Auswanderern und der Erwerbsbevölkerung der Herkunftsländer relativ klein zu sein, was vermuten lässt, dass der Braindrain insgesamt gesehen begrenzt ist. Es gibt auch Hinweise, dass die Einschreibungen an Hochschulen in der EU-10/2 in den letzten Jahren deutlich zugenommen haben, was einen Ausgleich der Abwanderung von qualifizierten Arbeitskräften einleiten könnte.[24]
4.6 Soziale Auswirkungen
Es gibt Hinweise auf Unterschiede in den Lebensbedingungen von Neuankömmlingen und Einheimischen (beispielsweise höheres Armutsrisiko, geringeres Bildungsniveau der Kinder, schlechterer Zugang zu Wohnraum, Gesundheitsversorgung und anderen sozialen Dienstleistungen), aber es gibt noch keine umfassende Bewertung der Einkommens- und Lebensbedingungen von – insbesondere bulgarischen und rumänischen – Arbeitskräften, die nach dem 1. Januar 2007 in andere EU-Staaten zugewandert sind. Aus einigen Herkunftsländern gibt es Berichte über negative Auswirkungen auf den Familienzusammenhalt und die Kinder als Folge des Umstands, dass ein oder beide Elternteile im Ausland arbeiten.[25]
5. Fazit und Empfehlungen
Arbeitskräfte aus Bulgarien, Rumänien und den EU-10-Mitgliedstaaten haben dazu beigetragen, den höheren Arbeitsbedarf in den Aufnahmeländern zu decken, und damit einen signifikanten Teil zu einem anhaltenden Wirtschaftswachstum beigesteuert. Verfügbare Informationen deuten darauf hin, dass die EU-interne Mobilität nach der Erweiterung nicht zu schwerwiegenden Störungen des Arbeitsmarktes geführt hat und wahrscheinlich auch in Zukunft nicht dazu führen wird.
Außerdem gibt es Hinweise, dass die Mobilitätsströme aus der EU-2 und der EU-8 ihren Höhepunkt bereits überschritten haben und dass ein großer Teil der EU-internen Mobilität der letzten Zeit vorübergehender Natur ist. Der rasche Anstieg des Einkommensniveaus und des Arbeitsbedarfs in den Herkunftsländern scheint in Verbindung mit der sinkenden Zahl junger Menschen, die am ehesten emigrationsbereit sind, die Arbeitskräfteströme zu verringern und dürfte zu einem weiteren Rückgang des EU-internen Arbeitsangebots führen.
Dazu kommt, dass Umfang und Richtung der Mobilitätsströme eher von der allgemeinen Lage bei Arbeitsangebot und -nachfrage und anderen Faktoren beeinflusst werden als von Beschränkungen des Zugangs zum Arbeitsmarkt. Darüber hinaus können Beschränkungen Anpassungen des Arbeitsmarkts verzögern und sogar zu mehr Schwarzarbeit führen. Alternativlösungen, z. B. Arbeitsmarktmaßnahmen darauf auszurichten, die Arbeitslosen (insbesondere gering qualifizierte Personen) wieder in Arbeit zu bringen, könnten ein wirksamerer Weg sein, um der Sorge entgegenzutreten, eine Öffnung der Arbeitsmärkte könnte zu Lasten der einheimischen Bevölkerung gehen.
Damit soll nicht gesagt werden, dass keine wirtschaftlichen und sozialen Kosten entstanden sind. Die Erfahrung legt aber nahe, dass es bessere und wirksamere Lösungen zur Bewältigung dieser Kosten gibt, als für Unionsbürger den Zugang zum Arbeitsmarkt zu beschränken. Insbesondere müssen natürlich Auswirkungen auf öffentliche Dienstleistungen, Wohnraum und sozialen Zusammenhalt sowie Ausbeutung oder Schwarzarbeit angegangen werden. Ungünstige Bedingungen für die Integration mobiler Arbeitskräfte in die Gastgesellschaft können zu sozialen Problemen und zur Aufhebung der wirtschaftlichen Vorteile der Mobilität führen. Die Kommission empfiehlt den Mitgliedstaaten, Strategien für Integration und soziale Eingliederung mobiler Arbeitskräfte und ihrer Familien zu entwickeln und dabei bestehende EU-Maßnahmen und -Instrumente zu nutzen, beispielsweise im kulturellen, sprachlichen und schulischen Kontext sowie in den Bereichen Antidiskriminierung und Anerkennung von Qualifikationen.
Gegen Probleme, die den Herkunftsländern durch Braindrain und Arbeitskräftemangel entstehen, kann z. B. durch Maßnahmen zur Steigerung der allgemeinen Erwerbsbeteiligung, weitere Verbesserung der allgemeinen und beruflichen Bildung, bessere Arbeitsbedingungen im öffentlichen Dienst, Anreize für Rückmigration oder Förderung der internen Mobilität der Arbeitskräfte und der Zuwanderung aus Drittstaaten vorgegangen werden.
Die Kommission schlussfolgert, dass die Auswirkungen der Mobilität nach der Erweiterung insgesamt positiv waren. Sie vertraut darauf, dass diese Mitteilung und das Begleitmaterial die Mitgliedstaaten mit den nötigen Informationen versorgen werden, damit sie ihre Position für die zweite Phase der Übergangsregelungen für Bulgarien und Rumänien überdenken.
Außerdem ist die Freizügigkeit der Arbeitnehmer eine der im EG-Vertrag verankerten Grundfreiheiten. Sie wirkt sich positiv auf die Arbeitsmärkte in ganz Europa aus und stellt damit ein zentrales Element der europäischen Beschäftigungsstrategie dar, die alle Mitgliedstaaten unterschrieben haben. Gleichzeitig ist sie ein starkes positives Symbol dessen, was Europa für den einzelnen Unionsbürger bedeutet.
In diesem Sinne haben die Mitgliedstaaten bei der Unterzeichnung der Beitrittsverträge erklärt, so rasch wie möglich zur vollständigen Anwendung des Besitzstandes in diesem Bereich gelangen zu wollen. Unabhängig davon, welche Entscheidung in dieser Phase getroffen wird, müssen sich die Mitgliedstaaten auf die Öffnung ihrer Arbeitsmärkte vorbereiten, um ihren vertraglichen Verpflichtungen nachzukommen.
Die Kommission vertritt die Auffassung, dass ein Voranschreiten hin zur vollen Freizügigkeit der Arbeitnehmer in der EU ein starkes politisches Signal darstellt, insbesondere anlässlich des fünften Jahrestags der Erweiterung von 2004. Daher fordert die Kommission die Mitgliedstaaten auf zu prüfen, ob es angesichts der Lage auf ihren Arbeitsmärkten notwendig ist, die Beschränkungen beizubehalten, unbeschadet ihrer in den Beitrittsverträgen verbrieften Rechte hinsichtlich der Übergangsregelungen. Die Kommission empfiehlt, die Sozialpartner uneingeschränkt in die Vorbereitung dieser Entscheidungen einzubeziehen.
Angesichts der derzeitigen wirtschaftlichen Entwicklungen und ihrer möglichen Auswirkungen auf die Arbeitsmarktsituation lässt sich erfahrungsgemäß sagen, dass die grenzüberschreitende Mobilität von Arbeitskräften dazu neigt, selbstregulierend zu sein und in Zeiten wirtschaftlichen Abschwungs zurückzugehen. Die Kommission erinnert daran, dass die Beitrittsverträge eine Schutzklausel enthalten, die es den Mitgliedstaaten, die das Gemeinschaftsrecht auf Freizügigkeit der Arbeitnehmer anwenden, ermöglicht, die Wiedereinführung von Beschränkungen zu beantragen, wenn Störungen ihres Arbeitsmarktes auftreten oder sich abzeichnen.
Außerdem erinnert die Kommission daran, dass laut Beitrittsvertrag ein Mitgliedstaat, der am Ende des Zeitraums von fünf Jahren nach dem Beitrittsdatum noch nationale Maßnahmen anwendet, die die Freizügigkeit der Arbeitnehmer einschränken, im Falle schwerwiegender Störungen seines Arbeitsmarktes oder der Gefahr derartiger Störungen nach entsprechender Mitteilung an die Kommission diese Maßnahmen bis zum Ablauf des Zeitraums von sieben Jahren nach diesem Datum beibehalten kann. Die Kommission wird dann auf der Basis der von den Mitgliedstaaten vorgelegten Belege ihrer Aufgabe als Hüterin der Verträge nachkommen.
ANNEX 1: Statistical Annex
Table A1: Share of foreign nationals resident in the EU-27 by broad group of citizenship, 2003 – 07 (% of total population)
[pic]
Sources: Eurostat EU LFS, Eurostat population statistics, national data sources, DG Employment estimates. “:” figures too small to be reliable or not available.
Note: Choice of data sources according to data availability for individual countries. — Figures not fully comparable between Member States due to the use of different sources. — Data from the LFS should be treated with some caution due to limitations of the survey with regard to foreign populations, in particular concerning coverage of very recent migrants and collective households, relative levels of non-response and small sample sizes. — 1) EU LFS quarterly data, 4th quarter. — 2) National and Eurostat population statistics. — 3) Eurostat population statistics, 2007 DG Employment estimate. — 4) CSO Ireland, Quarterly national household survey, 4th quarter; for 2003 3rd quarter 2004; Nationals from BG and RO included under non-EU-27 nationals until 2006 and under EU-10 nationals in 2007. — 5) EU LFS quarterly data, 4th quarter. EU-10 and EU-2 nationals included under non-EU-27. — 6) EU totals and sub-totals are only of an indicative nature as they are the sum of country values that stem from different sources; EU totals and sub-totals include country data which are not shown individually due to small sample size.
Table A2: Number of foreign nationals resident in the EU-27 by broad group of citizenship, 2003 – 07 (in 1 000)
[pic]
Sources: Eurostat EU LFS, Eurostat population statistics, national data sources, DG Employment estimates. “:” figures too small to be reliable or not available.
Note: Choice of data sources according to data availability for individual countries. — Figures not fully comparable between Member States due to the use of different sources. — Data from the LFS should be treated with some caution due to limitations of the survey with regard to foreign populations, in particular concerning coverage of very recent migrants and collective households, relative levels of non-response and small sample sizes. — 1) EU LFS quarterly data, 4th quarter. — 2) National and Eurostat population statistics. — 3) Eurostat population statistics, 2007 DG Employment estimate. — 4) CSO Ireland, Quarterly national household survey, 4th quarter; for 2003 3rd quarter 2004; Nationals from BG and RO included under non-EU-27 nationals until 2006 and under EU-10 nationals in 2007. — 5) EU LFS quarterly data, 4th quarter. EU-10 and EU-2 nationals included under non-EU-27. — 6) EU totals and sub-totals are only of an indicative nature as they are the sum of country values that stem from different sources; EU totals and sub-totals include country data which are not shown individually due to small sample size.
Chart A1: Foreign residents in the EU, 2003 – 07 (in % of total resident population)
[pic]
Sources: Eurostat EU LFS, Eurostat population statistics, national data sources, DG Employment estimates.
Note: see note to Table A1
Chart A2: Population share of EU citizens resident in another Member State by broad group of citizenship, 2007 (% of resident population)
[pic]Sources: Eurostat EU LFS, Eurostat population statistics, national data sources, DG Employment estimates.
Note: Luxembourg off scale. — Empty cells: figures too small to be reliable or not available. — For further notes see Table A1.
Table A3: Share of recently arrived foreign nationals among the total labour force (age group 15-64), 2007
[pic]
Chart A3: Posted workers by sending country, 2006 (in 1 000)
[pic]
Chart A4: Posted workers from the EU-15 and EU-10 by receiving country, 2006 (in 1 000)
[pic]
Chart A5: Inflow of EU-8 labour migrants to the UK
[pic]
Source: UK Home Office, Accession Monitoring Reports. Approved applicants to the workers registration scheme.
Chart A6: Inflows from EU-10 and BG/RO to Ireland
[pic]
Source: Irish Department of Social and Family Affairs, number of issued Personal Public Service Numbers.
Chart A7: Convergence of GNI per capita in PPS, 2000–07
[pic]
Chart A8: Unemployment rates in the EU, 2000 and 2007
[pic]
Chart A9: Socio-economic breakdown of recent movers from the EU-2/10to the EU-15 (age group 15-64), 2007 (% of total per variable and group)
[pic]
Source: Eurostat, EU LFS, annual data.
Note: Recent movers defined as persons resident 4 years or less in their EU-15 host country. Data on professional status, gender, age and educational attainment refer to active population aged 15-64, data on labour market status refer to total population aged 15-64. Data for the UK on educational attainment not included in the calculation due to problems with UK data concerning this variable.
Chart A10: Development of hourly gross wages and salaries in industry and services (excluding public administration) in major receiving countries, 2000 to 2008 (2000 = 100)
[pic]
Chart A11: Overall unemployment rates in the main EU-15 receiving countries, 2000-2008
[pic]
Chart A12: Overall employment rates in the main EU-15 receiving countries, 2000-2008
[pic]
Chart A13: Workers’ remittances (incl. compensation of employees) as a share of GDP, 2006 (%)
[pic]
Annex 2: References
Baas, T., H. Brücker and E. Hönekopp (2007), EU-Osterweiterung, Beachtliche Gewinne für die deutsche Volkswirtschaft , IAB Kurzbericht Nr. 6.
Barrell, R., J. Fitz Gerald and R. Riley (2007), EU enlargement and migration: assessing the macroeconomic impacts, NIESR Discussion Paper No 292.
Blanchflower, D., Saleheen, J., Shadforth, C. (2007), The Impact of the Recent Migration from Eastern Europe on the UK Economy , IZA Discussion Paper, No 2615.
BMWI (2007), Auswirkung der EU-Erweiterung auf Wachstum und Beschäftigung in Deutschland und ausgewählte Mitgliedstaaten. Bisherige Erfahrungen und künftige Entwicklungen unter besonderer Berücksichtigung der EU-Beitritte Bulgariens und Rumäniens. Untersuchung im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWI), Projekt 33/05.
Brücker, H. et al. (2008), Labour mobility within the EU in the context of enlargement and the functioning of the transitional arrangements , forthcoming.
Doyle, N., G. Hughes and E. Wadensjö (2006), Freedom of movement for workers from Central and Eastern Europe: experiences in Ireland and Sweden , SIEPS 2006:5.
European Commission (2008): Geographic Mobility in the context of EU enlargement , in: Employment in Europe 2008 report, Chapter3.
European Commission (2006), Communication from the Commission to the Council, the European Parliament, the European Economic and Social Committee and the Committee of the Regions, Report on the functioning of the transitional arrangements set out in the 2003 Accession Treaty (period 1 May 2004–30 April 2006), Luxembourg, COM(2006) 48 final.
Longhi, S., Nijkamp, P. and Poot, J (2004), A Meta-Analytic Assessment of the Effect of Immigration on Wages, Tinbergen Institute Discussion Paper, TI 2004-134/3.
Lemos, S. and J. Portes (2008), The impact of migration from the new European Union Member States on native workers .
Longhi, S., Nijkamp, P. and Poot, J (2006), The Impact of Immigration on the Employment of Natives in Regional Labour Markets: A Meta-Analysis , IZA Discussion Paper No 2044.
Ministry of Social Affairs and Employment of the Netherlands (2007), More than 100.000 people from Central and Eastern Europe employed in the Netherlands , press release 27 November.
Pajares, M. (2007), Inmigración y mercado de trabajo. Informe 2007. Análisis de datos de España y Cataluña . Documentos del Observatorio Permanente de Inmigración, No 14.
Pollard, N., Lattorre, M. and Sriskandarajah, D. (2008), Floodgates or turnstiles? Post enlargement migration flows to (and from) the UK , Institute for Public Policy Research (ippr).
Prettner, K. and A. Stiglbauer (2007), Auswirkungen der vollständige Öffnung des österreichischen Arbeitsmarktes gegenüber den EU-8-Staaten . Geldpolitik & Wirtschaft Q4.
UK Home Office (2008), Accession Monitoring Report May 2004 — March 2008, A8 Countries .
UK Home Office (2004), Accession Monitoring Report May 2004 — December 2004.
[1] Für den Bericht der Kommission über die ersten beiden Jahre der Übergangsregelungen siehe KOM(2006) 48.
[2] Nicht-Unionsbürger werden in diesem Bericht nicht behandelt.
[3] Europäische Kommission, Beschäftigung in Europa 2008, Kapitel 3: Geographical labour mobility in the context of EU enlargement. Der Bericht wird auf folgender Website veröffentlicht: http://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=119&langId=de.
[4] Die Freizügigkeit der Arbeitnehmer (Artikel 39 EGV) ist juristisch zu unterscheiden von der Niederlassungsfreiheit (Artikel 43 EGV) und der Dienstleistungsfreiheit (Artikel 49 EGV). Für die Richtlinie über die Entsendung von Arbeitnehmern, die sich auf die letztgenannte Freiheit bezieht, gibt es keine Übergangsregelungen; allerdings ist es Deutschland und Österreich gestattet, die grenzüberschreitende Erbringung von Dienstleistungen in bestimmten kritischen Bereichen bezüglich der vorübergehenden Beschäftigung von Arbeitnehmern gemäß Nummer 13 der Übergangsregelungen der länderspezifischen Anhänge zu den Beitrittsakten 2003 und 2005 zu beschränken.
[5] Mit „EU-15“ sind alle Mitgliedstaaten gemeint, die vor dem 1. Mai 2004 der EU angehörten;
mit „EU-10“ sind alle Mitgliedstaaten gemeint, die der EU am 1. Mai 2004 beigetreten sind;
mit „EU-8“ sind alle EU-10-Mitgliedstaaten mit Ausnahme Maltas und Zyperns gemeint;
mit „EU-25“ sind alle Mitgliedstaaten gemeint, die vor dem 1. Januar 2007 der EU angehörten;
mit „EU-2“ sind Bulgarien und Rumänien gemeint.
[6] Siehe aber die für Deutschland und Österreich geltenden Bestimmungen in Fußnote 4.
[7] Weitere Informationen zu den Übergangsregelungen finden Sie unter:http://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=466&langId=de.
[8] Einen detaillierteren Überblick über die Maßnahmen der Mitgliedstaaten finden Sie unter:http://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=466&langId=de.
[9] Für die meisten Daten werden Malta und Zypern mit den EU-8-Mitgliedstaaten (als EU-10) zusammengenommen, um eine vollständige Erfassung der Entwicklungen nach der Erweiterung sicherzustellen. Wegen der damit verbundenen geringen Zahlen hat dies nur marginale Auswirkungen auf die Ergebnisse.
[10] Siehe Fußnote 3 sowie Pollard et al. (2008).
[11] Siehe Pollard et al. (2008).
[12] Ibid.
[13] Siehe „Die Bekämpfung der nicht angemeldeten Erwerbstätigkeit verstärken“, KOM(2007) 628 vom 24.10.2007.
[14] Ministerium des Innern, Vereinigtes Königreich (2004).
[15] Ministerium für Soziales und Beschäftigung, Niederlande (2007).
[16] Zu beachten ist, dass sich die wirtschaftliche Situation in mehreren Mitgliedstaaten (z. B. Spanien und Irland) in letzter Zeit verschlechtert hat, was sich möglicherweise negativ auf die Arbeitsmarktlage sowohl inländischer wie ausländischer Arbeitnehmer auswirkt.
[17] Siehe Brücker et al. (2008).
[18] Siehe z. B. Barrel et al. (2007).
[19] Siehe z. B. Barrel et al. (2007) sowie Blanchflower et al. (2007).
[20] Ministerium des Innern, Vereinigtes Königreich (2008).
[21] Für einen kurzen Überblick siehe Fußnote 3.
[22] Siehe Fußnote 17.
[23] Siehe z. B. Longhi et al. (2004 und 2008), Lemos und Portes (2008), Blanchflower et al. (2008), Doyle et al. (2006), Pajares (2007), Baas et al. (2007), BMWI (2007), Prettner und Stiglbauer (2007).
[24] Siehe Fußnote 3 sowie Brücker et al. (2008).
[25] Für einen kurzen Überblick siehe Fußnote 3.
| nach oben |