52008DC0760

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Halbzeitbilanz zu den Fortschritten beim Fahrplan für die Gleichstellung von Frauen und Männern (2006 2010) /* KOM/2008/0760 endg. */


[pic] | KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN |

Brüssel, den 26.11.2008

KOM(2008) 760 endgültig

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN

Halbzeitbilanz zu den Fortschritten beim Fahrplan für die Gleichstellung von Frauen und Männern (2006-2010)

EINLEITUNG

50 Jahre Gemeinschaftsstrategien für die Gleichstellung der Geschlechter haben die Situation der Frauen verbessert. Jedoch werden Frauen und Männer in mehreren Bereichen immer noch ungleich behandelt, und neue Entwicklungen, insbesondere vor dem Hintergrund der Globalisierung und des demografischen Wandels, bringen auch neue Herausforderungen mit sich, die gemeistert werden müssen, wenn die Gleichstellung erreicht werden soll.

Es ist Aufgabe der Europäischen Union und der Mitgliedstaaten, mit einer konzertierten Aktion die Gleichbehandlung weiter voranzubringen. Im März 2006 legte die Kommission einen entsprechenden Fahrplan[1] für den Zeitraum 2006-2010 fest. Ferner hat der Europäische Rat im März 2006 im Europäischen Pakt für die Gleichstellung der Geschlechter[2] die Mitgliedstaaten aufgefordert, Gleichstellungsaspekte stärker zu berücksichtigen und die Ziele des Fahrplans zu unterstützen.

In diesem Fahrplan kündigte die Kommission die in sechs Bereichen geplanten Aktionen an: gleiche wirtschaftliche Unabhängigkeit für Frauen und Männer, Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben, ausgewogene Repräsentanz in Entscheidungsprozessen, Beseitigung aller Formen geschlechterbezogener Gewalt, Beseitigung von Geschlechterstereotypen, Förderung der Gleichstellung in Außen- und Entwicklungspolitik. Ferner wird sie den Fahrplan laufend kontrollieren und bewerten. Seit der Annahme des Fahrplans wurden zwei Arbeitsprogramme[3] erstellt. In der vorliegenden Halbzeitbilanz wird dargelegt, wie seit März 2006 die Aktionen zum Erreichen der Zielsetzungen des Fahrplans beigetragen haben. Für 2010 ist eine abschließende Bewertung vorgesehen.

ERREICHEN DER ZIELE DES FAHRPLANS

Gleiche wirtschaftliche Unabhängigkeit für Frauen und Männer

Im Fahrplan wurde bekräftigt, dass die wirtschaftliche Gleichstellung von Frauen und Männern nur erreicht werden kann, wenn die Frauenbeschäftigungsquote steigt. In der Europäischen Union wird diese bis 2010 sehr wahrscheinlich die angestrebten 60 % erreichen. Der geschlechterspezifische Einkommensunterschied bleibt jedoch hoch (15 %). In der Mitteilung „ Bekämpfung des geschlechtsspezifischen Lohngefälles “[4] wird betont, dass die Kommission dieses Gefälle abbauen möchte und welche Wege sie dabei gehen will. Insbesondere hat sich die Kommission verpflichtet, den gegenwärtigen rechtlichen Rahmen daraufhin zu überprüfen, ob zur Effizienzsteigerung eine Überarbeitung angebracht wäre. Allein mit Rechtsvorschriften kann man jedoch dieses komplexe Phänomen nicht bekämpfen, das vor allem auf dem hohen Frauenanteil in Niedriglohnsektoren oder in sehr prekären Beschäftigungsverhältnissen basiert. Es muss auch die Arbeitsplatzqualität für Frauen verbessert werden, wie dies im Bericht zur Gleichstellung von Frauen und Männern (2008)[5] angesprochen wurde.

Zahlreiche, im Fahrplan vorgesehene Initiativen wurden durchgeführt, um Gleichstellungsaspekte Rahmen der Strategie für Wachstum und Beschäftigung für den Zeitraum 2008-2010 besser zu berücksichtigen. Die Prüfung der nationalen Maßnahmen zur Umsetzung der Gleichstellungskonzepte in der Lissabon-Strategie hat ergeben, dass diesen zu wenig Aufmerksamkeit zuteil wurde. In diesem Zusammenhang wurde die Veröffentlichung eines Handbuchs über die Einbeziehung der Gleichstellung von Frauen und Männern in die Beschäftigungspolitik[6] von den Mitgliedstaaten sehr positiv aufgenommen.

Zur Steigerung der Beschäftigungsquote muss das Arbeitskräftepotenzial der Frauen vollständig ausgeschöpft und das Engagement aller Wirtschaftsakteure gesteigert werden. Die Kommission hat die Schwierigkeiten analysiert, auf die Frauen treffen, wenn sie ein Unternehmen leiten möchten, und insbesondere das Netz der Unternehmerinnen unterstützt. Vor kurzem hat sie eine Verordnung angenommen, wonach die grundsätzliche Genehmigungsfähigkeit von staatlichen Beihilfen insbesondere auf neue, von Frauen gegründete Unternehmen ausgeweitet wird[7]. Die Konzepte zur Förderung der besseren Gleichstellung von Frauen und Männern werden auch im Rahmen der sozialen Verantwortung der Unternehmen unterstützt.

Die Bevölkerungsalterung beeinträchtigt vor allem die Tragfähigkeit der Sozialschutzsysteme – daher ist eine Modernisierung vonnöten, die die Lage der Frauen und der Männer berücksichtigt. Aus diesem Grund hat die Kommission überprüft, wie das Ziel der Gleichstellung in den nationalen Programmen der offenen Koordinierungsmethode (OKM) in den Bereichen Sozialschutz und soziale Eingliederung berücksichtigt wurde[8], und ein Handbuch erstellt, um die Kapazitäten der Akteure bei der Förderung der Gleichstellung auf diesen Gebieten zu verstärken[9].

Die Bedürfnisse von Frauen und Männern in den Bereichen Gesundheit und Pflege wurden im Rahmen der OKM für Gesundheit und Langzeitpflege beachtet. Im Gemeinsamen Bericht über Sozialschutz und soziale Eingliederung[10] wurde auf die geschlechterspezifischen Unterschiede im Hinblick auf die Verbesserungen im Bereich Gesundheit und Pflege je nach gesellschaftlicher Gruppe hingewiesen. Im Rahmen der Gesundheitsstrategie der Europäischen Union (2008-2013)[11] wurde die Kommission aufgefordert, den spezifischen Bedürfnissen von Frauen und Männern im Bereich Gesundheit Rechnung zu tragen. Im Aktionsprogramm für den Bereich Gesundheit[12] ist vorgesehen, den Wissensstand in Bezug auf die Bedürfnisse von Frauen und Männern auf dem Gebiet der öffentlichen Gesundheit zu verbessern und Initiativen zum Abbau von Ungleichbehandlungen bei Frauen und Männern zu unterstützen.

Frauen rutschen eher in die Armut ab als Männer. Aus diesem Grund stellen sie auch eine der Zielgruppen für das Europäische Jahr zur Bekämpfung von Armut (2010) dar. Sie zählen zu den benachteiligten Gruppen und sind oftmals Opfer von Mehrfachdiskriminierungen. Die Überlegungen zu den künftigen Strategien zur Bekämpfung von Diskriminierungen[13] basieren auf den Erfahrungen aus dem Europäischen Jahr der Chancengleichheit für alle (2007) , die gezeigt haben, wie wichtig es ist, alle Arten von Diskriminierung zu bekämpfen. Die Aktionen zugunsten der Roma-Gemeinschaft haben ebenfalls aufzeigt, dass es von Bedeutung ist, Gleichbehandlungsaspekte in alle eingesetzten Instrumente einzubinden.

Von Ungleichheiten sind hauptsächlich Frauen aus ethnischen Minderheiten und Immigrantinnen betroffen; sie stellen die Mehrheit der eingewanderten Bevölkerung in der Europäischen Union dar[14]. Bei der Festlegung des Konzepts für die Migrationspolitik[15] wurde diese Situation berücksichtigt, insbesondere die Beteiligung der Frauen am Arbeitsmarkt und der Schutz von Frauen, die Opfer von Menschenhandel wurden. Bei der Überwachung der Umsetzung der Richtlinie[16] über die Erteilung von Aufenthaltstiteln für Drittstaatsangehörige in der Europäischen Union und bei der Ausarbeitung der Rahmenrichtlinie[17] über die Rechte von Arbeitnehmern, denen die Zuwanderung in die EU zwecks Ausübung einer hochqualifizierten Beschäftigung erlaubt werden soll, hat die Kommission der Situation der Frauen besonderes Augenmerk geschenkt.

Gefördert wird die Gleichstellung von Frauen und Männern durch die Mobilisierung aller Mittel. Die europäischen Fonds für die Kohäsionspolitik 2007-2013[18] [19] [20], für die Entwicklung des ländlichen Raums[21] und für die Fischerei[22] spielen bei der Gleichstellungspolitik in mehreren Bereichen eine wichtige Rolle. Bei der Aushandlung der Programme forderte die Kommission die Mitgliedstaaten auf, die Gleichstellungsziele darin einzubinden, um so den Zugang zu Beschäftigung, Aus- und Weiterbildung zu erleichtern, die Teilnahme an Entscheidungsprozessen zu fördern und die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben zu verbessern.

Bessere Vereinbarkeit von Beruf, Privat- und Familienleben

Ungeachtet der Tatsache, dass das Geschlechterverhältnis in der Arbeitswelt heute ausgewogener ist, übernehmen Frauen immer noch den Großteil der familiären und häuslichen Pflichten. Die Verwirklichung der Ziele in puncto Beschäftigung setzt eine stärkere Berücksichtigung der Vereinbarkeit von Berufs-, Privat- und Familienleben voraus, um so das Arbeitskräftepotenzial der Europäischen Union zu nutzen. Die Kommission hat gemeinsame Grundsätze für den Flexicurity-Ansatz[23] vorgeschlagen – damit sollen offenere und flexiblere Arbeitsmärkte gefördert werden, die allen zugänglich sind, Frauen und Männern den gleichen Zugang zu hochwertigen Arbeitsplätzen bieten und Möglichkeiten zur Vereinbarkeit von Berufs- und Familienleben beinhalten.

Die Überlegungen zu den neuen demografischen Herausforderungen konzentrierten sich auf die Notwendigkeit, die Gleichstellung von Frauen und Männern zu verbessern und die Familienpolitik zu modernisieren, um die Solidarität zwischen den Generationen zu fördern[24]. Darüber hinaus unterstützt die Kommission den von der Europäischen Allianz für Familien[25] initiierten Gedankenaustausch.

Schließlich hat die Kommission einen neuen politischen Rahmen vorgestellt, mit dem eine „ bessere Work-Life-Balance: stärkere Unterstützung der Vereinbarkeit von Beruf, Privat- und Familienleben “[26] erreicht und die Ziele der Europäischen Union zu Wachstum und Beschäftigung umgesetzt werden sollen.

Legislativvorschlage[27] wurden angenommen, um das Recht der Arbeitnehmerinnen auf Mutterschaftsurlaub[28] zu stärken und die Gleichbehandlung von selbständigen Erwerbstätigen und mitarbeitenden Ehegatten[29] zu gewährleisten. Die Kommission hat untersucht, welche Fortschritte die Mitgliedstaaten bei der zu verbessernden Verfügbarkeit von Kinderbetreuungseinrichtungen (für 90 % der Kinder zwischen drei Jahren und dem Schulalter und für 33 % der unter Dreijährigen)[30] verzeichnen konnten. In ihrem Bericht[31] stellt sie fest, dass nur wenige diese Ziele erreicht haben. Maßnahmen zum Ausbau der Kinderbetreuung wurden empfohlen, und vor allem in die Kohäsionspolitik aufgenommen. Darüber hinaus wurden die Sozialpartner hinsichtlich der Notwendigkeit, die Rechtsvorschriften zu mehreren Urlaubsarten zu verbessern, konsultiert; sie haben Verhandlungen über den Elternurlaub aufgenommen.

Förderung der gleichberechtigten Beteiligung von Frauen und Männern an Entscheidungsprozessen

Die Beteiligung aller Bürgerinnen und Bürger an politischen Prozessen und bei der Entscheidungsfindung ist aus demokratischen wie wirtschaftlichen Gründen notwendig; darüber hinaus stellt es ein vorrangiges Kriterium der EU-Mitgliedschaft dar. Im Programm „Europa für Bürgerinnen und Bürger“[32] bildet die bessere Einbindung der Frauen in demokratische Prozesse einen der Schwerpunkte. Initiativen wurden ergriffen[33], um Diskussionen über Europafragen zu fördern und insbesondere junge Menschen und Frauen einzubeziehen, um zu erfahren, was sie von Europa erwarten.

Der Bericht „Frauen und Männer in Entscheidungspositionen 2007“ basiert auf den neuesten Daten und zeigt, dass zwar ohne Zweifel Fortschritte erzielt wurden, dass Frauen jedoch in den meisten Mitgliedstaaten und in den EU-Institutionen auf allen Entscheidungsebenen noch immer unterrepräsentiert sind. Die Kommission hat die Aktionen Mitgliedstaaten in diesem Bereich unterstützt, indem sie vergleichbare Daten erhoben, analysiert und verbreitet sowie Netze der Betroffenen gefördert hat. Zu diesem Zweck wurde ein europäisches Netz zur Förderung der Frauen in Entscheidungspositionen in der Politik und Wirtschaft eingerichtet. In diesem Netz kommen erstmals Vertreter der europäischen Netze für diesen Bereich zusammen, um Synergieeffekte zu nutzen.

Für die Forschung des öffentlichen Sektors hat die Europäische Union sich das Ziel gesetzt, 25 % der Führungspositionen mit Frauen zu besetzen[34]. Im Hinblick auf diese Vorgabe wurden einige Aktionen eingeleitet. Die Aus- und Weiterbildungsprogramme [35] umfassen Maßnahmen zum Abbau von Ungleichgewichten in der Ausbildung sowie in wissenschaftlichen und technischen Berufen. Das Siebte Rahmenprogramm für Forschung[36] trägt dem Aspekt der Geschlechtergleichstellung Rechnung. Zur Förderung von Frauen in öffentlichen Forschungsinstituten wurden die Karrieren von Frauen analysiert, insbesondere in Expertenbeiträgen zur Entscheidungsfindung im Bereich Forschung[37].

Es wurde hervorgehoben, dass im Bereich der neuen Kommunikationstechnologien vorwiegend Männer arbeiten[38], und eine Strategie vorgeschlagen, um die Frauen zu ermuntern, auch in diesem Berufsfeld Fuß zu fassen. Im Rahmen einer Kampagne, die junge Frauen für wissenschaftliche oder technische Berufe interessieren sollte, arbeitete die Kommission auch mit nationalen Akteuren zusammen.

Bekämpfung geschlechterbezogener Gewalt und des Menschenhandels

Die Kommission ist äußert besorgt über die Zahl der weiblichen Opfer häuslicher Gewalt, das Ausmaß von Menschenhandel und Prostitution und die Straftaten, die immer noch unter dem Deckmantel der Tradition oder Religion begangen werden.

Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung aller Arten von Gewalt , vor allem gegen Frauen, wurden und werden im Rahmen des Programms Daphne III[39] ergriffen, das die Bestrebungen der Mitgliedstaaten und der nichtstaatlichen Organisationen im Hinblick auf die Opfer und die Gewalttäter unterstützt. Aufgrund zahlreicher Gewalttaten unter Jugendlichen hat die Kommission die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen auch in die Projekte des Programms „Jugend in Aktion“[40] eingebunden.

Im Aktionsplan der Europäischen Union zur Bekämpfung des Menschenhandels wird dazu aufgefordert, alle Instrumente einzusetzen. Ein gemeinsamer Rahmen zur Festlegung der Indikatoren und zur Erhebung von Daten zum Menschenhandel[41] wurde ausgearbeitet, um das Ausmaß dieses Problem besser zu erfassen. Darüber hinaus hat die Kommission Empfehlungen ausgesprochen, wie die Opfer von Menschenhandel ermittelt und unterstützt werden können; Förderung erhielten auch die wichtigsten Akteure und Maßnahmen – z. B. der Tag gegen den Menschenhandel.

Beseitigung von Geschlechterstereotypen

Im Fahrplan wird die Bekämpfung von Stereotypen als Schwerpunkt festgelegt und daran erinnert, dass viele Ungleichbehandlungen auf Stereotypen beruhen. Die Kommission hat erst kürzlich bekräftigt, wie wichtig die Einbindung der Geschlechtergleichstellung in die Jugendpolitik ist[42]. Der Abbau von Ungleichbehandlungen aufgrund des Geschlechts zählt ferner zu den Zielen des Schulbildungsprogramms zur Zusammenarbeit der Schulen.

Geschlechterstereotypen beeinflussen die Wahl der Bildungswege und sind, wie die Kommission betont hat[43], der Grund dafür, dass oftmals mehr Frauen in Berufen mit schlechterer Bezahlung arbeiten. Die vom Europäischen Rat festgesetzten Ziele sehen vor, die Zahl der Studienabsolventen in den Bereichen Mathematik, Naturwissenschaften und Technik um 15 % zu steigern und gleichzeitig das Geschlechterungleichgewicht abzubauen[44]. Um dies zu erreichen und stereotype Vorstellungen generell zu bekämpfen, wurde die Geschlechtergleichstellung als spezifischer Schwerpunkt in die Gemeinschaftsprogramme zu Aus- und Weiterbildung aufgenommen[45].

Aufgrund von stereotypen Vorstellungen, vor allem hinsichtlich der Fähigkeiten der Frauen, bestimmte Positionen in Unternehmen zu übernehmen, hat die Kommission Sensibilisierungsmaßnahmen in Firmen eingeleitet.

Förderung der Geschlechtergleichstellung außerhalb der EU

Im Fahrplan wurde das Engagement der Kommission bei den Grundsätzen der Gleichstellung der Geschlechter bekräftigt, die in der Millenniumserklärung zur Entwicklung und in der Pekinger Aktionsplattform international anerkannt wurden.

Insbesondere die EU-Strategie zur Gleichstellung von Frauen und Männern in der Entwicklungspolitik [46], auf die ein Aktionsplan folgen wird, hat zur Berücksichtigung dieses Grundsatzes im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit und der Außenbeziehungen der Europäischen Union beigetragen. Für die Förderung der Gleichstellung in den länderspezifischen Strategien des 10. Europäischen Entwicklungsfonds [47] wurden Leitlinien für die Programmplanung ausgearbeitet und Folgemaßnahmen für Gleichstellungsaspekte in den nationalen Plänen durchgeführt.

Die Gleichstellung von Frauen und Männern wurde auch im Rahmen der Partnerschaft Europa-Mittelmeer verstärkt. Der Istanbuler Aktionsrahmen beinhaltet einige Verpflichtungen und mobilisiert Ressourcen, die den Rechten der Frauen und ihrer vollständigen Beteiligung am zivilen, politischen, sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Leben zugute kommen sollen.

Das neue Europäische Instrument für Demokratie und Menschenrechte [48] sieht die Unterstützung der Gleichstellung und der Frauenrechte in mehreren Bereichen vor, darunter die Beteiligung der Frauen an der Politik sowie die Bekämpfung der häuslichen Gewalt und der Genitalverstümmelung.

Mithilfe der Frieden schaffenden Initiativen und der EG/UN-Partnerschaft für Entwicklung und Frieden könnten verschiedene Maßnahmen im Hinblick auf die Situation und die Rolle der Frau in und nach bewaffneten Konflikten sowie die Anwendung der Resolution 1325 des UN-Sicherheitsrates gefördert werden. Insbesondere die von der Kommission organisierte internationale Konferenz „Frauen: Stabilität für eine unsichere Welt“ hat die Unterstützung der Politik für diese Bereiche veranschaulicht.

Eine Säule des thematischen Programms „ In die Menschen investieren “[49] gilt der Gleichstellung, um z. B. Projekte zur Beteiligung der Frauen an Entscheidungsprozessen oder zur Berücksichtigung der Geschlechtergleichstellung durchzuführen. Auch Kooperationsprogramme mit Drittländern haben die Rolle der Frau in der Gesellschaft oder Mobilitätsprojekte für junge Leute gefördert[50].

Die EU hat ihre Grundsätze für die Gleichstellung von Frauen und Männern im Europäischen Konsens über die humanitäre Hilfe [51] bekräftigt und sich in ihrem Aktionsplan[52] verpflichtet, die Beteiligung der Frauen und den Schutz vor sexueller und sexistischer Gewalt im Rahmen der Soforthilfe zu fördern.

In der Handelspolitik der EU fällt die Gleichstellung von Männern und Frauen in den größeren Bereich der nachhaltigen Entwicklung; die EU fördert in Handelsverhandlungen die Anwendung der grundlegenden Arbeitsnormen und arbeitet in Bezug auf die Förderung menschenwürdiger Arbeit in Entwicklungsländern mit der IAO zusammen.

Infolge der Erweiterungspolitik haben Kandidaten- und potenzielle Kandidatenländer den gemeinschaftlichen Besitzstand und die europäischen Normen für die Gleichstellung übernommen und entsprechende institutionelle und administrative Strukturen geschaffen.

VERBESSERTE ENTSCHEIDUNGSSTRUKTUREN

Gleichstellung kann nur erreicht werden, wenn alle Beteiligten Verpflichtungen eingehen . Die Kommission hat mit den Mitgliedstaaten im Rahmen der Gruppe hochrangiger Vertreter zusammengearbeitet und den Rat (vor allem die „Dreiervorsitze“) bei der Organisation von Konferenzen zum Thema Gleichstellung sowie im Beratenden Ausschuss unterstützt. Die Sozialpartner auf europäischer Ebene haben über die Durchführung ihrer Aktionsrahmen zur Gleichstellung von Frauen und Männern[53] berichtet. Repräsentative Organisationen der Zivilgesellschaft wurden finanziert, um den Dialog aufrechtzuerhalten und ihre Maßnahmen zur Förderung der Geschlechtergleichstellung zu unterstützen.

Zahlreiche Tätigkeiten wurden durchgeführt, um die Gleichstellungsinstrumente zu stärken. Um sicherzustellen, dass das europäische Recht in diesem Bereich einheitlich angewandt wird, wurde ein Gemeinschaftsnetz aus Stellen, die für die Gleichstellung von Frauen und Männern zuständig sind[54], eingerichtet. Rechtssachverständige haben jedes Jahr überprüft, welche Fortschritte auf Ebene des Gemeinschaftsrechts erzielt wurden und wie wirksam die Rechtsvorschriften vor allem im Bereich der Gleichbehandlung sind[55]. Ferner erhalten die Bürgerinnen und Bürger Informationen und Ratschläge zu ihren Rechten in Bezug auf die Gleichstellung.

Die Kommission hat hinsichtlich der besseren Einbeziehung der Geschlechtergleichstellung in allen Bereichen und Programmen der EU Fortschritte erzielt, indem sie stets die Folgen für Frauen und Männer berücksichtigt und alle Möglichkeiten zur Einbeziehung dieses Themas in das Haushaltsverfahren geprüft hat.

Die Kommission hat des Weiteren im Vierten Aktionsprogramm zur Gleichstellung sichergestellt, dass in ihrer eigenen Verwaltung die Gleichbehandlung gefördert wird[56].

Im Allgemeinen entspricht die Ausarbeitung von Indikatoren den internationalen Verpflichtungen der Mitgliedstaaten. Mit diesen hat die Kommission zusammengearbeitet, um Indikatoren zu entwickeln, die sich am Rahmen der Pekinger Aktionsplattform orientieren.

Um die Verfügbarkeit der harmonisierten Daten auf europäischer Ebene zu verbessern und die bestehenden Indikatoren zu vervollständigen[57], waren Gegenstand der Arbeiten vor allem die Nutzung von Zeit, die Einkommensunterschiede und die Erstellung eines europäischen Gleichstellungsindexes.

Mehrere Aktionen des Fahrplans wurden aus dem Programm PROGRESS [58] finanziert, insbesondere Maßnahmen zur Koordinierung und transversalen Durchführung der Gleichstellungsziele, unter anderem zur besseren Kommunikation über das Gleichstellungskonzept.

Darüber hinaus wird derzeit ein Europäisches Institut für Gleichstellungsfragen [59] eingerichtet.

SCHLUSSFOLGERUNGEN

Der Fahrplan stellt einen ehrgeizigen Politikrahmen für die Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern in allen Strategien und Tätigkeiten der Europäischen Union dar. Er ermöglicht es, die Kohärenz und Außenwirkung der von der Kommission durchgeführten Aktionen zu gewährleisten, und dient auch als Referenzdokument für die Mitgliedstaaten, die ihre eigenen Konzepte hinsichtlich der im Fahrplan, dem Pakt für die Gleichstellung der Geschlechter und in den internationalen Verpflichtungen der Pekinger Aktionsplattform festgelegten gemeinsamen Ziele entwickelt haben.

Es konnten bedeutende Fortschritte verzeichnet werden; die Ziele der Gleichstellung wurden in alle im Fahrplan angesprochenen Bereiche sehr viel konkreter eingebunden. Die größten Erfolge sind dort erkennbar, wo die Europäische Union politische Verpflichtungen eingegangen ist und wo gemeinsame quantitative Ziele die Gemeinschaftsaktionen bestimmen.

Die Überwachung des Fahrplans hat gezeigt, dass bei fast allen darin festgelegten Aktionen Fortschritte erzielt wurden. Diese fallen jedoch unterschiedlich aus, und zeigen, dass bis zum Jahr 2010 auch weiterhin einiges unternommen werden muss. Bei der Durchführung der Gleichstellungsstrategien ist es vor allem schwierig, zu vermitteln, wie wichtig dieses Thema ist. Eine stärkere Sensibilisierung ist vonnöten, und die sozialen und wirtschaftlichen Herausforderungen der Gleichstellungsziele müssen besser gemeistert werden – Voraussetzung hierfür ist ein starker politischer Wille.

Es wird z. B. darum gehen, die Gleichstellung von Frauen und Männern, und zwar insbesondere die Strategien zur Vereinbarkeit, im Zeitraum 2008-2010 in die Lissabon-Strategie und die OKM für Sozialschutz und soziale Eingliederung einzubeziehen; auch ist zu bewerten, ob die Verpflichtungen für die Gleichstellung in den Programmen zur Kohäsionspolitik, Bildung und Forschung eingehalten werden. In der Außenpolitik müssen bei der Gleichstellung noch bedeutende Fortschritte erzielt werden. Die ausgewogene Beteiligung von Frauen auf allen Entscheidungsebenen, in der Wirtschaft wie in der Politik, ist auf EU-Ebene und in den von der Kommission verwalteten Strukturen zu fördern. Darüber hinaus ist mehr Wachsamkeit in Bezug auf sexistische Vorurteile erforderlich – der Dialog mit den Medien und den Bürgerinnen und Bürgern sollte dies ermöglichen. Das Europäische Institut für Gleichstellungsfragen muss seine Arbeit schnellstmöglich aufnehmen. Ferner sollte die Kommunikation weiter verbessert werden, um die Herausforderungen bei der Gleichstellungspolitik besser zu vermitteln. Vor den Wahlen zum Europäischen Parlament im Juni 2009 werden die Kommunikationsmaßnahmen vor allem die Frauen ansprechen.

Die Kommission ist bestrebt, der sozialen Dimension der Europäischen Union mit einer erneuerten Sozialagenda[60], die auch die Gleichstellungskonzepte umfasst, eine neue Dynamik zu verleihen. Diese Agenda sieht insbesondere vor, dass die Kommission die Einbeziehung des Gleichstellungsaspekts in ihre Aktivitäten und politischen Maßnahmen intensiviert.

Strategien, die sich auf die Bürger, die Wirtschaft und die Gesellschaft beziehen, wirken sich stets auch auf Frauen und Männer aus. Diese Folgen werden jedoch oftmals auf bestimmten Gebieten, die in den Bereich der Gemeinschaftspolitik fallen, nicht genügend berücksichtigt. Und gerade in den Bereichen, in denen den Gleichstellungsaspekten traditionell weniger Aufmerksamkeit zuteil wird, muss man besonders wachsam sein und die Beteiligten sensibilisieren. Die Politik- und Haushaltsentscheidungen sollten auf die Bedürfnisse der Frauen und Männer eingehen und ihre Folgen für jeden Einzelnen systematischer berücksichtigen.

Im Jahr 2010 wird die Kommission die Ergebnisse bewerten und eine Follow-up-Strategie für den Fahrplan erstellen. Im Frühjahr 2009 wird sie eine Konferenz organisieren, um hinsichtlich der Durchführung des Fahrplans Bilanz zu ziehen, Konzepte zu entwickeln und die Akteure für die Herausforderungen zu sensibilisieren, die die Gleichstellung von Frauen und Männern mit sich bringt.

[1] KOM(2006) 92 endg.

[2] Rat vom 23./24. März 2006.

[3] SEK(2007) 537, SEK(2008) 338.

[4] KOM(2007) 424 endg.

[5] KOM(2008) 10 endg.

[6] Manual for gender mainstreaming of employment policies, 2007.

[7] Verordnung (EG) Nr. 800/2008.

[8] KOM(2005) 706 endg.

[9] Manual for gender mainstreaming of social inclusion and social protection policies, 2008.

[10] KOM(2008) 42 endg.

[11] KOM(2007) 630 endg.

[12] Beschluss Nr. 1786/2002/EG.

[13] KOM(2008) 420 endg.

[14] Stellungnahme des Ausschusses der Regionen „Migrantinnen in der Europäischen Union“ vom 15.12.2007.

[15] KOM(2008) 359 endg.

[16] Richtlinie 2004/81/EG.

[17] KOM(2007) 637 endg.

[18] Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 Strukturfonds (EFRE und ESF) und Kohäsionsfonds.

[19] Verordnung (EG) Nr. 1081/2006 Europäischer Sozialfonds.

[20] Verordnung (EG) Nr. 1080/2006 Europäischer Fonds für regionale Entwicklung.

[21] Verordnung (EG) Nr. 1698/2005.

[22] Verordnung (EG) Nr. 1198/2006.

[23] KOM(2007) 359 endg.

[24] KOM(2007) 244 endg.

[25] Rat vom 8./9. März 2007.

[26] KOM(2008) 635 endg.

[27] KOM(2008) 636 und 637.

[28] Richtlinie 92/85/EG.

[29] Richtlinie 86/613/EG.

[30] Rat vom 15./16. März 2002.

[31] KOM(2008) 638 endg.

[32] Beschluss Nr. 1904/2006/EG.

[33] KOM(2005) 494 und KOM(2008) 158.

[34] Rat vom 18.4.2005.

[35] Beschluss Nr. 1720/2006/EG.

[36] Beschluss Nr. 1982/2006/EG.

[37] Mapping the maze: getting more women to the top in research, 2008.

[38] Women in ICT, status and the way ahead, 2008.

[39] Beschluss Nr. 779/2007/EG.

[40] Beschluss Nr. 1719/2006/EG.

[41] KOM(2006) 437 endg.

[42] Investing in youth: an empowerment strategy, 2007.

[43] KOM(2007) 498 endg.

[44] Rat vom 5./6. Mai 2003.

[45] Beschluss Nr. 1720/2006/EG.

[46] KOM(2007) 100 endg.

[47] Verordnung (EG) Nr. 1905/2006.

[48] Verordnung (EG) Nr. 1889/2006.

[49] KOM(2006) 18 endg.

[50] Beschluss Nr. 1719/2006/EG.

[51] ABl. C 25 vom 30.1.2008, S. 1.

[52] SEK(2008) 1991.

[53] Framework of actions on gender equality – Second follow-up report 2007.

[54] Richtlinie 2002/73/EG.

[55] Richtlinie 2004/113/EG.

[56] SEK(2007) 1506/2.

[57] KOM(2006) 92.

[58] Beschluss Nr. 1672/2006/EG.

[59] Verordnung (EG) Nr. 1922/2006.

[60] KOM(2008) 412 endg.