Bericht der Kommission an den Rat über die Anwendung der elektronischen Kennzeichnung von Schafen und Ziegen
/* KOM/2007/0711 endg. */
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[pic] | KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN |
Brüssel, den 16.11.2007
KOM(2007) 711 endgültig
BERICHT DER KOMMISSION AN DEN RAT
über die Anwendung der elektronischen Kennzeichnung von Schafen und Ziegen
INHALTSVERZEICHNIS
1. Einleitung 3
1.1 EG-Rechtsvorschriften bezüglich der elektronischen Kennzeichnung von Schafen und Ziegen 4
1.2 Berichtsumfang 5
2. Erfahrungen mit der elektronischen Kennzeichnung 5
2.1 Aspekte der elektronischen Kennzeichnung 5
2.2 Leistungsfähigkeit der elektronischen Kennzeichnungssysteme für Schafe und Ziegen 6
2.2.1 Kennzeichen 6
2.2.2 Lesegeräte 8
2.2.3 Datenübertragung von Lesegeräten auf Datenverarbeitungssysteme 9
2.2.4 Die Perspektive der Endanwender 10
2.3 Wirtschaftliche Aspekte 11
2.4 Künftiger Bedarf 12
3. Schlussfolgerungen 12
BERICHT DER KOMMISSION AN DEN RAT
über die Anwendung der elektronischen Kennzeichnung von Schafen und Ziegen
1. EINLEITUNG
Die Gemeinschaftsvorschriften über die Kennzeichnung und Registrierung des Viehbestands, Schafe und Ziegen eingeschlossen, sind in Richtlinie 92/102/EWG des Rates über die Kennzeichnung und Registrierung von Tieren[1] festgelegt. Die Erfahrungen mit bestimmten Krankheiten haben jedoch gezeigt, dass die Richtlinie 92/102/EWG nicht zufriedenstellend umgesetzt wurde und einer Verbesserung bedurfte. Bei Rindern erwies es sich als notwendig, das Konzept der individuellen Rückverfolgbarkeit einzuführen, um die Verbraucher vor transmissibler spongiformer Enzephalopathie (TSE) zu schützen. Dies war der Grund für den Erlass der Verordnung (EG) Nr. 820/97 des Rates vom 21. April 1997 zur Einführung eines Systems zur Kennzeichnung und Registrierung von Rindern und über die Etikettierung von Rindfleisch und Rindfleischerzeugnissen[2], deren Vorschriften auch in der derzeitigen Verordnung (EG) Nr. 1760/2000[3] aufrechterhalten wurden.
Die während der Maul- und Klauenseuche 2001 gemachten Erfahrungen unterstrichen die Notwendigkeit zur Einrichtung von Rückverfolgungssystemen für Schafe, um den besonderen Anforderungen in diesem Sektor zu begegnen. Schafe und Ziegen unterliegen nun der Verordnung (EG) Nr. 21/2004 des Rates vom 17. Dezember 2003 zur Einführung eines Systems zur Kennzeichnung und Registrierung von Schafen und Ziegen[4]. Dieses System beinhaltet vier zentrale Elemente: Kennzeichen, Bestandsregister, Begleitdokument und elektronische Datenbank.
Angesichts der Tatsache, dass in der Haltung von Kleinwiederkäuern die Ablesung der individuellen Kenncodes von Ohrmarken oder Tätowierungen im Fall einer großen Zahl von Tieren in kurzer Zeit nur begrenzt möglich ist, soll die Einführung elektronischer Transponder dazu dienen, das direkte Einlesen der individuellen Kenncodes in Datenverarbeitungssysteme zu automatisieren. Die verbindliche Einführung der elektronischen Kennzeichnung ist zum 1. Januar 2008 vorgesehen.
Laut Artikel 9 Absatz 4 der Verordnung ist die Kommission gehalten, dem Rat einen Bericht über die Anwendung der Regelung für die elektronische Kennzeichnung vorzulegen und geeignete Vorschläge zur Bestätigung oder Änderung des Datums zu unterbreiten, zu dem die elektronische Kennzeichnung verbindlich eingeführt werden soll.
Der vorliegende Bericht stützt sich in seiner Beschreibung der aktuellen Situation auf Beiträge aus den Mitgliedstaaten und zieht Schlussfolgerungen über die Machbarkeit und Angemessenheit der verbindlichen Einführung der elektronischen Kennzeichnung für Schafe und Ziegen in der Europäischen Union zum 1. Januar 2008 und zur Aktualisierung der technischen Aspekte der Verordnung. Ein entsprechender Vorschlag ist beigefügt.
1.1 EG-Rechtsvorschriften bezüglich der elektronischen Kennzeichnung von Schafen und Ziegen
Die Gemeinschaftsvorschriften zur Kennzeichnung und Registrierung von Schafen und Ziegen wurden durch die Verordnung (EG) Nr. 21/2004 des Rates verstärkt, um die individuelle Rückverfolgbarkeit von Schafen und Ziegen während ihrer gesamten Lebenszeit zu ermöglichen. Die Durchführung der Verordnung erfolgt in zwei Schritten.
Im ersten Schritt wurden alle nach dem 9. Juli 2005 geborenen Tiere einzeln mittels einer gut sichtbaren Ohrmarke in Verbindung mit einem zweiten Kennzeichen, das denselben Code aufweist, gekennzeichnet. Das zweite Kennzeichen konnte eine zweite Ohrmarke, ein elektronisches Kennzeichen und unter bestimmten Bedingungen auch eine Tätowierung oder eine Kennzeichnung an der Fessel sein.
Im zweiten Schritt sieht die Verordnung die Verbindung der individuellen Kenncodes der Tiere mit den Begleitdokumenten vor. Die Vorschrift, dass die individuellen Kenncodes der Tiere im Begleitdokument und im Bestandsregister auftauchen müssen, ist mit dem Einführungsdatum der elektronischen Kennzeichnung verknüpft (Abschnitt B Nummer 2 und Abschnitt C Nummer 2 im Anhang der Verordnung (EG) Nr. 21/2004). Bis dahin ist in den Begleitdokumenten und Bestandsregistern lediglich die Zahl der Tiere, nicht jedoch ihr individueller Kenncode festzuhalten.
Die Anwendung der elektronischen Kennzeichnung ist in der Entscheidung der Kommission 2006/968/EG zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 21/2004 des Rates hinsichtlich der Leitlinien und Verfahrensvorschriften für die Anwendung der elektronischen Kennzeichnung von Schafen und Ziegen[5] geregelt. Diese Leitlinien bilden die technische Grundlage für die Interoperabilität der Geräte unterschiedlicher Hersteller und die Zulassung elektronischer Kennzeichen.
Die Verordnung (EG) Nr. 21/2004 sieht folgende Ausnahmeregelungen vor:
- Mitgliedstaaten mit insgesamt weniger als 600 000 Schafen und Ziegen können die elektronische Kennzeichnung für Tiere, die nicht in den innergemeinschaftlichen Handel kommen, freistellen.
- Mitgliedstaaten können für weniger als zwölf Monate alte Schlachttiere, die weder für den innergemeinschaftlichen Handel noch für die Ausfuhr in Drittländer bestimmt sind, ein vereinfachtes System der Kennzeichnung nach Partien zulassen. Diese Ausnahmeregelung wird derzeit in zehn Mitgliedstaaten angewandt.
1.2 Berichtsumfang
Vor Erstellung des vorliegenden Berichts bat die Kommission die Mitgliedstaaten um Informationen zu deren Erfahrungen mit der elektronischen Kennzeichnung, die entweder freiwillig oder im Rahmen von Pilotprojekten durchgeführt wurde. Der Kommission gingen Informationen aus Zypern, Frankreich, Deutschland, Italien, den Niederlanden, Portugal, Spanien und dem Vereinigten Königreich zu. Der vorliegende Bericht basiert somit in erster Linie auf Angaben aus Mitgliedstaaten, die Erfahrungen mit der elektronischen Kennzeichnung erworben haben.
Neben aktuellen Informationen aus den Mitgliedstaaten zog die Kommission auch Ergebnisse aus ihrem eigenen Großprojekt zur elektronischen Identifizierung von Tieren (IDEA – Identification Electronique des Animaux) zu Rate, das von 1998 bis 2001 lief. Die Untersuchungen und Pilotprojekte in den Mitgliedstaaten verfolgten unterschiedliche wissenschaftliche Ziele, das Forschungsspektrum reichte von wissenschaftlichen Experimenten bis hin zu Feldstudien. Die genauen Befunde lassen sich deshalb nicht in jedem Fall vergleichen. Der vorliegende Bericht fasst die Ergebnisse allgemein zusammen.
2. Erfahrungen mit der elektronischen Kennzeichnung
2.1 Aspekte der elektronischen Kennzeichnung
Die elektronische Kennzeichnung von Tieren basiert auf der R adio f requenz- Id entifikation (RFID), einer Methode, die mit niedrigen Frequenzen und kurzen Entfernungen arbeitet. Das elektronische Kennzeichen, Transponder genannt, ist ein passives, ablesbares Objekt, das selbst keine interne Stromversorgung aufweist. Der Kenncode lässt sich nur dann ablesen, wenn der Transponder durch ein von einem Lesegerät ausgehendes Signal aktiviert wird. Der Transponder reagiert auf dieses Signal, indem er eine Informationseinheit aussendet, die auch den Kenncode des Tieres umfasst. Die Kommunikation zwischen Transponder und Lesegerät macht sich zwei alternative Übertragungsprotokolle zunutze (Halbduplex: HDX und Vollduplex: FDX-B). Nach der Informationsübertragung verfällt der Transponder bis zur nächsten Aktivierung wieder in seinen normalen Passivzustand.
Um eine funktionierende Kommunikation zwischen Transpondern und Lesegeräten unterschiedlicher Hersteller zu gewährleisten, wurden die ISO-Normen 11784 und 11785 entwickelt und 1996 veröffentlicht. Da die ISO-Normen international anerkannt und in Gebrauch sind, nimmt die Verordnung (EG) Nr. 21/2004 auf sie Bezug.
Das Internationale Komitee für Leistungsprüfungen in der Tierproduktion (ICAR) hat Testverfahren beschrieben, die dazu dienen, die Konformität von Transpondern und Lesegeräten mit den bestehenden ISO-Normen zu überprüfen. Diese Verfahren sind im Internationalen Abkommen für die Durchführung von Leistungsprüfungen[6] veröffentlicht und in Entscheidung 2006/968/EG erwähnt.
Die elektronische Kennzeichnung hat den Vorteil, dass sie ein direktes Einlesen elektronisch abgelesener individueller Kenncodes von Tieren in Datenverarbeitungssysteme erlaubt. Die Verbindung der individuellen Kenncodes von Schafen und Ziegen mit den Begleitdokumenten ist eine effiziente Lösung, da diese Tierarten gewöhnlich in großen Gruppen verbracht und auf Märkten und an Sammelstellen häufig mehreren Sammelvorgängen unterzogen werden.
2.2 Leistungsfähigkeit der elektronischen Kennzeichnungssysteme für Schafe und Ziegen
2.2.1 Kennzeichen
Die Verordnung (EG) Nr. 21/2004 bezieht sich ausdrücklich auf die Verwendung elektronischer Ohrmarken und Boli. Diese beiden Typen lassen sich folgendermaßen definieren:
( elektronische Ohrmarke: in eine Umhüllung eingeschlossener Transponder, der dauerhaft am Ohr des Tiers befestigt wird;
( Bolus: in ein Behältnis von spezifischer Dichte (z. B. Keramik) eingebetteter Transponder, der einem Wiederkäuer oral eingegeben wird und (aufgrund seines Gewichts, seiner Form und seiner Größe) dauerhaft im Ruminoreticulum (Vormagen) verbleibt.
Elektronische Ohrmarken
Elektronische Ohrmarken können sehr jungen Tieren (im Prinzip neugeborenen Lämmern) angeheftet werden. Für die korrekte Platzierung des Transponders sind keine besonderen technischen Kenntnisse notwendig. Entzündungen am Ohr können nicht ausgeschlossen werden; Berichten zufolge spielen die Art der Ohrmarke sowie Alter, Gattung und Rasse der mit Ohrmarken versehenen Tiere sowie die Jahreszeit der Kennzeichnung eine Rolle beim Auftreten von Entzündungen oder Infektionen. Ohrmarken (sowohl elektronischer als auch herkömmlicher Art) weisen gemeinhin eine höhere Verlustrate auf als Boli. In der Praxis sind Verlustraten von über 5 % gängig, bei Beweidung in extremer Strauchvegetation wurden Werte bis zu 14 % berichtet. Die Existenz von Ohrmarken lässt sich visuell nachprüfen. Treten Probleme beim Lesen der Ohrmarken auf, kann ein Handlesegerät nah an das Kennzeichen herangebracht werden. Betrügerische Manipulationen (unerlaubter Austausch der Ohrmarken) sind möglich. Die Entnahme der Marken bei der Schlachtung ist unproblematisch.
Bolus
Der Bolus wird in den Netzmagen eingebracht, der sich nach der Geburt als Teil des Vormagens entwickelt. Daher gilt für das Einsetzen eines Bolus ein bestimmtes Mindestalter. Es werden besondere Miniboli angeboten, deren Verlustraten den Berichten zufolge sehr gering ist, sofern sie Tieren im Alter von mindestens drei Wochen eingesetzt werden. Wie neuere Veröffentlichungen und Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten zeigen, lassen sich Verlustraten von weniger als 0,1 % erzielen, wenn die je nach Alter und Gewicht des Tieres richtige Art von Bolus (Größe, Gewicht) verwendet wird. Vor allem bei Haltungsbedingungen, bei denen Ohrmarken leicht verlorengehen (etwa bei der Beweidung von Strauchflächen) hat der Bolus eindeutige Vorteile. Zum Einsetzen von Boli ist eine entsprechende Schulung nötig. Ohne RFID-Leser lässt sich die Existenz eines Bolus nicht von außen kontrollieren. Reagiert das Lesegerät nicht auf ein Tier, dem zuvor ein Bolus eingesetzt wurde, lässt sich nicht bestimmen, ob der Bolus verloren wurde oder nicht mehr funktioniert. Eine betrügerische Manipulation in Bezug auf die Identität des Tieres ist so gut wie ausgeschlossen und würde sich, angesichts des Werts des Tieres in Relation zu den Kosten eines solchen Eingriffs, auch nicht lohnen. Im Schlachthaus lässt sich der Bolus leicht manuell entfernen, vorausgesetzt, das zuständige Personal ist entsprechend geschult. Technische Lösungen zur automatischen Entnahme bei der Schlachtung befinden sich derzeit in Entwicklung.
Andere Arten von Kennzeichen sind für die offizielle Kennzeichnung von Schafen und Ziegen gemäß Verordnung Nr. 21/2004 gegenwärtig nicht erlaubt. Allerdings liegen aus einigen Mitgliedstaaten Berichte über Erfahrungen mit solchen Kennzeichen vor:
( injizierbarer Transponder: Transponder von geringer Größe, der durch Injizieren in den Tierkörper implantiert wird; er ist von einem biokompatiblen, nicht porösen Material wie zum Beispiel Glas umschlossen;
( elektronische Kennzeichnung an der Fessel: von Plastik umschlossener Transponder, der an der Fessel eines Tiers befestigt wird.
Injizierbare Transponder
Obwohl injizierbare Transponder den Vorteil haben, dass sie sehr jungen Tieren eingepflanzt werden können, herrscht Unsicherheit über ihre optimale Position (z. B. Abdomen, Schwanzfalte, Klauenspalte, Metakarpalregion). Das Injizieren ist ein komplizierteres Verfahren, das besondere Schulung erfordert, was sich auf die Rückhaltung des Transponders auswirkt. Hochentwickelte Überzugsstoffe auf der Oberfläche einiger Transponder gewährleisten eine rasche Einkapselung und verhindern eine Wanderung des Transponders. Injizierbare Transponder sind nicht von außen sichtbar. Reagiert das Lesegerät nicht auf ein Tier mit einem injizierbaren Transponder, lässt sich nicht bestimmen, ob der Transponder verloren wurde oder nicht mehr funktioniert. Die Entnahme eines injizierbaren Transponders vom Lebendtier lohnt sich, angesichts des Werts des Tieres in Relation zu den Kosten des Eingriffs, nicht. Die Entnahmequote injizierbarer Transponder bei der Schlachtung ist im Vergleich zu anderen Kennzeichen gering, zudem wurden bislang keine automatischen Verfahren dafür entwickelt. Je nach Injektionsstelle besteht daher ein höheres Risiko als bei anderen elektronischen Kennzeichen, dass injizierbare Transponder die Nahrungs- oder die Futtermittelkette erreichen. Injizierbare Transponder werden vielfach bei Haustieren und Pferden eingesetzt.
Elektronische Kennzeichnung an der Fessel
Ein seit kurzem in der Entwicklung befindliches alternatives elektronisches Kennzeichen ist ein Transponder, der in eine Kennzeichnung an der Fessel eingebettet ist (auch „Fußband“ genannt). Mit dieser Art Kennzeichen gibt es bislang nur wenige praktische Erfahrungen. Das Kennzeichen kann grundsätzlich nur bei erwachsenen Tieren angebracht werden, deren Fessel ausgewachsen ist. Dies beschränkt die Möglichkeiten der in Artikel 4 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 21/2004 geforderten frühen Kennzeichnung von Lämmern innerhalb von sechs Monaten. Das Anbringen ist einfach und es liegen keine Berichte von Problemen mit der Tiergesundheit vor. Die extern angebrachte Marke ist deutlich sichtbar, allerdings auch anfälliger für betrügerische Manipulationen und raue Umweltbedingungen. Diese Art von Kennzeichen hat besondere Vorteile für Betriebe, die die individuellen Kenncodes von Tieren im Melkstand registrieren müssen.
2.2.2 Lesegeräte
Die Leseleistung hängt von der Leistungsstärke der Lesegeräte und der Kennzeichen ab sowie von der Fähigkeit der jeweiligen Mitarbeiter, das Lesesystem korrekt zu installieren (Positionierung der Antenne, Treibgangbreite, Einrichtung der Firmware), um Umgebungsinterferenzen zu verhindern und eine bestmögliche Geräteleistung zu gewährleisten.
Bei verschiedenen Feldstudien in den Mitgliedstaaten wurde eine Lesbarkeit von 100 % erreicht. Es wurde jedoch auch von Werten berichtet, die nur bei 50 % lagen. Werden Mischgruppen aus Tieren mit elektronischen und nicht elektronischen Kennzeichen gemeinsam abgefertigt, können allgemeine logistische Probleme auftreten.
Es werden zwei Arten von Lesesituationen beurteilt.
Statisches Lesen
Das statische Lesen wird bei einzelnen, bewegungsunfähigen (statischen) Tieren (etwa in der Futterstation oder im Futtergang) mit dem Handlesegerät durchgeführt (auch als tragbares Lesegerät bezeichnet), wodurch Übertragungsfehler verhindert werden. Die derzeitigen Handlesemodelle funktionieren im Zusammenhang mit landwirtschaftlichen Einrichtungen (z. B. Viehwaagen), um eine regelmäßige Überprüfung der Tierleistung zu gestatten. Die Leseleistung hängt von physischen Merkmalen (z. B. Größe und Form) der Antenne und dem Ladezustand der Batterie ab (bei einigen Lesegeräten sinkt der Leseabstand bei niedriger Batterieladung). Das in Entscheidung 2006/968/EG dargelegte Zulassungsverfahren garantiert jedoch eine gewisse Mindestqualität der auf dem Markt befindlichen Geräte. Die Kenncodes der Tiere werden nacheinander abgelesen, was die Lesegeschwindigkeit begrenzt. Aus diesem Grund werden Handlesegeräte vor allem für kleinere Gruppen von Tieren benutzt. Tiere, bei denen kein Messwert angezeigt wird, können leicht entdeckt und einzeln abgefertigt werden. Handlesegeräte sind im Allgemeinen einfach zu handhaben, ohne dass besondere technische Fähigkeiten nötig wären. Handlesegeräte sind billiger als stationäre Lesegeräte. Anspruchsvollere Funktionen sind allerdings nur bei teureren Modellen vorhanden.
Dynamisches Lesen
Bei dynamischen Lesesystemen bewegen sich die Tiere durch einen Korridor, der mit der Antenne eines stationären (statischen) Lesegeräts versehen ist. Lesegeschwindigkeit und Leseabstand sind deutlich höher (unter realen Bedingungen, ein Tier pro Sekunde) als bei Handlesegeräten. Stationäre Lesegeräte sind gewöhnlich in die Automatisierungstechnik des elektronischen Verwaltungssystems eingebunden. Die Erkennung und Trennung von Tieren, bei denen kein Messwert angezeigt wird, erfordert gegebenenfalls entsprechende Einrichtungen (z. B. automatisierte Durchgänge). Die Installation dynamischer Lesesysteme braucht Zeit. Die Antenne eines stationären Lesegeräts muss so ausgerichtet werden, dass die Kennzeichen optimal gelesen werden können. Neuere Lesegeräte lassen sich auch automatisch einstellen. Bei der neuen Gerätegeneration ist die Leseleistung nicht durch unterschiedliche Lesebedingungen (verschiedene Arten von Kennzeichen) beeinflusst. Es sind technische Lösungen auf dem Markt, bei denen stationäre Lesegeräte ohne großen Aufwand transportiert und an unterschiedlichen Orten installiert werden können.
Stationäre Lesegeräte lassen sich leicht mit Viehwaagen oder Einrichtungen (Durchgängen) verbinden, um Tiere mit und ohne abgelesenen Kenncode zu trennen. Sie sind ein praktisches Mittel, um eine große Zahl von Tieren innerhalb kurzer Zeit abzufertigen. Ihre komplexe Technik, Funktionsvielfalt und verstärkte Leistung machen stationäre Lesegeräte teurer als Handlesegeräte. Der RFID-Markt hält gegenwärtig statische Lesegeräte bereit, die trotz ihrer technischen Feinheiten benutzerfreundlich sind („Plug and Play“).
2.2.3 Datenübertragung von Lesegeräten auf Datenverarbeitungssysteme
Der entscheidende Vorteil der elektronischen Kennzeichnung von Tieren ist die Möglichkeit, den Kenncode der Tiere direkt in ein Datenverarbeitungssystem einzulesen (z. B. Tierverbringungsbericht oder Bestandsverwaltung). Aus diesem Grund wurden in verschiedenen Projekten auch die Verbindung zwischen Lesegerät und PC/PDA und der Datentransfer auf die Verwaltungssoftware oder in eine zentrale Datenbank untersucht.
Programmierbare Lesegeräte besitzen eine gewisse Kapazität zur Speicherung der Kenncodes. Bei Verwendung dieses Datenspeichers lassen sich die individuellen Tierdaten zu einem späteren Zeitpunkt auf einen Computer übertragen. Beim dynamischen Lesen müssen Lesegerät und PC permanent verbunden sein, um die gleichzeitige Übertragung der Daten zu ermöglichen. Mit Bluetooth und Wi-Fi wurden, abhängig vom Funkprotokoll und der Umgebung, positive Resultate über Entfernungen hinweg erzielt, falls eine Kabelverbindung nicht praktikabel war.
Berichten zufolge muss die Schnittstelle zwischen der Software programmierbarer Lesegeräte und der Datenverarbeitungssoftware weiteren Betrachtungen unterzogen werden. Um die vorhandene Agrarsoftware auf die Kommunikation mit den Lesegeräten und zentralen Datenbanken abzustimmen, waren Programmierarbeiten nötig. Dies liegt häufig daran, dass Agrarsoftware ein geschützt ist, weshalb jede Anpassung an eine zusätzliche Informationsaufnahme Neuprogrammierungen erfordert. Bislang existieren weder auf internationaler noch auf EU-Ebene Standards für das Ausgabeformat von Lesegeräten. Auf ISO-Ebene finden derzeit Fachgespräche dazu statt.
2.2.4 Die Perspektive der Endanwender
Landwirte
Bei geeigneter Schulung lässt sich die Anbringung elektronischer Kennzeichen mit der Anbringung herkömmlicher Kennzeichen vergleichen. Die Lesegeräte haben sich als tauglich erwiesen. Die Ausstattung landwirtschaftlicher Betriebe mit qualitativ hochwertigen Lesegeräten ist somit lediglich eine Kostenfrage. Landwirte sind eher zum Einsatz der Technik zu bewegen, wenn das RFID-System benutzerfreundlich ist und sich direkte Betriebsvorteile ergeben (Kosteneinsparungen, Zeitersparnis, Fehlerbeseitigung). Dies trifft vornehmlich auf Betriebe mit intensiver Tierhaltung zu (z. B. Milchziegen, Reinzucht), wo die Leistungsdaten einzelner Tiere (z. B. Milchertrag, Ablammergebnisse) routinemäßig aufgezeichnet werden. Die Hersteller (RFID, Agrarsoftware) müssen auf der Basis vordefinierter Kriterien stärkeres Augenmerk auf die Integration der automatisierten Erfassung in die Agrarsoftware legen. Der Einsatz elektronischer Kennzeichen in landwirtschaftlichen Betrieben erfordert technisches Grundwissen und Computerkenntnisse . Geeignete Schulungen wurden in den Berichten als wichtiger Faktor bei der Einführung der elektronischen Kennzeichnung gesehen. Sollten in der Schafwirtschaft weniger Computerkenntnisse vorhanden sein als in anderen Agrarsektoren, müssen Lösungen in Betracht gezogen werden, bei denen Dienstleister den Landwirten die elektronische Erfassung abnehmen (z. B. könnten Transporteure die Kenncodes der Tiere beim Verladen einlesen und die Verbringung im Auftrag der Halter melden). Vor allem Kleinbetriebe haben auch weiterhin die Möglichkeit, Tierverbringungen ohne elektronische Lesung zu melden, so dass die Kosten für die technische Ausrüstung auf die Ausgaben für die Kennzeichen beschränkt bleiben, ohne dass sich die Vorteile für die nachgeschalteten Betriebe verringern.
Märkte/Sammelstellen
Die elektronische Kennzeichnung ist ein effizientes Mittel, um die Verbringung einzelner Tiere über die Märkte zu verfolgen. Als Vorteil der elektronischen Kennzeichnung wurde die Möglichkeit bezeichnet, Tiere von verschiedenen Herkunftsorten auf Märkten neu zusammenzustellen, um sie in homogenen Partien zu verkaufen. Die Märkte weisen, zumindest in einigen Mitgliedstaaten, extrem hohe Durchlaufzahlen auf (Auktion von über 2000 Tieren pro Stunde). Das RFID-System darf die „Verkaufsgeschwindigkeit“ auf dem Auktionsgelände nicht behindern. Durch die sorgfältige Installation des Lesesystems lassen sich die meisten Risiken in Bezug auf eine mangelnde Leistungsfähigkeit ausschalten (elektromagnetische Störungen, Umgang mit Ausnahmen). Die technischen Anforderungen an die Ausrüstung sind sehr hoch, da eine unzureichende Leseleistung und die Unfähigkeit, mit Anomalien umzugehen, die normalen Marktabläufe zum Stillstand bringen würden. Die Erkennung und Registrierung von Tieren ohne Messwert (etwa weil kein elektronisches Kennzeichen vorhanden ist oder ein vorhandenes Kennzeichen nicht funktioniert) ist deshalb bei einem hohen Durchlauf an Tieren ein wichtiger Punkt, der weiterer Überlegungen bedarf. Leicht zu reinigende und zu desinfizierende Metallstrukturen stellen eine weitere Herausforderung für die Lesetechnologie auf Märkten und an Sammelstellen dar. Die Ausstattung solcher Orte mit dynamischen, hochleistungsfähigen Lesesystemen erfordert Investitionen, die deutlich höher sind als beim visuellen Lesen und deren Amortisation zum größten Teil auf ihrem Nutzungsgrad beruht. Im Vergleich zum visuellen Lesen der individuellen Kenncodes ist die elektronische Kennzeichnung jedoch eine tragfähige Lösung, um die individuelle Rückverfolgbarkeit der Tiere über die Märkte zu gewährleisten.
Schlachtbetriebe
Die Registrierung individueller Kenncodes von Tieren garantiert die Rückverfolgbarkeit innerhalb der Lebensmittelkette, da dadurch eine eindeutige Verbindung zur Geschichte jedes Einzeltiers hergestellt wird. Das Ablesen des Kenncodes vor und nach der Schlachtung wurde in mehreren Projekten getestet und hat sich in beiden Situationen als praktikabel erwiesen. Die Kennzeichen können im Wartebereich gelesen werden (zur Bestätigung der Lieferung des Tiers/der Tiere an den Schlachthof) sowie am Beginn der Schlachtlinie (zur Bestätigung der Schlachtung) und am Ende der Schlachtlinie (zur Bestätigung der Entnahme des Kennzeichens). Zur Frage der Leseleistung wird auf den vorherigen Absatz verwiesen. Die manuelle Entnahme der Kennzeichen ist praktikabel, die automatische Entnahme bedarf jedoch der weiteren technischen Entwicklung. Um sicherzustellen, dass der Kenncode jedes Tiers einmalig ist, sollte eine betrügerische Zweitverwendung elektronischer Kennzeichen verhindert werden.
2.3 Wirtschaftliche Aspekte
Die Schätzung der Kosten für die 27 Mitgliedstaaten hängt von der Zahl der Kleinwiederkäuer ab, die mit elektronischen Kennzeichen zu versehen sind, und von der Zahl der Betriebe, die mit elektronischen Lese- und Datenverarbeitungsgeräten auszustatten sind. Neben den Kosten für die verwendete Ausrüstung (z. B. 1 bis 2 EUR pro elektronisches Kennzeichen, unter 200 EUR für ein Handlesegerät, ab 1000 EUR für ein statisches Lesegerät) hängen die Gesamtkosten zum einen davon ab, auf welche Weise die Mitgliedstaaten von den verschiedenen Ausnahmeregelungen in Verordnung (EG) Nr. 21/2004 Gebrauch machen, und zum anderen vom Prozentanteil der Kleinbetriebe (z. B. Hobbylandwirte), die in der Lage sind, die individuellen Kenncodes von Tieren nach dem manuellen Lesen zu melden.
Berechnungen in mehreren Mitgliedstaaten wie auch der Gemeinsamen Forschungsstelle der Kommission haben gezeigt, dass die Kosten für Lese- und Datenverarbeitungsgeräte einen beträchtlichen Teil der jährlichen Gesamtkosten ausmachen. Eine schrittweise Einführung der elektronischen Kennzeichnung, beginnend mit der Kennzeichnung im ersten Schritt und der Verknüpfung der Verbringungsdaten mit den individuellen Kenncodes der Tiere im zweiten Schritt, würde in der Einführungsphase die Ausgaben begrenzen.
Angesichts des enormen menschlichen Arbeitseinsatzes, den die manuelle Registrierung der individuellen Kenncodes bei großen Schaf- und Ziegenherden erfordern würde, wird deutlich, dass automatisierte Lesesysteme diesen Aufwand reduzieren können. Die elektronische Kennzeichnung verringert als grundlegendes Element bei der individuellen Rückverfolgbarkeit von Tieren nicht nur Risiken, sondern bietet auch Effizienzvorteile, beispielsweise bei der landwirtschaftlichen Betriebsführung, der Tierzucht, amtlichen Kontrollen und der Lebensmittelsicherheit. Dieser vielfältige Nutzen der elektronischen Kennzeichnung ist ein wichtiger Anreiz für die Halter von Kleinwiederkäuern und die verbundenen Bereiche, wodurch die Umsetzung gefördert wird. Die direkten Vorteile im Betrieb spielen somit eine zentrale Rolle für die allgemeine Akzeptanz und effiziente Einführung der elektronischen Kennzeichnung.
2.4 Künftiger Bedarf
Die Resultate der Projekte in den Mitgliedstaaten zeigen, dass die elektronische Kennzeichnung von Schafen und Ziegen in einem breiten Spektrum von Produktionsbedingungen funktioniert. Nur in einem Mitgliedstaat wurde von Problemen bei der Erkennung, Isolierung und Registrierung von Tieren ohne Messwert bei großen Durchlaufzahlen berichtet, die sich unter extremen Bedingungen als Einschränkung erwiesen. Kürzlich in dem betreffenden Mitgliedstaat durchgeführten Tests zufolge konnten diese Probleme gelöst werden.
Die Vorteile der elektronischen Kennzeichnung sind begrenzt, wenn der Kenncode nur auf dem Lesegerät angezeigt, nicht jedoch in die Software zur Aufzeichnung der Verbringungen oder zur Betriebsführung eingelesen wird. Die Verabschiedung internationaler Standards für Datenformate und die Datenkommunikation werden die meisten Probleme der derzeit begrenzten Verfügbarkeit vollständig adaptierter, mit allen Lesegeräten kompatibler Softwarelösungen beseitigen. Der vielfältige Einsatz der elektronischen Kennzeichnung (z. B. Herdenführung, Zucht, Leistungsaufzeichnung) über die ursprünglichen gesundheitlichen Zwecke (Verbringungskontrolle, Krankheitsbeseitigung) hinaus wird als wichtiger Anreiz für eine breitere Akzeptanz gesehen.
3. Schlussfolgerungen
Mit der Verordnung (EG) Nr. 21/2004 wurde das Prinzip der individuellen Rückverfolgbarkeit von Schafen und Ziegen eingeführt, das aufrechterhalten werden sollte, um heutige und künftige Anforderungen an ein Kennzeichnungssystem zu erfüllen, das die Wahrung hoher Standards bei der Tiergesundheit und der Lebensmittelsicherheit im Auge hat.
( Die Rückverfolgbarkeit der Verbringung einzelner Tiere über verschiedene Betriebe hinweg bedeutet, dass für jede Verbringung die Daten der Einzeltiere registriert werden müssen. Durch elektronische Systeme wird die automatische Erfassung und Aufzeichnung individueller Tierdaten gewährleistet, insbesondere für Kleinwiederkäuer, die häufig in großer Zahl und manchmal durch Märkte oder Sammelstellen transportiert werden, wo sich ihre Gruppenzusammensetzung ändert.
( Elektronische Lesesysteme sind entbehrlich, wenn die individuellen Kenncodes der Tiere visuell erfasst und manuell aufgezeichnet werden können (z. B. bei kleinen Tiergruppen) oder im Falle einer Gruppenkennzeichnung (z. B. bei Betriebscodes).
( Aufgrund der unterschiedlichen Haltungs- und Umweltbedingungen in den Mitgliedstaaten sollten die gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften nicht eine technische Lösung der anderen vorziehen. Die Auswahl der Geräte für die elektronische Kennzeichnung gemäß den spezifischen nationalen Erfordernissen ist eine Frage der Subsidiarität. Durch die gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften sind bereits die grundlegenden technischen Normen festgelegt. Die Zulassung der Geräte liegt in der Verantwortung der zuständigen Behörden innerhalb der Mitgliedstaaten mit dem Zweck, dass die Geräte die Feststellung der Identität von Tieren erlauben, die zwischen den Mitgliedstaaten gehandelt werden. Der Kommission fällt jedoch die entscheidende Rolle zu, zu gewährleisten, dass in der Gemeinschaft ein gemeinsamer Ansatz und gemeinsam vereinbarte Normen gelten. Darüber hinaus hat sie den Mitgliedstaaten Unterstützung zu gewähren. Es sollte erwogen werden, ein gemeinschaftliches Referenzlaboratorium (GRL) einzurichten.
( Um technische Entwicklungen sowie Erfahrungen mit bestimmten Arten von Kennzeichen und spezifischen Erfordernissen in bestimmten Einsatzbereichen zu ermöglichen, sollte es den Mitgliedstaaten außerdem gestattet sein, neue Arten von Kennzeichen zuzulassen (z. B. die elektronische Kennzeichnung an der Fessel, injizierbare Transponder), vorausgesetzt der in Verordnung (EG) Nr. 21/2004 festgelegte Höchstzeitraum für die Kennzeichnung wird eingehalten und jede Art von Kennzeichen wird von der Nahrungskette ferngehalten.
( Die elementaren technischen Voraussetzungen zur Ausstattung von Kleinwiederkäuern mit elektronischen Kennzeichen in ihrem Geburtsbetrieb sind erfüllt. Allerdings sollte das Datum der verbindlichen Einführung der elektronischen Kennzeichnung mit Rücksicht auf den Zeitrahmen bestimmt werden, den die Mitgliedstaaten für die Umsetzung der erforderlichen rechtlichen und organisatorischen Vorschriften im Vorfeld dieses Datums benötigen.
( Die Erfahrung mit der Anwendung der elektronischen Kennzeichnung in einigen Mitgliedstaaten hat gezeigt, dass erhebliche Investitionen in hochleistungsfähige Lesetechnologie an verschiedenen Stellen der gesamten Produktionskette unumgänglich sind, damit das System funktioniert.
( Die sukzessive elektronische Kennzeichnung von Jungtieren in ihrem Geburtsbetrieb wird dazu führen, dass Tiere mit und ohne elektronisches Kennzeichen während der Einführungsphase gemeinsam gehalten werden müssen. Es ist daher beabsichtigt, das Datum, ab dem das Begleitdokument die individuellen Kenncodes der Tiere enthalten muss (Abschnitt C Nummer 2 im Anhang zur Verordnung (EG) Nr. 21/2004), von dem in Artikel 9 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 21/2004 genannten Datum zu trennen.
( Aus den obengenannten Gründen ist es zum gegenwärtigen Zeitpunkt unmöglich, eine Entscheidung über das endgültige Datum für die verbindliche Einführung der elektronischen Kennzeichnung auf Gemeinschaftsebene vollauf zu rechtfertigen. Es wird daher empfohlen, eine umfassende Debatte unter den Beteiligten, insbesondere über die wirtschaftlichen Folgen der Einführung der individuellen Rückverfolgbarkeit und der elektronischen Kennzeichnung, abzuhalten, bevor in Verordnung (EG) Nr. 21/2004 ein endgültiges Datum festgelegt wird. Ein solches Datum sollte nach dem Komitologieverfahren durch die Kommission gemäß klaren, vom Rat festgelegten Bedingungen bestimmt werden. Sie wird dieses Datum 2008 mit Blick auf die Einführung der elektronischen Kennzeichnung in allen Mitgliedstaaten bis Ende 2009 festlegen. Der Rechtsrahmen sollte den Mitgliedstaaten allerdings erlauben, die elektronische Kennzeichnung ihren nationalen Erfordernissen entsprechend auch vor dem in Verordnung (EG) Nr. 21/2004 genannten endgültigen Datum einzuführen. Dies wird auch einer wohlüberlegten Entscheidung über das endgültige Datum für die verbindliche Einführung auf Gemeinschaftsebene förderlich sein.
[1] ABl. L 355 vom 5.12.1992, S. 32, zuletzt geändert durch Verordnung (EG) Nr. 21/2004 (ABl. L 5 vom 9.1.2004, S. 8).
[2] ABl. L 117 vom 7.5.1997, S. 1.
[3] ABl. L 204 vom 11.8.2000, S. 1.
[4] ABl. L 5 vom 9.1.2004, S. 8.
[5] ABl. L 401 vom 30.12.2006, S. 41.
[6] Die Internationale Organisation für Normung (ISO) hat Normen zu bestimmten Aspekten der Radiofrequenz-Identifikation (RFID) von Tieren veröffentlicht. Darüber hinaus hat das Internationale Komitee für Leistungsprüfungen in der Tierproduktion (ICAR) Verfahren zur Überprüfung der Konformität bestimmter RFID-Geräte mit den ISO-Normen entwickelt. Diese Verfahren wurden im Internationalen Abkommen für die Durchführung von Leistungsprüfungen in der von der ICAR-Vollversammlung im Juni 2004 genehmigten Fassung veröffentlicht.
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