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Document 52007DC0865

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat über die verschiedenen Systeme der Haltung von Legehennen, insbesondere gemäß der Richtlinie 1999/74/EG {SEK(2007) 1750}

/* KOM/2007/0865 endg. */

52007DC0865

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat über die verschiedenen Systeme der Haltung von Legehennen, insbesondere gemäß der Richtlinie 1999/74/EG {SEK(2007) 1750} /* KOM/2008/0865 endg. */


[pic] | KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN |

Brüssel, den 8.01.2008

KOM(2007) 865 endgültig

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT

über die verschiedenen Systeme der Haltung von Legehennen, insbesondere gemäß der Richtlinie 1999/74/EG {SEK(2007) 1750}

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT

über die verschiedenen Systeme der Haltung von Legehennen, insbesondere gemäß der Richtlinie 1999/74/EG

(Text von Bedeutung für den EWR)

1. HINTERGRUND

Die Richtlinie 1999/74/EG des Rates vom 19. Juli 1999[1] legt Mindestanforderungen für den Schutz von Legehennen fest und enthält insbesondere Vorschriften für ausgestaltete und nicht ausgestaltete Käfigsysteme sowie Alternativsysteme (ohne Käfighaltung).

Gemäß der Richtlinie ist die Haltung von Legehennen in nicht ausgestalteten Käfigsystemen ab dem 1. Januar 2012 untersagt. Die Richtlinie beauftragt die Kommission zudem, dem Rat einen Bericht zu unterbreiten, der auf einer wissenschaftlichen Stellungnahme zu den verschiedenen Systemen der Haltung von Legehennen beruht und pathologischen, tierzüchterischen, physiologischen und ethologischen Aspekten sowie den Auswirkungen auf die Gesundheit und die Umwelt Rechnung trägt. Darüber hinaus soll sich der Bericht auf eine Studie der sozioökonomischen Auswirkungen der verschiedenen Systeme und ihrer Folgen für die Wirtschaftspartner der Gemeinschaft stützen[2]. Die Richtlinie wird ergänzt durch Rechtsvorschriften über die Registrierung von Legehennenbetrieben[3], über die Kennzeichnung von Eiern[4] und über Aspekte der Lebensmittelsicherheit[5].

Der Tierschutz und die artgerechte Tierhaltung haben einen hohen Stellenwert in der Gemeinschaftspolitik. Gemäß dem Protokoll über den Tierschutz und das Wohlergehen der Tiere im Anhang zum EG-Vertrag von Amsterdam trägt die Gemeinschaft bei der Festlegung und Durchführung der Politik der Gemeinschaft in den Bereichen Landwirtschaft, Verkehr, Binnenmarkt und Forschung den Erfordernissen des Wohlergehens der Tiere in vollem Umfang Rechnung. Die Hauptziele und die wichtigsten Aktionsbereiche, die in dem 2006 angenommenen Aktionsplan der Gemeinschaft für den Schutz und das Wohlbefinden von Tieren[6] genannt wurden, sind ebenfalls für die vorliegende Mitteilung relevant.

2. VERSCHIEDENE SYSTEME DER LEGEHENNENHALTUNG

2.1. Pathologische, tierzüchterische, physiologische und ethologische Aspekte

Im November 2004 legte die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit im Auftrag der Kommission einen wissenschaftlichen Bericht und eine Stellungnahme über die Tierschutzaspekte der verschiedenen Systeme der Legehennenhaltung[7] vor, die bestätigen, dass Gesundheits- und Verhaltensaspekte für die artgerechte Tierhaltung von größter Bedeutung sind. Was die Tiergesundheit betrifft, so hebt die Stellungnahme hervor, dass in jedem Haltungssystem Infektionen auftreten können, allerdings in unterschiedlicher Weise. Während bei der Freilandhaltung der Kontakt mit wildlebenden Tieren ein Risiko für die Gesundheit darstellt, so bildet bei der Stallhaltung der häufigere Kontakt der Tiere untereinander aufgrund der Besatzdichte und einer Umgebung mit wahrscheinlich höherer Erregerdichte einen wichtigen Risikofaktor für die Gesundheit. Allgemein lässt sich schließen, dass die Wahrscheinlichkeit der Exposition gegenüber Infektionserregern und die entsprechenden Konsequenzen durch Umweltfaktoren, Managementsysteme und Hygienemaßnahmen beeinflusst werden.

Zu den wichtigsten Aspekten, die Gesundheit und artgerechte Haltung von Legehennen in Haltungsbetrieben beeinflussen, wurden folgende wissenschaftliche Erwägungen angestellt:

- Verletzungen durch Federpicken stellen ein gravierendes Problem dar und können in hohem Maße zu Verletzungen der Haut, Kannibalismus und Mortalität führen. Das Risiko des Federpickens sinkt mit steigender Qualität der Haltungsmethoden, wie bei der extensiven Haltung, sowie mit höherer Qualifikation und stärkerem Risikobewusstsein der Halter. Das systematische Stutzen der Schnäbel zur Eindämmung von Verletzungen durch Federpicken wird von den Wissenschaftlern als schmerzhaft kritisiert.

- Kannibalismus ist ein unvorhersehbares Problem, das schwer einzudämmen ist und oft zu hoher Mortalität führt. In Alternativsystemen[8] hat es gravierendere Folgen, vor allem bei Hennen mit intakten Schnäbeln.

- Knochenbrüche treten bei Hennen in ausgestalteten Käfigen und in Alternativsystemen seltener auf; diese weisen stärkere Knochen und weniger Brüche auf als Hennen in nicht ausgestalteten Käfigen.

- Funktionsstörungen der Krallen oder Deformationen des Brustbeins sind hauptsächlich auf ungeeignete Sitzstangen zurückzuführen.

- Die Mortalitätsraten sind offenbar laut jüngsten Studien[9] in einigen großen ausgestalteten Käfig- oder Alternativsystemen neuester Bauart niedriger.

Was die Beachtung des bevorzugten Verhaltens der Tiere betrifft, so kommt die Stellungnahme der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit zu dem Schluss, dass Hennen ihre Eier bevorzugt in ein Nest legen, und zwar ein geschütztes Nest aus vorgeformtem oder aus formbarem Substrat. Deshalb sollten in den Haltungssystemen geeignete, angemessen verteilte Nester vorhanden sein. Zu den vorrangigen Verhaltensweisen gehören außerdem Trinken, Fressen, Futtersuche und wahrscheinlich Staubbaden. Des weiteren sind Ruhezeiten und Sitzstangen wichtig für die artgerechte Geflügelhaltung, und alle Hennen sollten gleichzeitig auf Sitzstangen Platz finden können. Vor allem das nächtliche Ruhen auf einer erhöhten Sitzstange ist eine bevorzugte Verhaltensweise ebenso wie die notwendige Bewegung bei Futtersuche und Staubbaden. Können die Hennen diese vorrangigen Verhaltensweisen nicht ausüben, kann dies in erheblichem Maße zu Frustration, Entzugserscheinungen oder Verletzungen führen, die Gesundheit und Wohlergehen schädigen.

In diesem Zusammenhang haben sich geringere Besatzdichten als günstig erwiesen, wie sie in ausgestalteten Käfigen Anwendung finden. Dennoch ist auch in ausgestalteten Käfigen das Bewegungsrepertoire im Vergleich zu Hennen in Alternativhaltung begrenzt.

2.2. Gesundheits- und Umweltschutzaspekte

Die Stellungnahme und der Bericht der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit enthielten ein eigenes Kapitel über die Auswirkungen der verschiedenen Haltungssysteme auf die Lebensmittelsicherheit (mikrobiologische und chemische Gefährdung).

Die bisherige Forschung lässt nicht darauf schließen, dass eines der bestehenden Haltungssysteme aufgrund von Risiken für die öffentliche Gesundheit schrittweise abgeschafft werden müsste.

Zu den Folgen der Legehennenhaltung für den Umweltschutz kam eine im Auftrag der Kommission durchgeführte Studie 2005 zu dem Schluss, dass die Ausweitung aller intensiven Eiererzeugungssysteme signifikant nachteilige Auswirkungen auf die Wasser-, Luft- und Landschaftsqualität hat[10]. Es wird jedoch immer deutlicher, dass in Zukunft alle Aspekte der Nachhaltigkeit bei der Weiterentwicklung von Haltungssystemen für Legehennen zu berücksichtigen sind[11].

2.3. Einschlägige von der Gemeinschaft geförderte Forschungsprojekte

Das von der Gemeinschaft kofinanzierte Forschungsprojekt LayWel[12] („Welfare implications of changes in production systems for laying hens”) zielte darauf ab, die Haltungssysteme für Legehennen, insbesondere ausgestaltete Käfigsysteme, zu optimieren. Das im Jahre 2006 abgeschlossene Projekt hat bestätigt, dass nicht ausgestaltete Käfigsysteme die artgerechte Tierhaltung per se beeinträchtigen. Das Projekt ergab, dass Alternativsysteme im Gegensatz zu den nicht ausgestalteten Käfigen das Potenzial haben, für Legehennen einen zufriedenstellenden Tierschutz zu bieten, auch wenn es noch weiterer Forschung bedarf. Die Mortalitätsraten unterscheiden sich erheblich zwischen den verschiedenen Gruppengrößen, Systemgestaltungen, Genotypen sowie zwischen Tieren mit gestutzten und mit nicht gestutzten Schnäbeln. Die Studie unterstreicht, dass die Mortalität in großen ausgestalteten Käfigen gering sein kann.

Das Projekt EGGDEFENCE[13] ergab, dass das Haltungssystem, das nur einer der möglichen Übertragungswege ist, den Salmonellenbefall von Eiern nicht beeinflusst. Daher wurden weitere Forschungsprojekte zu ähnlichen Fragen eingeleitet. Das Projekt SAFEHOUSE[14] wird den epidemiologischen Zusammenhang der Kontamination von Eiern und der Besiedlung von Legehennen mit Salmonellen und anderen auf den Menschen übertragbaren Erregern mit der Haltungsumgebung analysieren und Risikobewertungsstudien durchführen, die eine Beschreibung und Rangfolge der Risiken ermöglichen werden, die für den Verbraucher durch Eier entstehen. In der Zwischenzeit wird ein ergänzendes Projekt, RESCAPE[15], eine multidisziplinäre Strategie für Hennen (Zucht) und Eier (Schutzmechanismen, Dekontaminierung und Sortierung von Eiern) einführen, um das Risiko zu verringern, dass für den menschlichen Verzehr ungeeignete Eier in die Lebensmittelkette gelangen.

Schließlich erforscht das von der Gemeinschaft finanzierte Projekt Welfare Quality[16] die Einbeziehung der artgerechten Tierhaltung in die Lebensmittelqualitätskette. Die Erarbeitung von Indikatoren für die artgerechte Tierhaltung und deren Verwendung bei der Überwachung der Tierschutzbedingungen wird Instrumente liefern, mit denen die Forderung der Verbraucher nach zuverlässigen und transparenten Informationen über die angewendeten Standards der artgerechten Tierhaltung erfüllt werden kann. Ziel des Projekts ist die Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit von Erzeugnissen aus artgerechter Tierhaltung.

2.4. Sozioökonomische Auswirkungen und Folgen für die Wirtschaftspartner der Gemeinschaft

Die Kommission hat eine unabhängige Studie über die sozioökonomischen Auswirkungen der verschiedenen Systeme der Legehennenhaltung[17] (Agra-CEAS-Studie) finanziert. Die Studie analysiert die Entwicklung der Produktionskosten und der Wettbewerbsfähigkeit der Erzeuger in der EU im Verhältnis zur Einführung von Tierschutzanforderungen und simuliert die Lage in der EU nach dem Verbot von nicht ausgestalteten Käfigen sowie verschiedene Szenarien künftiger potenzieller Veränderungen, die den europäischen Eiermarkt betreffen. Es wurden noch weitere Daten über die sozioökonomischen Auswirkungen der Richtlinie 1999/74/EG in Betracht gezogen (siehe Anhang).

Es sei darauf hingewiesen, dass über ausgestaltete Käfige bis heute nur begrenzte Daten vorliegen. Laut der Studie Agra CEAS steigen sowohl die variablen als auch die festen Produktionskosten in der EU mit der Erhöhung der Tierschutzstandards. Einer von der Industrie in Auftrag gegebenen Studie[18] zufolge könnten die Produktionskosten im Vergleich zu den nicht ausgestalteten Käfigen um etwa 10 % steigen.

Andererseits werden die Zusatzkosten bei Eiern aus Bodenhaltung im Vergleich zu einem System mit nicht ausgestalteten Käfigen auf 1,3 Cent geschätzt, die Zusatzkosten für die Produktion von Freilandeiern im Vergleich zu einem System mit nicht ausgestalteten Käfigen auf 2,6 Cent[19]. Geht man davon aus, dass ein Ei aus einem nicht ausgestalteten Käfig derzeit rund 9 Cent kostet, dann dürfte der Wechsel von nicht ausgestalteten zu ausgestalteten Käfigen die Kosten pro Ei um weniger als einen Cent erhöhen.

Laut der Agra-CEAS-Studie steigt der Bruttogewinn des Erzeugers pro Kilogramm Eier von nicht ausgestalteten Käfigen über Bodenhaltung zu Freilandsystemen linear an. Bei Freilandeiern ist die Bruttomarge doppelt so hoch wie bei Eiern aus nicht ausgestalteten Käfigsystemen. In ökologischen Systemen liegt der Bruttogewinn nicht ganz so hoch wie in Freilandsystemen. Bei der Analyse der Bruttogewinne zeigte sich, dass die Gewinne mit zunehmender Berücksichtigung der Tierschutznormen zwar steigen, andererseits die Gesamtproduktion pro Betrieb jedoch möglicherweise abnimmt.

Heute werden einige Nachteile für die Erzeuger in der EU zum Teil ausgeglichen durch Einsparungen bei Zöllen und Transportkosten[20]. Von besonderer Bedeutung ist die Marktnähe des EU-Erzeugers für den Markt für Eier in der Schale. Angesichts der begrenzten Haltbarkeit von Eiern in der Schale handelt es sich bei Importen aus Drittländern hauptsächlich um verarbeitete (flüssige oder getrocknete) Eier, bei denen eine Wettbewerbslücke festzustellen ist.

2.5. Einstellung der Verbraucher zum Tierschutz bei Legehennen

2005 und 2006 wurden in der EU zwei EUROBAROMETER-Umfragen zur Einstellung der Verbraucher zum Tierschutz durchgeführt[21]. Dabei zeigte sich, dass die Menschen dem Tierschutz große Bedeutung beimessen, durchschnittlich bewerteten sie seine Wichtigkeit mit 8 Punkten auf einer Skala von 10. Insbesondere bei Geflügel (Legehennen und Hähnchen) sind nach Ansicht der Bürger Tierschutzmaßnahmen vorrangig. Zum Tierschutz bei Legehennen sagten 44 % der Verbraucher, dass der Schutz verbessert werden müsste, gegenüber 42 % bei Masthähnchen und 28 % bei Schweinen. Bemerkenswert ist, dass der Tierschutz bei Legehennen von 58 % der Befragten als unzureichend eingeschätzt wurde. Aus den Daten ergibt sich, dass die EU-Verbraucher mehrheitlich davon ausgehen, dass sie über ihr Kaufverhalten Einfluss auf den Tierschutz haben. Andererseits scheinen die Verbraucher nicht ganz zufrieden mit dem bestehenden Kennzeichnungssystem zu sein, auch bei Eiern.

Das tatsächliche Kaufverhalten in der gesamten EU zeigt auch, dass sich die Verbraucher der verschiedenen Systeme der Hühnerhaltung bewusst sind und auf das in der Kennzeichnung angegebene Produktionssystem achten. 16 % der Befragten gaben an, sie kauften überwiegend Eier aus Käfighaltung; 10 % kaufen Eier aus alternativen Stallhaltungssystemen und 38 % Eier aus Freilandhaltung. 18 % gaben an, dass sie nicht auf das Haltungssystem achten, und 8 % antworteten, sie würden überhaupt keine Eier kaufen.

Eine Mehrheit der EU-Bürger (57 %) gab an, sie wären bereit, mehr für Eier aus einem tierschutzfreundlicheren Produktionssystem zu bezahlen. Im Einzelnen gaben 25 % der Befragten an, sie seien bereit, 5 % mehr zu zahlen, 21 % würden 10 % mehr akzeptieren, 7 % bis zu 25 % mehr und 4 % sogar über 25 %.

Die Ergebnisse der EUROBAROMETER-Umfragen werden gestützt durch Daten über die Entwicklung alternativer Systeme. Laut der Agra-CEAS-Studie stieg der Anteil der Legehennen in Nichtkäfigsystemen in der EU zwischen 1993 und 2003 von 3,56 % auf 11,93 %.

Die Analyse der Verbraucherinteressen wird im Rahmen des Projekts Welfare Quality[22] fortgesetzt.

2.6. Registrierung von Betrieben und Kennzeichnung von Eiern

Wie in der Richtlinie 1999/74/EG vorgesehen, sind gemäß Richtlinie 2002/4/EG der Kommission die Mitgliedstaaten verpflichtet, alle Legehennenbetriebe zu registrieren und ihnen einen Code zuzuweisen, aus dem das Haltungssystem, der Mitgliedstaat und die Registrierungsnummer zu ersehen sind. Gemäß den Vermarktungsnormen für Eier[23] werden Eier der Klasse A mit diesem Code gestempelt. Außerdem ist auf der Verpackung die Haltungsart in deutlich sichtbarer und leicht lesbarer Druckschrift eindeutig anzugeben. Die Haltungsart ist unter Verweis auf die Richtlinie 1999/74/EG zu spezifizieren, wobei für Eier aus Freilandhaltung zusätzliche Anforderungen gelten.

Generell werden Eier der Klasse A aus Drittländern mit dem ISO-Code des betreffenden Landes und, sofern die Bewertung seitens der Kommission keine Übereinstimmung mit den EU-Normen ergeben hat, dem vorangestellten Zusatz „Nicht-EU-Norm“ gekennzeichnet.

Im aktuellen Kennzeichnungssystem für Eier ist eine obligatorische Unterscheidung zwischen Eiern aus ausgestalteten und solchen aus nicht ausgestalteten Käfigen nicht vorgesehen. Zulässig ist die freiwillige Angabe, dass das Ei aus der Haltung in ausgestalteten Käfigen stammt.

Außerdem haben landwirtschaftliche Verbände, Tierschutzorganisationen und Händler in verschiedenen Mitgliedstaaten eine Vielzahl von Kennzeichnungssystemen entwickelt, die deutlich machen sollen, dass es sich um tierschutzfreundliche Haltung handelt. Sichtbarkeit und Wirkung auf dem Markt werden noch untersucht[24].

2.7. Relevanz der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) für die Legehennenhaltung

Bezüglich des potenziellen Nutzens für den Tierschutz sind im Rahmen der Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums verschiedene Maßnahmen vorgesehen[25]. Die Mitgliedstaaten können zur Verbesserung des Tierschutzes Beihilfen zu Investitionen für landwirtschaftliche Betriebe oder für die Verarbeitung und Vermarktung von Agrarprodukten gewähren, die von der Gemeinschaft kofinanziert werden.

2.8. Durchführung und Durchsetzung der Richtlinie 1999/74/EG

Die meisten Mitgliedstaaten haben die Richtlinie 1999/74/EG ordnungsgemäß umgesetzt. Bis heute haben jedoch die Erzeuger in den meisten Mitgliedstaaten wenig Fortschritte bei der Einführung ausgestalteter Käfighaltung oder der Umstellung auf alternative Systeme gemacht. Der Kommission liegen andererseits Informationen vor, dass größere Einzelhändler in mehreren Mitgliedstaaten Vermarktungsstrategien für Eier aus alternativen Systemen entwickeln.

Das LVA veröffentlichte 2005 einen Bericht über eine Reihe von Inspektionsbesuchen in Legehennenbetrieben im Jahre 2004. Dabei zeigte sich, dass in einigen Mitgliedstaaten nach wie vor Probleme bei der Durchführung der Richtlinie bestehen. Alle betroffenen Mitgliedstaaten haben in der Folge der Kommission einen Aktionsplan vorgelegt, in dem beschrieben ist, wie sie diese Schwierigkeiten künftig angehen wollen. Die Kommission wird weitere Maßnahmen treffen, wenn Verstöße weiterhin unzureichend behandelt werden.

3. FAZIT

Tierschutz ist für die Bürger der EU ein wichtiges Anliegen, insbesondere auch der Schutz von Hausgeflügel und ganz speziell Legehennen bereitet ihnen Sorgen. Mit der Richtlinie 1997/74/EG des Rates einigten sich die Mitgliedstaaten auf verschiedene Maßnahmen zur Festlegung von Mindestnormen für den Schutz von Legehennen, mit einer abgestuften Umsetzung verschiedener Maßnahmen über einen bis 2012 reichenden Zeitraum, unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Maßnahme.

Studien zeigen, dass Tiergesundheitsprobleme in alternativen Systemen durch korrekte Handhabung oder geeignete Konzeption weitgehend minimiert oder sogar gelöst werden können. Die Haltung in ausgestalteten Käfigen verbessert den Tierschutz im Vergleich zu nicht ausgestalteten Käfigsystemen, eine weitere Optimierung scheint möglich. Im Gegensatz dazu verursachen nicht ausgestaltete Systeme eine Reihe von Tierschutzproblemen, die systemimmanent sind. Wissenschaftliche Studien haben ergeben, dass die Nachteile nicht ausgestalteter Käfigsysteme die möglichen Vorteile eines geringeren Parasitenbefalls, guter Hygiene und einfacherer Verwaltung überwiegen. Weitere Untersuchungen werden zwangsläufig folgen, um festzustellen, inwieweit die Haltungssysteme für Legehennen unter anderem optimale Voraussetzungen für Tiergesundheit und Tierschutz sowie für die Lebensmittelsicherheit bieten.

Inspektionsbesuche haben gezeigt, dass einige Mitgliedstaaten Schwierigkeiten mit der korrekten Durchführung der Richtlinie 1999/74/EG haben. Die Kommission wird die Entwicklung mit Hilfe weiterer LVA-Inspektionsbesuche intensiv beobachten und durch geeignete Folgemaßnahmen zu diesen Besuchen auf Probleme reagieren.

Die Schätzungen zu Verbrauchstrends in signifikanten Berichten aus den EU-15-Mitgliedstaaten ergeben einen deutlichen Anstieg des Konsums von Tafeleiern aus Nicht-Käfig-Systemen[26].

Klare Informationen für den Verbraucher sind entscheidend, damit die Erzeuger Eier aus tierschutzfreundlichen Haltungssystemen vermarkten können. In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass verarbeitete Eier, anders als Tafeleier, derzeit keiner rechtlichen Regelung in Bezug auf eine tierschutzbezogene Kennzeichnung unterliegen.

Bereits heute vermarkten einige Einzelhändler und Lebensmittelunternehmer überwiegend Eier aus Nicht-Käfig-Haltung. Derzeit wird untersucht, wie Einzelhändler von den verschiedenen Arten der Tierschutzregelungen profitieren können[27]. Jede Verzögerung bei der Umsetzung des Verbots nicht ausgestalteter Käfigsysteme würde den Wettbewerb verzerren und diejenigen Erzeuger benachteiligen, die bereits heute in alternative Systeme oder ausgestaltete Käfighaltung investieren, die dem wissenschaftlichen und technischen Entwicklungsstand entsprechen.

4. EMPFOHLENE MASSNAHMEN

4.1. Neue Chancen für die Wettbewerbsfähigkeit

Ein hohes Tierschutzniveau in der EU, unter anderem für Legehennen, sollte auf europäischer Ebene als Vermarktungs- und Wettbewerbsargument gefördert werden, unter Nutzung von Mechanismen, wie sie bereits im Rahmen des Gemeinschaftlichen Aktionsplans für Tierschutz vorgesehen sind und diskutiert werden, so etwa:

- Sensibilisierung des öffentlichen und privaten Sektors, um vorrangig wissenschaftliche Investitionen, Information und Erziehung in diesem Bereich zu fördern;

- Förderung von Informationskampagnen zu den Haltungssystemen im Rahmen der Vermarktungsnormen für Eier;

- Förderung der Zusammenarbeit zwischen Interessengruppen über die gesamte Kette (also etwa Erzeuger, Verarbeiter, Einzelhändler, Cateringfirmen, Verbraucher, Regierungen, NGO);

- Untersuchung der Möglichkeit, einen allgemeinen EU-Rahmen zu schaffen, der die tierschutzbezogene Kennzeichnung auf der Basis von Tierschutzindikatoren und Zertifizierungsystemen auf EU-Ebene erlaubt. Eine solche Studie sollte die allgemeinen Grundsätze der „besseren Rechtsetzung“ beachten und insbesondere die wirtschaftlichen Folgen umfassend bewerten.

Die Information der Verbraucher über die Anwendung hoher Tierschutznormen im Legehennensektor sollte objektive Informationen enthalten über:

- Produktionsmethoden,

- die Tatsache, dass die Anwendung hoher Tierschutznormen zu höheren Kosten für die Erzeuger führen kann, und

- die Folgen verbesserten Tierschutzes für die Eierpreise.

Die Verbraucher müssen die Gewissheit haben, dass sie Eier kaufen, die unter Einhaltung europäischer Werte erzeugt wurden. Die Verbesserung des Tierschutzes in den Haltungssystemen ist ein Element der Förderung einer nachhaltigen Entwicklung, eines Grundsatzes, der diese Werte widerspiegelt[28].

Die Betreiber könnten für die Erzeugung sichtbar hochwertigerer Produkte belohnt werden und einen entsprechend hohen Preis erzielen.

4.2. Umstellung auf neue Haltungssysteme und GAP

Nach den wissenschaftlichen Untersuchungen empfiehlt es sich nicht, die bestehenden Bestimmungen der Richtlinie 1999/74/EG zu ändern.

Die Umstellung auf neue Haltungssysteme muss in technischer und wirtschaftlicher Hinsicht weiter unterstützt werden. Die Behörden der Mitgliedstaaten sollten sich darauf konzentrieren, den Landwirten technische Unterstützung zu bieten und sie zu ermutigen, sich in Übereinstimmung mit europäischen Werten auf neue Haltungssysteme umzustellen, was auch für sie vorteilhaft sein kann. Die Möglichkeit einer Schulung gemäß Verordnung (EG) Nr. 882/2004 wäre zu prüfen.

Die Relevanz der GAP und insbesondere der Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums für den Legehennensektor sollte analysiert und deutlicher herausgestellt werden, einschließlich der Unterstützung von Investitionen in landwirtschaftliche Betriebe oder in die Verarbeitung und Vermarktung von Agrarprodukten im Hinblick auf die Verbesserung des Tierschutzes. Im Rahmen der GAP ist es möglich, Kommunikationskampagnen zu finanzieren, die das Vertrauen der Verbraucher in Agrarprodukte wiederherstellen sollen; dies gilt unter anderem auch für Eier. Dazu kann auch die Förderung von Initiativen zur besseren Information der Bürger zum Thema Tierschutz gehören.

4.3. Forschung

Im 7. Forschungsrahmenprogramm wird als ein Themenbereich „Improving animal health, product quality and performance of organic and low-input livestock systems through integration of breeding and innovative management techniques“ (Verbesserung von Tiergesundheit, Produktqualität und Leistung in ökologischen und extensiven Tierhaltungssystemen durch Einbeziehung von Zucht- und innovativen Haltungstechniken)[29] vorgeschlagen. In der Themenbeschreibung wird auch die Geflügelhaltung genannt. Weitere Aspekte sind der Einsatz von Genominstrumenten und Genetik in der Tierzucht.

Weitere Forschung sollte prioritär auf die Optimierung der Haltungssysteme für Legehennen und auf die Minimierung von Gesundheits- und Tierschutzproblemen aufgrund der genetischen Selektion ausgerichtet werden. Zu Nichtkäfig -Systemen, soweit sie profitabel sind, sollte zusätzliche Forschung gefördert werden.

Tierschutzindikatoren und zuverlässige Systeme zur Überwachung im Betrieb sollten, sobald sie im Rahmen des Projekts Welfare Quality eingeführt sind, ständig aktualisiert und bewertet werden. Auch Untersuchungen zu Vermarktungsmöglichkeiten für tierschutzfreundliche Produkte im Rahmen dieses Projekts sollten weitergeführt werden.

Die Rolle des Tierschutzes in der Strategie für Nachhaltigkeit sollte weiter untersucht werden.

[1] ABl. L 203 vom 3.8.1999, S. 53.

[2] Alle für die Zwecke dieser Mitteilung verwendeten Studien und Positionspapiere sind im Arbeitsdokument SEK(2007) 1750 aufgeführt. Alle darin genannten Dokumente sind in der Originalsprache angegeben.

[3] Richtlinie 2002/4/EG der Kommission über die Registrierung von Legehennenbetrieben gemäß der Richtlinie 1999/74/EG des Rates (ABl. L 30 vom 31.1.2002, S. 44).

[4] Verordnung (EG) Nr. 1028/2006 des Rates mit Vermarktungsnormen für Eier (ABl. L 186 vom 7.7.2006, S. 1) und Verordnung (EG) Nr. 557/2007 der Kommission mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 1028/2006 des Rates mit Vermarktungsnormen für Eier (ABl. L 132 vom 24.5.2007, S. 5).

[5] Verordnung (EG) Nr. 852/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates über Lebensmittelhygiene (ABl. L 139 vom 30.4.2004, S. 1) und Verordnung (EG) Nr. 853/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates mit spezifischen Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs (ABl. L 139 vom 30.4.2004, S. 55).

[6] KOM(2006) 13 endgültig.

[7] Stellungnahme des Wissenschaftlichen Gremiums für Tiergesundheit und Tierschutz im Auftrag der Kommission zu den Tierschutzaspekten der verschiedenen Systeme der Legehennenhaltung.

[8] Nichtkäfighaltung gemäß Kapitel I der Richtlinie 1999/74/EG.

[9] LayWel, workpackage 3, S. 58 ff.

[10] http://ec.europa.eu/agriculture/eval/reports/pig_poultry_egg/eggsum_en.pdf .

[11] Die neue EU-Strategie für nachhaltige Entwicklung http://register.consilium.europa.eu/pdf/de/06/st10/st10117.de06.pdf.

[12] http://www.laywel.eu/

[13] http://ec.europa.eu/research/agriculture/projects/qlrt_2000_01606_en.htm .

[14] http://www.safehouse-project.eu/index.php?rub=Egg_contaminating_zoonotic_pathogens. Das drei Jahre laufende Projekt wurde am 1. Oktober 2006 eingeleitet.

[15] http://www.rescape-project.eu. Das drei Jahre laufende Projekt wurde am 1. Oktober 2006 eingeleitet.

[16] http://www.welfarequality.net .

[17] „Study on the socio-economic implications of the various systems to keep laying hens“, Abschlussbericht für die Europäische Kommission, vorgelegt von Agra CEAS Consulting Ltd., aktualisierte Fassung 2005.

[18] „Impact of EU Council Directive 99/74 “welfare of laying hens” on the competitiveness of the EU egg industry”, S. 21.

[19] Compassion in World Farming on the basis of the Commission's socio-economic study, Vergleiche „Alternatives to the barren battery cage for the housing of laying hens in the European Union“, S. 27.

[20] Siehe „Impact of EU Council Directive 99/74 “welfare of laying hens” on the competitiveness of the EU egg industry”.

[21] „Einstellungen der Verbraucher zur artgerechten Haltung landwirtschaftlicher Nutztiere” und „Einstellungen der EU-Bürger zum Tierschutz“, vgl. Anhang „Studien“.

[22] http://www.welfarequality.net .

[23] Verordnung (EG) Nr. 1028/2006 des Rates und Verordnung (EG) Nr. 557/2007 der Kommission.

[24] Siehe beispielsweise Welfare Quality Reports Nr. 3.

[25] Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) (ABl. L 277 vom 21.10.2005, S. 1).

[26] „Trends in laying hen numbers and the production and consumption of eggs from caged and non-caged production systems“, Agra CEAS, S. 18.

[27] „Retailers dealing with welfare schemes“, S. 48.

[28] Die neue EU-Strategie für nachhaltige Entwicklung http://register.consilium.europa.eu/pdf/de/06/st10/st10117.de06.pdf. siehe auch „Good Practice Note Animal Welfare in Livestock Operations“, International Finance Corporation, http://www.ifc.org/ifcext/enviro.nsf/AttachmentsByTitle/p_AnimalWelfare_GPN/$FILE/AnimalWelfare_GPN.pdf.

[29] Themenbereich 2, Aufruf 2A FP7-KBBE-2007-1-3-07, 2007/C133/07 vom 15. Juni 2007.

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