52007DC0549

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat über die Änderung des mehrjährigen Finanzrahmens (2007-2013) /* KOM/2007/0549 endg. */


[pic] | KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN |

Brüssel, den 4.10.2007

KOM(2007) 549 endgültig/2

CORRIGENDUM: Seite 14Betrifft DE, FR, EN

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT

über die Änderung des mehrjährigen Finanzrahmens (2007-2013)

Vorschlag für einen

BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

zur Änderung der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung im Hinblick auf den mehrjährigen Finanzrahmen

(von der Kommission vorgelegt)

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT

über die Änderung des mehrjährigen Finanzrahmens (2007-2013)

Finanzierung der Europäischen GNSS-Programme (EGNOS-GALILEO)

Finanzierung des Europäischen Technologieinstituts

Diese Mitteilung enthält den Vorschlag der Kommission für die Änderung des mehrjährigen Finanzrahmens (im Folgenden als „Finanzrahmen” bezeichnet) gemäß Nummer 21 bis 23 der Interinstitutionellen Vereinbarung (IIV) vom 17. Mai 2006 über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung.

Gemäß Nummer 21 der IIV kann der Finanzrahmen auf Vorschlag der Kommission geändert werden, um auf unvorhergesehene Situationen zu reagieren, wobei die Eigenmittelobergrenze unangetastet bleiben muss.

Gemäß Nummer 22 muss jeder Beschluss über eine Änderung des Finanzrahmens bis zu einer Höhe von 0,03 % des BNE der Europäischen Union von beiden Teilen der Haushaltsbehörde in Übereinstimmung mit den in Artikel 272 Absatz 9 Unterabsatz 5 des Vertrags zur Errichtung der Europäischen Gemeinschaft niedergelegten Abstimmungsregeln gefasst werden. Jede Änderung des Finanzrahmens um mehr als 0,03 % des BNE der Europäischen Union wird von beiden Teilen der Haushaltsbehörde gemeinsam beschlossen, wobei der Rat einstimmig beschließt.

Nummer 23 der IIV enthält eine Reihe spezifischer Bedingungen, die von den Organen einzuhalten sind:

1. Die Organe prüfen die Möglichkeiten einer Mittelumschichtung zwischen den Programmen unter der von der Änderung betroffenen Rubrik, insbesondere auf der Grundlage zu erwartender unzureichender Mittelinanspruchnahmen. Anzustreben wäre, dass bis zur Obergrenze der betreffenden Rubrik ein signifikanter Spielraum — ausgedrückt als absoluter Betrag und in Prozent der geplanten neuen Ausgaben — erwirtschaftet wird.

2. Die Organe prüfen Möglichkeiten, jede Anhebung der Obergrenze einer Rubrik durch Senkung der Obergrenze einer anderen Rubrik auszugleichen.

3. Eine Änderung des Finanzrahmens bei den obligatorischen Ausgaben darf keine Verringerung des für die nichtobligatorischen Ausgaben verfügbaren Betrags bewirken[1].

4. Jede Änderung muss die Aufrechterhaltung eines geordneten Verhältnisses zwischen Verpflichtungen und Zahlungen gewährleisten.

1. ZUSÄTZLICHER FINANZIERUNGSBEDARF AUFGRUND UNVORHERGESEHENER SITUATIONEN

Nach Auffassung der Kommission rechtfertigen neue Entwicklungen bei der Finanzierung des Programms Galileo mit einem zusätzlichen Mittelbedarf von 2 400 Mio. EUR und bei der Finanzierung des Europäischen Technologieinstitutes mit einem zusätzlichen Bedarf von 309 Mio. EUR die Änderung des Finanzrahmens.

1.1. Entwicklungen im Galileo-Programm

Zusätzlich zu dem zwischen den Organen vereinbarten Finanzrahmen wurde ein Betrag in Höhe von 1,005 Mrd. EUR zu jeweiligen Preisen in Teilrubrik 1A – „Wettbewerbsfähigkeit in den Bereichen Wachstum und Beschäftigung” gemäß dem Vorschlag der Kommission[2] zur Finanzierung der Errichtungs- und der Betriebsphase des Programms Galileo für den Zeitraum 2007 bis 2013 veranschlagt.

Der Vorschlag basierte auf dem ursprünglichen Plan, der drei Phasen vorsah: Entwicklungs- und Validierungsphase, Errichtungsphase und Betriebsphase. Die Entwicklungsphase sollte vollständig aus öffentlichen Mitteln finanziert werden, während die Errichtungs- und die Betriebsphase sowohl vom öffentlichen als auch vom privaten Sektor im Rahmen einer öffentlich-privaten Partnerschaft (PPP) finanziert und im Rahmen eines Konzessionsvertrages durchgeführt werden sollten. Die EU sollte während der Errichtungsphase etwa ein Drittel der Mittel aufbringen und einen finanziellen Beitrag zu den Betriebskosten während der ersten drei Jahre der Betriebsphase leisten. Insgesamt wurde der Teil der von der EU im Zeitraum 2007-2013 aus dem Gemeinschaftshaushalt finanzierten Mittel auf 1,0 Mrd. EUR veranschlagt.

Die Ausschreibung für die Konzession wurde am 17. Oktober 2003 veröffentlicht und erbrachte einen einzigen Verhandlungspartner, „Euro-GNSS”, ein fusioniertes Konsortium aus acht Partnern. Die Verhandlungen begannen schließlich im Januar 2006, nachdem interne Streitigkeiten zwischen den Industrievertretern über die Aufteilung der Kompetenzen und Verantwortungsbereiche (und die Standorte der wichtigsten Bodeninstallationen des Systems) beigelegt worden waren. Anfang 2007 wurden die Konzessionsverhandlungen jedoch beendet. Der Rat (Verkehr, Telekommunikation, Energie) hat die Kommission auf seiner Tagung vom 22. März 2007 aufgefordert, einen detaillierten Bericht über die Fortschritte in den Verhandlungen mit dem Konsortium und über alternative Szenarien für die rasche Errichtung der Rauminfrastruktur, einschließlich der finanziellen Aspekte, vorzulegen. Das Europäische Parlament forderte die Kommission ebenfalls auf, geeignete Vorschläge[3] vorzulegen.

In ihrer Antwort nahm die Kommission am 16. Mai 2007 eine Mitteilung über den Stand des Programms Galileo an: „ Galileo am Scheideweg: die Umsetzung der europäischen GNSS-Programme ”, zusammen mit einem Arbeitspapier der Kommissionsdienststellen[4]. Nach dem vereinbarten Szenario soll eine volle Betriebskapazität mit 30 Satelliten aus öffentlichen Mitteln finanziert und beschafft werden; anschließend sollen die Betriebs- und Nutzungstätigkeiten über eine Konzessionsvereinbarung im Rahmen einer öffentlich-privaten Partnerschaft ablaufen. Ende 2011 soll die anfängliche Betriebskapazität mit 18 Satelliten und Ende 2012 die volle Betriebskapazität mit 30 Satelliten erreicht werden. Die öffentliche Beschaffung der vollständigen Infrastruktur erfordert eine Investition für den Zeitraum 2007-2013 in Höhe von 3,4 Mrd. Euro. Der PPP-Konzessionsvertrag soll für den Zeitraum 2010-2030 gelten.

Ausgehend von dieser Mitteilung ist der Rat (Verkehr, Telekommunikation, Energie) auf seiner Tagung vom 6. bis 8. Juni 2007 zu dem Schluss gelangt, dass die laufenden Verhandlungen über den Konzessionsvertrag gescheitert sind und beendet werden sollten. Die Verkehrsminister haben das Programm Galileo als Schlüsselprojekt der Europäischen Union bekräftigt und die Zielsetzung, das Galileo-System bis Ende 2012 zu errichten, unbeschadet einer endgültigen Entscheidung unterstützt. Der Rat hat anerkannt, dass der öffentliche Sektor für die Errichtung des Programms Galileo weitere öffentliche Mittel bereitstellen muss, und die Kommission aufgefordert, detaillierte Alternativvorschläge für die Finanzierung vorzulegen, einschließlich sämtlicher Optionen für die öffentliche Finanzierung ausgehend von zusätzlichen eingehenden Bewertungen der Kosten, Risiken, Einnahmen und Zeitpläne.

Parallel dazu hat das Europäische Parlament am 20. Juni 2007 eine Entschließung verabschiedet, in der es seine volle Unterstützung für die Fortsetzung des Galileo-Programms beteuert, aber jede Lösung ablehnt, bei der eine Finanzierung über Gemeinschaftsmittel mit zusätzlichen zwischenstaatlichen Mitteln kombiniert würde. In der Entschließung wird die volle Finanzierung des Programms mit Mitteln aus dem Gemeinschaftshaushalt gefordert, und die Kommission wird aufgefordert, eine Änderung des Finanzrahmens gemäß Nummer 22 der IIV oder nach Maßgabe anderer mit der IIV gebotenen Möglichkeiten vorzuschlagen[5].

In ihrer Mitteilung „Galileo: die europäischen GNSS-Programme mit neuem Profil”[6] hat die Kommission eine detaillierte Analyse der verschiedenen Finanzierungsoptionen vorgelegt und empfohlen, den Finanzrahmen zu ändern, um die Lücke in der öffentlichen Finanzierung zu schließen.

Da unter der Teilrubrik 1A des Finanzrahmens bereits ein Betrag von 1,0 Mrd. EUR veranschlagt wurde, ist zur Finanzierung des oben dargelegten Gesamtbetrags durch Gemeinschaftshaushaltsmittel ein zusätzlicher Betrag in Höhe von 2,4 Mrd. EUR in dieser Rubrik mit folgender Aufteilung erforderlich:

Verpflichtungsermächtigungen (VE) Galileo (Mio. EUR zu jeweiligen Preisen) | 2007 |2008 |2009 |2010 |2011 |2012 |2013 | 2007-2013 | | Derzeit veranschlagte VE | 100 |151 |201 |251 |151 |151 |0 |1 005 | | Zusätzlich erforderliche VE |0 |+ 789 |+ 599 |+ 739 |+ 120 |+ 96 |+ 57 |+ 2 400 | | VE insgesamt EG-Haushalt | 100 |940 |800 |990 |271 |247 |57 |3 405 | | 1.2. Entwicklungen im Zusammenhang mit dem Europäischen Technologieinstitut (ETI)

Der Vorschlag zur Einrichtung eines Europäischen Technologieinstituts wurde im Jahr 2005 im Zuge der Halbzeitüberprüfung der Strategie von Lissabon vorgelegt. Er wurde auf der Grundlage einer öffentlichen Konsultation, an der sich die wichtigsten Universitäts-, Forschungs- und Innovationseinrichtungen im Bereich der Industrie sowie Unternehmensverbände beteiligt haben, weiterentwickelt. Das Konzept wurde in einer ersten Mitteilung der Kommission mit dem Titel „ Umsetzung der erneuerten Partnerschaft für Wachstum und Arbeitsplätze - Ein Markenzeichen für Wissen: Das Europäische Technologieinstitut “[7] vorgestellt. Im Juni 2006 arbeitete die Kommission das Konzept in einer zweiten Mitteilung - „ Das Europäische Technologieinstitut: Die nächsten Schritte “[8] – weiter aus und stützte sich dabei weitgehend auf die Ergebnisse des Konsultationsverfahrens; außerdem wurden einige spezifische Fragen in Bezug auf die vorgeschlagene Struktur und die Arbeit des ETI näher beleuchtet.

Auf der Tagung des Europäischen Rates vom 15. und 16. Juni 2006 wurde bekräftigt, dass „das Europäische Technologieinstitut, das mit bestehenden nationalen Einrichtungen zusammenarbeiten wird, neben anderen Maßnahmen, die Vernetzung und Synergien zwischen herausragenden Forschungs- und Innovationsgemeinschaften in Europa fördern, ein wichtiger Schritt sein wird, um die Lücke zwischen Hochschulbereich, Forschung und Innovation zu schließen“. Die Kommission wurde aufgefordert, einen förmlichen Vorschlag für die Einrichtung des ETI vorzulegen. Dieser Vorschlag wurde von der Kommission am 18. Oktober 2006[9] verabschiedet. Darin ist für die Finanzierung des ETI aus Mitteln der Teilrubrik 1A für den Zeitraum 2008-2013 ein Betrag in Höhe von 308,7 Mio. EUR vorgesehen. Dieser Betrag deckt die Kosten für die Lenkungsstruktur des ETI und die europäische Dimension des Projekts, namentlich die Kosten für Koordinierung und Mobilität, die erforderlich sind, um die „Wissens- und Innovationsgemeinschaften“ (KIC) zu unterstützen. Dieser Betrag entspricht lediglich einem prozentualen Anteil des gesamten ETI-Mittelvolumens, da sowohl vom ETI als auch von den KIC erwartet wird, dass sie weitere Finanzierungsquellen, auch aus dem Privatsektor, eröffnen.

Bei den Verhandlungen über den Finanzrahmen 2007-2013 wurden für das ETI keine besonderen Bestimmungen festgelegt. Die Kommission war der Ansicht, dass die nicht zugewiesenen Margen unterhalb der Obergrenze der Teilrubrik 1A ausreichen könnten, um die Einrichtung der ETI zu finanzieren. So wurde der vorgeschlagene Betrag in Höhe von 308,7 Mio. EUR in die Finanzplanung für die Teilrubrik 1A[10] einbezogen, wobei für den Zeitraum 2008-2013 ein Spielraum von 788,2 Mio. EUR verblieb. Der Rat und das Europäische Parlament konnten jedoch keine Einigung herbeiführen, weder über die vorgeschlagene Finanzierungsquelle noch über alternative Finanzierungsmöglichkeiten, die auf den verschiedenen Trilogsitzungen erörtert worden waren. Die Kommission sieht daher keine andere Möglichkeit, als vorzuschlagen, den Mittelbedarf des ETI durch eine Anhebung der Obergrenze für Teilrubrik 1A im Zuge einer Änderung des Finanzrahmens zu decken.

Auf der Grundlage des geänderten Finanzbogens[11] werden folgende zusätzliche Verpflichtungsermächtigungen benötigt:

Verpflichtungsermächtigungen

(in Mio. EUR zu jeweiligen Preise)) |2007 |2008 |2009 |2010 |2011 |2012 |2013 | 2007-2013 | |- zusätzliche VE zur Finanzierung des ETI |0 |+ 3 |+ 6 |+ 30 |+ 63 |+ 80 |+ 127 |+ 309 | | 2. MÖGLICHKEITEN EINER MITTELUMSCHICHTUNG IM RAHMEN DER OBERGRENZE DER TEILRUBRIK 1A

Im Einklang mit Nummer 23 der Interinstitutionellen Vereinbarung hat die Kommission die Möglichkeiten geprüft, den zusätzlichen Mittelbedarf in Höhe von 2 400 Mio. EUR für Galileo und in Höhe von 309 Mio. EUR für das ETI (insgesamt 2 709 Mio. EUR) im Rahmen der derzeitigen Obergrenze für die Teilrubrik 1A zu erwirtschaften. Wie sich herausgestellt hat, sind die Programme alle mit ihrer jeweiligen Mittelausstattung angenommen worden, und es gibt derzeit keine Möglichkeit, die Mittel innerhalb der jährlichen Obergrenzen umzuschichten oder umzuwidmen. Was eine eventuelle unzureichende Mittelinanspruchnahme angeht, so sind solche Mutmaßungen zu diesem noch sehr frühen Zeitpunkt der Programmplanung unrealistisch. Die Kommission schlägt allerdings vor, bei den verkehrsbezogenen Forschungstätigkeiten, die aus Mitteln des Siebten Forschungsrahmenprogramms[12] finanziert werden, 300 Mio. EUR verfügbar zu machen.

In Nummer 13 der Interinstitutionellen Vereinbarung ist vorgesehen, dass die Organe dafür Sorge tragen müssen, dass innerhalb der Obergrenzen „ausreichende Spielräume“ verfügbar bleiben. Gemäß der jüngsten Finanzplanung[13] und ohne ETI-Finanzierung beläuft sich der Spielraum auf insgesamt 1 097 Mio. EUR für die Jahre 2008-2013, wobei die meisten Mittel gegen Ende des Zeitraums zur Verfügung stehen werden, während für Galileo die meisten zusätzlichen Mittel zu Beginn des Zeitraums erforderlich sind. Die Kommission gelangt unter Berücksichtigung von Nummer 13 der Interinstitutionellen Vereinbarung zu dem Schluss, dass die Spielräume bei der Teilrubrik 1A nicht zur Deckung des zusätzlichen Mittelbedarfs für das Galileo-Programm und das ETI verwendet werden können.

3. MÖGLICHKEITEN FÜR DEN AUSGLEICH EINER ANHEBUNG DER OBERGRENZE EINER RUBRIK DURCH SENKUNG DER OBERGRENZE EINER ANDEREN RUBRIK

Nach Abzug der 300 Mio. EUR für Galileo-Tätigkeiten, die aus Mitteln des Siebten Forschungsrahmenprogramms zu finanzieren sind, gilt es, eine Finanzierungslücke in Höhe von 2 409 Mio. EUR zu schließen. Dieser Betrag kann aufgrund der Spielräume bei Rubrik 2 „Bewahrung und Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen“ und Rubrik 5 „Verwaltung“ in den Jahren 2007 und 2008 bereitgestellt werden.

Im Rahmen des derzeitigen Haushaltsplans 2007 und des Vorentwurfs des Haushaltsplans (HVE) für 2008 ergeben sich signifikante Spielräume bei Rubrik 2: 2,1 Mrd. EUR im Jahr 2007 bzw. 2,5 Mrd. EUR im Jahr 2008. Diese Spielräume sind fast ausschließlich auf die vorhersehbare Mittelausführung innerhalb der Teilobergrenze „marktbezogene Ausgaben und Direktzahlungen“ (EGFL) zurückzuführen.

Aktuelle Informationen über die Ausführung des Haushaltsplans bestätigen die Verfügbarkeit eines Spielraums von 2 100 Mio. EUR bei Rubrik 2 im Jahr 2007. Es wird daher davon ausgegangen, dass diese Obergrenze um einen Betrag in Höhe von 1 689 Mio. EUR gesenkt werden kann.

In Bezug auf den HVE 2008 führt die Kombination günstiger Marktbedingungen im Agrarsektor und von 2007 auf 2008 übertragener zweckgebundener Einnahmen zu einem größeren Spielraum bei der Rubrik 2 als im Haushalt 2007. Für das Haushaltsjahr 2008 wird bei der Rubrik 2 ein Spielraum von 2 500 Mio. EUR veranschlagt. Bisher steht nicht zu erwarten, dass das Berichtigungsschreiben, mit dem die Zahlen im Haushaltsentwurf 2008 aktualisiert werden, diesen Spielraum verringern wird. Die Kommission geht daher davon aus, dass die Senkung der jährlichen Obergrenze der Rubrik 2 um 500 Mio. EUR einen ausreichenden Spielraum für 2008 lässt.

Die Kommission schlägt folglich vor, die jährlichen Obergrenzen für Verpflichtungsermächtigungen bei der Rubrik 2 um 1 689 Mio. EUR für 2007 und um 500 Mio. EUR für 2008 zu senken.

Außerdem schlägt sie vor, die Obergrenzen der Rubrik 5 „Verwaltung“ um 120 Mio. EUR im Jahr 2007 und um 100 Mio. EUR im Jahr 2008 zu senken, so dass sich zum jetzigen Zeitpunkt ein Spielraum in Höhe von 16 Mio. EUR für 2007 und in Höhe von 70 Mio. EUR für 2008 ergibt.

Die Kommission schlägt daher vor, die jährliche Obergrenze de Teilrubrik 1A für die Jahre 2008 bis 2013 um einen Gesamtbetrag von 2 409 Mio. EUR anzuheben und diese Anhebung durch die Senkung der Obergrenzen der Rubriken 2 und 5 für die Jahre 2007 und 2008 auszugleichen.

4. AUFRECHTERHALTUNG EINES GEORDNETEN VERHÄLTNISSES ZWISCHEN VERPFLICHTUNGEN UND ZAHLUNGEN

Nach Nummer 23 der Interinstitutionellen Vereinbarung muss jede Änderung die Aufrechterhaltung eines geordneten Verhältnisses zwischen Verpflichtungen und Zahlungen gewährleisten.

Im Haushaltsplan 2007 und im HVE 2008 belaufen sich die Spielräume im Rahmen der jährlichen Obergrenzen für Zahlungsermächtigungen auf 8 293 Mio. EUR bzw. 8 215 Mio. EUR[14]. Die Kommission schlägt folglich vor, die Aufstockung der Zahlungsermächtigungen, die für die Finanzierung der beiden Programme notwendig ist, durch eine Senkung der Zahlungsermächtigungen in den Haushaltsjahren 2007 und 2008 auszugleichen. Aufgrund der Ausgabenprofile, die für Galileo und das ETI in den jeweiligen (geänderten) Finanzbögen vorgesehen sind, führt dieser Ansatz zu folgender Änderung der jährlichen Obergrenzen für Zahlungsermächtigungen:

Zahlungsermächtigungen insgesamt

(Mio. EUR zu laufenden Preisen) |2007 |2008 |2009 |2010 |2011 |2012 |2013 | 2007-2013 | |- derzeitige Obergrenze der IIV |123 790 |129 481 |123 646 |133 202 |133 087 |139 908 |142 180 | 925 294 | |- beantragte Änderung |- 1 809 |- 391 |+ 329 |+ 471 |+ 568 |+ 454 |+ 354 | - 24 | |Diese Änderung ist unter Berücksichtigung zusätzlicher Zahlungen in Höhe von 24 Mio. EUR nach 2013 im Rahmen des Ausgabenprofils für das ETI insgesamt haushaltsneutral.

5. ÜBERSICHT ÜBER DIE VORGESCHLAGENE ÄNDERUNG DES FINANZRAHMENS

In der nachstehenden Übersicht sind die vorgeschlagenen Änderungen der Obergrenzen des Finanzrahmens zusammengefasst. Die Beträge sind in jeweiligen Preisen ausgewiesen.

Verpflichtungsermächtigungen (Mio. EUR) |2007 |2008 |2009 |2010 |2011 |2012 |2013 |insg. | | Teilrubrik 1A - Wettbewerbsfähigkeit in den Bereichen Wachstum und Beschäftigung |- |+ 742 |+ 555 |+ 719 |+ 133 |+ 126 |+ 134 |+2 409 | | Finanzierung des ETI |- |+ 3 |+ 6 |+ 30 |+ 63 |+ 80 |+ 127 |+ 309 | |Finanzierung des Galileo-Programms* | |+ 739 | + 549 |+ 689 | + 70 | + 46 | + 7 | +2100 | | Rubrik 2 - Erhaltung und Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen |- 1 689 | - 500 |- |- |- |- |- | - 2 189 | | Rubrik 5 - Verwaltung |-120 |-100 |- |- |- |- |- |- 220 | | Änderungen der Verpflichtungsermächtigungen insgesamt |- 1 809 |+ 142 |+ 555 |+ 719 |+ 133 |+ 126 |+ 134 |0 | | Änderungen der Zahlungsermächtigungen insgesamt |- 1 809 |- 391 |+ 329 |+ 471 | + 568 | + 454 | + 354 | - 24 | |

* zusätzlich 300 Mio. EUR verfügbar im 7. Forschungsrahmenprogramm

Aufstockung für Galileo insgesamt | | 50

789 |50

599

|50

739 |50

120 |50

96 |50

57 |300

2400 | |

Diese Änderungen führen zu dem nachstehenden Finanzrahmen für das Haushaltsjahr 2008 (die für 2008 vorgenommenen technischen Anpassungen sind bereits berücksichtigt[15]).

Der förmliche Beschluss über die Änderung des Finanzrahmens muss sich auf die vereinbarte Grundlagentabelle in der Interinstitutionellen Vereinbarung beziehen, die in jeweiligen Preisen ausgewiesen ist. Für die Umrechnung der Nominalbeträge in Beträge zu Preisen von 2004 ist daher ein fester Deflator von jährlich 2 % zugrundezulegen (Nummer 16 der Interinstitutionellen Vereinbarung).

FINANZRAHMEN 2007-2013 (geändert)

(Millionen EUR – zu jeweiligen Preisen)

[pic]

Vorschlag für einen

BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

zur Änderung der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung im Hinblick auf den mehrjährigen Finanzrahmen

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION -

gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 17. Mai 2006 über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung[16], insbesondere auf die Nummern 21, 22 und 23,

gestützt auf den Vorschlag der Kommission[17],

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Die Kommission hat im Jahr 2004 einen Vorschlag für eine Verordnung über die Umsetzung der Errichtungs- und der Betriebsphase des europäischen Satellitennavigationsprogramms[18] (Galileo) vorgelegt.

(2) In der vorgeschlagenen Verordnung wurde ein Betrag von 1,005 Mrd. EUR zu jeweiligen Preisen[19] zu Lasten des Gemeinschaftshaushalts für die Finanzierung der Errichtungs- und der Betriebsphase von GALILEO im Zeitraum 2007-2013 veranschlagt, während die restlichen Finanzmittel vom privaten Sektor im Rahmen eines Konzessionsvertrags bereitgestellt werden sollten.

(3) Die Verhandlungen für den Konzessionsvertrag über die Übernahme der Finanzierung des Programms Galileo durch den privaten Sektor zu vertretbaren Kosten sind gescheitert[20].

(4) Sowohl das Europäische Parlament als auch der Rat haben die Bedeutung von GALILEO als Schlüsselprojekt der Europäischen Union wiederholt bestätigt und den Bedarf zusätzlicher öffentlicher Mittel anerkannt[21].

(5) Am 19. September 2007 hat die Kommission eine Mitteilung an das Europäische Parlament und den Rat über „Galileo: die europäischen GNSS-Programme mit neuem Profil”[22] und einen geänderten Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Fortsetzung der Durchführung der Europäischen Satellitennavigationsprogramme (EGNOS und Galileo)[23] angenommen.

(6) Der zusätzliche Mittelbedarf für die Errichtung der vollen operationellen Kapazität durch den öffentlichen Sektor beläuft sich auf 2 400 Mio. EUR zu jeweiligen Preisen.

(7) Die Kommission hat einen Vorschlag für eine Verordnung zur Errichtung des Europäischen Technologieinstituts (ETI)[24] vorgelegt, der einen spezifischen Beitrag aus dem Gemeinschaftshaushalt in Höhe von 308,7 Mio. EUR zu jeweiligen Preisen für die Finanzierung der Lenkungsstruktur des ETI und der Koordinierungstätigkeiten der „Wissens- und Innovationsgemeinschaften” veranschlagt. Die Finanzierung des ETI war bei Abschluss der Verhandlungen über den laufenden Finanzrahmen nicht vorgesehen.

(8) 300 Mio. EUR können aus den Mitteln für verkehrsbezogene Forschungsaktivitäten im Rahmen des Siebten Forschungsprogramms zur Verfügung gestellt werden[25]. Der ausstehende zusätzliche Mittelbedarf für das Programm Galileo und das Europäische Technologieinstitut beträgt 2 409 Mio. Euro, was eine Anhebung der jährlichen Obergrenze der Teilrubrik 1A für den Zeitraum 2008 bis 2013 erfordert.

(9) Die erforderliche Anhebung der Obergrenze der Teilrubrik 1A kann durch eine Senkung der Obergrenzen für Rubrik 2 „Bewahrung und Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen” und Rubrik 5 „Verwaltung” für die Jahre 2007 und 2008 ausgeglichen werden.

(10) Um ein geordnetes Verhältnis zwischen Verpflichtungen und Zahlungen zu gewährleisten, sollten die jährlichen Obergrenzen für Zahlungsermächtigungen unter Berücksichtigung der 2007 und 2008 verfügbaren Spielräume angepasst werden.

(11) Anhang I der Interinstitutionellen Vereinbarung über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung ist daher entsprechend zu ändern.

BESCHLIESSEN:

Einziger Artikel

Anhang I der Interinstitutionellen Vereinbarung über Haushaltsdisziplin und wirtschaftliche Haushaltsführung wird durch den Anhang des vorliegenden Beschlusses ersetzt.

Geschehen zu Brüssel, am

Im Namen des Europäischen Parlaments Im Namen des Rates

Der Präsident Der Präsident

ANHANG

FINANZRAHMEN 2007-2013 (geändert)

[pic]

[1] Für den vorliegenden Vorschlag nicht relevante Bedingung.

[2] KOM(2004) 477 endgültig/2 vom 24.5.2006 (geänderter Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates bezüglich der Umsetzung der Aufbau- und der Betriebsphase des europäischen Satellitennavigationsprogramms ).

[3] Entschließung des Europäischen Parlaments vom 26. April 2007 über die Verhandlungen für den Galileo-Konzessionsvertrag (P6-TAPROV(2007)0164).

[4] KOM(2007) 261 vom 16.5.2007 und SEK(2007) 624 vom 16.5.2007.

[5] Entschließung des Europäischen Parlaments vom 20. Juni 2007 über die Finanzierung des Europäischen Satellitenfunknavigationssystems (Galileo) im Rahmen der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 und des mehrjährigen Finanzrahmens 2007-2013 [P6_TA-PROV(2007)072 - PE 391.046/51].

[6] KOM(2007)534 vom 19.9.2007.

[7] KOM(2006) 77 vom 22.2.2006.

[8] KOM(2006) 276 vom 8.6.2006.

[9] KOM(2006) 604 vom 18.10.2006.

[10] SEK(2007) 500 vom Mai 2007 – Dokument V des Haushaltsvorentwurfs 2008 - Finanzplanung 2008-2013.

[11] SEK(2007) 1220.

[12] Titel 06 des Haushaltsplans.

[13] SEK(2007) 500 vom Mai 2007 – Dokument V des Vorentwurfs des Haushaltsplans 2008 – Finanzplanung 2008-2013.

[14] Der Spielraum bei den Zahlungen berücksichtigt nicht die Mittel für die Soforthilfereserve (239,2 Mio. EUR) und die Beiträge des Personals zur Versorgungsordnung (77 Mio. EUR).

[15] Mitteilung der Kommission - Technische Anpassung des Finanzrahmens an die Entwicklung des BNE für das Haushaltsjahr 2008 - KOM(2007) 208 vom 24.4.2007.

[16] ABl. C 139 vom 14.6.2006, S. 1.

[17] KOM(2007) 549 vom 19.9.2007.

[18] KOM(2004) 477 endgültig/2.

[19] 900 Mio. EUR zu Preisen von 2004.

[20] Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: "GALILEO am Scheideweg: die Umsetzung der europäischen GNSS-Programme" - KOM(2007) 261 vom 16.5.2007 - und Beschluss des Rates über Galileo, angenommen auf der 2805. Tagung des Rates (Verkehr, Telekommunikation und Energie, Luxemburg, 6.-8. Juni 2007.

[21] Entschließung des Europäischen Parlaments vom 20. Juni 2007 über die Finanzierung des Europäischen Satellitenfunknavigationssystems (Galileo) unter der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 und dem mehrjährigen Finanzrahmen 2007-2013 [PE 391.046, S. 51 – P6_TA-PROV(2007)0272] und oben genannter Beschluss des Rates über Galileo.

[22] KOM(2007) 534 vom 19.9.2007.

[23] KOM(2007) 535 vom 19.9.2007.

[24] KOM (2006) 604 endgültig/2.

[25] Titel 06 des Haushaltsplans.