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Document 52008DC0409

Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament - Überprüfung der Umweltpolitik 2007 {SEC(2008)2150}

/* KOM/2008/0409 endg. */

52008DC0409

Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament - Überprüfung der Umweltpolitik 2007 {SEC(2008)2150} /* KOM/2008/0409 endg. */


[pic] | KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN |

Brüssel, den 2.7.2008

KOM(2008) 409 endgültig

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DEN RAT UND DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT

Überprüfung der Umweltpolitik 2007{SEC(2008)2150}

Einleitung

Das Jahr 2007 bedeutete einen Wendepunkt in der Umweltpolitik der EU. Die Hauptverpflichtungen im Rahmen des sechsten Umweltaktionsprogramms 2002-2012 (6. UAP) wurden, wie die Halbzeitüberprüfung des Aktionsprogramms belegt, erfüllt, und es sind nunmehr weitere verstärkte Anstrengungen bei der Durchführung erforderlich.

Umweltthemen stehen nun regelmäßig ganz oben auf der politischen Agenda und ziehen die Aufmerksamkeit der Entscheidungsträger, der Medien und der Öffentlichkeit auf sich. 80 % der EU-Bürger finden, dass die Umwelt wichtig für ihre Lebensqualität ist. Ein gutes Beispiel bietet der Klimawandel, insbesondere seit der Annahme des Energie- und Klimapakets durch die europäischen Staats- und Regierungschefs im März 2007. Im Rahmen der Initiative für eine bessere Rechtsetzung wurde eine Feinabstimmung der Instrumente vorgenommen. Nach außen behauptete die EU ihre führende Position bei Umweltthemen, wobei sie sich auf solide Leistungen im Inneren und gute bilaterale und multilaterale Beziehungen mit wichtigen Partnern stützen konnte. In globalen Verhandlungsrunden sorgte sie für spürbare Fortschritte auf mehreren Gebieten, vor allem, auf der Konferenz von Bali, beim Klimaschutz.

Nichtsdestoweniger müssen wir uns den bevorstehenden großen Herausforderungen stellen, nämlich der Festlegung einer langfristigen Strategie für Nachhaltigkeit in Verbrauch und Produktion, der Anpassung an die unvermeidlichen Klimaveränderungen und dem Schutz der biologischen Vielfalt. Um nun bei diesen Themen voranzukommen, sollte ausgenutzt werden, dass für 2008 und 2009 relativ wenige Vorhaben für Rechtsvorschriften anstehen. Auf internationaler Ebene stehen wir in schwierigen Verhandlungen über künftige internationale Klimaabkommen und zur Bewahrung und Bewirtschaftung der biologischen Vielfalt.

Mehrere entscheidende Schritte im Jahr 2007 vollzogen

Der politische Rahmen ist geschaffen

Zuallererst wurde Europa durch das im Jahr 2007 vom Europäischen Rat angenommene Energie- und Klimapaket konsequent auf den Weg zu einer kohlenstoffarmen Wirtschaft gebracht.

Unter der Voraussetzung, dass ein entsprechendes internationales Übereinkommen geschlossen wird, verpflichtete sich die EU zu einer dreißigprozentigen Verringerung der Treibhausgasemissionen. Doch auch ohne ein solches Abkommen versprach die EU eine einseitige Verringerung von mindestens 20 % bis zum Jahr 2020. Für Energien aus erneuerbaren Quellen und Biotreibstoffe im Verkehrswesen setzte die EU Ziele von 20 bzw. 10 %. Im Januar 2008 setzte die Kommission die Verpflichtungen in konkretes Handeln um und beschloss ein Paket von Durchführungsmaßnahmen für Klimaschutzaktionen und erneuerbare Energien. Dieses enthielt auch Vorschläge für a) ein verbessertes Emissionshandelssystem, b) gemeinsame Anstrengungen in Bereichen, die nicht an das Emissionshandelssystem angeschlossen sind, wie dem Straßenverkehr, dem Bauwesen, dem Dienstleistungsgewerbe und der Landwirtschaft, c) eine Richtlinie mit rechtsverbindlichen Zielen für erneuerbare Energien einschließlich einem Satz von Nachhaltigkeitskriterien für Biokraftstoffe, d) einen neuen Gemeinschaftsrahmen für staatliche Umweltschutzbeihilfen und e) einen Rechtsrahmen, der die Sicherheit bei der Verwendung von Technologien zur Abscheidung und Speicherung von Kohlenstoff in geologischen Formationen gewährleisten soll. Da das Anwachsen der Biokraftstoffproduktion eine der Ursachen für den jüngsten weltweiten Preisanstieg bei Lebensmitteln ist, wird die Kommission die ökologischen und sozialen Auswirkungen ihrer Politik beobachten und gegebenenfalls Korrekturmaßnahmen vorschlagen.

Auch in anderen Politikbereichen hat die Kommission ihre wichtigsten Verpflichtungen im Rahmen des 6. UAP so gut wie vollständig erfüllt. Alle sieben thematischen Strategien (Luft, Abfallvermeidung und Recycling, Meeresumwelt, Boden, Pestizide, natürliche Ressourcen und städtische Umwelt) wurden dem Mitgesetzgeber vorgelegt. Begleitende Vorschläge für Rechtsvorschriften wurden vom Rat und dem Parlament verabschiedet oder werden zurzeit geprüft.

Andere bedeutende Initiativen wurden ebenfalls auf den Weg gebracht. Die Kommission legte einen Vorschlag für eine neue Richtlinie über Industrieemissionen vor, in der die Richtlinie über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung und sechs weitere sektorale Richtlinien zusammengeführt und überarbeitet werden. Dabei werden die Emissionsgrenzwerte in gewissen Sektoren verschärft, Normen für Umweltinspektionen festgelegt und der Geltungsbereich auf Feuerungsanlagen mittlerer Größe erweitert. Die lang erwartete Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH), die eine Reform des Umgangs mit Chemikalien bringt, wurde verabschiedet, und die Europäische Chemikalienagentur hat ihre Tätigkeit aufgenommen. Die Richtlinie zur Umwelthaftung ist ebenfalls in Kraft getreten. Diese grundlegenden Rechtsakte bilden die Basis einer nachhaltig ausgerichteten Industrie in Europa.

Was die Ressourcenbewirtschaftung betrifft, so wurde eine Einigung über eine Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie erreicht, wobei die Mitgliedstaaten das Nötige tun müssen, um bis 2020 einen guten ökologischen Zustand der Meeresumwelt herzustellen. Neue Abfallverbringungsvorschriften, die auch ein Ausfuhrverbot für gefährliche Abfälle in Entwicklungsländer umfassen, sind seit Juli in Kraft.

Dennoch wurden nicht in allen Sektoren gleich große Fortschritte erzielt. Die Kommission bedauert zum Beispiel, dass im Rat keine politische Einigung über den Vorschlag für eine Boden-Rahmenrichtlinie zustande kam.

Bei der Halbzeitüberprüfung des 6. UAP wurden die Hauptschwerpunkte des Programms – Klimawandel, Natur und biologische Vielfalt, Umwelt und Gesundheit sowie natürliche Ressourcen und Abfall – bestätigt und die Fortschritte registriert. Es wurde festgestellt, dass die EU noch nicht auf dem Weg zu nachhaltiger Entwicklung ist; ihre Politik wird – sofern sie voll umgesetzt wird – erst mit der Zeit Ergebnisse hervorbringen, da die Belastung der Umwelt weiterhin wächst; weitere Anstrengungen sind erforderlich. Zu dieser Bewertung kam, was die Themen Klima und Energie angeht, auch der Fortschrittsbericht über die erneuerte Lissabon-Strategie für Wachstum und Beschäftigung.

Neue Finanzinstrumente auf den Weg gebracht

Die Finanzinstrumente für die Umweltpolitik innerhalb des derzeitigen mehrjährigen Finanzrahmens sind seit 2007 einsatzfähig. Das im März 2007 vom Rat und dem Parlament vereinbarte Instrument LIFE+ wird mit seinem Budget von 2 143 Millionen EUR für den Zeitraum 2007-2013 Gelder für alle vier Schwerpunktbereiche des 6. UAP bereitstellen, wobei 50 % der Mittel für Natur und biologische Vielfalt vorgesehen sind.

Das erste von drei Instrumenten, die innerhalb des Rahmenprogramms für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation zur Unterstützung von ökologisch innovativen kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) geplant sind, wurde 2007 geschaffen. 228 Millionen EUR sind im Zeitraum 2007-2013 für Öko-Innovation bestimmt.

Ebenso wurde von der Kommission das thematische Programm für den Umweltschutz und die nachhaltige Bewirtschaftung von natürlichen Ressourcen einschließlich Energie mit einem Haushalt von zunächst 889 Millionen EUR für 2007-2013 eingeführt; mit ihm sollen der Umweltaspekt der Entwicklungspolitik und anderer Bereiche der Außenpolitik abgedeckt und die Umwelt- und Energiepolitik der EU außerhalb der Gemeinschaft gefördert werden. Im Jahr 2007 waren 74 Millionen EUR für Umweltprojekte vorgesehen. Unterstützung erhält die Umweltpolitik auch aus externen Finanzinstrumenten, die 2007 einsatzfähig wurden, wie dem Finanzierungsinstrument für die Entwicklungszusammenarbeit, dem Europäischen Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstrument sowie dem Instrument für Heranführungshilfe.

Das vom Rat 2007 beschlossene Finanzierungsinstrument für den Katastrophenschutz wird mit einem Budget von 189,8 Millionen EUR für den Zeitraum 2007-2013 Mittel für sämtliche Tätigkeiten der EU auf diesem Gebiet bereitstellen.

Verbesserung der Rechtsetzung nun zentrales Anliegen der Umweltpolitik

Die Bemühungen um eine Vereinfachung der Rechtsetzung gingen weiter, wo immer es möglich und sinnvoll war. Zum Beispiel bietet der Vorschlag der Kommission für eine neue Richtlinie über Industrieemissionen einen klareren und kohärenten Rechtsrahmen für die Industrie und sollte zu einer Senkung der Verwaltungskosten führen. Eine weitere 2007 vorgeschlagene Richtlinie der Kommission wird für mehr Klarheit bei der Überwachung des Emissionshandelssystems sorgen und die Meldepflichten für Anlagen mit geringem Ausstoß vermindern.

Die Kommission stellte ebenfalls ein Grünbuch über marktwirtschaftliche Instrumente vor, um eine Diskussion darüber anzustoßen, wie der Einsatz dieser Instrumente, die häufig die kostengünstigste Möglichkeit zur Erfüllung ökologischer Zielsetzungen darstellen, auf Gemeinschafts- und nationaler Ebene weiter gefördert werden könnte.

Bessere Rechtsetzung erfordert eine solide Wissensbasis zur Bewertung von Antriebskräften, Belastungen, Zustand und Auswirkungen auf die Umwelt. Mit Inkrafttreten der Richtlinie zur Schaffung einer Geodateninfrastruktur in der Europäischen Gemeinschaft (INSPIRE) hat die EU dafür gesorgt, dass einschlägige Geodaten auffindbar, zugänglich und austauschbar sind, und damit einen großen Schritt nach vorn unternommen.

Die Kommission erstellt weiterhin Folgenabschätzungen für alle wichtigen Politikvorschläge. 2007 war das erste Jahr, in dem der mit ihrer Prüfung betraute Ausschuss für Folgenabschätzung durchgängig tätig war.

Verstärkte Einbeziehung des Umweltaspekts in andere Politikbereiche

Die weitere Einbeziehung des Umweltaspekts zeigt, dass zunehmend ein Konsens über die Notwendigkeit besteht, den Kampf gegen den Klimawandel in den meisten Politikbereichen zu berücksichtigen. Der vierte Sachstandsbericht des Zwischenstaatlichen Ausschusses für Klimaänderung bestätigte, dass die Erwärmung des Klimasystems eindeutig ist und dass schwerwiegende Folgen, die Handeln in zahlreichen Politikbereichen erfordern, zu befürchten sind. Fortschritte bei der Integration des Umweltaspekts in die Verkehrspolitik standen teilweise im Zusammenhang mit diesem Problem. Es handelt sich hierbei um eines der schwierigsten Probleme im Kampf gegen den Klimawandel und andere Umweltbelastungen. 2007 unterbreitete die Kommission einen Vorschlag für einen Rechtsrahmen zur Erreichung des CO2-Ausstoß-Zieles für 2012 (120 g/km bei Neuwagen), während vom Rat und vom Parlament neue Normen (Euro 5 und 6) mit strengeren Grenzwerten für Partikel- und Stickoxidemissionen förmlich angenommen wurden. Die Kommission schlug ebenfalls neue Emissionsnormen für schwere Nutzfahrzeuge (Euro VI) vor, die – einmal beschlossen – sauberere Lastwagen und Busse bringen werden. Die vorgeschlagene Überarbeitung der Richtlinie über die Kraftstoffqualität wird den Schwefelgehalt senken und umweltschädliche Emissionen sowie die Treibhausgasintensität von Treibstoffen, gemessen am Lebenszyklus, verringern. Die im April 2008 verabschiedete Richtlinie über die Luftqualität und saubere Luft wird die Belastung durch Feinstaub (PM2.5) in städtischen Gebieten verringern. Die Kommission verabschiedete ebenfalls ein Grünbuch zur Mobilität in der Stadt und veranstaltete eine öffentliche Anhörung zu Folgemaßnahmen, die im Herbst 2008 in einem Aktionsplan zur Mobilität in der Stadt vorgestellt wird. Ferner schlug sie eine Richtlinie zur Einführung von Umweltaspekten in das öffentliche Beschaffungswesen bei Fahrzeugen vor.

Auch in anderen Politikfeldern machte die Integration Fortschritte.

Landwirtschaft : Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) enthält eine Reihe von Instrumenten, die zum Umweltschutz und zur Bewahrung der Natur beitragen, wie Entkopplung, Cross-compliance, Agrar-Umweltmaßnahmen und Zahlungen im Rahmen von Natura 2000, zugleich wurden im Jahr 2007 von der Kommission 57 der 94 Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums für den Zeitraum 2007-2013 mit einem Gesamtbudget von 68 Milliarden EUR verabschiedet. Fast die Hälfte dieses Budgets geht an Maßnahmen zur „Verbesserung der Umwelt und der Landschaft“.

Kohäsionspolitik: Die Kommission verabschiedete bis Ende 2007 fast alle operationellen Programme der Mitgliedstaaten, wobei für den Zeitraum 2007-2013 Mittel in Höhe von 347 Milliarden EUR zugewiesen wurden. Etwa 28 % dieser Gelder sind für Investitionen in Umweltprojekte und -infrastruktur vorgesehen, vor allem für Nachhaltigkeit im Verkehrswesen (etwa 34 Milliarden EUR) und in der Wasserwirtschaft (etwa 22 Milliarden EUR), außerdem unter anderem für erneuerbare Energien und Energieeffizienz, Abfallbewirtschaftung, Risikoprävention, Naturschutz und saubere Technologien.

Entwicklung: Die Kommission baute weiterhin in zunehmendem Maße Nachhaltigkeitserwägungen in ihre Abkommen über Entwicklungszusammenarbeit ein, sowohl durch Schwerpunktsetzung bei bestimmten Umweltthemen als auch durch die Integration des Umweltaspekts in alle Tätigkeiten im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit.

Gesundheit : Die Halbzeitüberprüfung des Aktionsplans Umwelt und Gesundheit 2004-2010 zeigte, dass die Zusammenarbeit zwischen Umwelt- und Gesundheitspolitik sowie den entsprechenden Forschungsbereichen intensiviert wurde.

Industriepolitik : In der Halbzeitüberprüfung der Industriepolitik kündigte die Kommission ihre Absicht an, die Chancen zu fördern, die ökologische Herausforderungen für europäische Firmen bieten, wenn mit ihnen richtig umgegangen wird. Diese Absicht wird sich in Maßnahmen zu Nachhaltigkeit in Industriepolitik, Verbrauch und Produktion niederschlagen.

Forschung : Die Kommission setzte die Integration der ökologischen Nachhaltigkeit in ihre Forschungsprogramme fort. Im siebten Rahmenprogramm für den Zeitraum 2007-2013 wird die Entwicklung und Umsetzung der Umweltpolitik durch die Umwelt- und Energiethemen (mit Budgets von 1 890 Millionen bzw. 2 350 Millionen EUR) einschließlich der Forschung zu Energie- und Klimawandelthemen unterstützt.

Handel : Die Kommission betrieb weiter aktiv die Aufnahme von Kapiteln zur nachhaltigen Entwicklung in die regionalen und bilateralen Freihandels- und Assoziierungsabkommen, die sie zurzeit in verschiedenen Regionen der Welt aushandelt . Die Arbeit daran orientiert sich zum Teil an den handelsbezogenen Folgenabschätzungen im Bereich nachhaltige Entwicklung, die die Kommission vor dem Abschluss von Freihandelsabkommen durchführt.

International führende Rolle der EU in der Umweltpolitik bestätigt

Die umweltpolitischen Initiativen im Inneren untermauern die Bemühungen der EU zur weltweiten Förderung hoher Umweltstandards. Internationale Verhandlungen zum Klimawandel im Jahr 2007 gipfelten in dem Beschluss von Bali, intensiv auf ein umfassendes globales Abkommen für wirksame Maßnahmen nach 2012 hinzuarbeiten und die Verhandlungen im Jahr 2009 abzuschließen. Die EU verfolgt das Ziel, ein Abkommen über bindende Vorgaben für absolute Emissionssenkungen für entwickelte Länder und über verstärkte Beiträge von Entwicklungsländern, vor allem von Schwellenländern abzuschließen.

Fortschritte wurden auch auf anderen Gebieten erzielt. Die 14. Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten einigte sich auf ein neunjähriges Moratorium bei Elfenbeinverkäufen nach einer einmaligen Veräußerung von Rohelfenbeinbeständen im Besitz der jeweiligen Regierung. Zur Gewährleistung der Legalität bei Einfuhren forstwirtschaftlicher Erzeugnisse aus Unterzeichnerländern in die EU eröffnete die Kommission förmliche Verhandlungen mit dem Ziel freiwilliger Partnerschaftsabkommen über Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor ( Forest Law Enforcement, Governance and Trade ) mit Indonesien, Ghana und Kamerun und setzte die Verhandlungen mit Malaysia fort. Zusammen mit dem Umweltprogramm der Vereinten Nationen schuf die Kommission den internationalen Ausschuss für nachhaltige Ressourcenbewirtschaftung ( International Panel for Sustainable Resource Management ), um politischen Entscheidungsträgern weltweit eine verlässliche Beratung zur Ressourcenbewirtschaftung zur Verfügung zu stellen. Die Kommission setzte ebenfalls die Diskussionen mit Bewerberländern und potenziellen Bewerbern fort, um ihre schrittweise Angleichung an EU-Standards zu fördern und zukünftige Beitrittsverhandlungen vorzubereiten. Mit Partnerländern im Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik und der strategischen Partnerschaft EU-Russland wurden Dialog und Zusammenarbeit verstärkt.

Erhöhte Legitimität für die Umweltpolitik der EU

Die neueste Eurobarometer-Umfrage über die Einstellungen der europäischen Bürger von Ende 2007 bestätigt, dass die Umweltpolitik der EU die Unterstützung der Bevölkerung genießt. In nahezu jedem Mitgliedstaat ziehen die Umfrageteilnehmer es vor, dass Entscheidungen zum Umweltschutz gemeinsam innerhalb der EU (67 %) anstatt auf nationaler Ebene gefällt werden. Sie betrachten eine harmonisierte europäische Gesetzgebung als notwendig (82 %), glauben, dass die EU die Unterstützung auf Drittländer ausweiten sollte, um ihnen bei der Verbesserung ihrer Umweltstandards zu helfen (80 %) und würden akzeptieren, dass die EU mehr Geld für den Umweltschutz zur Verfügung stellt, auch wenn dies auf Kosten anderer Gebiete ginge (78 %).

Der im Dezember 2007 unterzeichnete neue Vertrag von Lissabon erhöht die Handlungsfähigkeit der EU. Der Vertrag bringt die explizite Aufnahme des Klimawandels in die Umweltpolitik der EU und erkennt die führende Rolle auf der internationalen Bühne an, die der EU bei seiner Bekämpfung zukommt. Er sorgt ebenfalls für eine klarere Rechtsgrundlage für EU-Maßnahmen auf dem Gebiet der Energie und des Katastrophenschutzes und betont dabei die Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten.

Für die globalen Herausforderungen im Jahr 2008 und danach ist jedoch ein neuer Impuls notwendig…

Trotz dieser Fortschritte dürfen wir in den Bemühungen nicht nachlassen; erstens, weil die Fortschritte nur dann Gestalt annehmen, wenn sie voll umgesetzt werden, und zweitens, weil die anstehenden Herausforderungen noch stärkere Maßnahmen erfordern. Dies wurde im ersten Fortschrittsbericht zur Strategie der EU für nachhaltige Entwicklung hervorgehoben.

Weitere Intensivierung der Umsetzung

Während der politische Rahmen geschaffen ist und die meisten Maßnahmen beschlossen wurden, werden die EU-Rechtsvorschriften im Bereich Umwelt von den Mitgliedstaaten oft nur langsam oder unvollständig umgesetzt. Ende 2007 waren 479 Vertragsverletzungsverfahren zum Umweltrecht der EU anhängig, das entspricht 22 % der gesamten Verfahren. In den meisten Fällen geht es um mangelhafte Anwendung des EU-Umweltrechts, manche betreffen jedoch auch die unterbliebene oder unzureichende Umsetzung von Richtlinien.

Die Kommission traf weiterhin Maßnahmen zur Verbesserung der Durchführung, wobei sie zweigleisig vorging und sowohl Unterstützungsmaßnahmen als auch Sanktionen einsetzte. Sie legte bereichsübergreifende Vorschläge vor, unter anderem für bessere Information, Hilfestellung bei Problemen, größere Transparenz und eine effizientere Verwaltung der Vertragsverletzungsfälle. In den Mitgliedstaaten wurden Sensibilisierungsveranstaltungen zu verschiedenen Themen organisiert, insbesondere zur Abfallverbringungsverordnung und zur Deponierichtlinie, da bei diesen ein großer Durchführungsrückstand besteht und möglicherweise schwerwiegende Umweltauswirkungen zu befürchten sind. Die Kommission schlug ein Programm zur Unterstützung bei der Einhaltung des Umweltrechts vor, um kleinen und mittleren Unternehmen Hilfen in Form von Schulungen, technischer Beratung und Stärkung der Unterstützungsnetze zukommen zu lassen.

Sie ergriff ebenfalls gegen mehrere Mitgliedstaaten rechtliche Maßnahmen wegen unsachgemäßer Durchführung oder Umsetzung entscheidender Umweltrechtsvorschriften. Zudem wurde ein Vorschlag für eine Richtlinie vorgelegt, die gewährleisten soll, dass ernsthafte Umweltvergehen in den Mitgliedstaaten strafrechtlich geahndet werden.

Die Kommission wird 2008 ihre Anstrengungen verstärken, die Mitgliedstaaten und ihre Behörden bei der Durchführung durch besseren Informationsaustausch, Anleitung und Schulung zu unterstützen. Durch Programme für externe Unterstützung wird die EU Partnerländern weiterhin finanzielle und technische Hilfe zur Angleichung ihrer Umweltpolitik an den Acquis communautaire zur Verfügung stellen, insbesondere den Bewerberländern und potenziellen Bewerberländern. Die Kommission hat ebenfalls beschlossen, eine Mitteilung vorzulegen, in der die verfügbaren Mittel zur Verhütung von Verletzungen des Umweltrechts dargestellt und Kriterien zur Bestimmung von Verstößen aufgestellt werden, die sofortige und intensive rechtliche Schritte der Kommission erfordern. Sie wird ferner die Empfehlung aus dem Jahr 2001 zur Festlegung von Mindestkriterien für Umweltinspektionen überarbeiten.

Schließlich wird Mitte 2008 eine integrierte Informationskampagne gestartet, um die Interessenträger und die breite Öffentlichkeit zu sensibilisieren und für größtmögliche Unterstützung aller wichtigen politischen Konzepte und Initiativen zu sorgen.

Fortgesetzte Bemühungen um eine Vereinfachung und Verbesserung der Politik und der Instrumente

Da der Umweltpolitik und ihrer Integration in andere Politikbereiche wachsende Bedeutung zukommt, ist ständiger Einsatz für maximale Wirksamkeit, Kosteneffizienz und Transparenz notwendig. Die Kommission wird daher die Anwendung von Grundsätzen der besseren Rechtsetzung auf diesem Gebiet fortsetzen.

Zu diesem Zweck werden 2008 die Richtlinie über Elektro- und Elektronik-Altgeräte und die Richtlinie zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten überarbeitet. Die Verordnung über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen, wird aktualisiert und vereinfacht. Das Umweltzeichensystem und das Gemeinschaftssystem für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung (EMAS) werden überarbeitet, um die Verfahren zu verbessern und die administrativen Zwänge für teilnehmende Unternehmen zu vermindern. Die Kommission und die Europäische Umweltagentur (EEA) haben gemeinsam das Wasserinformationssystem für Europa (WISE) entwickelt, das bis 2010 das gesamte Berichtswesen im Rahmen der Wasserrichtlinien abdecken sollte. Die Kommission wird ebenfalls das gemeinsame Umweltinformationssystem (SEIS) weiterentwickeln und das Programm zur Globalen Überwachung von Umwelt und Sicherheit (GMES) stärken.

Berichte zur Richtlinie über die Umweltverträglichkeitsprüfung und zur Richtlinie über die strategische Umweltprüfung zeigen, dass das größte Potenzial zur Verbesserung der Effizienz bei den Mitgliedstaaten liegt. Die Kommission erstellt gerade Leitlinien zur Lösung noch bestehender Auslegungsprobleme und zu einer einheitlicheren Anwendung.

Wichtige künftige Herausforderungen

Nachhaltigkeit

Die derzeitige Weltwirtschaft ist nicht nachhaltig. Wir schädigen bereits die Umwelt und betreiben Raubbau an den Ressourcen. Mit zunehmendem materiellem Reichtum neigen wir dazu, unserer Umwelt und der unserer Handelspartner mehr abzuverlangen. Unterdessen wird die wachsende Bevölkerung der Schwellenländer beim Ressourcenverbrauch bald das Niveau der EU erreichen.

Die globale Wirtschaft der Zukunft muss sauberer, schlanker und intelligenter werden. Die Volkswirtschaften, die diese Herausforderung als erste meistern, werden von der Veränderung eher profitieren, als unter ihr zu leiden, und an wirtschaftlichem und politischem Einfluss gewinnen.

Die Kommission wird 2008 einen Aktionsplan zu Nachhaltigkeit in Verbrauch und Produktion und zu einer nachhaltigen Industriepolitik vorlegen. Dessen übergeordnetes Ziel ist die Erkennung und Überwindung von Hindernissen für nachhaltige Produktion und nachhaltigen Verbrauch, gegen die entweder bislang noch nichts unternommen wurde oder deren Beseitigung die Stärkung und bessere Koordination der bestehenden politischen Ansätze erfordert. Im Rahmen des Aktionsplans werden der Geltungsbereich der Richtlinie über die umweltgerechte Gestaltung energiebetriebener Produkte erweitert, die Produktkennzeichnung ausgebaut und Anreize für bessere Produkte und einen intelligenteren Verbrauch harmonisiert. Der Aktionsplan beinhaltet auch die Überarbeitung des EMAS und des Umweltzeichensystems, die Förderung des umweltorientierten öffentlichen Beschaffungswesens und die Arbeit mit Einzelhändlern, um auf die Versorgungskette einzuwirken. Im Rahmen der Leitmarktinitiative werden Maßnahmen zur Schaffung günstiger Rahmenbedingungen für spezifische Umweltindustrien entwickelt. Die für 2008 erwartete Verabschiedung der Abfallrahmenrichtlinie wird zur Schaffung einer europäischen Recycling-Gesellschaft beitragen.

Eine erfolgreiche Politik erfordert geeignete Messinstrumente, und hier hat das BIP als Fortschrittsindikator seine Schwächen. Auf der Konferenz „Über das BIP hinaus“ startete 2007 der Prozess zur Ergänzung des BIP durch umfassendere Messgrößen für Wohlstand und Lebensqualität, die auch eine soziale und ökologische Dimension enthalten. Die Kommission wird 2008 in einer Mitteilung darlegen, wie sie diese Ideen voranzubringen gedenkt.

Anpassung an den Klimawandel

Es ist nunmehr klar, dass der Klimawandel in den nächsten hundert Jahren eine der größten Herausforderungen für die Menschheit darstellen wird. Zu ihrer Bewältigung müssen die politischen Entscheidungsträger sich mit zwei verschiedenen - doch grundsätzlich miteinander verknüpften - Problembereichen auseinandersetzen.

Der erste besteht in der Begrenzung des Temperaturanstiegs, um eine Klimakatastrophe zu verhindern. Mit der Annahme der Klimapakete 2007 und Anfang 2008 und mit dem Beginn der Folgeverhandlungen von Kyoto wurde dieses Problem in Angriff genommen. Die EU setzt sich nachdrücklich für ein neues globales Klimaschutzübereinkommen ein, das ehrgeizige Emissionssenkungen, auch im Luft- und Seeverkehr, bringt. Im Vorfeld der UN-Klimakonferenz in Posen im Dezember 2008 wird die Kommission ihre Arbeit an den Hauptbausteinen eines künftigen Übereinkommens, wie sie im Aktionsplan von Bali bestimmt wurden, fortsetzen. Die Konferenz soll zusätzliche politische Leitlinien für die Verhandlungen nach 2012 liefern, in denen die Ergebnisse anderer einschlägiger Treffen auf hoher Ebene Berücksichtigung finden.

Doch selbst wenn morgen weltweit keine Treibhausgase mehr freigesetzt würden, würde die Veränderung des Klimas noch viele Jahrzehnte weitergehen. Deswegen ist auch Anpassung erforderlich, um uns mit dem Unvermeidlichen zu arrangieren. Anpassung bedeutet, Wege zu einem effizienteren Wassereinsatz zu finden, dürreresistente Feldfrüchte zu züchten, in Hitzeperioden eine angemessene Versorgung von gebrechlichen und älteren Personen zu gewährleisten, aber auch die Stilllegung von Flächen als Landkorridore zur Erleichterung der Migration von Pflanzen- und Tierarten sowie die Verstärkung des Hochwasserschutzes an den Küsten.

In der Folge des Grünbuchs von 2007 über die Anpassung an den Klimawandel und der Mitteilung zu Wasserknappheit und Dürre – in denen der angemessene Wassertarif und der effiziente Wassereinsatz zum Dreh- und Angelpunkt der verschiedenen politischen Optionen wurden – wird die Kommission ein Weißbuch über die Anpassung an den Klimawandel vorlegen. Darin wird untersucht, wie Grundsätze der Anpassung an den Klimawandel in allgemeine Politikbereiche wie Landwirtschaft, Fischerei, Verkehr, Energie, regionale Entwicklung, Forschung und Gesundheit integriert werden können, wobei auch die internationale Dimension berücksichtigt wird.

Angesichts der wachsenden Besorgnis über die Auswirkungen des Klimawandels auf Bevölkerungsbewegungen insbesondere in den Entwicklungsländern wird die Kommission ebenfalls Wissen zu diesem Zusammenhang aufbauen. Sie wird dabei die Notwendigkeit konkreter Leitlinien im Kontext der Migrations- und Entwicklungsagenda der EU erwägen.

Schutz der biologischen Vielfalt

Der Verlust der biologischen Vielfalt ist eine ebenso schwerwiegende weltweite Bedrohung wie der Klimawandel und erfordert ebenso dringende Gegenmaßnahmen. Unter einem wichtigen Aspekt ist er noch besorgniserregender, denn das Aussterben von Arten ist nicht rückgängig zu machen. Die Bewahrung der biologischen Vielfalt ist unsere Lebensversicherung für die Zukunft. Auf der neunten Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens über die biologische Vielfalt in Bonn im Mai 2008 wurden die Fortschritte bei der Durchführung der Beschlüsse des Übereinkommens und bei der Erreichung seines Ziels, die Verlustrate an biologischer Vielfalt bis 2010 deutlich zu senken, bewertet. Nun, da bis 2010 nur noch zwei Jahre bleiben, hat die Konferenz Entscheidungen zur Förderung der Durchführung auf weltweiter, regionaler und nationaler Ebene getroffen. Um die Bedeutung dieses Themas zusätzlich zu unterstreichen, legte die Kommission zusammen mit Deutschland die ersten Ergebnisse der wirtschaftlichen Bewertung von biologischer Vielfalt und Ökosystemdienstleistungen sowie der Kosten bei Nichttätigwerden vor.

Intern werden zur Verwirklichung des Ziels der EU, den Verlust an biologischer Vielfalt bis 2010 zu stoppen, zusätzliche Anstrengungen notwendig sein. Aus der vierten europäischen Gesamtbewertung des EWR wurde deutlich, dass in Europa zur Zeit über 700 Arten bedroht sind, während die Zahl der gebietsfremden invasiven Arten im gesamteuropäischen Raum weiter steigt. Die Kommission wird 2008 ihre Bemühungen um die Durchführung des Aktionsplans zum Schutz der biologischen Vielfalt verstärken, weiter darauf hinwirken, dass das Netz von Schutzgebieten im Rahmen von Natura 2000 - auch auf Meeresgebiete - ausgeweitet wird, und eine Reihe von forstwirtschaftlichen Vorschlägen zur Bekämpfung von illegalem Holzeinschlag und Abholzung vorlegen. Im Anschluss an die Verabschiedung der Meeresstrategie-Richtlinie werden die Arbeiten an der Schaffung Europäischer Meeresregionen und der Entwicklung von Meeresstrategien mit klaren Zielen fortgesetzt.

Schlussfolgerung

Die Umweltpolitik durchdringt immer mehr alle Politikbereiche und trägt zur Gestaltung unserer Zukunft bei. Sie ist eine treibende Kraft des Strukturwandels. Dies bringt neue Verantwortung, Risiken und Chancen mit sich.

Es bieten sich zahlreiche wirtschaftliche Chancen: Das Potential für Öko-Industrien ist riesig, und Europa sollte sich die Entwicklung boomender globaler Märkte zunutze machen und sie sogar vorantreiben. In sozialer Hinsicht besteht ein enger Zusammenhang zwischen einer gesunden Umwelt und sozialer Gerechtigkeit und sozialem Zusammenhalt. Allerdings können bestimmte Sektoren und Gruppen zeitweilig stärker betroffen sein als andere. Ein wachsender Anteil der getroffenen Maßnahmen wird der Berücksichtigung und Abmilderung dieser potenziellen Auswirkungen gelten.

Die Umweltpolitik muss in steigendem Maße wirtschaftliche und soziale Aspekte einbeziehen und muss ebenfalls in die einzelnen Politikfelder integriert werden, wenn sie ihre angestrebten Ziele erreichen soll. Wir müssen uns ihrer möglichen Folgen in anderen Politikbereichen bewusst sein, kosteneffektiver arbeiten und Synergien fördern, wo immer es möglich ist. Integration ist der Schlüssel zu einer nachhaltigen Zukunft.

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